Domain-Newsletter

Ausgabe #1311 – 09. April 2026

Themen: WHOIS-Urteil – Indien erweitert Registry-Pflichten | Statistik – 20 Jahre .eu mit 3,6 Mio. Domains | TLDs – Neues von .eu, .latino und .pay | nTLDs – Zeichenprüfung mit Stringtel | UDRP – Masalo KG kann Markenrecht nicht beweisen | txt.com – Reiner Text für US$ 502.250,– | Stockholm – nur noch wenige Tickets für NDD 2026

WHOIS-URTEIL – INDIEN ERWEITERT REGISTRY-PFLICHTEN

Der Internet-Verwaltung ICANN droht in Sachen WHOIS-Daten neues Ungemach: der Oberste Gerichtshofs von Delhi (Indien) hat am 24. Dezember 2025 unter anderem geurteilt, dass Domain-Registrare die persönlichen Kontaktdaten des Domain-Inhabers innerhalb von 72 Stunden offenlegen müssen.

Auslöser des als „Dabur India limited v. Ashok Kumar“ bekannt gewordenen Rechtsstreits war die massenhafte Registrierung von Domain-Namen, die sämtlich die Marke „DABUR“ des indischen Konsumgüterunternehmens Dabur India Limited enthielten. Die Marke genießt in Indien und international hohes Ansehen. Die Klage der Dabur India Ltd. wurde gemäß § 20 der Zivilprozessordnung von 1908 in Verbindung mit § 27 des Markengesetzes von 1999 eingereicht und zielte unter anderem auf eine dauerhafte Unterlassungsverfügung, Schadensersatz und weitere damit verbundene Rechte wegen Verletzung der geistigen Eigentumsrechte und unlauteren Wettbewerbs ab. Dabur behauptete, dass unbekannte Personen ohne Genehmigung Domains mit der Marke „DABUR“ registriert, betrieben und diese Domains für Webseiten genutzt hätten, die fälschlicherweise eine Verbindung zur Klägerin vortäuschten. Diese betrügerischen Domain-Namen seien systematisch missbraucht worden, um unschuldige Bürger zu täuschen. Dabei hätten sich die Betrüger als „DABUR“ ausgegeben und sich als offizielle Plattformen des Unternehmens präsentiert. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung identifizierte die Klägerin sieben rechtsverletzende Domain-Namen. Eine dieser Webseiten forderte von potenziellen Vertriebspartnern oder Franchisenehmern ausdrücklich eine Registrierungs- oder Bearbeitungsgebühr. Verschärft wurde die Situation für die Klägerin dadurch, dass die Domain-Registrare die Details der rechtsverletzenden Domain-Namen systematisch mithilfe von Datenschutzfunktionen verschleierten, wodurch die Klägerin daran gehindert wurde, gegen die tatsächlichen Täter vorzugehen. Im Laufe des Verfahrens wurde dem Gericht mitgeteilt, dass ähnliche Klagen auch von anderen Unternehmen eingereicht wurden, die mit ähnlichen oder denselben Formen des digitalen Identitätsdiebstahls zum Zwecke der Täuschung der Öffentlichkeit konfrontiert sind, darunter Amul, Meesho, Colgate, ITC und Montblanc. Das Gericht stellte fest, dass in allen Fällen über 1.100 rechtsverletzende Domains identifiziert wurden, sich aber kaum ein Domain-Inhaber gemeldet hat, um ein berechtigtes Interesse geltend zu machen oder sein Vorgehen zu verteidigen.

Am 24. Dezember 2025 erließ der Oberste Gerichtshof ein Urteil, das die rechtlichen und betrieblichen Pflichten von Domain-Registries und -Registraren erheblich erweitert. Obwohl der Fall auf einer innerstaatlichen Auseinandersetzung um geistiges Eigentum beruht, scheinen nach Ansicht der Internet Infrastructure Coalition (i2Coalition) gleich mehrere Elemente des Urteils allen Betreibern von DNS-Infrastrukturen Verpflichtungen aufzuerlegen:

– Domain-Registrare sollen verpflichtet werden, WHOIS-Daten auf Anfrage innerhalb von 72 Stunden offenzulegen.
– Es soll zur Pflicht werden, dass rechtsverletzende Domain-Namen (einschließlich ihrer täuschend ähnlichen Varianten, auch wenn keine Rechtsverletzung nachgewiesen ist) dauerhaft gesperrt werden.
– Domain-Namen, die ausgewählte bekannte Marken enthalten, sollen proaktiv von einer Registrierung ausgeschlossen sein.
– Die Daten des Domain-Inhabers sollen in einem vorgeschriebenen nationalen Format erfasst werden.
– Domain-Registries und -Registrare sollen für mutmaßliche Markenrechtsverletzungen des Domain-Inhabers haften.

Insbesondere die Verpflichtung, künftige Registrierungen bestimmter Marken in einer Domain proaktiv abzulehnen, würde die Durchführung eines Screenings erfordern, das von der derzeitigen DNS-Infrastruktur nicht unterstützt wird. Die ICANN-Community habe demgegenüber die begrenzten und klar umrissenen Verantwortlichkeiten von DNS-Betreibern definiert, um die Stabilität, Interoperabilität und Sicherheit des globalen Internets zu gewährleisten. Wenn Verpflichtungen, die diese Rollen betreffen, außerhalb des von ICANN gesetzten Rahmens entstehen, könne dies Unsicherheit für Vertragspartner von ICANN schaffen. Insgesamt zeichnen sich Entwicklungen ab, bei denen Gerichte versuchen, Streitigkeiten um geistiges Eigentum oder Inhalte durch Verpflichtungen auf der Infrastrukturebene anstatt auf der Hosting-, Plattform- oder Inhaltsebene beizulegen. Sollten sich solche Ansätze weiterverbreiten, könnten sie den Druck auf das DNS-Ökosystem erhöhen und Fragmentierungsrisiken schaffen, die dem Ziel eines einheitlichen, global interoperablen Internets entgegenstehen.

Kurtis Lindqvist, Präsident und CEO von ICANN, teilte vorerst lediglich in knappen Worten mit, dass man die gerichtliche Entscheidung zur Kenntnis nehme. Man prüfe derzeit die möglichen Auswirkungen auf die Vertragspartner, die in ihren Vereinbarungen mit ICANN festgelegten Anforderungen zu erfüllen. Man wisse, dass innerhalb der Community derzeit bereits Anstrengungen eingeleitet worden seien, um Bedenken auszuräumen und Klarheit zu erlangen. ICANN sei offen für weitere Diskussionen oder einen Austausch zu diesem Thema.

Das Urteil des High Court of Delhi finden Sie unter:
> https://delhihighcourt.nic.in/app/showFileJudgment/PMS24122025SC1352022_193906.pdf

Quelle: icann.org, eigene Recherche

STATISTIK – 20 JAHRE .EU MIT 3,6 MIO. DOMAINS

Es wird Frühling, die Domain-Namen schlagen aus: während .com im Monat März 2026 fast eine Million netto an Registrierungen hinzugewinnt, kann mit .xyz erstmals eine 2012 neu eingeführte Top Level Domain die Marke von zehn Millionen registrierten Domains knacken. Und dann war da noch ein Geburtstagskind.

Happy Birthday, .eu! Die Europa-Domain feierte am 07. April 2026 ihren bereits 20. Geburtstag. Bei ihrer Einführung 2006 stieß .eu in ganz Europa und in der globalen Domain-Branche auf enormes Interesse. Innerhalb der ersten 24 Stunden wurden mehr als eine Million .eu-Domains registriert, was die große Nachfrage nach einer einheitlichen europäischen digitalen Identität widerspiegelte. Zwei Jahre später hat sich der Namensraum unter .eu auf einem stabilen Niveau von rund 3,6 Mio. Domains eingependelt. Der höchste dokumentierte Registrierungsbestand scheint Ende 2025 erreicht worden zu sein, als EURid 3.790.453 Registrierungen meldete. Für .com sind solche Zahlen nur die berühmten „Peanuts“; allein in den vergangenen vier Wochen gewann die Kommerzendung fast eine Million netto an Registrierungen hinzu und notiert damit aktuell bei insgesamt 163,6 Mio. Domains. Einen erfreulichen Monat hat auch .de hinter sich; das deutsche Länderkürzel legte um weit über 50.000 Domains zu und nähert sich der Marke von 18 Millionen Registrierungen.

Das Highlight des Monats setzt die 2012 delegierte Top Level Domain .xyz. Sie legte im März 2026 um fast 300.000 Domains zu und ist damit die erste der 2012 neu eingeführten Domain-Endungen, die auf über 10 Millionen Registrierungen kommt. Die Entwicklung im letzten Jahr war dabei rasant: per 01. April 2025 kam .xyz auf „nur“ 4.745.600 registrierte Domains. Dass ein Großteil dieser Registrierungen auf stark reduzierte Gebühren zurückgeht und die Anzahl aktiver Websites unter .xyz unterdurchschnittlich ist, darf man dabei nicht übersehen. Dennoch glänzt das Lager der nTLDs; ihre Gesamtzahl stieg zum 01. April 2026 auf 72.352.632 registrierte Domains, ein Wachstum von allein 3.783.677 Domains gegenüber dem Vormonat.

Aus der Volksrepublik China hören wir, dass die Zahl der registrierten .cn-Domains leicht geschrumpft ist. Aus dem jüngsten Halbjahresbericht der Registry China Internet Network Information Center (CNNIC) geht hervor, dass zum Jahresende 2025 exakt 20.768.082 .cn-Domains registriert waren, ein Minus von rund 50.000 Domains gegenüber dem Vorjahr. Die internationalisierte Version von .cn setzte ihren Abwärtstrend ebenfalls fort und lag zum Jahresende 2025 bei 159.480 Registrierungen. Für ein Land mit über 1,4 Milliarden Einwohnern versprechen diese Zahlen, positiv formuliert, jedenfalls noch erhebliches Wachstumspotential. Ihr Potential deutlich besser schöpft die polnische Landesendung .pl aus. Das Land mit seinen gut 38 Mio. Einwohnern kam am 30. September 2025 auf 2.565.672 .pl-Registrierungen und blieb damit gegenüber dem Vorquartal weitgehend unverändert. Die Zahl der Domain-Inhaber stieg auf 1.165.915, was einem Plus von rund 10.000 entspricht. Die „renewal quote“ unter .pl war mit 71,4 Prozent stabil. Weitere Einzelheiten hat die Registry NASK in ihrem Bericht „.pl domain name market“ für das 3. Quartal 2025 veröffentlicht, der für jedermann gratis zum Abruf bereitsteht.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 17.858.128 – (Vergleich zum Vormonat: + 54.055)
.at – 1.504.634 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.796)
.com – 163.633.769 – (Vergleich zum Vormonat: + 951.902)
.net – 12.417.357 – (Vergleich zum Vormonat: + 11.895)
.org – 11.752.093 – (Vergleich zum Vormonat: + 76.398)
.info – 5.232.679 – (Vergleich zum Vormonat: + 66.911)
.biz – 1.215.336 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.169)
.eu – 3.693.521 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.032)

.xyz – 10.231.050 – (Vergleich zum Vormonat: + 293.970)
.top – 8.873.016 – (Vergleich zum Vormonat: + 513.699)
.shop – 6.039.566 – (Vergleich zum Vormonat: + 374.862)

(Stand 01. April 2026)

Den „.pl domain name market“ finden Sie unter:
> https://www.dns.pl/sites/default/files/2026-02/NASK-Q3-2025-REPORT-EN.pdf

Quelle: eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .EU, .LATINO UND .PAY

Im Internet ist Zahltag: Amazon wird in Kürze mit der Registrierung von .pay-Domains beginnen. Auch .latino steht bereits auf der Startrampe, während Europas .eu den Geburtstag ihres Streitschlichtungsverfahrens feiert – hier unsere Kurznews.

Die .eu-Verwalterin EURid blickt mit Stolz auf 20 Jahre ihres außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahrens „Alternative Dispute Resolution (ADR)“ zurück. Seit seiner Einführung im Jahr 2006 wurden mit dem Verfahren fast zweitausend Fälle bearbeitet, wodurch Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen in ganz Europa ihre Namen und Markenrechte online schützen konnten. Ein Grund für die anhaltende Beliebtheit ist die Schnelligkeit; während Zivilgerichtsverfahren Jahre dauern können, werden die meisten .eu-ADR-Fälle in etwa zwei Monaten beigelegt. „Over the past two decades, we’ve seen how important a clear and accessible dispute resolution process is for rights holders“, sagt Marta Jusztin, Legal Administrator bei EURid. „To mark the 20th anniversary of .eu ADR, we’ve put together a new Guide to .eu ADR that gives readers a clear overview of how the system works, its value for rights holders, and how to start a case and understand how decisions are made.“ Das Verfahren steht Parteien im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum offen und kann in allen 24 Amtssprachen der EU durchgeführt werden. Die Verfahren werden von zwei erfahrenen Schiedsgerichten durchgeführt: dem Czech Arbitration Court und der WIPO. Gemeinsam gewährleisten sie die effiziente und fachkundige Beilegung von Streitigkeiten um .eu-Domains.

Rund zehn Jahre sind vergangen, seit die Endung .latino in die Root Zone eingetragen und delegiert wurde. Jetzt scheint es bald loszugehen: die Registry Dish DBS Corporation arbeitet darauf hin, dass am 12. Juni 2026 die Phase der Live-Registrierung beginnt. Zuvor soll es eine am 12. Mai 2026 startende, 30-tägige Sunrise-Phase geben. Die Ankündigung kommt überraschend; in den bei ICANN im Jahr 2012 eingereichten Bewerbungsunterlagen heißt es noch: „Applicant seeks the proposed .latino gTLD as a restricted, exclusively-controlled gTLD“. Davon hat die Dish DBS Corporation nun offenbar Abstand genommen, jedenfalls soll die Registrierung unter .latino von jedermann zu jedem (legalen) Zweck erlaubt sein. Die Endung .latino konkurriert dabei künftig mit .lat, einer Domain, die zum Portfolio der .xyz-Registry XYZ.com gehört und deren Registrierung im ersten Jahr aktuell unter US$ 2,– kostet. Derzeit gibt es in der .lat-Zone etwa 125.000 registrierte Domains.

Die in Seattle (US-Bundesstaat Washington) ansässige Amazon Registry Services Inc. bereitet die Einführung der Top Level Domain .pay vor. Die am 05. August 2016 delegierte Endung soll am 13. April 2026 mit einer 30-tägigen Sunrise-Phase ihren Registrierungsbetrieb aufnehmen. Notwendig für eine Sunrise-Teilnahme ist die Eintragung einer Marke im Trademark Clearinghouse. Ab dem 13. Mai 2026 plant die Registry sodann bis zum 01. Februar 2027 eine zeitlich befristete Registrierungsphase; teilnahmeberechtigt sind aber lediglich Unternehmen und Organisationen „that conduct payment transactions online using an approved Payment Service Provider or Third-Party Payment Processor.“ Eine freie Registrierung wird es unter .pay vorerst nicht geben, denn verpflichtend bleibt eine Nutzung „in connection with payment-related services, including but not limited to processing payments, facilitating e-commerce transactions, or providing payment gateway services“. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zur Suspendierung der .pay-Domain führen. Für Markeninhaber ist eine defensive Registrierung dringend zu überlegen, da Domains im Format brand.pay ein nicht unerhebliches Missbrauchsrisiko darstellen.

Den Leitfaden für das Streitschlichtungsverfahren unter .eu finden Sie unter:
> https://eurid.eu/en/manage-your-eu/domain-name-disputes/

Quelle: eurid.eu, domainincite.com, tld-list.com

NTLDS – ZEICHENPRÜFUNG MIT STRINGTEL

Branchenblogger Kevin Murphy (domainincite.com) hat ein nTLD-Tool online gebracht, mit dem man die eigenen Bewerber-nTLD im Hinblick auf Risiken prüfen kann. Auch wenn das Werkzeug etwas knapp vor Öffnung des Bewerbungsfensters der 2. nTLD-Einführungsrunde Ende April 2026 herauskommt, so gewinnt man bei Nutzung von Stringtel doch interessante Informationen.

Mit der Webanwendung Stringtel von Murphy können Bewerber und Interessierte kostenlos nach Endungen („Strings“) suchen und ihr Risiko im Hinblick auf eine nTLD verringern. Konkret geht es um das Risiko, dass die von ihnen ausgewählten gTLD-Strings gesperrt werden oder während des Bewerbungsprozesses zusätzliche Kosten entstehen. Zugleich kann Stringtel dabei helfen, potenziell wertvolle, noch nicht vergebene Strings zu entdecken. Das Ziel des Angebots ist es vornehmlich, Bewerbern dabei zu helfen, die Verschwendung von zehn- oder hunderttausenden US-Dollar für ungeeignete Bewerbungen zu vermeiden.

Unter domainincite.com/stringtel/ gibt es einen kleinen Hinweis auf eine FAQ-Seite und ein Eingabefeld. Wer in das Eingabefeld den eigenen Wunsch-String oder einen möglichen nTLD-Kandidaten eingibt, wird mit interessanten Informationen belohnt. Dabei greift Stringtel auf die string-bezogenen Regeln aus der neuesten Version des Applicant Guide Book (AGB) sowie weitere Risikofaktoren aus einer Datenbank mit fast einer Million potenziell problematischer Strings zurück. Zur Analyse greift das System auch auf über 180 Millionen Domains unter den Endungen .com, .net und .org zu und prüft anhand dessen die Beliebtheit eines Zeichens oder Begriffs. So erhalten Bewerber und Interessierte einen schnellen Überblick über mögliche Probleme, die ihre Anträge zunichtemachen oder erschweren könnten, aber auch, ob es Nachfrage nach dem String geben könnte. Es wird zudem angezeigt, ob der eingegebene String gemäß den AGB-Regeln sofort blockiert würde oder zusätzliche Analysen, Einsprüche, Gebühren oder Konflikte mit anderen Bewerbern auslösen könnte.

Im Ergebnis liefert Stringtel nach Eingabe einer Zeichenkette Hinweise und Listen mit unterschiedlichen Daten. Beim String „design“ wird angezeigt, dass die Endung bereits an GoDaddy delegiert ist – Informationen zum Risiko ergeben sich folglich nicht, da eine Bewerbung nicht möglich ist. Man erfährt, dass „design“ (bei der Einstellung „show only dictionary words“) 470.000-mal in .com-, .net- und .org-Domains vor- und die Abwandlung „redesign“ auf 5.000 Nutzungen kommt. Der „Opportunity Context“ zeigt eine Liste anderer Endungen, die in Kontext mit dem Begriff „design“ stehen und deren Verbreitung sowie der Anzahl registrierter Domains unter den unterschiedlichen Endungen. Gibt man den String „coin“ ein, erhält man folgenden „Risk Factor“: „The string ‚coin‘ matches the name of a town or city in the following countries: Spain. An application for this string may require relevant governmental support under ICANN rules if the intention is to operate the gTLD as a geographic string related to the town or city in question. Even if the intention is to operate the TLD for non-geographic purpooses, the application may still attract formal Objections or negative publicity.“ Weitere wertvolle Informationen zu Ähnlichkeiten mit anderen Endungen gibt es unter dem Punkt „Similarity“. Unter diesen Gegebenheiten ist nachvollziehbar, wenn Murphy betont, keinen Rechtsrat noch auch Anlageberatung zu geben.

In der FAQ heißt es, dass Murphy keine Daten von Stringtel-Suchanfragen speichert; niemand habe Einblick in das, wonach der Nutzer sucht. Sie finden die FAQ und die Webanwendung unter:
> https://domainincite.com/stringtel/

Quelle: domaininite.com, eigene Recherche

UDRP – MASALO KG KANN MARKENRECHT NICHT BEWEISEN

Die deutsche Masalo KG ging gegen den Inhaber der Domain masalo.com vor, konnte aber ihre Markenrechte in China für die Zeit der Domain-Registrierung nicht belegen. Der Beschwerde vor der WIPO war daher kein Erfolg beschieden.

Die deutsche Masalo KG sieht ihre Rechte durch die Domain masolo.com verletzt. Sie macht vor der WIPO in einem UDRP-Verfahren die Übertragung der Domain auf sich geltend. Das unter der Bezeichnung „MASALO“ geführte Geschäft wurde ursprünglich von einem Herrn Röder betrieben, der später Kommanditist der Masalo KG wurde. Als Rechtsnachfolger nutze die Masalo KG das Zeichen. Lange vor der Registrierung der Domain masalo.com hätten die Beschwerdeführer bereits durchsetzbare Rechte an dem Zeichen „MASALO“ aufgrund der Verwendung als Handelsname und Unternehmensbezeichnung spätestens ab 2009 erworben, so ihr Vortrag. Aufgrund der Unterscheidungskraft des Begriffs „MASALO“ und der steigenden Marktbekanntheit seinerzeit sei davon auszugehen, dass der Gegner gezielt die Domain registriert habe, um wirtschaftliche Vorteile aus der Marke zu ziehen. Kunden berichten immer wieder, dass sie versehentlich eMails an services@masalo.com gesendet haben. Weiter verwiesen die Beschwerdeführer auf ihre 2014 eingetragene deutsche und internationale Marke „MASALO“ sowie die 2021 eingetragene internationale und EU-Marke „MASALO“. Der Gegner Hanjun Zeng aus China hielt entgegen, er habe die Domain bereits im März 2010 registriert, bevor die Beschwerdeführer ihre Marken registriert hätten. Die unregistrierte Nutzung der Geschäftsbezeichnung „MASALO“ vor März 2010 hätte allenfalls im territorialen Bereich Wirkung entfaltet. Die Beschwerdeführer hätten keine Beweise dafür vorgelegt, dass sich die Nutzung ihres Firmennamens oder der mit der Marke verbundene Goodwill vor März 2010 auf China erstreckte. Er habe seine Domain masalo.com nie geschäftlich genutzt. Als Entscheider wurde der unabhängige Rechtsberater australischer Herkunft mit Sitz in Uruguay, Matthew Kennedy, berufen.

Kennedy wies die Beschwerde ab (WIPO Case No. D2026-0474). Hinsichtlich etwaiger Markenrecht aufgrund der Nutzung des Firmennamens prüfte er die Geschäftszahlen und Daten der Beschwerdeführer; aus diesen ergaben sich für Januar 2010 lediglich 225 Rechnungen und für Februar 2010 lediglich hunderte Verkäufe über Ebay, jeweils in Deutschland. Das reiche nicht aus zu belegen, dass „MASALO“ zu einem nicht eingetragenen, unterscheidungskräftigen Kennzeichen in Deutschland geworden war, welches Verbraucher mit den Waren oder Dienstleistungen von Herrn Röder in Verbindung gebracht haben. Nicht eingetragene Markenrechte lägen vor Registrierung der Domain masolo.com nicht vor. Aber mit den – später – eingetragenen Marken würden die Anforderungen der UDRP erfüllt; die Domain enthalte den Markenbegriff vollständig und sei mit der Marke zum Verwechseln ähnlich, womit das erste Element gegeben sei.

Die Prüfung der Rechte oder eines berechtigten Interesses des Gegners übersprang Kennedy und wandte sich gleich der Frage der Bösgläubigkeit zu. Er stellte fest, die streitbefangene Domain wurde vier Jahre vor Eintragung der ersten Marke registriert. Er sah in diesem Fall keine außergewöhnlichen Umstände, die darauf hindeuteten, dass der Gegner bei der Registrierung der streitigen Domain die Absicht hatte, in unlauterer Weise von den sich gerade erst entwickelnden Rechten an den „MASALO“-Marken der Beschwerdeführer zu profitieren. Auch die Tatsache, dass der Gegner die Domain für eMails nutze, deute nicht darauf hin, dass er es auf die Beschwerdeführer abgesehen habe. Der Gegner verfüge über mindestens zwei Benutzernamen, von denen der eine sein persönlicher Name und der andere „services“ lautet. Die Beschwerdeführer hätten eingeräumt, dass sie keinen identischen oder ähnlichen Benutzernamen verwenden. Sie behaupteten, dass für Kunden eine tatsächliche Verwechslungsgefahr vorliege, untermauerten dies jedoch nicht mit Nachweisen. Zudem behaupteten sie nicht, der Gegner habe seine eMail jemals dazu genutzt, sich als Masalo KG auszugeben oder irreführende Nachrichten zu versenden. Die Erklärung des Gegners, er habe die Domain masalo.com ausschließlich aus „persönlichen Gründen“ für sich registriert, hielt Kennedy allerdings auch nicht für überzeugend. Jedoch deuteten die Umstände zum Zeitpunkt der Registrierung der streitigen Domain masalo.com im März 2010 nicht auf eine Kenntnis der späteren Rechte der Beschwerdeführer an der Marke „MASALO“ hin. Es sei nicht ersichtlich, dass der Gegner bei Registrierung der Domain beabsichtigte, von den Marken der Beschwerdeführer zu profitieren oder sie auszunutzen. Damit lagen die Voraussetzungen der UDRP nicht vor, und Kennedy wies die Beschwerde der Masalo KG ab.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain masalo.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2026/d2026-0474.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

TXT.COM – REINER TEXT FÜR US$ 502.250,–

Die vergangene Domain-Handelswoche bringt neben txt.com für US$ 502.250,– (ca. EUR 436.739,–) gleich drei weitere Domains im sechsstelligen Bereich. Darüber hinaus sind unter .com die Preise allgemein recht erfreulich.

Im Januar 2023 twitterte Namebio, dass txt.com zum Preis von US$ 300.000,– (ca. EUR 277.778,–) wieder einmal einen neuen Inhaber gefunden habe. Raymond Hackney ergänzte auf thedomains.com, die Domain sei 1990 registriert worden und habe den gleichen Preis wie anlässlich der T.R.A.F.F.I.C. im Juni 2007 erzielt. Nun konnte sich txt.com auf einen Preis von US$ 502.250,– (ca. EUR 436.739,–) steigern. Ähnlich gut, wenn nicht besser trifft es agon.com, die im Mai 2023 US$ 22.100,– (ca. EUR 20.452,–) erzielte und jetzt auf stolze US$ 249.000,– (ca. EUR 216.522,–) kommt. Nicht ganz so stramm läuft es bei polizei.com mit aktuell US$ 18.500,– (ca. EUR 16.087,–) und einer deutlichen Verbesserung gegenüber im August 2021 erzielten US$ 3.501,– (ca. EUR 2.528,–). Verbesserungen weist auch newscaster.com mit aktuell US$ 16.200,– (ca. EUR 14.087,–) auf, deren Preis im Januar 2024 bei US$ 4.400,– (ca. EUR 4.036,–) lag.

Unter den Landesendungen steht wieder Anguilla an erster Stelle, mit terafab.ai zum Preis von US$ 174.257,– (ca. EUR 151.528,–). Die französische evo.fr steigert sich von EUR 1.010,– im Juni 2008 auf jetzt EUR 2.488,–. Die neuen generischen Endungen machen sich stark mit longevity.app zum Preis von US$ 74.988,– (ca. EUR 65.207,–). Die klassischen generischen Endungen sind schwächer, mit asii.org zum Preis von US$ 5.000,– (ca. EUR 4.348,–) als beste. u3.net kam laut NameBio vom 14. März 2026 auf US$ 3.548,– (ca. EUR 2.218,–) und wird bei Sedo aktuell mit EUR 3.100,– angegeben. Die vergangene Domain-Handelswoche brachte gleich vier Domains im sechsstelligen Bereich und ist damit deutlich auf der positiven Seite.

Länderendungen
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terafab.ai – US$ 174.257,– (ca. EUR 151.528,–)
tou.ai – US$ 15.000,– (ca. EUR 13.043,–)
sonik.ai – US$ 8.000,– (ca. EUR 6.957,–)

digi.uk – GBP 18.000,– (ca. EUR 20.635,–)
vo.to – US$ 17.988,– (ca. EUR 15.642,–)
meritbeauty.eu – US$ 6.500,– (ca. EUR 5.652,–)
rockbros.de – EUR 5.000,–
mship.de – EUR 4.999,–
guiatv.es – EUR 4.795,–
edgegroup.eu – EUR 3.980,–
urban-core.de – EUR 3.980,–
umx.ca – US$ 4.500,– (ca. EUR 3.913,–)
cocreate.eu – EUR 3.000,–
agibot.eu – EUR 2.999,–
metricas.de – EUR 2.749,–
smith.co.nz – EUR 2.550,–
alphacode.de – EUR 2.488,–
evo.fr – EUR 2.488,–
planora.de – EUR 2.488,–
thermex.de – EUR 2.488,–
gladium.eu – EUR 2.488,–
agrarkapital.de – EUR 2.380,–
bildkontor.de – EUR 2.380,–
extremeworks.de – EUR 2.380,–
nextcore.de – EUR 2.380,–
onetribe.de – EUR 2.380,–
klc.pt – EUR 2.195,–
alien.ca – US$ 2.500,– (ca. EUR 2.174,–)
masterelectronics.de – US$ 2.500,– (ca. EUR 2.174,–)
sillas.cl – EUR 2.000,–
otp.at – EUR 2.000,–
ere-e.nl – EUR 1.950,–

Neue Endungen
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longevity.app – US$ 74.988,– (ca. EUR 65.207,–)
ebe.xyz – US$ 4.999,– (ca. EUR 4.347,–)
blue.art – US$ 3.900,– (ca. EUR 3.391,–)
pdf.art – US$ 3.900,– (ca. EUR 3.391,–)
living.art – US$ 3.850,– (ca. EUR 3.348,–)
agent.art – US$ 3.105,– (ca. EUR 2.700,–)
hum.art – US$ 1.920,– (ca. EUR 1.670,–)
o1.art – US$ 1.920,– (ca. EUR 1.670,–)
aka.art – US$ 1.912,– (ca. EUR 1.663,–)

Generische Endungen
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asii.org – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.348,–)
ayt.org – US$ 4.800,– (ca. EUR 4.174,–)
u3.net – EUR 3.100,–
nar.net – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.609,–)
primealliance.org – US$ 2.500,– (ca. EUR 2.174,–)
taxatierapport.net – EUR 2.000,–
cfae.org – US$ 2.250,– (ca. EUR 1.957,–)

.com
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txt.com – US$ 502.250,– (ca. EUR 436.739,–)
agon.com – US$ 249.000,– (ca. EUR 216.522,–)
corgi.com – US$ 118.000,– (ca. EUR 102.609,–)
expressai.com – US$ 97.948,– (ca. EUR 85.172,–)
zmo.com – US$ 95.000,– (ca. EUR 82.609,–)
superconfident.com – US$ 50.000,– (ca. EUR 43.478,–)
allcalls.com – US$ 49.999,– (ca. EUR 43.477,–)
commbi.com – US$ 30.000,– (ca. EUR 26.087,–)
engageonline.com – US$ 24.888,– (ca. EUR 21.642,–)
cantera.com – US$ 20.030,– (ca. EUR 17.417,–)
polizei.com – US$ 18.500,– (ca. EUR 16.087,–)
cendra.com – US$ 17.800,– (ca. EUR 15.478,–)
newscaster.com – US$ 16.200,– (ca. EUR 14.087,–)
complyordie.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 13.043,–)
tou.ai – US$ 15.000,– (ca. EUR 13.043,–)
always.now – US$ 14.888,– (ca. EUR 12.946,–)
griefinstitute.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 8.696,–)
premiumenergy.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 8.696,–)
royalloungecasino.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 8.696,–)
buenavistafarm.com – US$ 9.888,– (ca. EUR 8.598,–)
theclubrestaurant.com – US$ 9.888,– (ca. EUR 8.598,–)
therapyreview.com – US$ 9.099,– (ca. EUR 7.912,–)
majorleaguetraining.com – US$ 8.000,– (ca. EUR 6.957,–)
thebirdsnest.com – US$ 7.499,– (ca. EUR 6.521,–)
vtcapital.com – US$ 7.000,– (ca. EUR 6.087,–)
truecase.com – US$ 6.995,– (ca. EUR 6.083,–)
agentuserinterface.com – US$ 6.500,– (ca. EUR 5.652,–)
openmax.com – US$ 6.500,– (ca. EUR 5.652,–)
upuv.com – US$ 6.265,– (ca. EUR 5.448,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

STOCKHOLM – NUR NOCH WENIGE TICKETS FÜR NDD 2026

Die Nordic Domain Days 2026 (NDD26) finden in gut einem Monat, Ende Mai 2026, als Präsenzveranstaltung im Clarion Hotel Stockholm statt. Der Veranstalter rechnet mit einem vollen Haus.

Es sind die neunten Nordic Domain Days (NDD), die vom 24. bis 26. Mai 2026 in Stockholm stattfinden. Wie der Veranstalter jetzt mitteilt, liegen 20 Prozent mehr Anmeldungen gegenüber dem Vorjahr zu dieser Zeit vor. Er rechnet damit, dass die Veranstaltung noch vor dem Start ausgebucht ist. Hintergrund für dieses starke Interesse dürfte die Ende April 2026 startende, zweite nTLD-Einführungsrunde von ICANN sein, der sich die NDD26 unter anderem widmen. Für Organisationen, die eine Partnerschaft in Erwägung ziehen, gibt es noch einige wenige Möglichkeiten, doch diese sind schnell vergeben. Eine Partnerschaft bietet jede Menge Möglichkeiten, das eigene Unternehmen vor Ort darzustellen, inklusive eines eigenen Workshops, den man veranstalten kann. Teilnehmende dürfen sich auf die Keynote von Theresa Swinehart (Senior Vice President of Global Domains and Strategy bei ICANN) freuen, die in ihrer Rede höchstwahrscheinlich auf die nTLD-Einführungsrunde eingehen wird. Ebenfalls mit dabei ist Raymond King (Porkburn), unter anderem Mitgründer von SnapNames (2000) und Top Level Design (2012, Betreiber von unter anderem .design). Zu den NDD kommen Registries, Registrare, Reseller, Service-Provider und Investoren zum Erfahrungsaustausch zusammen; was zählt, sind persönliche Interaktionen zwischen den Referenten und Teilnehmern.

Die Nordic Domain Days 2026 finden vom 24. bis 26. Mai 2026 im Clarion Hotel Stockholm, Ringvägen 104, 118 60 Stockholm (Schweden) statt. Die NDD26 bieten unterschiedliche Teilnahmetickets: Das normale „Attendee“-Ticket kostet EUR 349,– und bietet schwedische Kaffeepäuschen (Fika) und endlose Ströme von Kaffee über den ganzen Tag, ein Lunchbuffet und ein abendliches Zusammenkommen. Das VIP-Ticket für diesmal EUR 799,– bietet als Upgrade gegenüber dem „Attendee“-Ticket gleich mehrere Abendveranstaltungen, „Email Concierge“, „Meeting Lounge“ und ein VIP-Dinner am Sonntag. Die Preise der Partner-Tickets starten bei EUR 3.500,–. Wichtig zu wissen: wie gehabt wird die Veranstaltung weder aufgezeichnet noch gestreamt – dabei sein ist alles.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://nordicdomaindays.com

Quelle: nordicdomaindays.se, eigene Recherche

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