Domain-Newsletter

Ausgabe #1326 – 23. Juli 2026

Themen: Editorial – Abschied – bis auf Weiteres | Early Warning – weniger Anmeldungen für 2. Runde? | Interisle-Report – Phishing-Rate alarmierend hoch | TLDs – Neues von .al, .eat und .law | DomainGemsAI – Analyse der Zone Files | UDRP – Sennheiser und Bilstein im Domain-Streit | symphony.co – Harmonisches für US$ 180.000,– | Berlin – 7. IT-Juristinnen-Tag im September 2026

EDITORIAL – ABSCHIED – BIS AUF WEITERES

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

in Zeiten des Wandels bleiben auch der Domain-Newsletter und domain-recht.de nicht verschont.

Florian Hitzelberger und Daniel Dingeldey, Ihr Team des Domain-Newsletters, haben Sie nun gemeinsam mehr als ein Vierteljahrhundert kontinuierlich zuverlässig jede Woche mit aktuellen, wichtigen, informativen, unterhaltsamen und notwendigen Informationen versorgt. Uns war es Pflicht, Ehre und Vergnügen (besonders letzteres) an den Themen Top Level Domains, Internetverwaltung, Domain-Recht und Streitbeilegung, Domain-Handel, DNS, Events und vielem mehr zu arbeiten und Sie daran teilhaben zu lassen.

Für die Zukunft lassen sich die wöchentliche Schlagzahl des Domain-Newsletter und regelmäßige Veröffentlichungen auf domain-recht.de nicht aufrechterhalten. In Zeiten der KI sind Budgets wichtiger als manuell kuratierte, geprüfte Informationen. Derzeit bleibt unklar, inwieweit das Projekt, das dank Florian Huber Urquelle der heutigen united-domains GmbH ist und das von united-domains.de über 26 Jahre getragen wurde, weitergeführt wird. Wir selbst sind etwas ratlos.

Dies ist daher die vorletzte Ausgabe des Domain-Newsletters, so wie Sie ihn kennen. Weitere Ausgaben sollen nach der letzten, in der kommenden Woche erscheinenden Ausgabe #1327, folgen. Wann und wie weitere Ausgaben des Domain-Newsletter erscheinen, ist aber noch ungeklärt.

Uns hat es unsagbare Freude bereitet, Themen, die uns am Herzen liegen, zu recherchieren, auszuwählen, aufzubereiten und Sie im Wege des Domain-Newsletters und von domain-recht.de daran teilhaben zu lassen, Sie informiert zu halten und Ihnen Tipps zu geben, die Ihnen den Umgang mit Domains im Alltag hoffentlich erleichtert haben. Wir danken Ihnen für Ihr oft langjähriges Interesse an unserer Arbeit, und versichern Ihnen: „Wir sind mit der Gesamtsituation nicht zufrieden.“

Mit den besten Wünschen für Sie verbleiben wir:

Ihr Domain-Newsletter Team
Florian Hitzelberger
Daniel Dingeldey

EARLY WARNING – WENIGER ANMELDUNGEN FÜR 2. RUNDE?

Die Anzahl der Bewerbungen um eine neue generische Top Level Domain könnte 2026 deutlich hinter der Einführungsrunde des Jahres 2012 zurückbleiben. Das legen Zahlen aus dem Frühwarnbericht der US-amerikanischen Early Warning LLC nahe.

Nach einem Bilderbuchstart nimmt die Internet-Verwaltung ICANN seit dem 30. April 2026 Bewerbungen um eine neue generische Top Level Domain entgegen. Sofern ein Bewerber nicht selbst an die Öffentlichkeit tritt, bleibt vorerst geheim, wer sich um welche Endung bewirbt. Es besteht auch keine Eile zur Offenlegung; während der gesamten Bewerbungsphase und damit bis zum 12. August 2026 gilt der Grundsatz des „first come, first served“ nicht, es hat also keinen Einfluss auf die Bewerbung, ob man zu den ersten Bewerbern zählt oder zu den letzten. Diese Unsicherheit erhöht für viele potentielle Interessenten das Risiko einer eigenen Bewerbung; gerade Unternehmen wüssten zu gerne, was die Konkurrenz plant – oder eben nicht. Hier setzt der „Early Warning Report“ der Early Warning LLC an. Das Unternehmen mit Sitz in Scottsdale (US-Bundesstaat Arizona) verspricht Informationen und Kontakte, um unnötige Kosten zu vermeiden. Die Plattform ermöglicht es Bewerbern (und potenziellen Bewerbern), ihre gewünschten Domain-Endungen einzugeben und benachrichtigt zu werden, wenn diese mit den Endungen anderer Nutzer der Plattform übereinstimmen. Damit wissen sie schon lange vor offizieller Bestätigung durch ICANN, ob sich ein anderes Unternehmen für dieselbe Zeichenkette beworben hat oder bewerben will – vorausgesetzt, es hat sein Interesse ebenfalls bei der Early Warning LLC hinterlegt, denn Einsicht in die ICANN-Bewerberdatenbank hat auch dieses Unternehmen nicht. Wer sich hinter einer potentiellen Bewerbung verbirgt, wird schließlich erst offengelegt, wenn beide Bewerber zustimmen.

Wohin die Reise gehen könnte, legen nun erste Zahlen aus dem „Early Warning Report“ nahe. Wie die Plattform mitteilt, liegt die Zahl der „String Interests Purchased“ (SIR) bei mindestens 385. Ein SIR bedeutet dabei die Hinterlegung des Interesses eines Unternehmens an einer bestimmten Top Level Domain; sie ist nicht gleichbedeutend mit der (geplanten oder tatsächlich umgesetzten) Einreichung einer Bewerbung bei ICANN. Von diesen 385 SIRs betreffen wiederum 328 einzigartige Zeichenketten; das bedeutet im Umkehrschluss, dass es bei mindestens 57 SIRs zu einer Mehrfachbewerbung um dieselbe Zeichenkette kommen könnte. Wiederum gilt: wer sich um welche Zeichenkette beworben hat, lässt sich den veröffentlichten Daten des „Early Warning Report“ nicht entnehmen. Und zur Erinnerung: bei der Einführungsrunde des Jahres 2012 gingen letztlich 1.930 Bewerbungen bei ICANN ein. Davon haben 1.241 das gesamte Bewerbungsverfahren durchlaufen, 653 Bewerbungen wurden zurückgezogen. Dabei gab es 234 Mehrfachbewerbungen um die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Zeichenkette („contention set“), von denen 233 gelöst wurden. Reine Markenendungen (.brand) gab es 2012 insgesamt 494, rund ein Fünftel davon hat sich in den Folgejahren durch Kündigung des „Registry Agreements“ mit ICANN aber wieder freiwillig aus dem Domain Name System verabschiedet.

Repräsentativ sind die Zahlen aus dem „Early Warning Report“ nicht. Das vom Domain-Blogger Kevin Murphy ins Leben gerufene, vergleichbare Angebot „Stringtel“ erlaubt es den Nutzern, nach Endungen („Strings“) zu suchen; konkret geht es um das Risiko, dass die von ihnen ausgewählten gTLD-Strings im Bewerbungsverfahren gesperrt werden oder während des Bewerbungsprozesses zusätzliche Kosten entstehen. Er prognostiziert, dass es mindestens 100 Bewerbungen um eine nTLD geben wird. Genaueres wissen wir erst am „String Confirmation Day“, nach derzeitigem Stand also voraussichtlich am 28. Oktober 2026; dann wird ICANN die endgültige Bewerberliste veröffentlichen.

Den „Early Warning Report“ finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/6/6VAC6HZA-6V8963ED-6LQ0CMF4-1AIELCY.html

Quelle: earlywarning.report, domainnamewire.com

INTERISLE-REPORT – PHISHING-RATE ALARMIEREND HOCH

Die Gesamtzahl der Phishing-Angriffe steigt nach einem Bericht der Interisle Consulting Group weiter stark an. Als besonders auffällig erweisen sich nach wie vor Domain-Namen unter der Endung .xin, andere Top Level Domains wie .garden und .win waren bei Cyberkriminellen aber ebenfalls gefragt.

Statt eines – wie im Vorjahr 35-seitigen – Berichts hat Interisle sich im Jahr 2026 dafür entschieden, verschiedene Aspekte des Phishings in einer Artikel-Serie zu beleuchten und damit den aktuellen Stand in Sachen Umfang und Verbreitung von Phishing zu dokumentieren. Grundlage der Analyse sind Daten aus Phishing-Berichten, die zwischen Mai 2025 und April 2026 von Anbietern wie der Anti-Phishing Working Group (APWG), OpenPhish, PhishTank und Spamhaus veröffentlicht wurden. Demnach hat sich die Zahl der Phishing-Attacken gegenüber dem Vorjahr 2025 (1.963.390) auf nun 4.251.720 mit einem Plus von 117 Prozent mehr als verdoppelt. Interisle spricht insoweit von einer „alarming rate“ und ungenügenden Bemühungen quer über die gesamte Domain Name Industry, Phishing zu begrenzen. Die Zahl der Top Level Domains, die für Phishing verwendet wird, ist mit 854 gegenüber dem Vorjahr um acht Prozent gestiegen; Phishing ist also nicht auf einige wenige TLDs begrenzt. Gleiches gilt für die Zahl der phishing-auffälligen gTLD-Registrare, die von 2.033 auf 2.459 gestiegen ist; berücksichtigt man darüber hinaus alle Domain-Registrare (also einschließlich der ccTLD-Registrare), ist deren Zahl von 3.125 auf 3.729 ähnlich angestiegen.

Wenig überraschend sind .com-Domains bei Phishern am beliebtesten. Hier zählt Interisle bei knapp 162 Mio. Domains exakt 869.180 Phishing-Fälle. Dahinter folgt .top mit 375.514 Phishing-Fällen, bei allerdings nur knapp 6,3 Mio. registrierten Domains. Auf den Plätzen folgen .cn (167.651 Fälle bei 12,53 Mio. Domains), .pro (130.945 Fälle bei 1,1 Mio. Domains) und .info (99.602 Fälle bei 5,25 Mio. Domains). Setzt man die Zahl der Phishing-Fälle ins Verhältnis zu den registrierten Domains, ergibt sich der sogenannte „Phishing Domain Score“ von Interisle und das Bild verändert sich erheblich. Hier führt wie im vergangenen Jahr .xin mit einem Score von 5.910,0 vor .win (1.640,7), .icu (1.607,0), .garden (1.567,7) und .cfd (1.387,4). „The top 5 TLDs are new gTLDs that played prominent roles in major phishing, scam, and fraud campaigns or associated with PhAAS infrastructures during our study period“, so Interisle. Dabei werden die einzelnen TLDs ganz gezielt eingesetzt, nämlich .xin für „unpaid toll, brand impersonation“, .win für „B2B credential harvesting, fake login portals (MS365, DocuSign)“, .icu für „brand impersonation, postal and delivery scams, subscription/renewal scams“, .garden für „malicious redirection, brand lookalikes“ und .cfd für „authentication laundering, Google URL redirects“.

Vor allem die eindeutige Häufung von Phishing-Fällen unter nTLDs dürfte ICANN angesichts der laufenden Bewerbungsrunde um neue Top Level Domains mit Sorge betrachten. „The last round of new gTLDs was a goldmine for criminal abuse of domain names“, so Karen Rose von Interisle. „What can wie do to prevent the new round from being just more of the same?“ Die ICANN-Richtlinien sollten darauf abzielen, böswillige Registrierungen (DNS Abuse) messbar zu reduzieren und die Verantwortlichkeit für Missbrauch zu erhöhen. Registrare mit hohen Missbrauchsraten sollten deshalb zu Leistungsverbesserungen verpflichtet werden, bei deren Nichteinhaltung Strafen bis hin zur Deakkreditierung drohen. Aber es gibt auch positive Entwicklungen. Seit dem „Aus“ von Freenom ist der Anteil der gemeldeten Phishing-Domains unter Länderendungen drastisch zurückgegangen. Damit erweisen sich ccTLDs weiterhin als Vertrauens- und Sicherheitsanker.

Den Bericht „Phishing Landscape 2026“ der Interisle Consulting Group finden Sie unter:
> https://interisle.substack.com/p/phishing-landscape-2026-malicious

Quelle: eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AL, .EAT UND .LAW

Der Einsatz von .law-Domains verspricht nach Angaben eines US-Unternehmens keinen messbaren Vorteil in der Suchmaschinenoptimierung. Derweil bereitet Google den Start von .eat und .here vor, während Albaniens .al mit technischen Tücken kämpft – hier unsere Kurznews.

Ein fehlerhafter DNSSEC-Rollover hat die albanische Länderendung .al kurzzeitig außer Gefecht gesetzt. Am 03. Juli 2026 hatte die .al-Registry Electronic and Postal Communications Authority (AKEP) versucht, einen DNSSEC-Schlüsselwechsel durchzuführen. Dabei trat ein Fehler auf, der zu Validierungsfehlern führte. Nutzer, die .al-Domains über einen validierenden Resolver aufrufen wollten, konnten sie während des Ausfalls nicht erreichen. Der Ausfall hätte potenziell alle .al-Domains betreffen können, unabhängig davon, wo sie gehostet wurden oder welche autoritativen Nameserver sie genutzt haben. Nach mehreren Stunden war die Domain-Namensauflösung im Interesse der Erreichbarkeit wiederhergestellt, auch wenn der gesamte .al-Namensraum zunächst noch unsigniert blieb und damit ohne DNSSEC-Garantie potentiell angreifbar war; auch das ist mittlerweile behoben. Der Vorfall bei .al erinnert an den Ausfall bei .de vor wenigen Wochen. Grund, auf DNSSEC zu verzichten, gibt es aber nicht. DNSSEC-Fehler auf TLD-Ebene sind sehr selten; treten sie gleichwohl auf, betreffen sie alle Domains unterhalb einer Top Level Domain gleichzeitig und alle validierenden Resolver gleichermaßen, was zu öffentlichem Aufsehen führt. Die Vorteile von DNSSEC, nämlich die Gewährleistung der Authentizität und Integrität der Zonen-Daten, überwiegt die Risiken aber bei weitem.

Die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. geht mit zwei weiteren, neu eingeführten Top Level Domains auf den Markt. Parallel zu .fly starten auch .eat und .here am 01. September 2026 in eine Sunrise Period, die bis zum 09. November 2026 laufen wird. Teilnahmeberechtigt sind Markeninhaber mit Eintrag der Marke im Trademark Clearinghouse (TMCH). Der Live-Start ist aktuell unmittelbar folgend für den 10. November 2026 angesetzt, wobei im Zeitraum 10. bis 17. November 2026 eine Early-Access-Phase stattfindet, in der nach dem niederländischen Auktionsmodell die Registrierungsgebühren zunächst hoch sind, dann aber schrittweise sinken. Gedacht ist .eat als Domain-Endung „to provide a dedicated domain space in which registrants can enact second-level domains that provide content about food, restaurants and⁄or eating.“ Im Fall von .here denkt Google an eine Nutzung für „locations (restaurant.here), socially-relevant sites (meetup.here), or content pinpoints on the Internet (click.here).“ Es wird allgemein erwartet, dass weder für .eat noch .here besondere Vergaberegelungen gelten, so dass eine Registrierung für jedermann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck möglich sein dürfte.

Domain-Endungen wie .law, .legal, .lawyer und .attorney versprechen bei der Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization, kurz SEO) keine messbaren Vorteile. Das behauptet zumindest das US-Unternehmen Custom Legal Marketing (CLM) in einer Studie, in der 73.674 Rankings aus 9.216 wettbewerbsorientierten Suchanfragen in 288 US-amerikanischen Metropolregionen untersucht wurden. Anwaltskanzleien mit juristischen Domain-Endungen erreichten demnach im Durchschnitt Platz 4,86 in den Suchergebnissen, während Kanzleien mit .com-Domains im Durchschnitt auf Platz 4,77 lagen – ein Unterschied, der laut Studie statistisch nicht von Null zu unterscheiden ist. Immerhin einen Vorteil konnte CLM aber identifizieren: Bei den führenden Anwaltskanzleien beträgt die durchschnittliche Länge der Second Level Domain unter .law und .legal sechs Zeichen, im Vergleich zu zwölf Zeichen bei Kanzleien mit .com-Domains. „We cut fourteen characters off our web address, and that had real value for our brand“, wird ein Jason Bland von CLM zitiert. „What it did not do, as our own research now confirms, is change where anything ranks.“ Die Ergebnisse decken sich mit öffentlichen Angaben von Google, wonach Keywords in einer Top Level Domain weder Vor- noch Nachteile für das SEO-Ranking mit sich bringen.

Die Studie von Custom Legal Marketing finden Sie unter
> https://custom.legal/will-a-law-or-lawyer-domain-name-help-your-law-firms-seo/

Quelle: cloudflare.com, icann.org, custom.legal

DOMAINGEMSAI – ANALYSE DER ZONE FILES

Mohd Hashim (DomainGemsAI) hat sich Zone Files angeschaut, um besser zu verstehen, welche Domains unter Top Level Domains registriert sind, wie sie sich unterscheiden und ob man daraus ein besseres Verständnis für den Bestand einer Domain-Endung entwickeln kann.

Hashim ist Gründer von DomainGemsAI, einer Analyse-Plattform für Domain-Investoren. Er war lange Zeit im Bereich Rechenzentrumsinfrastruktur und technischer Betrieb tätig, was ihm einen anderen Blick im Hinblick auf Systeme gegeben hat. Seit er sich mit Domains beschäftigt, schaut er sich Zone Files an. Nun legt er eine Strukturanalyse vor, dernach sich aus den Zone Files von Top Level Domains gegebenenfalls ablesen lässt, wie gesund eine Domain-Endung ist. In der Regel werden Top Level Domains anhand der Anzahl registrierter Domains, Verlängerungsraten oder Aktivierungsdaten gelesen und verglichen. Jedoch können Namensräume mit nahezu identischen Registrierungszahlen aufgrund unterschiedlicher Domains völlig unterschiedliche innere Strukturen aufweisen. Mit der Methode von Hashim lässt sich nachverfolgen, aus welchen Domain-Arten sich der Registrierungsbestand einer Top Level Domain zusammensetzt und was das gegebenenfalls über die Qualität der Endung aussagt.

Die Analyse von Hashim klassifiziert Domains in strukturelle Kategorien. Er unterscheidet Domains in die große mittlere Masse von einfachen Domain-Namen ohne sichtbare kommerzielle Signale; sie umfasst zwischen 55 Prozent und 70 Prozent einer Zone. Eine kleine Gruppe von 5 Prozent bis 12 Prozent umfasst Domains von Investoren, die sich aus kurzen, prägnanten Namen zusammensetzt. Und es gibt die Kategorie im mittleren einstelligen Bereich der „Operator-Grade“-Domains, die kommerziell plausible Namen enthalten, mit denen ein Unternehmen realistischerweise eine Präsenz aufbauen könnte. Darüber hinaus gibt es ein strukturelles Rauschen, das aus Konsonanten-Clusters, extrem langen Keyword-Kombinationen, zufälligen alphanumerischen Mustern, sich wiederholenden Zeichen und Infrastruktur-Artefakten besteht. Über die Relation dieser Gruppen zueinander lassen sich, so Hashim, Aussagen über die Qualität der Top Level Domain treffen. Sie werden über leichte Verschiebungen der Relationen deutlich.

Leider wird Hashim an dieser Stelle nicht spezifisch, sondern bleibt allgemein. Er macht deutlich, dass einige Namensraum-Profile relativ mehr Domains enthalten, die als „Operator-Grade“ einzustufen wären, während andere relativ mehr aufweisen, die als spekulativ zu klassifizieren und von Investoren registriert sind. Das gern herangezogene Registrierungsvolumen behandelt beide Profile gleich. Dabei muss ein erhöhter spekulativer Bestand sich nicht negativ auswirken; er kann die Liquidität im Sekundärmarkt und die Preisfindung unterstützen, aber ein Namensraum, der davon dominiert wird, verhalte sich im Laufe der Zeit ganz anders als einer mit einer stärkeren Basis an „Operator-Grade“-Domains. Auch die Domains, die für das strukturelle Rauschen verantwortlich sind, wirken sich aus, je nachdem, wie stark die Kategorie im Namensraum einer Top Level Domain ausgeprägt ist. In Profilen mit mehr Rauschen kamen zufällige alphanumerische Muster um ein Vielfaches häufiger vor und numerischer Spam trat in deutlich höheren Quoten auf. Andere Namensräume zeigten proportional mehr Domains mit Bindestrichen und auf Missbrauch (DNS Abuse) hindeutende Keyword-Zeichenfolgen. Die Daten deuten darauf hin, dass ein Namensraum mit einem hohen Anteil an zufälligen alphanumerischen und numerischen Spam-Domains wahrscheinlich über Registrar-Kanäle oder Werbestrukturen verfügt, die massenhaft „Wegwerf-Registrierungen“ anziehen.

In jedem analysierten Namensraum bildete die defensive Mitte die größte Gruppe an Domains, die strukturell sauber, aber semantisch nicht verankert sind. Diese Domains sehen so aus, als könnten sie Marken, persönliche Projekte, Start-Up-Experimente oder Platzhalter-Registrierungen sein. Diese Kategorie schätzt Hashim als wichtiger als die Extremen ein. Die defensive Mitte, die einen Anteil von die 55 Prozent bis 70 Prozent jedes untersuchten Namensraums ausmacht, ist strukturell mehrdeutig. Ihre Wirkung kristallisiert sich im Zeitpunkt der Domain-Verlängerung heraus. Mit ihrer Verlängerung üben diese Domains einen überproportionalen Einfluss auf die langfristige Gesundheit des Ökosystems aus. Die gängigen Kennzahlen für Registrierungen sagen darüber rein gar nichts aus. Hashim kommt zu dem Schluss: Das Registrierungsvolumen trifft die Aussage, wie groß ein Namensraum ist. Die strukturelle Analyse zeigt, woraus dieser Namensraum tatsächlich besteht. Beides verdient einen Platz bei der Bewertung von Domain-Endungen.

Sie finden die Analyse von Hashim unter:
> https://circleid.com/posts/zone-file-analysis-ntld-registration-volume-and-namespace-reality

Quelle: circleid.com

UDRP – SENNHEISER UND BILSTEIN IM DOMAIN-STREIT

Die beiden deutschen Unternehmen Sennheiser und Bilstein waren in Domain-Streitigkeiten problemlos innerhalb von gut 40 Tagen erfolgreich. Es zeigt sich, wie hilfreich und schnell das UDRP- und vergleichbare Verfahren sind.

sennheisera.com – WIPO Case No. D2026-2015
Der 1945 in Deutschland gegründete Mikrophon- und Kopfhörer-Hersteller Sennheiser electronic SE & Co. KG sah seine Rechte durch die Domain sennheisera.com verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Sennheiser berief sich dabei auf IR- und EU-Marken aus den Jahren 1992, 1997 und 1999 sowie auf eine chinesische Marke von 2019. Gegner ist Teng Xuexuan aus China, der die Domain sennheisera.com Ende März 2026 registriert hat. Darunter betreibt er einen Online-Shop, der sich als Sennheiser-eCommerce-Shop darstellt, auf dem als „genuin Sennheiser“ bezeichnete Produkte zu stark reduzierten Preisen angeboten werden. Das Layout der Website ist dem von Sennheiser-Seiten nachempfunden; es enthält das Logo von Sennheiser und einen Footer mit der Angabe „Copyright © 2026 Sennheiser electronic SE & Co. KG | Germany. All rights reserved“. Sennheiser beantragte die Übertragung der Domain sennheisera.com. Der Gegner meldete sich nicht im Verfahren.

Die als Panelistin eingesetzte belgische Rechtsanwältin Mireille Buydens bestätigte die Beschwerde und entschied auf Übertragung der Domain auf die Beschwerdeführerin (WIPO Case No. D2026-2015). Der Unterschied zwischen Domain und Marke bestand lediglich in dem der Domain angehängten „a“, womit das erste Element des UDRP-Verfahrens erfüllt war. Buydens sah den Anscheinsbeweis durch die Beschwerdeführerin erbracht, wonach der Gegner kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain hat, da die Beschwerdeführerin ihm keine Lizenz erteilt hat, er unter der Domain auch nicht bekannt ist und kein „bona fide“-Angebot von Waren oder Dienstleistungen vorliegt. Da der Gegner dem Vortrag der Beschwerdeführerin nichts entgegengesetzt hatte, sah Buydens auch das zweite Element erfüllt. Bei der Frage der Bösgläubigkeit hatte sie auch keine Schwierigkeiten, dem Vortrag der Beschwerdeführerin zu folgen: Die vom Gegner registrierte Domain habe der Gegner so gewählt, dass sie die Jahrzehnte alte, weltweit bekannte Marke der Beschwerdeführerin vollständig wiedergibt, zuzüglich eines angehängten „a“. Für Buydens war klar, dass dem Gegner die Marke bekannt war und er deshalb die Domain registriert hat. Zugleich ergebe sich aus der Website, dass der Gegner sich selbst als die Beschwerdeführerin ausgibt, was zusammen mit den stark vergünstigten genuinen Sennheiser-Produkten, die er anbietet, eine bösgläubige Nutzung darstelle. Damit waren alle Voraussetzungen der UDRP erfüllt. Buydens bestätigte die Beschwerde und entschied auf Übertragung der Domain.

bilstein.au – WIPO Case No. DAU2026-0013
Die deutsche Thyssenkrupp Bilstein GmbH sah ihre Rechte durch die australische Domain bilstein.au verletzt. An den Inhaber MORE 4×4, Aaron Mitchell aus Australien sandte sie einen „Cease and Desist Letter“. Nachdem keine Reaktion erfolgte, startete sie ein auDRP-Verfahren vor der WIPO, das Streitbeilegungsverfahren für .au-Domains, das der UDRP entsprechend konzipiert ist. Die Beschwerdeführerin verwies unter anderem auf ihre australischen Marken „BILSTEIN“ aus 2010 und 2017, die unterscheidungskräftig seien, und die von ihr genutzte Domain bilstein.com. Die vom Gegner im September 2022 registrierte Domain bilstein.au nutze er nicht und es gäbe keine Hinweise darauf, dass er eine Nutzung plane. Der Gegner reagierte auf die Beschwerde nicht.

Als Entscheider wurde der australische Rechtsanwalt Nicholas Weston eingesetzt, der die Beschwerde bestätigte und auf Übertragung der Domain entschied (WIPO Case No. DAU2026-0013). Er stellte die exakte Reproduktion der Marke in der Domain des Gegners fest und bestätigte, dass das erste Element der auDRP erfüllt ist. Auch in diesem Fall sah der Entscheider den Anscheinsbeweis durch den Vortrag der Beschwerdeführerin erfüllt, wonach der Gegner weder ein Recht noch ein berechtigtes Interesse an der Domain hat. Und da der Gegner nichts dagegensetzte, bestätigte Westen die Erfüllung des zweiten Elements der auDRP. Bei der Frage der Bösgläubigkeit setzte sich die Beschwerdeführerin ebenfalls durch. Weston meinte, eine einfache Internetsuche hätte dem Gegner die früheren Markenrechte der Beschwerdeführerin vor Augen geführt. Die Registrierung der Domain könne kein reiner Zufall sein, vielmehr ergäbe sich die Annahme der Bösgläubigkeit. Bilstein sei kein gängiges Wort in Australien; dem Gegner müsse die Marke bekannt gewesen sein. Und auch wenn die Domain nicht mit einer aktiven Website verknüpft sei, so spreche das nicht gegen die Bösgläubigkeit des Gegners. Damit war für Weston auch das dritte Element der auDRP erfüllt. Er bestätigte die Beschwerde von Bilstein und entschied auf Übertragung der Domain.

Dies sind wieder zwei einfache Fälle, die deutlich machen, wie hilfreich UDRP-Verfahren sein können. Von Einreichung der Beschwerde bis zur Entscheidung dauerten die beiden Verfahren sechs bzw. gut sechs Wochen. Wichtig zu wissen ist, dass es viele Landesendungen wie die australische .au gibt, die an die UDRP angelehnte Streitbeilegungsverfahren etabliert haben, die Domain-Streitverfahren vor der WIPO ermöglichen. Das vereinfacht den Umgang mit missbräuchlichen Domain-Registrierungen erheblich.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain sennheisera.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2026/d2026-2015.pdf

Die UDRP-Entscheidung über die Domain bilstein.au finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2026/dau2026-0013.pdf

Die australischen Streitbeilegungsregeln (auDRP) findet man unter:
> https://www.auda.org.au/au-domain-names/au-rules-and-policies/au-dispute-resolution-policy-audrp-2016-01/

Eine Liste mit allen ccTLDs, für die WIPO akkreditiert ist, finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/cctld/

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

SYMPHONY.CO – HARMONISCHES FÜR US$ 180.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche ist nicht in Höchstform, zeigt aber doch Erfreuliches, unter anderem mit symphony.co, die auf US$ 180.000,– (ca. EUR 157.398,–) kommt.

Die Kommerzendung .com musste sich wieder einmal einer Domain unter einer Landesendung beugen. Doch glänzte sie mit der Vier-Ziffern-Domain 9978.com zum Preis von US$ 82.843,– (ca. EUR 72.441,–). Raymond Hackney macht darauf aufmerksam, dass aiadvertising.com, die aktuell US$ 15.109,– (ca. EUR 13.212,–) erzielt, 2018 bei NameJet für US$ 200,– gekauft wurde. Im Preis verbessert hat sich auch housetrip.com von US$ 2.488,– (ca. EUR 1.765,–) im Dezember 2008 auf aktuell US$ 8.846,– (ca. EUR 7.735,–). Und wir führen urbanvpn.com noch mit auf, die im Februar 2021 auf US$ 2.288,– (ca. EUR 1.860,–) kam und jetzt bei US$ 3.200,– (ca. EUR 2.798,–) liegt.

Unter den Länderendungen räumt die kolumbianische Endung .co mit symphony.co zum Preis von US$ 180.000,– (ca. EUR 157.398,–) ab und setzt sich zugleich an die Spitze der Woche sowie auf Platz 6 der Jahresbestenliste. Zur Einordnung dieses Preises: die .com-Variante symphony.com kam im Juni 2014 auf US$ 375.000,– (ca. EUR 275.735,–). Der Wert der kolumbianischen Endung ist unter diesem Gesichtspunkt beeindruckend. Die neuen generischen Endungen bieten jedenfalls mit buzz.xyz zum Preis von US$ 94.999,– (ca. EUR 83.070,–) eine sehr erfreuliche Hausnummer. Die klassischen generischen Endungen sind diesmal nicht vertreten.

Länderendungen
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symphony.co – US$ 180.000,– (ca. EUR 157.398,–)

aiagents.ai – US$ 65.000,– (ca. EUR 56.838,–)
imp.ai – US$ 10.000,– (ca. EUR 8.744,–)

blueprint.io – US$ 39.000,– (ca. EUR 34.103,–)
radicch.io – EUR 2.000,–

carros.mx – US$ 7.499,– (ca. EUR 6.557,–)
nexsun.de – EUR 5.799,–
groupe.fr – EUR 5.000,–
wirmachenmarken.de – EUR 4.000,–
wildunfall.de – EUR 4.000,–
butchery.fr – EUR 3.950,–
gila.fr – EUR 3.900,–
menorca.de – EUR 3.500,–
filemon.eu – EUR 3.499,–
ifarm.fi – EUR 3.000,–
myface.de – EUR 2.990,–
flexscreen.de – EUR 2.750,–
velofirst.de – EUR 2.749,–
felice.fr – EUR 2.650,–
lardoise.fr – EUR 2.650,–
indorama.cn – US$ 2.500,–
rock-your-business.de – EUR 2.499,–
securesend.de – EUR 2.380,–
deepfake.de – EUR 2.380,–
tinytreats.de – EUR 2.249,–
ustudio.nl – EUR 2.000,–
welcomehome.ca – US$ 2.000,– (ca. EUR 1.749,–)

Neue Endungen
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buzz.xyz – US$ 94.999,– (ca. EUR 83.070,–)
canopy.studio – US$ 5.500,– (ca. EUR 4.809,–)
finanzen.pro – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.372,–)

.com
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9978.com – US$ 82.843,– (ca. EUR 72.441,–)
tendrils.com – US$ 27.995,– (ca. EUR 24.480,–)
oimo.com – US$ 19.995,– (ca. EUR 17.484,–)
apkdone.com – US$ 19.900,– (ca. EUR 17.401,–)
aiadvertising.com – US$ 15.109,– (ca. EUR 13.212,–)
serverplanet.com – US$ 13.999,– (ca. EUR 12.241,–)
77mm.com – US$ 12.014,– (ca. EUR 10.505,–)
6703.com – US$ 11.143,– (ca. EUR 9.744,–)
tiempodehoy.com – EUR 8.000,–
7426.com – US$ 8.888,– (ca. EUR 7.772,–)
housetrip.com – US$ 8.846,– (ca. EUR 7.735,–)
icontile.com – US$ 6.800,– (ca. EUR 5.946,–)
muftuoglu.com – GBP 5.000,– (ca. EUR 5,879,–)
abc222.com – US$ 5.764,– (ca. EUR 5.040,–)
806.tv – US$ 5.500,– (ca. EUR 4.809,–)
xintianlaixsw.com – US$ 5.500,– (ca. EUR 4.809,–)
stateregistry.com – US$ 5.500,– (ca. EUR 4.809,–)
boom77.com – US$ 5.048,– (ca. EUR 4.414,–)
usdt28.com – US$ 4.999,– (ca. EUR 4.371,–)
welovecare.com – US$ 4.995,– (ca. EUR 4.368,–)
ninjapos.com – US$ 4.888,– (ca. EUR 4.274,–)
jeffwood.com – US$ 4.389,– (ca. EUR 3.838,–)
hayvo.com – US$ 3.930,– (ca. EUR 3.437,–)
betandget.com – US$ 3.750,– (ca. EUR 3.279,–)
hippdesign.com – US$ 3.499,– (ca. EUR 3.060,–)
globelledu.com – US$ 3.464,– (ca. EUR 3.029,–)
urbanvpn.com – US$ 3.200,– (ca. EUR 2.798,–)
bookverse.com – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.623,–)
fontiva.com – US$ 2.995,– (ca. EUR 2.619,–)
disabilitycredit.com – US$ 2.950,– (ca. EUR 2.580,–)
firmscout.com – EUR 2.500,–
presentationsai.com – US$ 2.824,– (ca. EUR 2.469,–)
holsa.com – EUR 2.350,–
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lvzvv.com – US$ 2.134,– (ca. EUR 1.866,–)
captainstable.com – US$ 2.000,– (ca. EUR 1.749,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, thedomains.com, tldinvestors.com

BERLIN – 7. IT-JURISTINNEN-TAG IM SEPTEMBER 2026

Die Rechtsanwaltskanzleien Diercks und Härting Rechtsanwälte veranstalten im September 2026 den 7. IT-Juristinnen-Tag 2026 in Berlin. Unter dem Titel „IT-Juristinnen-Tag 2026 – Das BarCamp zu Digitalisierung und Recht“ sind IT-JuristInnen, Datenschutzbeauftragte und IT-Secs zum Austausch geladen.

Es ist der 7. IT-Juristinnen-Tag, den die Rechtsanwaltskanzlei Diercks und Härting Rechtsanwälte alternierend in Hamburg und Berlin veranstalten. Die diesmal am 11. September 2026 in Berlin stattfindende Veranstaltung bleibt dem Konzept des BarCamp treu. BarCamp bedeutet, es gibt einen Tagesablauf, aber ein Vortragsprogramm steht nicht fest, sondern wird von den Teilnehmenden vor Ort bestimmt. Durch den Tag führen die Rechtsanwältinnen Marlene Schreiber und Nina Diercks. Ziel der „Unkonferenz für IT JuristInnen, Datenschutzbeauftragte und IT-Secs“ ist unter anderem, eine Möglichkeit zum fach- und senioritätsübergreifenden Wissenstransfer und zum entspannten Networking zu bieten. Das BarCamp beginnt mit dem Anmeldungsprozedere sowie einer Eröffnung von Schreiber und Diercks um 09:00 Uhr. Als Vortragende konnten Frau Carolin Loy (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht) für die Opening-Keynote und Dr. Clarissa Freundorfer (Deutsche Bahn AG) für die Closing-Keynote gewonnen werden. Zwischen den beiden Keynotes gibt es von 11:00 bis 17:00 Uhr fünf Session-Blöcke à 45 Minuten mit jeweils parallellaufenden Sessions.

Der 7. „IT-Juristinnen-Tag 2026 – Das BarCamp zu Digitalisierung und Recht“ findet am Freitag, den 11. September 2026 von 08:30 bis 21:30 Uhr in den Räumen von Härting Rechtsanwälte, Chausseestraße 13 in 10115 Berlin statt. Der IT-Juristinnen Tag richtet sich in erster Linie an IT-Juristinnen, aber auch Männer und nicht-binäre Personen sind herzlich willkommen. Insgesamt ist Platz für 100 TeilnehmerInnen (75 Tickets für die Kategorie Frauen, 25 für die Kategorie Männer). Die Ticketpreise liegen bei EUR 301,24 (inclusive EUR 14,14 Gebühr und EUR 48,10 gesetzliche USt.). Darin enthalten sind neben Frühstück, Mittagessen, Kuchen und Fingerfood auch Drinks am Abend.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://it-juristinnentag.de

Quelle: it-juristinnentag.de, haerting.de, eigene Recherche

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