Themen: DNS – Gericht sperrt Resolver von Google & Co | Web3-Domains – auferstanden von den Toten? | TLDs – Neues von .circle, .de und .radio | UDRP – zwei .ai-Verfahren und nur ein RDNH | URS – Neuauflage in der 2. nTLD-Einführungsrunde | sequent.com – anschlussfähig für US$ 549.929,– | EuroDIG 2026 – EURid feiert im Mai 20 Jahre .eu
DNS – GERICHT SPERRT RESOLVER VON GOOGLE & CO
Ein Berufungsgericht in Paris hat mit Google, Cloudflare und Cisco drei US-amerikanische Anbieter von DNS-Resolvern verurteilt, den Zugriff auf rechtswidrige Streaming- und IPTV-Angebote zu sperren (Urteil vom 27. März 2026 – Az. RG 24/09372).
Die in Issy-les-Moulineaux ansässige Canal+ Group betreibt mehrere Fernsehkanäle in Frankreich. Sie senden kostenpflichtige Live- und On-Demand-Inhalte, unter anderem aus dem Bereich des Sports. Viele dieser Inhalte waren trotz der von Internet Service Providern (ISP) ergriffenen Blockierungsmaßnahmen und auch nach Auslistung durch Google über Piraterie-Websites im Internet erreichbar, da ihre Blockierung über DNS-Resolver umgangen werden konnte. Ein DNS-Resolver ist ein Dienst, welcher auf Anfrage für eine bestimmte Domain eine IP-Adresse liefert. Man spricht davon, dass die Domain in eine IP-Adresse aufgelöst wird; vom „Auflösen“ stammt der Begriff „Resolver“. Bereits im Jahr 2024 verpflichtete ein Gericht in Paris Google, Cloudflare und Cisco, den Zugriff auf derartige Piraterie-Websites über ihre eigenen DNS-Resolver aktiv zu blockieren. Hiergegen wandten sich die Unternehmen im Berufungsverfahren vor dem Cour d’Appel de Paris und machten geltend, dass DNS-Resolver lediglich eine neutrale und passive Funktion innehätten; sie würden Urheberrechtsverletzungen weder übermitteln noch sich sonst daran beteiligen. Daher könnten sie, anders als ISPs und Suchmaschinen, nicht untersagt werden. Die Beteiligung des DNS-Resolvers ende, sobald er die IP-Adresse an den Browser übermittelt habe, der die ursprüngliche Anfrage initiiert habe. Derartige DNS-Auflösungsdienste seien daher nicht daran beteiligt, dass Nutzer von der Existenz urheberrechtsverletzender Websites erfahren. Cisco und Cloudflare betonten zudem, dass DNS-Resolver keine geschäftliche oder technische Beziehung zu Rechtsverletzern unterhielten, keinen Zugriff auf Inhalte ermöglichen oder diese übertragen, sondern Internetnutzern lediglich den schnellen Zugriff auf rechtsverletzende Websites erlauben würden; sie würden lediglich Anfragen zur Übersetzung von Domain-Namen in IP-Adressen verarbeiten und quasi als Relaisantennen im Hintergrund fungieren, wodurch ihnen die technischen Mittel fehlen würden, das Surfverhalten der Nutzer zu beeinflussen.
Doch diese Argumente überzeugten den Cour d’Appel de Paris nicht, der auf Article L333-10 des französischen „Code du sport“ verwies. Nach dieser Vorschrift kann ein Rechteinhaber bei Gericht alle verhältnismäßigen Maßnahmen beantragen, die zur Verhinderung oder Beendigung einer Urheberrechtsverletzung geeignet sind, und zwar gegen jede Person, die zu ihrer Behebung beitragen kann. Voraussetzung ist, dass eine schwerwiegende und irreparable Rechtsverletzung vorliegt. Der Anwendungsbereich von Artikel L. 333-10 war von Anfang an weit gefasst; dass die Regelung auch DNS-Resolver betrifft, war bisher jedoch streitig und wurde nun vom Berufungsgericht bestätigt. DNS-Sperrmaßnahmen sind nach Ansicht des Gerichts sowohl technisch machbar als auch verhältnismäßig. Das Gericht betonte wiederholt, dass DNS-Resolver verpflichtet werden können, illegale Websites zu blockieren. Die neutrale und passive Natur eines DNS-Resolvers sei für die Anwendbarkeit von Article L. 333-10 irrelevant. Es gehe nicht um Haftung, sondern allein darum, ob ein Dienst dazu beitragen könne, den Zugriff auf Piraterie-Websites zu blockieren; das könne ein DNS-Resolver eindeutig. Französisches Recht verlange auch keine perfekten Sperrmaßnahmen; solange sie einen Teil der Besucher von Piraterie-Websites fernhalten, sei dies ausreichend: „Toute mesure de filtrage peut être contournée et cette possibilité n’est pas de nature à rendre inefficaces les mesures n cause“. Letztendlich werden Google, Cloudflare und Cisco die Sperrmaßnahmen für Hunderte von Piratenseiten-Domains umsetzen und die Implementierungskosten selbst tragen müssen.
Leidtragender sind die französischen Internetnutzer. Cisco hatte zuvor bereits beschlossen, seinen OpenDNS-Dienst in Frankreich bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens einzustellen. Google und Cloudflare ließen ihre DNS-Resolver in Frankreich zwar nach der erstinstanzlichen Entscheidung weiterhin online, dürften diese Entscheidung aber nach dem Pariser Berufungsurteil nun überdenken. Gut möglich, dass so manch anderer Anbieter von DNS-Resolvern nun erheblichen Zulauf bekommt.
Die Entscheidung des Cour d’Appel de Paris finden Sie unter:
> https://torrentfreak.com/images/informepoastedorders.pdf
Quelle: torrentfreak.com, eigene Recherche
WEB3-DOMAINS – AUFERSTANDEN VON DEN TOTEN?
Die in der Schweiz ansässige Freename AG hat Berichten widersprochen, die das Ende von Web3-Domains prophezeien. Die Spekulationen um diese Adressen in den Jahren 2022 und 2023 seien vielmehr einer nachhaltigeren Entwicklung gewichen.
„Web3 ‚domains‘ are dead“ – mit dieser plakativen Schlagzeile ließ der Domain-Blogger Andrew Allemann (domainnamewire.com) Mitte März 2026 aufhorchen. Auslöser seiner Berichterstattung war eine Botschaft, die Matthew Gould, Gründer von Unstoppable Domains, am 17. März 2026 über X verbreitet hatte. „Web3 only domains were part of the crypto craze in 2021 but did not cross the chasm into mainstream usage. And for a while now we have believed they will remain a niche market now and into the future“, so Gould. „They were a great place to start our journey into domains, but going forward our focus will be even more on the traditional market as it’s the market that has crossed the chasm and is seeing mainstream usage.“ Dieser Einschätzung schloss sich Allemann an. Die Nutzer wollen seines Erachtens Konsistenz und verlässliche Regelungen; sie wollen Zentralisierung, nicht Dezentralisierung. Die Vorteile von Web3-Domains würden die Nachteile schlicht nicht überwiegen. Das wollte man bei der Freename AG so nicht stehen lassen. „Web3 Domains Aren’t Dead. They’re Growing“ konterte Gherardo Varani die Berichte über einen Abgesang, auch soweit im „Global Domain Report 2026“ des Internet-Providers InterNetX GmbH aus Regensburg und der Kölner Domain-Handelsplattform Sedo GmbH darüber berichtet worden war; die Daten würden ein ganz anders Bild zeichnen.
Es zähle nicht der Hype, sondern die Daten. Und hier könnten Web3-Domains punkten; sie würden beispielsweise als Zahlungsadressen, Wallet-Adressen, NFT-Identitäten und DAO-Governance-Beteiligungen verwendet. Die wichtigsten Web3-Domains würden nicht mehr für generische, ausgefallene Benutzernamen verwendet, sondern hätten sich auf spezifische Funktionsbereiche spezialisiert. Dies gelte für .wallet und .crypto, deren Hauptanwendungsfälle Zahlungsadressierung und Finanzidentität seien. Auch .eth habe einen spezialisierten Anwendungsfall, da die Endung eine vollständige Identitätsebene für Ethereum-Teilnehmer bilde. Dagegen würden .dao und .blockchain Governance- und Infrastruktur-Communities dienen. Diese Spezialisierung sei kein Zeichen von Stagnation, sondern zeuge von einem tiefer greifenden Ökosystem, was sich auch an den Registrierungszahlen zeige:
TLD – Total Registrations
.eth – 1.500.000
.nft – 800.000
.crypto – 758.000
.wallet – 618.000
.bnb – 474.000
.x – 408.000
.blockchain – 335.000
.zil – 321.000
.arb – 230.000
.bitcoin – 228.000
.dao – 167.000
.888 – 167.000
.polygon – 137.000
.metaverse – 104.000
.go – 62.000
Allein bei 15 Web3-Domain-Endungen verzeichne man über sechs Millionen Registrierungen. Diese Adressen würden nicht einfach nur in passiven Wallets vor sich hinschlummern, sondern seien mit Wallets, DeFi-Anwendungen, NFTs und Web3-Apps verknüpft. Zwar sei der Markt in den Jahren 2022 und 2023 von Spekulationen angetrieben worden; 2024 und 2025 habe sich der Markt hingegen mit mehr als drei Millionen Registrierungen stabilisiert und sei gereift. „The end of speculation is not the end of the market. It’s the beginning of the real one.“, so Varani.
Der tonangebende Trend sei die Konsolidierung von Registries, Registraren und Marktplätzen. Dies sei dem traditionellen Domain-Handel und der Fintech-Branche ähnlich, wo eine Konsolidierung auf viele Neuregistrierungen gefolgt sei. Dies führe zu einer besseren Nutzererfahrung, verbesserter Integration und zuverlässigerer Auflösung; das stärke das Web3-Ökosystem durch die Klärung von Vertrauenshierarchien. Varani räumt aber auch ein: es bedürfe eines echten Glaubens an dezentrale Identität als Infrastruktur. Vorerst dürfte es jedoch an der Technik scheitern: solange die alternativen Web3-Adressen nicht massentauglich sind, weil kaum ein Browser oder eMail-Programm diese Technologie unterstützt, wird der bloße Glaube nicht helfen.
Den Artikel von Andrew Allemann finden Sie unter:
> https://domainnamewire.com/2026/03/19/web3-domains-are-dead/
Den Artikel von Gherardo Varani finden Sie unter
> https://freename.com/blog/web3-domains-arent-dead.-theyre-growing
Quelle: eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .CIRCLE, .DE UND .RADIO
Verifizierungspflicht für .de-Domains: die .de-Registry DENIC eG hat mit Phase 2 der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie begonnen. Derweil steht bei .circle, .got und .jot wohl ein Live-Start bevor, während .radio zur negativen Blaupause für Community-Endungen werden könnte – hier unsere Kurznews.
Die Amazon Registry Services Inc. trennt sich von gleich drei ihrer neu eingeführten Top Level Domains. Die Domain-Endungen .circle, .got und .jot werden künftig von der in Bellevue (US-Bundesstaat Washington) ansässigen Jolly Host LLC verwaltet, die zu Identity Digital Inc. gehört. Keine der drei Endungen ist bisher offiziell gestartet und damit für eine Registrierung verfügbar. Mit Ausnahme der obligatorischen Domains nic.circle, nic.got und nic.jot ist jeweils keine weitere Domain vergeben; sie verweisen auf die allgemeine Website der Amazon Registry Services Inc. Die Jolly Host LLC hat erst vor kurzem auf sich aufmerksam gemacht, als die Übernahme von .onl bekannt wurde. Welche Folgen der Registry-Wechsel für .circle, .got und .jot hat, ist bisher unklar; Identity Digital ist bekannt dafür, Top Level Domains weitgehend frei von Beschränkungen zu vergeben. Jedenfalls darf man damit rechnen, dass ein Registrierungsbeginn damit in greifbare Nähe gerückt ist.
Auf die Inhaber einer .de-Domain kommen in diesen Tagen einschneidende Änderungen zu. Seit dem 14. April 2026 werden Contact- und Domain-Aufträge einem sogenannten Risk Assessment durch die .de-Registry DENIC eG unterzogen. Auffälligkeiten, aber auch bloße Stichproben an den Registrierungsdaten lösen eine Verifizierungsanfrage beim zuständigen DENIC-Mitglied (also bei dem die Domain verwaltenden Registrar) aus, gegebenenfalls – bei nicht zufriedenstellender Antwort – mit anschließender Quarantäne und Löschung der Domain. Der Domain-Inhaber wird innerhalb der ersten drei Wochen zusätzlich per eMail informiert. Darüber hinaus wird bei allen Neuregistrierungen und Aktualisierungen von .de-Domains eine strenge Adressprüfung durchgeführt. Damit läutet die DENIC die Phase 2 der Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie in die Praxis ein. In der ersten Phase hatte DENIC bereits die öffentlich einsehbaren WHOIS-Daten modifiziert. Seit dem 06. Dezember 2025 werden bei .de-Domains juristischer Personen (z. B. Unternehmen, Vereine oder Organisationen) Name und Anschrift des Domain-Inhabers, eMail-Adresse und Telefonnummer, Datum der Domain-Registrierung sowie Name und Kontaktdaten des verwaltenden DENIC-Mitglieds öffentlich angezeigt. Bei Domains natürlicher Personen bleiben personenbezogene Inhaberdaten aus Datenschutzgründen weiterhin geschützt.
Mitte Februar 2026 hatten wir gemeldet, dass sich bei der generischen Top Level Domain .radio erhebliche Veränderungen abzeichnen. Inzwischen können wir es offiziell bestätigen: die European Broadcasting Union (EBU) hat ihre Rechte aus dem mit ICANN geschlossenen Registry-Vertrag mit Vereinbarung vom 05. Januar 2026 an die in Bridgeview (Illinois) ansässige Digity LLC übertragen. Der Registry-Wechsel hatte für Aufsehen gesorgt, da die EBU bisher stets betont hatte, die Interessen der globalen Radio-Community zu vertreten und daher auch als Community-Endung im Bewerbungsverfahren bevorzugt vor der namhaften Konkurrenz (um .radio hatten sich auch Afilias, BRS Media Inc. und Donuts beworben) behandelt wurde. Welche Pläne Digity LLC mit .radio hat, ist öffentlich nicht bekannt, aber die Konkurrenz zeigt sich besorgt. Craig Schwartz von der fTLD Registry Services LLC (.bank und .insurance) wandte sich mit Schreiben vom 27. Februar 2026 an ICANN und wies darauf hin, dass die Internet-Verwaltung dafür sorgen müsse, dass die Verpflichtungen einer Community-Endung (sogenannte „specification 12“) auch von einer Nachfolge-Registry eingehalten werden müsse. Andernfalls könne diese Vorgabe nach Zuteilung einer Endung leicht umgangen werden. Die Zukunft von .radio ist daher derzeit ungewiss – da der aktuelle, zehnjährige Registry-Vertrag aber bereits im Juli 2026 endet, dürfte sich das weitere Schicksal dieser Domain-Endung in Kürze entscheiden.
Das Schreiben von Craig Schwartz zu .radio finden Sie unter:
> https://itp.cdn.icann.org/en/files/correspondence/schwartz-to-sinha-27-02-2026-en.pdf
Quelle: domainincite.com, denic.de, icann.org
UDRP – ZWEI .AI-VERFAHREN UND NUR EIN RDNH
In zwei aktuellen UDRP-Entscheidungen um .ai-Domains scheitern beide Beschwerdeführer. Im Streit um vois.ai fällt die Prüfung eines Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) zu Gunsten des Beschwerdeführers aus, im Streit um armoriq.ai erging ein RDNH gegen den Beschwerdeführer. Was macht den Unterschied?
armoriq.ai – Forum Claim Number: FA2602002206245
Die MAJA Holdings LLC aus den USA sieht ihre Markenrechte durch die Domain armoriq.ai verletzt. Sie trägt vor, beim United Kingdom Intellectual Property Office (UKIPO) und beim European Union Intellectual Property Office die Marke „ARMORIQ“ eingetragen zu haben; beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) sei die Marke erst angemeldet, aber noch nicht eingetragen. Sie beruft sich grundsätzlich auf die Nutzung des Zeichens „ARMORIQ“ im geschäftlichen Verkehr seit Oktober 2023. Der Gegner lebt in Serbien und teilt mit, er habe die Domain am 21. August 2024 registriert, lange bevor die Beschwerdeführerin ihre Marken 2025 angemeldet hat und diese eingetragen wurden. Der Entscheider Jeffrey J. Neuman wies die Beschwerde ab, da die Beschwerdeführerin die Bösgläubigkeit des Gegners nicht nachgewiesen habe, der offensichtlich die Domain vor Anmeldung der Marken registriert hat. Dass ein Markenrecht aufgrund der Nutzung des Zeichens bereits ab Oktober 2023 entstanden sei, habe die Beschwerdeführerin nicht nachgewiesen. Bei der Prüfung eines RDNH verwies Neuman auf genau diese Umstände und der sich daraus ergebenden Klarheit darüber, dass das UDRP-Verfahren zum Scheitern verurteilt war und die Beschwerdeführerin dies hätte wissen müssen. Das stelle einen Missbrauch der UDRP dar, weshalb Neuman ein RDNH bestätigte. Er betonte, dass das UDRP-Verfahren kein Ersatz für einen ordentlichen Markenrechtsstreit darstelle.
vois.ai – WIPO Case No. DAI2026-0003
Im Streit um die Domain vois.ai konnte der Beschwerdeführer VSSB Zrt. aus Ungarn nachweisen, dass er die Marke „VOIS“ bereits als IR-Marke am 30. Juli 2020 registriert hatte; zugleich verwies er auf die am 13. Juni 2025 beantragte Marke „VOIS“, die am 14. Januar 2026 eingetragen wurde und Schutz unter anderem in Ungarn genießt. Die erstmals im Dezember 2023 registrierte Domain vois.ai hatte der pakistanische Gegner im Dezember 2025 in einer Auktion erstanden. Er konnte nachvollziehbar darstellen, dass er „VOIS“ als Akronym von „voice intelligence systems“ und als Verbindung der Begriffe „voice“ und „intelligence“ verstehe, die sich in „VOIS“ zu einem 4-Zeichen-Begriff formieren, der in unterschiedlicher Weise Bedeutung gewinnen könne. Von der Marke des Beschwerdeführers habe er zum Zeitpunkt des Erwerbs nichts gewusst. Entscheider Evan D. Brown wies die Beschwerde ab. Er sah keine ausreichenden Beweise dafür, dass der Gegner gezielt gegen den Beschwerdeführer oder dessen Marke vorgegangen ist. Auch er prüfte ein RDNH, stellte aber beim Beschwerdeführer keine böswillige Absicht hinsichtlich des Verfahrens fest. Brown kam zwar zum Schluss, dass der Beschwerdeführer dem Gegner keine böse Absicht nachgewiesen habe, konnte jedoch auch nicht feststellen, dass die Beschwerde in böswilliger Absicht eingereicht wurde oder einen Missbrauch der UDRP darstelle. Der Beschwerdeführer sei Inhaber der Markenrechte an der Marke „VOIS“ und brachte nachvollziehbare Argumente vor, weshalb der Gegner missbräuchlich Inhaber der Domain vois.ai sei. Damit wwar der Beschwerdeführer zwar letztlich erfolglos, unter den gegebenen Umständen waren die Argumente und das Verfahren jedoch nicht unangemessen.
Den Unterschied in beiden Verfahren macht einmal mehr die Frage der Priorität von Marke gegenüber der Domain. Aber auch nur bei der Frage eines RDNH wird er relevant. Bei der Abweisung der Beschwerden stehen sich einerseits das fehlende Markenrecht (armoriq.ai) und die nicht überzeugende Begründung der Bösgläubigkeit (vois.ai) gegenüber. Die Behauptungen des Beschwerdeführers im Streit um vois.ai waren berechtigt, führten aber nicht zum Erfolg, da der Gegner sehr gute Argumente für sich hatte. Im Streit um armoriq.ai war das fehlende Markenrecht zum Zeitpunkt, da der Gegner Inhaber der Domain wurde, ausschlaggebend für den Missbrauch der UDRP und damit die Feststellung eines RDNH.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain vois.ai finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2026/dai2026-0003.pdf
Die UDRP-Entscheidung über die Domain armoriq.ai finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/DomainDecisions/2206245.htm
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, adrforum.com
URS – NEUAUFLAGE IN DER 2. NTLD-EINFÜHRUNGSRUNDE
Im Zusammenhang mit der ersten Runde neuer TLDs im Jahr 2012 wurde das „Uniform Rapid Suspension“-Verfahren (URS) als Mechanismus zum Schutz von Markenrechten eingeführt. Jetzt, mit der zweiten Einführungsrunde, ist es sinnvoll, an dieses wenig genutzte Verfahren zu erinnern: Es zu nutzen, stellt hohe Anforderungen an einen Beschwerdeführer, aber es sorgt für schnelle und günstige Hilfe.
Als ICANN 2012 die erste Einführungsrunde neuer generischer Top Level Domains startete, sorgte die Netzverwaltung mit dem URS- und anderen Verfahren unter dem Oberbegriff „Rights Protection Mechanisms“ (RPM) für einen zusätzlichen Schutz, neben der UDRP, für Markeninhaber. Das URS-Verfahren wurde zunächst nur für die neuen TLDs der ersten Einführungsrunde zur Verfügung gestellt und im März 2013 ein Provider als Streitbeilegungsgericht akkreditiert: das National Arbitration Forum (NAF), kurz „Forum“. Im Oktober 2015 übernahmen als erste vor 2012 eingeführte Endungen auch .cat, .pro und .travel das URS-Verfahren. Später wurden das Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC) und die MFSD srl bei der italienischen Mediation Arbitration Centre Academy in Mailand als weitere URS-Provider akkreditiert. Von Anfang an wurde das Verfahren allerdings nicht gut angenommen. Es ist zwar deutlich günstiger und zügiger als das UDRP-Verfahren. Doch erreicht man im Obsiegensfall lediglich die Suspendierung einer Domain bis zum Ablauf des Registrierungszeitraums. Zugleich sind die Anforderungen an den Beschwerdeführer gewissermaßen höher als bei der UDRP. Um ein erfolgreiches URS-Verfahren zu führen, muss der Beschwerdeführer eindeutige und überzeugende („clear and convincing“) Beweise für Cybersquatting vorlegen. Dies stellt eine höhere Anforderung dar als die im UDRP-Verfahren geltende Abwägung der Wahrscheinlichkeiten („balance of probabilities“). In der Praxis empfiehlt es sich, die strittigeren Bereiche der UDRP – wie faire Nutzung, Gewohnheitsrechte und frühere Geschäftsbeziehungen – im URS-Verfahren zu meiden. In der Folge zeigten sich für UDRP-Verfahren in der Regel jährlich höhere Zahlen bei Verfahren und Domains – Doug Isenberg zählte 2024 insgesamt 8.484 Entscheidungen und 2025 insgesamt 8.476 Verfahren bei einem deutlichen Abschwung der davon betroffenen Domains. URS-Entscheidungen bewegen sich über das Jahr um rund 200 Verfahren – das Forum entschied 2025 in 147 Verfahren.
Mit der zweiten Einführungsrunde hat das URS-Verfahren eine neue Chance, öfter genutzt zu werden. Im aktuellen AGB vom Dezember 2025 definiert ICANN das URS als: „An expedited administrative procedure that rights holders can initiate for certain types of domain name disputes. The URS procedure is a tool for quickly addressing clear-cut cases of trademark infringement.“ An den hohen Anforderungen ändert sich nichts. Aber gleichwohl ist es sinnvoll, das URS-Verfahren immer als eine Alternative im Blick zu halten, denn in klaren Fällen von Cybersquatting lässt sich schnell und günstig Schaden abwenden, indem die streitbefangene Domain suspendiert wird. Zudem erhält man Informationen über den Inhaber der Domain. Wie Doug Isenberg in einem Artikel vom April 2017 darlegt, ist ein Transfer im Rahmen eines URS-Verfahrens möglich, auch wenn das die Verfahrensordnung nicht vorsieht. Solche Domain-Transfers finden statt, wenn die URS-Beschwerde zurückgenommen wurde. Der Transfer erfolgt nicht als Ausgang einer Entscheidung, sondern weil die Parteien sich über einen Transfer geeinigt haben, nachdem das URS-Verfahren eingeleitet und bevor über es entschieden wurde. Die URS-Regeln greifen die Möglichkeit einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien in Ziffer 16 auf. Der Entscheider kann im Falle einer gütlichen Einigung das Verfahren beenden. Die Parteien können nach Zusatzregel 7 sogar einmalig das Verfahren für bis zu 45 Tage ruhen lassen, um in der Zeit die Beilegung des Streits zu verhandeln.
Zudem arbeitet ICANN derzeit an Änderungen des URS-Verfahrens, die sich positiv auswirken, darunter die Zulassung geänderter Beschwerden nach Offenlegung der Inhaberdaten sowie die Bereitstellung von mehr Informationsmaterial zum „clear-cur case“-Standard. Die Einarbeitung dieser Änderungen mag noch ein wenig auf sich warten lassen, wird aber das URS-Verfahren nochmals attraktiver machen. Zwar führt WIPO aktuell ein beschleunigtes UDRP-Verfahren ein, welches Entscheidungen deutlich verkürzen soll, so dass sie zeitlich in Konkurrenz mit dem URS-Verfahren treten. Dafür wird dieses beschleunigte UDRP-Verfahren – wie berichtet – deutlich kostenaufwändiger als das ohnehin schon hochpreisigere normale UDRP-Verfahren bei der WIPO. Also sollte man gerade in Zeiten der zweiten Einführungsrunde von ICANN das für die erste Einführungsrunde geschaffene „Uniform Rapid Suspension“-Verfahren nicht aus dem Blick verlieren.
Mehr zur URS finden Sie unter:
> https://www.icann.org/urs-en
Quelle: eigene Recherche, giga.law, worldtrademarkreview.com
SEQUENT.COM – ANSCHLUSSFÄHIG FÜR US$ 549.929,–
Die vergangene Domain-Handelswoche schöpft reichlich hochpreisige Domains, deren Quelle bei uns diesmal überwiegend NameBio.com ist. An erster Stelle steht sequent.com zum Preis von US$ 549.929,– (ca. EUR 469.371,–).
Domain-Investor James Booth teilte Ende März 2026 mit, er habe sequent.com zum Preis von US$ 549.929,– (ca. EUR 469.371,–) verkauft, vereinbart in Form eines 48 Monate laufenden Mietvertrages mit Kaufoption am Ende (LTO = „lease to own“). Mit dabei ist auch das Millionengeschäft über bar.com und pub.com, die im Doppelpack für jeweils US$ 500.000,– (ca. EUR 426.756,–) über die Theke gehen.
Die Endung .ai für Anguilla und künstliche Intelligenz räumt wieder ab und bietet mit genesis.ai zum Preis von US$ 400.000,– (ca. EUR 341.405,–) insgesamt sechs Domains für sechsstellige Preise. Darunter befindet sich choice.ai zum Preis von US$ 100.000,– (ca. EUR 85.351,–), die im April 2024 auf US$ 8.000,– (ca. EUR 7.477,–) kam und sich seinerzeit gegenüber im Mai 2020 erzielten US$ 1.119,- (ca. EUR 1.033,-) verbessert hatte.
Die neuen generischen Endungen kommen ihrerseits mit aqua.xyz und phase.xyz zu jeweils US$ 100.000,– (ca. EUR 85.351,–). Deutlich zurückhaltender sind die Preise bei den klassischen generischen Endungen, die themonkeyandtheelephant.org zum Preis von US$ 9.200,– (ca. EUR 7.852,–) an erste Stelle setzen. Die vergangene Domain-Handelswoche liefert außergewöhnlich viele hochpreisige Domains, für die wir überwiegend Daten aus NameBio.com herangezogen haben.
Länderendungen
————–
genesis.ai – US$ 400.000,– (ca. EUR 341.405,–)
vesta.ai – US$ 160.000,– (ca. EUR 136.562,–)
fragment.ai – US$ 135.000,– (ca. EUR 115.224,–)
confidential.ai – US$ 105.000,– (ca. EUR 89.619,–)
dealer.ai – US$ 100.000,– (ca. EUR 85.351,–)
choice.ai – US$ 100.000,– (ca. EUR 85.351,–)
celeste.ai – US$ 95.000,– (ca. EUR 81.084,–)
primitive.ai – US$ 90.000,– (ca. EUR 76.816,–)
naive.ai – US$ 77.000,– (ca. EUR 65.720,–)
liberate.ai – US$ 75.000,– (ca. EUR 64.013,–)
una.ai – US$ 75.000,– (ca. EUR 64.013,–)
improving.ai – US$ 73.000,– (ca. EUR 62.306,–)
joyride.ai – US$ 72.000,– (ca. EUR 61.453,–)
hearsay.ai – US$ 46.000,– (ca. EUR 39.262,–)
lovebird.ai – US$ 25.000,– (ca. EUR 21.338,–)
finsight.ai – US$ 25.000,– (ca. EUR 21.338,–)
goldenhour.ai – US$ 20.000,– (ca. EUR 17.070,–)
noodle.ai – US$ 17.400,– (ca. EUR 14.851,–)
gmi.ai – US$ 16.100,– (ca. EUR 13.742,–)
makeit.ai – US$ 7.888,– (ca. EUR 6.733,–)
artificial.vc – US$ 95.000,– (ca. EUR 81.084,–)
cinapse.co – US$ 15.251,– (ca. EUR 13.017,–)
compucom.de – EUR 9.990,–
myaiagent.co – US$ 10.000,– (ca. EUR 8.535,–)
grano.la – US$ 7.500,– (ca. EUR 6.401,–)
rektcapital.co – US$ 6.101,– (ca. EUR 5.207,–)
addicted.co.uk – US$ 4.995,– (ca. EUR 4.263,–)
caesar.co.uk – US$ 4.995,– (ca. EUR 4.263,–)
bakesbrewing.co – US$ 4.938,– (ca. EUR 4.215,–)
rentcardeluxe.es – US$ 3.601,– (ca. EUR 3.073,–)
cocreate.eu – EUR 3.000,–
agibot.eu – EUR 2.999,–
luckybox.eu – EUR 2.999,–
mscosmetics.de – EUR 2.950,–
nomadcar14.fr – US$ 3.001,– (ca. EUR 2.561,–)
leftwing.co.uk – US$ 2.995,– (ca. EUR 2.556,–)
Neue Endungen
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aqua.xyz – US$ 100.000,– (ca. EUR 85.351,–)
phase.xyz – US$ 100.000,– (ca. EUR 85.351,–)
longevity.app – US$ 74.988,– (ca. EUR 64.003,–)
instinct.xyz – US$ 50.000,– (ca. EUR 42.676,–)
oria.xyz – US$ 49.888,– (ca. EUR 42.580,–)
mrkt.xyz – US$ 35.000,– (ca. EUR 29.873,–)
oxygen.now – US$ 18.000,– (ca. EUR 15.363,–)
vegan.now – US$ 15.000,– (ca. EUR 12.803,–)
wallet.bot – US$ 15.000,– (ca. EUR 12.803,–)
always.now – US$ 14.888,– (ca. EUR 12.707,–)
canaria.xyz – US$ 12.000,– (ca. EUR 10.242,–)
pandi.app – US$ 11.888,– (ca. EUR 10.147,–)
hot.bet – US$ 10.750,– (ca. EUR 9.175,–)
hatch.fun – US$ 9.999,– (ca. EUR 8.534,–)
Generische Endungen
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themonkeyandtheelephant.org – US$ 9.200,– (ca. EUR 7.852,–)
wordtap.net – US$ 8.925,– (ca. EUR 7.618,–)
cannabisvoter.info – US$ 7.884,– (ca. EUR 6.729,–)
mashshare.net – US$ 7.300,– (ca. EUR 6.231,–)
mtnstopshiv.org – US$ 7.001,– (ca. EUR 5.975,–)
onthegas.org – US$ 7.001,– (ca. EUR 5.975,–)
standardoptical.net – US$ 5.100,– (ca. EUR 4.353,–)
asii.org – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.268,–)
theovalphl.org – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.268,–)
ayt.org – US$ 4.800,– (ca. EUR 4.097,–)
.com
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sequent.com – US$ 549.929,– (ca. EUR 469.371,–)
bar.com – US$ 500.000,– (ca. EUR 426.756,–)
pub.com – US$ 500.000,– (ca. EUR 426.756,–)
openpay.com – US$ 310.000,– (ca. EUR 264.589,–)
zmo.com – US$ 95.000,– (ca. EUR 81.084,–)
superconfident.com – US$ 50.000,– (ca. EUR 42.676,–)
allcalls.com – US$ 49.999,– (ca. EUR 42.675,–)
happyhorse.com – US$ 49.995,– (ca. EUR 42.671,–)
sportsbrief.com – US$ 41.000,– (ca. EUR 34.994,–)
emboai.com – US$ 39.888,– (ca. EUR 34.045,–)
rippleenergy.com – US$ 31.001,– (ca. EUR 26.460,–)
fundamentals.com – US$ 29.000,– (ca. EUR 24.752,–)
agentmeta.com – US$ 24.888,– (ca. EUR 21.242,–)
guthealth.ai – US$ 23.888,– (ca. EUR 20.389,–)
myjet.com – US$ 23.751,– (ca. EUR 20.272,–)
courtbooking.com – US$ 22.245,– (ca. EUR 18.986,–)
dousa.com – US$ 21.450,– (ca. EUR 18.308,–)
cantera.com – US$ 20.030,– (ca. EUR 17.096,–)
logicwork.com – US$ 20.000,– (ca. EUR 17.070,–)
sweaty.com – US$ 20.000,– (ca. EUR 17.070,–)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: namebio.com, sedo.de, thedomains.com
EURODIG 2026 – EURID FEIERT IM MAI 20 JAHRE .EU
EURid, die Registrierungsstelle für die .eu-Domain, feiert im Rahmen des EuroDIG 2026 das 20-jährige Jubiläum der europäischen Endung und lädt für Ende Mai zur Konferenz „European voices for the future of the internet“ nach Brüssel (Belgien).
Der alljährlich stattfindende European Dialogue on Internet Governance (EuroDIG) bietet in diesem Jahr einen besonderen Grund, dabei zu sein: EURid blickt auf 20 Jahre .eu zurück. Deshalb finden sich EuroDIG und EURid mit der Konferenz „European voices for the future of the internet“ am 26. und 27. Mai 2026 zu einer zweitägigen Veranstaltung in Brüssel zusammen. EuroDIG ist ein Forum, bei dem politische Entscheidungsträger, Branchenführer und Experten zusammenfinden und Europas Position zu den Themen Digitale Souveränität, Widerstandsfähigkeit der Infrastruktur und globale Internet-Governance mitgestalten. Auf der Agenda stehen diesmal unter anderem das Thema strategische Autonomie in digitalen Lieferketten, zu dem führenden europäischen Innovatoren aus den Bereichen Raumfahrt, Chips und Kernfusion beitragen werden. Weitere Themen widmen sich der Wirkung von Quantentechnologien auf Verschlüsselung, Cybersicherheit und Kommunikation, und der Vertrauenswürdigkeit von KI im öffentlichen Raum. Parallel zu Vorträgen und Diskussionsrunden gibt es zahlreiche Workshops zu unterschiedlichen Themen (DNS, EU AI Act, Youth Online Safety in Social Media usw.). Bereits vom 23. bis 25. Mai 2026 findet die Vorveranstaltung YouthDIG der EuroDIG statt, deren Ziel die Förderung der aktiven Beteiligung junger Menschen von 18 bis 30 Jahre ist.
EuroDIG 2026 und die EURid-Konferenz „European voices for the future of the internet“ finden am 26. und 27. Mai 2026 im Charlemagne building, Rue de la Loi 170 in 1040 Brüssel (Belgien) statt. Anmeldungen zur Teilnahme an der EuroDIG 2026 vor Ort sind nur bis 30. April 2026 möglich. Registrierungen zur Online-Teilnahme sind auch während der Konferenz noch möglich. Es liegen bereits über 300 Anmeldungen für die Vorortteilnahme vor. Die Plätze sind begrenzt; wer dabei sein will, muss sich mit seiner Anmeldung sputen.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://eurid.eu/en/news/invitation-european-voices-for-the-future-of-the-i/
Quelle: eurid.eu, eurodig.org