Domain-Newsletter

Ausgabe #1208 – 07. März 2024

Themen: Web3 – Rechtsstreit um eth.link vor Vergleich | NIS 2 – Domain Pulse warnt vor Flickenteppich | TLDs – Neues von .africa, .xxx und .uk | UDRP – Zwei Entscheidungen, je ein Markenfehler | Gründertipp – erst Domain, dann Unternehmensname | Doppeltes Lottchen – bet.bet für US$ 600.000,– | Köln – 22. @kit-Kongress im Mai 2024

WEB3 – RECHTSSTREIT UM ETH.LINK VOR VERGLEICH

Die seit September 2022 andauernde gerichtliche Auseinandersetzung um die Domain eth.link steht kurz vor ihrem Ende: ein Vergleich soll die Zukunft von Millionen alternativer Web3-Domains unter .eth sicherstellen.

Wer im September 2022 die Domain eth.link aufrief, steckte inmitten eines Krimis. Statt Informationen über den Ethereum Name Service (ENS) oder die Krypto-Währung Ethereum zu erhalten und Blockchain-Domains mit der alternativen Endung .eth registrieren zu können, erschien nur eine leere Website. Die über den US-Registrar GoDaddy registrierte Domain eth.link war am 26. Juli 2022 ausgelaufen. Der Einzige, der sie hätte verlängern können, war ihr Inhaber Virgil Griffith. Doch Griffith saß ohne Internetanschluss im Gefängnis, nachdem er im April 2022 zu einer Freiheitsstrafe von 63 Monaten verurteilt worden war, weil er geheime Informationen an Nord-Korea weitergegeben hatte. Da es Griffith nicht gelang, die Domain rechtzeitig zu verlängern, wurde sie über Dynadot versteigert; den Zuschlag erhielt das Unternehmen Manifold Finance, das einen Rekordpreis von US$ 851.919,30 (umgerechnet ca. EUR 845.000,–) geboten hatte. Um den Domain-Verlust abzuwenden, erhoben True Names Ltd., die Unternehmung hinter ENS, und Griffith vor einem Gericht in Arizona Klage gegen GoDaddy, Dynadot und Manifold Finance. Die Kläger werfen GoDaddy vor, dass der Registrar die Domain zu Unrecht habe auslaufen lassen. Um die über zwei Millionen .eth-Domains nicht zu gefährden, die über eth.link verknüpft sind, hatte das Gericht vorläufig angeordnet, dass GoDaddy die Domain nicht transferieren darf und ENS wieder als Inhaber eingetragen wird. Dynadot übertrug die Domain auf die Kläger, versah sie jedoch mit einer Übertragungssperre, um zu verhindern, dass sie auf einen anderen Registrar übertragen wird. In der Hauptsache ging der Rechtsstreit weiter.

Parallel zu den gerichtlichen Auseinandersetzungen fanden zwischen den Parteien Vergleichsgespräche statt, die nun zu einem Ende des Rechtsstreits führen sollen. Der exakte Inhalt des Vergleichs ist öffentlich bisher nicht bekannt. Allerdings hat ENS öffentlich gemacht, dass Manifold Finance einen Betrag von US$ 300.000,– sowie „confidentiality and non-disparagement clauses“ fordert, also Vertraulichkeits- und Nichtverunglimpfungsklauseln. Darüber hinaus will ENS angesichts der Bedeutung von eth.link für das ENS-Ökosystem die Erstattung der Anwaltskosten verlangen, die für den Schutz der Inhaberschaft an eth.link anfallen. Über die Annahme dieses Angebots hat ENS die Mitglieder seiner Dezentralisierten Autonomen Organisation (DAO) abstimmen lassen. Die Abstimmung war verbunden mit dem Hinweis, dass ENS den Rechtsstreit aus eigenen Mitteln finanziert habe. Die Ausgaben hätten sich bisher auf etwa US$ 750.000,– belaufen; die Fortsetzung des Verfahrens wäre mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Diesen Wink mit dem Zaunpfahl scheint die DAO verstanden zu haben und hat sich mit einer Mehrheit von 87,96 Prozent für den Vergleich ausgesprochen; nur 11,41 Prozent verlangten die Fortsetzung des Rechtsstreits. Die juristische, rechtsverbindliche Umsetzung des Vergleichs soll in Kürze folgen.

Aufatmen können alle Inhaber von .eth-Domains. Die alternativen Web3-Adressen sind mit eth.link verknüpft; so löst die Domain example.eth auf zu example.eth.link. Mit dem Verlust von eth.link wären die .eth-Domains innerhalb des Domain Name Systems praktisch unbrauchbar gewesen. Um ähnliche Vorfälle künftig zu vermeiden, hat sich ENS außerdem die Domain eth.page gesichert. Die Domain ist aktuell ungenutzt, könnte bei Bedarf aber als eth.link-Ersatz eingesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://discuss.ens.domains/t/ep5-2-social-determine-ens-labs-next-steps-in-eth-link-litigation/18756

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

NIS 2 – DOMAIN PULSE WARNT VOR FLICKENTEPPICH

Die EU-Richtlinie zur Erhöhung der Cybersicherheit („NIS 2“) könnte zur Zersplitterung der Domain Name Industry in Europa führen. Das wurde beim Branchentreff „Domain pulse“ in Wien einmal mehr deutlich.

Am 16. Januar 2023 ist die NIS 2-Richtlinie in Kraft getreten und muss nun von jedem der 27 Mitgliedsstaaten der EU bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Für die Domain Name Industry bringt die NIS 2 zahlreiche Änderungen mit sich, die sich vor allem aus Artikel 28 („Datenbank der Domänennamen-Registrierungsdaten“) ergeben. Die Regelung verpflichtet Registries und Registrare, „genaue und vollständige Domänennamen-Registrierungsdaten in einer eigenen Datenbank im Einklang mit dem Datenschutzrecht der Union in Bezug auf personenbezogene Daten mit der gebotenen Sorgfalt [zu] sammeln und [zu] pflegen.“ Da die Richtlinie den Mitgliedstaaten insoweit keine zwingenden Vorgaben erteilt, sondern Spielräume für die Umsetzung lässt, droht der Domain-Branche ein europäischer Flickenteppich an nationalen Regelungen. eco – Verband der Internetwirtschaft eV, aber auch Lobbyverbände wie der US-amerikanische Handelsverbund i2Coalition (Internet Infrastructure Coalition) und einzelne Registries werben daher verstärkt dafür, dass die Regelungen einheitlich bleiben und (Branchen-)Standards übernommen werden.

Anlässlich der Domain pulse in Wien warfen die drei veranstaltenden Registries DENIC eG, nic.at und SWITCH der EU Regulierungswut vor. So warnte etwa nic.at-Geschäftsführer Richard Wein davor, dass grenzüberschreitend arbeitende Registries und Registrare am Ende 27 unterschiedlichen Anforderungskatalogen gegenüberstehen könnten. Weil im Herbst in Österreich Nationalratswahlen anstehen, will man dort am 12. März 2024 einen Entwurf für die Umsetzung vorlegen. In Deutschland warten die Experten auf den abschließenden Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums, berichtet heise.de. Zu Detailfragen hat Vinzenz Heußler, Policy Officer Cyber Security bei der Europäischen Kommission, eine Konsultation im März oder April 2024 in Aussicht gestellt; deren Ende ist jedoch erst zum 17. Oktober 2024 angesetzt, so dass für eine Umsetzung in nationales Recht keine Zeit mehr bleibt.

Zu den praktisch relevantesten Fragen gehört die Validierung der Nutzerdaten. Welche Inhaberdaten die Domain-Registrare künftig validieren müssen und welches Verfahren sie dazu verwenden, ist noch nicht klar; nicht auszuschließen ist, dass jeder Kunde eines Domain-Registrars mit einem Personalausweis in die Kamera seines Laptops lächeln muss, wie etwa beim Eröffnen eines Bankkontos (PostIdent-Verfahren). Auch eine rückwirkende Prüfung ist nicht ausgeschlossen. Die Prüfung gilt zudem unabhängig von der Art der TLD, erfasst also sowohl generische als auch Länder-Endungen. Fest steht nur eins: Auch für kleinere Registries und Registrare bedeutet die NIS 2 erhebliche zusätzliche Arbeit – es dürfte kaum zu vermeiden sein, dass sich dies auf die Kosten auswirkt.

Quelle: heise.de, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AFRICA, .XXX UND .UK

Freiheit für .xxx: die Verwalterin ICM Registry LLC hat ICANN gebeten, sich von ihrer Sponsoring Organisation trennen zu dürfen. Derweil wagt .africa einen Ausblick auf 2024, während .uk für Transparenz bei suspendierten Domains sorgt – hier unsere Kurznews.

ZA Central Registry NPC, Verwalterin der Kontinental-Domain .africa, wagt einen Ausblick auf das Domain-Jahr 2024. Für das noch junge Jahr sagt man transformative Veränderungen voraus, die durch technologische Innovationen, Marktforschung gestützt auf die Africa Domain Name Industry Study 2023 (deren Veröffentlichung im Jahr 2024 erwartet wird) und kulturelle Dynamik vorangetrieben werden. Sieben dieser Veränderungen zählt Registry.Africa beispielhaft auf, darunter einen wachsenden Trend zur Verwendung von Domain-Namen, welche die lokale Präsenz, Sprachen, Kultur und Umgangssprache widerspiegeln; daher würden ccTLDs wie .zw, .ng, .ke und .za an Bedeutung gewinnen. Des Weiteren sollen KI-Tools, die auf afrikanische Sprachen und kulturelle Nuancen abgestimmt sind, bei der Erstellung relevanter und einprägsamer Domains helfen und dafür sorgen, dass Marken in einer überfüllten digitalen Landschaft hervorstechen. Ferner könne KI die Art und Weise, wie man Domains schützt, in Sachen Datenschutz und Sicherheit revolutionieren; Datenschwärzungsrichtlinien seien bereits jetzt Standard für .africa. Und auch die Nutzung von Blockchain-Technologien könnte die Domain-Branche in Afrika revolutionieren. Daher werde .africa eine entscheidende Rolle bei der Definition der digitalen Identität des Kontinents im Jahr 2024 spielen.

ICM Registry LLC, zu GoDaddy gehörende Verwalterin der Erotik-Domain .xxx, möchte sich von ihrer Sponsoring-Organisation International Foundation For Online Responsibility (IFFOR) trennen. Derzeit wird .xxx als „sponsored TLD“ betrieben, also als spezialisierte TLD, die einen Sponsor hat, der die von der TLD betroffene Community vertritt. Der Domain-Inhaber soll daher auch Mitglied des Sponsors sein. Mittlerweile seien sich IFFOR-Vorstand und die von GoDaddy befragten Inhaber einer .xxx-Domain einig, dass die „gesponserte“ Klassifizierung nicht mehr erforderlich sei. Das befürchtete erhöhte Risiko einer Rotlicht-Domain habe sich nicht verwirklicht, was auch .adult, .porn und .sex zeigen würden, die ohne einen Sponsor betrieben werden. Erwachsenen-Inhalte würden sich unter zahlreichen Domain-Endungen finden; der Status als „Sponsored Community“ würde Dritte auch nicht davon abhalten, rechtswidrige Inhalte zu posten. GoDaddy wolle aber weiterhin freiwillig mit der Internet Watch Foundation (IWF) zusammenarbeiten, um proaktiv und reaktiv kinderpornographische Inhalte zu identifizieren. Russ Weinstein VP, GDD Accounts & Services bei ICANN, hat bereits signalisiert, dass man dem Wunsch offen gegenüberstehe; in Kürze soll eine „comment period“ starten, in der die Öffentlichkeit Stellung nehmen kann.

Die .uk-Verwalterin Nominet hat ihr jährliches Update zu Domains veröffentlicht, die wegen krimineller Aktivitäten suspendiert wurden. Demnach wurden im Zeitraum 01. November 2022 bis 31. Oktober 2023 sowohl von Nominet als auch den Strafverfolgungsbehörden insgesamt 1.193 .uk-Domains aus dem Verkehr gezogen. Das sind deutlich weniger als im vorangegangenen Berichtszeitraum, damals waren es 2.016 .uk-Domains. Dieser Abwärtstrend könnte nach Ansicht von Nominet darauf hindeuten, dass Kriminelle andere, weniger sicherere TLDs wählen. Dabei setzt man verstärkt auf Domain Watch, ein proprietäres maschinelles Lerntool, das potenziell schädliche Domains bereits bei der Registrierung identifiziert und erst nach einer Überprüfung durch ein Compliance-Team freigibt. Im Jahr 2023 wurden so 5.911 .uk-Domains durch Domain Watch gesperrt; im Vorjahr waren es 5.005. Bei den Meldungen liegt einmal mehr die Police Intellectual Property Crime Unit (PIPCU) mit 717 an der Spitze; es folgt das National Fraud Intelligence Bureau (NFIB) mit 321 und die Financial Conduct Authority (FCA) mit 116 Suspendierungen. Eleanor Bradley, Geschäftsführerin von Nominet, zeigt sich stolz: „Our approach to tackling criminality in the .UK namespace continues to get results. It’s positive to see criminal activity, as reported by law enforcement, is down, while Domain Watch remains a valuable tool because it prevents domains with malicious intent entering the .UK namespace in the first place.“

Den Artikel „Some Domain Name Trends and Predictions for Africa in 2024“ finden Sie unter:
> https://registry.africa/some-domain-name-trends-and-predictions-for-africa-in-2024/

Das Schreiben von ICM Registry LLC finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/system/files/correspondence/bezsonoff-to-weinstein-02feb24-en.pdf

Den Jahresbericht 2023 von Nominet finden Sie unter:
> https://www.nominet.uk/reporting-of-malicious-domains-by-law-enforcement-is-down-but-phishing-still-on-the-rise/

Quelle: registry.africa, icann.org, nominet.uk

UDRP – ZWEI ENTSCHEIDUNGEN, JE EIN MARKENFEHLER

In dieser Woche bieten wir zwei kurze UDRP-Entscheidung, bei denen die Marke den jeweiligen Beschwerdeführern zum Verhängnis wurde. Die beiden Panelisten, Nicholas J.T. Smith bei The Forum (NAF) und Jeremy Speres bei WIPO, fassten sich beide so kurz als möglich.

digitalx.cc – (NAF Claim Number: FA2401002079453)
Im Streit um die Domain digitalx.cc stellt der Australier Frances Cranston unter Verweis auf die australische Marke „DigitalX“ lediglich einen Anspruch auf Löschung der Domain, nicht auf deren Übertragung auf sich. Er trägt unter anderem vor, „chief risk officer“ für das australische Unternehmen DigitalX zu sein, die die Domain digitalx.com betreibt, und verweist darauf, dass unter digitalx.cc bis vor kurzem eine Seite mit dem Logo von DigitalX zu finden war, nebst der falschen Behauptung, dass „DigitalX operates under FINCEN in the United States and the FCA, CySEC and ASIC in other countries“. Der Gegner, ein gewisser AAA aus Singapur, meldete sich nicht zu Wort. Als Panel wurde der australische Rechtsanwalt Nicholas J.T. Smith ernannt, der die Beschwerde zurückwies (NAF Claim Number: FA2401002079453). Er prüfte lediglich die Frage von Ähnlichkeit oder Identität von Domain und Marke. Der Beschwerdeführer scheiterte an diesem Punkt, da er nicht nachgewiesen hatte, dass er Inhaber der Marke ist. Er habe lediglich behauptet, Angestellter der DigitalX zu sein. DigitalX mag durchaus Inhaberin einer Marke sein, die der Domain digitalx.cc entspricht; aber, so Smith, der Beschwerdeführer selbst ist nicht der Markeninhaber. Die UDRP sehe nicht vor, so Smith, dass ohne Erfüllung des ersten Elements eine Entscheidung zur Übertragung oder Löschung einer Domain ergehen kann. Er stellte allerdings auch klar, dass mit Abweisung der Beschwerde an dieser Stelle ein weiteres Verfahren, insbesondere vom Markeninhaber und Arbeitgeber des Beschwerdeführers geführt, möglich bleibt. Smith wies die Beschwerde ab und stellte fest, dass die Domain digitalx.cc beim Domain-Inhaber verbleibt.

stannness.com – (WIPO Case No. D2023-5408)
Ein Markenproblem ganz anderer Art hatte die US-amerikanische Cavender Stores, L.P. im Streit gegen caokai aus China um die Domain stannness.com. Cavenders ist ein 1965 gegründeter Bekleidungseinzelhändler aus Texas (USA) mit einer 2007 beim USPTO registrierten Wort-/Bild-Marke „CAVENDER’S“. Die streitbefindliche Domain stannness.com wurde im November 2023 registriert und zeigt zurzeit keine Inhalte. Die Beschwerdeführerin trägt allerdings vor, dass unter der Domain bis vor kurzem westliche Kleidung unter dem Logo von Cavenders angeboten wurde. Der Gegner stelle sich so als Cavender dar, um finanzielle Vorteile zu erlangen. Der Gegner nahm zu den Vorwürfen keine Stellung. Panelist Jeremy Speres, der sich schon früher durch kurze Entscheidungen auszeichnete, bügelte dieses Verfahren wieder in Kurzform ab (WIPO Case No. D2023-5408): Die Beschwerdeführerin habe gezeigt, dass sie Inhaberin der Marke „CAVENDER’S“ sei, doch habe sie nicht dargestellt, inwieweit die Domain stannness.com mit dieser Ähnlichkeit aufweist oder identisch sein soll. Ihre Marke ist ganz anders als die Domain, die weder die Marke noch einen wesentlichen Teil der Marke in sich trägt. Damit sei das erste Element der UDRP nicht erfüllt und es bestehe nicht die Notwendigkeit, die Prüfung fortzusetzen. Damit wies Speres die Beschwerde ab.

Es zeigt sich wieder einmal: die so einfach scheinenden UDRP-Verfahren können an einfachsten Dingen scheitern. In beiden genannten Fällen hatte sich der jeweilige Beschwerdeführer nicht von einem erfahrenen Domain-Anwalt vertreten lassen. Dieser hätte allemal die Fehler erkannt und gegengesteuert oder sie korrigiert. Auch wenn es etwas kostet, entlastet die Beiziehung eines versierten Rechtsbeistands und sorgt in der Regel für bessere Ergebnisse.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain digitalx.cc finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/DomainDecisions/2079453.htm

Die UDRP-Entscheidung über die Domain stannness.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/d2023-5408.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, adrforum.com, eigene Recherche

GRÜNDERTIPP – ERST DOMAIN, DANN UNTERNEHMENSNAME

Vergangene Woche zeigten wir, wie die kanadische Handtaschenboutique Luxe Du Jour beim Versuch, ihre namensgleiche .com-Domain zu kaufen, scheiterte und dann mit der Ersatzdomain ldj.com glücklich wurde. Einen anderen Ansatz fuhr das Unternehmen Cofounders: es suchte sich erst die Domain und gab sich dann den der Domain entsprechenden Namen.

Chris Koerner von Cofounders erzählt auf Twitter, wie er und sein Partner Nik Hulewsky zur Unternehmens-Domain cofounders.com kamen, die sie für lediglich US$ 65.000,– kauften. Beide sind Entrepreneure, die mehrere Unternehmen gegründet, gekauft und wieder verkauft haben. Koerner sagt: „My business is starting businesses and writing about it.“ Da beide aber mehr Ideen zu Unternehmen haben als Zeit, sie zu entwickeln und umzusetzen, starteten sie ein Unternehmen, dessen Ziel es ist, genau das umzusetzen, indem es „coole Start-Ups“ mit coolen Leuten gründet. Sie gründen und kaufen Unternehmen mit talentierten Mitarbeitern und stellen fest: bei allem, was wir tun, geht es darum, gemeinsam mit anderen Ideen zu verwirklichen.

Das Geschäftsmodell war also vorhanden, nur wie das Unternehmen heißen sollte, stand noch nicht fest. Und es fehlte die Domain. Anstatt jetzt einen Unternehmensnamen zu entwickeln, drehten Koerner und Hulewsky das Prinzip um und sichteten erst die passende Domain, nach der sie ihr Unternehmen benennen würden. Zwei Gründe sprachen dafür: Sofortige Glaubwürdigkeit bei dem einzigen Publikum, das zählt – dem des Unternehmens, und eine 80 bis 90 Prozent günstigere Domain als ursprünglich gedacht. Koerner nennt reputation.com (US$ 800.000,–), acquisition.com (US$ 350.000,–) und acquire.com (US$ 240.000,–) als mögliche Kandidaten. Woher Koerner die Preise von reputation.com und acquisition.com hat, konnten wir nicht nachvollziehen. Sie überlegten Namen wie startbuysell.com und startuplabs.com, bis sie cofounders.com entdeckten. Mit dieser Domain war der Name des Unternehmens klar. Sie bezahlten lediglich US$ 65.000,– für die Domain und benannten ihr Unternehmen Cofounders nach ihr.

Der Weg zur namensgleichen Unternehmensdomain erweist sich in diesem Fall als eine günstige Variante. Jedenfalls zeigt Koerner damit einen alternativen Weg zu einer passenden und zugleich günstigen Domain. So oder so ist es wichtig, noch vor, spätestens mit Gründung einer Unternehmung sich die passende Domain zu suchen, um nicht später feststellen zu müssen, dass die gewünschte – unternehmensnamengleiche – Domain bereits vergeben und nur zu einem hohen Preis zu bekommen ist.

Den langen Tweet von Koerner, in dem er die Herangehensweise aufschlüsselt, findet man unter:
> https://twitter.com/mhp_guy/status/1760008029020323876?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1760008029020323876%7Ctwgr%5E5d860c39d612cc289dbcda0584e6990d85346784%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=https%3A%2F%2Fdomaininvesting.com%2Frationale-behind-cofounders-com-acquisition%2F

Quelle: domaininvesting.com, eigene Recherche

DOPPELTES LOTTCHEN – BET.BET FÜR US$ 600.000,–

In der vergangenen Domain-Handelswoche kommt wieder einmal eine nTLD nach vorne: bet.bet erzielte US$ 600.000,– (ca. EUR 553.572,–) und rennt damit allen anderen Verkäufen davon.

Die Kommerzendung stellt sich weit entfernt, aber immer noch auf zweiter Position der Woche mit bitlayer.com zum Preis von US$ 36.371,– (ca. EUR 33.557,–) auf. Die Domain cityweb.com kommt auf US$ 7.034,– (ca. EUR 6.490,–) und kann sich so gegenüber den US$ 4.700,– (ca. EUR 3.543,–) vom Oktober 2012 verbessern.

Unter den Länderendungen liegt wieder eine KI-Domain aus Anguilla vorne: girlfriend.ai kommt auf US$ 170.000,– (ca. EUR 156.845,–) und ist – laut dn.com auf Twitter – 2018 vom Verkäufer für US$ 450,– erworben worden. Die deutsche Endung .de startet mit aperta.de bei EUR 4.165,–.

Die neuen generischen Endungen bieten diesmal die teuerste Domain, mit bet.bet zum Preis von US$ 600.000,– (ca. EUR 553.572,–). Glücksspiel funktioniert auch neben KI. Die klassischen generischen Endungen bieten ein schwaches Bild, mit der Drei-Zeichen-Domain uku.net zum Preis von GBP 2.500,– (ca. EUR 2.918,–) als beste Domain. Die vergangene Domain-Handelswoche ist von der hervorragenden bet.bet geleitet und weist einen weiteren .ai-Topdeal auf, darüber hinaus bleibt sie vergleichsweise schwach.

Länderendungen
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girlfriend.ai – US$ 170.000,– (ca. EUR 156.845,–)
dab.ai – US$ 17.999,– (ca. EUR 16.606,–)

posted.eu – EUR 5.375,–
hyle.eu – EUR 3.999,–
mygift.eu – EUR 3.500,–
diversitech.eu – EUR 2.999,–
shoulder.eu – EUR 2.599,–
expertly.eu – EUR 2.499,–
epla.eu – EUR 2.499,–

westoak.ca – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.613,–)
2028.fr – EUR 4.500,–
aperta.de – EUR 4.165,–
rootech.de – EUR 3.900,–
sandguss.de – EUR 3.662,–
lumatech.de – EUR 3.500,–
sunroof.de – EUR 3.500,–
jade.fr – EUR 3.500,–
amf.ca – US$ 3.500,– (ca. EUR 3.229,–)
jbs.ai – US$ 3.500,– (ca. EUR 3.229,–)
t-shirt.se – EUR 3.000,–
seokurs.de – EUR 2.999,–
activate.ch – EUR 2.950,–
eki.se – EUR 2.900,–
advokat24.de – EUR 2.750,–
mygift.fr – EUR 2.299,–
onegoal.de – EUR 2.000,–
die-urlaubsprofis.de – EUR 2.000,–
sailor.io – US$ 2.065,– (ca. EUR 1.905,–)
gang.tv – US$ 2.000,– (ca. EUR 1.845,–)

Neue Endungen
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bet.bet – US$ 600.000,– (ca. EUR 553.572,–)
hub.xyz – US$ 31.900,– (ca. EUR 29.432,–)
brain.link – US$ 19.888,– (ca. EUR 18.349,–)
goto.xyz – US$ 15.000,– (ca. EUR 13.839,–)
hemispheres.xyz – US$ 14.995,– (ca. EUR 13.835,–)
pairs.xyz – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.226,–)
vcg.xyz – US$ 9.999,– (ca. EUR 9.225,–)
vema.app – EUR 2.400,–

Generische Endungen
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uku.net – GBP 2.500,– (ca. EUR 2.918,–)
panzer.net – US$ 2.850,– (ca. EUR 2.629,–)
rockmagic.net – US$ 2.355,– (ca. EUR 2.173,–)
envatoclone.net – US$ 2.200,– (ca. EUR 2.030,–)
scrapevideo.org – US$ 2.200,– (ca. EUR 2.030,–)

.com
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bitlayer.com – US$ 36.371,– (ca. EUR 33.557,–)
allbet.com – US$ 27.508,– (ca. EUR 25.379,–)
avow.com – US$ 23.608,– (ca. EUR 21.781,–)
worthscore.com – US$ 20.000,– (ca. EUR 18.452,–)
koegler.com – US$ 12.657,– (ca. EUR 11.678,–)
moneyfactory.com – US$ 11.150,– (ca. EUR 10.287,–)
lanugagelessons.com – US$ 10.811,– (ca. EUR 9.974,–)
1strewards.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.226,–)
pikes.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.226,–)
secretflow.com – US$ 9.995,– (ca. EUR 9.222,–)
mercuri.com – US$ 8.306,– (ca. EUR 7.663,–)
ampco.com – US$ 8.069,– (ca. EUR 7.445,–)
mymilfs.com – US$ 7.499,– (ca. EUR 6.919,–)
cityweb.com – US$ 7.034,– (ca. EUR 6.490,–)
annecy.com – US$ 6.850,– (ca. EUR 6.320,–)
loiste.com – GBP 5.000,– (ca. EUR 5.836,–)
bilderschienen.com – US$ 5.900,– (ca. EUR 5.443,–)
prnews.com – US$ 5.806,– (ca. EUR 5.357,–)
dpub.com – US$ 5.489,– (ca. EUR 5.064,–)
alcobendas.com – EUR 5.203,–
biodom.com – EUR 4.950,–
easyweigh.com – US$ 5.349,– (ca. EUR 4.935,–)
herbalcare.com – EUR 4.700,–
ralston.com – US$ 5.019,– (ca. EUR 4.631,–)
talkinarabic.com – US$ 5.012,– (ca. EUR 4.624,–)
memorialmedical.com – US$ 5.007,– (ca. EUR 4.620,–)
agriflix.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.613,–)
asads.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.613,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, thedomains.com, eigene Recherche

KÖLN – 22. @KIT-KONGRESS IM MAI 2024

Der renommierte @kit-Kongress des Bayreuther Vereins @kit findet diesmal in Köln statt. Mit dabei – wie in den vergangenen Jahren – ist die Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“. Der Kongress findet als Hybrid-Veranstaltung mit Vorort- und Online-Beteiligung statt. Der Frühbucherrabat endet am 15.03.2024.

Nach dem sehr erfolgreichen ersten Treffen von Angesicht zu Angesicht im Juni 2023 in Berlin, nach zwei Jahren coronabedingter reiner Online-Konferenzen, findet der Kongress des Bayreuther Arbeitskreis für Informationstechnologie – Neue Medien – Recht e.V. (AKIT) und der juristischen Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“ der Deutscher Fachverlag GmbH diesmal in Köln wieder als Präsenzveranstaltung statt, mit Option zur Online-Teilnahme. Der 22. @kit-Kongress und das 12. Forum „Kommunikation & Recht“ erstrecken sich über zweieinhalb Tage. Von Mittwoch, 15. Mai 2024 abends bis Freitag, 17. Mai 2024 nachmittags tagt der Kongress. Am Mittwoch startet der Kongress abends mit dem üblichen Get-together. Bei Snacks & Getränken kommen Referent*innen und Teilnehmer*innen in lockerer Atmosphäre ins Gespräch. Allerdings muss man sich dafür gesondert anmelden.

Am Donnerstag, 16. Mai 2024 geht es nach der Registrierung um 09:00 Uhr los: Prof. Dr. Ruth Janal (@kit e.V., Universität Bayreuth) und Torsten Kutschke (dfv Mediengruppe) begrüßen kurz die Teilnehmenden und Referent*innen. Dann eröffnet Adrian Schneider mit einem Vortrag zu „AI-assisted Coding“. Es folgen Referate zur DSGVO in einer datenbasierten Wirtschaft, zum DSA, allerlei zu KI, ein moderiertes Gespräch zur Durchsetzung datenschutzrechtlicher Zahlungsansprüche und eine Podiumsdiskussion über die KI-Verordnung. Der erste Tag schließt – wie gewohnt – mit einem gemeinsamen Abendessen. Am Freitag, 17. Mai 2024 geht es weiter mit Vorträgen zum „Transparency and Consent Framework v2.0“ (TFC 2), zu NIS2, DORA & Co., zur EU-Regelung der Sicherheit von Clouds, Datenschutz-Durchsetzungsmechanismen, dem DSA und Missbrauch von Äußerungsrechten sowie schließlich einen Überblick über die Datenregulierung der EU. Alles in allem ein weit- und tiefgehendes Programm, das man sich nicht entgehen lassen sollte.

Der 22. @kit-Kongress und das 12. Forum „Kommunikation & Recht“ finden vom 15. bis 17. Mai 2024 in Köln statt. Am 16. und 17. Mai 2024 gibt es die Vorträge und Podien in den Räumlichkeiten von CMS Hasche Sigle, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln. Am Vorabend, dem 15. Mai 2024 findet das Get-together in den Räumen von Osborne Clarke, Innere Kanalstr. 15, 50823 Köln statt. Die Teilnahmegebühren liegen zwischen EUR 50,– und EUR 749,–, je nach Status, ob man Student ist, Vereinsmitglied oder normaler Teilnehmer. Bis zum 15. März 2024 besteht die Möglichkeiten, Karten zum Frühbucherrabatt zu erwerben. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen. Anmeldeschluss ist am 14. Mai 2024. Als Zeit für berufliche Fortbildung nach § 15 FAO kommen für die Veranstaltung 11 Stunden und 25 Minuten zusammen.

Weitere Informationen und Anmeldung zum anstehenden Kongress unter:
> https://www.ruw.de/akit

Quelle: ak-it-recht.de, ruw.de, eigene Recherche

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