Themen: Editorial – Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches 2025! | Feldexperiment – DSGVO reduziert WHOIS-Spam | Internet – Russland probt den Ausstieg | TLDs – Neues von .au, .de und .rw | ICANN – ACDR nimmt keine UDRP-Verfahren mehr an | EUIPO – UDRP-Fehlverfahren in eigener Sache | KI on-chain – odyssey.ai spielt US$ 85.000,– ein | Bangkok – 122. Treffen der IETF im März 2025
FROHE WEIHNACHTEN UND EIN ERFOLGREICHES 2025!
Liebe Leserinnen und Leser,
traditionell ist es am Ende eines Jahres an der Zeit, zurückzublicken. Doch dieses Jahr schauen wir nur nach vorn, denn zu spannend ist, was uns bevorsteht: klappt alles wie geplant, wird sich im 2. Quartal 2026 zum zweiten Mal nach 2012 das Bewerbungsfenster für neue generische Top Level Domains öffnen. Spätestens mit dem Start des Applicant Support Program (ASP) im November 2024, das potentiellen Bewerbern um eine neue Domain-Endung finanzielle Unterstützung und weitere wirtschaftliche Vorteile verspricht, gibt es daran keinen Zweifel mehr. Und mit der Veröffentlichung des Bewerberhandbuchs (oder erster Entwürfe), die für Mai 2025 angekündigt ist, tritt der Prozess zur Einführung neuer Domain-Endungen endgültig in die heiße Phase.
Wer über eine eigene Bewerbung nachdenkt, für den wird es also höchste Zeit, Teams aus den Abteilungen IT, Marketing und Recht zusammenzustellen, um nicht von der Welle der bevorstehenden Entwicklungen überrollt zu werden. Dabei dürften Markenendungen wieder eine wichtige Rolle spielen: nach einer Kündigungswelle in den Vorjahren haben sich 2024 lediglich drei .brands freiwillig aus dem Domain Name System verabschiedet. Zu einem wichtigen Faktor dürften auch Web3-Domains werden und die Frage, ob sie den Sprung ins klassische Domain Name System wagen. Allein Unstoppable Domains führt inzwischen dutzende alternativer Endungen im Angebot. Auch der Krypto-Bereich mit möglichen Endungen wie .bitcoin, .coin oder .crypto gilt als ernsthafter Anwärter für gleich mehrere nTLDs.
Auf Seiten der Domain-Inhaber gibt es aber ebenfalls viel zu tun. So sollten Inhaber von Markenrechten ihr Portfolio sortieren, auslaufende Marken rechtzeitig erneuern und vor allem notwendige Neuanmeldungen in die Wege leiten. Das Trademark Clearinghouse dürfte erneut eine entscheidende Rolle spielen, und die Hinterlegung von Markenrechten ist dort bereits jetzt möglich. Dann ist man für so manche Sunrise- oder Landrush-Period gut gewappnet. Gerade die kommende Einführungsrunde wird zum Beweis dafür, wer effektives Domain-Management beherrscht – und wer seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.
Umso mehr gilt es, sich über die Feiertage zu erholen und Kraft zu schöpfen, um im Januar neu durchzustarten. Bis dahin wünschen wir Ihnen, Ihrer Familie und allen Ihnen wichtigen Personen ein besinnliches, ruhiges und fröhliches Weihnachten 2024, und freuen uns mit Ihnen auf ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2025!
Ihr
Daniel Dingeldey
Florian Hitzelberger
Team domain-recht.de
FELDEXPERIMENT – DSGVO REDUZIERT WHOIS-SPAM
Die Anonymisierung der WHOIS-Daten von Domain-Inhabern durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat sich erheblich auf Spam-Mails ausgewirkt. Zu einem differenzierten Ergebnis kommt ein Feldexperiment, dessen Ergebnisse der Policy-Experte Tobias Sattler nach einjähriger Recherche veröffentlicht hat.
Am 25. Mai 2025 werden es sieben Jahre, seit die DSGVO Anwendung findet. Nach dem Wunsch der EU sollte sie EU-Bürgern mehr Kontrolle über ihre eigenen personenbezogenen Daten verschaffen und ihre Sicherheit sowohl online als auch offline verbessern. Auf das Domain Name System hatte die DSGVO einschneidende Einwirkungen; das bisherige WHOIS-System, das jedermann binnen weniger Sekunden verriet, wer Inhaber einer Domain ist und unter welchen Kontaktdaten er erreicht werden kann, war unter dem Eindruck hoher Bußgelder praktisch über Nacht obsolet. Doch hat die DSGVO ihren Zweck auch erreicht? Lange wurde vermutet, dass die Offenlegung der Registrierungsdaten im WHOIS zu eMail-Spam führt; eine systematische akademische Studie über diesen Effekt gab es aber nicht. Diese Lücke hat nun Tobias Sattler, Executive Advisor und in verschiedenen Funktionen für die Internet-Verwaltung ICANN tätig, in einem Feldexperiment geschlossen; die Ergebnisse hat er in einer Forschungsarbeit mit dem Titel „WHOIS Data Redaction and its Impact on Unsolicited Emails: A Field Experiment“ veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der seit 2018 stark eingeschränkte Zugriff auf WHOIS-Daten verbreitete Missbrauchspraktiken wie Spam, Phishing-Versuche und andere unerwünschte Informationsflüsse eindämmt – oder ob Spammer ihre Taktiken lediglich anpassen mussten.
Sattler registrierte im Juli und August 2022 insgesamt 66 Domains unter generischer Top Level Domain, die nach dem Zufallsprinzip mit einem Skript generiert wurden, das unterschiedliche, nicht identifizierbare Zeichenfolgen erzeugte, um erkennbare Muster oder Schlüsselwörter zu vermeiden, die die Aufmerksamkeit von Adressensammlern auf sich ziehen könnten. Um Vielfalt zu gewährleisten, wurden diese Domains auf drei generische Top Level Domains (.com, .xyz und .shop) verteilt und über elf verschiedene Registrare registriert. Bei der Hälfte der Domains waren die Registrierungsdaten öffentlich, bei der anderen Hälfte wurden die Daten entweder von der Registry oder vom Registrar in Übereinstimmung mit der DSGVO unkenntlich gemacht. Um eine einheitliche Datenerfassung zu gewährleisten, hat Sattler für jede Domain eindeutige eMail-Adressen eingerichtet und sie systematisch über ein Jahr hinweg, von Juli 2022 bis Juni 2023, überwacht. Als unerwünscht klassifiziert das Experiment schließlich alle kommerziellen, werblichen oder potenziell bösartigen eMails, die der Domain-Inhaber nicht ausdrücklich angefordert hatte. Letztlich gingen 788 eMails ein, davon 425 in der Kategorie 3, in dem Experiment mit „Spam“ bezeichnet. Die Ergebnisse bestätigen das Vorurteil, verlangen jedoch nach Differenzierung: „Our results revealed that, on average, domains with publicly disclosed contact information received 19,7 total emails per domain, compared to a mean of 4,2 for domains with undisclosed details. When focusing specifically on spam emails, domains with publicly disclosed contact information received 12,76 per domain, compared to only 0.12 for domains with undisclosed details“, so Sattler. Dabei wurde offensichtlich, dass .com-Domains deutlich mehr Spam-eMails anziehen als andere Domain-Endungen.
Sattler zeigt in seiner Forschungsarbeit insgesamt erhebliche Unterschiede in Abhängigkeit von den veröffentlichten Domain-Registrierungsdaten, der ausgewählten Top Level Domain und dem zuständigen Domain-Registrar auf. Diese Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit einer sorgfältigen Überlegung bei der Registrierung von Domains. Zugleich versteht Sattler sie als Einladung zum Dialog über die Forschung zu der sich entwickelnden Dynamik der Internet-Governance und des Domain Name Managements. „By understanding how data redaction influences communication channels, we can better evaluate current policies and anticipate future trends“, so Sattler.
Das Feldexperiment von Tobias Sattler finden Sie unter:
> https://ieeexplore.ieee.org/document/10776773
Quelle: eigene Recherche
INTERNET – RUSSLAND PROBT DEN AUSSTIEG
Die russische Regierung erprobt den Ausstieg aus dem Domain Name System: nach Angaben der Nachrichtenagentur Interfax erfolgten Testübungen, um die Funktionalität von Informationssystemen im Falle einer Trennung vom globalen Netzwerk sicherzustellen.
Der Meldung von Interfax waren Berichte vorausgegangen, wonach Bewohnern in den drei Regionen Dagestan, Tschetschenien und Inguschetien Anfang Dezember 2024 für rund 24 Stunden der Zugang zu ausländischen Webseiten wie Google und Youtube versperrt wurde. Zudem waren Social-Media- und Messaging-Dienste wie Whatsapp und Telegram nicht mehr nutzbar; selbst einige Dienste des russisch-niederländischen Internetunternehmens Yandex waren nicht mehr erreichbar, nicht einmal über ein Virtual Private Network (VPN). Nach Angabe des Föderalen Dienstes für die Aufsicht im Bereich der Informationstechnologie und Massenkommunikation (Roskomnadsor) diente dies zum Testen der Sicherheit und Stabilität des Runet. „Die Aufgabe der Übung besteht darin, die Bereitschaft der russischen Internet-Infrastruktur zu bestätigen, um die Verfügbarkeit wichtiger ausländischer und russischer Dienste im Falle eines vorsätzlichen externen Angriffs zu gewährleisten“, heißt es in einem über Telegram verbreiteten Bericht. Der Pressedienst erinnerte daran, dass die Überprüfung der Bereitschaft wichtiger Systeme zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit des russischen Internets jährlich gemäß dem Dekret Nr. 1316 der Regierung der Russischen Föderation vom 12. Oktober 2019 durchgeführt werde.
Roskomnadsor warnte für die Zukunft vor möglichen Einschränkungen der Arbeit einer Reihe von ausländischen Hosting-Anbietern in Russland. Namentlich erwähnt werden GoDaddy.com LLC, Amazon Web Services Inc., HostGator.com LLC, Kamatera Inc., Ionos Inc., Network Solutions LLC, DigitalOcean LLC und Hetzner Online GmbH. Sie sollen die Anforderungen der Behörde nicht erfüllt haben. Nach dem russischen Gesetz müssen Unternehmen, die Hosting-Dienste anbieten, „die Sicherheit der Informationen in ihrer Infrastruktur gewährleisten, mit dem Zentrum für die Überwachung und Kontrolle des öffentlichen Kommunikationsnetzes zusammenarbeiten, um DDoS-Angriffe abzuwehren, an Übungen zur Gewährleistung der Stabilität des russischen Segments des Internets teilnehmen und die Aufnahme in das Register der Hosting-Anbieter von Roskomnadzor beantragen“. Die russische Bevölkerung soll so veranlasst werden, ihre Websites von westlichen zu russischen Hosting-Anbietern zu migrieren. Der Kreml soll in jüngster Zeit umgerechnet etwa US$ 648 Mio. in die Entwicklung seiner technischen Fähigkeiten zur Einschränkung des Internetverkehrs investiert und Anstrengungen unternommen haben, um Russen zu zwingen, von westlichen Social-Media-Plattformen auf inländische Plattformen abzuwandern, die man leichter kontrollieren kann.
Ein freier Zugang zu Informationen im Internet nach westlichem Vorbild existiert in Russland ohnehin nicht. So müssen Hosting-Provider die Identität ihrer Nutzer verifizieren, zum Beispiel über eine Mobilrufnummer oder das staatliche „Unified System of Identification and Authentication“ (ESIA), bei dem auch biometrische Identifikationsmerkmale zum Einsatz kommen.
Quelle: heise.de, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .AU, .DE UND .RW
Die Genfer World Intellectual Property Organization (WIPO) baut ihr Schlichtungsangebot für ccTLDs aus: ab sofort ist man auch für .rw-Domains zuständig. Derweil muss Australiens .au eine Datenpanne beichten, während die DENIC technisch aufrüstet – hier die Kurznews.
Die .au Domain Administration (auDA), Verwalterin der australischen Landesendung .au, meldet eine erhebliche Datenpanne. Aufgrund eines Softwarefehlers war es möglich, sich zusätzliche, nicht mehr zur Veröffentlichung bestimmte Informationen zum Domain-Inhaber anzeigen zu lassen, die im WHOIS-Datensatz enthalten waren; in einer Pressemitteilung genannt werden Postanschrift, Telefon- und Faxnummer. Allerdings waren diese Informationen nur über Entwicklertools zugänglich, die in Webbrowsern verfügbar sind; der normale Besucher erhielt keinen Hinweis, dass er auf diese Informationen zugreifen konnte. Der Zugriff wurde bereits entfernt; die Benutzer wurden auf ein alternatives .au WHOIS-Tool umgeleitet. Wie auDA weiter meldet, könnten die Datensätze von etwa 1.500 registrierten Domains betroffen gewesen sein, von denen 800 mit registrierten Unternehmen in Verbindung stehen. Man nehme den Datenschutz ernst und bat für die unbeabsichtigte Offenlegung persönlicher Daten um Entschuldigung. Zu keinem Zeitpunkt sei der WHOIS-Dienst offline oder die WHOIS-Verfügbarkeit durch den Softwarefehler beeinträchtigt gewesen. Zudem hat man das Büro des Informationsbeauftragten und das australische Cybersicherheitszentrum über diesen Vorfall informiert. Wer weitere Informationen möchte, kann sich telefonisch an auDA wenden.
Die .de-Registry DENIC eG hat angekündigt, mit dem RESTful Provisioning Protocol (RPP) den Grundstein für die nächste Generation der Domain-Provisionierung legen zu wollen. In den frühen 2000er-Jahren war die Domain-Provisionierung geprägt von individuellen Schnittstellen der Registries. Jede Lösung war anders, und Registrare mussten hohe Kosten und technischen Aufwand in Kauf nehmen, um mit verschiedenen Registries zu kommunizieren. 2004 brachte mit der Verabschiedung des EPP-Standards (RFCs 5730–5734) die dringend benötigte Standardisierung; er wurde zum Grundpfeiler der Kommunikation zwischen Hunderten von Registries und Tausenden von Registraren. Das RPP soll nun als moderne Ergänzung zum EPP dienen. Es setzt auf die REST-Architektur und JSON als Datenformat, um die Provisionierung von Domains einfacher und effizienter zu gestalten. Ziel ist es, die Integration zwischen Registries und Registraren weiter zu vereinfachen, neue Marktteilnehmer zu fördern und Innovationsprozesse zu beschleunigen. RPP könnte damit eine neue Ära der Flexibilität und Zusammenarbeit in der Domain-Branche einläuten.
Das ostafrikanische Ruanda vertraut seine Landesendung .rw der Schiedsgerichtsbarkeit der World Intellectual Property Organization (WIPO) an. Beginnend mit dem Monat Dezember 2024 können damit Streitigkeiten um .rw-Domains außergerichtlich von den Domain-Experten der WIPO geklärt werden. Das Verfahren beruht auf der „.RW Domain Name Dispute Resolution Policy“. Sie ist eng angelehnt an die Uniform Domain-Name Dispute Resolution Policy (UDRP), lässt es aber beispielsweise ausreichen, dass Bösgläubigkeit entweder bei Registrierung oder bei Nutzung vorliegt, während die UDRP kumulativ beides fordert. Bei den Gebühren gibt es hingegen keinen Unterschied zu einem klassischen UDRP-Streit; sie beginnen bei US$ 1.500,– und orientieren sich in der Folge an der Zahl der streitigen Domains und der Zahl der gewünschten Panelisten. Zudem bleibt der Gang vor ein ordentliches Zivilgericht in Ruanda jederzeit möglich. Die Aufnahme von .rw-Domains in den Zuständigkeitsbereich der WIPO ist eine gute Nachricht für Markeninhaber, denen damit ein effektives, kostengünstiges und verlässliches Instrument an die Hand gegeben wird, um Rechtsverletzungen rasch zu unterbinden.
Weitere Informationen zum Streitschlichtungsverfahren für .rw-Domains finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/new/rw.html
Quelle: auda.org.au, denic.de, wipo.int
ICANN – ACDR NIMMT KEINE UDRP-VERFAHREN MEHR AN
Das 2013 gegründete Arabische Zentrum für Streitbeilegung (ACDR) hat seine Arbeit eingestellt. Es ist das dritte von ICANN für UDRP-Streitigkeiten akkreditierte Streitbeilegungszentrum, das seine Arbeit für die Internet-Verwaltung beendet.
Das ACDR wurde 2013 gemeinsam von der Arab Intellectual Property Mediation and Arbitration Society (AIPMAS) und der Arab Society for Intellectual Property (ASIP) gegründet. Diese beiden gemeinnützigen Organisationen stehen unter dem Vorsitz von S.E. Dr. Talal Abu-Ghazaleh. Das ACDR war das fünfte von ICANN akkreditierte aktive Streitbeilegungszentrum weltweit und der erste Anbieter einheitlicher Richtlinien zur Beilegung von Streitigkeiten über Domain-Namen im Nahen Osten und Nordafrika. Der Verwaltungsrat der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hatte am 18. Mai 2013 die von der ACDR vorgelegte Bewerbung genehmigt. Noch im selben Jahr nahm das ACDR seine Arbeit auf. Über die Jahre wurden leider (oder glücklicherweise) kaum Verfahren vor dem ACDR eingereicht. Der „Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) Status Report – Policy Status Report“ vom März 2023 und seine überarbeitete Fassung vom Juli 2023 weisen bis einschließlich 2020 lediglich neun Verfahren beim ACDR auf: jeweils vier Verfahren in 2017 und 2019 sowie ein Verfahren in 2016.
Unter dieser geringen Auslastung erscheint die Beibehaltung des ACDR wenig sinnvoll gewesen zu sein. Ob das aber tatsächlich der Grund für das Ende des ACDR ist, lässt sich diesseits nicht sagen: Informationen dazu konnten wir nicht finden, genauso wenig wie über den genauen Zeitpunkt, zu dem das ACDR als „Former Provider“ eingestuft wurde. Jedenfalls ist die Website des ACDR nicht mehr erreichbar, Entscheidungen lassen sich auf direktem Wege nicht mehr einsehen. Über archive.org hat man Zugriff auf drei Entscheidungen. domain-recht.de hatte im Mai 2021 die Entscheidung des ACDR im Streit um die Domain spase.com besprochen; zu weiteren Besprechungen kam es nicht. Neben dem ACDR, dass seine Arbeit in Gänze eingestellt hat (wie auch eResolution, das seine Arbeit vor Akkreditierung von ACDR bereits eingestellt hatte), ist das „CPR: International Institute for Conflict Prevention and Resolution“ nicht mehr für ICANN tätig, aber bietet weiterhin Streitbeilegungen in anderen Bereichen an. Derzeit sind fünf Anbieter für UDRP-Verfahren aktiv: WIPO, NAF (Forum), CAC, CIIDRC (Canadian International Internet Dispute Resolution Centre) und das ADNDRC (Asian Domain Name Dispute Resolution Centre).
Sie finden einen Überblick über die von ICANN akkreditierten und „former“ UDRP-Provider unter:
> https://www.icann.org/resources/pages/providers-6d-2012-02-25-en
Den „Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) Status Report – Policy Status Report“ finden Sie unter:
> https://gnso.icann.org/sites/default/files/file/field-file-attach/udrp-status-report-redlined-13jul22-en.pdf
Unsere Besprechung der UDRP-Entscheidung des ACDR zu spase.com finden Sie unter:
> https://domain-recht.de/domain-recht/udrp/udrp-spase-inc-scheitert-beim-3-versuch-an-spase-com-ranzukommen-67911.html
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: eigene Recherche, domainnamewire.com
EUIPO – UDRP-FEHLVERFAHREN IN EIGENER SACHE
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sah seine Markenrechte durch die Domain epta-agencies.com verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor dem CAC. Das Verfahren lief gründlich schief, da nicht einmal eine Verwechslung der Domain mit den Marken nahe lag.
Das EUIPO sieht seine gewohnheitsrechtliche Marke „EUIPO“ und seine Mitte 2023 beantragten internationalen Marken „EUIPO“ durch die Domain epta-agencies.com verletzt und startete, nach vorherigem Schriftverkehr mit dem Domain-Inhaber, ein UDRP-Verfahren vor dem Czech Arbitration Court (CAC). Es trug unter anderem vor, eine anerkannte Einrichtung der Europäischen Union und deren einzige offizielle Stelle zu sein, die für die Eintragung und Verwaltung verschiedener Arten von Rechten des geistigen Eigentums, einschließlich Marken, zuständig ist. Man agiere in dieser Funktion seit über 30 Jahren. Der Gegner habe die Domain epta-agencies.com im September 2022 registriert und versende angebliche Rechnungen, in denen es unter anderem heißt: „EPTA European Patent and Trademark Agency“, „Registration of Your Community Trade Mark“ und „Data publication from EUIPO-European Union Intellectual Property Office“. Die Domain epta-agencies.com und die Marken „EUIPO“ seien zum Verwechseln ähnlich. Der Gegner habe kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain, die er bösgläubig registriert habe und nutze. Der Beschwerdeführer beantragte die „Rücknahme“ der Registrierung der Domain. Der Gegner, Henry Travis, meldete sich nicht zum Verfahren. Als Entscheider wurde Neil Brown eingesetzt.
Brown wies die Beschwerde ab und stellte ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) fest (CAC-UDRP-107041). Schon im Vorfeld macht sich Brown Gedanken über die Zuständigkeit und den mit der Beschwerde angestrebten Rechtsbehelf, da der Beschwerdeführer in mehreren Schreiben an den Gegner nie auf ein UDRP-Verfahren verweist und im Verfahren dann mit der „Rücknahme“ der Registrierung einen Rechtsbehelf beansprucht, den die UDRP nicht vorsieht. Da seine Überlegungen aber keinen praktischen Effekt nach sich zögen, stieg Brown in die materielle Prüfung ein und ließ das Verfahren bereits am ersten Element der UDRP scheitern. Brown konnte schon keine Ähnlichkeit zwischen der Domain epta-agencies.com und den Marken „EUIPO“ feststellen, da letztere die Begriffe „epta“ und „agency“ nicht enthalten. Der Beschwerdeführer erbringe zudem im Hinblick auf die behauptete gewohnheitsrechtliche Marke „EUIPO“ lediglich den Nachweis, dass sie zum Zeitpunkt des Verfahrens besteht; Nachweise für ein bereits früheres Bestehen, ihre Nutzung und ihre Unterscheidungskraft insbesondere vor Domain-Registrierung im September 2022, habe man nicht erbracht. Die Mitte 2023 – also etwa ein Jahr nach Domain-Registrierung – eingetragenen internationalen Marken „EUIPO“ belege der Beschwerdeführer zwar, aber die seien eindeutig nicht identisch oder ähnlich mit der Domain. Es sei aber Aufgabe des Beschwerdeführers, dafür einen Nachweis zu erbringen, was er nicht getan habe. Internetnutzer würden hier nicht verwirrt. Damit sah Brown das erste Element der UDRP als nicht erfüllt, weshalb der Beschwerdeführer in dem Verfahren nicht gewinnen könne.
Nichtsdestotrotz prüfte Brown noch die Voraussetzungen für eine Bösgläubigkeit, weil aus den Bestimmungen der UDRP und den vorliegenden Beweisen klar hervorgehe, dass der Beschwerdeführer diese nicht nachweisen könne. Die UDRP verlange ausdrücklich, dass der Beschwerdeführer Bösgläubigkeit nachweisen müsse und dass eine solche Bösgläubigkeit durch das Vorhandensein einer Marke, auf die sie gerichtet ist, hervorgerufen werden muss. Und wenn eine solche Marke zum Zeitpunkt der Domain-Registrierung nicht vorlag, kann die Domain auch nicht mit böser Absicht im Hinblick auf die Marke registriert worden sein. Aber auch aufgrund der vorgelegten angeblichen Rechnungen und deren Inhalte ergäbe sich kein Nachweis für die Bösgläubigkeit bei Registrierung der Domain. Auf dem Brief werde die „EPTA European Patent and Trademark Agency“ als Absender angegeben; im Kleingedruckten, das man gut erkennen und lesen könne, stehe klar, dass das Schreiben nicht vom „EUIPO-European Union Intellectual Property Office“ kommt. Der Beschwerdeführer, so Brown, habe keinen überzeugenden Fall vorgetragen. Er wies die Beschwerde ab und entschied, dass die Domain beim Gegner verbleibt.
Schließlich prüfte Brown noch ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH), das er bestätigte. Der Beschwerdeführer sei Markeninhaber und berechtigt, seine Marke zu schützen. Es zeige sich zudem, dass die vermeintlichen Rechnungen des Gegners durch bestimmte Begrifflichkeiten für manche Empfänger die Absenderin als offizielle Stelle erscheinen lassen. Doch die vorgelegte vermeintliche Rechnung datiere auf einen Zeitpunkt lange, bevor der Beschwerdeführer Markeninhaber wurde. Ihm müsse auch bewusst gewesen sein, dass aufgrund der Beweise die Chancen, das Verfahren zu gewinnen, äußerst gering bis nicht existent waren. Das zeige sich bereits an den Umstand, dass die Domain lange vor Eintragung der Marken registriert wurde und man keine Nachweise für eine gewohnheitsrechtliche Marke vorbrachte. Für die Identität oder Ähnlichkeit von Domain und Marke sprach nichts. Nach alle dem hätte der Beschwerdeführer die Beschwerde gar nicht beantragen dürfen. Brown bestätigte ein RDNH im Interesse der Aufrechterhaltung der Integrität der UDRP und um sicherzustellen, dass die UDRP, wenn sie angewandt werde, ordnungsgemäß angewandt und durch Beweise gestützt werde.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain epta-agencies.com finden Sie unter:
> https://udrp.adr.eu/decisions/detail?id=675aaf89c468fe92c8069491
Einen Brief der EPTA findet man unter:
> https://link.epo.org/web/warning_invoice_epta_en.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: adr.eu, domainnamewire.com, eigene Recherche
KI ON-CHAIN – ODYSSEY.AI SPIELT US$ 85.000,– EIN
In der aktuellen Domain-Handelswoche setzt sich mit odyssey.ai zum Preis von US$ 85.000,– (ca. EUR 80.952,–) wieder eine Domain aus Anguilla an die Spitze und lässt die .com-Domain qamar.com zum Preis von US$ 50.000,– (ca. EUR 47.619,–) deutlich hinter sich.
Wieder einmal serviert eine KI-Domain die Kommerzendung ab, die in der aktuellen Domain-Handelswoche ihren höchsten Preis von US$ 50.000,– (ca. EUR 47.619,–) für qamar.com erzielt. Drei andere .com-Domains sind uns bereits bekannt: die Drei-Zeichen-Domain epj.com kommt auf US$ 16.625,– (ca. EUR 15.833,–) und verbessert sich deutlich über die lange Distanz von Januar 2007, als sie EUR 5.600,– erzielt hatte. Nicht so prickelnd verläuft es bei realtymart.com mit jetzt US$ 5.951,– (ca. EUR 5.668,–) gegenüber US$ 2.825,– (ca. EUR 2.230,–) aus dem Juni 2006. Schlechter wird es für actualites.com, die jetzt auf EUR 5.000,– kommt, während sie im Juni 2007 bei EUR 12.000,– lag.
Wieder haben wir eine Woche mit herausragenden Preisen für .ai-Domains, angeführt von odyssey.ai mit US$ 85.000,– (ca. EUR 80.952,–). Stark ist auch die italienische rugs.it mit EUR 29.500,–. Die deutsche Endung startet bei EUR 5.000,– mit gemuesemeyer.de.
Die neuen generischen Endungen bieten operator.xyz zum Preis von US$ 40.000,– (ca. EUR 38.095,–). Die klassischen generischen Endungen sind stark im .net-Bereich mit unter anderem jammer.net zum Preis von US$ 19.000,– (ca. EUR 18.095,–). ganet.org kommt auf lediglich US$ 3.950,– (ca. EUR 3.762,–), nachdem sie im Dezember 2009 auf immerhin US$ 5.444,– (ca. EUR 3.807,–) gekommen war. Die vergangene Domain-Handelswoche lebt vorwiegend von den .ai-Preisen, und das gar nicht schlecht.
Länderendungen
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odyssey.ai – US$ 85.000,– (ca. EUR 80.952,–)
salt.ai – US$ 45.000,– (ca. EUR 42.857,–)
polyester.ai – US$ 34.000,– (ca. EUR 32.381,–)
clasp.ai – US$ 30.000,– (ca. EUR 28.571,–)
leet.ai – US$ 30.000,– (ca. EUR 28.571,–)
s9.ai – US$ 13.911,– (ca. EUR 13.249,–)
tactix.ai – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.714,–)
ffd.ai – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.762,–)
asha.ai – US$ 4.000,– (ca. EUR 3.810,–)
rugs.it – EUR 29.500,–
valid.co – US$ 18.000,– (ca. EUR 17.143,–)
yuna.fr – EUR 6.500,–
redirect.me – EUR 6.000,–
sessel.at – EUR 5.000,–
gemuesemeyer.de – EUR 5.000,–
sessel.ch – EUR 3.999,–
qcy.in – US$ 3.800,– (ca. EUR 3.619,–)
docid.de – EUR 2.999,–
ingrowth.de – EUR 2.950,–
neurons.eu – EUR 2.599,–
musso.eu – EUR 2.599,–
a-level.de – EUR 2.500,–
study.fr – EUR 2.500,–
rent-cars.de – EUR 2.500,–
monlit.fr – EUR 2.450,–
propertypilot.de – EUR 2.450,–
mojo.co.za – US$ 2.450 ,– (ca. EUR 2.333,–)
mieter-selbstauskunft.de – EUR 2.380,–
autodispo.fr – EUR 2.099,–
twinwin.de – EUR 2.000,–
erdwaerme-bohrung.de – EUR 2.000,–
Neue Endungen
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operator.xyz – US$ 40.000,– (ca. EUR 38.095,–)
jita.app – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.762,–)
ip.world – US$ 3.299,– (ca. EUR 3.142,–)
empirical.bio – US$ 2.500,– (ca. EUR 2.381,–)
rgb.fun – US$ 2.361,– (ca. EUR 2.249,–)
Generische Endungen
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jammer.net – US$ 19.000,– (ca. EUR 18.095,–)
pendidikan.net – US$ 12.380,– (ca. EUR 11.790,–)
finalround.org – US$ 8.800,– (ca. EUR 8.381,–)
ganet.org – US$ 3.950,– (ca. EUR 3.762,–)
kam.org – US$ 3.499,– (ca. EUR 3.332,–)
rhfa.org – US$ 2.999,– (ca. EUR 2.856,–)
.com
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qamar.com – US$ 50.000,– (ca. EUR 47.619,–)
medagent.com – US$ 22.500,– (ca. EUR 21.429,–)
zoiks.com – US$ 21.000,– (ca. EUR 20.000,–)
epj.com – US$ 16.625,– (ca. EUR 15.833,–)
fashionpay.com – US$ 16.199,– (ca. EUR 15.428,–)
digikit.com – US$ 16.000,– (ca. EUR 15.238,–)
holozoo.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.524,–)
tributer.com – EUR 8.999,–
fieldbots.com – US$ 9.000,– (ca. EUR 8.571,–)
crysto.com – US$ 8.998,– (ca. EUR 8.570,–)
livableplaces.com – US$ 8.000,– (ca. EUR 7.619,–)
piral.com – US$ 7.500,– (ca. EUR 7.143,–)
aiparty.com – EUR 6.250,–
ltdtrucking.com – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.714,–)
universy.com – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.714,–)
realtymart.com – US$ 5.951,– (ca. EUR 5.668,–)
actualites.com – EUR 5.000,–
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com, eigene Recherche
BANGKOK – 122. TREFFEN DER IETF IM MÄRZ 2025
Das 122. Treffen der Internet Engineering Task Force (IETF) startet am 15. März 2025 als Präsenzveranstaltung unter dem Titel „IETF 122 Bangkok“ in Bangkok (Thailand). Eine Online-Teilnahme ist selbstverständlich möglich.
Das kommende Treffen der IETF findet in Bangkok (Thailand) statt und kann vor Ort, aber auch online verfolgt werden. Die wie immer das Treffen begleitenden Veranstaltungen „IETF Hackathon“ und „IETF Codesprint“ finden am Wochenende 15./16. März 2025 selbstverständlich auch in Bangkok statt. Details dazu können dem „Hackathon 122 Wiki“ entnommen werden. Hierzu kann man sich ebenfalls online dazuschalten; eine Mailing-Liste gibt es auch, für Leute, die auf dem Laufenden bleiben wollen. Die Trainings und Tutorien für Neuzugänge werden wie gehabt am Sonntagnachmittag gegeben. Die Möglichkeit, „Birds of a Feather“-Sessions (BOFs) zu beantragen, endet am 17. Januar 2025. Die vorläufige Agenda des Meetings wird am 14. Februar 2025 veröffentlicht.
Das IETF 122 Bangkok findet vom Samstag, 15. bis Freitag, 21. März 2025 im Bangkok Marriott Marquis Queen’s Park, 199 Sukhumvit Alley 22, Khlong Tan, Khlong Toei, Bangkok 10110 (Thailand) statt. Optional kann man auch online teilnehmen. Bis 27. Januar 2025 kann man sich Super Early-Tickets zu günstigen Konditionen kaufen: der Week-Pass kostet dann US$ 875,–, der One-Day-Pass US$ 470,–; Studenten zahlen US$ 150,– und der Hackerton ist wie immer kostenfrei.
Weitere Informationen und Anmeldung zum IETF 122 Bangkok unter:
> https://www.ietf.org/how/meetings/122/
Quelle: ietf.org, eigene Recherche