Themen: NIS-2 – Ampel-Crash führt zu Gesetzesstopp | ICANN – Netzverwaltung kündigt höhere Gebühren an | TLDs – Neues von .gt, .lv und .music | Studie – die besten .marken-Endungen 2024 | UDRP – 67 Jahre alte Firma reicht nicht für Marke | Doppelpack – Zwei Domains für je US$ 50.000,– | Online – eco-Rückblick auf ICANN81 im November
NIS-2 – AMPEL-CRASH FÜHRT ZU GESETZESSTOPP
In Sachen NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: bei einer Expertenanhörung im Innenausschuss des Bundestages erntete der Gesetzesentwurf der Bundesregierung erhebliche Kritik. Mit dem Ende der Ampel-Koalition droht dem Gesetz zudem das völlige Aus.
Bis zum 17. Oktober 2024 hatten die EU-Mitgliedsländer Zeit, die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU (Network and Information Security 2, kurz: NIS-2) in nationales Recht umzusetzen. Doch nur Belgien und Kroatien haben die Frist eingehalten. In Deutschland fand am 04. November 2024 zumindest die erste Anhörung zum NIS2UmsuCG im Innenausschuss statt. Rund 105 Minuten wurde die BT-Drucksache 20/13184 unter Vorsitz von Petra Pau (Die Linke) mit mehreren Sachverständigen diskutiert. Die Sachverständigen waren sich einig, dass eine Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zügig erfolgen müsse. Insbesondere die Ausnahmeregelungen für staatliche Verwaltungen stießen jedoch auf Widerspruch. Gleichzeitig wurde eine bessere Verzahnung des NIS2UmsuCG mit dem KRITIS-Dachgesetz sowie eine Klarstellung der Rolle des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gefordert. Aber auch sonst gab es reichlich Kritik. Unterschiedliche Umsetzungen der NIS-2 in den Mitgliedstaaten würden EU-weit agierende Unternehmen vor Herausforderungen stellen, merkte etwa Boris Eisengräber, Leiter Cyber Security des Software-Unternehmens Schwarz Digits an; effektive Reaktionen auf Cyberangriffe würden so erschwert. Auf dieses Risiko weisen Vertreter der Domain Name Industry schon seit Monaten hin. So warnte etwa Nic.at-Geschäftsführer Richard Wein schon anlässlich des Domain pulse davor, dass grenzüberschreitend arbeitende Registries und Registrare am Ende 27 unterschiedlichen Anforderungskatalogen gegenüberstehen könnten.
Nach Einschätzung von Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker von der Universität Bremen enthält der Gesetzesentwurf noch zu viele Schwächen und Unklarheiten, teilweise auch Maßgaben, „die der Erhöhung des allgemeinen Cybersicherheitsniveaus nicht förderlich sind“. Hauptkritikpunkte beträfen dabei die nach wie vor im nationalen Verwaltungsgefüge unklare Rolle des BSI, die nicht angetastet worden sei. Und das, obwohl das BSI nicht nur in seiner Rolle als Zentralstelle für Cybersicherheit einen massiven weiteren Ausbau erfahren solle, sondern mit der NIS-2 auch zahlreiche weitere Befugnisse erhalten werde. Im Hinblick auf den Datenschutz enthält der Entwurf laut Kipker weitere erhebliche und nennenswerte Schwächen, „die teils sogar unionsrechtswidrig sein dürften“. Aus Sicht der deutschen Wirtschaft sei zudem die Kommunikation und Unterstützung für regulierte Einrichtungen verbesserungswürdig, so Felix Kuhlenkamp vom IT-Branchenverband Bitkom. In anderen Ländern würden die betroffenen Unternehmen von der Regierung aktiv informiert; in Deutschland hingegen müssten 30.000 Unternehmen selbst herausfinden, „ob sie von NIS-2 betroffen sind“. Derweil sei die Bedrohungslage im Cyberraum anhaltend hoch, sagte BSI-Präsidentin Claudia Plattner. Ein sehr hohes Risiko gebe es für kritische Infrastrukturen, Bundesverwaltungen und politische Institutionen. „Cybersicherheit ist inzwischen nationale Sicherheit. Und die braucht das Gesetz dringend“, sagte Plattner.
Aller Dringlichkeit zum Trotz ist jedoch rund um das NIS2UmsuCG vergangene Woche mit dem Ende der Ampel-Koalition neue Unsicherheit entstanden. Bundeskanzler Olaf Scholz hat zwar betont, dass er in den verbleibenden Sitzungswochen des Bundestags bis Weihnachten alle Gesetzentwürfe zur Abstimmung stellen wolle, die aus seiner Sicht „keinerlei Aufschub“ duldeten. Dazu zählen für Scholz steuerliche Entlastungen, Ausgaben für die Sicherheit und eine Stabilisierung der Rente; dass das NIS2UmsuCG dazu zählt, darf man aber bezweifeln. Bei Neuwahlen im Februar 2025 könnte es bis weit in das kommende Jahr hinein dauern, bis das Schicksal des NIS2UmsuCG geklärt ist.
Ein Video der NIS-2-Anhörung finden Sie unter:
> https://www.bundestag.de/ausschuesse/a04_inneres/anhoerungen/1026172-1026172
Den Gesetzesentwurf der Bundesregierung finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/5/62FPQ0LX-62DJF6FY-5Y75V5UF-WTW1ABL.pdf
Quelle: bundestag.de, netzpolitik.org, eigene Recherche
ICANN – NETZVERWALTUNG KÜNDIGT HÖHERE GEBÜHREN AN
Die Domain Name Industry muss sich auf höhere Kosten einstellen: Die Internet-Verwaltung ICANN hat angekündigt, die Gebühren für generische Top Level Domains zu erhöhen. Mit der Rückkehr von Donald Trump in das Amt des US-Präsidenten dürfte auch die Hoffnung auf geringere .com-Gebühren der Vergangenheit angehören.
Wenn in einer Mitteilung von „financial stability is essential“ und „highly complex challenges“ die Rede ist, geht es ums Geld. Das gilt auch für ICANN; die Netzverwaltung hat am 30. Oktober 2024 angekündigt, im Rahmen eines „ICANN Registry-Level and Registrar-Level Fees Adjustment“ die Gebühren in den Verträgen mit Registries und Registraren zu erhöhen. Die gemeinnützige Organisation ICANN finanziert sich vorrangig aus Gebühren, die bei der Registrierung von Domain-Namen unter generischer Top Level Domain entrichtet werden. Diese Gebühren haben in der Vergangenheit mehr als 95 Prozent des ICANN-Jahresbudgets ausgemacht, während der Rest aus verschiedenen freiwilligen Beiträgen und Sponsoringleistungen stammt. So zahlen die meisten Registries seit dem Jahr 2012 eine jährliche Gebühr von US$ 25.000,– für die Lizenzierung als Registry und eine Transaktionsgebühr von US$ 0,25 pro registrierter Domain. Die Transaktionsgebühr wird erst fällig, wenn eine gTLD eine bestimmte Anzahl von registrierten Domains erreicht hat. Zusätzlich zahlen die Registrare eine jährliche Akkreditierungsgebühr von US$ 4.000,– und eine Transaktionsgebühr von US$ 0,18 pro Domain. Außerdem wird eine variable jährliche Gesamtgebühr in Höhe von US$ 3,42 Mio. gleichmäßig auf alle aktiven Registrare aufgeteilt, wobei Ausnahmen gelten, um die variablen Gebühren für kleinere Registrare niedrig zu halten.
Doch diese Gebühren reichen nicht mehr aus, wenn ICANN weiterhin ein sicheres und stabiles Domain Name System gewährleisten soll. Die Internetverwaltung rechnet mit einer anhaltenden Nachfrage nach ihren Dienstleistungen, steigenden Kosten und einer stagnierenden oder sogar sinkenden Finanzierung, sprich einem Rückgang der Registrierungszahlen. Die Gebührenerhöhungen sollen sich dabei an der Inflation orientieren, um steigende Ausgaben zu bewältigen; sie ist dagegen nicht als Finanzierungsquelle für neue Arbeiten (gemeint sein dürfte zum Beispiel das nTLD-Programm oder die Bekämpfung von DNS Abuse) gedacht, noch soll sie andere Initiativen ersetzen, die die derzeitige finanzielle Situation von ICANN verbessern würden. Konkret will ICANN die vierteljährlich zu bezahlende Festgebühr für Registries von US$ 6.250,– auf US$ 6.450,–, also auf jährlich US$ 25.800,– erhöhen; die Transaktionsgebühr soll auf US$ 0,258 steigen. Wichtiger ist, dass mit der Orientierung der Gebühren an der allgemeinen Preissteigerung künftige Erhöhungen sehr viel schneller eintreten dürften. Mieter mit Vereinbarung einer Indexmiete kennen diesen Effekt bereits aus den vergangenen Jahren. Bei den Domain-Registraren soll die Transaktionsgebühr auf US$ 0,20 pro Domain steigen, die variable Gebühr auf US$ 3,8 Mio. ICANN wird allen Stakeholdern die Möglichkeit geben, zu den geplanten Erhöhungen im Rahmen des öffentlichen Kommentierungsverfahrens Stellung zu nehmen; das Verfahren wird voraussichtlich im Dezember 2024 eröffnet. Die Gebührenerhöhungen für Registries sollen sodann zum 01. Januar 2025, für Registrare zum 01. Juli 2025 in Kraft treten.
Zusätzliche Kosten drohen der Branche mit der Wahl von Donald Trump zum 47. Präsidenten der USA. Unter Präsident Barack Obama fror die National Telecommunications and Information Administration (NTIA) die Großhandelspreise für .com-Domains ein; unter der ersten Trump-Regierung hob die NTIA diese Preissperre auf und erlaubte VeriSign, die .com-Gebühren in den letzten vier von sechs Jahren um sieben Prozent zu erhöhen. Zuletzt wurde zwar darüber gesprochen, diese Preiserhöhungen einzudämmen, doch nach Einschätzung von Domain-Blogger Andrew Allemann erscheint es angesichts von Trumps Wahlsieg als sehr unwahrscheinlich, dass man die vorherige Entscheidung rückgängig machen wird. Zudem werde das Justizministerium künftig weniger wahrscheinlich Kartellklagen erheben als noch unter der Biden-Regierung.
Das „ICANN Registry-Level and Registrar-Level Fees Adjustment“ finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/system/files/files/registry-registrar-level-fees-adjustment-30oct24-en.pdf
Quelle: icann.org, domainnamewire.com, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .GT, .LV UND .MUSIC
Das klingt wie Musik in den Ohren: die Top Level Domain .music ist in die Live-Phase gestartet, macht die Registrierung aber von einer Verifizierung abhängig. Derweil macht Guatemala sein Länderkürzel .gt zugänglicher, während Lettlands .lv auf Streitbeilegung durch die WIPO setzt – hier die Kurznews.
Die Universidad del Valle de Guatemala, Registry der Länderendung .gt der Republik Guatemala, hat die „Unified Domain Search Engine“ der Latin American and Caribbean Association of ccTLDs (LACTLD) in ihr Registrierungssystem integriert. Durch die Integration haben Interessenten an und Inhaber einer .gt-Domain ab sofort die Möglichkeit, zum Zeitpunkt der Bezahlung einer Domain-Gebühr (zum Beispiel im Rahmen der Registrierung oder Verlängerung) direkt die Verfügbarkeit derselben Domain unter 15 anderen ccTLDs in Lateinamerika und der Karibik abzufragen. Diese Initiative, die zuerst von NIC Chile und später von NIC Costa Rica und UYNIC übernommen wurde, ist Teil der Bemühungen der assoziierten Mitglieder und von LACTLD, das Wachstum der Suchmaschine zu fördern, die zur digitalen Integration in der Region beiträgt. Bei der „Unified Domain Search Engine“ genügt die Eingabe des gewünschten Begriffs, um sich direkt über die Verfügbarkeit der gleichen Second Level Domain in allen 16 Ländern zu informieren. Insgesamt sollen ccTLDs aus Latein-Amerika und der Karibik gemeinschaftlich wachsen. Die Nutzung der Domain-Suchmaschine von LACTLD ist weiterhin kostenlos.
Die University of Latvia, Verwalterin der lettischen Länderendung .lv, hat mitgeteilt, dass Streitigkeiten um .lv-Domains künftig vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization (WIPO) ausgetragen werden können. Das Verfahren selbst ist eng an die Uniform Domain-Name Dispute Resolution Policy (UDRP) angelehnt, weist aber mehrere wichtige Unterschiede auf, die speziell auf .lv zugeschnitten sind. So schützt die .LV Dispute Resolution Policy (lvDRP) über eingetragene Marken hinaus auch in Lettland oder nach EU-Recht geschützte geographische Angaben sowie im lettischen Handelsregister eingetragene Händlernamen. Zudem reicht nach der lvDRP der Nachweis aus, dass entweder die Registrierung oder die Nutzung der streitigen Domain bösgläubig erfolgt, während die UDRP beides kumulativ erfordert. Ferner ist die Sprache des Streitbeilegungsverfahrens Lettisch, es sei denn, die Parteien verständigen sich auf Englisch. Wenn sich beide Parteien außerhalb Lettlands befinden, kann bereits die Beschwerde auf Englisch eingereicht werden.
Die Top Level Domain .music hat ihren regulären Registrierungsbetrieb aufgenommen. Ab sofort können alle Mitglieder der Music-Community ihre .music-Domain auf Grundlage des „first come, first served“-Grundsatzes registrieren. Die Registrierung und Nutzung von .music-Domains ist jedoch ausschließlich verifizierten Mitgliedern vorbehalten, so dass diese ihre Identität im Internet schützen, kontrollieren und überwachen können. Wer eine .music-Domain registriert hat, muss sie daher in einem zweiten Schritt über den Identity Service Provider id.music freischalten lassen; erst dann kann die Domain genutzt werden. Die Freischaltung erfordert es, ein eigenes Konto bei id.music anzulegen; zudem muss die gewünschte .music-Domain bereits registriert sein. Die Registry verweist darauf, damit unerlaubte KI-Deepfakes, das Klonen von Stimmen und die unerlaubte Nutzung des geistigen Eigentums einschränken zu wollen, um Musik (oder Inhalte), die von echten, authentifizierten Menschen geschaffen wurden, von Musik (oder Inhalten) zu unterscheiden, die vollständig von KI oder Bots erzeugt wurde. „The .MUSIC domain and its connected MusicID will provide a trusted, secure, and authentic music-centric Internet where the global music community can safely connect, engage, transact and thrive“, so Constantine Roussos, CEO von DotMusic Limited.
Weitere Informationen zum Streitbeilegungsverfahren um .lv-Domains finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/cctld/lv/index.html
Weitere Informationen zu .music finden Sie unter:
> https://www.registry.music/
> https://www.id.music/
Quelle: lactld.org, nic.lv, registry.music
STUDIE – DIE BESTEN .MARKEN-ENDUNGEN 2024
Das internationale Managementberatungsunternehmen DOTZON GmbH legte dieser Tage zum sechsten Mal die Ranking-Studie „Digitale Unternehmensmarken“, diesmal für das Jahr 2024, vor. Das Kopf-an-Kopf Rennen zwischen der dreimaligen Nummer 1 .audi und dreimaligen Nummer 1 .leclerc endete wieder mit einem Führungswechsel zu Gunsten von Audi.
Seit 2005 berät DOTZON Unternehmen im deutschsprachigen Raum zu digitalen Identitäten. DOTZON legte dieser Tage die 21-seitige Studie „Digitale Unternehmensmarken 2024“ vor. Die Studie beschäftigt sich mit digitalen Produkt- und Unternehmensmarken, die im Rahmen der von ICANN Anfang 2012 initiierten Bewerbung um neue Top Level Domains als .brand (.marke) zugelassen wurden. Wie stets gibt es, nach einer kurzen Zusammenfassung der Studie, eine Einführung in das Thema Markenendungen und Erweiterung von Unternehmens- und Produktmarken durch digitale Unternehmensmarken. Alsdann werden die Grundlagen für die Studie dargelegt, nach denen die mittlerweile nur noch 438 bestehenden Markenendungen (452 waren es 2023, 475 waren es 2022, 496 waren es 2021) bewertet werden. Die Anzahl unter einer Markenendung registrierter Domains liegt bei 26.631: nach einem Anstieg von 2020 mit 23.439 Domains auf 24.700 Domains in 2021 und einem leichten Rückgang auf 23.839 Domains in 2022 steigt die Zahl registrierter Domains seit 2023 (24.515) wieder an. Nach wie vor wird das Ranking der digitalen Unternehmensmarken mit sieben Bewertungsparametern gemessen: herangezogen werden die Anzahl registrierter Domains, inwieweit diese im Web auflösen, die Anzahl von Domains mit eingerichtetem Mailserver, die Anzahl der neu genutzten Domains (HTTP-Code 200), die Nutzung von HTTPS, die Sichtbarkeit der Top Level Domain anhand der SISTRIX-Plattform und die Tranco-Ranks. Diesmal gab es wieder reichlich Bewegung unter den TOP 10 aktiver Markenendungen. Im Ergebnis liegt .audi zum 4. Mal auf Platz 1 der Liste, nachdem im vergangenen Jahr .leclerc, die Endung der französischen Genossenschaft und Supermarktkette Leclerc, sich zum 3. Mal auf Platz 1 manövriert hatte. Ihr folgt die deutsche Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland u.a.) mit .schwarz auf Platz 3. Auf den Plätzen 4, 6 und 9 finden sich alte Bekannte: .dvag, .google und .bnpparibas. Auf Platz 5, noch vor .google, konnte sich deren kurze Schwester .goog positionieren. Aus dem Nichts positionierten sich .gmx auf Platz 7 und .man auf Platz 10.
Unter den „Weiteren Beobachtungen“ stellt DOTZON nach wie vor fest, dass zahlreiche Endungen die verpflichtende Domain nic.tld nicht erreichbar halten. Darüber hinaus konstatiert DOTZON ebenfalls wieder, dass die Markenangebote im Hinblick auf die Sicherheitstechnik SSL-Verschlüsselung ausbaufähig sind: bei den Domains im Format nic.tld stehen 211 gesicherte 223 ungesicherten Domains gegenüber. Von den insgesamt registrierten Domains erweisen sich 10.784 als gesichert gegenüber 15.847 ungesicherten. Weiter stellt DOTZON fest, dass rund 17 Prozent aller registrierten .marke-Domains nicht auflösen und Nutzer eine Fehlermeldung erhalten. Viele Betreiber nutzen in eigener Kontrolle registrierter Domains nicht. Die DOTZON-Studie zeigt wie immer noch weitere Daten und erfreuliche Beispiele für die Nutzung von Domains und Markenendungen auf. Wie noch jedes Mal gibt auch diesmal die 21-seitige Studie „Digitale Unternehmensmarken 2024“ von DOTZON einen Überblick über den Zustand der .marke-Endungen. Sie ist leicht verständlich geschrieben, übersichtlich und in jedem Falle lesenswert.
Sie finden die Studie „Digitale Unternehmensmarken 2024“ unter
> https://dotzon.consulting/studien
Quelle: dotzon.consulting, eigene Recherche
UDRP – 67 JAHRE ALTE FIRMA REICHT NICHT FÜR MARKE
In einer aktuellen UDRP-Entscheidung von The Forum wird deutlich, dass aus einer 67 Jahre alten Geschäftsbezeichnung nicht ohne weiteres eine Marke hervorgeht, die im Rahmen des Verfahrens die erste Voraussetzung der UDRP erfüllt. Die Beschwerdeführerin im Streit um die Domain thecharlesmachineworks.com konnte die Nutzung ihres Namens als Gewohnheitsmarke nicht nachweisen und verlor das Verfahren.
Die 1957 gegründete The Charles Machine Works Inc. sieht ihre Rechte durch die Domain thecharlesmachineworks.com verletzt, weshalb sie ein UDRP-Verfahren vor The Forum anstrengte. Dort trug sie unter anderem vor, sie sei Inhaberin der Gewohnheitsmarke „THE CHARLES MACHINE WORKS“. Sie nutze zwar weitestgehend ihre Marken „DITCH WITCH“ und „HAMMERHEAD TRENCHLESS“ zum Verkauf ihrer Waren, doch man kenne sie in ihrer Industrie seit 67 Jahren als „The Charles Machine Works, Inc.“. Sie sei unter anderem Inhaberin der Domains charlesmachineworks.com, charlesmachine.works, charlesmachine.net und charlesmw.com. Kunden würden durch die Domain thecharlesmachineworks.com fehlgeleitet. Ihrer Beschwerde fügte die Beschwerdeführerin einen Screenshot der Website des Gegners bei, in dem Bezug auf Recycling von Plastik, Schaummatratzen und ähnlichen Produkten genommen wird. Diese Produkte würden auf der fremden Website unter Angabe der Postanschrift der Beschwerdeführerin angeboten. Weiter trägt die Beschwerdeführerin vor, im Juli 2024 sei jemand unter dem Namen „Gregory More“ bei einer Bank vorstellig geworden, mit der die Beschwerdeführerin Geschäfte tätigt, und habe ein Darlehen über US$ 300.000,– beantragt, wobei sich die Person per eMail unter dem Geschäftsnamen „The Charles Machine Works Inc.“ und der Kontakt-eMailadresse „gregory@thecharlesmachineworks.com“ ankündigte. Der Gegner, der die Domain thecharlesmachineworks.com im Oktober 2023 über einen Privacy-Service registriert hat, meldete sich nicht zum Verfahren. Zum Entscheider wurde der irische Rechtsanwalt James Bridgeman berufen.
Bridgeman wies die Beschwerde ab, weil aus seiner Sicht die Beschwerdeführerin keinen Nachweis zum Bestand ihrer Marke „THE CHARLES MACHINE WORKS“ geliefert hat (The Forum, Claim Number: FA2410002119067). Klar sei, so Bridgeman, dass der Firmenname der Beschwerdeführerin The Charles Machine Works, Inc. lautet und dass das Unternehmen am 2. Januar 1957 in Oklahoma gegründet wurde; das habe sie unter Vorlage von Unterlagen bewiesen. Die Eintragung eines Firmennamens oder einer Geschäftsbezeichnung schaffe jedoch nicht per se Markenrechte. Die Beschwerdeführerin behauptet, sie verkaufe „Ausrüstungen“, erläutere jedoch nicht deren Art und habe keine Beweise für die von ihr verkauften Produkte oder die von ihr erbrachten Dienstleistungen oder für die Verwendung von „THE CHARLES MACHINE WORKS“ für ihre Waren oder Dienstleistungen vorgelegt. Um ein gewohnheitsrechtliches Markenrecht an „THE CHARLES MACHINE WORKS“ zu belegen, hätte die Beschwerdeführerin nachweisen müssen, dass sie die Marke im Geschäftsverkehr zur Unterscheidung ihrer Waren und Dienstleistungen in ausreichendem Maße benutzt hat, um eine schutzfähige Wertschätzung und einen Geschäftswert daran zu begründen. Das habe sie nicht getan. Damit habe sie bereits das erste Element der UDRP nicht erfüllt.
Bridgeman ging in Folge dessen nicht weiter auf die weiteren Elemente des UDRP-Verfahrens ein, sondern wies die Beschwerde kurzerhand ab und entschied darauf, dass die Domain thecharlesmachineworks.com beim Gegner verbleibe.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain thecharlesmachineworks.com finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/DomainDecisions/2119067.htm
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: adrforum.com, eigene Recherche
DOPPELPACK – ZWEI DOMAINS FÜR JE US$ 50.000,–
Die vergangene Domain-Handelswoche war nicht verschwenderisch, bietet aber zwei Domains zu jeweils US$ 50.000,– (ca. EUR 46.830,–).
Die Kommerzendung muss ihren Top-Platz diesmal mit einer anderen Domain teilen. dure.com kommt auf US$ 50.000,– (ca. EUR 46.830,–), und das nach langen Irrungen und Wirrungen: im September 2018 kam die Domain auf lediglich US$ 5.101,– (ca. EUR 4.397,–), nachdem sie im April 2017 bei immerhin US$ 6.500,– (ca. EUR 5.075,–) lag. Mit jetzt US$ 50.000,– (ca. EUR 46.830,–) hat sie sich gut entwickelt.
Unter den Länderendungen steht wieder die künstliche Intelligenz im Vordergrund, mit inform.ai zum Preis von US$ 30.000,– (ca. EUR 28.098,–). Die deutsche Endung schafft mit heaven.de lediglich EUR 5.400,–.
Die neuen generischen Endungen üben Zurückhaltung mit seven.bet zum Preis von EUR 9.999,– als Beste. Die klassischen generischen Endungen bieten die zweite Domain zu US$ 50.000,– (ca. EUR 46.830,–): nouns.org. Die vergangene Domain-Handelswoche war nicht gerade exaltiert, aber darf nach der ihr vorangegangenen ruhig mal Pause machen.
Länderendungen
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inform.ai – US$ 30.000,– (ca. EUR 28.098,–)
cat.ai – US$ 28.434,– (ca. EUR 26.631,–)
noc.ai – US$ 3.650,– (ca. EUR 3.419,–)
audits.ai – US$ 3.150,– (ca. EUR 2.950,–)
reverb.ai – US$ 3.012,– (ca. EUR 2.821,–)
lagoon.ai – US$ 2.707,– (ca. EUR 2.535,–)
wafer.ai – US$ 2.114,– (ca. EUR 1.980,–)
brics.in – US$ 5.900,– (ca. EUR 5.526,–)
cerrajerocercamadrid.es – EUR 5.500,–
heaven.de – EUR 5.400,–
joga.de – EUR 5.000,–
rtec.de – EUR 3.500,–
earthday.eu – EUR 3.500,–
prototal.de – EUR 2.750,–
wellnessnow.de – EUR 2.500,–
einfachgarten.de – EUR 2.500,–
xstream.in – US$ 2.500,– (ca. EUR 2.342,–)
urlaubsagenten.de – EUR 2.380,–
sofin.co – EUR 2.367,–
mindbytes.de – EUR 2.250,–
sowgood.de – EUR 2.150,–
universalgeneve.jp – EUR 2.000,–
meisterlich.de – EUR 2.000,–
Neue Endungen
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seven.bet – EUR 9.999,–
ultra.club – EUR 2.500,–
hza.net – EUR 2.350,–
Generische Endungen
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nouns.org – US$ 50.000,– (ca. EUR 46.830,–)
.com
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dure.com – US$ 50.000,– (ca. EUR 46.830,–)
mindtech.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 14.049,–)
blinkdigital.com – US$ 14.995,– (ca. EUR 14.044,–)
overpay.com – EUR 12.000,–
deepcure.com – EUR 10.000,–
seeka.com – US$ 10.500,– (ca. EUR 9.834,–)
veslo.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.366,–)
vipbonus.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.366,–)
alternativefutures.com – US$ 9.499,– (ca. EUR 8.897,–)
twtter.com – US$ 7.250,– (ca. EUR 6.790,–)
plenitas.com – US$ 6.299,– (ca. EUR 5.900,–)
zeur.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.683,–)
boulevardrealty.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.683,–)
revart.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.683,–)
global-mark.com – EUR 4.800,–
saweb.com – US$ 4.500,– (ca. EUR 4.215,–)
pricetrust.com – US$ 4.250,– (ca. EUR 3.981,–)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: sedo.de, thedomains.com, eigene Recherche
ONLINE – ECO-RÜCKBLICK AUF ICANN81 IM NOVEMBER
Nach Abschluss des 81. ICANN-Meetings bietet eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft eV das ICANN81-Readout, bei dem Höhepunkte und „Take-Aways“ des 26. Annual General Meeting in einer Online-Veranstaltung vorgestellt werden.
Wie bereits nach dem 80. ICANN-Meeting veranstalten eco eV und die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ein Online-Veranstaltung zur Nachbereitung des aktuellen ICANN-Meetings, dem insgesamt 81. Meeting und 26. General Meeting, das vom 09. bis 14. November 2024 in Istanbul (Türkei) stattfindet. Gastgeber sind – wie gewohnt – Christopher Mondini (ICANN) und Thomas Rickert (eco). Als Referenten treten an Nicolas Caballero (GAC), Jordan Carter (ccNSO Council), Gregory DiBiase (GNSO Council), Philippe Fouquart (ISPCP), Ram Mohan (SSAC) und Joanna Kulesza (ALAC). Auf der Agenda der Nachlese steht lediglich „Reports from the Constituencies“.
Das ICANN81-Readout von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft eV und ICANN findet am 26. November 2024 ab 16:30 Uhr online statt. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist notwendig.
Weitere Informationen und Anmeldung zum ICANN81-Readout unter:
> https://international.eco.de/event/icann81-readout-highlights-take-aways-from-the-annual-general-meeting-26th/
Weitere Informationen und Anmeldung zu ICANN81 in Istanbul (Türkei) unter:
> https://meetings.icann.org/en/meetings/icann81/
Quelle: eco.de, icann.org, eigene Recherche