Domain-Newsletter

Ausgabe #1204 – 08. Februar 2024

Themen: nTLDs – erste Einblicke in das neue AGB | Statistik – .com und .de mit Januar-Stagnation | TLDs – Neues von .avianca, .eu und .music | KI-Hype – Elliot Silvers .ai-Strategie | twic.garden – vergeblicher Streit in den Alpen | Out of the Box – photobooth.com zu EUR 100.000,– | Wien – Countdown zum Domain pulse 2024 läuft

NTLDS – ERSTE EINBLICKE IN DAS NEUE AGB

Die nächste Runde zur Einführung neuer Top Level Domains hat einen kleinen Meilenstein erreicht: am 01. Februar 2024 veröffentlichte die Internet-Verwaltung ICANN die ersten Entwürfe für Teile des Bewerberhandbuchs (Applicant Guidebook, kurz: AGB).

Das Bewerberhandbuch bildet das Herzstück des Einführungsverfahrens um eine neue generische Top Level Domain. Es regelt, unter welchen Voraussetzungen eine neue Domain-Endung von ICANN zugelassen wird. Inhaltlich gliedert sich das Bewerberhandbuch voraussichtlich in acht Kapitel, die von ICANN als „Modul“ bezeichnet werden. Die acht Module setzen sich aus den bereits bekannten sechs Modulen aus dem AGB der Einführungsrunde im Jahr 2012 („New gTLD Program Foundations + other Program Elements“, „Application Submission and Processing“, „Application Evaluation“, „Dispute Resolution“, „New gTLD Program Operations“, „Contracting“, „Post-Contracting“ und „Terms & Conditions“) zusammen, ergänzt um die beiden Module „Applicant Support Program“ und „RSP PreEvaluation Process“. Parallel gibt es zahlreiche Empfehlungen aus dem „New gTLD Subsequent Procedures Policy Development Process Final Report“, die aktuell den Status „pending“ führen; sie sollen nach und nach in den „Implementation Plan“ integriert werden und können so zu weiteren Änderungen am AGB führen.

Einen frühen Eindruck, was uns im neuen AGB erwartet, verschafft uns die erste von mehreren Kommentierungsphasen, die ICANN am 01. Februar 2024 eröffnet hat. Sie betrifft folgende Abschnitte „Predictability Framework“, „Code of Conduct and Conflict of Interest Guidelines“, „Conflicts of Interest Process for Suppliers and Subcontractors“, „Applicant Freedom of Expression“, „Universal Acceptance“, „Reserved and Blocked Names“ und „Geographic Names“. Besondere Neuheiten oder Überraschungen sind darin nicht zu finden. So bleibt es etwa dabei, dass Bewerbungen für Zeichenfolgen, die Länder- oder Gebietsnamen entsprechen, nicht genehmigungsfähig sind; dazu greift ICANN auf die ISO 3166-1-Standardliste zurück. Ausserdem gibt es eine „Separable Country Names List“. Bewerbungen um Hauptstadt- und Städte-Domains bedürfen der Zustimmung der jeweiligen Gebietskörperschaft. Reserviert bleiben zudem Zeichen folgender Organisationen: „Red Cross Red Crescent (RCRC), International Olympic Committee (IOC), and International Governmental Organization (IGO) – International Non-Governmental Organizations (INGO) Names“, es sei denn, diese haben der Bewerbung zugestimmt. Die Öffentlichkeit hat vorläufig Gelegenheit bis 19. März 2024, hierzu Stellung zu nehmen; ein Zwischenbericht soll am 02. April 2024 vorgelegt werden. Jeder potentielle Bewerber sollte sich allerdings bewusst sein, dass sich ICANN bereits im AGB 2012 das Recht vorbehalten hat, jederzeit Änderungen am Bewerberhandbuch als auch am Bewerbungsverfahren vorzunehmen. Eine identische oder ähnliche Klausel wird es auch in der Neufassung des AGB geben; so differenziert der Abschnitt „Predictability Framework“ bereits jetzt zwischen „minor operational change“, „non-minor operational change“ und „policy change“; letzteres ist während der laufenden Einführungsphase nur in Ausnahmefällen zulässig, nämlich wenn die Fortführung des nTLD-Programms ohne die Änderung gefährdet wäre.

Hinsichtlich des Fahrplans für das nTLD-Programm gibt ICANN folgende Route aus: „Additionally, the AGB is expected to go out for Public Comment in its entirety in Q2 2025 and, as detailed in the implementation plan, the application submission period for the Next Round is scheduled to open in Q2 2026.“ Nach aktuellem Stand soll die Endfassung des AGB also bis 30. Juni 2025 vorliegen, so dass bis spätestens 30. Juni 2026 die Bewerbungsphase eröffnet werden kann. Wie mit allen Terminen bei ICANN gilt aber auch hier: solange nichts offiziell bestätigt ist, sollte man sein Geld auf den Starttermin nicht verwetten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/blogs/details/icann-opens-public-comment-for-draft-sections-of-next-round-applicant-guidebook-01-02-2024-en

Quelle: icann.org, eigene Recherche

STATISTIK – .COM UND .DE MIT JANUAR-STAGNATION

Die Domain Name Industry ist durchwachsen in das Jahr 2024 gestartet: während .com und .de nahezu stagnierten, durfte sich allein .online im Januar über einen erfreulichen Zuwachs freuen.

Ein Plus ist ein Plus und bleibt ein Plus – damit liessen sich die ersten vier Wochen für .com im neuen Jahr zusammenfassen. So ist ein Zuwachs um rund 45.000 Domains weit von den deutlich sechsstelligen Gewinnen entfernt, die .com früher in guten Monaten zulegen konnte. Selbst im Januar 2023, in den Nachwehen der Corona-Pandemie, war das Plus mit 147.148 Domains deutlich üppiger. Bedenkt man aber, dass .com im Gesamtjahr 2023 netto rund 900.000 Domain-Registrierungen verloren hat, gelingt in den ersten vier Wochen zumindest ein stabiler Start. Den vermeldet auch .de; das deutsche Länderkürzel legt zwar kaum zu, verliert aber auch nicht. Freuen darf sich dagegen Radix FZC, deren Top-Seller .online mit einem Plus von fast 100.000 Domains eine erste Duftmarke setzt. Noch nicht in unserer Aufstellung der Top 3 unter den nTLDs enthalten, aber auf dem besten Weg dorthin ist .shop. Sie stand am 01. Februar 2024 bei 2.622.737 Domains; vor einem Jahr waren es „nur“ 1.610.433 Domains. Damit gilt .shop weiterhin als klare Kaufempfehlung.

Die Brüsseler .eu-Verwaltung EURid hat ihren Bericht für das 4. Quartal 2023 veröffentlicht. Demnach schloss die Europa-Domain das Jahr 2023 mit exakt 3.684.820 registrierten Domains, ein jeweils leichtes Minus von 31.956 Domains gegenüber dem Vorquartal und von 17.445 Domains gegenüber dem 4. Quartal 2022. Es scheint, als hätte .eu aktuell seine Wachstumsgrenze erreicht. Allerdings konnte .eu in Ungarn gleich um vier Prozent gegenüber dem Vorquartal zulegen, in Deutschland gab es ein leichtes Minus von 0,5 Prozent. In der Bundesrepublik hatten zudem 985.934 Inhaber einer .eu-Domain ihren Sitz. Die „renewal quote“ entwickelt sich mit 79 Prozent weiterhin stabil. Nur eine untergeordnete Rolle spielen internationalisierte .eu-Domains; ihre Gesamtzahl belief sich zum Jahresende 2023 auf 40.126, davon 36.089 Domains, in denen sich das Sonderzeichen in der Second Level Domain befindet. Die kyrillische (1.443 Domains) und die griechische (2.594) Variante von .eu fristen unverändert ein Schattendasein.

Der russische Angriffskrieg in der Ukraine hat die Nachfrage nach Domain-Namen mit der Endung .ru stark ansteigen lassen. Wie das Coordination Center for TLD RU mitteilt, waren Ende des Jahres 2023 insgesamt 5.439.137 .ru-Domains registriert, was einem Anstieg von 506.024 Domains oder umgerechnet 10,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht; 85 Prozent der Registrierungen gingen dabei auf russische Personen zurück. Zum Vergleich: das deutsche Kürzel .de legte im gleichen Zeitraum um 233.941 Domains zu. In einer Pressemitteilung räumt die .ru-Registry ein, dass einer der „Hauptgründe“ für das Wachstum die Russen seien, die ihre Website „unter dem Druck der Sanktionen“ nach Russland verlegt haben, weil viele westliche Domain-Registrare wie zum Beispiel GoDaddy beschlossen haben, keine Geschäfte mehr mit russischen Personen und Organisationen zu tätigen. Weitere Unternehmen, die einen Boykott ankündigten, waren 101domain, IONOS und Nominet.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-

.de – 17.653.514 – (Vergleich zum Vormonat: + 611)
.at – 1.504.830 – (Vergleich zum Vormonat: – 995)
.com – 159.664.092 – (Vergleich zum Vormonat: + 44.232)
.net – 13.078.636 – (Vergleich zum Vormonat: – 44.772)
.org – 10.787.104 – (Vergleich zum Vormonat: + 10.946)
.info – 3.622.839 – (Vergleich zum Vormonat: – 26.147)
.biz – 1.250.701 – (Vergleich zum Vormonat: – 10.867)
.eu – 3.642.926 – (Vergleich zum Vormonat: – 4.800)

.xyz – 3.711.812 – (Vergleich zum Vormonat: – 20.230)
.online – 3.387.628 – (Vergleich zum Vormonat: + 99.591)
.top – 3.059.487 – (Vergleich zum Vormonat: – 22.881)

(Stand 01. Februar 2024)

Den .eu-Bericht für das 4. Quartal 2023 finden Sie unter:
> https://eurid.eu/media/filer_public/76/bd/76bd41f8-151e-4dba-a2ef-d5df465ca521/q4_2023_report.pdf

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Quelle: eurid.eu, domainincite.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AVIANCA, .EU UND .MUSIC

Die Marken-Endung .avianca landet auf dem TLD-Friedhof: das gleichnamige Luftfahrtunternehmen aus Kolumbien hat den Registry-Vertrag mit ICANN gekündigt. Derweil bereitet .music den Start der Live-Phase vor, während .eu die ADR-Gebühren niedrig hält – hier unsere Kurznews.

Die in Panama City ansässige Avianca Holdings S.A. trennt sich von ihrer Marken-Endung .avianca. Die Registry, unter deren Dach die beiden Fluggesellschaften Avianca aus Kolumbien und TACA aus El Salvador sowie acht weitere Fluggesellschaften zusammengeschlossen sind, hat mit Schreiben vom 13. Dezember 2023 das Registry-Agreement mit der Internet-Verwaltung ICANN gekündigt. Die Kündigung ist, wie bei .brands üblich, gestützt auf Section 4.4 (b) des Registry-Agreements, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen gestattet. Nähere Angaben zu den Motiven der Kündigung der am 26. Februar 2016 delegierten Top Level Domain machte Avianca nicht, aber sie liegen einmal mehr auf der Hand: über die obligatorische nic.avianca hinaus ist keine weitere Domain registriert. Streng genommen ist .avianca gar keine .brand. Zwar hatte sich die Registry um eine Marken-Endung beworben, es aber zugleich versäumt, die hierfür einschlägige Regelung nach Specification 13 zu beantragen. Dass .avianca gleichwohl nochmal abhebt, gilt aber als ausgeschlossen.

Die .eu-Registry EURid hat mitgeteilt, die Gebühren für Verfahren nach der Alternative Dispute Resolution (ADR) ein weiteres Jahr zu reduzieren. Um die Interessen der Inhaber von Markenrechten weiterhin zu unterstützen, hat EURid den Rabatt auf die .eu ADR-Verfahrensgebühr bis Ende 2024 verlängert. Das bedeutet, dass die ADR-Grundgebühr pro Beschwerde weiterhin nur EUR 100,– statt EUR 1.300,– beträgt. Die Reduzierung gilt sowohl für Verfahren vor dem Schiedsgericht der WIPO als auch dem Czech Arbitration Court (CAC). Jede natürliche Person, jedes Unternehmen oder jede Organisation, die Inhaber eines Rechts (wie zum Beispiel einer Marke, eines Handelsnamens, eines Firmennamens oder eines im Europäischen Wirtschaftsraum anerkannten oder etablierten Familiennamens) ist, das mit einer bestimmten .eu-Domain, die in spekulativer und missbräuchlicher Weise registriert wurde, identisch oder dieser zum Verwechseln ähnlich ist, kann die Registrierung im Rahmen des ADR-Verfahrens anfechten. Mit durchschnittlich vier Monaten Dauer sind die Schiedsverfahren allerdings nicht in jedem Fall schneller entschieden als Zivilprozesse vor einem ordentlichen Gericht.

DotMusic Limited, Verwalterin der neuen Top Level Domain .music, hat die Regelungen für die Phase der Live-Registrierung weiter konkretisiert. Fest steht, dass die „General Availability“ am 09. April 2024 beginnt. Für die Vergabe gilt dann grundsätzlich der bekannte Grundsatz des „first come, first served“. Allerdings bleibt eine freie Registrierung ausgeschlossen. Grundsätzlich kann zwar jedes Mitglied der globalen nMusikgemeinschaft eine .music-Domain registrieren, insbesondere alle Künstler, Bands, Branchenexperten, Musikunternehmen und Organisationen. Jedoch stellen die Vergaberegeln sicher, dass nur vertrauenswürdige, sichere und überprüfte Personen eine .music-Domain erhalten. Deshalb werden alle Domain-Inhaber validiert und erhalten im Erfolgsfall ein Prüfzeichen, um Authentizität, Autorität und Vertrauenswürdigkeit zu gewährleisten und böswillige Akteure wie Imitatoren oder Cybersquatter auszuschließen. Markeninhaber sollten darauf achten, dass ebenfalls ab dem 09. April 2024 die „Trademark Claims Period“ startet; sie läuft bis zum 01. Oktober 2024. Innerhalb dieser Phase erhält jeder, der versucht, eine .music-Domain zu registrieren, die mit einer im Trademark Clearinghouse eingetragenen Marke übereinstimmt, eine Benachrichtigung mit den entsprechenden Markeninformationen. DotMusic hat sich das Recht vorbehalten, diesen Zeitraum noch zu verlängern.

Quelle: icann.org, eurid.eu, registry.music

KI-HYPE – ELLIOT SILVERS .AI-STRATEGIE

Kürzlich hatten wir darüber berichtet, dass Domain-King Rick Schwartz in .ai-Domains investiert. Nun hat auch Domain-Investor Elliot Silver nicht nur offengelegt, dass er in .ai investiert, sondern auch, welche Strategie er dabei verfolgt.

Der Altmeister des Domain-Investings Elliot Silver, der unter domaininvesting.com publiziert, stellt zunächst einmal klar, dass sein Brot-und-Butter-Geschäft auch weiterhin gute Einwort- und Zweiwörter-.com-Domains sind. Aber da .ai-Domains im letzten Jahr so populär geworden sind und einige Freunde erfolgreich in diese Endung investiert haben, hat auch er sich für .ai-Domains entschieden. Er teilt mit, er sei der FOMO („fear of missing out“) erlegen.

Über die konkret registrierten Domains schweigt sich Silver aus, erläutert aber seine Vorgehensweise. Anders als bei seinen .com-Domains registrierte er Vier-Buchstaben-.ai-Domains, die man aussprechen kann. Diese lassen sich von Start-Ups als Markennamen nutzen. Diese aussprechbaren Vier-Zeichen-.ai-Domains sehen wie Worte aus und sind sehr leicht zu buchstabieren, womit sie sich zum Branding eignen. Drei-Zeichen-.ai-Domain registrierte Silver hingegen nicht. Er mutmaßt, dass es noch welche zu registrieren gibt. Bevor er jedoch Drei-Zeichen-Domains ohne eigene Bedeutung um ihrer selbst willen registrierte, bevorzugte er Domains, die als Marke verwendet werden können.

Die von ihm gewählten Domains sind von ihm handregistriert. Ein-Wort-.ai-Domains kamen nicht in Betracht, da diese in der Regel bereits registriert sind und auf dem Markt zu Höchstpreisen angeboten werden. Fünfstellige Beträge für anständige .ai-Domains oder vierstellige Beträge für mittelprächtige .ai-Domain zu zahlen, sei nichts für ihn. Silver erklärt auch, warum er die .ai-Domains bei einem anderen Registrar als für ihn üblich registriert hat. Abschließend stellt er klar, dass es sich für ihn bei dieser Investition um eine Wette handelt und sein Artikel nicht als Investitionsempfehlung zu verstehen ist. Silver hat ein wenig Geld in die Hand genommen, schaut sich an wie .ai sich entwickelt und fährt dabei vielleicht sogar Gewinne ein. Da er die .ai-Domains selbst registriert hat, musste er zwar keine hohen Preise zahlen, aber die Registrierungsgebühren für .ai-Domains liegen um ein Vielfaches höher als die von zum Beispiel .com-Domains.

Angesichts der hohen Registrierungsgebühren für .ai-Domains läuft zumindest das Geschäft der Domain-Verwaltung gut. In einem Artikel von Sabina Ionescu auf domainwheel.com fasst sie die wirtschaftlichen Daten des .ai-Verwalters zusammen. Zurzeit werden jeden Monat rund 20.000 .ai-Domains registriert. Die Verwaltung hat 2023 US$ 28,4 Mio. Gewinn gemacht und man freut sich bereits auf die Einnahmen 2024, die nicht nur durch weitere Registrierungen bestimmt werden, sondern auch die Renewals der bereits 2023 registrierten Domains erfassen. Das Geheimnis liegt darin, dass .ai-Domains für mindestens zwei Jahre registriert werden müssen. Wie der FAQ von .ai zu entnehmen ist, liegt die „renewal quote“ nach den ersten zwei Jahren bei 88 Prozent, nach vier Jahren bei 94 Prozent und nach sechs Jahren bei 97 Prozent. Aufgrund der nun zahlreichen – spekulativen – Registrierungen könnte sich die Quote allerdings verändern. Die Endung .ai lädt damit aufgrund ihrer rasanten Entwicklung zur weiteren näheren Beobachtung über die kommenden Jahre ein.

Sie finden den Artikel von Elliot Silver unter:
> https://domaininvesting.com/my-first-ai-domain-names/

Den Artikel von Sabina Ionescu findet man unter:
> https://domainwheel.com/ai-domains-statistics/

Quelle: domaininvesting.com, domainwheel.com, whois.ai

TWIC.GARDEN – VERGEBLICHER STREIT IN DEN ALPEN

Der Streit um die Domain twic.garden zwischen einem österreichischen und einem Schweizer Unternehmen ging ins Leere. Der Panelist Steven A. Maier sah keinen Fall von Cybersquatting, aber einen von zerbrochener Geschäftsbeziehung, der vor ein ordentliches Zivilgericht gehört.

Die österreichische WIN.ROCKS GmbH, eine „performance marketing“-Agentur, die in der Entwicklung, Umsetzung und Durchführung von Online-Marketingprojekten für Websites tätig ist, sieht ihre Rechte durch die Domain twic.garden verletzt. Sie ist Inhaberin zweier Marken „TWIC.GARDEN“ vom September 2023 in Österreich und einer EU-Marke vom Januar 2024. In einem UDRP-Verfahren vor der WIPO trägt sie vor, ursprünglich Inhaberin der im November 2021 registrierten Domain twic.garden gewesen zu sein. Sie nutzte die Domain für ein Online-Marketingkonzept, das sie im Dezember 2021 im Zusammenhang mit einem Immobilienprojekt namens „SixSense“ der „Kitzbüheler Alps Projekt GmbH“ („KAP“) und ihrem Geschäftsführer, Herrn Staininger, und der WF International AG (WFI) und deren Geschäftsführer, Herrn Fischer, aus der Schweiz vorstellte. Zwischen Januar und Oktober 2022 präsentierte sie das Projekt auch anderen Interessenten, beendete es aber, als „SixSense“ einen Interessenskonflikt mit der eigenen Marketingkampagne feststellte. In der Folge einigten sich die Beschwerdeführerin und weitere Beteiligte darüber, dass unter anderem alle digitalen Werte des Projekts der WFI, der Gegnerin des UDRP-Verfahrens, übertragen werden. Die digitalen Werte wurden in einem Anhang zur Vereinbarung verzeichnet, die streitbefangene Domain twic.garden war dort aber nicht gelistet. Deshalb, so die Beschwerdeführerin, sei sie auch nicht Bestandteil der Vereinbarung gewesen. Man habe sich allerdings über die Übertragung zweier anderer Domains an die KAP geeinigt. Die Beschwerdeführerin legte eMails vor, die Hinweise darauf geben, dass im Zusammenhang mit den beiden Domains auch die Domain twic.garden von Herrn Staininger (KAP) einvernehmlich mit der Gegnerin und unter Zusammenarbeit mit dem Domain-Registrar unberechtigterweise auf die Gegnerin transferiert wurde. Die Gegnerin nahm zur Sache nicht offiziell Stellung, wies in einer eMail aber darauf hin, dass sie die Beschwerde an Herrn Staininger weitergereicht habe, der seinerzeit im Zusammenhang mit seinem Projekt der Inhaber der Domain twic.garden war. Weder von der Gegnerin noch von Herrn Staininger gab es weiteren Vortrag.

Der als Panelist berufene britische Rechtsanwalt Steven A. Maier wies die Beschwerde der Beschwerdeführerin zurück, da aufgrund des Vortrags ein Sachverhalt vorliegt, der für das UDRP-Verfahren nicht geeignet ist (WIPO Case No. D2023-4860). Zuvor stellte Maier allerdings fest, dass das erste Element der UDRP erfüllt ist und die Beschwerdeführerin belegt hat, Inhaberin einer Marke „TWIC.GARDEN“ zu sein und dass die Domain twic.garden mit dieser identisch ist. Das zweite und dritte Element der UDRP verhandelte er zusammen, weil er die Angelegenheit nicht für ein UDRP-Verfahren geeignet hielt. Das UDRP-Verfahren diene der Klärung von Cybersquatting-Fällen, also Fällen, bei denen jemand auf eine Marke zielt, um wirtschaftliche Vorteile zu erlangen oder aus anderen unangemessenen Motiven. Im Gegensatz dazu gehe es im vorliegenden Falle um die wirtschaftliche Auseinandersetzung hinsichtlich der Inhaberrechte an einer Domain, nachdem die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien in die Brüche gegangen ist. Den vorliegenden Unterlagen sei nicht zu entnehmen, inwieweit der Gegner berechtigter Inhaber der Domain ist. Maier stellte fest, dass die beiden Domains, über deren Übertragung man übereingekommen war, ihrerseits – wie die streitbefangene twic.garden – nicht im Anhang zur Vergleichsvereinbarung enthalten sind, womit unklar bleibe, ob hier vielleicht doch eine Berechtigung zur Übertragung gegeben war. Auch wenn die Gegnerin nicht ordentlich in der Sache Stellung genommen hat, heiße das nicht automatisch, dass die Beschwerdeführerin obsiegt. Aus Maiers Sicht geht dieser Streitfall über die Zuständigkeit der UDRP hinaus und sollte stattdessen von einem zuständigen Gericht entschieden werden, das besser in der Lage ist, alle relevanten Beweise für den Streitfall einzuholen und zu bewerten. Damit wies er die Beschwerde ab.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain twic.garden finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/d2023-4860.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int

OUT OF THE BOX – PHOTOBOOTH.COM ZU EUR 100.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche bietet zumindest photobooth.com zum Preis von EUR 100.000,–. Im Übrigen besteht eine Preiszurückhaltung, außer vielleicht unter .xyz.

Die teuerste Domain der Woche ist photobooth.com mit ihrem Preis von exakt EUR 100.000,–. Daneben bietet sie immerhin auch die längste Domain seit langem: upercalifragilisticexpialidocious.com kommt bei einem Preis von US$ 20.000,– (ca. EUR 41.730,–) auf erstaunliche 34 Zeichen, die der Mary Poppins-Verfilmung von Walt Disney geschuldet sind. Bleibt noch yourserver.com, die sich auf US$ 18.000,– (ca. EUR 16.692,–) steigert, nachdem sie im Mai 2006 noch bei US$ 10.000,– (ca. EUR 7.768,–) lag.

Eine kanadische Domain liegt bei den Landesendungen vorne: first.ca kommt auf US$ 17.250,– (ca. EUR 15.997,–). Die deutsche Endung steigt mit clearbank.de bei EUR 7.900,– ein.

Die neuen generischen Endungen werden von .xyz gut bestückt, angefangen mit passport.xyz zum Preis von US$ 50.000,– (ca. EUR 46.367,–). Die Domain soll 2015 bei NameJet für lediglich US$ 170,– erworben worden sein. Ihr folgt dichtauf cradle.xyz mit US$ 49.988,– (ca. EUR 46.356,–). Die klassischen generischen Endungen bringen es mit thailand.org auf gerade mal US$ 11.000,– (ca. EUR 10.201,–), und das, nachdem die Domain im März 2007 schon bei US$ 10.000,– (ca. EUR 7.575,–) lag. Die vergangene Domain-Handelswoche bremst sich selbst ein wenig aus, kommt aber zumindest mit einer Domain in den sechsstelligen Bereich.

Länderendungen
————–

first.ca – US$ 17.250,– (ca. EUR 15.997,–)
driver.ca – US$ 2.825,–

fly.co – US$ 15.000,– (ca. EUR 13.910,–)

talentus.ch – US$ 9.500,– (ca. EUR 8.810,–)
plages.fr – EUR 7.000,–
vibe.eu – EUR 5.999,–
zepto.in – US$ 5.500,– (ca. EUR 5.100,–)
rxs.fr – EUR 5.450,–
lighters.eu – EUR 4.250,–
singlebörse.at – EUR 3.500,–
notifications.ai – US$ 3.500,– (ca. EUR 3.246,–)
evolution.cx – EUR 3.200,–
egr.ch – EUR 2.200,–
guardrail.eu – EUR 2.000,–
bugout.eu – EUR 2.000,–

clearbank.de – EUR 7.900,–
nunc.de – EUR 3.800,–
smart-dock.de – EUR 3.300,–
bluplanet.de – EUR 2.999,–
supplyx.de – EUR 2.900,–
sonnenkönig.de – EUR 2.800,–
vs-cloud.de – EUR 2.750,–
united-events.de – EUR 2.750,–
droneshop.de – EUR 2.750,–
meinnow.de – EUR 2.500,–
electricmind.de – EUR 2.499,–
wattsup.de – EUR 2.099,–
onlineabmeldung.de – EUR 2.000,–
renting.de – EUR 2.000,–
online-abmeldung.de – EUR 2.000,–
standortbestimmung.de – EUR 2.000,–

Neue Endungen
————-

passport.xyz – US$ 50.000,– (ca. EUR 46.367,–)
cradle.xyz – US$ 49.988,– (ca. EUR 46.356,–)
fox.xyz – US$ 20.000,– (ca. EUR 18.547,–)
fun.chat – US$ 20.000,– (ca. EUR 18.547,–)
generation.one – US$ 14.000,– (ca. EUR 12.983,–)
stability.xyz – US$ 13.000,– (ca. EUR 12.055,–)
yellow.network – US$ 7.500,– (ca. EUR 6.955,–)
cryptocasinos.online – EUR 3.000,–
bit.club – EUR 2.888,–
2028.paris – EUR 2.499,–

Generische Endungen
——————-

thailand.org – US$ 11.000,– (ca. EUR 10.201,–)
safedrive.org – US$ 5.100,– (ca. EUR 4.729,–)
strafrecht.net – EUR 4.750,–
spellingbee.net – US$ 4.500,– (ca. EUR 4.173,–)
eternel.net – US$ 2.995,– (ca. EUR 2.777,–)

.com
—–

photobooth.com – EUR 100.000,–
betao.com – US$ 59.888,– (ca. EUR 55.537,–)
soaring.com – US$ 45.000,– (ca. EUR 41.730,–)
supercalifragilisticexpialidocious.com – US$ 20.000,– (ca. EUR 18.547,–)
yourserver.com – US$ 18.000,– (ca. EUR 16.692,–)
samon.com – EUR 12.000,–
eoco.com – US$ 11.808,– (ca. EUR 10.950,–)
dropservicing.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.273,–)
gardenfence.com – US$ 9.995,– (ca. EUR 9.269,–)
xclinic.com – EUR 9.200,–
energiequelle.com – EUR 8.984,–
bancocentral.com – US$ 7.920,– (ca. EUR 7.345,–)
referus.com – US$ 7.500,– (ca. EUR 6.955,–)
trustname.com – US$ 7.000,– (ca. EUR 6.491,–)
streetapp.com – EUR 6.250,–
titronic.com – US$ 5.900,– (ca. EUR 5.471,–)
axaar.com – US$ 5.500,– (ca. EUR 5.100,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: tldinvestores.com, sedo.de, thedomains.com, eigene Recherche

WIEN – COUNTDOWN ZUM DOMAIN PULSE 2024 LÄUFT

Nic.at lädt zum kommenden Domain pulse unter dem Titel „Vienna Calling: Domain pulse 2024“, der vom 22. bis 23. Februar 2024 in Wien stattfindet. Jetzt wird es dringend Zeit, sich für das Branchentreffen anzumelden.

Die Domain pulse ist die bedeutendste Veranstaltung für aktuelle Themen, Tendenzen und Trends rund um Domain-Namen im deutschsprachigen Raum. Die Fachtagung Domain pulse richten zusammen sowie alternierend die Registrierungsstellen der Länderendungen von Deutschland (DENIC eG), Österreich (Nic.at) und der Schweiz (SWITCH) aus. Aktueller Gastgeber ist die österreichische Nic.at, die am 22. und 23. Februar 2024 nach Wien einlädt. Die Veranstaltung startet am Donnerstag, den 22. Februar 2024 um 08:30 Uhr mit einem Begrüßungskaffee, dem um 09:00 Uhr die Begrüßung durch die Moderatorin Sarah Kriesche folgt. Gleich darauf kommt Nic.at-Geschäftsführer Richard Wein zu Wort. Die sich anschließende Eröffnungskeynote hält der britisch-katalanische Künstler Neil Harbisson über das Thema „Cyborg Art“. Weiter werden am ersten Konferenztag Möglichkeiten, Grenzen und Auswirkungen der technischen Fortschritte sowie der damit verbundenen Regulierungen (NIS2) und Herausforderungen unter die Lupe genommen. Der Tag endet mit einem Abendprogramm, für das detaillierte Informationen erst vor Ort bekannt gegeben werden. Der zweite Tag startet unter der Zeitregie des Vortags. Der „Cyber Security Specialist“ Peter Zinn hält eingangs eine Keynote, der dann ein Gespräch über Cybersecurity und eine Runde mit Aktuellem aus der Domain-Branche folgen. Nach der Stabübergabe an die DENIC eG für den Domain pulse 2025 gibt es einen Abschiedslunch.

Der „Vienna Calling: Domain pulse 2024“ findet vom 22. bis 23. Februar 2024 im Erste Campus, Am Belvedere 1 in 1100 Wien (Österreich) statt. Die Anmeldung zur Domain pulse 2024 ist nach wie vor möglich. Eine Liste von Hotels in Wien ist angegeben.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://domainpulse.at

Quelle: nic.at, domainpulse.at

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top