Domain-Newsletter

Ausgabe #1201 – 18. Januar 2024

Domain-Newsletter – Ausgabe #1201 – 18. Januar 2024
Themen: nTLDs – VeriSign sucht den .web-Blocker | TLDz – Fahrplan zur eigenen Top Level Domain | TLDs – Neues von .cz, .juegos und .uk | LG Köln – Urheberrecht greift auch bei .it-Domain | honeymoons.com – Premium-Domain bringt Erfolg | culinary.com – Schmackhaftes für US$ 80.000,– | März – CloudFest 2024 im Europa-Park Rust

NTLDS – VERISIGN SUCHT DEN .WEB-BLOCKER

Im Streit um die Einführung der neuen Top Level Domain .web geht VeriSign in die Offensive: in einem Blog-Beitrag warf die .com-Registry der bisher erfolglosen Bewerberin Afilias Domains No. 3 Limited Intransparenz vor und griff das vormals als Donuts bekannte Unternehmen Identity Digital scharf an.

Im November 2018 hatte Afilias Domains No. 3 Limited, die inzwischen als Altanovo Domains Ltd. firmiert, ein IRP-Verfahren (Independent Review Process) gegen ICANN eingeleitet. Der zentrale Vorwurf von Afilias lautete, dass es der im Rahmen einer von ICANN veranstalteten Auktion siegreiche Bewerber Nu Dot Co LLC (NDC) versäumt hatte, offenzulegen, dass man mit VeriSign einen finanzstarken Partner im Rücken hatte, der das siegreiche Auktionsgebot von US$ 135 Mio. erst möglich gemacht hat. Am 20. Mai 2021 gab das Panel des International Centre for Dispute Resolution (ICDR) der Beschwerde statt und wies ICANN an, erneut zu entscheiden, ob das „Domain Acquisition Agreement“ zwischen NDS und VeriSign gegen die Regeln im nTLD-Programm verstößt. Am 30. April 2023 stellte das Board of Directors von ICANN fest, dass NDC weder durch den Abschluss des „Domain Acquisition Agreement“ mit VeriSign noch durch die Teilnahme an der .web-Auktion gegen die Regelungen im Bewerberhandbuch oder die Auktionsregeln verstoßen hat. Prompt folgte im Juli 2023 ein zweites IRP-Verfahren, in dem Afilias die Vorwürfe aus dem ersten Verfahren im Wesentlichen wiederholt und vertieft. Damit scheint eine weitere Verzögerung bis zum Live-Start von .web von mehreren Jahren vorprogrammiert.

Nachdem er Afilias im Mai 2023 bereits Verzögerungen durch unbegründete Verfahrensmanöver vorwarf, legt Kirk Salzmann, Vice President und Associate General Counsel bei VeriSign, nun nach. In einem Blog-Artikel mit dem provokativen Titel „Who Is Really Behind the Plan to Block .Web?“ wirft er Afilias vor, dass die eigenen wahren Gesellschafts- und Kontrollverhältnisse verschleiert würden. Altanovo Domains Ltd. sei nur eines von mindestens sieben miteinander verbundenen Unternehmen, die in den letzten Jahren in Delaware, Irland und Kalifornien gegründet wurden. Die Inhaberliste dieser Unternehmen werde geheim gehalten und so die Identität der Personen, denen Altanovo Domains Ltd. tatsächlich gehört, vor der Öffentlichkeit verschleiert. Klar sei, dass diese sieben Unternehmen gegründet worden seien, als Donuts (heute Identity Digital) – ein ebenfalls unterlegener Bieter für .web – das Registry-Geschäft von Afilias übernahm. Außerdem weist Salzmann darauf hin, dass Donuts 2016 erfolglos ICANN auf Zahlung von mindestens US$ 22,5 Mio. verklagt habe – das entspreche dem Anteil, den Afilias für .web geboten hatte und der als Entschädigung für Donuts für das Verlieren der Auktion gedacht war. Donuts und Afilias hätten vereinbart, zusammen mit anderen zusammenzuarbeiten, um den Erlös der Auktion im Voraus aufzuteilen, und boten einigen Bewerbern an, ihnen Millionen von US-Dollar zu zahlen, damit sie die Auktion absichtlich verlieren – ein nach Ansicht von Salzmann wettbewerbswidriger Plan, um den Preis und den endgültigen Gewinner der .web-Auktion zu kontrollieren. Afilias habe auch versucht, NDC mit einem Angebot von mehr als US$ 17 Mio. zur Teilnahme an diesem Plan zu bewegen. Als die Bemühungen von Donuts und Afilias, die Auktion zu manipulieren, fehlschlugen und auch der Rechtsstreit von Donuts im Jahr 2016 scheiterte, habe Afilias den Staffelstab übernommen, um .web zu verzögern.

Ebenso besorgniserregend sei, dass Altanovo in Finanzunterlagen erklärt habe, dass die finanziellen Verluste das Vermögen überstiegen. Dies habe man mit folgendem Zusatz erklärt: „directors were confident that the Company will be able to continue in existence due to the availability of support from an associated company.“ Das einzige Geschäft von Altanovo scheine aber der Rechtsstreit im Zusammenhang mit .web zu sein. Die Kosten für das erste IRP-Verfahren hätten sich auf US$ 10 Mio. belaufen, und die Kosten für das zweite Verfahren dürften genauso hoch sein. Wenn Altanovo die Rechtsstreitigkeiten nicht bezahlen könne, ohne die Finanzierung von einem nicht identifizierten „verbundenen Unternehmen“ zu erhalten, müsse man sich fragen: Wer profitiert von der Verzögerung bei der Delegation von .web? Wer ist daran interessiert, .web vom Markt fernzuhalten? Für Salzmann lautet die Antwort Donuts und Afilias, also inzwischen Identity Digital und Altanovo. Die Community solle daran interessiert sein, die „real sources of ownership, control, and funding“ zu entlarven. Ob das im zweiten IRP-Verfahren gelingt, bleibt abzuwarten.

Den Blog-Artikel von Kirk Salzmann finden Sie unter:
> https://circleid.com/posts/20231219-who-is-really-behind-the-plan-to-block-.web

Quelle: circleid.com, eigene Recherche

TLDZ – FAHRPLAN ZUR EIGENEN TOP LEVEL DOMAIN

Voraussichtlich im April 2026 öffnet die Internet-Verwaltung ICANN das Bewerbungsfenster um eine neue generische Top Level Domain. Wer eine Bewerbung ernsthaft in Betracht zieht, darf jedoch keine Zeit verlieren. Christa Taylor vom Beratungsunternehmen TLDz gibt Ihnen einen Fahrplan an die Hand.

Viele Unternehmen und Organisationen haben Interesse an der eigenen Top Level Domain, aber auch Probleme, deren (Mehr-)Wert zu erkennen. Hier möchte das 2023 gegründete und im irischen Dublin ansässige TLD-Beratungsunternehmen TLDz ansetzen und dabei helfen, die Bandbreite der Verwendungsmöglichkeiten der eigenen Top Level Domain zu entdecken. Dazu gehört unter anderem, die eigene Marke zu stärken, die Sichtbarkeit zu erhöhen und auf neue, möglichst kreative Weise tiefere Verbindungen zur eigenen Zielgruppe aufzubauen. Wer davon überzeugt ist oder sich überzeugen lässt, muss die kommenden Wochen und Monate effektiv nutzen. Klappt alles wie geplant, nimmt ICANN voraussichtlich im April 2026 zum zweiten Mal nach 2012 Bewerbungen um eine neue generische Top Level Domain entgegen. Für potentielle Bewerber stellt sich also die Frage nach einem Fahrplan bis dahin. Dabei helfen soll die „Roadmap to Acquire Your TLD in 2026: Concept to Reality“, die TLDz veröffentlicht hat und die sich quartalsweise aufgliedert.

Die Aufgabe für das 1. Quartal 2024 klingt vergleichsweise einfach: Beginnen Sie mit der Zusammenstellung der wesentlichen Ressourcen, die Sie für Ihre eigene Top Level Domain benötigen. Das schließt finanzielle Mittel ebenso ein wie eigenes Personal und externe Dienstleister. Gerade in Konzernen darf man die Zahl der zu beteiligenden Stellen nicht unterschätzen. Für das 2. Quartal 2024 empfiehlt TLDz: „Build your TLD Dream Team“. Mit diesem Team könne man den einzigartigen Wert bestimmen, den die eigene Top Level Domain bietet. Das leitet über in das 3. Quartal 2024, in dem man den potenziellen Nutzen und den damit verbundenen Wert der eigenen Top Level Domain bewerten soll. TLDz empfiehlt, eine strategische Roadmap und detaillierte Implementierungspläne zusammen mit dem eigenen Business Case zu entwickeln. Im 4. Quartal 2024 winkt die erste Belohnung: im Rahmen des „Grant Program“ hat ICANN einen US$ 10 Mio. schweren Fond aufgelegt, der die finanzielle Belastung einer Bewerbung mildern soll; allerdings muss man sich dazu bis 24. Mai 2024 bewerben. Spätestens für das 2. Quartal 2025 empfiehlt TLDz, sich nach dem geeigneten Registry Service Provider (RSP) umzusehen; eine Vorbewertungsliste wird ICANN voraussichtlich im 4. Quartal 2025 veröffentlichen.

Intensiv wird es dann im 1. Quartal 2026, wenn die Bewerbungsunterlagen ausgefüllt werden müssen und die Bewerbungsgebühr bereitzustellen ist. Damit ist man dann hoffentlich optimal vorbereitet, wenn das Bewerbungsfenster (voraussichtlich) im April 2026 (voraussichtlich) bis Juni 2026 öffnet. Für Unternehmen ist es nach Einschätzung von TLDz von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass der Erwerb von gTLDs strategisch ausgerichtet ist; dabei sei es äußerst wichtig, den Zeit- und Arbeitsaufwand nicht zu unterschätzen. Noch bleibt ausreichend Zeit.

Den Artikel „From Concept to Reality: A Roadmap to Acquire Your gTLD in 2026“ finden Sie unter:
> https://tldz.com/roadmap-to-acquire-your-tld-in-2026-from-concept-to-reality/

Quelle: circleid.com

TLDS – NEUES VON .CZ, .JUEGOS UND .UK

Die Internet Naming Company LLC hat ausgespielt: für einen öffentlich nicht bekannten Betrag wechselt .juegos zu Identity Digital. Derweil warnt Großbritanniens .uk vor Spoofing-Mails, während .cz künftig VIP-Domains anbietet – hier unsere Kurznews.

CZ.NIC, Verwalterin der tschechischen Länderendung .cz, hat den Start eines neuen „VIP Domain“-Service angekündigt. Die neue Dienstleistung ist für Unternehmen und Organisationen gedacht, die Wert auf hohe Sicherheit, Funktionalität und Verfügbarkeit ihres Angebots legen, um sicherzustellen, dass es rund um die Uhr verfügbar ist. Die Hauptvorteile des neuen Service sind seine hohe Stabilität und Widerstandsfähigkeit gegen Cyber-Attacken. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Schutz vor unbefugten technischen und administrativen Änderungen an der Domain. Die Nutzer des VIP-Domain-Dienstes können sich nach Angaben von CZ.NIC außerdem der schnellstmöglichen DNS-Antwortzeit sicher sein. „By introducing this innovation, we are responding to the needs of domain name holders, for whom it is essential that their services are available around the clock“, so Ondřej Filip, CEO of CZ.NIC. Die erste „VIP Domain“ ist datart.cz. Sie führt zum E-Shop eines der größten tschechischen Einzelhändlers für Unterhaltungselektronik.

Die auf den Cayman Islands ansässige Internet Naming Company LLC verkleinert ihr Domain-Portfolio. Mit Vereinbarung vom 08. Dezember 2023 hat man die Rechte an der Top Level Domain .juegos (spanisch für „Spiele“) an die Dog Beach LLC übertragen. Bei der Dog Beach LLC handelt es sich um eine Tochterfirma von Identity Digital, vormals bekannt als Donuts. Die Zahl der vom Registry-Wechsel betroffenen Domain-Inhaber ist überschaubar: aktuell sind rund 560 Domains unter der am 15. Mai 2014 delegierten Endung .juegos registriert, der größte Teil über den spanischen Anbieter Entorno Digital S.A. Selbst zu Spitzenzeiten waren nicht mehr als 2.500 .juegos-Domains registriert. Das dürfte unter anderem an den hohen Registrierungsgebühren von mehreren hundert Euro pro Jahr und Domain liegen. Die Internet Naming Company LLC hatte die Top Level ihrerseits erst im Oktober 2022 von Uniregistry übernommen. Für Identity Digital macht die Übernahme Sinn, da man mit .games das englischsprachige Pendant zu .juegos verwaltet; dort sind aktuell rund 50.000 Domains registriert. Welche Pläne Identity Digital mit .juegos hat, ist öffentlich bisher nicht bekannt; vieles spricht aber dafür, dass die Registrierungsgebühren künftig deutlich sinken.

Die .uk-Verwalterin Nominet warnt vor einer Welle gefälschter eMails. Wie die Registry mitteilt, hat man Berichte über Spoofing-/Phishing-eMails erhalten, in denen die Empfänger unter dem Betreff „Email adress Verification“ aufgefordert werden, ihre Anmeldedaten im Zusammenhang mit der Registrierung einer .uk-Domain zu bestätigen. Wörtlich heißt es: „Greetings. It seems that your contact information we have on file for your domain(s) is out of date. Your email address … was specified as a contact one when registering domains. Please verify or update your email address“. Als Absender der eMail wird die eMail-Adresse noreply@nominet.uk verwendet. Die dabei verwendete Domain nominet.uk ist zwar auf Nominet registriert, wird aber nicht für den Versand offizieller eMails verwendet. Nominet bittet darum, sich an den Kundendienst zu wenden, wenn man Zweifel an der Echtheit von eMail-Nachrichten hat, die angeblich von Nominet stammen.

Quelle: nic.cz, icann.org, nominet.uk

LG KÖLN – URHEBERRECHT GREIFT AUCH BEI .IT-DOMAIN

In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Köln entschieden, dass das deutsche Urheberrecht auch greift, wenn die Urheberrechtsverletzung unter einer .it-Domain in italienischer Sprache stattfindet.

Die Klägerin ist eine GbR bestehend aus zwei Personen (Frau M. und Herr V.), deren Gesellschaftszweck die Verwertung des Bestands an Lichtbildwerken des Unternehmens ist, das bis zum 31. März 2022 als W. S. GbR firmierte. Sie macht Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte geltend, weil diese unrechtmäßig zwei urheberrechtlich geschützte Bilder auf ihrer Website veröffentlichte.

Die Beklagte ist ein italienisches Unternehmen, das auf die Verarbeitung von Naturstein und Marmor spezialisiert ist. Auf einer Unterseite ihrer italienischen Website befanden sich zwei Fotos, deren Rechteverwertung bei der Klägerin liegt. Die beiden Bilder stammen aus dem Bestand der Website eines Unternehmens, das am Bau der Brücke beteiligt war, die auf den beiden Lichtbildern abgebildet ist. Die Beklagte hatte Anfang 2021 eine professionelle Web-Agentur beauftragt, Inhalte der Website des Unternehmens zu erwerben und sie auf ihre Internetpräsenz hochzuladen. Ab dem 04. Januar 2021 kam es zu einem schriftlichen Austausch der Parteien, der darin mündete, dass die Beklagte die Bilder entfernte, aber die Zahlung von Lizenzgebühren von sich wies. Eine gütliche Einigung des von den Anwälten der Parteien geführten Austauschs kam nicht zustande. Die Klägerin erhob Klage vor dem LG Köln und forderte zuletzt ins Ermessen des Gerichts gestellten Schadensersatz und Ersatz der entstandenen vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten. Sie trägt unter anderem vor, die Inhalte unter der .it-Domain der Beklagten und deren Online-Shop seien auch in deutscher Sprache abrufbar und richte sich an deutsche Kunden. Die Beklagte beantragt Klageabweisung und stützt sich dabei unter anderem darauf, dass es am notwendigen Inlandsbezug für eine Urheberrechtsverletzung in Deutschland fehle. Ihr Angebot richte sich an italienische Kunden, die Übersetzung ins Deutsche sei eine bloße Verlinkung auf den Google-Übersetzer am Seitenende. Zudem treffe sie kein Verschulden, da die Lichtbilder seit 2015 beanstandungsfrei auf der Website des Unternehmens waren, von dem sie die Inhalte erworben hat. Dieses Unternehmen sei auch berechtigt gewesen, da es Urheberrechte an der abgebildeten Brücke habe.

Das Landgericht Köln sah sich hier international, örtlich und sachlich zuständig und in der Sache eine Urheberrechtsverletzung nach deutschem Recht. Es gab der Klage statt, wenn auch nicht vollumfänglich (LG Köln, Urteil vom 21.12.2023 – Az.: 14 O 292/22). Die Zuständigkeit ergebe sich aus der behaupteten Urheberrechtsverletzung, wonach die Beklagte die Lichtbilder auf ihrer Internetseite öffentlich zugänglich gemacht hat, ohne dazu berechtigt zu sein, und diese in der Bundesrepublik Deutschland abrufbar waren. Erfolgsort für das öffentliche Zugänglichmachen des angegriffenen Lichtbildes sei damit jedenfalls auch der Bezirk des Landgerichts Köln. In der Sache habe die Klägerin gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung von lizenzanalogem Schadensersatz (§§ 97 Abs. 2, 13, 19a, 72 UrhG). Nach dem Schutzlandprinzip ist stets das Urheberrecht des Staates entscheidend, für dessen Gebiet der Anspruchsteller Schutz in Anspruch nimmt und damit hier deutsches Urheberrecht. Die Beklagte hat die Lichtbilder des Klägers ohne Genehmigung in ihrem auch in Deutschland abrufbaren Internetauftritt verwendet und damit das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG verletzt. Der Internetauftritt der Beklagten ist auch auf die Bundesrepublik Deutschland ausgerichtet: So ist in der Seite ein Übersetzungstool von Google vorgesehen, das die Inhalte auch auf Deutsch übersetzt. Zudem könne über den Webshop auch nach Deutschland bestellt werden. Das Landgericht führt weitere Gründe auf, welche die Ausrichtung der Website auch auf Deutschland untermauern. Bei den beiden Fotos handele es sich um geschützte Lichtbilder, die die Beklagte auf ihrer Website veröffentlicht hat. Sie handelte rechtswidrig, weil die Klägerin keine Nutzung eingeräumt hat. Die Beklagte handelte auch schuldhaft, mindestens fahrlässig, da sie bei der Übernahme der Bilder die dahinterstehende Rechtekette der Lizenzen nicht geprüft hatte. Dass das Vorgängerunternehmen eine Urheberschaft an der auf den Fotos abgebildeten Brücke hat, wirke sich nicht auf die Fotos aus; es handele sich um zwei ganz verschiedene Rechte.

Damit waren alle Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch der Klägerin gegeben. Das Landgericht musste nun nur noch per Lizenzanalogie den angemessenen Ersatz beziffern. Im Ergebnis kam sie dabei auf einen geringeren Wert als die Klägerin. Dem Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlichen Anwaltskosten gab das Landgericht Köln in voller Höhe statt. – Etwas verwirrend sind die Angaben im Urteil zur Domain-Endung, da mehrfach von „entfernt.com“ die Rede ist. Allerdings heißt es an einer Stelle, die Website der Beklagten richte sich primär an das italienische Publikum in Italien, was „sich durch die Nutzung der italienischen Sprache, der italienischen Top-Level-Domain und den Unternehmenssitz der Beklagten in Italien […]“ zeige.

Sie finden das vollständige Urteil des LG Köln unter:
> https://www.justiz.nrw.de/static/pdfdownload/downloadEntscheidung.php?entscheidung=/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2023/14_O_292_22_Urteil_20231221.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: anwalt.de, justiz.nrw.de, eigene Recherche

HONEYMOONS.COM – PREMIUM-DOMAIN BRINGT ERFOLG

Jim Campbell beschreibt in einem Artikel auf entrepreneur.com, wie er nach dem Umstieg von honeymoongoals.com auf honeymoons.com sein Geschäft innerhalb von fünf Monaten rapide verbessert hat.

In seinem Artikel „How I Boosted My Website’s Revenue Tenfold in 5 Months“ spricht Campbell von über sieben Mal mehr organischem Traffic und über zehn Mal mehr Gewinn, den er mit der richtigen Domain von Juli bis Dezember 2023 erzielte. Von einem diversen Domain-Portfolio, das verschiedene Nischen bediente, schwenkte er um auf eine Nische unter der Domain honeymoons.com. Der Erfolg seiner Strategie gibt ihm Recht.

Campbell leitete nach seinem College-Abschluss Marketinginitiativen für mehrere Technologie-Start-Ups und gründete Camp Media, ein Portfolio von diversen Websites, über das er Verlobungs- und Eheringe, Hochzeiten und Flitterwochen anbot, zentriert um seine Hauptdomain honeymoongoals.com, die auf Hochzeitsreisen ausgerichtet ist. 2022 konnte er seinen Job kündigen und sich ganz seinem Webseiten-Portfolio widmen. Der Vorteil eines solchen gemischten Portfolios ist das breite Standbein, was man damit hat; doch Nachteile ergeben sich aus denselben Gründen: ein Portfolio zu managen, ist aufwändig und es wächst nur langsam. Mitte 2023 entschied sich Campbell deshalb, weniger divers zu arbeiten und sich ganz auf Hochzeitsreisen zu konzentrieren. Dafür brauchte er eine griffigere Domain, die er in honeymoons.com fand. Im Juli 2023 kaufte er diese Domain für einen mittleren sechsstelligen Betrag. Wie er in seinem Artikel mitteilt, sind Websites wie seine auf organischen Traffic angewiesen, weshalb sie sich in zwei entscheidenden Bereichen auszeichnen müssen: Qualität der Inhalte und Kompetenz. Um das zu erlangen, orientierte sich Campbell an den Vorgaben von Google, das von Websites verlangt, dass sie hilfreiche und vertrauenswürdige Inhalte aufweisen, bei denen Menschen an erster Stelle stehen. Darüber hinaus bewertet Google Websites nach den Kriterien „Erfahrung, Fachwissen, Autorität (Kompetenz) und Vertrauenswürdigkeit“. Einen Hinweis auf die Erfüllung dieser Kriterien geben anerkannte Websites wie die des Wall Street Journal, wenn sie auf die eigene Website verweisen.

Diese Kriterien erfüllte Campbell durch die Domain honeymoons.com, die für sich bereits Autorität darstellt, und einem kompetenten Autorenteam, das für sehr gute und reichlich Inhalte sorgt. Durch den renommierten Domain-Namen war es für Campbell einfacher, Spitzenkräfte zu gewinnen, die ihr Fachwissen und ihre Erfahrung in die Website und deren dezidierten Thema einbringen. Campbell stellte zudem extra einen Reiseberater ein, der Besucher der Website unterstützt und die Inhalte bearbeitet. In der Folge wurde er von anerkannten Websites wahrgenommen, die auf honeymoons.com verwiesen, darunter The Wall Street Journal, Yahoo.com, AskMen.com und weitere renommierte Websites. Campbell ist überzeugt, nach Jahren mit Versuchen, diese Aufmerksamkeit mit schwachen Domains zu generieren, dass seine Premium-Domain honeymoons.com das Vertrauen in ihre Inhalte und die dort veröffentlichten Berichte gestärkt hat. Der organische Traffic (Besucherströme ohne auf Werbung zurückzugreifen) steigerte sich von 5.500 Besuchern im Monat, bevor er die neue Domain zum Einsatz brachte, auf jetzt 44.500. Und die Einnahmen stiegen von US$ 3.500,– im Juni 2023 auf US$ 35.000,– im Dezember 2023. Tatsächlich hat sich damit der Wert des Traffic schneller und stärker erhöht als dessen Volumen.

Campbell resümiert: Die Investition in eine Premium-Domain hat sich für sein Unternehmen als eine transformative Entscheidung erwiesen, die ihm immense Vorteile bietet, von erhöhter Glaubwürdigkeit bis hin zu Marketingvorteilen. Auch wenn die Investition mit Herausforderungen wie hohen Kosten und strategischer Planung verbunden ist, ist sie aufgrund des Potenzials für eine hohe Kapitalrendite eine lohnende Überlegung für kleine und mittlere Unternehmen, die ihre digitale Präsenz verbessern möchten.

Sie finden den Artikel von Jim Campbell unter:
> https://www.entrepreneur.com/growing-a-business/how-i-boosted-my-websites-revenue-tenfold-in-5-months/466398

Quelle: thedomains.com, entrepreneur.com

CULINARY.COM – SCHMACKHAFTES FÜR US$ 80.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche ist nicht sehr wertig. Teuerste Domain ist culinary.com mit US$ 80.000,– (ca. EUR 73.394,–), die einmal viel mehr erzielen sollte.

Mit US$ 80.000,– (ca. EUR 73.394,–) bewegt sich culinary.com im oberen fünfstelligen Dollarbereich. Kein schlechter Preis, allerdings gab es im April 2009 die Bestrebung, die Domain zum Mindestgebot von US$ 323.530,– in einer „silent auction“ von Moniker anlässlich einer T.R.A.F.F.I.C. anzubieten. Die Domain wurde aber, wie zahlreiche weitere, nicht für die Auktion ausgewählt. Dass es aber auch in die andere Richtung gehen kann, zeigt gebhardt.com zum Preis von US$ 15.000,– (ca. EUR 13.761,–), die im April 2007 noch auf lediglich US$ 2.050,– (ca. EUR 1.527,–) kam.

Unter den Länderendungen schafft es diesmal die deutsche Endung an die Spitze, mit energieausweis.de zum Preis von EUR 17.850,–. Und nicht nur das, sie konnte sich zudem gegenüber ihrem Preis vom Januar 2003 in Höhe EUR 889,– deutlich steigern (wenn auch über einen sehr langen Zeitraum).

Die neuen generischen Endungen kommen mit .xyz wieder auf die Beine: ten.xyz kommt auf US$ 29.888,– (ca. EUR 27.420,–). Die klassischen generischen Endungen stehen sehr gut da, mit unter anderem vertex.net zum Preis von US$ 25.000,– (ca. EUR 22.936,–). Die Domain gridforum.org kommt auf US$ 3.450,– (ca. EUR 3.165,–) und verbessert sich gegenüber US$ 700,– im Dezember 2014. Und topp.net erzielt immerhin US$ 2.499,– (ca. EUR 2.293,–) und steigert sich so von US$ 1.500,– (ca. EUR 1.180,–) im Dezember 2008. Die vergangene Domain-Handelswoche war ruhig, aber unterschwellig stiegen in einigen Kategorien die Zahlen.

Länderendungen
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energieausweis.de – EUR 17.850,–
krone-immobilien.de – EUR 10.000,–
strecker.de – EUR 10.000,–
innehalten.de – EUR 9.000,–
123-3d.de – EUR 7.500,–
adpartners.de – EUR 7.500,–
creatorhouse.de – EUR 7.500,–
tip.de – EUR 7.500,–
borastapeter.de – EUR 4.980,–
aurac.de – EUR 3.750,–
servicemakler.de – EUR 3.500,–
b2bservice.de – EUR 2.999,–
pouches.de – EUR 2.999,–
brightminds.de – EUR 2.995,–
foerderlotse.de – EUR 2.995,–

egg.me – US$ 10.999,– (ca. EUR 10.091,–)
sex.ro – US$ 10.800,– (ca. EUR 9.908,–)
rw.se – EUR 7.500,–
ora.ca – CAD 9.146,– (ca. EUR 6.223,–)
bhp.eu – EUR 5.999,–
mylicence.org.uk – GBP 3.150,– (ca. EUR 3.662,–)
thyroid.eu – EUR 3.250,–
basic.id – US$ 3.500,– (ca. EUR 3.211,–)
haywire.com.au – US$ 3.500,– (ca. EUR 3.211,–)
lagom.in – US$ 3.500,– (ca. EUR 3.211,–)
lahari.in – US$ 3.500,– (ca. EUR 3.211,–)
y.sb – US$ 3.400,– (ca. EUR 3.119,–)
betano.ae – EUR 2.999,–

Neue Endungen
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ten.xyz – US$ 29.888,– (ca. EUR 27.420,–)
freeslots.online – US$ 8.500,– (ca. EUR 7.798,–)
ss.win – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.752,–)
replica.art – US$ 2.800,– (ca. EUR 2.569,–)
unblocked.lol – US$ 2.500,– (ca. EUR 2.294,–)
evolution.lat – EUR 2.000,–

Generische Endungen
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vertex.net – US$ 25.000,– (ca. EUR 22.936,–)
binsearch.info – EUR 15.000,–
inspirehealth.org – US$ 6.999,– (ca. EUR 6.421,–)
hrcr.org – US$ 6.760,– (ca. EUR 6.202,–)
ciese.org – US$ 6.600,– (ca. EUR 6.055,–)
artingeneral.org – US$ 5.750,– (ca. EUR 5.275,–)
kaszino.net – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.587,–)
quadernsdigitals.net – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.587,–)
websocket.org – EUR 4.000,–
winline.net – EUR 3.900,–
serpo.org – US$ 4.000,– (ca. EUR 3.670,–)
weddings.net – US$ 4.000,– (ca. EUR 3.670,–)
seattlecentral.org – US$ 3.700,– (ca. EUR 3.394,–)
retireonyourterms.org – US$ 3.600,– (ca. EUR 3.303,–)
reefbase.org – US$ 3.500,– (ca. EUR 3.211,–)
gridforum.org – US$ 3.450,– (ca. EUR 3.165,–)
ietdl.org – US$ 3.100,– (ca. EUR 2.844,–)
cedd.net – US$ 3.031,– (ca. EUR 2.781,–)
therapistfinder.net – US$ 2.875,– (ca. EUR 2.638,–)
topp.net – US$ 2.499,– (ca. EUR 2.293,–)

.com
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culinary.com – US$ 80.000,– (ca. EUR 73.394,–)
ezbank.com – US$ 50.000,– (ca. EUR 45.872,–)
luis.com – EUR 40.100,–
tikitaka.com – US$ 30.000,– (ca. EUR 27.523,–)
tonus.com – GBP 19.000,– (ca. EUR 22.091,–)
tabula.com – US$ 24.000,– (ca. EUR 22.018,–)
xela.com – US$ 15.700,– (ca. EUR 14.404,–)
bostonhomes.com – US$ 15.595,– (ca. EUR 14.307,–)
animalfriends.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 13.761,–)
gebhardt.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 13.761,–)
tamm.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 13.761,–)
icinsights.com – US$ 13.500,– (ca. EUR 12.385,–)
hysolar.com – US$ 12.200,– (ca. EUR 11.193,–)
itsok.com – US$ 12.100,– (ca. EUR 11.101,–)
liaoshen.com – US$ 9.999,– (ca. EUR 9.173,–)
roombase.com – US$ 9.900,– (ca. EUR 9.083,–)
mwch.com – US$ 9.000,– (ca. EUR 8.257,–)
babycatcoin.com – US$ 8.900,– (ca. EUR 8.165,–)
nfit.com – US$ 8.888,– (ca. EUR 8.154,–)
beautyfish.com – US$ 8.800,– (ca. EUR 8.073,–)
mysofabed.com – EUR 8.000,–

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com, eigene Recherche

MÄRZ – CLOUDFEST 2024 IM EUROPA-PARK RUST

Das CloudFest 2024 findet wie immer, so auch in diesem Jahr, im März im Europa-Park bei Rust statt. Es ist die 20. Ausgabe des CloudFest, und sie läuft unter dem Thema „Uniting the Nations of Cloud“. Organisator ist die WHD Event GmbH.

Alle Jahre wieder lädt die WHD Event GmbH zum CloudFest. In diesem Jahr findet die Veranstaltung vom 18. bis 21. März 2024 wie gehabt im Europapark bei Rust statt. Im Juni 2024 findet eine vergleichbare Veranstaltung unter dem Titel „CLoudFest USA“ parallel zur NamesCon Global in Austin/Texas (USA) statt. In Rust startet CloudFest 2024 am 18. März 2024 nach der Anmeldung ab 09:00 Uhr. Doch bereits zwei Tage zuvor, am 16. März 2024, beginnt der 7. Hackerthon des CloudFest, an dem ausschließlich Hacker teilnehmen. Er erstreckt sich bis zum 18. März 2024. Programmiert wird zielorientiert an Open-Source Projekten. In der Vergangenheit hatten daran 120 Profis teilgenommen. Als Mentoren des Hackerthon nehmen Alain Schlesser (XWP) und Lucas Radke (Automattic/WordPress VIP) teil. Kernthema der diesjährigen Veranstaltung ist „Uniting the Nations of Cloud“. Die Veranstalter verweisen darauf, dass die Branche die Chance hat, „auf eine nachhaltige, gerechtere und menschenfreundlichere Zukunft hinzuarbeiten. […] Das CloudFest ist der Ort, an dem die intelligentesten, kreativsten und visionärsten Branchenführer kühne Ideen in die Tat umsetzen […].“ Details zur Agenda des CloudFest 2024 liegen noch nicht vor. Neben den „ordentlichen“ Veranstaltungspunkten gibt es auch entspannende Momente wie ein Karaokeabend. Wie im Vorjahr endet das CloudFest mit einem „BierFest“ am 21. März 2023 um 19:00 Uhr.

Das CloudFest 2024 findet vom 18. bis 21. März 2024 im Europa-Park, Europa-Park-Straße 2 in 77977 Rust (Deutschland) statt. Derzeit gibt es Tickets wie folgt: den „Standard Pass“ für EUR 499,- (zzgl. Steuer) und den „VIP Pass“ für EUR 999,- (zzgl. Steuern). Darüber hinaus gibt es den „VendorPass“ für ebenfalls EUR 999,– (zzgl. Steuer) und den „Vendor VIP Pass“ für EUR 1.999,– (zzgl. Steuer).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.cloudfest.com

Quelle: cloudfest.com, eigene Recherche

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