Themen: nTLDs – Bewerbungsverfahren steht weiter still | EU – Kroes will keine „digitalen Handschellen“ | TLDs – Neues von .art, .rugby und .basketball | OLG Hamburg – Haftung des Admin-C erneut verneint | Fettnapf – generische Domains irrelevant? | geschenkideen.de – Gabentisch für EUR 50.000,- | Premiere – erste „.nxt“-Konferenz in London |
NTLDS – BEWERBUNGSVERFAHREN STEHT WEITER STILL
Die Internet-Verwaltung ICANN hat die Wiedereröffnung des TLD Application Systems (TAS) und damit die Fortsetzung des Bewerbungsverfahrens um eine neue globale Top Level Domain (nTLD) auf unbestimmte Zeit verschoben.
Spätestens am Freitag, den 27. April 2012 wollte ICANN bekannt geben, wie es mit dem Bewerbungsverfahren weitergeht, doch herausgekommen ist nur eine dürre Mitteilung. Bis spätestens zum 08. Mai 2012 wolle man alle TAS-Teilnehmer darüber informieren, ob sie von der technischen Panne – die einen Einblick in Namen und Dokumentennamen anderer Nutzer erlaubte – betroffen waren; zu diesem Zweck prüfe man derzeit sämtliche Anmeldevorgänge sowie Besucherströme im Zeitraum 12. Januar bis 12. April 2012, wobei nach derzeitigem Stand 50 Bewerber die Datei- und Nutzernamen anderer Bewerber hätten einsehen können; umgekehrt waren möglicherweise 105 Bewerber von einer solchen Einsichtnahme betroffen. Doch wie es weitergeht, bleibt unklar; „kurz“ nachdem die Information an die TAS-Teilnehmer versandt sei, werde man den Fahrplan bis zur Wiedereröffnung des Bewerbungsverfahrens bekanntgeben. Weitere Daten fehlen, doch auf Grundlage der bisherigen Angaben scheint derzeit eine Verschiebung der öffentlichen Bekanntgabe der teilnehmenden Organisationen und der von ihnen eingereichten Domain-Endungen am „reveal day“, der bisher für 1. Mai 2012 geplant war, auf frühestens Ende Mai oder Anfang Juni 2012 realistisch. Damit verschiebt sich der gesamte Zeitplan, so dass die ersten Registrierungen auch bei günstigsten Bedingungen wohl erst Mitte 2013 beginnen – vorausgesetzt, es kommt nichts mehr dazwischen.
Für die Association of National Advertisers (ANA), die dem nTLD-Verfahren äusserst kritisch gegenüberstand, bedeuten all diese Probleme Wasser auf die Mühlen. In einem Schreiben an ICANN-CEO Rod Beckstrom fordert ANA-CEO Bob Liodice die Einsetzung einer unabhängigen externen Untersuchungskommission, die den Ursachen der Panne auf den Grund geht; die bisherigen Äusserungen von ICANN würden mehr Fragen aufwerfen als beantworten. Ergänzt wurde das Schreiben mit einem zehn Punkte umfassenden Fragenkatalog, der sich vordergründig sehr konkret und detailliert um die bisher bekannte Panne dreht, jedoch insgesamt betrachtet darauf abzielt, die Kompetenz ICANNs für das Bewerbungsverfahren zu bezweifeln und unverhohlen zu einer Verschiebung des nTLD-Programms für weitere Tests auffordert. ICANN selbst hat sich zu diesem Schreiben bisher nicht geäussert.
Auch Elisa Cooper von MarkMonitor zeigte sich enttäuscht. In einem Blogeintrag schildert sie die „Fünf Phasen des TAS-Kummers“, angefangen von einem Abstreiten der Probleme, über ihre Wut, die Phase des Verarbeitens und der Depression über die stetigen Verzögerungen bis hin zu dem Punkt, an dem man das Geschehene schlicht akzeptiert. Recht viel mehr bleibt Cooper auch nicht übrig – und allen anderen Bewerbern auch nicht.
Das Schreiben der ANA an Rod Beckstrom finden Sie unter:
> http://www.ana.net/getfile/17482
Quelle: icann.org, ana.net, markmonitor.com
EU – KROES WILL KEINE „DIGITALEN HANDSCHELLEN““
Die EU-Kommission will am Grundsatz der Netzneutralität nicht rütteln. Dies betonte Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, und warnte zugleich Internet Service Provider (ISP) davor, ein Internet mit verschiedenen Geschwindigkeiten anzubieten – nicht ganz ohne Hintertür.
Lange schien der Grundsatz, dass Daten gleichberechtigt über das Internet transportiert werden, unverrückbar. Doch spätesstens seit Sommer 2010 mehren sich die Angriffe: nach Google und Verizon forderte auch der US-amerikanische Telekommunikationsanbieter AT&T eine Priorisierung des Datenstroms und damit beispielsweise die bevorzugte Datenübertragung gegen eine entsprechende Zusatzvergütung. Damit war die Politik auf den Plan gerufen; so forderte etwa das EU-Parlament die EU-Kommission dazu auf, die grundsätzliche Neutralität und Offenheit des Internets zu wahren und die Möglichkeiten der Endnutzer zu begünstigen, was den Zugang zu Informationen und deren Verbreitung sowie die Nutzung von Anwendungen und Diensten ihrer Wahl betrifft.
Und zumindest auf Seiten der EU will man nicht locker lassen. Anlässlich der World Wide Web Conference am 19. April 2012 in Lyon betonte Kroes in einer Rede nochmals, dass das Beste am Internet seine Offenheit sei. Konkret bezogen auf das Thema Netzneutralität wandte sich Kroes direkt an die ISPs und erinnerte sie daran, dass ihnen die EU offenen Wettbewerb gebracht habe; dies wiederum biete den Verbrauchern günstigere Geschäfte und maßgeschneiderte Dienstleistungen. Begrenzungen gleich welcher Art, sei es durch Kontrolle von Inhalten oder einer Drosselung von Geschwindigkeiten, erteilte sie eine klare Absage. Wörtlich sagte Kroes: „And I am committed to safeguarding net neutrality. Everyone should have the option of full access to a robust, best-efforts Internet.“. Allerdings schien sie sich eine Hintertür offen lassen zu wollen; Offenheit bedeute insoweit für sie nicht, dass man beschränkte Angebote verbiete; man solle jedoch offen und transparent damit umgehen, um den Verbrauchern die Wahl zu geben, welches Angebot sie annehmen. So gäbe es bereits jetzt zum Beispiel im Telekommunikationsbereich Tarife mit Mengenbegrenzungen an herunterladbaren Datenmengen; dies sei kaum als Zensur zu verstehen. Das Internet müsse frei sein von „digitalen Handschellen“, so Kroes weiter.
Als einziges EU-Mitgliedsland haben die Niederlande diesen Grundsatz der Netzneutralität gesetzlich verankert und Providern darin verboten, Pakete mit verschiedenen Internetgeschwindigkeiten anzubieten. Damit reagierten sie auf die Ankündigung des Providers KPN, zusätzliche Gebühren zu verlangen, wenn die Kunden Dienste wie Skype oder WhatsApp nutzen würden. Internetaktivisten wie die Organisation „La Quadrature du Net“ zeigten sich dagegen enttäuscht über das langsame Tempo, in dem die Mühlen der EU mahlen. Bis allseits zufriedenstellende Regelungen gefunden sind, dürfte somit noch einige Zeit vergehen.
Quelle: reuters.com, europa.eu
TLDS – NEUES VON .ART, .RUGBY UND .BASKETBALL
Auch wenn es bei ICANN hakt, die Zahl der Organisationen, die ihre Domain-Pläne veröffentlichen, wächst nahezu täglich: mit .art, .rugby und .basketball haben in den vergangenen Tagen gleich drei Kandidaten ihre Bewerbung bestätigt – hier unsere Kurznews.
Die in Luxembourg ansässige Aremi Group S.A. hat offiziell mitgeteilt, sich bei ICANN um die Top Level Domain .art beworben zu haben. Wie das Unternehmen in einer Presseerklärung verlautbart, sei seine Mission die Zurverfügungstellung eines einzigartigen Namensraumes, in dem der Kunst zugeneigte Mitglieder der Internetcommunity ihre Arbeiten und Ideen mit jenen teilen können, die nach kreativen Inhalten suchen. Hierfür soll .art als praktische, leicht zugängliche Destination dienen, wobei man höchstmöglichen Service für Markeninhaber und eine Vergabe von Second Level Domains verspricht. Teil dieser Bewerbung sind offenbar auch die Markenrechte an den Begriffen .art und „DOT ART“, die beide am 23. April 2012 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt angemeldet wurden; die Prüfung der Anmeldung läuft. Nicht auszuschließen ist, dass zumindest die Markenanmeldung als Faustpfand dient, um anderen Bewerbern Ungemach zu bereiten.
Wohl nicht ganz so künstlerisch sind die Absichten des International Rugby Board (IRB), das seine Bewerbung um .rugby bestätigt hat. Damit wolle man die Domain innerhalb und zum Nutzen der Rugby-Familie halten, seine Werte hochhalten als auch Markenrechte und sonstige Interessen seiner Mitglieder schützen. Zu dieser Familie zählt das IRB 5,5 Millionen Spieler in 117 Ländern; für Deutschland meldet der Deutsche Rugby-Verband allerdings nur 13.000 Mitglieder. Zu den Partnerunternehmen zählen ROAR Domains LLC und Top Level Domain Holdings, Mutterunternehmen vom TLD-Beratungsunternehmen Minds+Machines. Über Details der Domain-Vergabe war bisher wenig zu erfahren, auch die offizielle Presseerklärung schweigt sich dazu aus. Rechtlich wirft die Bewerbung nicht zuletzt die Frage auf, ob der in der englischen Grafschaft Warwickshire gelegenen Stadt Rugby bessere Rechte zukommen und damit einer erfolgreichen Bewerbung entgegenstehen; von einer Städte-Domain .rugby ist bisher allerdings nichts bekannt.
Sportlich bleibt auch die nächste offiziell bestätigte Bewerbung: erneut sind es ROAR Domains LLC und Minds+Machines, die bei .basketball die Hände mit im Spiel haben. Dabei baut man auf den offiziellen Segen der International Basketball Federation (FIBA), die die Bewerbung unterstützt und dabei auf die Kraft ihrer 450 Millionen Spieler und Fans weltweit baut. Ob in den Zeiten kurzer und prägnanter Domains Adressen wie etwa albaberlin.basketball oder telekombasketsbonn.basketball tatsächlich gefragt sind, bliebe abzuwarten. Gerüchte, es gäbe auch Bewerbungen für .hallenhalma und .synchronschwimmen, haben sich bisher aber nicht bestätigt.
Weitere Informationen zu .art finden Sie unter:
> http://www.yourdotart.com
Quelle: domainnamewire.com, irb.com, fiba.com
OLG HAMBURG – HAFTUNG DES ADMIN-C ERNEUT VERNEINT
Das OLG Hamburg hat dieser Tage als wohl eines der ersten Gerichte vorbildlich auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Haftung des Admin-C einer .de-Domain zurückgegriffen und dessen Haftung bei einem fehlerhaften Impressum verneint (Beschluss vom 17.01.2012, Az. 3 W 54/10).
Die Antragstellerin monierte das Impressum der Internetseite eines Unternehmens, weil es nicht leicht auffindbar sei und somit eine Verletzung der Informationspflichten nach § 5 TMG vorläge. Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ging die Antragstellerin gegen den für die Domain als administrativer Kontakt eingetragenen Admin-C vor. Das Landgericht Hamburg wies die einstweilige Verfügung ab, so dass sich die Antragstellerin an das Oberlandesgericht wandte. Dieses bestätigte die Entscheidung des Landgerichts.
Das OLG Hamburg sah keine Verletzung der Informationspflichten und machte klar, dass entsprechend der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Admin-C eines Domain-Namens grundsätzlich nicht für im wettbewerbsrechtlichen Sinne rechtswidrige Inhalte haftet, sofern er nicht Täter oder Teilnehmer ist. In diesem Falle schätzten beide Gerichte einen grauen „Impressum“-Link auf schwarzem Grund am unteren Rand des ohne Scrollen sichtbaren Fensters als noch „leicht“ bzw. hinreichend im Sinne des Gesetzes erkennbar an. Auch der Umstand, dass auf der angegriffenen Internetseite zusätzlich ein Link mit der Bezeichnung „Kontakt“ gesetzt ist, ändere nichts, denn dadurch werde der Verkehr, der die Anbieterkennzeichnung nicht dort, sondern unter der Angabe „Impressum“ erwarte, nicht von dem Zugriff auf den letztgenannten Link abgehalten. Nachdem dies klargestellt war, widmete sich das OLG Hamburg noch der Haftung des Admin-C, wobei es auf die jüngste BGH-Rechtsprechung (Entscheidung vom 9.11.2011, Az.: I ZR 150/09 – Basler Haarkosmetik) einging: Danach, so das Oberlandesgericht, „kommt eine Haftung des Admin-C für eine durch das Betreiben der Domain verwirklichte Rechtsverletzungen grundsätzlich nicht in Betracht. Der Admin-C nimmt grundsätzlich an der Privilegierung der DENIC teil“. Der Admin-C haftet, wenn er Täter oder Teilnehmer ist; er hat jedoch keine Verkehrspflichten dahin, die ihm zugeordneten Internetseiten von rechtsverletzenden Inhalten freizuhalten. Solche Überwachungspflichten nimmt der BGH nicht einmal für Verletzungen, die sich unmittelbar aus dem Domain-Namen ergeben, an; diese seien ihm unzumutbar. Dann müsse dies für Rechtsverletzungen, die sich aus der inhaltlichen Gestaltung der Internetseite ergeben könnten, erst recht gelten.
Mit dieser Entscheidung geht das Oberlandesgericht Hamburg den vom Bundesgerichtshof vorgegebenen und aus unserer Sicht richtigen Weg. Auch das Landgericht Frankfurt/M hat sich aktuell bei der Admin-C Haftung auf die Grundsätze des BGH in seiner Entscheidung Basler Haarkosmetik bezogen. Das Urteil aus Frankfurt dazu ergeht in Kürze. Mit der BGH-Entscheidung etabliert sich nun eine lebens- und praxisnahe Rechtsprechung zur Haftung des Admin-C.
Die Entscheidung aus Hamburg findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/579
Das BGH-Urteil Baseler Haarkosmetik findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/535
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: damm-legal.de, eigene Recherche
FETTNAPF – GENERISCHE DOMAINS IRRELEVANT?
Henry Cooke trat in der vergangenen Woche mit einem Artikel in stuff.co.nz eine kleine Lawine los. Für ihn sind generische Domain-Namen wie camera.com überbewertet, wenn nicht gar tot. Jeder vernünftige Internetnutzer greife doch zur Suchmaschine.
Der 19jährige Cooke wandte sich nicht gegen Unternehmensnamen als Domains, doch die Diffamierung von generischen Domains war ein Tritt in ein Fettnäpfchen, den man einem Jungen, der den Aufstieg von Domain-Namen Mitte der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts gar nicht hat mitbekommen können, gleichwohl nur schwerlich nachsieht. Seine eigentliche Botschaft in dem Artikel läuft letztlich auf eine Beschwerde hinaus, dass Domain-Investoren auf den guten generischen Domain-Namen sitzen, diese aber nicht für die eigentlichen, Domain-Namen immanente Zwecke nutzen, sondern sie schlichtweg parken und warten, bis ein Endkunde kommt und sie ihm für Abermillionen US-Dollar abkauft. Zieht man diesen Umstand als Resümee, so lässt sich nichts gegen Cooks Artikel mehr sagen, denn er hat Recht.
Weil Domain-Investoren generische Domains überwiegend lediglich parken, werden diese Domains für den Nutzen des Internet irrelevant. Sie können auch noch so gute Keyword-Begriffe transportieren, solange sie keine – und hier kommt der SEO-Aspekt ins Spiel – vernünftigen Inhalte aufweisen, werden sie auch von Google vernünftiger Weise nicht wirklich beachtet. Domain-Fachmann Andrew Alleman hingegen entnimmt dem Artikel von Cooke, dass es sowas wie „direct traffic“ praktisch nicht gibt. Diese Einschätzung Allemans geht indes am Thema vorbei. Sicher gibt es solchen „direct traffic“, doch wenn der Internetnutzer immer wieder von den nicht vorhandenen Inhalten geparkter Domains enttäuscht ist, wird dieser Faktor relativ zur Anzahl der Internetnutzer immer geringer.
Davon aber abgesehen ist klar: gute und sehr gute generische Domain-Namen sind berechtigter Weise wertvoller denn je. Dass aber die Domain-Branche in den vergangenen zwanzig Jahren den Wert von Domains und die Bedeutung der richtigen generischen Domain für das zukünftige Überleben von Unternehmen nicht vermitteln und diese zum Kauf bewegen konnte, das ist der eigentliche Skandal.
Den Artikel von Henry Cooke findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/580
Die Einschätzung von Andrew Alleman findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/581
Und ergänzend eine verständliche Grafik zum Wert von Domains findet man unter:
> http://domainnamesales.com/domains-101
Quelle: domainnamewire.com, stuff.co.nz, eigene Recherche
GESCHENKIDEEN.DE – GABENTISCH FÜR EUR 50.000,-
Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte auf Grundlage der Ergebnisse von Sedo und Afternic als teuerste Domain die deutsche geschenkideen.de zum Preis von EUR 50.000,-. Die sonst sichere Bank .com war mit der zweitteuersten Domain gameglobe.com zum Preis von US$ 50.000,- (ca. EUR 37.965,-) vertreten.
Die deutsche Endung positionierte sich mit geschenkideen.de zum Preis von EUR 50.000,- nicht nur unter den Länderendungen an der Spitze. Die Liste der vernünftig bepreisten .de-Domains ist diesmal länger. An zweiter Position fand sich die spanische circus.es für EUR 15.000,-. Die britische Endung machte sich dagegen erneut kaum bemerkbar. Selten zu sehen, bei uns wohl auch erstmals erwähnt, ist die kirgisische Endung .kg mit zalando.kg für GBP 1.280,- (ca. EUR 1.567,-).
geschenkideen.de – EUR 50.000,-
diamantshop.de – EUR 5.000,-
everydayhealth.de – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.797,-)
gaminator.de – EUR 4.000,-
repay.de – EUR 3.000,-
re-pay.de – EUR 3.000,-
centerdeals.de – EUR 3.000,-
autowash.de – EUR 2.800,-
systemischeberatung.de – EUR 2.737,-
bluter.de – EUR 2.400,-
rechtpersoenlich.de – EUR 2.300,-
nacharbeit.de – EUR 2.000,-
der-hobbykoch.de – EUR 1.300,-
sofortkreditvergleich.de – EUR 1.200,-
goldkind.de – EUR 1.150,-
augen-lasern-lassen.de – EUR 1.100,-
eigentum-statt-mieten.de – EUR 1.100,-
topkauf.de – EUR 1.000,-
colectivo.de – EUR 1.000,-
circus.es – EUR 15.000,-
ship.to – US$ 8.600,- (ca. EUR 6.530,-)
ping.it – EUR 5.000,-
show.us – US$ 4.888,- (ca. EUR 3.711,-)
euroweb.be – EUR 3.025,-
unsecuredbadcreditloans.co.uk – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.278,-)
juegosdecocina.co – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.278,-)
envy.us – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.898,-)
tronas.es – EUR 2.500,-
accuracy.in – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.519,-)
magnet.me – EUR 2.000,-
hail.tv – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.519,-)
proper.ly – US$ 1.950,- (ca. EUR 1.481,-)
webmasterpoint.it – EUR 1.550,-
kso.at – EUR 1.500,-
inspires.me – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.139,-)
golf-plus.fr – EUR 1.500,-
zalando.kg – GBP 1.280,- (ca. EUR 1.567,-)
avp.eu – EUR 1.250,-
only.in – EUR 1.250,-
jazzevents.co.uk – GBP 1.000,- (ca. EUR 1.225,-)
ringe.at – EUR 1.200,-
hallway.co – US$ 1.150,- (ca. EUR 873,-)
battle.us – US$ 1.000,- (ca. EUR 759,-)
Unter den neueren generischen Endungen zeigte sich, dass eine .xxx-Domain nicht unbedingt so teuer sein muss wie in der Vergangenheit hier gelistet und dass sogar die Telefonendung .tel gehandelt wird:
sju.xxx – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.278,-)
kueche.info – EUR 2.500,-
dreamhome.info – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.746,-)
lean.xxx – US$ 1.995,- (ca. EUR 1.515,-)
citylive.mobi – US$ 980,- (ca. EUR 744,-)
Die älteren generischen Endungen lieferten mit giftcardexchange.net für sehr ordentliche US$ 15.000,- (ca. EUR 11.390,-) einen etwas höheren Pricetag. Es schlossen sich diverse Domains um die Marke von US$ 5.000,- an: Insgesamt kein ganz so schwaches Ergebnis wie sonst.
giftcardexchange.net – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.390,-)
medalert.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.797,-)
nmp.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.797,-)
gamenetwork.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.797,-)
oilinvesting.net – US$ 4.988,- (ca. EUR 3.787,-)
headset.net – US$ 4.250,- (ca. EUR 3.227,-)
bbcn.net – US$ 3.688,- (ca. EUR 2.800,-)
impacts.net – US$ 3.600,- (ca. EUR 2.733,-)
saopaolo.net – US$ 3.588,- (ca. EUR 2.724,-)
nannyservice.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.658,-)
yue.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.278,-)
eurosystems.net – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.269,-)
boveda.net – US$ 2.900,- (ca. EUR 2.202,-)
genset.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.126,-)
habanero.net – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.088,-)
housekeeping.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.898,-)
irepresent.org – US$ 2.250,- (ca. EUR 1.708,-)
phoenixdentist.net – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.670,-)
unnormal.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.519,-)
neuroscience.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.519,-)
ownyourlife.net – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.434,-)
treeservices.org – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.434,-)
modit.net – US$ 1.688,- (ca. EUR 1.282,-)
pedone.net – US$ 1.688,- (ca. EUR 1.282.-)
talisma.net – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.139,-)
indonesians.net – US$ 1.400,- (ca. EUR 1.063,-)
voipexchange.net – US$ 1.388,- (ca. EUR 1.054,-)
americanimages.net – US$ 1.388,- (ca. EUR 1.054,-)
physicianrecruiters.net – US$ 1.357,- (ca. EUR 1.030,-)
vetec.net – US$ 1.288,- (ca. EUR 978,-)
karies.net – US$ 1.200,- (ca. EUR 911,-)
dealseekers.net – US$ 1.188,- (ca. EUR 902,-)
superhub.net – US$ 1.088,- (ca. EUR 826,-)
homeownersassociation.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 759,-)
aosis.org – US$ 1.000,- (ca. EUR 759,-)
oilandgasinvestor.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 759,-)
Dass .com sich wieder einmal mit lediglich dem zweiten Platz zufrieden geben muss, tut der Endung keinen Abbruch. Die Hochpreisdichte bleibt doch die höchste, angefangen mit gameglobe.com für US$ 50.000,- (ca. EUR 37.965,-) über greenjuice.com für US$ 35.000,- (ca. EUR 26.576,-) und racenet.com für US$ 29.412,- (ca. EUR 22.333,-) bis assetprotectionsystem.com für US$ 24.998,- (ca. EUR 18.981,-).
gameglobe.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 37.965,-)
greenjuice.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 26.576,-)
racenet.com – US$ 29.412,- (ca. EUR 22.333,-)
assetprotectionsystem.com – US$ 24.998,- (ca. EUR 18.981,-)
pinmyride.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.186,-)
beenz.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.186,-)
mitx.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.149,-)
pixu.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 10.630,-)
collegeplan.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.352,-)
weve.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.593,-)
onlinedatabackup.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.593,-)
evergreenhealth.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 7.213,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: sedo.de, thedomains.com, afternic.com
PREMIERE – ERSTE „.NXT“-KONFERENZ IN LONDON
Die „.nxt“ war die erste Konferenz, die sich ganz den neuen Domain-Endungen widmete. Nach zwei Veranstaltungen im Jahr 2011 in den USA findet in diesem Jahr eine weitere Konferenz, diesmal auf europäischem Boden, statt: im Juni in London.
Die „.nxt“ ist ein Informationsservice zu Fragen der Verwaltung des Internets, der ein Multi-Stakeholder-Modell, wie es derzeit von ICANN repräsentiert wird, unterstützt. Hinter dem Service stehen unter anderem Kieren McCarthy, der selbst von 2007 bis 2009 als „ICANN’s General Manager for Public Participation“ tätig war. Vom 20. bis 22. Juni 2012 veranstaltet „.nxt“ nun erstmals eine Konferenz auf europäischem Boden. Der Zeitpunkt für die Veranstaltung ist deutlich nach dem für die Veröffentlichung der Bewerberliste geplanten Termin angesetzt. Doch aufgrund der langwierigen Prüfung des TAS durch ICANN könnte sich die offizielle Bekanntgabe der Bewerber tatsächlich noch hinter den Konferenz-Termin verschieben. Nichtsdestotrotz wird es auf der Konferenz ausreichend andere Themen zu besprechen geben. Die Konferenz verbindet drei Elemente: einerseits bietet man informieren mit Vorträgen und Workshops, andererseits findet man eine Ausstellung von Unternehmen, die an Domain-Name-System Produkten arbeiten, und schließlich gilt es, Kontakte zu knüpfen.
Die „.nxt London“ findet vom 20. bis 22. Juni 2012 in London (UK) im Hotel Park Plaza Victoria London, 239 Vauxhall Bridge Road, London SW1V 1EQ, Großbritaninnen, statt. Die Preise für die Teilnahme bewegen sich zwischen GBP 249,- und GBP 599,-.
Weitere Informationen unter:
> http://dot-nxt.com/london
Quelle: domainsville.com, dot-nxt.com, icannwiki.com, eigene Recherche