Themen: ICANN – pannenbedingte Auszeit hält an! | nTLDs – Berners-Lee lehnt neue Domains ab | TLDs – Neues von .tw, .xxx und .deloitte | eco – Neuauflage des Registrar-Atlas 2012 | Filesharing – Verfassungsrichter rüffeln OLG Köln | jackpot.com – US$ 500.000,- als Hauptgewinn | Bremen – Internetrecht auch für Nichtjuristen |
ICANN – PANNENBEDINGTE AUSZEIT HÄLT AN!
Die pannenbedingte Auszeit für das Bewerbungsverfahren um eine neue globale Top Level Domain hält an: die Internet-Verwaltung ICANN hat entschieden, das TLD Application System (TAS) weiterhin vom Netz zu nehmen. Über den Fortgang soll voraussichtlich am 27. April 2012 entschieden werden.
Es ist der Super-GAU für ICANN, doch zumindest in der Kommunikation bemüht man sich, offen und direkt zu sein. Demnach gab es ab 19. März 2012 die ersten Berichte, wonach ein Softwarefehler dazu geführt hat, dass eine – wenn auch beschränkte – Zahl von TAS-Nutzern unter bestimmten Umständen die Nutzernamen als auch die Dokumentennamen anderer Nutzer sehen konnte. ICANN betont ausdrücklich, dass über diese Angaben hinausgehende Informationen nicht zu erlangen waren; auch ein Hackerangriff kann definitiv ausgeschlossen werden. Entgegen ersten Meldungen hatte die Panne zudem nichts mit den Sonderzeichen wie „>“ und „<" zu tun; der Fehler soll vielmehr ausschließlich den Umgang des Systems mit Dateianhängen betreffen. Nachdem das Problem trotz einiger Versuche nicht gelöst werden konnte, zog die Internet-Verwaltung am 12. April 2012 um 11.30 Uhr (UTC) den Stecker und stoppte das Bewerbungsverfahren auf unbestimmte Zeit. ICANN warnt jeden Kandidaten, aus dem Fehler persönliche Vorteile zu ziehen. "Wir wissen, wer sich wann eingeloggt und was er gesehen hat", so Chief Security Officer Jeff Moss; man werde "Monkey Business" (ins Deutsche übersetzt etwa "fauler Zauber", "Unfug" oder "Schabernack") zu verhindern wissen. Für den weiteren Verlauf hat ICANN angekündigt, spätestens am Freitag, den 27. April 2012 ein Update zur Wiedereröffnung des Bewerbungsfensters zu veröffentlichen. Ab Wiedereröffnung stehen allen Kandidaten mindestens fünf Werktage zur Verfügung, um ihre Anmeldung einzureichen, zu überprüfen oder zu vervollständigen. Damit ist schon jetzt klar, dass entgegen der bisherigen Planung weder der 30. April noch der 1. Mai 2012 zum großen "reveal day" werden, an dem sowohl die Namen der Bewerberorganisationen als auch die von ihnen gewünschten Domain-Endungen erstmals das Licht der Domain-Welt erblicken. Wer sich die Wartezeit verkürzen möchte: Pool.com, ein Spezialist für das sekundenschnelle Registrieren wieder frei gewordener Domains, hat ein kleines Spiel veröffentlicht, mit dem man das digitale Bogenschiessen (Digital Archery) üben kann. Mittels Anklicken eines "Ready"-Buttons setzt man einen Zeitmechanismus in Gang, um ihn nach Ablauf von möglichst genau zehn Sekunden durch erneutes Anklicken wieder zu beenden. Auch im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bei ICANN entscheidet ein möglichst zeitgenaues Anklicken eines Buttons darüber, in welchen "batch" und damit in welche Prüfungsgruppe ein Kandidat kommt. Rechtzeitiges Üben kann also nicht schaden. Das Spiel von Pool.com findet man unter: > http://www.pool.com/gtld/digitalarchery.aspx Quelle: icann.org, wikipedia.de, eigene Recherche
NTLDS – BERNERS-LEE LEHNT NEUE DOMAINS AB
Der Internet-Pionier Sir Timothy John Berners-Lee sieht keine Notwendigkeit für die Einführung neuer globaler Top Level Domains. Doch nicht immer lag er mit seinen Einschätzungen richtig.
Sie halten die Einführung neuer Top Level Domains für überflüssig? Auch wenn die deutlich über 800 Unternehmen und Organisationen, die sich nach bisher vorliegenden Informationen bei der Internet-Verwaltung ICANN im Rahmen des Bewerbungsverfahrens akkreditiert haben, eher für das Gegenteil sprechen, Sie können zumindest auf einen prominenten Fürsprecher vertrauen: Timothy, genannt Tim, Berners-Lee und seines Zeichens der Begründer des World Wide Web, eines Teils des weltweiten Internets. Am Rande einer Pressekonferenz anlässlich des Treffens des World Wide Web Consortium (W3C) im französischen Lyon gab Berners-Lee gegegenüber dem renommierten Magazin „Wired“ an, dass er „kein Fan“ frei wählbarer Domain-Endungen sei. „Aus meiner persönlichen Perspektive bin ich der Meinung, dass wir Stabilität im Domain Name System benötigen. Was wir dagegen nicht brauchen, sind frei wählbare Top Level Domains.“, so Berners-Lee. Er widersprach insbesondere der Ansicht, dass die Einführung neuer Endungen große wirtschaftliche Vorteile schafft, denn es gebe bereits zahlreiche Top Level Domains, aus denen man wählen könne.
Anders wäre dies allenfalls dann, wenn mit den neuen Domains etwas „sozial völlig neues“ verbunden wäre, wie beispielsweise im Fall von .org. Das Modell dieser Endung sei interessant, da jeder wisse, dass mit dieser Domain nur gemeinnützige Angebote verbunden wären. Die Vorstellung, seine Marken als Domain im neuen Namensraum zu registrieren, übe dagegen keinen Reiz auf ihn aus. Ob Berners-Lee diese Aussage tatsächlich getroffen hat, ließ sich nicht nachprüfen; ihrem Inhalt nach wäre sie falsch, da Domain-Namen unterhalb von .org von jedermann registriert werden können; eine Beschränkung auf gemeinnützige Organisationen oder Angebote gibt es nicht, auch wenn sie einen Großteil der Registrierungen ausmachen.
Obgleich Berners-Lee als Physiker und Informatiker weltweit anerkannt und respektiert ist, als Prophet konnte er bisher nicht immer überzeugen. So wies der US-Anwalt John Berryhill darauf hin, dass sich Berners-Lee einst auch gegen die Einführung von Bildern in das bis dahin rein textbasierte Internet gewandt hatte, da dies zahlreiche neue Nutzer anziehen könnte, die zum Beispiel Aufnahmen von nackten Frauen in das Netz stellen. Während der Redaktion dieses Newsletters letzteres selbstverständlich nur gerüchteweise zu Ohren gekommen ist, hat es den Siegeszug des bunten, bilderreichen Internets jedenfalls nicht verhindert.
Quelle: wired.com, wikipedia.de, domainnamewire.com
TLDS – NEUES VON .TW, .XXX UND .DELOITTE
Es war lange bekannt, jetzt liegt auch die offizielle Bestätigung vor: das Beratungsunternehmen Deloitte wird sich um die eigene Marken-Endung .deloitte bemühen. Bei der Rotlicht-Domain .xxx freut man sich dagegen schon jetzt über einen regen Zuspruch, während Taiwan die Spielregeln ändert – hier unsere Kurznews.
Die taiwanesische Vergabestelle Taiwan Network Information Center (TWNIC) hat die Registrierungsbedingungen für die offizielle Subdomain .org.tw geändert. Künftig muss jede Organisation, die eine .org.tw-Domain registrieren möchte, gemeinnützig sein und ihren Sitz in Taiwan haben. Die einzige Ausnahme gilt für ausländische Organisationen, die ihren Status als gemeinnützig anhand der für sie geltenden nationalen Regelungen belegen können und dies von TWNIC anerkannt wird. Zudem wird es künftig möglich sein, dass die Organisation selbst Inhaber der Domain wird. Unverändert bleiben die Bestimmungen für .com.tw; diese Domains können weiterhin von in- wie ausländischen eingetragenen Unternehmen registriert werden.
ICM Registry, Verwalterin der Porno-Domain .xxx, hat Meldungen bestätigt, wonach bisher über 200.000 Domain-Namen unterhalb von .xxx registriert sind. Anfang April 2012 waren es demnach exakt 215.835 Domains, meldet XBiz, ein Newsmagazin der Porno-Branche. Hiervon entfallen 132.859 Domains auf „adult-oriented“ Angebote, weitere 82.976 Domains wurden ausschließlich zu defensiven Zwecken registriert. CEO Stuart Lawley gab an, dass diese Zahlen über den Erwartungen lägen; in den frühesten Planungen habe man mit 125.000 Domain-Namen nach fünf Jahren gerechnet, nicht bereits nach drei Monaten. Was Streitigkeiten betrifft, dürfte .xxx dagegen unter den Erwartungen liegen; so gab es bisher nur 19 Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute-Resolution Policy (UDRP), wobei 13 entschieden sind – alle zu Gunsten der jeweiligen Kläger.
Deloitte Touche Tohmatsu Limited (DTTL), Dachgesellschaft eines weltweit tätigen Netzwerks rechtlich selbstständiger und unabhängiger Unternehmen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmens- bzw. Managementberatung, hat offiziell bestätigt, bei der Internet-Verwaltung ICANN eine Bewerbung um die neue Top Level Domain .deloitte eingereicht zu haben. Das Unternehmen mit seinen geschätzt 182.000 Angehörigen verspricht sich von dem neuen Kürzel eine personalisiertere Online-Präsenz. „Die eigene Top Level Domain kann die Marke Deloitte nicht nur schützen, sondern auch aufwerten“, so Larry Quinlan, Global Chief Information Officer bei DTTL. Wie man im Fall der Zuteilung Domains vergeben wird, verrät man bisher allerdings nicht; eine Pressemitteilung bleibt unklar und deutet allenfalls an, dass der Informationsaustausch sowohl intern als auch extern sicherer werden soll. Ob damit die Hauptdomain deloitte.com künftig hinfällig wird, bleibt abzuwarten.
Quelle: xbiz.com, deloitte.com, wikipedia.de, eigene Recherche
ECO – NEUAUFLAGE DES REGISTRAR-ATLAS 2012
Eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft eV, veröffentlicht mit Unterstützung von VeriSign zum zweiten Mal den Registrar-Atlas. Diesmal umfasst die Studie auch einen internationalen Vergleich mit Daten aus vier europäischen Ländern.
Der Registrar-Atlas 2011 hatte einiges Licht auf die Domain-Branche in Deutschland geworfen. Mit für den Registrar-Atlas 2012 überarbeiteten Fragen wandte sich eco nun nicht nur an deutsche Anbieter, sondern auch an Domain-Registrare in Österreich, der Schweiz und den Niederlanden. Rund 180 Registrare nahmen an der Befragung teil, und heraus kam der 37seitige Registrar-Atlas 2012, der von Seiten eco allerdings nicht als repräsentativ eingestuft wird.
Insgesamt laufen die Geschäfte gut. Der überwiegende Teil der teilnehmenden Domain-Anbieter weist insgesamt weniger als zehn Mitarbeiter auf, von denen jeweils rund drei ausschließlich mit Domains beschäftigt sind. In Deutschland gibt es den Trend zu mehr Domains: lag der Anteil von Anbietern, die weniger als zehn Domains verwalten, im Registrar-Atlas 2011 noch bei 28 Prozent, so fiel dieser Anteil nun auf 22 Prozent. Bei allen Ländern überwiegt die Registrierung der länderspezifischen Endung, nur in den Niederlanden liegt die generische Endung .com vor .nl. Probleme macht DNSSEC: entgegen den Erwartungen aus der Vorjahresstudie, in der 45 Prozent der befragten deutschen Anbieter erklärten, DNSEC binnen Jahresfrist einzuführen, taten dies nur zwei Prozent, womit die Anbieterzahl von 17 auf 19 Prozent stieg. Wir vermuten hier, dass wenig Nachfrage bei den Endanwendern besteht, mangels Aufklärung derselben; zudem ist die Verwaltung von einer Domain unter DNSSEC deutlich aufwändiger. Wie der Registrar-Atlas weiter berichtet, sieht die Branche optimistisch in die Zukunft; insbesondere sieht man auch die neuen Domain-Endungen eher positiv, wobei nur wenige Domain-Anbieter die neuen Domain-Endungen besonders vermarkten wollen. 24 Prozent der deutschen Unternehmen wollen spezielle Werbemaßnahmen durchführen. Die Zahlen in der Schweiz (17 Prozent) und Österreich (13 Prozent) liegen deutlich niedriger, während in den Niederlanden kein Anbieter aktiv werden will. Zudem wollen sich die meisten Anbieter – verständlicherweise – auf die aus ihrer Sicht Erfolg versprechenden Domain-Endungen beschränken.
Der Registrar-Atlas 2012 gibt interessante Einblicke und Anhaltspunkte hinsichtlich des Domain-Markts. Mit dem Vergleich zu anderen als dem deutschen Markt wird das Bild umfassender, aber wohlgemerkt: die Studie ist nicht repräsentativ. Etwas vernachlässigt wird aus unserer Sicht die angekündigte Identifizierung von ungenutztem Potential. Lediglich zwei Punkte werden genannt: einerseits wird in Deutschland weniger Marketing betrieben als in den Niederlanden, andererseits wollen deutsche Anbieter für die neuen Domain-Endungen werben und niederländische nicht. Weiter wird der Sekundärmarkt als fehlendes Betätigungsfeld genannt. Der wird aber im Grunde vom global größten Anbieter, der deutschen Sedo GmbH beherrscht. In Betracht kommt da allenfalls eine Kooperation, zu der es zweier Parteien bedarf.
Den Registrar-Atlas 2012 findet man zum Herunterladen hier:
> http://www.domain-recht.de/verweis/578
Quelle: eco.de, eigene Recherche
FILESHARING – VERFASSUNGSRICHTER RÜFFELN OLG KÖLN
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durfte sich kürzlich mit der Rechtsprechung zur Haftung von Internetanschlussinhabern auseinandersetzen und kam zu dem Schluss, dass die unterschied-ichen obergerichtlichen Entscheidungen divergieren und zuletzt der Bundesgerichtshof zu klären habe, ob der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen eines volljährigen Familienmitgliedes haftet (BVerfG, Beschluss vom 21.03.2012, Az.: 1 BvR 2365/11).
Die Klägerinnen, Unternehmen der Musikindustrie, verlangten unter anderem die Anwaltskosten vom Beklagten, einem auf OnlineRecherche und Internetpiraterie spezialisierten Polizeibeamten, über dessen Internetanschluss der volljährige Sohn seiner Lebensgefährtin 3.749 Musikdateien per Filesharing zugänglich gemacht hatte. Im Rahmen des Rechtsstreits gab das Landgericht der Klage mit der Begründung statt, der Beklagte sei so genannter Störer (zumindest nach § 97 UrhG) und zur Unterlassung (§ 1004 BGB analog) verpflichtet. Zudem ergäben sich aufgrund seiner beruflichen Erfahrung Prüf- und Handlungspflichten, die er nicht erfüllt habe. Der Beklagte ging in Berufung zum Oberlandesgericht Köln. Dieses änderte lediglich den Streitwert ab, aber sonst wies es die Berufung zurück, nicht zuletzt weil der Beklagte verspätet vorgetragen habe, es sei in der Familie über die Rechtswidrigkeit der Nutzung von Tauschbörsen gesprochen worden. Das OLG Köln liess die Revision gegen das Urteil nicht zu. Der Beklagte erhob eine Anhörungsrüge, die das OLG Köln abwies. Daraufhin legte der Beklagte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gab ihr statt, soweit sie sich gegen das Urteil des Oberlandesgerichts richtete. Die Verfassungsbeschwerde ist nach Ansicht des BVerfG offensichtlich begründet. Die Nichtzulassung der Revision verstoße gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) und die ablehnende Entscheidung sei nicht nachvollziehbar begründet. Das OLG Köln habe nicht berücksichtigt, dass bei der Rechtsfrage, ob den Internetanschlussinhaber Prüf- und Instruktionspflichten gegenüber sonstigen Nutzern des Anschlusses treffen, die Rechtsauffassungen auseinandergehen und insbesondere die Haftung für volljährige Familienmitglieder skeptisch beurteilt wird. Frühere Entscheidungen des OLG Frankfurt/M und des OLG Köln gehen unterschiedliche Wege: Während das OLG Frankfurt/M konkrete Anhaltspunkte verlangt, damit eine Überwachungspflicht des Anschlussinhabers entsteht, erwächst sie nach Ansicht des OLG Köln bereits bei Überlassung des Anschlusses an einen Dritten, unabhängig von dessen Alter. Das BVerfG verwies weiter auf das Urteil „Sommer unseres Lebens“ des Bundesgerichtshofs, auf das auch der Beklagte Bezug genommen hatte. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH setzt die Haftung des Störers grundsätzlich die Verletzung von Prüfpflichten voraus, die sich nach der Zumutbarkeit einer Prüfung bemessen. Doch betrifft das genannte Urteil des BGH einen abweichenden Fall und die Frage, ob ein WLAN-Anschluss auf einen hinreichenden Schutz durch Sicherungsmaßnahmen gegen die Benutzung durch außenstehende Dritte geprüft werden muss. Die Frage für die Konstellation, wie sie hier vorliegt, ist damit bisher ungeklärt.
Das BVerfG hob das Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf und verwies die Sache zurück. Das Gericht muss nun prüfen, ob es an seiner Rechtsauffassung zu den Pflichten des Anschlussinhabers festhalten möchte. In diesem Fall müsste es die Revision zulassen oder jedenfalls die Nichtzulassung schlüssig sowie verfassungsgemäß begründen.
Das Urteil des BVerfG findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20120055.htm
Das Urteil „Sommer unseres Lebens“ des BGH findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20100114.htm
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: jurpc.de, eigene Recherche
JACKPOT.COM – US$ 500.000,- ALS HAUPTGEWINN
Die vergangene Domain-Handelswoche bescherte mit jackpot.com für US$ 500.000,- (ca. EUR 381.679,-) die bisher zweitteuerste Domain des Jahres. Aber nicht nur .com war stark, denn .xxx lieferte mit movies.xxx für US$ 90.000,- (ca. EUR 68.702,-) teure Ware, und die indische hike.in führte mit GBP 20.000,- (ca. EUR 24.384,-) die Länderendungen an.
Die Länderendungen führte diesmal eine indische .in-Endung an: hike.in erzielte stolze GBP 20.000,- (ca. EUR 24.384,-). Ihr folgte dichtauf die britische Domain code.co.uk für sehr gute GBP 18.000,- (ca. EUR 21.946,-), womit .uk aus einem längeren Schlaf erwacht zu sein scheint. Erst dann erschien mit fantasyrama.de für EUR 14.280,- die erste .de-Domain. Ebenfalls dabei eine selten gesehene peruanische Domain mit salesforce.pe für US$ 3.500,- (ca. EUR 2.672,-).
hike.in – GBP 20.000,- (ca. EUR 24.384,-)
code.co.uk – GBP 18.000,- (ca. EUR 21.946,-)
crowdfunding.co.uk – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.634,-)
happi.co.uk – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.580,-)
fantasyrama.de – EUR 14.280,-
jkw.de – EUR 9.900,-
werkzeuge.de – EUR 6.000,-
eu-dienstleister.de – EUR 3.600,-
lottoticket.de – EUR 3.250,-
black-ops.de – EUR 3.000,-
geschictennetz.de – EUR 3.000,-
lifepool.de – EUR 2.999,-
town.de – EUR 2.528,-
lawyer.us – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.725,-)
pokercash.it – EUR 5.000,-
champions.nu – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.198,-)
brit.co – US$ 4.750,- (ca. EUR 3.626,-)
optifog.cn – EUR 3.500,-
411.me – US$ 4.544,- (ca. EUR 3.469,-)
salesforce.pe – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.672,-)
Die neue generische Endung .xxx schaffte es, mit movies.xxx zu US$ 90.000,- (ca. EUR 68.702,-) sich auf Platz 19 der Jahresbestenliste von dnjournal.com zu positionieren, unmittelbar vor footfetish.xxx (US$ 89.000,-). Darüber hinaus waren .info, .biz und .pro ebenfalls, zu deutlich niedrigeren Preisen, vertreten:
movies.xxx – US$ 90.000,- (ca. EUR 68.702,-)
flüssiggas.info (IDN) – EUR 3.689,-
rooms.info – EUR 1.650,-
ra.biz – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.290,-)
table.pro – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.527,-)
Die älteren generischen Endungen hielten sich wieder bescheiden zurück:
scars.net – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.107,-)
sst.net – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.198,-)
bmb.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.817,-)
argentinien.net – EUR 3.600,-
miamibeachproperties.net – US$ 3.950,- (ca. EUR 3.015,-)
mandeln.net – EUR 3.000,-
addictioncounseling.org – US$ 3.350,- (ca. EUR 2.557,-)
aquagreen.net – US$ 3.188,- (ca. EUR 2.434,-)
accomplish.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.290,-)
mensjewelry.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.290,-)
atha.org – US$ 2.849,- (ca. EUR 2.175,-)
roadworthy.net – US$ 2.788,- (ca. EUR 2.128,-)
admins.net – US$ 2.688,- (ca. EUR 2.052,-)
hyperbole.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.908,-)
findananny.org – US$ 2.345,- (ca. EUR 1.790,-)
greatkids.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.527,-)
Mit jackpot.com für US$ 500.000,- (ca. EUR 381.679,-) lieferte afternic.com die bis jetzt zweitteuerste Domain des Jahres. Davon abgesehen war zumindest wirelessphones.com für US$ 70.000,- (ca. EUR 53.435,-) durchaus hochpreisig, nur um geparkt zu werden.
jackpot.com – US$ 500.000,- (ca. EUR 381.679,-)
wirelessphones.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 53.435,-)
mergers.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 38.168,-)
cyclist.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 26.718,-)
newburyport.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.084,-)
downpour.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 17.557,-)
streamgroup.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.267,-)
salade.com – EUR 15.000,-
actual.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.740,-)
mobilecams.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 13.359,-)
nurseries.com – US$ 16.500,- (ca. EUR 12.595,-)
idealhome.com – US$ 15.777,- (ca. EUR 12.044,-)
autovita.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.450,-)
polling.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.450,-)
discountsunglasses.com – US$ 14.500,- (ca. EUR 11.069,-)
helloflowers.com – US$ 14.500,- (ca. EUR 11.069,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
BREMEN – INTERNETRECHT AUCH FÜR NICHTJURISTEN
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Die Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen (wisoak) bietet im Juni 2012 einen Tageskurs mit dem Thema „Grundlagen Internetrecht“ an. Der Kurs wendet sich an Nichtjuristen.
Referentin ist Rechtsanwältin Anna Verena Rohner aus Bremen. Sie vermittelt in diesem Seminar die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Nutzung des Internets, wie zum Beispiel Domain-Recht, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Bild, Markenrecht sowie die Durchsetzung von Ansprüchen. Zielgruppe dieses Tageskurses sind sämtliche interessierten Personen. Für Juristen und Anwälte ist der Kurs laut Angaben von wisoak nicht geeignet.
Der Tageskurs Grundlagen Internetrecht findet am Freitag, den 08. Juni 2012 im Allgemeinen Trainingszentrum, in dem auch Geschäftsführung und die Verwaltung der wisoak sitzen, in der Bertha-von-Suttner-Str. 17, 28207 Bremen, statt. Der Kurs beginnt um 09.00 Uhr und endet um 16.00 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 90,-, ermäßigt EUR 80,-. Der Kurs wird auch als Bildungsurlaub anerkannt.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/577
Quelle: wisoak.de