Newsletter-Ausgabe #603: Februar 2012

Themen: ICANN – Sorge um „defensive Registrierungen“ | nTLDs – 10 Gründe, warum Sie keine Domain brauchen | TLDs – Neues von .cph, .starhub und .otto | dsds.biz – RTL siegt vor Schiedsgericht der WIPO | Grabbing – Ansturm auf Whitney-Houston-Domains | bowlingballs.com – ein Strike für US$ 225.000,– | 2012 – „ecommerce conference“ auf Frühjahrstour |

ICANN – SORGE UM „DEFENSIVE REGISTRIERUNGEN“

Die Internet-Verwaltung ICANN ist in Sorge: eine wachsende Anzahl von Markeninhabern sieht sich offenbar gezwungen, ihr Kennzeichen durch eine defensive Registrierung als neue Top Level Domain zu schützen. Eine eigene „comment period“ soll nun das Phänomen hinterfragen.

Eigentlich ist alles ganz einfach: auf über 350 Seiten regelt das Bewerberhandbuch, wer zu welchen Bedingungen eine neue Top Level Domain erhalten kann. Eine Vielzahl der Regelungen gibt sowohl ICANN als auch Dritten die Möglichkeit, zum Schutz vor Rechtsverletzungen Einwendungen gegen eine Bewerbung zu erheben; die Details sind in dem „objection procedures“ getauften Modul 3 des Bewerberhandbuchs geregelt. Doch diese Regelungen gehen den Rechteinhabern offenbar nach wie vor noch nicht weit genug: in einer Pressemitteilung erklärt ICANN, dass die Interessenvertreter innerhalb der Organisation das Bedürfnis nach mehr Schutz in Form von defensiver Registrierung wahrgenommen hätten; ICANN werde daher ermutigt, sicherzustellen, dass die Rechte geistigen Eigentums geschützt werden. Die Pressemitteilung diene daher dem Zweck, nochmals auf die bestehenden Mechanismen zum Schutz vor Rechtsverletzungen hinzuweisen, darüber hinaus aber allen Interessierten die Gelegenheit zu eröffnen, bis 27. Februar 2012 Stellungnahmen abzugeben, warum diese Sorge bestehe und wie man ihr entgegnen könne. Nimmt man dieses Anliegen ernst, bleibt ICANN nur eine Möglichkeit: die Schutzmechanismen zu verstärken und damit die Hürden für eine Bewerbung noch höher zu legen – und das, obwohl das Bewerbungsverfahren längst begonnen hat.

Bei Licht betrachtet dürften defensive Registrierungen nur in den Fällen Sinn machen, in denen ein Dritter ebenfalls Kennzeichenrechte an einem mit der Marke identischen oder zum Verwechseln ähnlichen Begriff reklamiert und mit einer Bewerbung der Konkurrenz zuvorkommt; immerhin stehen Rechte aus der ganzen Welt zur Diskussion. Vor allem strategische Gründe können daher eine vorbeugende Anmeldung rechtfertigen. Das Risiko, im Rahmen des nTLD-Programms Opfer von klassischen Cybersquattern zu werden, ist dagegen gleich Null. Kein Cybersquatter dieser Welt nimmt US$ 185.000,– in die Hand, um die Top Level Domain eines bekannten oder sogar berühmten Kennzeichenrechteinhabers zu registrieren, und um sie ihm später zu verkaufen. Und selbst wenn er es versuchen würde: er würde an den Hürden des Bewerberhandbuchs scheitern.

Nahezu zeitgleich untermauerte ICANN nochmals die Absicht, eine zweite Einführungsrunde durchzuführen. Am 7. Februar 2012 habe dies der Vorstand nochmals beschlossen, wobei die zweite Runde „so schnell wie möglich“ folgen soll. Allerdings sei es nicht möglich, ein bestimmtes Datum anzugeben, da zunächst die erste Runde abgearbeitet werden müsse, wobei die anfallende Arbeit nicht abzusehen sei; zudem habe sich ICANN gegenüber dem Governmental Advisory Committee verpflichtet, sich mit dessen Empfehlungen im Hinblick auf den Schutz von Kennzeichenrechten und den Betrieb der Root Zone auseinanderzusetzen. Im Ergebnis dürfte es daher dabei bleiben, dass die zweite Runde frühestens 2015, eher 2017 oder später beginnt. Allerdings macht ICANN den Bewerbern der ersten Runde Hoffnung, dass so manche Endung noch dieses Jahr genehmigt werden könne und ab Anfang 2013 delegiert wird, um wenig später mit der Registrierung zu beginnen.

Quelle: icann.org, eigene Recherche

NTLDS – 10 GRÜNDE, WARUM SIE KEINE DOMAIN BRAUCHEN

Sind Sie verunsichert, ob Sie sich mit Ihrem Unternehmen oder Ihrer Marke um eine eigene Top Level Domain bewerben sollen? Der Domain-Spezialist Naseem Javed, Gründer von ABC Namebank, liefert Ihnen zehn Gründe, weshalb sich eine Bewerbung nicht auszahlen könnte.

Seien wir ehrlich: die eigene Top Level Domain ist nichts für jedermann. Als Markenunternehmen sollte man wenigstens über die eigenen Landesgrenzen hinaus bekannt und tätig sein, andernfalls sich der technische und wirtschaftliche Aufwand einer Bewerbung kaum lohnt. Damit wären wir beim ersten Grund: Lokalisation. Mit einer Domain-Endung wenden Sie sich an ein globales Publikum, nicht nur einen lokalen Markt. Auch die Betreiber von Outlets sollten ihr Geld nicht in Berater und Gebühren, sondern weiterhin in Nachlässe für die Kundschaft stecken. Erst recht ist aussen vor, wer zwar auf Werbung, jedoch nicht auf den Aufbau einer Marke und die damit verbundenen Assoziationen und Emotionen der Kunden setzt, sondern Angebote in den Vordergrund stellt. Wer Marketing, Werbung und IT gleich ganz ausgelagert hat, wird mit einer eigenen Domain ebenfalls wenig anfangen können. Es soll sogar Unternehmen geben, die ihr Geld außerhalb des Internets verdienen und für die das Internet keine Bedeutung hat (Javed spricht vom so genannten „Cyber-Oblivion“); warum sollte ein solches Unternehmen nun ausgerechnet jetzt damit anfangen, die eigene Top Level Domain anzustreben?

Erst recht ist Zurückhaltung geboten, wenn Ihr Budget keine Bewerbung erlaubt – Domains auf Pump ergeben keinen Sinn. Javed schätzt die Gesamtkosten der Bewerbung dabei in etwa auf die Produktionskosten eines nationalen TV-Werbespots; unterhalb dieses Budgets sollte man also nicht kalkulieren. Ebenfalls zu beachten ist das von Javed als „Kaskade“ genannte Phänomen: wer erst einmal eine eigene Endung hat, muss auch wissen, wie er damit umgeht, also zum Beispiel mit der steigenden Anzahl von Nutzeranfragen, der Entwicklung einer Social Media Strategie und wachsenden IT-Kosten. Nur für wenige Unternehmen relevant werden dürfte dagegen das Problem der „convoluted clusters“, bei dem sich die verschiedenen Marken eines Unternehmens durch verschiedene Endungen zu verwässern drohen; auszuschließen ist es aber nicht. Schließlich muss die Marke für eine Top Level Domain taugen; „Echt Kölnisch Wasser“ mag als Marke bekannt sein, als Domain ist sie aufgrund ihrer Länge ebenso wenig geeignet wie 4711, da Ziffern-Domains nicht zugelassen sind. Schließlich soll es Unternehmen geben, die sich ein Imperium ganz ohne Marke aufgebaut haben – warum sollte man sie plötzlich im Internet unter einer einzigen Domain-Endung finden wollen? Eine Antwort auf all diese Fragen vermag jedoch nur jedes Unternehmen für sich individuell zu geben.

Eins sollten Sie aber nicht außer Acht lassen: die Konkurrenz schläft nicht. Wie ICANN-Vize Kurt Pritz anlässlich der Konferenz „The Top Level“ in London mitteilte, ist die Zahl der Organisationen, die sich über das TLD Application System (TAS) akkreditiert haben, auf inzwischen 100 angestiegen, wobei jede Organisation theoretisch bis zu 50 Domain-Endungen anmelden könnte. Wer daher darauf wettet, dass im Mai 2012 zumindest 100 mögliche neue Endungen verkündet werden, dürfte sich also nicht all zu sehr auf dünnes Eis begeben.

Quelle: circleid.com, icann.org

TLDS – NEUES VON .CPH, .STARHUB UND .OTTO

Die nächste Marken-Endung steht vor der Einführung: aus Singapur meldet Starhub, sich um die eigene Top Level Domain bewerben zu wollen. Die dänische Hauptstadt Kopenhagen hat sich dagegen aus dem Rennen verabschiedet, während es das Versandhaus Otto spannend macht – hier die Kurznews.

Die dänische Hauptstadt Kopenhagen hat von Plänen, sich um die Städte-Domain .cph bewerben zu wollen, Abstand genommen. Die dänische Regierung vermisste die Unterstützung in der Bevölkerung. Zwar sollte zunächst durch eine Gesetzesänderung der Weg für .cph freigemacht werden; mangels öffentlichem Interesse hat man aber von diesem Vorhaben Abstand genommen. Peter Larsen, CEO des designierten Bewerbers Larsen Data (GratisDNS), bestätigte, dass eine Bewerbung effektiv vorbei sei. Ein „letter of non-objection“, der für ICANN die Voraussetzung ist, um eine Städte-Domain überhaupt näher zu prüfen, wird nicht erteilt. Weitere europäische Metropolen wie Paris, London und Berlin halten an ihren Domain-Plänen aber bisher fest.

Der Kreis der Kandidaten, die sich als Inhaber einer Marke um die eigene Top Level Domain bewerben wollen, ist dafür um ein Mitglied reicher: das in Singapur ansässige Telekommunikationsunternehmen Starhub Limited hat offiziell bestätigt, dass man sich um die Endung .starhub bewerben will. Begleitet wird das Unternehmen vom australischen Domain-Spezialisten ARI Registry Services, der bereits mitgeteilt hatte, bisher 21 Markenunternehmen unter Vertrag zu haben. Im Fall von Starhub sind Adressen wie mobile.starhub, tv.starhub und broadband.starhub angedacht, die man verstärkt im Marketing nutzen will; auch beim Suchmaschinenmarketing (SEO) erhofft man sich Vorteile. Insgesamt soll die eigene Domain das Vertrauen der Nutzer in die Marke stärken. Vor Starhub hatten Unicef, Deloitte, Neustar, Canon und Hitachi angekündigt, sich um die eigene Endung bewerben zu wollen; auch IMB gilt als heißer Kandidat.

Möglicherweise kommt in Kürze auch ein deutsches Unternehmen hinzu. Unter der Markennummer 010657435 führt das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) eine Markenanmeldung der Otto Versand GmbH & Co KG vom 6. Februar 2012. Als gewünschtes Zeichen wird die Eintragung der Wortmarke „.otto“ für die Klassen 16, 25 und 35 begehrt. Mehr als ein „Verfahrensstand: Anmeldung wird geprüft“ ist dem Eintrag bisher aber nicht zu entnehmen. Ebenso ist unklar, ob es sich um eine rein defensive Anmeldung handelt, oder ob die Bewerbung tatsächlich beabsichtigt ist; spätestens im Mai 2012, mit Veröffentlichung der Bewerberliste, werden wir es aber wissen.

Quelle: domainincite.com, goldsteinreport.com, eigene Recherche

DSDS.BIZ – RTL SIEGT VOR SCHIEDSGERICHT DER WIPO

In einem eindeutigen Fall von Kennzeichenmissbrauch sorgte ein Panelist der World Intellectual Property Organization (WIPO) im Rahmen eines UDRP-Verfahrens für klare Verhältnisse: die von einem Nichtberechtigten registrierte Domain dsds.biz wurde auf RTL übertragen (WIPO-Verfahren Nr. D2011-2148).

Beschwerdeführerin ist die Privatfernsehen betreibende RTL Television GmbH, die seit 2003 die Sendung „Deutschland sucht den Superstar“, kurz DSDS, ausstrahlt und Inhaberin diverser DSDS-Marken und der Domain dsds.de ist. Der Beschwerdegegner, der ehemals als Manager von DSDS-Kandidaten agierte, registrierte am 28. November 2011 die Domain dsds.biz. Unter dieser schaltete er Werbung für Wodka und das Internetangebot Handy-Hüllen.de. Im Zentrum der Seite befanden sich eine Art Adventskalender und die Worte „DSDS TOP 15 2012“, darüber der Schriftzug „Ab dem 09.12.2011 um 0:00 öffnet sich das erste Türchen! Wer ist in den TOP 15 bei Deutschland sucht den Superstar 2012?“. RTL sah sich dadurch in seinen Markenrechten verletzt und beantragte ein UDRP-Schiedsverfahren bei WIPO.

Einzelbeschwerdepanelmitglied Christian Schalk entschied in der Sache und sprach RTL die Domain dsds.biz zu. Schalk konstatierte die Verwechslungsgefahr zwischen der Marke von RTL und der .biz-Domain, wobei er, wie in der Entscheidungspraxis üblich, die Endung lediglich in ihrer technisch-funktionalen Bedeutung ins Kalkül nahm und bei der vergleichenden Gegenüberstellung außer Betracht ließ. Der Domain-Inhaber war von Seiten RTL in keiner Weise berechtigt, das Kennzeichen zu führen. Der Beschwerdegegner hatte sich in Rahmen des Verfahrens überhaupt nicht geäußert und so auch nicht vorgetragen, berechtigt zu sein, das Zeichen zu führen. Er selbst ist unter der Bezeichnung nicht bekannt. Er nutzte sie auch nicht für ein gutgläubiges Angebot, vielmehr nutzte er eindeutig die Bekanntheit der Marke der Beschwerdeführerin aus, um so zumindest indirekt über die Werbung für Güter, die von dem Schutzbereich der RTL-Marke umfasst sind, Gewinn zu erzielen. Ein berechtigtes Interesse des Domain-Inhabers an deren Nutzung war nicht ersichtlich. Schließlich befand Schiedsrichter Schalk den Domain-Inhaber auch für bösgläubig, da ihm als ehemaligem Kandidatenmanager die Show und die Marke DSDS bekannt war und er sich darüber im Klaren war, dass er in die Marke der Beschwerdeführerin eingriff. Mit den Inhalten unter der streitigen Domain bezog er sich unter anderem auf die in 2012 anstehende DSDS-Show. Die darüber hinaus geschalteten Anzeigen zielten auf Werbeeinnahmen, wobei dafür die Bekanntheit der Marke der Beschwerdeführerin ausgenutzt wurde. Zudem machte er für das WHOIS falsche Adressangaben, wohl damit der Beschwerdeführerin eine Verfolgung ihrer Rechtsansprüche erschwert werde. Schließlich ist ein Großteil der Zuschauer der Fernsehshow minderjährig: Mit der Werbung für hochprozentigen Wodka verstieß der Domain-Inhaber gegen das Jugendschutzrecht.

Die Sachlage und die Entscheidung konnten eindeutiger nicht liegen. Einzelbeschwerdepanelmitglied Christian Schalk setzt mit seiner Entscheidung vom 30. Januar 2012 die Regeln der UDRP sehr klar und nachvollziehbar um. An dieser Entscheidung kann sich der Laie sehr schön ein Bild davon machen, wie UDRP-Verfahren ablaufen und entschieden werden.

Die Entscheidung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/547

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quell: muepe.de, eigene Recherche

GRABBING – ANSTURM AUF WHITNEY-HOUSTON-DOMAINS

Kaum drangen erste Informationen zum Ableben von Whitney Houston an die Öffentlichkeit, stürzten sich Nutznießer auf die Domain-Registrare, um Domains mit dem Namen der Künstlerin zu registrieren und sogleich zu absurden Preisen anzubieten.

GoDaddy berichtete, laut Andrew Alleman, dass binnen 24 Stunden nach Bekanntgabe des Todes von Whitney Houston 324 Domain-Namen registriert wurden, die damit in Zusammenhang stehen. Andere Registrare konnten sicherlich ebenfalls zahlreiche vergleichbare Registrierungen verbuchen. Kurze Zeit später gab es die ersten Versteigerungsangebote auf eBay, die sich mittlerweile bei rund 50 Domains bewegen: allwhitneyhouston.com, memory-whitneyhouston.com und whitneyehousto?n.com sind die milderen Domain-Varianten im Angebot. Andere Adressen sind whitney-houston-dead.com, whitneyhoustond?iedat48.com oder whitneyhoustondead2012.com. Die Preise für die fragwürdigen Domains der Geschäftemacher variieren stark: manche werden gegen jedes Gebot abgegeben oder für einen Mindestbetrag von US$ 500,–. Einige Domains scheinen aber besser als andere zu sein; so verlangt der Inhaber von whitneyhoustonstory.com US$ 300.000,–, der von officialwhitney?houston.com US$ 400.000,–. Der Inhaber von inmemoryofwhitneyhouston.com wusste sich wohl nicht recht zu entscheiden und hat gleich zwei Auktionen laufen: einmal liegt das Einstiegsgebot bei US$ 500.000,– und der Sofortkaufpreis bei US$ 1,5 Mio.; beim zweiten Angebot liegt der Sofortkaufpreis bei US$ 1 Mio. Teuerste Domain war jedoch whitneyhoustonheartattack.com, die ursprünglich US$ 21 Mio. kosten sollte. Dieses eBay-Angebot wurde mittlerweile entfernt.

Die gesamte Geschichte wirft kein gutes Bild auf Domainer. Hier wird unschön Kapital aus der Tragödie eines Menschen geschlagen. Der Effekt, Domains um jeden Preis zu registrieren, stellt sich immer wieder ein, wenn eine bekannte Persönlichkeit verstirbt: Michael Jackson und Amy Winehouse sind einige bekannte Beispiele dafür. Die Profis unter den Domainern lehnen solche Geschmacklosigkeiten ab. Domainer Michael H. Berkins sieht letztlich in den eher schwachen Zahlen im Vergleich zum Fall Michael Jackson, bei dessen Tode GoDaddy binnen 24 Stunden 3.700 registrierte Domains verbuchte, dass das Internet langsam die Regeln des Domainings lernt: Den rund 50 eBay-Domain-Angeboten zu Whitney Houstons Ableben standen bei Michael Jacksons Tod rund 400 Angebote gegenüber. Möglicherweise ist die Bedeutung von Whitney Houston aber nicht so groß wie die Michael Jacksons. In jedem Falle bedeutet die Registrierung oder der Ankauf einer solchen Domain ein rechtliches Risiko, könnten doch die Rechtsnachfolger der Verstorbenen die Verletzung von Namensrechte geltend machen.

Quelle: domainnamewire.com, thedomains.com, eigene Recherche

BOWLINGBALLS.COM – EIN STRIKE FÜR US$ 225.000,–

Die vergangenen zwei Domain-Handelswochen brachten immerhin drei .com-Domains im sechsstelligen Bereich: bowlingballs.com zu US$ 225.000,– (ca. EUR 169.173,–), ule.com zu US$ 145.000,– (ca. EUR 109.023,–) sowie airline.com für US$ 125.000,– (ca. EUR 93.985,–). Bei den Länderendungen hob die polnische Domain saturn.pl zum Preis von PLN 600.000,– (ca. EUR 143.145,–) das Niveau, und bei den sonstigen generischen Endungen trat .pro an die erste Stelle.

Selten genug kommt es vor, dass eine andere als die üblichen Favoriten-Endungen unter den ccTLDs sich an der Spitze positioniert. Diesmal war es überraschender Weise die polnische Endung mit saturn.pl für überragende PLN 600.000,– (ca. EUR 143.145,–). An zweiter Stelle positionierte sich die kolumbianische dolphin.co für US$ 48.000,– (ca. EUR 36.090,–). Deutlich abgeschlagen meldete sich erst bei EUR 23.800,– die .de-Domain naturkraft.de. Sehr gut repräsentiert war zudem die australische Endung; schwächer, aber doch gut ausgepreist zeigte sich die britische Endung.

saturn.pl – PLN 600.000,– (ca. EUR 143.145,–)

dolphin.co – US$ 48.000,– (ca. EUR 36.090,–)

naturkraft.de – EUR 23.800,–
iou.de – EUR 10.000,–
tiramizoo.de – EUR 8.500,–
alleinerziehende.de – EUR 8.200,–
rekord.de – EUR 8.000,–
darmflora.de – EUR 5.950,–
greenfee.de – EUR 5.600,–
putztuch.de – EUR 4.165,–
ihf.de – EUR 4.000,–
stehlampen.de – EUR 4.000,–
yourhandy.de – EUR 3.570,–
finde.de – EUR 3.500,–
pc-schulung.de – EUR 3.213,–
maentel.de – EUR 3.200,–

creditcards.net.au – US$ 22.002,– (ca. EUR 16.543,–)
calculator.com.au – US$ 11.988,– (ca. EUR 9.014,–)
onlineapproval.com.au – US$ 10.800,– (ca. EUR 8.120,–)
calculators.com.au – US$ 7.452,– (ca. EUR 5.603,–)

football-betting.co.uk – GBP 11.800,– (ca. EUR 14.071,–)
zoorama.co.uk – EUR 10.000,–
isg.co.uk – GBP 6.000,– (ca. EUR 7.154,–)
storagebox.co.uk – US$ 9.000,– (ca. EUR 6.767,–)
hpicheck.co.uk – GBP 5.459,– (ca. EUR 6.509,–)
usedtractors.co.uk – US$ 6.000,– (ca. EUR 4.511,–)
wild.co.uk – GBP 2.999,– (ca. EUR 3.576,–)
cda.co.uk – GBP 2.850,– (ca. EUR 3.398,–)

vakantiefoto.nl – EUR 12.500,–
thecloud.eu – GBP 8.000,– (ca. EUR 9.540,–)
sarees.in – US$ 9.500,– (ca. EUR 7.143,–)
horoscope.tv – US$ 8.000,– (ca. EUR 6.015,–)
horoscopes.tv – US$ 8.000,– (ca. EUR 6.015,–)
mtb.fr – EUR 5.800,–
creartis.ch – EUR 5.238,–
tapeten.at – EUR 4.950,–
pkr.be – GBP 4.000,– (ca. EUR 4.770,–)
hypotheekrenteaftrek.nl – EUR 4.000,–
heart.me – US$ 5.050,– (ca. EUR 3.797,–)
heres.cn – US$ 5.000,– (ca. EUR 3.759,–)

Die weitestgehend vor sich hin dümpelnde Endung .pro scheint mit der Übernahme durch Afilias frischen Wind zu erlangen: mit dem Verkauf von go.pro zum Preis von US$ 40.000,– (ca. EUR 30.075,–) setzte sie seit längerem wieder einen bemerkenswerten Höhepunkt, der die Endung allgemein wieder einmal in das Blickfeld der Öffentlichkeit bringt. Erwähnenswert beim Handel neuerer generischer Endungen ist lotto.info, die US$ 19.500,– (ca. EUR 14.662,–) erzielte, was nicht wirklich viel, aber mehr als im Jahr 2007 ist, in dem sie für US$ 12.500,– den Inhaber wechselte.

go.pro – US$ 40.000,– (ca. EUR 30.075,–)
lotto.info – US$ 19.500,– (ca. EUR 14.662,–)
qrs.info – US$ 4.460,– (ca. EUR 3.353,–)
car-rental.mobi – EUR 2.500,–
telecharger.info – EUR 2.500,–
wyoming.biz – EUR 2.300,–

Die Verkäufe unter den älteren generischen Endungen regierte diesmal .org mit diy.org (do it yourself) für US$ 60.000,– (ca. EUR 45.113,–) und click.org für US$ 30.000,– (ca. EUR 22.556,–). Erst danach gab iwill.net mit US$ 19.777,– (ca. EUR 14.870,–) seinen Einstand.

diy.org – US$ 60.000,– (ca. EUR 45.113,–)
click.org – US$ 30.000,– (ca. EUR 22.556,–)
iwill.net – US$ 19.777,– (ca. EUR 14.870,–)
cdp.net – US$ 18.540,– (ca. EUR 13.940,–)
identity.org – US$ 15.000,– (ca. EUR 11.278,–)
cookinggames.org – US$ 15.000,– (ca. EUR 11.278,–)
yar.net – US$ 11.520,– (ca. EUR 8.662,–)
cheaters.net – US$ 11.000,– (ca. EUR 8.271,–)
freeagency.net – US$ 7.500,– (ca. EUR 5.639,–)
gutachter.org – EUR 5.000,–
tarocchi.net – EUR 5.000,–
alk.net – US$ 6.000,– (ca. EUR 4.511,–)
lod.net – US$ 6.000,– (ca. EUR 4.511,–)
moments.org – US$ 6.000,– (ca. EUR 4.511,–)
fighttraining.org – US$ 5.977,– (ca. EUR 4.494,–)
xor.net – US$ 5.977,– (ca. EUR 4.494,–)
egg.org – GBP 3.500,– (ca. EUR 4.173,–)
agames.net – US$ 5.000,– (ca. EUR 3.759,–)
interviews.net – US$ 5.000,– (ca. EUR 3.759,–)
mytv.net – US$ 4.750,– (ca. EUR 3.571,–)
gomobi.net – EUR 3.300,–
windeln.org – EUR 3.200,–
nextway.net – US$ 4.188,– (ca. EUR 3.149,–)
discounter.org – US$ 4.000,– (ca. EUR 3.008,–)
symptome.net – EUR 2.900,–
ibr.net – EUR 2.800,–
worldschool.org – US$ 3.588,– (ca. EUR 2.698,–)
unison.net – US$ 3.500,– (ca. EUR 2.632,–)
gbsi.org – US$ 3.488,– (ca. EUR 2.623,–)
cosmetici.net – EUR 2.500,–
canlearn.net – US$ 3.188,– (ca. EUR 2.397,–)
mulher.net – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.256,–)
yourown.net – US$ 2.988,– (ca. EUR 2.247,–)
themove.net – US$ 2.888,– (ca. EUR 2.171,–)

Die teuerste Domain bot freilich .com mit bowlingballs.com für US$ 225.000,– (ca. EUR 169.173,–). Es folgten (nach der polnischen saturn.pl) ule.com mit US$ 145.000,– (ca. EUR 109.023,–) und airline.com zu US$ 125.000,– (ca. EUR 93.985,–).

bowlingballs.com – US$ 225.000,– (ca. EUR 169.173,–)
ule.com – US$ 145.000,– (ca. EUR 109.023,–)
airline.com – US$ 125.000,– (ca. EUR 93.985,–)
wingman.com – US$ 75.000,– (ca. EUR 56.391,–)
awkward.com – US$ 60.000,– (ca. EUR 45.113,–)
geb.com – EUR 40.000,–
georges.com – US$ 48.000,– (ca. EUR 36.090,–)
bestrecipes.com – US$ 45.000,– (ca. EUR 33.835,–)
quod.com – US$ 30.000,– (ca. EUR 22.556,–)
uros.com – US$ 30.000,– (ca. EUR 22.556,–)
smore.com – EUR 21.000,–
uco.com – US$ 25.000,– (ca. EUR 18.797,–)
facevalue.com – US$ 20.000,– (ca. EUR 15.038,–)
moneyandme.com – US$ 20.000,– (ca. EUR 15.038,–)
spacesuits.com – US$ 18.000,– (ca. EUR 13.534,–)
10-4.com – US$ 16.000,– (ca. EUR 12.030,–)
41186.com – US$ 16.000,– (ca. EUR 12.030,–)
calan.com – US$ 16.000,– (ca. EUR 12.030,–)
zft.com – US$ 16.000,– (ca. EUR 12.030,–)
eventguru.com – US$ 15.925,– (ca. EUR 11.974,–)
retireme.com – US$ 15.495,– (ca. EUR 11.650,–)
definedbenefitplan.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 11.278,–)
christian360.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 11.278,–)
sewingmachineparts.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 11.278,–)

Diese Ergebnisse aus zwei Wochen Domain-Handel sind recht ordentlich.

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

2012 – „ECOMMERCE CONFERENCE“ AUF FRÜHJAHRSTOUR

Bald beginnt nun zum sechsten Male die „ecommerce conference“. Am 19. April 2012 startet sie in Hamburg, und bewegt sich bis Mai über Frankfurt/M und Düsseldorf nach München.

Etwas später als die Jahre zuvor beginnt die eintägige „ecommerce conference“ der Neue Mediengesellschaft Ulm mbH Kongresse & Messen erst im April in Hamburg. Es handelt sich um eine Konferenzreihe für E-Commerce-Leiter und Online-Shop-Betreiber. Der Schwerpunkt der Themen beschäftigt sich, wie der Titel schon vermittelt, mit E-Commerce und berücksichtigt weitestgehend verkaufsfördernde sowie Kundenbindung und -zufriedenheit schaffende Maßnahmen. Insbesondere wird das mobile Shopping immer wichtiger, weshalb sich zahlreiche Referate, die allgemein im Halbstundenrhythmus abgehalten werden, damit beschäftigen. Die einzelnen Agendas zu den verschiedenen Veranstaltungsorten findet man auf der Webseite des Veranstalters.

Diesmal sind auch juristische Themen wieder dabei. Unter dem Titel „Rechtsupdate E-Commerce“ am Ende des Programms berichten in Hamburg Rechtsanwältin Kerstin Zscherpe und in Frankfurt/M Rechtsanwalt Dr. Michael Rath, was es Neues im E-Commerce-Recht gibt. In Düsseldorf und München werden Rechtsfragen wohl nicht angesprochen. Nach wie vor scheint die Frage nach den richtigen Domains nicht mehr relevant zu sein, während SEO den Schwerpunkt liefert. Dass der richtige Domain-Name und mit ihm die richtigen Vertipperdomains am Ertrag etwas ändern können, wird in der Branche unterschätzt.

Die Konferenz tagt ab April 2012 wie folgt:

Hamburg am 19. April 2012: Radisson Blu Hotel, Marseiller Str. 2, 20355 Hamburg

Frankfurt am 24. April 2012: Lindner Congress Hotel, Bolongarostr. 100, 65929 Frankfurt

Düsseldorf am 25. April 2012: Novotel Düsseldorf City West, Niederkasseler Lohweg 179, 40547 Düsseldorf

München am 08. Mai 2012: Novotel München Messe, Willy-Brandt-Platz 1, 81829 München

Die Teilnahmekosten betragen für die Frühbucher (bis 9. März 2012) EUR 199,– und danach EUR 249,– jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://ecommerce-conference.de

Quelle: ecommerce-conference.de

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