Domain-Newsletters

Ausgabe #619 – 07. Juni 2012

Themen: nTLDs – Bewerber wagen sich aus der Deckung | Statistik – .pt schiesst durch die Decke | Registrierung: TLDs – News von .cn, .nz und .creditunion | RSS-Feed – ohne Kenntnis keine Störerhaftung | tumblr.co.uk – Eilentscheid im Schiedsverfahren | fo.com – Zwei-Zeichen-Domain für US$ 245.000,00 | Frankfurt/M – IHK zu eCommerce und Internet-Recht |

NTLDS – BEWERBER WAGEN SICH AUS DER DECKUNG

Kaum ist das Bewerbungsfenster um eine neue globale Top Level Domain geschlossen, schon wagen sich zahlreiche Kandidaten an die Öffentlichkeit: eine Fülle von Unternehmen und Organisationen hat bestätigt, sich um eine oder mehrere Top Level Domains zu bewerben. Wir liefern einen ersten Überblick.

Offiziell ist „reveal day“ zwar erst am 13. Juni 2012, doch angesichts zahlreicher Pressemitteilungen hat sich der Schleier um die Vielzahl neuer, bisher zumeist lediglich als spekulativ geltender Domain-Endungen weiter gelüftet. Über 1.900 Bewerbungen hat ICANN inzwischen bestätigt; darunter befinden sich alte Bekannte wie .web oder .shop, aber auch kuriose Bewerbungen um Endungen wie .lol, .rip oder .sucks lassen aufhorchen. Geordnet nach Bewerbern, dürfen wir möglicherweise und unter anderem auf folgende Endungen gespannt sein:

Top Level Domain Holdings Ltd.: .abogado, .app, .art, .baby, .beauty, .beer, .blog, .book, .casa, .cloud, .cooking, .country, .coupon, .cpa, .cricket, .data, .dds, .deals, .design, .dog, .eco, .fashion, .fishing, .fit, .flowers, .free, .garden, .gay, .green, .guide, .home, .horse, .hotel, .immo, .inc, .latino, .law, .lawyer, .llc, .love, .luxe, .pizza, .property, .realestate, .restaurant, .review, .rodeo, .roma, .sale, .school, .science, .site, .soccer, .spa, .store, .style, .surf, .tech, .video, .vip, .vodka, .website, .wedding, .work, .yoga, .zulu sowie .site als auch .shopping, die beiden letztgenannten in chinesischer Sprache.

Directi Group: .app, .baby, .bank, .blog, .chat, .city, .click, .deals, .doctor, .home, .host, .hosting, .hotel, .insurance, .law, .loans, .movie, .music, .news, .one, .online, .ping, .play, .press, .shop, .site, .space, .store, .web, .website und .world.

Google Inc.: .docs, .google, .lol und .youtube.

Während ARI Registry Services mit 161 namentlich bisher nicht genannten Endungen antritt, davon 85 generische, 70 Marken- und 6 Geo-TLDs, gab Donuts bekannt, sich um insgesamt 307 Endungen zu bewerben. CloudNames möchte .cloud und .global, und die .org-Verwalterin Public Interest Registry bewirbt sich um die Endungen .ngo and .ong. Der weltgrösste Registrar GoDaddy versucht sich an .godaddy, .home und .casa, die US-amerikanische Association of National Bankers und der Financial Services Roundtable wollen .bank und .insurance. Web.com, das Mutterunternehmen der beiden Registrare Network Solutions und Register.com, bewirbt sich überdies offiziell um die Endung .web; ferner bestätigte die indische TATA Group ihre Bewerbung um .tata.

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Und Vorsicht: alle diese Endungen müssen erst das komplexe Prüfungsverfahren bei ICANN durchlaufen. Ob und gegebenenfalls wann eine dieser Endungen eingeführt wird, ist derzeit also noch völlig offen. Eine verbindliche Domain-Registrierung ist daher noch unter keiner dieser Endungen möglich. Allerdings besteht die Möglichkeit, Domains beispielsweise bei der united-domains AG kostenlos und unverbindlich vorzubestellen.

Eine ausführliche Bewerberliste finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/589

Eine unverbindliche und kostenlose Vorbestellung ist möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/neue-top-level-domain/

Quelle: eigene Recherche

STATISTIK – .PT SCHIESST DURCH DIE DECKE

Alle Welt dreht sich um die neuen Top Level Domains, doch in deren Windschatten dreht so manche Länderendung mächtig auf: dank gelockerter Registrierungsbedingungen erreichen die Registrierungszahlen in Portugal ein neues Rekordniveau.

Doch zuerst ein Blick auf die Klassiker, die sich auch im Mai 2012 beständig zeigen. So legte .com um weit über 600.000 Domains netto zu und notiert damit bei über 103,5 Millionen Webadressen, während .de diesmal eher mittelmäßig zulegt und sich langsam auf die 16millionste Domain zumarschiert. Im Mai 2012 knapp an der Marke von zehn Million Domains gescheitert ist .org, aber spätestens in diesen Tagen dürfte auch diese Mauer fallen. Erneut Verluste hinnehmen musste dagegen .info, konnte den Rückgang von 94.936 Domains im April 2012 jedoch auf ein Drittel reduzieren.

Ebenfalls deutlich erholt zeigt sich .eu (dotEU), die europäische Top Level Domain. Nach ihrem traditionellen Frühjahrsrückschlag im April, der sich diesmal mit einem Verlust von lediglich 41.546 Domains ohnehin abgeschwächt hatte, gelang es im Mai, um deutlich über 20.000 Domains netto zuzulegen. Dazu passt auch der Fortschrittsbericht für das erste Quartal 2012; nach Mitteilung der Vergabestelle EURid konnte .eu die Anzahl der Registrierungen im ersten Quartal 2012 gegenüber den ersten Quartal 2011 um 6,1 Prozent steigern. Dies ist der größte Jahreszuwachs für .eu-Registrierungen seit dem dritten Quartal 2010. Demnach schloss .eu das erste Quartal 2012 mit 3,59 Millionen registrierten Domains ab.

Zum Schluss noch ein Blick ins Ausland. Durch die Decke schiessen derzeit die Registrierungszahlen in Portugal, nachdem die .pt-Verwalterin FCCN (Foundation for National Scientific Computing) Anfang Mai 2012 nahezu alle Vergabebeschränkungen gestrichen hat. Im gesamten Mai 2012 wurden 38.584 Domains neu registriert, mehr als in den Monaten Januar bis April 2012 zusammen. In der vorgeschalteten zweimonatigen Sunrise Period fanden insgesamt 17.513 .pt-Domains einen neuen Inhaber. Aktuell notiert .pt damit bei etwas unter 500.000 Domains. Noch besser schneidet die südafrikanische Länderendung .co.za ab, für die Neil Dundas von der Registry Uniforum SA bestätigt hat, dass aktuell etwa 780.000 Domains vergeben sind. Hier habe ein neues Registrierungssystem geholfen, die Verwaltung einfacher und kostengünstiger zu machen. Da Domains mit der Endung .za von jedermann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck registriert werden dürfen, sollte auch hier das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht sein.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-

.de – 15.072.194 – (Vergleich zum Vormonat: 54.923)
.at – 1.143.405 – (Vergleich zum Vormonat: 11.352)
.com – 103.510.475 – (Vergleich zum Vormonat: 625.971)
.net – 14.782.383 – (Vergleich zum Vormonat: 44.183)
.org – 9.990.524 – (Vergleich zum Vormonat: 37.263)
.info – 8.230.493 – (Vergleich zum Vormonat: 32.363)
.eu – 3.572.257 – (Vergleich zum Vormonat: 21.561)
.biz – 2.247.795 – (Vergleich zum Vormonat: 13.373)
.us – 1.786.121 – (Vergleich zum Vormonat: 7.261)

(Stand 1. Juni 2012)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: press1.de, mybroadband.co.za, eigene Recherche

TLDS – NEWS VON .CN, .NZ UND .CREDITUNION

Die neuen Top Level Domains beherrschen zwar die Schlagzeilen, doch auch bei den Länderendungen tut sich einiges: so erlaubt etwa China wieder eine Domain-Registrierung für Privatpersonen, während Neuseeland über kürzere Adressen nachdenkt. Und dann war da noch der Genossenschaftsverband – hier die Kurznews.

Erneuter Kurswechsel bei der chinesischen Domain-Verwaltung CNNIC (China Internet Network Information Center): mit Wirkung ab 29. Mai 2012 ist es nun auch Privatpersonen wieder möglich, .cn-Domains zu registrieren. Damit korrigiert die Registry die Entscheidung vom Ende des Jahres 2009, als alle Anmelder einer .cn-Domain ihrer Anmeldung eine Kopie des Handelsregisterauszugs sowie des Personalausweises beifügen mussten; damit war eine Registrierung von .cn-Domains zu privaten Zwecken nahezu ausgeschlossen. Binnen weniger Monate stürzten daraufhin die Registrierungszahlen für .cn von über 14 auf zuletzt gut 3,3 Millionen ab, woraufhin man den Thron der Länderendungen wieder an .de abgeben musste. Doch besonders vertrauenserweckend klingen die Mitteilungen von CNNIC nicht: der Kurswechsel sei möglich, da es gelungen ist, Fortschritte bei der Verifizierung der Anmelderdaten zu machen. Ob und wie schnell auch die Domain-Registrare auf das Hin und Her reagieren und .cn ihren privaten Kunden wieder anbieten, bleibt zudem abzuwarten.

Die neuseeländische Domain Name Commission (DNC) hat angekündigt, über eine Lockerung der Vergaberegelungen nachzudenken.

Konkret ist beabsichtigt, Domains unterhalb der Landesendung .nz künftig auch als Second Level Domains zu vergeben; die offiziell 14 Subdomains wie .co.nz, .geek.nz oder maori.nz sollen aber weiterhin erhalten bleiben. Damit reagiert DNC nach eigenen Angaben auf eine Umfrage aus dem Jahr 2011, bei der sich 60 Prozent der Befragten für die Änderung ausgesprochen hätten. Zur Vermeidung von Streitigkeiten soll der Freigabe der Second Level Ebene eine Sunrise Period vorgeschaltet werden. Zunächst hat die neuseeländische Internetgemeinde Gelegenheit, bis zum 27. September 2012 Stellung zu diesen Plänen zu nehmen; ob und wann sie implementiert werden, ist noch offen. Möglicherweise reagiert DNC damit auf die Pläne zur Einführung der neuen Endung .kiwi, die auf viele Einwohner eine erhebliche Anziehungskraft haben könnte.

Die in Washington D.C. und Madison (Wisconsin) ansässige Credit Union National Association (CUNA), ein Verband von Genossenschaftsbanken, hat bestätigt, sich bei der Internet-Verwaltung ICANN um die Zuteilung der neuen globalen Top Level Domain .creditunion beworben zu haben. Nach Angaben von CUNA-Präsident und CEO Bill Cheney will man damit sicherstellen, dass ein solch wichtiges Kennzeichen im Internet in den Händen der Bank bleibt und man Anteil an den weiteren Entwicklungsschritten des weltweiten Netzes hat. Die Domain soll offenbar ausschließlich den CUNA-Mitgliedern offenstehen und zu Gebühren von US$ 100,- bis 200,- pro Jahr erhältlich sein.

Quelle: cnnic.cn, dnc.org.nz, cutimes.com

RSS-FEED – OHNE KENNTNIS KEINE STÖRERHAFTUNG

Der Bundesgerichtshof hatte bereits im März 2012 entschieden, dass der Betreiber eines Informationsportals, das auf RSS-Feeds zurückgreift, nicht für eine Rechtsverletzung einzustehen hat, solange er keine Kenntnis von ihr hat (Urteil vom 27. März 2012, Az.: VI ZR 144/11). Nun liegen die Urteilsgründe vor. Wir haben uns die Entscheidung angeschaut.

Die Beklagte betreibt ein Informationsportal im Internet, in welchem sie Informationen aus Medien via RSS-Feed zusammen- und zur Verfügung stellt, wobei lediglich Schlagzeilen mit kurzem Textanriss angezeigt und jeweils ein Link auf die Originalseite bereit gestellt werden. Am 16. Oktober 2009 fand sich auf dem Portal in einem RSS-Feed der Verweis auf eine Bildberichterstattung über „Frau H.“, die diese bereits am 13. Oktober 2009 von der Ursprungsquelle wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung per einstweiliger Verfügung hatte entfernen lassen. „Frau H.“ forderte über ihre Anwälte die Beklagte auf, die Meldung ihrerseits zu entfernen. Dem kam die Beklagte nach; die geltend gemachten Anwaltskosten beglich sie nicht. „Frau H.“ trat sodann den Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten an die Klägerin ab, die diesen nun gegen die Beklagte geltend macht. Das zunächst angerufene Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg wies die Klage ab, es verneinte die Haftung der Beklagten. Die daraufhin eingereichte Berufung wies das Landgericht Berlin aus eben diesen Gründen zurück, ließ aber die Revision zu. Die Klägerin legte die Revision zum Bundesgerichtshof ein.

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidungen der beiden Berliner Gerichte und ist ebenfalls der Meinung, die Beklagte haftet nicht für die Persönlichkeitsrechtsverletzung. Einig sind sich die Gerichte, dass „Frau H.“ aufgrund der Bildberichterstattung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt war. Die Beklagte haftet dafür jedoch nicht, denn weder hat sie die Meldung selbst verfasst noch sie sich zu Eigen gemacht. Verfasst hat die Meldung die ursprüngliche Quelle, deren RSS-Feed die Beklagte neben anderen abonniert hat. Sie machte sich die Meldung auch nicht zu Eigen, da sie selbst die Daten keiner redaktionellen Kontrolle unterzog, sondern die Feeds automatisiert und ungeprüft übernahm. Die Inhalte sind auch jeweils als fremd gekennzeichnet. Ein zu Eigen machen durch die Beklagte ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass sie die unterschiedlichen RSS-Feeds für ihr Internetangebot auswählte. Weiter entsteht aufgrund der Bereitstellung der Meldungen auf dem eigenen Informationsportal und der damit einhergehende Verbreitung derselben keine Haftung als Störer. Es bestehen hier keine Prüfpflichten, da dies den Betrieb eines solchen Informationsportals unzuträglich hemmen würde. Eine Prüfpflicht entsteht für den Betreiber eines solchen Portals erst, wenn er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Da die Beklagte nach Kenntnis von der Rechtsverletzung die beanstandete Berichterstattung aus ihrem Angebot herausgenommen hat, ist sie nicht Störerin geworden. Sie hat damit den Anforderungen der Rechtsprechung an die Störerhaftung entsprochen.

Der Bundesgerichtshof hat einmal mehr eine Facette der Störerhaftung beschrieben, wobei er diesmal lediglich die vorangegangenen Entscheidungen bestätigte. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Störerhaftung findet also überwiegend Gehör und wird weitestgehend im Sinne der aufgestellten Prinzipien umgesetzt. Auf dieser Grundlage wird der Umgang mit dem Internet für Anbieter berechenbarer.

Die Entscheidung des BGH findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/590

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de

TUMBLR.CO.UK – EILENTSCHEID IM SCHIEDSVERFAHREN

Der US-amerikanische Blog-Hoster Tumblr ist im Rahmen eines Schiedsverfahrens gegen die Inhaber von tumblr.co.uk erfolgreich vorgegangen. Die Entscheidung im Dispute Resolution Service (DRS) der .uk-Registry Nominet erging als „Summery Decision“ (D00011211).

Tumblr, Inc. ist ein erfolgreicher US-amerikanischer Bloghoster, der bereits seit 2006 Inhaber der Domain tumblr.com ist. Im Jahr 2008 hat er eine US-Marke angemeldet; eine EU-Wortmarke Tumblr wurde am 20. April 2009 angemeldet. Der Domain-Name tumblr.co.uk ist seit dem 31. Juli 2009 registriert. Zum Zeitpunkt der Entscheidung war Mr. Paul Guerin mit Sitz in Frankreich Inhaber der Domain. Gegen diese Registrierung wandte sich Tumblr an die .uk-Registry Nominet, und nahm den Dispute Resolution Service (DRS) in Anspruch.

Der Dispute Resolution Service (DRS) von Nominet ist ähnlich dem bekannten UDRP-Verfahren. Allerdings legt Nominet Wert darauf, zunächst einen Streit im Wege der Mediation beizulegen. Nominet verfügt über speziell geschultes Personal für Mediationen. Eine Mediation ist freilich nur möglich, wenn sich auch der Gegner zur Sache meldet, was bei tumblr.co.uk nicht der Fall war. Soweit sich der Gegner nicht meldet, erfreut der DRS mit der Möglichkeit einer Kurzentscheidung („Summery Decision“). Diese kostet den Antragsteller auch lediglich GBP 200,- gegenüber GBP 750,- (jeweils zuzüglich MwSt.), mit der eine ausführliche Entscheidung vergütet wird – wobei der Gesamtbetrag jeweils dem externen Experten, der die Entscheidung trifft, zu Gute kommt. Davon machte Tumblr Gebrauch und fand in Gill Grassie einen Experten, der am 16. Mai 2012 entschied, dass die Domain tumblr.co.uk an die Antragstellerin zu übertragen sei, weil diese ihn von eigenen Marken- und/oder Namensrechten überzeugte, während er überzeugt war, dass der Domain-Inhaber die Domain missbräuchlich registriert habe und sonst keine Faktoren dagegen sprächen, eine „Summery Decision“ ergehen zu lassen.

Mit der Möglichkeit der „Summery Decision“ eröffnet Nominet ein schnelles, sehr günstiges Verfahren, das sich viele Kennzeichenrechteinhaber auch für die UDRP wünschen. Mit der Streitbeilegungsverordnung für die neuen Domain-Endungen findet sich ein neues Verfahren, das bei einfachen Fällen ebenfalls zu unkomplizierten Entscheidungen führen soll: die Uniform Rapid Suspension (URS). Doch ob die neue Streitbeilegungsordnung hält, was sie verspricht, wird erst die Praxis weisen, die noch einige Zeit auf sich warten lassen wird.

Die sehr kurz gefasste Expertenentscheidung im Streit um die Domain tumblr.co.uk findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/591

Weitere Informationen zum .uk-Dispute-Service unter:
> http://www.nominet.org.uk/disputes/

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: domainnamewire.com, nominet.org.uk, eigene Recherche

FO.COM – ZWEI-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 245.000,00

Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte mit fo.com bei einem Preis von US$ 245.000,- (ca. EUR 197.581,-) die viertteuerste Domain des Jahres. Im übrigen war die Tuvalu-Endung .tv prominent vertreten, mit unter anderem set.tv für US$ 29.000,- (ca. EUR 23.387,-), während die allgemeinen generischen Endungen keine Glanzlichter lieferten.

Die Länderendungen beherrschte diesmal die für Televisionäre vermarktete Exotenendung .tv (Tuvalu) mit set.tv für US$ 29.000,- (ca. EUR 23.387,-) und zwei weiteren. Die britische Domain raw.co.uk setzte sich allerdings beim Preis von GBP 15.000,- (ca. EUR 18.524,-) an die zweite Position, und die britische Endung selbst war diesmal recht gut besetzt, was man von .de nicht sagen kann.

set.tv – US$ 29.000,- (ca. EUR 23.387,-)
immobilien.tv – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.129,-)
contactlenses.tv – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.097,-)

raw.co.uk – GBP 15.000,- (ca. EUR 18.524,-)
discountflooring.co.uk – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.452,-)
wheretoeat.co.uk – US$ 4.750,- (ca. EUR 3.831,-)
kneepain.co.uk – US$ 4.200,- (ca. EUR 3.387,-)
cashexpress.co.uk – GBP 1.400,- (ca. EUR 1.729,-)

noname.ca – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.677,-)
kündigen.de (IDN) – EUR 7.000,-
overstock.ae – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.032,-)
gamesonly.de – EUR 4.000,-
optionstrading.co – US$ 4.200,- (ca. EUR 3.387,-)
turism.se – EUR 3.300,-
grazia.co.kr – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.226,-)
segurosalud.es – US$ 2.899,- (ca. EUR 2.338,-)
formulardruck.de – EUR 2.000,-
oostkapelle.de – EUR 2.000,-
trekkerpool.nl – EUR 2.000,-
addons.it – EUR 1.800,-

Die jüngeren generischen Endungen ließen in der vergangenen Woche .info allein auf weiter Flur das Feld bestellen:

versicherungsrechner.info – EUR 5.000,-
the.info – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.032,-)
florists.info – US$ 3.050,- (ca. EUR 2.460,-)

Bei den älteren generischen Endungen übernahm wieder .net die Führung, mit ofa.net für US$ 15.000,- (ca. EUR 12.097,-), doch war insgesamt .org ebenfalls gut vertreten.

ofa.net – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.097,-)
flagged.net – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.258,-)
crave.net – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.645,-)
356.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.032,-)
deadly.net – US$ 4.750,- (ca. EUR 3.831,-)
autoservice.net – US$ 4.188,- (ca. EUR 3.377,-)
motorinsurance.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.226,-)
allplay.net – US$ 3.088,- (ca. EUR 2.490,-)
haina.net – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.410,-)
lagomaggiore.org – EUR 2.250,-
dreamplay.net – US$ 2.788,- (ca. EUR 2.248,-)
youngguns.org – US$ 2.588,- (ca. EUR 2.087,-)
mothersunion.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.016,-)
spotlight.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.016,-)
onehome.org – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.935,-)
cityway.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.613,-)
loveanimals.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.613,-)
thegame.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.613,-)

Unanfechtbar belegte fo.com beim Preis von US$ 245.000,- (ca. EUR 197.581,-) den ersten Platz in der vergangenen Domain-Handelswoche. Die Domain, die sich in der Jahresbestenliste auf Platz 4 befindet, hat sich das TV-Unternehmen Fashion One unter den Nagel gerissen und nutzt sie für ihre europäische Plattform. Dafür lagen die sonstigen .com-Preise deutlich niedriger als in den vergangenen Wochen:

fo.com – US$ 245.000,- (ca. EUR 197.581,-)
exploris.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 24.194,-)
dailybreak.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 20.161,-)
sdfc.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.129,-)
buycarinsurance.com – US$ 18.500,- (ca. EUR 14.919,-)
whatsthescore.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 13.710,-)
corap.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.097,-)
rctv.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.097,-)
lifecompare.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 11.290,-)
mylivecasino.com – EUR 10.000,-
avella.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 9.274,-)
crackon.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 9.274,-)
docusnap.com – US$ 11.250,- (ca. EUR 9.073,-)
pressuresensor.com – US$ 10.698,- (ca. EUR 8.627,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

FRANKFURT/M – IHK ZU ECOMMERCE UND INTERNET-RECHT

Die IHK Frankfurt/M lädt für 21. Juni 2012 zu einer Informationsveranstaltung zu den Themen eCommerce und Internet-Recht. Prof. Dr. Thomas Hoeren ist als Referent geladen.

Nicht zum ersten Mal referiert Prof. Dr. Thomas Hoeren, Uni Münster, die alljährlich gehaltene und dem eCommerce und Internet-Recht gewidmete Veranstaltung der IHK Frankfurt. Hoeren wird dabei über aktuelle Entwicklungen des eCommerce informieren, wie die Anpassungen der Informationspflichten und Widerrufsbelehrung an die EU-Verbraucherrichtlinie, die zu Beginn des Monats eingeführte Button-Lösung und die Entwicklungen im Urheber- und Datenschutzrecht. Weiter steht die aktuelle Rechtsprechung der deutschen, aber auch der europäischen Gerichtsbarkeit auf dem Programm. Neben seinem Vortrag steht Prof. Dr. Hoeren auch bereit, Fragen zum Domain-, Datenschutz- und Urheberrecht und andere Rechtsfragen zu beantworten.

Die Informationsveranstaltung „eCommerce und Internet-Recht“ der IHK Frankfurt/M findet am 21. Juni 2012 von 15.00 bis um 17.30 Uhr im Plenarsaal der Industrie- und Handelskammer in Frankfurt am Main, Börsenplatz 4 in 60313 Frankfurt, statt. Die Kosten belaufen sich auf EUR 75,-.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/588

Quelle: shopbetreiber-blog.de, ihk.de

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