Domain-Newsletter

Ausgabe #638 – 18. Oktober 2012

Themen: DENIC – liest Google bei WHOIS-Anfragen mit?
02)…News: nTLDs – Losverfahren statt „digital archery“ | TLDs – Neues von .at, .canon und .pw | .org – Registry versteigert Kurz-Domains | LG Köln – Anschlussinhaber haftet nicht immer | challenge.com – Spitzen-Preise in Spitzen-Woche | Las Vegas – T.R.A.F.F.I.C. ruft für 2013

DENIC – LIEST GOOGLE BEI WHOIS-ANFRAGEN MIT?

Liest der Suchmaschinenbetreiber Google bei WHOIS-Abfragen im Internetangebot der DENIC eG mit? Die .de-Registry reagierte jedenfalls prompt – an einer Lösung des Problems wird nach Angaben des Vorstands bereits gearbeitet.

Auslöser der aktuellen Debatte ist die Einführung signierter Auskünfte im WHOIS. Seit dem 4. September 2012 bietet die DENIC die Möglichkeit, über die webbasierte WHOIS-Abfrage die Inhaberdaten einer .de-Domain in signierter Form auszugeben. Über eine solche signierte WHOIS-Abfrage lässt sich zweifelsfrei nachweisen, wer zum Zeitpunkt der Abfrage Inhaber einer .de-Domain war, etwa vor dem Hintergrund einer geplanten Veräußerung der Domain oder in rechtlich relevanten Fällen. Um sicherzustellen, dass diese Abfragen nur durch Personen und nicht automatisiert durchgeführt werden können, ist seit dem Jahr 2009 eine Sicherheitsabfrage (Captcha) vorgeschaltet, die man nunmehr durch reCAPTCHA ersetzt hat. Das hinter reCAPTCHA stehende Unternehmen hat der Suchmaschinenbetreiber Google im Jahr 2009 erworben und nutzt es, um Bücher sowie Zeitschriften zu digitalisieren, wobei sich der Nutzer durch Erkennen der Wortkombinationen oftmals unbewusst an diesem Digitalisierungsprojekt beteiligt. Die Einbindung von reCAPTCHA führte nun zu der Sorge, dass der WHOIS-Dienst nicht genutzt werden kann, ohne dass die abgefragte Domain an Google übermittelt wird.

In einer ersten Stellungnahme wies die DENIC-Pressestelle darauf hin, dass DENIC selbst diese Informationen nicht übertragen würde, sondern der Nutzer über den von ihm verwendeten Browser. Ob dies geschieht, würde dabei von der Browserkonfiguration abhängen; der Nutzer könne dieses Verhalten abstellen, in dem er die Übertragung des http-Referers im Header zur nächsten aufgerufenen Seite unterbindet. Dieser Hinweis führte rasch zu scharfem Protest, da DENIC ein Problem auf den Nutzer verlagere, das man selbst geschaffen habe. So wurde unter anderem eingewandt, dass sich das Problem bei korrekter Verwendung nach Maßgabe des einschlägigen RFC (request for comments) 2616 leicht vermeiden ließe.

Sabine Dolderer, Mitglied des Vorstands der DENIC eG, hat inzwischen angekündigt, dass man sich das Thema nochmals ansehen werde. Falls die Lösung einfach sei, werde man dies sicher auch schnell adressieren. So hat man inzwischen verschiedene Verfahren, das Problem zu lösen, evaluiert und arbeitet an einer Lösung. Da die webbasierte WHOIS-Abfrage jedoch ein sehr häufig genutzter DENIC-Dienst ist, sind auch bei kurzfristigen Änderungen einige Funktions- und Performancetests erforderlich. Einstweilen ist jedoch nicht auszuschliessen, dass Google bei jeder webbasierten WHOIS-Abfrage Kenntnis von der gesuchten .de-Domain erhält; in welchem Umfang das Unternehmen diese Daten nutzt, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

Quelle: denic.de, eigene Recherche

NTLDS – LOSVERFAHREN STATT „DIGITAL ARCHERY“

Vergessen Sie alles, was Sie je über das „digital archery“ gelesen haben, denn das digitale Bogenschiessen ist Geschichte: völlig überraschend hat die Internet-Verwaltung ICANN angekündigt, dass nun doch ein Losverfahren über die Prüfungsreihenfolge der nTLD-Bewerber entscheiden soll.

Noch ist es nur ein Plan, doch er hat bereits konkrete Formen angenommen: nach „sorgfältiger Analyse der öffentlichen Kommentare und der möglichen Lösungen“ hat ICANN am 10. Oktober 2012 ein Losverfahren vorgestellt, das darüber entscheiden soll, in welcher Reihenfolge die eingegangenen Bewerbungen um eine neue globale Top Level Domain geprüft werden. Das Verfahren mit der Bezeichnung „prioritization draw“ kann wesentlich über den Erfolg oder Misserfolg einer neuen Domain-Endung mitentscheiden, denn ein möglichst früher Registrierungsbeginn verspricht eine ungleich höhere öffentliche Aufmerksamkeit und damit Zahl von Registrierungen. ICANN nutzt dabei nach eigenen Angaben eine Lücke im Glücksspielrecht Kaliforniens, die es gemeinnützigen Organisationen erlaubt, sich durch den Verkauf von Losen Mittel zu beschaffen. Die dafür benötigte Lizenz hat ICANN beantragt, bis spätestens Ende November 2012 soll sie erteilt werden.

Für das Losverfahren geht ICANN derzeit von folgenden Eckpunkten aus: jeder Bewerber muss für voraussichtlich US$ 100,- ein Papier-Los erwerben; die Lose sind dabei mit Ziffern zwischen 1 und 1.923 durchnummeriert. Der Verkauf erfolgt vor Ort in Los Angeles an den Bewerber oder einen (gegebenenfalls von ICANN gestellten) Vertreter; ein Online-Erwerb ist ausgeschlossen, was zugleich das Risiko technischer Pannen auf ein Minimum reduziert. An einem noch festzulegenden Tag zwischen dem 4. und dem 15. Dezember 2012 erfolgt dann eine Ziehung, die darüber entscheidet, in welcher Reihenfolge die Bewerber geprüft werden. Ein Handel um die Platzreihenfolge zwischen den Bewerbern ist untersagt; lediglich Bewerbungen um eine internationalisierte Top Level Domain geniessen weiterhin bevorzugte Behandlung. Für den weiteren Verlauf bedeutet dies, dass ICANN ab März 2013 voraussichtlich für zwischen 30 und 100 Bewerber wöchentlich das Prüfungsergebnis bekanntgibt. Vor dem für April 2013 angesetzten ICANN-Meeting in Peking kann jedoch kein Bewerber mit einem verbindlichen Registry-Vertrag rechnen; erste Registrierungen unter einer neuen Top Level Domain wären dann wohl Mitte 2013 möglich.

Die Öffentlichkeit hat 30 Tage Gelegenheit, zum geplanten Losverfahren Stellung zu nehmen. Anderen Vorschlägen hat ICANN bereits eine Absage erteilt; weder ein Ratespiel um die Anzahl der Bonbons in einem Glasgefäß noch das klassische „Schnick, Schnack, Schnuck“ vermochte bei der ICANN-Führung zu überzeugen.

Weitere Informationen zum geplanten Losverfahren finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/642

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AT, .CANON UND .PW

Zahlreiche Unternehmen haben sich bei ICANN um eine Marken-Endung beworben, doch was damit anfangen? Der Elektronik-Konzern Canon deutet an, in welche Richtung es gehen könnte. Bei Nic.at geht man in die PR-Offensive, während Palaus .pw neu durchstartet – hier die Kurznews.

Nic.at, Registry der österreichischen Landesendung .at, geht in die PR-Offensive: unter dem Motto „Domains machen mehr daraus“ ist eine Info-Kampagne rund um das Thema clevere Domainstrategie gestartet. Sie richtet sich an Personen und Unternehmen gleichermaßen mit dem Ziel, das Thema Domains stärker in die Öffentlichkeit zu bringen. Hierzu stellt die Initiative Werkzeuge und Inhalte bereit, die Agenturen, Institutionen und Einzelpersonen intelligente Domain-Strategien vermitteln. Die Teilnehmer können sich beispielsweise eigene kreative Domains ausdenken; die witzigsten Vorschläge werden dann in der Galerie veröffentlicht und als „Domain der Woche“ prämiert; erste Gewinner sind schachm.at, friede-freude-eierkuchen.at sowie mitoffenenkartenspielen.at. Versüsst wird die Kampagne mit der Möglichkeit, ein gratis Werbemittel-Paket und drei Gratis-Domains zu bestellen. Eine Teilnahme ist ab sofort möglich.

Der japanische Elektronikkonzern Canon Inc. hatte mit frühzeitiger Bekanntgabe seiner Bewerbung um .canon das Eis bei den Marken-TLDs gebrochen, doch welche Pläne verfolgt das Unternehmen mit einer eigenen Top Level Domain? In Sachen Informationspolitik baute Canon jetzt seine Vorreiterrolle aus: wie aus Anlass der T.R.A.F.F.I.C.-Konferenz in Fort Lauderdale (Florida) bekannt wurde, will Canon die Domain für seine Millionen von Kunden öffnen, um dort Fotos in eine Cloud zu laden und mit anderen Nutzern zu teilen. Details der Vergabe sind noch nicht bekannt, und auch eine offizielle Bestätigung für diese Meldung steht bisher noch aus; denkbar ist aber zum Beispiel, dass jeder Käufer einer Canon-Kamera eine .canon-Domain miterhält, um sie zum Fototausch zu nutzen.

Der indische Internet Service Provider Directi verpasst .pw, der Landesendung des pazifischen Inselstaats Palau, eine Generalüberholung: pünktlich zum ICANN-Meeting in Toronto startet .pw als offene Top Level Domain mit freier Registrierung für jedermann. Vermarktet werden sollen Domains unter .pw als Endung für das „professional web“; Vorbilder wie Westsamoas .ws, die als „WebSite“ vermarktet wird, oder Tuvalus .tv, die sich im TV- und Medienbereich einiger Beliebtheit erfreut, lassen grüssen. Directi plant allerdings, .pw wie eine generische Top Level Domain zu betreiben, einschließlich einer 68-tägigen Sunrise Period, die voraussichtlich im Dezember 2012 beginnt. Angekündigt ist eine Unterstützung von DNSSEC, IPv6 sowie diverse internationalisierte Zeichen; Preise und Gebühren stehen noch nicht fest.

Weitere Informationen zur Nic.at-Kampagne finden Sie unter:
> http://www.domainsmachenmehrdaraus.at

Weitere Informationen zu .pw finden Sie unter:
> http://www.registry.pw

Quelle: nic.at, domaingang.com, webhosting.info

.ORG – REGISTRY VERSTEIGERT KURZ-DOMAINS

Unter dem Label „Projekt 94“ will PIR, Verwalterin der generischen Domain-Endung .org, 94 Domain-Namen, die bisher noch nicht registriert waren, über die Registrare GoDaddy und eNom versteigern. Darunter findet man 33 Ein-Zeichen-Domains wie a.org, und 1.org.

Am 10. Oktober 2012 gab The Public Interest Registry ihre Entscheidung bekannt, 94 Ein- und Zwei-Zeichen-Domains versteigern zu wollen. Die Domains waren noch nie konnektiert. 2003 übernahm PIR die Verwaltung von .org; seinerzeit waren die Domains für eine künftige Zuteilung reserviert und als nicht verfügbar für die sofortige Anmeldung deklariert. PIR vergibt diese Domains nun, so heisst es, weil von Seiten der Internetgemeinschaft Interesse an ihnen bekundet wurde. Die Kurzdomains bieten zukünftigen Inhabern hohes Branding- und Marketingpotential, da sie leicht merkbar, vertippfehlerarm und damit bestens kommunizierbar sind. Bewerber um die neuen .org-Domains sind aufgefordert zu dokumentieren, dass sie die .org-Werte hochhalten, einen dezidierten Plan haben, wie sie die Domain nutzen werden, und dass sie über die notwendigen Ressourcen verfügen, ihren Plan umzusetzen. PIR hofft auf großes Interesse und klingelnde Kassen. Die Einnahmen sollen in die Weiterentwicklung neuer Technologien wie DNSSEC investiert werden.

Partner bei der Vergabe sind die Registrare GoDaddy und eNom, über die die Domains versteigert werden. Beide müsste ein Kontingent von 47 Domains zur Verfügung stehen; nach unseren Zählungen der Listen kamen wir auf lediglich 85 Domains, 42 bei GoDaddy und 43 bei eNom. Beide Registrare tragen Sorge dafür, dass die Domains an Unternehmungen und Organisationen vergeben werden, die das Vertrauen und den Wert respektieren, der mit einer .org-Domain einhergeht. Termine für die Versteigerungen stehen noch nicht fest, jedenfalls sollen sie jeweils zehn Tage dauern. Domain-Investoren haben so ihre Schwierigkeiten mit den anstehenden Auktionen, kommen sie doch aufgrund der Anforderungen für die Bieter um die Domains nicht als zukünftige Inhaber in Betracht, da von ihnen kaum Geschäftsmodelle zu erwarten sind, die dem Ethos von .org gerecht werden.

Der Grund für die Versteigerung der .org-Domains zu diesem Zeitpunkt dürfte auch darin zu sehen sein, dass der Wert der Domains mit Einführung neuer Endungen rasch fallen könnte und sie später weniger einbringen würden als gerade jetzt, da absehbar ist, dass die neuen Domains noch einige Zeit auf sich warten lassen. Ein solches wirtschaftliches Interesse seitens PIR wäre verständlich und ist vernünftig.

Weitere Informationen unter:
> http://pir.org/pr/2012/project94

Eine Listen der 94 Domains findet man unter:
> http://www.project94.org/

Quelle: pir.org, domainincite.com, elliotsblog.com, eigene Recherche

LG KÖLN – ANSCHLUSSINHABER HAFTET NICHT IMMER

Das Landgericht Köln zeigt in einer aktuellen Entscheidung zur Haftung des Anschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing, dass höhere Anforderungen an den Vortrag von klagenden Rechteinhabern zu stellen sind (LG Köln, Urteil vom 11.09.2012, Az.: 33 O 353/11).

Die Klägerin produziert und vermarktet Computerspiele. Sie geht von einer Urheberrechtsverletzung per Filesharing aus, die über den Internetanschluss des Beklagten erfolgt sein soll, in dessen Haushalt neben ihm seine Ehefrau und die gemeinsamen Kinder (bei Klageerhebung 18 und 16 Jahre alt) leben und den Internetanschluss ebenfalls nutzen. Der Beklagte gab zunächst keine Unterlassungserklärung ab. Die Klägerin wandte sich an das Landgericht Köln. Der Beklagte erklärte, der Filesharing-Upload erfolgte nicht über seinen Anschluss; seine Familie habe er regelmäßig darauf verwiesen, kein Filesharing betreiben zu dürfen. Zudem seien Sicherheitsvorkehrung hinsichtlich des Routers und des WLAN erfolgt und die fragliche Spielsoftware und irgendwelche Filesharingprogramme befänden sich nicht auf den heimischen Rechnern. Im laufenden Prozess gab der Beklagte schließlich die strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Die Klägerin verlangte nun noch den entstandenen Schaden ersetzt, der sich aus dem gerichtlichen Verfahren ergibt.

Das Landgericht Köln wies den Antrag auf Schadensersatz zurück, da die Klägerin weder substantiiert nachweisen konnte, dass der Beklagte Täter noch dass er Störer ist. In seiner Begründung verweist das Gericht auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 16.05.2012, Az.: 6 U 239/11), aus der sie weithin zitiert. Darin setzt sich das OLG Köln mit den Anforderungen an Darlegungs- und Beweislast in solchen Fällen auseinander. Das Landgericht Köln schließt sich dieser Meinung an und kommt zum Ergebnis, dass die Täterschaft des Beklagten nicht nachgewiesen ist, da die Vermutung, der Beklagte sei der Täter, bereits durch die ernsthafte Möglichkeit erschüttert wird, ausser ihm als Anschlussinhaber komme auch ein anderer Haushaltsangehöriger als Täter in Betracht. Auch die Haftung als Störer vermochte die Klägerin nicht nachzuweisen. Hinsichtlich der Ehefrau, sollte diese die Urheberrechtsverletzung begangen haben, hätte der Beklagten keinerlei Prüfpflichten gehabt, über die er, wenn er ihnen nicht nachgekommen wäre, in die Haftung geraten würde. Hinsichtlich der beiden Kinder des Beklagten besteht zwar eine Prüfpflicht, doch konnte das Gericht nicht feststellen, dass eine etwaige Verletzung dieser Prüfpflicht seitens des Beklagten für die Urheberrechtsverletzungen kausal geworden wäre. Man könne nämlich nicht ausschliessen, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht doch durch die Ehefrau erfolgt wäre.

Folgt man dieser begrüßenswerten Rechtsprechung aus Köln, so wird es in Fragen der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing deutlich schwerer für die Rechteinhaber, Ansprüche durchzusetzen.

Das Urteil des LG Köln findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/643

Mehr über die frühere Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 16.05.2012, Az.: 6 U 239/11) finden Sie hier:
> http://www.domain-recht.de/verweis/644

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: nrw.de, internet-law.de

CHALLENGE.COM – SPITZEN-PREISE IN SPITZEN-WOCHE

Die vergangene Domain-Handelswoche war exzeptionell: sie lieferte gleich drei hochpreisige Domains mit challenge.com für US$ 500.000,- (ca. EUR 384.615,-) an der Spitze. Die Länderendungen waren recht gut durch online-casinos.at vertreten.

Österreich konnte sich vergangene Woche mit online-casinos.at zum Preis von EUR 24.000,- an die Spitze der Länderendungen setzen. Ihr folgte die europäische design.eu mit EUR 19.000,-. Die deutsche Endung war nur schwach vertreten, dafür lieferte die britische Endung gleich sechs ordentlich verkaufte Domains.

online-casinos.at – EUR 24.000,-
ble.at – EUR 6.000,-

design.eu – EUR 19.000,-
equity.eu – EUR 5.850,-

mybags.co.uk – EUR 8.400,-
flightsthailand.co.uk – GBP 3.990,- (ca. EUR 4.950,-)
getoutofdebt.co.uk – GBP 3.990,- (ca. EUR 4.950,-)
int.co.uk – GBP 3.990,- (ca. EUR 4.950,-)
lhp.co.uk – GBP 3.990,- (ca. EUR 4.950,-)
worklife.co.uk – GBP 3.990,- (ca. EUR 4.950,-)

centralcoast.com.au – AUD 24.200,- (ca. EUR 4.950,-)
brasile.it – EUR 15.601,-
namorar.com.br – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.538,-)
farm.co – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.154,-)
workwear.nl – EUR 5.099,-
golfonline.pt – GBP 3.990,- (ca. EUR 4.950,-)
cameo.tv – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.846,-)
blush.se – EUR 3.825,-
1tv.ch – EUR 3.720,-
spenglerei.de – EUR 2.900,-

Die neueren generischen Top Level Domains repräsentierte diesmal die sehr selten gehandelte Reiseendung .travel, von der wir seit dem Verkauf von answers.travel für kolportierte US$ 3,3 Mio. Anfang 2009 so gut wie nichts mehr gehört haben:

space.travel – US$ 10.500,- (ca. EUR 8.077,-)
bangkok.travel – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.538,-)

Die Preise der älteren generischen Endungen waren diesmal wieder nicht so ergiebig wie noch beim letzten Mal. Immerhin setzte sich die Zwei-Ziffern-Domain 82.net mit einem Preis von US$ 17.905,- (ca. EUR 13.773,-) deutlich ab:

82.net – US$ 17.905,- (ca. EUR 13.773,-)
mb.net – US$ 7.100,- (ca. EUR 5.462,-)
jpa.net – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.615,-)
calgaryrealestate.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.846,-)
mailorderbride.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.846,-)
yourlife.net – US$ 3.688,- (ca. EUR 2.837,-)
precor.net – US$ 3.388,- (ca. EUR 2.606,-)
thegallery.org – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.222,-)
savingamerica.org – US$ 2.688,- (ca. EUR 2.068,-)
labourse.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 1.991,-)
währungsrechner.org (IDN) – EUR 1.964,-
hhf.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.923,-)
adtime.net – US$ 2.388,- (ca. EUR 1.837,-)
inps.net – US$ 2.323,- (ca. EUR 1.787,-)
pplus.net – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.769,-)
shipsfree.net – US$ 2.188,- (ca. EUR 1.683,-)
esli.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.538,-)

Die Kommerzendung übertrumpfte sich diesmal beinahe selbst mit drei Domains im sechsstelligen Bereich: challenge.com konnte sich mit dem Preis von US$ 500.000,- (ca. EUR 384.615,-) auf Platz 2 der Jahresbestenliste positionieren, wo sie zusammen mit jackpot.com residiert. Die beiden Zwei-Zeichen-Domains vi.com und rh.com erklommen mit nicht minder erfreulichen US$ 325.000,- (ca. EUR 250.000,-) den aktuell vierten und mit US$ 304.000,- (ca. EUR 233.846,-) den siebten Platz der Jahresbestenliste. Hervorragend war auch der Verkauf der deutschsprachigen Domain fahrrad.com für stoltze EUR 90.000,-, die leider lediglich bei Sedo geparkt ist.

challenge.com – US$ 500.000,- (ca. EUR 384.615,-)
vi.com – US$ 325.000,- (ca. EUR 250.000,-)
rh.com – US$ 304.000,- (ca. EUR 233.846,-)
fahrrad.com – EUR 90.000,-
adrenaline.com – US$ 85.000,- (ca. EUR 65.385,-)
upperpeninsula.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 42.308,-)
austinhomes.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 30.769,-)
vadi.com – US$ 37.000,- (ca. EUR 28.462,-)
casinofloor.com – US$ 32.500,- (ca. EUR 25.000,-)
backsplash.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.077,-)
fashionplate.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.077,-)
filelocker.com – US$ 27.500,- (ca. EUR 21.154,-)
powerice.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 16.154,-)
democraticcapitalism.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.385,-)
militaria.com – EUR 12.500,-

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

LAS VEGAS – T.R.A.F.F.I.C. RUFT FÜR 2013

Neben dem Domainfest Global findet 2013 auch die T.R.A.F.F.I.C. Las Vegas statt. Der Termin für dieses wichtige Domainer-Treffen liegt im Frühsommer 2013. Die T.R.A.F.F.I.C. 2012 hingegen enttäuschte.

Schon vor der letzten T.R.A.F.F.I.C., die vom 7. bis 10. Oktober 2012 in Fort Lauderdale stattgefunden hat, hatte Rick Schwartz den Termin für die 2013 anstehende T.R.A.F.F.I.C. Las Vegas bekannt gegeben, die vom 29. Mai bis 1. Juni 2013 im Bellagio Hotel, 3600 Las Vegas Blvd. S., Las Vegas, NV 89109, USA, abgehalten wird. Nähere Informationen gibt es noch nicht.

Wie erfolgreich die kommende Ausgabe des wichtigsten Domainer-Investorentreffens sein wird, könnte auch vom fehlenden Erfolg der jetzt in Fort Lauderdale anlässlich der Live-Domain-Auktion erzielten Preise abhängen. Diese waren für viele, selbst für Veranstalter Rick Schwartz, enttäuschend. Aus Sicht von Rick Schwartz liegt es an der derzeit fehlenden Kaufkraft der Domainer, dass zum Beispiel fanclub.com mit dem Gebot von US$ 37.500,- und goldbullion.com mit lediglich US$ 20.000,- deutlich unter den Mindestgeboten blieben. Stattdessen gingen zahlreiche Domain-Namen zu günstigsten Preisen und zu 75 Prozent an langjährige und erfahrene Domainer. Andrew Alleman bezeichnete die T.R.A.F.F.I.C.-Auktion als die spannendste Auktion seit Jahren, auch wenn keine hohen Preise erzielt wurden. Rick Schwartz verwies darauf, dass die Auktion nicht alles sei, sondern die Workshops besser denn je besucht wurden, und die Stimmung und die Verbindungen untereinander sich wieder einmal verbessert hätten.

Man darf also gespannt sein, was die nächste T.R.A.F.F.I.C., die vom 29. Mai bis 1. Juni 2013 im Bellagio Hotel, 3600 Las Vegas Blvd. S., Las Vegas, NV 89109, USA stattfindet, bringen wird.

Weitere Informationen und Anmeldung in Kürze unter:
> http://targetedtraffic.com

Quelle: targetedtraffic.com, domainnamewire.com, ricksblog.com, eigene Recherche

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