Themen: nTLDs – Zahl der Bewerber auf 1.923 geschrumpft | .cn – plant Chinas Landesendung das Comeback? | TLDs – Neues von .de, .qa und .is | ICANN – Änderungskriterien veröffentlicht | LG Amberg – Rechtsverletzung durch Backlinks | oktoberfest.net – o´zapft ist für US$ 18.000,- | Oktober – Australien bereitet sich auf IGF vor
NTLDS – ZAHL DER BEWERBER AUF 1.923 GESCHRUMPFT
Die Internet-Verwaltung ICANN hat Details zum laufenden Prüfungsverfahren um neue globale Top Level Domains (nTLDs) bekanntgegeben: demnach haben bisher sieben Bewerber ihren Antrag zurückgezogen. Auch ein deutscher Teilnehmer befindet sich darunter.
Exakt 1.930 Bewerbungen waren im Juni 2012 zur Prüfung angetreten, doch gut drei Monate später haben sich sieben Bewerber freiwillig wieder verabschiedet. Zumindest vier davon hat ICANN inzwischen namentlich genannt: es handelt sich um die Endungen .and, .are, .est und .ksb. Die ersten drei stammen sämtlich von Charleston Road Registry Inc., hinter der wirtschaftlich der Suchmaschinenbetreiber Google steckt. Völlig überraschend kommt der Rückzug von Google nicht; sowohl .and (Andorra), .are (Vereinigte Arabische Emirate) als auch .est (Estland) repräsentieren einen Alpha-3-Code gemäß der ISO-3166-1-Kodierliste, herausgegeben von der Internationalen Organisation für Normung (ISO). Ihre Registrierung war im Applicant Guide Book von vornherein ausgeschlossen worden, so dass die Bewerbung keinen Erfolg haben konnte. Welcher Grund dagegen die KSB Aktiengesellschaft, einen Pumpen- und Armaturenhersteller aus Frankenthal, zum Rückzug bewogen hat, ist öffentlich bisher nicht bekannt; auf unsere Nachfrage hin verwies man darauf, dass die Hintergründe vertraulich sind und man uns keine Information dazu zukommen lassen könne. Die restliche drei Rückzieher sind hingegen namentlich bisher unbekannt.
Die Liste der Rückzieher dürfte sich allerdings noch verlängern. So kollidiert auch die indische Bewerbung für .idn mit der ISO-3166-1-Kodierliste. Potentielle Kandidaten für einen Rückzug sind zudem jene 57 Bewerber, die bei ICANN um eine Änderung ihrer Bewerbung gebeten haben. Dazu zählen unter anderem VeriSign mit dem Fall einer hebräischen Übersetzung einer internationalisierten Version von .com sowie die Kerry Trading Co. Limited, bei deren Bewerbung um .kerrylogisitics offenkundig der Vertipperteufel zugeschlagen hat. Prominentester Fall ist aber DotConnect Africa, das von der beantragten Endung .dotafrica zu .africa wechseln möchte.
Kleines Trostpflaster: wer seine Bewerbung zurückzieht, erhält im jetzigen Stadium immerhin 70 Prozent der Bewerbungsgebühr von US$ 185.000,00 erstattet. Allerdings sollte man sich auf eine längere Wartezeit einstellen: so meldet das Beratungsunternehmen Sedari, dass einer seiner Kunden seit dem 7. Mai 2012 auf eine Erstattung der TAS-Gebühren wartet. GJB Partners will seine Bewerbung am 6. Juni 2012 zurückgezogen haben, ohne dass die Gebühr bisher erstattet worden sei; man habe daher beim California Attorney General Beschwerde eingelegt. Ob es sich um Einzelfälle handelt, ist bisher unklar; eine Stellungnahme von ICANN gibt es nicht.
Quelle: icann.org, isenbergondomains.com, domainnamewire.com
.CN – PLANT CHINAS LANDESENDUNG DAS COMEBACK?
Steiler Aufstieg, jäher Absturz und jetzt möglicherweise ein überraschendes Comeback: CNNIC, Verwalterin der chinesischen Länderendung .cn, soll mit dem Internetunternehmen Tencent Holdings Ltd. in Verhandlungen über die Registrierung von mehreren Millionen .cn-Domains stehen.
Gut vier Jahre sind inzwischen vergangen, seit es der chinesischen country code Top Level Domain .cn im Juli 2008 gelungen war, mit 12,3 Millionen registrierten Domains das deutsche Kürzel .de vom Thron zu stürzen und, gemessen an reinen Registrierungszahlen, zur weltweit meistgefragtesten Länderendung aufzusteigen. Zu Höchstzeiten waren über 14 Millionen .cn-Domains vergeben. Doch die Herrlichkeit hielt nicht lange an: mehrere meist kurzfristige Änderungen der Vergabebedingungen führten dazu, dass die vormals für jedermann erhältliche .cn nur mehr einem eingeschränkten Personenkreis offenstand; so mussten alle Anmelder einer .cn-Domain ihrer Anmeldung eine Kopie des Handelsregisterauszugs sowie des Personalausweises beifügen. Binnen weniger Monate stürzten daraufhin die Registrierungszahlen auf gut 3,3 Millionen ab. Aktuell meldet die Registry CNNIC rund vier Millionen registrierte .cn-Domains.
Doch diese Zahl könnte in den kommenden Monaten förmlich explodieren. Nach einem Bericht von TechinAsia hat CNNIC vor wenigen Tagen mit Tencent, das mit „QQ“ unter anderem einen populären Instant Messaging Service anbietet sowie das soziale Netzwerk „QQzone“ betreibt, einen Partnerschaftsvertrag geschlossen. Inhalt der Verhandlungen soll sein, dass jeder QQ-Account mit einer .cn-Domain verknüpft wird; beim Aufruf der Domain erscheint also direkt die Website des Nutzers. Zur Vorbereitung dieses neuen Angebots hat Tencent bereits zehntausende .cn-Domains registriert, namentlich die Domains mit den Ziffern 10000.cn bis 99999.cn, und von 100000.cn bis 430581.cn. Der Teilnehmer mit der QQ-Nummer 430581 erhielte dann zum Beispiel – offenbar per Opt-In – die Domain 430581.cn: zudem könnte er unter der Adresname@430581.cn seine eMails versenden.
Da jeder QQ-Account durch eine Zahl mit bis zu neun Ziffern repräsentiert wird, könnte die Zahl der neu zu registrierenden .cn-Domains damit sogar .com übertreffen; die weltweit beliebteste Top Level Domain meldet derzeit rund 105 Millionen registrierte Domains. Aktuell ist die Weiterleitung allerdings noch nicht konfiguriert. Damit dürfte es aber nicht mehr lange dauern: wie Xie Xian, Chef von Tencent QQZon, Reportern gegenüber bestätigt haben soll, startet die erste Phase dieses neuen Angebots noch im September 2012.
Quelle: techinasia.com, domaingang.com, cnnic.cn
TLDS – NEUES VON .DE, .QA UND .IS
„Very Important Domains“, aber nicht nur für „Very Important People“: die isländische Domain-Verwaltung plant die Einführung ganz besonderer Domains. Die deutsche DENIC eG sorgt dagegen für mehr Rechtssicherheit, während bei .qa der Teufel im Detail steckt – hier die Kurznews.
DENIC eG, Verwalterin der deutschen Länderendung .de, hat mit der Einführung signierter Auskünfte im WHOIS begonnen. Laut einer Pressemitteilung der Registry ist damit gewährleistet, dass im Falle technischer Schwierigkeiten oder Rechtsverletzungen, die von einer Domain unterhalb von .de ausgehen, der zuständige Ansprechpartner von jedermann rasch ermittelt werden kann. Über eine signierte WHOIS-Abfrage lässt sich also künftig zweifelsfrei nachweisen, wer zum Zeitpunkt der Abfrage Inhaber einer Domain war, etwa vor dem Hintergrund einer geplanten Veräußerung der Domain oder in rechtlich relevanten Fällen. Im Zuge der Verbesserungsmaßnahmen wurde zudem die seit 2009 eingesetzte Captcha-Version durch reCAPTCHA ersetzt. Die Neuerungen stehen ab sofort zur Verfügung.
Im Herbst 2011 hat das Emirat Katar seine Länderendung .qa für die Allgemeinheit geöffnet und seither mit der Anlehnung an das englische „Question/Answer“ immerhin knapp 14.500 Domains vergeben. Doch die Fragen und Antworten zu .qa hat offenbar nicht jeder Domain-Inhaber gelesen: so stehen bei der Domain-Handelsplattform Sedo mehrere hundert .qa-Domains im Angebot, teilweise zu Preisen von mehreren tausend Euro. Allerdings ist das Angebot vergeblich, denn der Verkauf von .qa-Domains ist nach den Vergaberegeln der Qatar Domains Registry untersagt. Wer dennoch einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, läuft Gefahr, die Domain binnen kurzer Zeit zu verlieren; die Vorschrift ist also nicht verhandelbar.
Die isländische Domain-Verwaltung ISNIC plant die Einführung von so genannten „Very Important Domains“, kurz VID. Wie die Registry Ende August 2012 bekanntgab, sollen VIDs die Sicherheit bei .is-Domains verbessern. VIDs erhalten eine Vorzugsbehandlung insbesondere in Bezug auf die Verlängerung des Registrierungsvertrages, der niemals versehentlich enden kann. Zudem wird es bei VIDs schwieriger, die Domain zu übertragen, da entweder eine digitale oder eine handschriftlich signierte Bestätigung des Inhabers erforderlich ist. Im Zuge der Vorbereitung von VIDs bittet ISNIC alle Inhaber einer .is-Domain, ihre aus dem WHOIS ersichtliche eMail-Adresse aktuell zu halten; noch in diesem Herbst will ISNIC sodann weitere Details mitteilen. Offen bleibt daher vorerst, mit welchen Kosten ein solcher besonderer VIP-Service verbunden sein wird.
Die Informationsseite der DENIC eG zu den signierten WHOIS-Auskünften finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/628
Quelle: denic.de, domaingang.com, isnic.is
ICANN – ÄNDERUNGSKRITERIEN VERÖFFENTLICHT
Wir haben es weiter oben bereits angesprochen: Einige Bewerbungen um neue Top Level Domains sind offensichtlich schief gelaufen, wie .dotafrica und .kerrylogisitics zeigen. ICANN hat nun mitgeteilt, unter welchen Voraussetzungen Änderungen bei einer Bewerbung vorgenommen werden können.
Bewerber, die meinen, ihre Bewerbung um eine neue Domain-Endung sei fehlerhaft, können sie nach einer aktuellen Meldung von ICANN in zwei Schritten korrigieren: Zunächst lädt man das entsprechende Änderungsformular herunter und füllt dieses aus. Das – nicht einmal – einseitige Formular dient zunächst allerdings nur zur Identifizierung desjenigen, der eine Änderung begehrt. Dem Blatt fügt man einen mit Korrekturen versehenen Antrag („redlined document“) bei. Im zweiten Schritt loggt man sich in das CSC-Portal für Bewerber bei ICANN ein und übermittelt das Formblatt nebst Anhang.
ICANN wird die Eingaben evaluieren und zieht dazu sieben Entscheidungskriterien heran, die in der Mitteilung ICANNs näher beschrieben sind. So sollte der Grund für die Änderung nachvollziehbar erklärt werden; zudem muss ein Nachweis erbracht werden, dass die Anmeldung fehlerhaft ist. ICANN prüft weiter, ob sich die Änderungen auf andere Beteiligte auswirken, und ob sich Präzedenzfälle ergeben, die andere Bewerber ihrerseits in Anspruch nehmen wollen, die sich dann wieder auf Dritte auswirken und vielleicht unerwünschte Folgen für das gesamte Einführungsprogramm nach sich ziehen. ICANN will abwägen, ob eine Änderung oder deren Zurückweisung als fair oder unfair gegenüber dem Antragsteller oder anderen Bewerbern ausgelegt werden wird. Weiter werden die Folgen auf den gesamten Bewerbungsprozess, die Evaluation und etwaige Widerspruchsverfahren („string contentions“) abgeschätzt und schließlich stellt sich die Frage der mit der spezifischen Änderung einhergehenden zeitlichen Verzögerung des gesamten gTLD-Verfahrens. Dabei schließt ICANN nicht aus, dass zusätzliche Gebühren für den Steller eines Änderungsantrages entstehen, und weist darauf hin, dass die Konsistenz der Angaben, zum Beispiel hinsichtlich der finanziellen Lage eines Bewerbers, gewahrt bleiben muss, um nicht die Folgen unwahrer oder falscher Angaben nach sich zu ziehen.
Mit der Eröffnung eines Korrekturverfahrens verkompliziert sich das gesamte gTLD-Verfahren einmal mehr. Nochmals wird die Einführung neuer Domain-Endungen fehleranfälliger und angreifbarer. ICANN tut sich damit keinen Gefallen. Die Bewerber hatten vor und während der Bewerbungsphase ausreichend Zeit, die eigenen Daten zu kontrollieren und deren Richtigkeit zu überprüfen. Andererseits sind solche Schnitzer wie in den Fällen .dotafrica und .kerrylogisitics derart offensichtlich, dass einer Änderung nichts im Wege stehen sollte.
Die sieben Kriterien von ICANN findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/629
Quelle: icann.org, thedomains.com
LG AMBERG – RECHTSVERLETZUNG DURCH BACKLINKS
Das Landgericht Amberg hat im Streit um einen SEO-Dienstleistungsvertrag entschieden, wann Blogkommentare und Backlinks entfernt werden müssen, weil sie die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers verletzen.
Der Kläger, der Texte für Dritte erstellt, und die Beklagte, die Suchmaschinenoptimierungsdienstleistungen anbietet, schlossen einen Linkbuilding-Service-Vertrag, mit dem sich die Beklagte verpflichtete, für drei Monate auf fremden Websites monatlich jeweils 228 Backlinks zugunsten des Internetangebots des Klägers zu setzen. Die Beklagte schaffte es nicht, innerhalb des gesetzten Zeitraums alle Backlinks zu setzen. Aus Sicht des Kläger war die Leistung der Beklagten wertlos, weil die wenigsten Websites, auf denen die Beklagte die Backlinks setzte, themenrelevant waren. Nach Ende der drei Monate forderte der Kläger die Beklagte auf, weitere Verlinkungen zu unterlassen. Der Kläger verlangte die Rückzahlung des Werklohns und die Entfernung der Backlinks und von Kommentaren, die die Beklagte für den Kläger auf Weblogs hinterlassen hatte. Die Beklagte setzte weiterhin Backlinks. Schließlich mahnte der Kläger die Beklagte ab und forderte eine Unterlassungserklärung, die die Beklagte auch abgab. Der Forderung, die Backlinks zu entfernen, kam die Beklagte indes nicht nach, so dass der Kläger Klage vor dem Landgericht Amberg erhob.
Das Landgericht Amberg wies die Klage überwiegend ab (Urteil vom 22.08.2012, Az.: 14 O 417/12). Im Hinblick auf die Entfernung frei erfundener Kommentare, und soweit sich diese nicht ohne damit verbundene Backlinks entfernen ließen auch für diese, gab das Gericht der Klage statt (§ 823 Absatz 1 BGB i.V.m. § 1004 Absatz 1, Satz 1 BGB). Mit den Kommentaren hat die Beklagte aus Sicht des Gerichtes widerrechtlich in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers eingegriffen. Der Kläger würde als Urheber der Kommentare wahrgenommen, deren Inhalte der Privatsphäre des Klägers zugeordnet würden. Allerdings hätten sie keinerlei Bezug zum Kläger. Damit liege eine Verletzung des Rechts am gesprochenen und geschriebenen Wort vor. Der Kläger habe in die Kommentarsetzung nicht eingewilligt, sondern alleine in das Setzen von Backlinks. Aufgrund der möglichen Kenntnisnahme von den Kommentaren durch die Backlinks liegt noch keine Einwilligung in die Kommentare. Bezüglich der anderen Backlinks sieht das Gericht keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wohl da diese für sich stehen.
Ein Anspruch auf Rückzahlung des Werklohns besteht aus Sicht des LG Amberg nicht, da die Beklagte ihre Leistung erfüllt hat, wenn auch nicht innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit. Der Kläger hätte allenfalls, nach Ablauf der Vertragszeit, Gewährleistungsansprüche gelten machen können, aber eine Rückforderung des Werklohns ist nicht möglich. Allerdings hat die Beklagte aus Sicht des Gerichts ihre Leistung mit Setzen der Backlinks mängelfrei erbracht. Eine tatsächliche Optimierung der Website des Klägers war nicht geschuldet. Die Auswahl der Websites, auf denen Backlinks gesetzt wurden, ist auch nicht wertlos, denn der Kläger konnte nicht erwarten, dass bei dem vereinbarten Entgelt und einem Leistungsumfang von 228 Backlinks monatlich nur Backlinks auf einschlägigen Websites gesetzt werden.
Die Entscheidung des LG Amberg findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/630
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: stroemer.de
OKTOBERFEST.NET – O´ZAPFT IST FÜR US$ 18.000,-
Der Domain-Handel sah diesmal erfreulichere Zahlen, angefangen mit paddle.com zum Preis von US$ 120.000,- (ca. EUR 95.238,-) und ein insgesamt hohes Niveau unter .com, über die Länderdomain runway.ca für US$ 19.000,- (ca. EUR 15.079,-) bis zu oktoberfest.net für US$ 18.000,- (ca. EUR 14.286,-).
Die kanadische Endung setzte sich mit runway.ca zum Preis von US$ 19.000,- (ca. EUR 15.079,-) an die Spitze unter den Länderendungen. Ihr folgte die kolumbianische rocket.co für US$ 16.000,- (ca. EUR 12.698,-) und die deutsche Zwei-Ziffern-Domain 21.de für EUR 12.000,-. Die britische Endung war hingegen abgeschlagen. Im übrigen gabs einen bunten Strauß von Endungen.
runway.ca – US$ 19.000,- (ca. EUR 15.079,-)
rocket.co – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.698,-)
roads.co – US$ 6.666,- (ca. EUR 5.290,-)
21.de – EUR 12.000,-
enjo.de – EUR 3.000,-
smart-electricdrive.de – EUR 2.650,-
eyetracking.de – EUR 1.900,-
newyears.co.uk – US$ 9.250,- (ca. EUR 7.341,-)
sohome.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 6.244,-)
sellmyhousefast.co.uk – GBP 4.000,- (ca. EUR 4.995,-)
beez.me – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.952,-)
realestates.com.au – US$ 5.682,- (ca. EUR 4.510,-)
sales.gr – EUR 4.500,-
impossible.me – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.175,-)
bicycle.ch – EUR 3.000,-
businesscards.co.za – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.778,-)
franceluxe.fr – EUR 2.500,-
supergame.be – EUR 2.500,-
klassiekemuziek.nl – EUR 2.380,-
fussballwetten.eu – EUR 2.250,-
ferienhaus-ferienwohnungen.ch – EUR 2.200,-
estanques.es – EUR 1.900,-
prussia.eu – EUR 1.900,-
cl.am – GBP 1.500,- (ca. EUR 1.873,-)
leefkracht.nl – EUR 1.890,-
Die neueren Endungen wurden von .info vertreten:
descargar.info – EUR 4.100,-
montreal.info – US$ 2.611,- (ca. EUR 2.072,-)
Unter den älteren generischen Endungen .net und .org lagen die Preise diesmal einen Hauch höher. An der Spitze positionierte sich oktoberfest.net für US$ 18.000,- (ca. EUR 14.286,-), gefolgt von governmentjobs.org zu US$ 13.250,- (ca. EUR 10.516,-) und seniorcare.org für US$ 12.000,- (ca. EUR 9.524,-).
oktoberfest.net – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.286,-)
governmentjobs.org – US$ 13.250,- (ca. EUR 10.516,-)
seniorcare.org – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.524,-)
43.net – US$ 8.800,- (ca. EUR 6.984,-)
of.org – US$ 7.603,- (ca. EUR 6.034,-)
certification.net – US$ 7.501,- (ca. EUR 5.953,-)
lover.net – US$ 5.001,- (ca. EUR 3.969,-)
samy.net – EUR 3.800,-
kirala.net – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.571,-)
searchresults.org – US$ 3.888,- (ca. EUR 3.086,-)
bobbleheads.net – US$ 3.601,- (ca. EUR 2.858,-)
jets.org – US$ 3.433,- (ca. EUR 2.725,-)
skydiving.org – US$ 3.300,- (ca. EUR 2.619,-)
congratulations.net – US$ 3.201,- (ca. EUR 2.540,-)
lionsclub.org – US$ 3.201,- (ca. EUR 2.540,-)
luscious.net – US$ 3.188,- (ca. EUR 2.530,-)
unexpected.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.381,-)
mobilebanking.net – US$ 2.966,- (ca. EUR 2.354,-)
sellside.net – US$ 2.852,- (ca. EUR 2.263,-)
scary.net – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.063,-)
lastminuteholidays.org – EUR 2.000,-
collegefinder.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.984,-)
sportsweb.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.984,-)
Erfreulich war der Preis von US$ 120.000,- (ca. EUR 95.238,-), den paddle.com einfuhr. Aber mit tmg.com für US$ 80.000,- (ca. EUR 63.492,-) stand eine weitere gutbepreiste Domain da. Für Überraschung sorgte eine internationalisierte .com-Domain in chinesischen Zeichen, die übersetzt „Video“ bedeutet: sie erzielte US$ 35.069,- (ca. EUR 27.833,-). Die weiteren erzielten Zahlen waren ebenfalls überdurchschnittlich.
paddle.com – US$ 120.000,- (ca. EUR 95.238,-)
tmg.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 63.492,-)
maidservice.com – US$ 49.500,- (ca. EUR 39.286,-)
garagedoorrepair.com – US$ 44.000,- (ca. EUR 34.921,-)
computerrepairs.com – US$ 25.655,- (ca. EUR 20.361,-)
datainterchange.com – US$ 25.369,- (ca. EUR 20.134,-)
jrk.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.841,-)
concealer.com – US$ 23.500,- (ca. EUR 18.651,-)
fitnessclass.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 17.857,-)
nebraskaworkforce.com – US$ 22.299,- (ca. EUR 17.698,-)
351.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.873,-)
landgrab.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.873,-)
wellplay.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.873,-)
coralreef.com – US$ 19.500,- (ca. EUR 15.476,-)
firstclassshopping.com – US$ 18.500,- (ca. EUR 14.683,-)
orkide.com – US$ 18.500,- (ca. EUR 14.683,-)
cottontraders.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.286,-)
wedownload.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 13.889,-)
turbe.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 13.492,-)
computermonitors.com – US$ 16.099,- (ca. EUR 12.777,-)
autumnleaves.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.698,-)
kevinoleary.com – US$ 15.474,- (ca. EUR 12.281,-)
kabazzled.com – US$ 15.125,- (ca. EUR 12.004,-)
deptofhealth.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.905,-)
fantickets.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.905,-)
mrcglobal.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.905,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
OKTOBER – AUSTRALIEN BEREITET SICH AUF IGF VOR
In Australiens Hauptstadt Canberra findet am 11. und 12. Oktober 2012 das australische Internet Governance Forum als Vorbereitung auf das siebte IGF im November 2012 in Baku (Azerbaidschan) statt.
Im Vorfeld zum jährlichen Internet Governance Forum (IGF), das diesmal vom 6. bis zum 9. November 2012 in Baku (Azerbaidschan) tagt, finden in zahlreichen Ländern landeseigene Vorbereitungsmeetings statt. Das IGF Deutschland fand bereits im Mai in Berlin statt. Am 11. und 12. Oktober 2012 treffen sich nun australische Interessengruppen, Politiker und Vertreter der Industrie, um sich auf das siebte IGF seit 2006 vorzubereiten. Auf der Agenda stehen in Australien zum Beispiel Themen wie „The International Internet Governance Landscape“ und „Privacy – The cases for and against compromising in the cloud“, die am ersten Tag in mit Fachleuten besetzten Diskussionsrunden behandelt werden. Am zweiten Tag gibt es zahlreiche Workshops, deren Themen teilweise noch besetzt werden können.
Das australische Internet Governance Forum findet vom 11. bis 12. Oktober 2012 in Australiens Hauptstadt Canberra im Realm Hotel, 18 National Circuit, Barton ACT 2600, Canberra, Australien, statt. Die Tickets gibt es für AUD 50,-.
Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.igf.org.au/
Quelle: igf.org.au