Domain-Newsletter

Ausgabe #632 – 06. September 2012

Themen: SWITCH – Verlinkung zur Switchplus AG zulässig | Statistik – .br meldet dreimillionste Domain | TLDs – Neues von .at, .com und .pro | Trademark Clearinghouse – Lösung nicht in Sicht | UDRP – WIPO und NAF dominieren den Markt | teachingjobs.com – Lehrberufe für US$ 89.250,- | Nürnberg – Seminar zu Markenverletzungen

SWITCH – VERLINKUNG ZUR SWITCHPLUS AG ZULÄSSIG

Die schweizer Registry SWITCH hat im Streit um ihre Tochtergesellschaft Switchplus AG einen möglicherweise vorentscheidenden Sieg erzielt: auf eine Beschwerde hin entschied das Bundesgericht in Lausanne, dass SWITCH auf seiner Startseite weiterhin auf Switchplus verlinken darf.

Seit dem Jahr 1987 ist SWITCH für die Zuteilung und Verwaltung von Domain-Namen unterhalb der Top Level Domain .ch zuständig. Mit Gründung der Tochtergesellschaft Switchplus AG im Mai 2009 begann SWITCH, über die reine Registry-Leistung hinaus auch im Markt der Domain-Registrare tätig zu werden. Dies führte unter anderem auf Betreiben einer Gruppe von Hosting-Providern, darunter der Hostpoint AG, zu einer Vielzahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen; im März 2010 eröffnete zudem das schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ein Aufsichtsverfahren, in dessen Folge das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2012 urteilte, dass Switchplus gegenüber anderen Grosshandelspartnern nicht ungerechtfertigt bevorzugt werden dürfe. Gegen diese Entscheidung zog SWITCH nun mit einer Beschwerde vor das Bundesgericht, wobei zuletzt noch das Verbot, Switchplus von werbewirksamen Leistungen von SWITCH profitieren zu lassen, die anderen Grosshandelspartnern nicht zur Verfügung stehen, streitig war. Im Kern stritten die Parteien darum, dass SWITCH unter der Domain switch.ch einen Werbebalken prominent platziert hat, mittels dem der Nutzer direkt auf die Webseite switchplus.ch gelangt, während ein Hinweis auf die anderen Grosshandelspartner fehlt.

Mit Urteil vom 14. August 2012 (Az. 2C 271/2012) hat das Bundesgericht die Beschwerde gutgeheissen und entschieden, dass kein unrechtmäßiger Vorteil vorliegt. Soweit SWITCH gegenüber den Grosshandelspartnern eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, kann sie sich zwar nicht auf die Wirtschaftsfreiheit berufen; auch eine Bevorzugung der Tochtergesellschaft gegenüber anderen ist unzulässig. In Bezug auf ihre unter Wettbewerbsbedingungen erbrachte Tätigkeit gilt die Grundrechtsbindung allerdings nicht. Insoweit ist SWITCH den gleichen Regeln unterstellt wie ihre Konkurrentinnen; sie kann sich insoweit wie jede andere privatwirtschaftlich tätige Person auf die Wirtschaftsfreiheit berufen und für ihre Tätigkeit Werbung betreiben. Ebenso steht es ihr frei, eine Tochtergesellschaft zu gründen, welche diese Wettbewerbstätigkeiten ausübt. Etwaige Wettbewerbsverzerrungen, die sich daraus ergeben könnten, dass SWITCH daneben eine öffentliche Aufgabe erfüllt, ist mit der Trennung der Geschäftsbereiche und wettbewerbsrechtlichen Mitteln zu begegnen, wobei sowohl die Konkurrenten als auch die Konsumentenschutzorganisationen Klage- beziehungsweise Mitwirkungsmöglichkeiten hätten. Es besteht daher kein Rechtsgrund, SWITCH zu untersagen, für die Retailtätigkeit ihrer Tochtergesellschaft Werbung zu betreiben.

Ob die streitigen Auseinandersetzungen damit ihr Ende finden, bleibt abzuwarten. So spricht SWITCH in einer Pressemitteilung davon, dass mit dem Entscheid die seit langem andauernden Diskussionen beendet sein „dürften“. Eine öffentliche Stellungnahme der Gruppe von Hosting-Providern liegt hingegen bisher noch nicht vor, auch ein Tätigwerden nach wettbewerbsrechtlichen Vorschriften ist offen.

Die Entscheidung finden Sie im Volltext unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/624

Quelle: switch.ch, eigene Recherche

STATISTIK – .BR MELDET DREIMILLIONSTE DOMAIN

Die Informationsendung bleibt im Sinkflug: den sechsten Monat in Folge meldet .info einen Rückgang der Registrierungszahlen. für Freude sorgt dagegen .org, und auch bei den Länderendungen stehen die Zeichen weiterhin auf Wachstum.

Es sind keine guten Monate für .info, so viel lässt sich festhalten. Zuletzt gab es im Februar 2012 einen Zuwachs, seither ging es mit den Registrierungszahlen Monat für Monat zum Teil steil bergab: minus 12.227 (März), minus 94.936 (April), minus 32.363 (Mai), minus 20.200 (Juni), minus 92.727 (Juli) und nun gleich minus 201.270 Domains im August, was zugleich ein Abrutschen unter die Marke von acht Millionen Domains bedeutet. Erzrivale .biz bleibt allerdings unverändert weit zurück, und es bedürfte schon einer jahrelangen (und damit unrealistischen) Schwäche von .info, um .biz ein Aufschließen zu ermöglichen.

Besondere Aufmerksamkeit genießt diesen Monat .org. Die klassische Endung für gemeinnützige Organisationen hat ihren Halbjahresbericht „The Dashboard“ veröffentlicht, wonach es in den ersten sechs Monaten des Jahres 2012 ein Wachstum von 7,7 Prozent zu verzeichnen gab. Noch beeindruckender: in den letzten sechs Jahren konnte sich .org sogar um 154 Prozent steigern. Höhepunkt war dabei zweifellos die Anmeldung der zehnmillionsten .org-Domain am 11. Juli 2012. Erstaunlich: mit einem Anteil von 44,8 Prozent ist .org vor allem in asiatischen Ländern gefragt, weit vor Europa mit 22,1 Prozent und Nordamerika mit 12,0 Prozent

Folgt zum Abschluss der Blick ins Ausland, der uns zunächst in die Volksrepublik China führt. Zum Jahresende 2011 meldet die staatliche Registry China Internet Network Information Center (CNNIC) insgesamt 3,53 Millionen .cn-Domains, ein bescheidenes Plus von 0,7 Prozent gegenüber dem Stand zur Jahresmitte 2011. Gleichwohl sieht CNNIC den Wendepunkt erreicht, nachdem in den Jahren zuvor ein drastischer Absturz zu verzeichnen war. Unverändert im Aufwind befindet sich dagegen die brasilianische Länderendung .br; von dort meldet die Vergabestelle NIC.br zum 31. Juli 2012 die Registrierung der dreimillionsten Domain. Damit ist Brasilien nach Deutschland (.de), Tokelau (.tk), dem Vereinigten Königreich (.uk), den Niederlanden (.nl), der Russischen Föderation (.ru), China (.cn) und dem europäischen Kontinentalkürzel .eu die zahlenmäßig achtgrösste Länderendung der Welt.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-

.de – 15.168.421 – (Vergleich zum Vormonat: + 34.683)
.at – 1.165.645 – (Vergleich zum Vormonat: + 6.499)
.com – 104.393.093 – (Vergleich zum Vormonat: + 386.635)
.net – 14.785.420 – (Vergleich zum Vormonat: + 27.906)
.org – 10.090.415 – (Vergleich zum Vormonat: + 26.407)
.info – 7.916.296 – (Vergleich zum Vormonat: – 201.270)
.eu – 3.641.888 – (Vergleich zum Vormonat: + 13.485)
.biz – 2.278.698 – (Vergleich zum Vormonat: + 10.524)
.us – 1.791.595 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.048)

(Stand 1. September 2012)

Den .org-Halbjahresbericht „The Dashboard“ finden Sie unter:
> http://pir.org/pdf/dashboard_1H_2012.pdf

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: cnnic.cn, domainpulse.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AT, .COM UND .PRO

Verliert .pro demnächst 25 Prozent der registrierten Domains? Darauf deuten zumindest Meldungen über Postleitzahlenadressen hin. Österreichs Registry Nic.at glänzt hingegen mit einer aktuellen Strategie-Studie, während bei .com Streit um den Umgang mit WHOIS-Daten entbrannt ist – hier die Kurznews.

Die Österreichische Domain-Verwaltung Nic.at hat die „Domainstrategie-Studie 2012“ veröffentlicht. Die Studie geht auf eine Umfrage unter 220 einheimischen Unternehmen zurück, darunter auch jeweils 32 Domain-Registrare und Kreativ-Agenturen. Demnach sind Domain-Namen in der Regel „Chefsache“: bei 37,3 Prozent der Befragten liegt die Zuständigkeit in der Hand der Geschäftsführung. Bei der Wahl der Top Level Domain ist für 84,1 Prozent ein lokaler, regionaler oder internationaler Bezug entscheidend; auf Ebene der Second Level Domain ist hingegen für 76,4 Prozent der Unternehmensname bzw. Firmenwortlaut maßgeblich. Ein Interview mit der Fa. Porsche Informatik Infrastruktur Service zur Domain-Strategie des Unternehmens rundet das Bild ab. Insgesamt liefert die Domainstrategie-Studie wertvolle Hinweise für das eigene Domain-Portfolio, und das weit über Österreichs Grenzen hinaus.

Rund um die Verlängerung des Registry-Vertrages für .com ist ein Streit um die Vorgabe eines „thick WHOIS“ entbrannt. So zeigte sich das ICANN-Board offenbar überrascht, dass das Regelwerk eine solche Verpflichtung für die Registry VeriSign nicht vorsieht. Dabei ist das „thick WHOIS“ seit langem ein Streitthema: bei diesem Modell werden alle WHOIS-Daten auf einem einzelnen Server gespeichert, während bei Abfragen einer Domain im „thin WHOIS“ nur der zuständige Registrar und dessen WHOIS-Daten angegeben werden. Gerade die Markenrechtslobby drängt auf das „thick WHOIS“, da es zum einen schnelleren Zugriff verspricht, zum anderen den umfassenderen Einblick gewährt. möglicherweise nimmt das US-Wirtschaftsministerium nun noch Einfluss; dort liegt der Vertrag zur Genehmigung vor. Eine Entscheidung wird bis November 2012 erwartet.

Der Profi-Domain .pro droht quasi über Nacht der Verlust von 42.526 Domains. Wie Michael Berkens berichtet, rutschten die Domains Ende August 2012 in den „pending delete“-Status, der üblicherweise der Löschung vorausgeht. Nach Angaben des Registrars EnCira handelt es sich bei den betroffenen Domains um so genannte Postleitzahlen-Domains im Format 01801.pro, die von einem Unternehmen namens HGTN registriert worden waren, offenbar in der Absicht, ein Netzwerk damit aufzubauen. Etwas ähnliches habe zuvor beispielsweise auch Marchex bei den Top Level Domains .com und .net versucht, wo man seit inzwischen zehn Jahren rund 75.000 Postleitzahlen-Domains hält. Bei .pro scheint dieses Modell nun gescheitert zu sein. Doch während sich bei .com und .net die Verluste im Promillebereich halten würden, sind sie bei .pro drastisch: aktuell sind etwa 150.000 .pro-Domains registriert, so dass sich ein Verlust von über 42.000 Domains erheblich auswirkt. Schwacher Trost: wer die zu Löschenden Domains registrieren möchte – Interessenten bietet EnCira einen Vorzugspreis.

Die „Domainstrategie-Studie 2012“ finden Sie unter:
> http://www.at-report.at

Quelle: nic.at, domainincite.com, thedomains.com

TRADEMARK CLEARINGHOUSE – LÖSUNG NICHT IN SICHT

Ende August lud ICANN Registrare und Registries nach Brüssel, um in den Räumen von Deloitte technische Fragen des Trademark Clearinghouse, einer der Schutzmechanismen für Markeninhaber im Rahmen der Einführung der neuen Domain-Endungen, zu klären. Die Konferenz verlief erfolglos.

Die kurzfristig von ICANN auf Drängen von Registraren und Registries einberufene zweitägige Konferenz fand am 20. und 21. August 2012 in den Räumen von Deloitte in Brüssel statt. Vor Ort zeigte sich, dass zwischen Rechteinhabern und ihren Vertretern und den zu 90% vertretenen Registraren und Registries, für die die new gTLDs relevant sind, fundamentale Interessenkonflikte bestehen. Dabei klang es im Applicant Guide Book von ICANN so einfach: Das Trademark Clearinghouse (TMCH) soll zum Schutze von Markenrechtsinhabern eingerichtet werden, damit bei Registrierung von Domains unter den neuen Endungen eine unmittelbare Prüfung von möglichen Markenrechtsverletzungen für den Schutz der Markeninhaber stattfindet, und so Rechte geschützt und Rechtsstreite reduziert werden. Mit der Umsetzung des TMCH sind Deloitte und IBM beauftragt. Das TMCH soll im Oktober mit Daten gefüllt werden. Doch zeigt sich, dass eine solche Datenbank die rechtlichen Interessen und die geschäftlichen Interessen der Beteiligten nicht unter einen Hut bringt. Konkret geht es den Rechteinhabern darum, die Datenbank nicht öffentlich zugänglich zu machen, damit niemand Datamining betreiben und so beispielsweise neue Produkte frühzeitig aufspüren kann. Zugleich wollen Deloitte und IBM eine kleine Gebühr für die Datenabfrage fordern. Den Registraren und Registries geht es darum, dem Endkunden einen unkomplizierten schnellen Service zu gewähren, also eine unmittelbare Domain-Registrierung, mit dem damit einhergehenden zeitgleichen Abgleich mit dem Trademark Clearinghouse. Die Registries Neustar und ARI legten ein entsprechendes Modell vor, welches aber seitens ICANN als inakzeptabel zurückgewiesen wurde, da es nicht deren Vorstellungen entspricht. Wie Gavin Brown, Chief Technology Officer von CentralNic, in einem Artikel bei circleid.com deutlich macht, geht es darum, dass der TMCH-Prozess sicher, verlässlich und brauchbar ist. Zwei der Faktoren gehen jeweils zusammen, doch alle drei passen nicht unter einen Hut.

Eine Lösung dieses Problems ist derzeit nicht in Sicht. Die Parteien diskutieren die Angelegenheit heiß; Neustar und ARI arbeiten ihr Modell weiter aus. Solange keine Lösung vorliegt, liegen auch die Arbeiten an den APIs und Interfaces brach. Dass das vorliegende Konzept zur Implementierung des TMCH jedoch über die technischen und rechtlichen Anforderungen hinaus sich noch im Wanken befindet, ergibt sich auch aus weiteren Forderungen der Rechtevertreter, die sich auf dem IGFMeeting Ende Juli in USA durch Alan Drewsen, INTA Executive Director, äußerten. Danach erwartet man von ICANN, dass das TMCH auch eine Ähnlichkeitsprüfung vornehmen wird; der Mindest-Einsatz des TMCH soll sich über die bisher von ICANN veranschlagten 60 Tage ab Einführung einer neuen Endung hinaus erstrecken und für spätere Uniform Rapid Suspension-Streitigkeiten (URS) soll der jeweilige TMCH-Eintrag bereits als ordentlicher Rechtsnachweis für die Markeninhaberschaft ausreichen, so dass eine Partei im Streit nicht nochmal ihre Markeninhaberschaft und Berechtigung nachweisen muss. Zudem hält man bei INTA die bisher von ICANN veranschlagten US$ 500,- als Verfahrensgebühr für das USR-Verfahren für zu hoch, zwischen US$ 300,- und 400,- seien angemessen. Dass schon jetzt keine Institution bereit ist, für US$ 500,- die Verfahren durchzuführen, stört INTA wenig: dann müsse ICANN gegebenenfalls die Verfahren subventionieren.

Die Aussichten sind nicht schön, doch mit den weiteren Verzögerungen bei der Einführung der neuen Domain-Endungen verlängert sich auch der zeitliche Spielraum, die gegebenen Probleme zu lösen.

Quelle: circleid.com, dotyou.biz, eigene Recherche

UDRP – WIPO UND NAF DOMINIEREN DEN MARKT

Gegen Domain-Grabbing gibt es nach wie vor das UDRP-Verfahren. Von den vier von ICANN akkreditierten Streitbeilegungsinstitutionen bearbeiten National Arbitration Forum (NAF) und World Intellectual Property Organization (WIPO) 97 Prozent der Fälle. Domain-Anwalt Doug Isenberg fasst die wichtigsten Unterschiede zwischen WIPO und NAF als Anbieter für UDRP-Streitbeilegungsverfahren zusammen. Ferner hat Zak Muscovitch eine neue NAF-Studie vorgelegt.

97 Prozent aller UDRP-Verfahren finden bei WIPO (53 Prozent) und NAF (44 Prozent) statt. Die anderen beiden akkreditierten Institutionen, das tschechische CAC, das vor allem für seine .eu-Streitbeilegungen bekannt ist, und das ADNDRC (Asian Domain Name Dispute Resolution Centre) mit Sitz in Beijing, Hang Kong, Seoul und Kuala Lumnur, sind dagegen Marginalien. Kein Wunder also, wenn sich Doug Isenberg auf die Unterschiede zwischen WIPO und NAF wirft, bei denen er überwiegend die UDRP-Verfahren für seine Mandanten führt.

Die Unterschiede zwischen WIPO und NAF, die Isenberg aufzeigt, sind lapidar, können aber beispielsweise schon bei den Kostenfragen entscheidend sein. So kostet ein einfaches Verfahren bei einer bis fünf Domains mit einem Panelisten bei WIPO US$ 1.500,-, bei NAF hingegen US$ 1.300,-. für jeden weiteren Schriftsatz fallen bei NAF allerdings weitere US$ 400,- und für eine Fristverlängerung US$ 100,- an, während bei WIPO keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden. Bei WIPO erhält man sogar einen Gutteil (US$ 1.000,-) der Gebühren zurück, wenn die Parteien vor der Entscheidung ihren Streit beilegen. NAF bietet keine Rückvergütung an. Bei der Entscheidungsverkündung ist NAF mit durchschnittlich 3,3 Tagen gegenüber WIPO (11,2 Tage) schneller. Nach Isenbergs Einschätzung bietet WIPO zahlreiche praktizierende Marken- und Domainrechtsanwälte auf, während NAF mit Richtern im Ruhestand glänzt.

Welche Konsequenzen das haben kann, zeigt eine aktuelle Studie von Rechtsanwalt Zak Muscovitch über die Verteilung der Fälle auf die Panelisten bei NAF. Bereits 2010 hatte er eine unerfreuliche Studie vorgelegt, auf die die neue Studie aufbaut. Die problematische Lage, die die Studie von 2010 darstellt, scheint sich bei NAF in den vergangenen zwei Jahren weiter verschärft zu haben: Muscovitch gelangt zu der Erkenntnis, dass lediglich eine gute Handvoll Experten bei NAF die anstehenden Fälle abarbeitet. Die NAF-Entscheidung liegt in den Händen von sieben Panelisten, von insgesamt 136 akkreditierten NAF-Panelisten. Von den 4.144 NAF-Fällen zwischen März 2010 und Juli 2012 haben nur sieben Panelisten insgesamt 1.921 Fälle bearbeitet. Dabei haben sechs der sieben in den vergangenen Jahren massiv Verfahren an sich gezogen, so dass beispielsweise Panelist Karl V. Fink statt früher vier Fälle pro Monat nun elf Fälle bearbeitet. Bei weiteren fünf Panelisten sieht es ähnlich aus, die Steigerungen liegen um die 100 Prozent. Ganz überwiegend gehen die Streitigkeiten zu Gunsten der Antragsteller aus. Doch das darf man letztlich erwarten, soweit ein Markenrechtsinhaber gegen einen Domain-Grabber vorgeht.

Den Artikel von Rechtsanwalt Doug Isenberg findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/626

Die Studie von Rechtsanwalt Zak Muscovitch findet man unter:
> http://dnattorney.com/NAFdomainnamedisputestudy2012.shtml

Die früher Studie finden Sie über:
> http://www.domain-recht.de/verweis/627

Spezialisierte anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: isenbergondomains.com, thedomains.com, eigene Recherche

TEACHINGJOBS.COM – LEHRBERUFE FÜR US$ 89.250,-

Die vergangene Domain-Handelswoche liefert keine Höchstleistungen: Mit teachingjobs.com für US$ 89.250,- (ca. EUR 71.225,-) setzte sich .com an die Spitze. Die Höchstdotierte Länderdomain war die kanadische runway.ca zu US$ 19.000,- (ca. EUR 15.163,-). Die generischen Endungen überzeugten nicht.

Die Preise für kanadische Domains erweisen sich immer wieder als hoch. In den vergangenen Monaten gab es einige sehr gute Domain-Preise, die diesmal von runway.ca für US$ 19.000,- (ca. EUR 15.163,-) fortgesetzt werden. Ebenfalls stark war die europäische Endung mit agri.eu für EUR 16.500,-, die auch einige weitere Verkäufe aufwies. Ebenfalls hochpreisig war die britische Länderendung mit forever.co.uk für US$ 16.000,- (ca. EUR 12.769,-). Da wir diesmal das Preislimit niedriger angesetzt haben, zeigen sich eine Menge .de-Domains. Besonders auffällig ist dabei die Third Level Domain shopping.com.de für stolze EUR 2.200,- eine Käufer fand. Ob das ein Ausrutscher ist oder ein Trend wird, werden wir beobachten.

runway.ca – US$ 19.000,- (ca. EUR 15.163,-)

agri.eu – EUR 16.500,-
resus.eu – EUR 2.250,-
gir.eu – EUR 1.600,-
barracuda.eu – EUR 1.275,-
denken.eu – EUR 1.100,-

forever.co.uk – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.769,-)
sellmyhousefast.co.uk – GBP 4.000,- (ca. EUR 5.050,-)

panzerspiele.de – EUR 10.000,-
quicktune.de – EUR 7.060,-
yubi.de – EUR 3.900,-
stahldesign.de – EUR 3.350,-
lieblingsrezept.de – EUR 3.050,-
24v.de – EUR 3.001,-
shopping.com.de – EUR 2.200,-
cheminova.de – EUR 1.800,-
showtechnik.de – EUR 1.500,-
möglich.de – EUR 1.500,-
mywebsite.de – EUR 1.500,-
wuerfel.de – EUR 1.400,-
vergoldung.de – EUR 1.296,-
mietgerueste.de – EUR 1.260,-
mega-content.de – EUR 1.000,-

yo.nl – EUR 3.600,-
ta.gs – GBP 3.100,- (ca. EUR 3.914,-)
supergame.be – EUR 2.500,-
transport.us – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.995,-)
franceluxe.fr – EUR 2.500,-
qrshopping.at – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.835,-)
webinar.cc – EUR 2.000,-
rmb.es – EUR 1.500,-
woxikon.in – US$ 1.300,- (ca. EUR 1.037,-)
nch.ch – EUR 1.300,-
mydeal.in – US$ 1.290,- (ca. EUR 1.029,-)
sum.im – US$ 1.250,- (ca. EUR 998,-)
eformazionecontinua.it – EUR 1.100,-
hangwith.me – US$ 1.000,- (ca. EUR 798,-)

Die jüngeren generischen Endungen sind diesmal gut besetzt, angeführt von wetten.biz zu EUR 6.500,-. Selbst eine .mobi-Domain findet sich wieder einmal in der Verkaufsliste.

wetten.biz – EUR 6.500,-
mail.biz – US$ 4.900,- (ca. EUR 3.910,-)
eko.biz – US$ 2.177,- (ca. EUR 1.737,-)
jewels.biz – US$ 1.610,- (ca. EUR 1.285,-)

kaninchenstall.info – EUR 2.750,-
casinospiele.info – EUR 2.250,-

citizen.mobi – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.197,-)

Unter den älteren generischen Endungen stehen zwei Domains vorne: shp.net kostete EUR 10.000,- und origami.org US$ 10.000,- (ca. EUR 7.980,-). Danach fiel der Preisspiegel aber rapide ab:

shp.net – EUR 10.000,-
origami.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.980,-)
samy.net – EUR 3.800,-
hut.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.394,-)
hellomobile.net – EUR 2.500,-
kinderkleidung.net – EUR 2.500,-
schweizer-kredit.net – EUR 2.500,-
pokerlife.net – EUR 1.500,-
flutter.net – US$ 4.388,- (ca. EUR 3.502,-)
serrurerie.net – US$ 3.688,- (ca. EUR 2.943,-)
tvdirect.net – US$ 3.688,- (ca. EUR 2.943,-)
cicon.net – US$ 3.388,- (ca. EUR 2.704,-)
unexpected.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.394,-)
flynet.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.394,-)
kupi.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.995,-)
mediums.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.995,-)
sportsweb.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.995,-)
playpool.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.995,-)
liveinspired.net – US$ 2.288,- (ca. EUR 1.826,-)
serruriers.net – US$ 2.134,- (ca. EUR 1.703,-)
actionjobs.net – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.676,-)
creativepeople.net – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.666,-)
proximal.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.596,-)

Nicht herausragend, aber doch der höchste Preis der vergangenen Woche, kommt von .com mit teachingjobs.com für US$ 89.250,- (ca. EUR 71.225,-). Ihr folgten zwei Domains zu je US$ 60.000,-: curio.com und ced.com. Im übrigen waren die Preise so schlecht nicht.

teachingjobs.com – US$ 89.250,- (ca. EUR 71.225,-)
curio.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 47.882,-)
ced.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 47.882,-)
indotogel.com – US$ 33.000,- (ca. EUR 26.335,-)
elysium.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.941,-)
ffun.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.951,-)
videoconverter.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.951,-)
eduhelper.com – US$ 21.288,- (ca. EUR 16.989,-)
myeyes.com – US$ 19.777,- (ca. EUR 15.783,-)
privatenumberplates.com – US$ 15.700,- (ca. EUR 12.529,-)
mrcglobal.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.971,-)
microlancer.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.971,-)
ergotronic.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.971,-)
sipx.com – US$ 14.760,- (ca. EUR 11.779,-)
ecoplaza.comv – US$ 14.500,- (ca. EUR 11.571,-)
southernrecycling.com – US$ 13.100,- (ca. EUR 10.454,-)
officerentals.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.975,-)
hotelguests.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.975,-)
livecasinotv.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.576,-)
v99.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 8.379,-)
IZU.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.980,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

NÜRNBERG – SEMINAR ZU MARKENVERLETZUNGEN

Nach dem Domain- und Markenrecht-Seminar am 04. Oktober 2012 präsentiert „Marktplatz Marke“ das Seminar „Die Markenverletzung – Verfahren zur Durchsetzung“. Die Veranstaltung findet am 23. November 2012 in Nürnberg statt.

Das Seminar widmet sich der effektiven Geltendmachung von Markenrechtsansprüchen und zugleich mit der Abwehr solcher Ansprüche. Referenten sind die Rechtsanwälte Daniel Terheggen und Thomas Schatz. Sie werden die Themen in sechs Vorträgen behandeln, die mit der internen Vorbereitung beginnen und sodann die Themen „Verletzung von Markenrechten auf Messen“, „Grenzbeschlagnahmeverfahren“, „Außergerichtliches Verfahren“, „Gerichtliches Verfahren“ und „Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung“ behandeln. Zielgruppe des Seminars sind die Leiter und Mitarbeiter von Patent-, Marken- und Rechtsabteilungen der Industrie, Patent- und Rechtsanwälte sowie Mitarbeiter von Marketing- und Entwicklungsabteilungen.

Das Seminar findet am 23. November 2012 von 09.00 bis 16.30 Uhr in Nürnberg im Mövenpick Hotel Nürnberg – Airport statt. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Das Teilnehmerentgelt beträgt EUR 420,- zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, und umfasst ausführliche Seminarunterlagen, ein Mittagessen sowie Kaffeepausen und Seminargetränke.

Weitere Informationen findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/625

Quelle: marktplatz-marke.de

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top