Domain-Newsletter

Ausgabe #630 – 23. August 2012

Themen: nTLDs – Saudi-Arabien protestiert gegen .gay | .xxx – Youporn-Streit neues Risiko für nTLDs? | TLDs – Neues von .ca, .srb und .rs | AG Charlottenburg – Gericht senkt Streitwert | nTLDs – Regiert König .com auch in Zukunft? | bra.com – Dessous für US$ 165.000,- | September – 2. IT-Rechtstag NRW in Köln

NTLDS – SAUDI-ARABIEN PROTESTIERT GEGEN .GAY

Die Kommentierungsphase zu neuen globale Top Level Domains findet regen Zuspruch: über 6.300 Stellungnahmen sind bei ICANN bisher eingegangen. Für öffentliches Aufsehen sorgt unter anderem Saudi-Arabien, das sich gegen die Einführung von Endungen wie .gay, .baby und .islam ausgesprochen hat.

Zuerst die Formalia: exakt 1.930 Bewerbungen um eine neue Top Level Domain hat ICANN verzeichnet. Sechs davon haben sich bisher aus dem Rennen verabschiedet, ohne dass deren Namen öffentlich bekannt wurden; somit liegen noch 1.924 Bewerbungen zur Prüfung vor. 342 davon werden aktuell sowohl auf ihre finanziellen als auch technischen Kompetenzen hinterfragt. Etwa 50 Bewerber müssen sich in den kommenden Wochen auf erste klarstellende Nachfragen von ICANN einstellen. Per 9. August 2012 haben zudem 49 Bewerber bei ICANN darum gebeten, Änderungen an ihrer Bewerbung vornehmen zu dürfen. Auch deren Namen hat ICANN bisher nicht offengelegt.

Klarheit herrscht dagegen bei den bisher über 6.300 öffentlichen Kommentaren zu einzelnen Bewerbungen, von denen allein Saudi-Arabien 163 eingesandt hat. Das Königreich von der Arabischen Halbinsel, das als besonders strenggläubig und islamischkonservativ gilt, hat über die „Communication and Information Technology Commission“ (CITC) beispielsweise zur Bewerbung von .gay Stellung bezogen und weist darauf hin, dass Homosexualität in vielen Gesellschaften gegen Kultur, Moral und Religion verstosse; die Schaffung von .gay würde Homosexualität befördern und damit solche Gesellschaften beleidigen. Auch von der Bewerbung um .baby, die unter anderem von Johnson & Johnson Services Inc. eingereicht wurde, hält Saudi-Arabien nichts, da man fürchtet, dass die Endung ebenso wie .xxx für pornographische Angebote genutzt werden könnte; die wiederum fügen unter anderem erheblichen gesellschaftlichen Schaden zu. Ähnlich verhält sich der Protest gegen Endungen wie .wine, .vodka, .casino, .poker, .bar und .pub, die Saudi-Arabien ebenfalls ablehnt. Überraschend ist dagegen der Widerstand gegen die Endung um .islam, der sich allerdings im Kern auf den Bewerber Asia Green IT System Bilgisayar San. ve Tic Ltd. bezieht, dem die CITC abspricht, für den Islam sprechen zu dürfen.

Ob und inwieweit sich ICANN von Saudi-Arabien und allen anderen Kommentaren beeinflussen lässt, entscheidet sich frühestens im Oktober 2012, wenn die Kommentierungsphase beendet ist. Allerdings bleibt Saudi-Arabien zudem noch das Governmental Advisory Committee, um innerhalb ICANNs eigene Interessen zu verfolgen. Erfreulich schließlich am Rande: die deutschen Bewerbungen um .adac, .audi, .bmw, .epost, .spiegel und .stada verzeichnen bisher keine Kommentare, was die Chancen auf den Zuschlag sicherlich nicht schmälern dürfte.

Quelle: icann.org, thedomains.com, eigene Recherche

.XXX – YOUPORN-STREIT NEUES RISIKO FÜR NTLDS?

Die Internet-Verwaltung ICANN muss in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Youporn-Betreiberin Manwin Licensing International S.A.R.L. im Zusammenhang mit der Einführung von .xxx-Domains eine Niederlage einstecken: ein Gericht in Kalifornien entschied, dass Wettbewerbs- und Kartellrecht zur Anwendung kommt.

Im November 2011 hatten die in Luxembourg ansässige Manwin Licensing International S.A.R.L. sowie Digital Playground, Inc., unter anderem mit Youporn zwei der grössten Anbieter pornographischer Inhalte im Internet, beim Central District Court of California in Los Angeles insbesondere wegen eines Verstosses gegen den Sherman Antitrust Act Klage gegen ICANN sowie die .xxx-Verwalterin ICM Registry LLC eingereicht. Konkret behaupten die Klägerinnen Verletzungen von Kartell- und Wettbewerbsrecht durch so genannte defensive Domain-Registrierungen, da Markeninhaber gezwungen seien, die Domains für teures Geld zu registrieren, um keinen Schaden beispielsweise durch Irreführung oder Verwässerung ihrer Kennzeichen zu erleiden; diese Kosten würden jeden Nutzen von .xxx übersteigen. Das Problem: Mit dieser Argumentation ließe sich auch jede andere mögliche neue Top Level Domain angreifen.

Zumindest einen ersten Teilerfolg kann Manwin nun für sich verbuchen: das Gericht unter Vorsitz von Richter Philip S. Gutierrez entschied am 14. August 2012, dass ICANN und ICM mit zwei von sieben Einwänden ausfalle. So hatte sich ICANN unter anderem damit gewehrt, nicht dem Sherman Act zu unterliegen; offenbar zielte dies darauf ab, dass ICANN lediglich eine Art Verwaltungsaufgabe innehaben soll. Nach Ansicht des Gerichts sind jedoch die Beziehungen zwischen ICANN und ICM als „commercial transactions“ anzusehen, weshalb der Sherman Act zur Anwendung kommt. Dabei erwähnt das Gericht explizit den Markt der defensiven Domain-Registrierungen; damit eröffnet das Gericht wie vermutet den Anwendungsbereich des Sherman Acts ausdrücklich auch für sämtliche neu einzuführenden Domain-Endungen, da dort der Schutz von Kennzeicheninhabern durch defensive Registrierungen intensiv diskutiert wird und einen Teil des Einführungsverfahrens darstellt. Schwacher Trost für ICANN: zumindest für eine Verschwörung zum Versuch der Monopolisierung sah das Gericht keinen Ansatzpunkt.

Eine Entscheidung in der Sache selbst ist damit nicht ergangen, zumal das Gericht keine mündliche Anhörung durchgeführt hat. Die Kläger haben nun Gelegenheit, ihre Klage bis 9. September 2012 zu ergänzen. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, lässt sich derzeit nicht absehen; selbst eine gütliche Einigung scheint nicht ausgeschlossen.

Die Entscheidung des Gerichts finden Sie unter:
> http://www.xbiz.com/docs/xbiz/news/152658_icm_081512.pdf

Die Klage von Manwin Licensing International und Digital Playground, Inc. finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/515

Quelle: xbiz.com, thedomains.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CA, .SRB UND .RS

Ins Gefängnis, nur weil man eine Domain registriert hat? Zumindest US-Bürger sollten aufpassen, in welches Länderkürzel sie investieren. Böse Buben meldet auch die kanadische Domain-Verwaltung, während Serbien international wird – hier unsere Kurznews.

Die kanadische Registry Canadian Internet Registration Authority (CIRA) warnt vor betrügerischen eMails, in denen zur Verlängerung von Domain-Verträgen aufgefordert wird. Als Absender in den eMails wird renewdomain.ca genannt; das Unternehmen ist jedoch nicht von CIRA akkreditiert und auch nicht zuständiger Registrar der Domain. Beim Empfänger soll lediglich der Eindruck erweckt werden, dass seine namentlich genannte Domain ausläuft, wenn er nicht rasch reagiert; wer dann anklickt, landet auf einer PayPal-Seite und wird dort zur Zahlung aufgefordert. CIRA hat inzwischen veranlasst, dass die Website abgeschaltet wird; wer dennoch Opfer des Betrugs geworden ist, mag sich auf Empfehlung von CIRA an PayPal wenden. Ansonsten sollte man die eMails getrost ignorieren.

Register of National Internet Domain Names of Serbia (RNIDS), Verwalterin des Länderkürzels .rs von Serbien, hat mitgeteilt, dass seit dem 1. August 2012 die Landrush-Phase für kyrillische .srb-Domains läuft. Seither kann jedermann unterhalb des internationalisierten Kürzels .srb Domains vollständig in kyrillischer Sprache registrieren. Zugelassen sind die 30 Zeichen des serbischen kyrillischen Alphabets einschließlich Ziffern und Bindestrich. Vor allem Markeninhaber sind dazu aufgerufen, ihre Begriffe vorbeugend zu prüfen, zu registrieren sowie gegebenenfalls tätig zu werden; als Ansprechpartner stehen alle akkreditierten Registrare zur Verfügung, die RNIDS auf seiner Website auflistet. Aktuell sind etwa 6.000 internationalisierte .srb-Domains registriert; insgesamt kommt .rs auf über 73.000 Adressen.

Dass die Tagespolitik auch in der Welt der Domain-Namen ihre Spuren hinterlässt, zeigt ein aktuelles Beispiel im Zusammenhang mit einer syrischen Internetadresse. Betroffen ist die in den USA betriebene Website art.sy, die Kunst anbietet. Domain-Namen mit der Endung .sy können aber nur über die National Agency for Network Services (NANS) erhalten werden, die wiederum unter staatlicher Leitung steht. Damit läuft art.sy Gefahr, gegen US-Sanktionen zu verstossen, die gegen Syrien verhängt wurden. Insbesondere betroffen ist die „Executive Order 13582“, die es US-Bürgern untersagt, Investments in Syrien jeglicher Art zu tätigen. Zwar wurde die Domain ursprünglich über Marcaria.com erworben, künftig werden jedoch jährliche Registrierungsgebühren fällig. Damit drohen zivilrechtliche Ansprüche der USA unter anderem in Höhe von bis zu US$ 250.000,-, oder Strafen von bis zu 20 Jahren Gefängnis. Wie schon bei libyschen .ly-Domains gilt: exotische Domain-Endungen mögen besonders reizvoll wirken, sie bergen aber auch besondere Risiken in sich.

Quelle: cira.ca, rnids.rs, slate.com

AG CHARLOTTENBURG – GERICHT SENKT STREITWERT

Kritikpunkt domainrechtlicher Auseinandersetzungen ist immer wieder die Höhe des Gegenstands- bzw. Streitwertes. Das Amtsgericht in Charlottenburg hat in einer aktuellen Entscheidung beim Namensrechtsstreit um die Domain czech-republic.de die Vorstellungen für den Streitwert zurechtgerückt, und zwar von EUR 105.000,- auf EUR 25.000,- (AG Charlottenburg, Urteil vom 23.07.2012, Az.: 237 C 273/11).

Die Tschechische Republik hat seit einigen Jahren Ärger mit Domain-Grabbern und ging erfolgreich gegen die Nutzung von Domains wie tschechische-republik.ch, tschechische-republik.com und tschechische-republik.at durch unberechtigte Dritte vor (KG Berlin, Beschluss vom 29.05.2007, Az.: 5 U 153/06). Wie der Rechtsanwalt Carsten M. Herrle (ra-herrle.de) berichtet, hatte sie die Inhaber der Domain czech-republic.de ebenfalls wegen Namensrechtsverletzungen abmahnen lassen. Soweit der jeweilige Inhaber auf die Abmahnung reagierte, die Domain freigegeben und die – modifizierte – Unterlassungserklärung abgegeben hatte, machte die Tschechische Republik die Anwaltskosten geltend. In dem aktuellen Fall, der vor dem AG Charlottenburg landete, stritten die beiden Parteien bei einem Gegenstandswert von EUR 105.000,- um EUR 2.440,69. Diesen Betrag befand der diesmal Abgemahnte als zu hoch, so dass die Tschechische Republik ihn beim Amtsgericht Charlottenburg einklagen musste.

Das AG Charlottenburg spielte jedoch nicht wie gewünscht mit, und setzte den Gegenstandswert auf EUR 25.000,- fest (Urteil vom 23.07.2012, Az.: 237 C 273/11). Aus Sicht des Gerichts war der Gegenstandswert von EUR 105.000,- unangemessen überhöht, da bei der Bemessung des Streitwertes zu berücksichtigen sei, dass die Domain mit deutscher Endung lediglich ein Randgeschäft der Tschechische Republik betreffe. Ihre Interessen würden in deutlich geringerem Maße verletzt als unter der tschechischen Endung .cz. Dieses geringe Interesse spiegele sich auch darin wider, dass die Tschechische Republik die .de-Domain nicht auf sich selbst registriere, sondern immer wieder den jeweiligen Inhaber wegen Namensanmaßung abmahne und die Domain so frei werde.

In Domain-Streitigkeiten weichen die Vorstellungen hinsichtlich des Streitwerts teilweise weit voneinander ab. Anders als im Streit um czech-republic.de ging beispielsweise das LG in Frankfurt, entgegen der Vorstellung der Parteien, die wegen einer Namensrechtsverletzung um hessentag2006.de stritten und einen Gegenstandswert von EUR 4.500,- annahmen, von einem Wert von EUR 50.000,- aus, den das OLG Frankfurt auch bestätigte (Streitwertbeschluss vom 03.11.2004, Az.: 6 W 66/05). Bei namensrechtlichen Auseinandersetzungen reicht die Spanne von lediglich DM 4.000,– (etwa EUR 2.045,–) im Streit um muenchingen.de, über maxem.de (Streitwert DM 15.000,-) bis hin zu Werten von EUR 150.000,- wie ihn das Kammergericht im Streit um tschechische-republik.ch, tschechische-republik.com und tschechische-republik.at annahm. In ganz andere Dimensionen geht es aber bei Markenrechtsverletzungen, abhängig vom Wert und der Bekanntheit der Marke und damit dem Interesse des Markeninhabers. Hier fangen die Streitwerte bei EUR 50.000,- an; nach oben sind keine Grenzen gesetzt, wie beispielsweise der Rechtsstreit um budweiser.com zeigt, bei dem der Streitwert mit DM 2.000.000,- (ca. EUR 1.022.584,-) angesetzt wurde.

Die Zusammenfassung des Urteils des AG Charlottenburg findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/621

Die Entscheidung des Kammergericht Berlin (Urteil vom 29.05.2007, Az.: 5 U 153/06) findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/622

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: ra-herrle.de, eigene Recherche

NTLDS – REGIERT KÖNIG .COM AUCH IN ZUKUNFT?

Im Vorfeld jeder Einführung neuer Top Level Domains streiten die Geister, ob die neuen Endungen die marktbeherrschende .com vom Thron stürzen oder sie zumindest ins Wanken bringen. Auch diesmal wurden und gerade jetzt werden wieder einige Stimmen laut. Wir fassen sie zusammen.

Bleibt .com King? Eine klare Antwort auf diese einfache Frage gibt es nicht. Doch die Domain-Profis sind sich sicher: .com wird weit vorne bleiben. Die Endung .com blickt auf eine lange Vergangenheit zurück. In den vergangenen, gut 25 Jahren verzeichnete sie steten Zuwachs, und steht mit aktuell rund 104 Millionen registrierten und konnektierten Domain-Namen an einsamer Spitze, was ihre Popularität betrifft. Das rührt nicht nur von ihrem Alter her: die Kennzeicheninhaber und großen Konzerne nahmen sich in jungen Jahren .com an und machten die Endung populär, meint Frank Schilling, Domainer der zweiten Stunde, der eines der wertvollsten Domain-Portfolien der Welt besitzt. Dass er erst in den Nuller-Jahren zum Domainer wurde, nachdem in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre Domains zu Höchstpreisen gehandelt wurden, tat seinem Erfolg keinen Abbruch. Schilling meint, die Endung .com ist universal und hat deshalb Bestand.

Ähnlich sieht das auch der Name-Branding Experte Naseem Javed. Seiner Auffassung nach wird .com nicht ohne weiteres seinen Status als stärkste und verbreitetste Domain verlieren. Die Endung ist begrifflich so weit gefasst, dass man sich überall in der Welt ein Bild von den zu erwartenden Angeboten darunter machen kann. Dagegen sei .net schon deutlich spezieller, indem ihr ein technisches Odeur anhaftet und eine eingrenzbare Zielgruppe anspricht, weshalb die Endung, obgleich sie dieselben Registrierungsvoraussetzungen mit sich bringt wie .com, deutlich weniger erfolgreich ist. Und nachdem die in der Vergangenheit eingeführten 22 neuen Endungen wie .info, .museum, .asia, .jobs und zuletzt .post mehr oder weniger gezielt bestimmte Interessengruppen ansprachen, so ist auch das Publikum der jetzt möglicherweise neu einzuführenden 1.600 Endungen begrenzter als bei .com. Auch künftig wird man also nicht an .com vorbeikommen.

Kein Wunder also, dass Domain-Profis wie etwa Rick Schwartz (T.R.A.F.F.I.C.) und Mike Mann (domainmarket.com) keinen Heller auf die neuen Domain-Endungen geben. Rick Schwartz ist über die new gTLDs nur insoweit begeistert, als die Domains gTLDForum.com und gTLD.org bei der im Oktober anstehenden T.R.A.F.F.I.C. Eingang in die Domain-Auktion gefunden haben. Mike Mann hingegen meint – unter dem Applaus anderer Domainer -, die Investition in Domains unter einer der new gTLDs ist einfach zu risikoreich, solange man noch immer gute Domains unter .com registrieren kann. Er geht sogar davon aus, dass trotz Einführung der neuen Endungen .com-Domains mehr Traffic erzielen, Kennzeichen darunter besser wahrgenommen und sie folglich an Wert zunehmen werden. Darüber hinaus ist Mann aber ein Befürworter von .co, die ihm tatsächlich konsequenter als .com erscheint, doch auf dem Markt muss sich die vor gerade zwei Jahren neugestartete Länderendung von Kolumbien nach wie vor beweisen. Nur der bereits erwähnte Frank Schilling steht den neuen Endungen positiv gegenüber. Für ihn ist .com ganz klar der Gold-Standard in Sachen Domains. Doch mit dem Bewusstsein, dass Veränderung nicht nur zum Leben, sondern auch zum Internet gehört, nahm er US$ 60 Mio. in die Hand, um sich mit dem Unternehmen Uniregistry Corp. seinerseits um über 50 der neuen Endungen wie .art, .auction, .cars, .design, .tech und viele weitere zu bewerben.

Die neuen Endungen kommen, das Internet wird sich verändern. Doch, so scheint es, .com bleibt – unangefochten.

Quelle: domainnamewire.com, circleid.com, domainnamesales.com, eigene Recherche

BRA.COM – DESSOUS FÜR US$ 165.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche liefert mit bra.com zu US$ 165.000,- (ca. EUR 134.146,-) eine weitere Glanzleistung von .com. Die Länderendungen führt msg.me zu US$ 25.000,- (ca. EUR 20.325,-) an. Die generischen Endungen sind wieder schwach besetzt.

Die Endung von Montenegro wusste mit msg.me bei einem Preis von US$ 25.000,- (ca. EUR 20.325,-) wieder allen anderen ein Schnippchen zu schlagen. Allein die britische Endung bewies ein wenig Herz und lieferte mit automoney.co.uk zu GBP 10.000,- (ca. EUR 12.754,-) sowie jobsdirect.co.uk zu GBP 9.500,- (ca. EUR 12.116,-) höhere Preise. Die deutsche Endung war schwach besetzt und abgeschlagen. Dafür lieferte die europäische Endung mit der internationalisierten Spiele-Domain casinò.eu zu EUR 10.000,- noch ein wenig Amüsement.

msg.me – US$ 25.000,- (ca. EUR 20.325,-)
outfit.me – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.846,-)

automoney.co.uk – GBP 10.000,- (ca. EUR 12.754,-)
jobsdirect.co.uk – GBP 9.500,- (ca. EUR 12.116,-)
ste.co.uk – GBP 2.000,- (ca. EUR 2.551,-)

hairlosstreatment.com.au – AUD 4.083,- (ca. EUR 3.482,-)
iyengaryoga.com.au – AUD 2.750,- (ca. EUR 2.345,-)
petrie.com.au – AUD 2.750,- (ca. EUR 2.345,-)

casinò.eu (IDN) – EUR 10.000,-
edible.ca – US$ 10.500,- (ca. EUR 8.537,-)
joy.tv – US$ 7.600,- (ca. EUR 6.179,-)
enc.de – EUR 6.000,-
freshfruit.ca – US$ 6.300,- (ca. EUR 5.122,-)
studsmatta.se – US$ 4.512,- (ca. EUR 3.668,-)
56.ca – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.252,-)
estocks.de – EUR 3.000,-
bison.co – GBP 1.800,- (ca. EUR 2.296,-)
artikelprofits.de – EUR 2.200,-
2m-group.at – EUR 2.023,-
stromanbieter.eu – EUR 2.000,-

Die neueren generischen Endungen vertrat wiederum nur .info mit zwei Domains zu wenig glamourösen Preisen:

hainan.info – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.252,-)
jth.info – EUR 2.000,-

Die älteren generischen Endungen bewiesen, dass sie nur in sehr seltenen Fällen Preiswunder erzeugen. Diesmal war keines dabei. Mit photofun.org für US$ 6.200,- (ca. EUR 5.041,-) und included.org für EUR 4.513,- repräsentierte jedoch .org die Spitze, die sich von .net freilich kaum absetzen konnte:

photofun.org – US$ 6.200,- (ca. EUR 5.041,-)
included.org – EUR 4.513,-
radiance.net – US$ 5.250,- (ca. EUR 4.268,-)
trinet.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.065,-)
immigrationreform.net – US$ 4.254,- (ca. EUR 3.459,-)
camtech.net – US$ 3.788,- (ca. EUR 3.080,-)
buildingthefuture.org – US$ 3.050,- (ca. EUR 2.480,-)
getthe.net – US$ 2.788,- (ca. EUR 2.267,-)
ledx.net – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.236,-)
deposits.net – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.195,-)
bartend.org – US$ 2.609,- (ca. EUR 2.121,-)
idmo.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.033,-)
whatsup.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.033,-)
fluorite.net – US$ 2.202,- (ca. EUR 1.790,-)
partypics.org – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.707,-)
variety.org – EUR 1.650,-
azurite.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.626,-)
iahs.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.626,-)
malachite.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.626,-)

Zum fünften Male in Reihe lieferte .com eine Domain in sechsstelliger Preisregion: bra.com führte vergangene Woche die Preisliste beim Preis von US$ 165.000,- (ca. EUR 134.146,-) deutlich an und positionierte sich auf Platz 11 der Jahresbestenliste. Ihr folgten, zu immerhin rund einem Drittel des Preises, biba.com für EUR 57.400,- und shadow.com für US$ 67.500,- (ca. EUR 54.878,-).

bra.com – US$ 165.000,- (ca. EUR 134.146,-)
biba.com – EUR 57.400,-
shadow.com – US$ 67.500,- (ca. EUR 54.878,-)
vicarious.com – US$ 50.450,- (ca. EUR 41.016,-)
sportsconnection.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 36.585,-)
coolplanet.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 32.520,-)
jpmm.com – US$ 29.000,- (ca. EUR 23.577,-)
ffun.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 20.325,-)
byop.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 15.447,-)
shareplan.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.634,-)
buildinghome.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.195,-)
zensocial.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.195,-)
preventinfections.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.569,-)
cupofcoffee.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.756,-)
cityrace.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.943,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

SEPTEMBER – 2. IT-RECHTSTAG NRW IN KÖLN

Der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (davit) richten am 12. September 2012 zum zweiten Mal den IT-Rechtstag NRW in Köln aus.

Die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV IT-Recht) hat dieses Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht eingerichtet. Angesprochen sind Fachanwältinnen und Fachanwälte für IT-Recht, Juristen aus Unternehmen und Verbänden, IT-Verantwortliche aus Unternehmen sowie Personen, die sich mit Fragen des Verbraucher- und des Datenschutzrechts befassen. Die Agenda des 2. IT-Rechtstag NRW umfasst die aktuellen rechtlichen IT-Topthemen.

Die Begrüßung und Moderation des 2. IT-Rechtstages in Nordrhein Westfalen besorgen Rechtsanwalt Dr. Ulrich Luckhaus, Köln und Rechtsanwältin Dr. Christiane Bierekoven, Nürnberg. Alsdann referieren Praktiker aus der Anwaltschaft wie auch Richter zu Themen wie die aktuelle BGH-Rechtsprechung zum IT-Recht, die aktuelle EuGH-Rechtsprechung zu Softwarelizenzen, Datenschutzrecht, Filesharing und so weiter.

Der 2. IT-Rechtstag NRW findet am Montag, den 10. September 2012 von 14.00 bis 19.30 Uhr im Hopper Tagungszentrum, Brüsseler Straße 26, 50674 Köln statt. Die Teilnahmekosten betragen EUR 85,- zzgl. 19 % MwSt. (EUR 95,20). Die Teilnahmebestätigung wird für fünf Stunden erteilt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/620

Weitere Informationen zu davit unter:
> http://davit.de

Quelle: davit.de, eigene Recherche

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