Domain-Newsletter

Ausgabe #625 – 19. Juli 2012

Themen: URS – Suche nach Schiedsgericht dauert an | VeriSign – Über 233 Millionen Domains registriert | TLDs – Neues von .info, .org und .kids.us | Impressum – So vermeiden Sie eine Abmahnung | Domain-Markt – Sedo & Co expandieren weltweit | Toronto – 45. ICANN-Treffen im Oktober 2012 |

URS – SUCHE NACH SCHIEDSGERICHT DAUERT AN

Die juristischen Baustellen für die Internet-Verwaltung ICANN im Rahmen der Einführung neuer globaler Top Level Domains werden nicht weniger: so verläuft die Suche nach einem Schiedsgericht für ein URS-Verfahren bisher erfolglos. Helfen soll nun möglicherweise eine Art Versäumnisverfahren.

Um zu verhindern, dass durch eine Domain unterhalb einer neuen Top Level Domain Rechte Dritter verletzt werden, sieht das Bewerberhandbuch zahlreiche Schutzmechanismen vor. Hierzu zählt auch die Uniform Rapid Suspension (URS), das angelehnt an die Regelungen der bekannten Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) ein kostengünstiges und effizientes außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren zur Verfügung stellen will. Für die URS gelten ähnliche Regeln wie für die UDRP; so muss der Antragsteller darlegen, dass die Domain identisch oder zum Verwechseln ähnlich ist mit einem Begriff, für den er rechtlichen Schutz genießt, der Inhaber dagegen kein legitimes Interesse oder Recht an der Domain hat und schließlich, dass sowohl die Registrierung als auch die Nutzung der Domain bösgläubig erfolgt ist. Die URS löst die UDRP nicht ab, sondern tritt mit einigen Sonderregeln neben sie; so erlaubt die URS weder die Übertragung oder Löschung einer Domain, sondern führt lediglich dazu, dass die Domain gesperrt wird.

Was in der Theorie plausibel klingt, stösst in der Praxis auf ein fast banales Problem: für die geplanten US$ 300,- bis 500,- ist bisher kein Schiedsgericht bereit, ein Verfahren nach der URS anzubieten und durchzuführen. Doch anstatt die Gebühren anzuheben, will ICANN nun zwei Gipfeltreffen veranstalten, um die URS anzupassen und ein günstigeres Modell zu finden. Als Gastgeber hat man dabei unter anderem an die Genfer World Intellectual Property Organisation gedacht, doch die winkt ab; in einer eMail vom 12. April 2012 weist Eric Wilbers, Direktor des WIPO Arbitration and Mediation Center, darauf hin, dass man ohne einschneidende Änderungen kaum bereit zu einem Gipfel sei. Konkret erwähnt Wilbers die Forderung nach Einführung einer Art Versäumnisurteil für das URS-Verfahren, wonach bei mangelnder Reaktion des Domain-Inhabers auch ohne Gericht entschieden können werden soll. Damit würde die WIPO in solchen Fällen ihr Urteil ohne jede Expertenbeteiligung treffen, was das Verfahren deutlich günstiger machen würde. Wilbers erwähnt, dass allenfalls „appropriate safeguards“ zu beachten sind, ohne allerdings konkreter zu werden.

Ob es jetzt bei den beiden von ICANN geplanten Gipfeltreffen bleibt, ist offen. Aktuell geht die Internet-Verwaltung lediglich davon aus, dass es bis Juni 2013 gelungen ist, die Verfahrensregeln zu verabschieden und die Verträge mit Schiedsgerichten abgeschlossen zu haben. Bedenkt man, dass die ersten neuen Domains bereits Mitte des Jahres 2013 registriert werden sollen, bedeutet jede Verzögerung zusätzliche Unsicherheit für jeden Registry-Betreiber einer neuen Domain-Endung – Unsicherheit, die nur rasches Handeln beseitigt.

Quelle: icann.org, domainincite.com

VERISIGN – ÜBER 233 MILLIONEN DOMAINS REGISTRIERT

VeriSign Inc. hat den „Domain Name Industry Brief“ für das 1. Quartal 2012 veröffentlicht. Dank eines Zuwachses um siebeneinhalb Millionen Domains allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres kletterte die Gesamtzahl an weltweit registrierten Domains auf nunmehr über 233 Millionen an.

Weltwirtschaftskrise? Das Wort kennt man in der Domain Name Industry nicht. Anders lässt sich kaum erklären, dass die Registrierungszahlen nicht nachlassen, sondern förmlich explodieren. Besonders deutlich wird dies, wenn man auf das erste Quartal 2011 zurückblickt: seinerzeit stieg demnach die Gesamtzahl an weltweit registrierten Domain-Namen um über 4,5 Millionen, im Jahr 2012 sind es die eingangs bereits genannten 7,5 Millionen. Im Jahresvergleich nahm die Zahl der vergebenen Internetadressen um 23 Millionen oder umgerechnet elf Prozent zu. Auf das Lager der generischen Endungen entfallen dabei 138,1 Millionen Domains, wobei allein .com und .net zusammen rund 116,7 Millionen auf sich vereinen; die Zahl der Länderendungen stieg dagegegen auf 94,9 Millionen an, ein Wachstum von fast unglaublichen 16,2 Prozent im Vorjahresvergleich. Ungeachtet aller Absichten zur Einführung neuer generischer Domain-Endungen beweisen die Länderkürzel einmal mehr, dass sie sich zum Wachstumsmotor der Branche entwickelt haben.

Besonderes Augenmerk schenkt VeriSign diesmal den internationalisierten Domain-Namen (IDNs). Der so genannte „Fast Track Process“ der Internet-Verwaltung ICANN hat es zahlreichen Ländern erlaubt, Domain-Namen vollständig in Landessprache zu vergeben, also sowohl auf Ebene der Second als auch der Top Level Domain; hiervon haben unter anderem Russland, Thailand, Jordanien, Palästina, Saudi-Arabien, Serbien und Sri Lanka Gebrauch gemacht. Die zusätzlichen Auswertungen von VeriSign ergaben, dass im ersten Quartal 2012 insgesamt 808.967 solcher IDNs registriert wurden, wobei mit 790.447 oder umgerechnet 97,7 Prozent der weit überwiegende Teil auf Russland entfällt; auf Platz zwei folgt Thailand mit bescheidenen 13.014 (1,61 Prozent) internationalisierten Domains.

Zufrieden zeigt sich VeriSign mit dem Umstieg auf das IPv4-Nachfolgeprotokoll IPv6. Am 6. Juni 2012, der zum IPv6-Welttag ausgerufen worden war, stellten über 2.000 Webseitenbetreiber, Provider und Home-Router in über 100 Ländern dauerhaft auf das neue Protokoll um. Damit sollte laut VeriSign der Grundstein für die sichere und stabile Entwicklung der nächsten Generation in der Evolution des Internets genommen sein.

Den aktuellen Domain Name Industry Brief finden Sie unter:
> http://www.verisigninc.com/DNIB

Quelle: verisign.com

TLDS – NEUES VON .INFO, .ORG UND .KIDS.US

Während ICANN über neue Domain-Endungen diskutiert, muss sich in den USA eine Top Level Domain verabschieden: .kids.us wird aus dem Netz verschwinden. Bei Afilias sucht man dagegen einen Gewinner, während .org ihn schon gefunden hat – hier die Kurznews.

Afilias Ltd., Verwalterin der Top Level Domain .info, hat zum „Spotting Contest 2012“ aufgerufen. Wer teilnehmen möchte, benötigt lediglich eine Kamera – und ein waches Auge, an welcher Stelle besonders kreativ mit einer .info-Domain für ein Internetangebot geworben wird; besonders in der Urlaubszeit sollte sich so manche Gelegenheit ergeben. Das Foto kann man dann unter anderem per Facebook oder eMail an Afilias übermitteln. Dem Gewinner winkt eine Lytro-Kamera, eine so genannte Lichtfeldkamera, die eine nachträgliche Fokussierung bei Bildaufnahmen erlaubt; im freien Handel kosten diese Kameras leicht einige hundert Euro. Der Wettbewerb läuft seit dem 10. Juli 2012 und dauert noch bis zum 31. August 2012 an.

Wir hatten es bereits vor zwei Wochen vermeldet, nun folgt die offizielle Bestätigung: unterhalb der Domain-Endung .org sind erstmals mehr als zehn Millionen Domains registriert. Wie Verwalterin Public Interest Registry mitteilt, darf sich das Jordan River and Dead Sea Basin Forum (JAD) darüber freuen, mit jadforum.org die Jubiläumsdomain erwischt zu haben. Die Adresse wurde am 24. Juni 2012 über den US-Registrar GoDaddy registriert und dient künftig der Organisation, die sich für Fortschritte in der nachhaltigen und regionalen Entwicklung des Jordans und des Toten Meers einsetzt, ein Wassergebiet, das von Israel, Jordanien und den Palästinensischen Behörden genutzt wird. Obwohl .org allgemein als Endung für gemeinnützige Organisationen gilt, ist ihre Registrierung jedermann weltweit möglich. Bislang sind .org-Domains in 175 Ländern eingetragen.

Überraschendes „Aus“ für die Kinder-Domain .kids.us: wie das US Department of Commerce in der vergangenen Woche bekanntgab, wird die Endung mit Wirkung ab 27. Juli 2012 suspendiert. Davon betroffen ist sowohl die Möglichkeit, .kids.us-Domains neu zu registrieren als auch bereits vergebene Domains, die innerhalb von 90 Tagen abgeschaltet werden; wer seine Gebühren bereits über das Jahr 2013 hinaus bezahlt hat, erhält eine Entschädigung. Die Endung war in Umsetzung des „Dot Kids Implementation and Efficiency Act of 2002“ (PL 107-317) geschaffen worden und hatte 2003 ihren Betrieb aufgenommen, um unterhalb von .us einen sicheren Hafen für kinderfreundliche Inhalte zu kreiren; dieses Ziel hält das Ministerium angesichts der mittlerweile zur Verfügung stehenden, zahlreichen Angebote für überholt. Das Bedauern über den Verlust der Domain dürfte sich allerdings in Grenzen halten: nach unbestätigten Schätzungen kam .kids.us auf allenfalls einige hundert registrierte Domains.

Weitere Informationen zum Spotting Contest bei .info finden Sie unter:
> http://info.info/spotting

Quelle: businesswire.com, presseportal.de, cms.kids.us

IMPRESSUM – SO VERMEIDEN SIE EINE ABMAHNUNG

Nach wie vor sind Abmahnungen wegen eines fehlerhaften Internetimpressums an der Tagesordnung. Gesetzgeber und Rechtsprechung sorgen für hohe Anforderungen an die leicht zugänglich zu machenden Angaben. Konkurrenten reagieren mit Abmahnungen. Leider auch zwangsläufig, weil freundliche Korrekturvorschläge scheitern.

Wer ein Internet-Impressum braucht, wie es auszusehen hat und auf welchem Wege es zu erreichen sein sollte, findet sich im Telemediengesetz (TMG) beschrieben. In § 5 TMG heisst es da: „Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“. Es folgen dann die dezidiert bereit zu stellenden Angaben, wie Name, Anschrift, eMail-Adresse und vieles mehr. Einige der notwendigen Daten fehlten beim Impressum eines Mitbewerbers eines IT-Unternehmens, dessen Kunde von diesem Mitbewerber wegen einer unerwünschten Mail abgemahnt worden war. Das IT-Unternehmen, welches unter anderem NewsletterDienstleistungen anbietet, schaute sich den Abmahnenden und dessen Website genauer an und entdeckte das fehlerhafte Impressum. Auf dieses machte es den Mitbewerber telefonisch aufmerksam; der war jedoch der Ansicht, es seien alle erforderlichen Informationen auf der Website vorhanden und forderte zur Abmahnung auf – die dann auch von Seiten des IT-Unternehmens erfolgte. Der abgemahnte Mitbewerber widersprach, so dass das IT-Unternehmen gerichtliche Hilfe in Anspruch nahm.

Die Streitenden trafen sich vor dem zuständigen Landgericht. Das Gericht stellte fest, das der Beklagte tatsächlich wettbewerbswidrig gehandelt habe und die Angaben im Impressum unvollständig gewesen seien. Es erging ein Urteil zugunsten des klagenden IT-Unternehmens. Der Beklagte, der das Impressum mittlerweile korrigiert hatte, ging in Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart. Dort kam es jedoch nicht mehr zu einer mündlichen Verhandlung: der Beklagte nahm, wohl auf Hinweis des Gerichts, die Berufung zurück, mangels Aussicht auf Erfolg. Damit aber nicht genug, setzte das OLG Stuttgart den mit EUR 3.000,- angegebenen Streitwert auf EUR 20.000,- herauf. Was also im einfachen Gespräch hätte kollegial geklärt werden können, wurde zum teuren Vergnügen des kooperationsunwilligen Rechtsverletzers.

Unter Konkurrenten ist eine Abmahnung oft das einzige Mittel, um eine umstrittene Rechtssituation zu klären. Sie muss nicht zwingend das erste Mittel sein, aber sie muss aus zeitlichen Gründen zügig erfolgen. Wer Zeit, Geld und Mühe sparen will, kann freundlicherweise zuvor den Rechtsverletzer auf seinen Fehler aufmerksam machen, ehe er die notwendigen rechtlichen Hebel umlegt. Dass man mit dieser kostensparenden und schnellen Lösung nicht immer auf offene Ohren trifft, ist freilich schade. Und, wie der obige Fall zeigt, teuer.

Im Hinblick auf ein gesetzeskonformes Internetimpressum gibt es verschiedene Online-Dienste, über die man ein korrektes Impressum erstellen kann. Dazu gehören unter anderem:
> http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php
> http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

Eine umfangreiche Informationsbroschüre, die andere wichtige Rechtsinformationen für den Internetauftritt berücksichtigt, gibt es von hamburg-media.net und findet man unter:
> ttp://www.domain-recht.de/verweis/606

Die obige Geschichte der Abmahnung findet man ausführlich unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/607

Das Telemediengesetz findet man unter:
> http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/index.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: proteus-solutions.de, eigene Recherche

DOMAIN-MARKT – SEDO & CO EXPANDIEREN WELTWEIT

Der sekundäre Domain-Markt ist in Bewegung. Der Handel im Hochpreissegment geht zurück. Doch die Marktplätze erweitern ihre Netzwerke: Sowohl Sedo als auch Afternic.com gehen neue strategische Kooperationen ein.

SedoMDL, das im Jahr 2009 gestartete Vertriebsnetzwerk des Domain-Marktplatzes Sedo, konnte für das mit über 60 Mitgliedern bestückte SedoMLS-Netzwerk den Domain-Registrar und -Entwickler Epik.com gewinnen. Sowohl Sedo- als auch Epik-Domains werden nun auf beiden Angeboten angezeigt und können direkt über SedoMLS gekauft werden. Rob Monster, Gründer und Geschäftsführer von Epik.com, zeigt sich begeistert für seine Kunden, die nun ihre Domains auch über das SedoMLS-Netzwerk vertreiben können.

Doch auch die Konkurrenz von Afternic.com schläft nicht: Afternic.com hat die Zusammenarbeit mit GoDaddy erweitert. Afternics „Request Price“-Domains werden jetzt auch beim großen Domain-Registrar GoDaddy angezeigt. Übernahm früher GoDaddy lediglich Festpreis-Domains mit in das Suchergebnis der GoDaddy-Kunden, so werden ab sofort auch bei Afternic.com angebotene Domains ohne Festpreis bei GoDaddy im Suchergebnis angezeigt und können Angebote abgegeben werden. Bei Afternic und GoDaddy sieht man Vorteile für die Anbieter von Domains und deren potentielle Käufer auf der Suche nach Domains. Die Meinungen über Sinn und Zweck dieser Aktion gehen bei Domainern auseinander. So wird die Meinung vertreten, dass Premium-Domains, die unter dem „Request Price“-Label angeboten werden, auf dem Billigmarkt von GoDaddy keine Nachfrage erzielen und eher zu schlechteren Preisen führen werden. Andererseits versprechen sich einige Domainer tatsächlich mehr Nachfrage und Verkäufe, die sie zum Teil auch bitter nötig haben, da die Nachfrage bei höherpreisigen Domains in den vergangenen Monaten eher zurückgegangen ist.

Mit einer weiteren Zusammenarbeit erweitert Afternic.com zudem das Premium Reseller-Programm: Afternic.com holt den chinesischen Domain-Marktplatz Dnbiz mit ins Boot, über den nun auch Afternic.com-Domains angezeigt werden. Das von Domain-Veteran Jason Lin gegründete Unternehmen Dnbiz verstärkt die Präsenz von Afternic.com auf dem asiatischen Markt und bringt drei Millionen geparkte Domains und 100.000 „Mitglieder“ mit. Es bietet neben dem Domain-Parking weitere Dienstleistungen wie Escrow, Domain-Auktionen, Domain-Bewertung und Informationen sowie Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten an.

Quelle: dnjournal.com, domainnamewire.com, thedomains.com

DREI-ZEICHEN-ZAUBER – 21 MAL FÜR US$ 14.800,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brillierte nicht mit Höchstleistungen, aber mit 21 Drei-Ziffern-Domains zum Preis von jeweils US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-). Die britische Endung positionierte sich unter den Länderendungen, und die generischen Endungen schwächelten weiter.

Großbritannien lieferte diesmal wieder die teuerste Domain unter den Länderendungen mit watertanks.co.uk für US$ 21.000,- (ca. EUR 17.213,-); darüber hinaus gab es vier weitere .co.uk-Domains. Die deutsche Endung war nicht gut bei der Sache, und stieg mit dcm.de bei EUR 6.500,- ein. Die kanadische Endung lieferte mit billet.ca für CAD 15.000,- (ca. EUR 12.073,-) eine herausragende Position am Rande, über die Konzerttickets verkauft werden.

watertanks.co.uk – US$ 21.000,- (ca. EUR 17.213,-)
septictank.co.uk – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.836,-)
annuityrates.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 6.356,-)
videodating.co.uk – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.918,-)
roulettetv.co.uk – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.115,-)

dcm.de – EUR 6.500,-
augenchirugie.de – EUR 5.000,-
sapientnitro.de – EUR 3.500,-

billet.ca – CAD 15.000,- (ca. EUR 12.073,-)
legal.me – US$ 8.100,- (ca. EUR 6.639,-)
dottori.it – EUR 6.500,-
change.com.au – AUD 5.654,- (ca. EUR 4.718,-)
indi.eu – EUR 4.620,-
sitoweb.it – EUR 4.200,-
cathaydragon.eu – EUR 3.500,-
mysushi.ca – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.279,-)
tito.cn – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.279,-)
bern.tv – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.115,-)
dnamodels.ru – EUR 3.000,-
safe.me – EUR 2.900,-

Die neueren generischen Endungen lieferten lediglich

pali.biz – US$ 5.330,- (ca. EUR 4.369,-)

als beachtenswertes Domain-Geschäft, während die älteren generischen Endungen den Einstieg mit ofl.net beim Preis von US$ 6.427,- (ca. EUR 5.268,-) fanden, und sonst nicht viel boten:

ofl.net – US$ 6.427,- (ca. EUR 5.268,-)
tdb.org – US$ 5.200,- (ca. EUR 4.262,-)
officespaceforrent.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.098,-)
concussions.net – US$ 4.888,- (ca. EUR 4.007,-)
gait.org – US$ 4.388,- (ca. EUR 3.597,-)
zero1.net – US$ 3.688,- (ca. EUR 3.023,-)
camerapro.net – US$ 3.588,- (ca. EUR 2.941,-)
enzymes.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.869,-)
affordablehealthinsurance.org – US$ 3.425,- (ca. EUR 2.807,-)
latex.net – EUR 2.799,-
imagesphotography.net – US$ 3.288,- (ca. EUR 2.695,-)
wasserfilter.net – EUR 2.500,-
nolanow.org – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.458,-)
seek.net – EUR 2.395,-
metalgearsolid.net – US$ 2.772,- (ca. EUR 2.272,-)
aerialphoto.org – US$ 2.588,- (ca. EUR 2.121,-)
bestone.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 2.121,-)
carsgames.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.049,-)
moor.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.049,-)
partyrentals.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.049,-)

Die Endung .com lieferte mit addictions.com für US$ 50.000,- (ca. EUR 40.984,-) und stratford.com für US$ 47.000,- (ca. EUR 38.525,-) eher mittelprächtige Preise. Doch kamen verblüffend viele Drei-Zeichen-Domains auf der Handelsplattform DomainHoldings; gelistet sind hier Drei-Ziffern-Domains zum Preis von US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-). Darüber hinaus gab es zu weit niedrigeren Preisen zahlreiche Drei-Zeichen-Domains.

addictions.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 40.984,-)
stratford.com – US$ 47.000,- (ca. EUR 38.525,-)
ayya.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 24.590,-)
hipsters.com – US$ 28.500,- (ca. EUR 23.361,-)
sportspicks.com – US$ 25.660,- (ca. EUR 21.033,-)
tackboard.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 20.492,-)
medicalalertsystems.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 18.033,-)
usconstitution.com – US$ 20.125,- (ca. EUR 16.496,-)
am4.com – US$ 18.500,- (ca. EUR 15.164,-)
wallsave.com – US$ 17.025,- (ca. EUR 13.955,-)
halifaxhealth.com – US$ 16.200,- (ca. EUR 13.279,-)
gamblingaffiliateprograms.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 12.712,-)
imeeting.com – US$ 15.166,- (ca. EUR 12.431,-)
epan.com – US$ 15.088,- (ca. EUR 12.367,-)
goodreader.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.295,-)
059. com – US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-)
097. com – US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-)
038. com – US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-)
042. com – US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-)
045. com – US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-)
453. com – US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-)
483. com – US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-)
497. com – US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-)
534. com – US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-)
056. com – US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-)
057. com – US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-)
058. com – US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-)
064. com – US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-)
071. com – US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-)
073. com – US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-)
075. com – US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-)
082. com – US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-)
084. com – US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-)
092. com – US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-)
094. com – US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-)
095. com – US$ 14.800,- (ca. EUR 12.131,-)
032. com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.656,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

TORONTO – 45. ICANN-TREFFEN IM OKTOBER 2012

Das nächste ICANN-Meeting, bereits die Nummer 45, findet Mitte Oktober 2012 in Toronto (Kanada) statt. CIRA, die Canadian Internet Registration Authority der Endung .ca, lädt zum Meeting in den Süd-Osten des Landes. Man kann sich schon jetzt anmelden.

Nach dem erfreulichen Ausgang des 44. ICANN-Meetings in Prag, das mit der Unterzeichnung des IANA-Vertrages endete, der dafür sorgt, dass ICANN weiter das Internet verwaltet, zieht der Reigen weiter nach Kanada. In Toronto am Ontariosee in der Nähe der Niagarafälle trifft sich der ICANN-Tross vom 14. bis 19. Oktober 2012. Neben dem üblichen Programm wird es am 17. Oktober eine ICANN-Gala auf dem über 550 m hohen CN Tower geben.

Das 45. ICANN-Meeting findet vom 14. bis 19. Oktober 2012 in Toronto, Ontario, Kanada im The Westin Harbour Castle Toronto, One Harbour Square, Toronto, ON M5J 1A6, Kanada statt. Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.cira.ca/icann45/index.php

Quelle: icann.org, wikipedia.org

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