Domain-Newsletter

Ausgabe #622 – 28. Juni 2012

Themen: ICANN – Fadi Chehadé zum neuen CEO erkoren | nTLDs – ICANN kippt „digital archery“! | TLDs – Neues von .dm, .ee und .no | LG Halle – fehlende Eile im Facebook-Streit | Hamburg – Rückblick auf den 12. @kit-Kongress | movingcompany.com – ein Umzug für US$ 195.000,- | September – Herbstakademie IT-Recht in Wuppertal |

ICANN – FADI CHEHADÉ ZUM NEUEN CEO ERKOREN

Die Internet-Verwaltung ICANN hat einen neuen Chief Executive Officer (CEO): Fadi Chehadé, zuletzt tätig für einen Anbieter von Schul-Verwaltungssoftware, folgt auf Rod Beckstrom, dessen Amtszeit am 1. Juli 2012 endet. Es ist nicht die einzige personelle Änderung bei ICANN.

Vergangenen Freitag und damit unmittelbar vor Beginn des Meetings in Prag lüftete ICANN den Schleier um ein Geheimnis, das – anders als beim letzten Mal – bis zuletzt eines geblieben war und so manchen überraschen dürfte. Fadi Chehadé, laut einer Pressemitteilung von ICANN ein Anführer in der Entwicklung fortschrittlicher Internet-Unternehmen, wurde zum President und CEO erkoren. Der inzwischen 50jährige Chehadé wurde 1962 als Sohn ägyptischer Eltern in Beirut geboren, floh jedoch 1980 aus dem vom Krieg zerrissenen Land in die USA. Dort machte er seinen Abschluss an der Stanford Universität, um sich danach in diversen Funktionen an verschiedenen Technikunternehmen zu beteiligen, darunter Viacore, RosettaNet und Nett Information Products. Er ist Bürger sowohl des Libanon, von Ägypten als auch der USA; dort hat er in Los Angeles derzeit auch seinen Wohnsitz. Er spricht fließend Arabisch, Englisch, Französisch und Italienisch. Für seine Tätigkeit erhält Chehadé ein Jahresgehalt von US$ 560.000,- zuzüglich Boni-Zahlungen von bis zu US$ 240.000,-.

Ganz nahtlos erfolgt der Führungswechsel indes nicht. Wann genau Chehadé sein Amt antritt, ist noch offen; ICANN spricht von 1. Oktober 2012 oder früher. Bis dahin leitet Akram Atallah, bisher Chief Operating Officer (COO), auch die Position als CEO. Dr. Stephen Crocker, Vorsitzender des Aufsichtsrates von ICANN, betonte, dass Atallah nicht lediglich als Platzhalter fungiere, sondern im wörtlichen Sinn der Geschäftsleiter sein werde.

Stühlerücken gibt es bei ICANN aber nicht nur in der Führung, sondern auch in der Leitung des „new gTLD-Programs“. Michael Salazar, seit 2009 Direktor des Programms, trat kurz vor Bekanntgabe des neuen CEOs von seinem Amt zurück. Eine Begründung wurde nicht genannt. Spekuliert wird allerdings, dass der Rücktritt mit der Panne im TLD Application System (TAS) und dem neuen Debakel beim „digital archery“ in Zusammenhang stehen könnte; ob und inwieweit Salazar hierfür jedoch überhaupt Verantwortung trägt, ist unklar. An seine Stelle rückt interimsmäßig Kurt Pritz, bisher Senior Vice President und eines der maßgeblichen öffentlichen Gesichter des gTLD-Programms von ICANN. Wann ein offizieller Nachfolger für Salazar bestimmt wird, ist derzeit völlig offen.

Quelle: icann.org, bbc.co.uk

NTLDS – ICANN KIPPT „DIGITAL ARCHERY“!

Die Bombe ist geplatzt: die Internet-Verwaltung ICANN hat verkündet, das „digital archery“ getaufte Verfahren zur Ermittlung der Prüfungsreihenfolge von Bewerbungen um eine neue globale Top Level Domain (nTLD) vorläufig auszusetzen. Doch die Alternativen sind rar.

Die Lösung schien revolutionär: um die Reihenfolge („batches“) zu ermitteln, in denen ICANN die 1.930 eingegangenen Bewerbungen um eine neue Domain-Endung prüft, sollte ein digitales Bogenschießen entscheiden. Vereinfacht ausgedrückt, hat es jeder Bewerber durch möglichst millisekundengenaues Anklicken eines Buttons selbst in der Hand, die Bewerbung und damit deren möglichen Einführungszeitpunkt weit nach vorne zu katapultieren oder sich in der Schlange weiter hinten einzureihen. Das Verfahren wurde von Anfang an kritisiert, da durch KlickScripts versucht werden könnte, den idealen Zeitpunkt automatisiert zu treffen. Zudem galten Netzwerk-Wartezeiten (Latenz) für die weltweit verteilten Bewerber als unkalkulierbares Risiko.

Welche Gründe genau zur vorläufigen Suspendierung des Bogenschießens geführt haben, teilt ICANN nicht mit. In der Pressemitteilung vom 23. Juni 2012 heisst es aber, dass hauptsächlich von Bewerbern gemeldete überraschende Resultate, die von den jeweiligen Umständen abhängig waren, für die Entscheidung maßgeblich waren; unabhängige Untersuchungen hätten diese Resultate bestätigt. Ohne Vorwarnung schloss ICANN daher noch am gleichen Tag das Zeitfenster für die ursprünglich bis 28. Juni 2012 geplante Teilnahmemöglichkeit am „digital archery“; zu diesem Zeitpunkt hatten allerdings erst etwa 20 Prozent aller Teilnehmer ihren virtuellen Pfeil verschossen. Nach der Panne im TLD Application System, das zu einer wochenlangen Verzögerung des nTLD-Fahrplans geführt hatte, wollte ICANN offenbar kein neues Risiko eingehen. Ob Bewerber, die sich für einen der zahlreichen kostenpflichtigen Bogenschützen-Dienstleister entschieden hatten, mit einer Erstattung von Geldern rechnen können, blieb bis zuletzt offen.

Was die Aussetzung für das Bewerberverfahren bedeutet, ist aktuell noch nicht abzuschätzen. Eine Verteilung im Losverfahren muss ICANN ausschließen, da man Verstöße gegen Glücksspielrecht befürchtet. Die Prüfung aller Bewerbungen in nur einem einzigen Batch könnte hingehen die Prüfungsdauer insgesamt erheblich verlängern; allerdings ließe dies die Möglichkeit offen, erfolgreiche Bewerbungen nahezu zeitgleich freizugeben und damit einer Verwirrung in der Öffentlichkeit über zahlreiche verschiedene Starttermine vorzubeugen. Eine Musterlösung hat ICANN bisher jedenfalls nicht gefunden.

Quelle: icann.org

TLDS – NEUES VON .DM, .EE UND .NO

Domain-Krimi in Norwegen: der Streit um die Zuteilung von Subdomains unterhalb der Endung .co.no findet eine gerichtliche Fortsetzung. Auf Dominica wechselt man dagegen das Domain-Verwaltungssystem, während Estland Einblick in seine IDN-Statistiken gewährt – hier die Kurznews.

DotDM Corporation, Verwalterin der Länderdomain .dm von Dominica, hat anlässlich des ICANN-Meetings in Prag bekanntgegeben, zum Domainregistrierungs- und Management-System KSregistry der KSregistry GmbH gewechselt zu sein. KSregistry GmbH ist eine hundertprozentige Tochterfirma der im saarländischen St. Ingbert ansässigen Key-Systems GmbH. Domains mit der Endung .dm können bereits von jedermann zu jedem beliebigen legalen Zweck registriert werden; es gibt keine Vergabebeschränkungen. Mit Registrierungsgebühren ab US$ 195,- pro Jahr liegen die Domains jedoch im oberen Preisniveau; mit dem Wechsel zu KSregistry dürften die Gebühren allerdings zumindest leicht sinken. Hierzu passt die Meldung, dass KSregistry von der DotDM Corporation damit beauftragt wurde, einen „.dm Relaunch“ zu betreuen.

Rund ein Jahr nach ihrer Einführung hat die estnische Domain-Verwaltung Estonian Internet Foundation erstmals konkrete Registrierungszahlen für internationalisierte Domains (IDNs) unterhalb der Landesendung .ee veröffentlicht. Von den insgesamt 12.870 registrierten .ee-Domains enthielten 1.223 Adressen ein oder mehrere Sonderzeichen aus dem Pool der zur Verfügung stehenden Buchstaben ä, ö, ü, õ, š und ž. Am grössten war die IDN-Begeisterung gleich zu Beginn: innerhalb der ersten 15 Minuten nach Freigabe wurden allein 411 Domains registriert. Bei insgesamt 66.021 .ee-Domains ist der IDN-Anteil aber noch verschwindend gering und bewegt sich im Bereich von unter zwei Prozent; bei .de sind es immerhin über vier Prozent.

Der Streit zwischen der norwegischen Domain-Verwaltung Norid und dem in Amsterdam ansässigen Unternehmen CoDNS B.V. um die Vergabe von Subdomains unterhalb der Endung .co.no schwelt weiter: wie jetzt bekannt wurde, trafen sich die Parteien am 24. und 25. Mai 2012 vor dem South-Trøndelag District Court in Trondheim zu einer mündlichen Verhandlung. Das Gericht soll klären, ob das Verlangen von Norid, die Verteilung von Domains der von CoDNS B.V. in eigener Verantwortung vergebenen Subdomains zu stoppen, rechtmäßig war oder nicht. Bereits 2010 hatte CoDNS BV zusammen mit Elineweb AS begonnen, im Rahmen einer Sunrise-Period Vorbestellungen für Domain-Namen unterhalb von .co.no einzusammeln; da die Registrierung von .no-Domains ausschließlich Unternehmen vorbehalten ist, die eine Niederlassung in Norwegen haben, könnte der .no-Namensraum so auch für Aussenstehende geöffnet werden. Dies ist wiederum Norid ein Dorn im Auge, zumal man unter .priv.no selbst ein Angebot gestartet hat, in dessen Rahmen die Vergaberegelungen zu Gunsten von Privatpersonen gelockert wurden. Wann und wie das Gericht entscheidet, wurde nicht mitgeteilt.

Quelle: internet.ee, domain.co.no, eigene Recherche

LG HALLE – FEHLENDE EILE IM FACEBOOK-STREIT

Das Landgericht Halle hat eine erste Entscheidung über Urheberrechtsverletzungen auf Facebook vorgelegt. Leider hilft das Urteil nicht weiter, da das Gericht den im Rahmen einer einstweiligen Verfügung geltend gemachten Unterlassungsanspruch wegen fehlender Eilbedürftigkeit abgeschmettert hat (LG Halle, Urteil vom 01.06.2012, Az.: 2 O 3/12).

Die Parteien sind Wettbewerber beim Verkauf von Badeenten. Die Geschäftsführerin der Klägerin hatte eine Spielzeugente fotografiert, die Beklagte hatte das Bild auf ihrer Facebook-Seite eingestellt. Die Klägerin mahnte die Beklagte wegen einer Urheberrechtsverletzung ab. Letztere gab die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab, so dass sich die Klägerin bemüßigt sah, ein einstweiliges Verfügungsverfahren anzustrengen, wonach die Beklagte erklären soll, das Bild nicht öffentlich zugänglich zu machen.

Das Landgericht Halle wies den Antrag der Klägerin als nicht eilbedürftig ab. Die Klägerin habe keine besonderen Umstände vorgetragen und glaubhaft gemacht, warum die vorliegende Sache eilbedürftig sei. Dies hätte sie nach Auffassung des LG Halle machen müssen, da das Urheberrecht, das hier geltend gemacht wird, keine Erleichterung für die Darlegung der Eilbedürftigkeit vorsieht und eine andere, vergleichbare Regelung nicht hilfsweise (analog) herangezogen werden könne (gemeint ist § 12 UWG). Die Sache sei sogar ganz besonders wenig eilbedürftig, da etwaige wirtschaftliche Interessen marginal sind: Das Badeentenbild habe – hochgegriffen – einen Wert von EUR 500,-, und nicht von EUR 6.000,-, wie von der Klägerin als Streitwert angegeben. Der wirtschaftliche Vorteil der Beklagten durch Nutzung des Bildes, welches sie andernfalls lizensieren oder selbst fertigen müsste, um es rechtmäßig nutzen zu können, ist über den Zeitraum, den ein ordentliches Hauptverfahren in Anspruch nimmt, gering. Das LG Halle kommt auf einen Ertrag von EUR 12,50 bei einem dreimonatigen Hauptsacheverfahren unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 10 Prozent (EUR 500,- x 0,1 x 3/12), der als Nachteil bei der Klägerin zu Buche schlüge. Ein solch geringer Betrag mache die Angelegenheit gerade nicht eilbedürftig. Zur Frage der Urheberrechtsverletzung äußerte sich das LG Halle nicht, und die Möglichkeit von Ansprüchen wegen unlauteren Wettbewerbs ließ es wegen der fehlenden Eilbedürftigkeit außen vor.

Die Entscheidung des Landgerichts Halle ist nachvollziehbar. Rechtsanwalt Arno Lampmann, der das Urteil veröffentlicht hat, sieht in dem Umstand, dass sich das Gericht über fast sieben von neun Seiten des Urteils mit dem Problem der Eilbedürftigkeit herumgeschlagen hat, den Hinweis, dass es keine Lawine bei Millionen von Facebook-Nutzern lostreten wollte. Doch geht der Streit möglicherweise in die Berufung, wo dann auch in der Sache entschieden werden könnte.

Die Entscheidung des LG Halle findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/599

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: lhr-law.de

HAMBURG – RÜCKBLICK AUF DEN 12. @KIT-KONGRESS

Vergangene Woche fand in Hamburg der 12. @kit-Kongress, verbunden mit dem 2. Forum „Kommunikation & Recht“, unter dem Titel „Der Schutz der Persönlichkeit im Internet“ statt. Wir geben Ihnen eine kleine Zusammenfassung der hervorragend besetzten Veranstaltung.

Den Einstieg in das Thema lieferte Ministerialdirektor Hans-Heinrich von Knobloch (BMI). Von Knobloch machte den großen Wurf zum Thema, blickte auf die Geschichte in den USA und in Deutschland zurück, um dann die Probleme der Gegenwart und Zukunft zu verdeutlichen, die er unter anderem darin sieht, dass der Staat seinen Schutzpflichten gemäß ein konsistentes Schutzkonzept umzusetzen hat, das öffentliches Recht und Zivilrecht beim Datenschutz jeweils angemessen berücksichtigt und beide verbindet, dabei aber einfach und verständlich sein sollte. Und das unter dem Damoklesschwert einer anstehenden europäischen Verordnung, die unmittelbar geltendes Recht werden wird, so sie denn den Segen des EU-Parlaments und EU-Rats erlangt. Das EU-Datenschutzpaket griff Prof. Dr. Heckmann, Uni Passau, auf und sieht darin keinen wirklichen Fortschritt. Das Datenschutzrecht müsse als Persönlichkeitsrecht, das es tatsächlich ist, erkannt werden und in Richtung eines Informationsmissbrauchsschutz- und Haftungsrecht gestaltet werden. Sodann erklärte sich Frau Prof. Dr. Spiecker zur Durchsetzung von datenschutzrechtlichen Mindestanforderung bei sozialen Netzwerken und schlug unter anderem vor, Betreibern über Wirtschaftsund Steuerrecht beizukommen.

Nach dem Mittagessen spaltete der Berliner Rechtsanwalt Prof. Härting das Auditorium mit seinem sehr interessanten Vorschlag, im Netzbereich vom Verbotsprinzip des Bundesdatenschutzgesetzes abzusehen. Anders, so Härting, ergäbe ein neues Gesetz keinen Sinn. Für den öffentlich-rechtlichen Bereich bedürfe es weiter des Verbotsprinzips. Härting verwies auf die von Rechtsanwalt Prof. Dr. Jochen Schneider und ihm entworfene Novelle des BDSG. Es folgten Vorträge von Otto Vollmers, dem Geschäftsführer der FSM, zum Schutz von Persönlichkeitsrechten von Kindern und Jugendlichen durch anerkannte Selbstregulierungsstellen; ein sehr anschaulicher Vortrag von Rechtsanwalt Thorsten Feldmann, Berlin, zu Geodatendiensten, Bewegungsprofilen und Datenschutz, bei dem er deutlich machte, dass der von den Interessengruppen getroffene Kodex zur Regelung der Rechte verfehlt ist; und von Rechtsanwalt Paul Voigt zu Gesichtserkennungsverfahren. Es schloss sich die öffentliche Diskussionsrunde unter der Moderation von Rechtsanwalt Martin W. Huff an, bei dem die Diskutanten MdB Dr. Konstantin von Notz, Bündnis 90/Die Grünen, Lorenz Matzat, Digitale Gesellschaft eV, Rechtsanwalt Dr. Gunnar Bender, Facebook Deutschland, und Dr. Arnd Haller, Google Deutschland GmbH, sich nicht von ihrer bestmöglichen Seite zeigten. Die Diskussionsbeiträge bewegten sich weitestgehend im politisch Ungefähren.

Der zweite Tag bescherte vier weitere Vorträge, die dem Thema Persönlichkeitsrecht weitere Facetten abgewannen. Richter am Landgericht Hamburg Dr. Benjamin Korte gab einen umfassenden Einblick in die internationale wie örtliche Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet. Rechtsanwalt Martin Fricke, Hamburg, widmete sich dem Gegendarstellungsanspruch, für den es aus tatsächlicher Konvention heraus im Grunde keine Entscheidungen gibt, weil die Auseinandersetzungen schneller anders geregelt werden. Rechtsanwalt Dr. Roger Mann, Hamburg, beschäftigte sich danach mit der Frage, ob das Internet vergessen lernen muss. Der den Kongress abschließende Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Flemming Moos, Hamburg, zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit machte nochmals eindrucksvoll deutlich, dass das derzeitige Datenschutzrecht, das eine Eins-zu-Eins-Beziehung zwischen Bürger und Staat regelt, mit den unklaren multiplen Verantwortlichkeiten bei der Datenübertragung im Internet einfach nicht funktionieren kann.

Angesichts der hochkarätigen Vorträge, der hohen Anzahl an Teilnehmern und der angeregten Diskussionen, wie auch der Stimmung beim traditionellen gemeinsamen Abendessen lässt sich sagen, dass der 12. @kit-Kongress, zusammen mit dem 2. Forum „Kommunikation & Recht“ ein voller Erfolg war und man sich schon jetzt auf den im kommenden Jahr anstehenden 13. @kit-Kongress freuen kann.

Näheres zum @kit eV unter:
> http://ak-it-recht.de

Den Entwurf für eine Novelle des BDSG von Schneider und Härting findet man unter:
> http://www.schneider-haerting.de/category/bdsg_neu/

Quelle: eigene Recherche

MOVINGCOMPANY.COM – EIN UMZUG FÜR US$ 195.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brilliert mit movingcompany .com zum Preis von US$ 195.000,- (ca. EUR 152.344,-). Die sonstigen generischen Endungen waren schwach vertreten, die Länderendung sahen eine starke montenegrinische Endung unter anderem mit cruise.me zu US$ 28.500,- (ca. EUR 22.266,-).

Die Länderendungen beherrschte diesmal wieder die montenegrinische Endung .me, die auf eine frische Auktion rückblicken kann, die von cruise.me für US$ 28.500,- (ca. EUR 22.266,-) getoppt wurde. Aber auch die deutsche Endung lieferte unter anderem mit festivals.de für EUR 12.500,- erfreuliche Preise. Die britische Endung war auch vertreten, aber diesmal preislich nicht stark.

cruise.me – US$ 28.500,- (ca. EUR 22.266,-)
air.me – US$ 10.099,- (ca. EUR 7.890,-)
japan.me – US$ 5.269,- (ca. EUR 4.116,-)
mad.me – EUR 3.500,-
sydney.me – US$ 3.109,- (ca. EUR 2.429,-)

festivals.de – EUR 12.500,-
bestecasino.de – EUR 8.000,-
empfohlen.de – EUR 4.500,-
wollversand.de – EUR 3.500,-
cc-shop.de – EUR 2.500,-
steuern24.de – EUR 2.500,-

id.cc – GBP 4.825,- (ca. EUR 6.000,-)
orbit.co – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.859,-)
events.tv – US$ 5.700,- (ca. EUR 4.453,-)
bonita.nl – EUR 3.750,-
agentassist.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.733,-)
sumup.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.733,-)
fathersday.com.au – US$ 4.561,- (ca. EUR 3.563,-)
easylinehost.ru – EUR 3.500,-
madeingreatbritain.co.uk – GBP 1.995,- (ca. EUR 2.482,-)

Die neueren generischen Domain-Endungen lieferten sehr schöne Domain-Namen zum schwachen Preis:

feiertage.info – EUR 2.000,-
digital.pro – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.953,-)
ecc.info – EUR 1.500,-

Aber auch die älteren generischen Endungen lieferten keine weltbewegenden Preise und vor allem keine herausragende Domain an der Spitze. Mit kfzteile.net für EUR 10.000,- ist die teuerste Domain zumindest auf den deutschen Markt gemünzt, liefert derzeit jedoch nur eine Fehlermeldung.

kfzteile.net – EUR 10.000,-
mycv.net – GBP 7.500,- (ca. EUR 9.332,-)
coachingcorps.org – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.859,-)
home24.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.906,-)
jain.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.906,-)
americasbest.net – US$ 4.129,- (ca. EUR 3.226,-)
interact2005.org – US$ 3.890,- (ca. EUR 3.039,-)
rapidcash.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.344,-)
dillo.net – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.334,-)
prayerrequests.org – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.334,-)
roto.net – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.334,-)
deseo.net – US$ 2.575,- (ca. EUR 2.012,-)
communityoutreach.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.953,-)
swiss-science.org – US$ 2.390,- (ca. EUR 1.867,-)
atlantaplumbing.net – US$ 2.296,- (ca. EUR 1.794,-)
csii.org – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.631,-)
provent.net – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.631,-)
ittraining.org – EUR 1.500,-

Auf Platz 7 der Jahresbestenliste bewegte sich movingcompany.com bei einem Preis von US$ 195.000,- (ca. EUR 152.344,-); eine weitere Domain, die an den Endkunden verkauft wurde, der noch daran arbeitet, ein Webangebot einzurichten, auf dem man Umzugsunternehmen in der näheren Umgebung finden wird. Anders skyboard.com für US$ 60.000,- (ca. EUR 46.875,-), die geparkt ist. Im übrigen waren die Preise schwächer als in den Vorwochen:

movingcompany.com – US$ 195.000,- (ca. EUR 152.344,-)
skyboard.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 46.875,-)
goldfields.com – US$ 52.500,- (ca. EUR 41.016,-)
mobileworkforce.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.438,-)
sunless.com – US$ 24.500,- (ca. EUR 19.141,-)
yif.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 17.188,-)
artificialgrass.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.625,-)
cpaservices.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.500,-)
stemz.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.500,-)
kruze.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.719,-)
retaildata.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.719,-)
eductive.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.594,-)
seesaw.com – US$ 10.099,- (ca. EUR 7.890,-)
simplescan.com – US$ 9.600,- (ca. EUR 7.500,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

SEPTEMBER – HERBSTAKADEMIE IT-RECHT IN WUPPERTAL

Die Deutsche Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) und die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik eV (DGRI) laden zusammen mit dem Zentrum für interdisziplinäre Sprachforschung (ZefiS) der Bergischen Universität Wuppertal im September zur 13. Herbstakademie 2012 unter dem Titel „Die Welt im Netz – Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft“.

Auf der in der Historischen Stadthalle in Wuppertal vom 12. bis 15. September 2012 stattfindenden Tagung werden aktuelle Entwicklungen des Informationstechnologierechts behandelt und anhand praktischer Fälle vertieft. Experten werden die Rechtsentwicklungen im IT-Recht der letzten 12 Monate Revue passieren lassen. Zudem besteht die Möglichkeit für junge Anwälte, Referendare, wissenschaftliche Assistenten und Doktoranden, eigene Fälle und Rechtsfragen einzureichen und nach positiver Validierung kurz zu referieren.

Die 13. Herbstakademie 2012 findet vom 12. bis 15. September 2012 in der Stadthalle Wuppertal, Johannisberg 40, 42103 Wuppertal, statt. Die Teilnahme beträgt für DGRI-Mitglieder EUR 210,-, für Nicht-DGRI-Mitglieder EUR 250,-. Teilnahmebescheinigungen für den Fortbildungsnachweis (§ 15 FAO) werden auf Wunsch ausgestellt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.dsri.de/herbstakademie/herbstakademie.html

Quelle: dsri.de, eigene Recherche

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