Themen: Störerhaftung – neues Gesetz soll Haftung mildern | Statistik – .org klettert auf über 10 Mio.! | TLDs – Neues von .eu, .it und .sx | nTLDs – neue Stakeholder-Gruppe geplant | VG Hamburg – Admin-C ist kein „Anbieter“ | artdeco.com – Kunst und Kitsch für US$ 75.000,- | Eilig – Markenverband eV informiert über nTLDs |
STÖRERHAFTUNG – NEUES GESETZ SOLL HAFTUNG MILDERN
Der in Berlin ansässige Verein Digitale Gesellschaft wagt in Sachen Störerhaftung im Internet den Vorstoss: vergangene Woche veröffentlichte man einen Gesetzentwurf für die haftungsrechtliche Gleichstellung von normalen Bürgern sowie Gewerbetreibenden, die einen Internet-Zugang via WLAN anbieten, mit kommerziellen Internetprovidern.
Das Institut der Störerhaftung hat seinen Ursprung im Sachenrecht, regelt inzwischen jedoch maßgeblich die Haftung im Internet. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann und unter welchen Umständen eine Person für fremdes Handeln zur Verantwortung gezogen werden kann. Der Bundesgerichtshof wiederholt in ständiger Rechtsprechung, dass als Störer bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wer – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt. Da die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers aber die Verletzung von Prüfpflichten voraus. Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (so zum Beispiel im Urteil vom 12.05.2010, I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens). Diese Rechtsprechung hat dazu geführt, dass Privatpersonen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.
Diese Rechtslage will der Verein nicht länger hinnehmen. Nach seiner Ansicht ist das Teilen von Internetzugängen keine reine rechts-, sondern auch eine netz- und sozialpolitische Notwendigkeit: „Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht potenziell bestraft werden“, erläuterte Vereinsvorsitzender Markus Beckedahl. „Für Datenreisende ist diese digitale Nachbarschaftshilfe einem gereichten Glas Wasser vergleichbar. Auch kann man auf diese Art sozial Benachteiligten ermöglichen, im solidarischen Huckepackverfahren einen Internetzugang zu erhalten.“. Für den „kleinen Mann“ soll künftig keine wesentlich härtere Haftung gelten als für Provider wie T-Online, die dank einer Regelung im Telemediengesetz (TMG) eine Haftungsprivilegierung geniessen, indem in Folge einer Gesetzesänderung auch Betreiber von öffentlichen WLANs als Diensteanbieter im Sinne des § 8 TMG anzusehen sind, sodass die dort geregelten Haftungsfreistellungen auch für sie gelten. Lokale Internet-Zugangsanbieter, die als eine Art „Mini-Provider“ ein WLAN nicht-kommerziell oder nur als begleitende Dienstleistung etwa in einem Café, Restaurant oder einer Buchhandlung anbieten, sollen allenfalls unter Einschränkungen haften.
Mit dem Gesetzesentwurf will der Verein die öffentliche Diskussion anstossen; ein eigenes Recht, den Entwurf im Bundestag einzubringen, hat er nicht. Vor allem über Abgeordnete im Bundestag und in den Landesparlamenten soll der Entwurf Unterstützung finden. Bis zur Umsetzung ist es damit noch ein langer, weiter und steiniger Weg.
Weitere Informationen und den Gesetzesvorschlag im Wortlaut finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/600
Quelle: digitalegesellschaft.de, eigene Recherche
STATISTIK – .ORG KLETTERT AUF ÜBER 10 MIO.!
Egal, ob es der Fussball war oder die Hitze: allenfalls durchschnittlich verliefen die Domain-Registrierungen im Juni 2011. Doch für Rekorde bleibt gesorgt: die gemeinnützige Endung .org meldet erstmals die Registrierung von mehr als zehn Millionen Domains.
Es scheint, als wären die Domainer dieser Welt kollektiv in die Sommerferien oder zur Fussball-EM gefahren: egal, welche Top Level Domain man herauspickt, keine konnte das Registrierungsergebnis aus dem Mai 2012 erreichen. Die einzige Ausnahme ist .eu, die sich von einem Zuwachs von 21.561 im Mai auf in den vergangenen vier Wochen sogar 27.646 Domains netto mehr verbessern konnte. Besonders drastisch ist der Rückgang bei .de, die angesichts eines Zuwachses von nicht einmal 20.000 Domains netto weit hinter ihren sonstigen Möglichkeiten zurückbleibt. Aber kein Anlass zur Sorge, denn auch .com bleibt mit weniger als einer halben Million neuer Domains unter Normalmaß.
Und ein bisschen was zu feiern gibt es dann doch: .org, lange ein weltweit kaum beachtetes Kind in der Familie der ältesten generischen Top Level Domains, springt erstmals über die Marke von zehn Millionen registrierten Domains, was zuvor nur .com und .net gelungen ist. Wer die Jubiläumsdomain registriert hat, hat Verwalter PIR (Public Interest Registry) bisher nicht öffentlich mitgeteilt; womöglich ist man dort mit der Bewerbung um neue Endungen wie .ngo zu beschäftigt, mit welchem man weiter das Profil als Registry für gemeinnützige Domain-Endungen schärfen will.
Bleibt noch der Blick ins Ausland. Aus Frankreich meldet die französische Registry Afnic im Jahresreport 2011 ein Wachstum von elf Prozent oder umgerechnet netto fast 300.000 neuen .fr-Domains. Damit ist .fr die 15.-erfolgreichste Domain-Endung der Welt. Ebenfalls ein gutes Jahr melden die belgischen Nachbarn: nach Mitteilung der Registry DNS.be stiegen im Jahr 2011 die Registrierungszahlen dort ebenfalls um elf Prozent auf nun 1,2 Millionen Domains an; Kuriosum dabei: vor allem bei Physikern, Spezialisten und in Pflegeberufen sei .be beliebt gewesen. Dabei geniesst .be überdurchschnittliches Vertrauen in der belgischen Bevölkerung: 57,7 Prozent vertrauen .be-Angeboten, bei .com sind es nur 15,3 Prozent. Selbst in Holland ist man von .be begeistert: knapp ein Fünftel aller registrierten .be-Domains entfällt auf Personen und Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden; aus Deutschland kommen lediglich zwei Prozent aller Inhaber einer .be-Domain.
Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 15.090.587 – (Vergleich zum Vormonat: + 18.393)
.at – 1.149.646 – (Vergleich zum Vormonat: + 6.241)
.com – 103.980.597 – (Vergleich zum Vormonat: + 470.122)
.net – 14.809.979 – (Vergleich zum Vormonat: + 27.596)
.org – 10.023.044 – (Vergleich zum Vormonat: + 32.520)
.info – 8.210.293 – (Vergleich zum Vormonat: – 20.200)
.eu – 3.599.903 – (Vergleich zum Vormonat: + 27.646)
.biz – 2.255.158 – (Vergleich zum Vormonat: + 7.363)
.us – 1.789.343 – (Vergleich zum Vormonat: + 3.222)
(Stand 1. Juli 2012)
Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de
Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com
Quelle: afnic.fr, dns.be, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .EU, .IT UND .SX
Alles wird teurer – fast alles: die .eu-Verwalterin EURid hat mitgeteilt, die Gebühren für ein Schiedsverfahren bei Streitigkeiten um .eu-Domains vorübergehend zu reduzieren. In Italien wird man dagegen international, während Sint Maarten den Beginn der .sx-Registrierung vorbereitet – hier die Kurznews.
EURid, Registry der Europa-Domain .eu (dotEU), hat mitgeteilt, dass die Gebühren für ein ADR-Verfahren vor dem international als „Czech Arbitration Court“ (CAC) bekannten Schiedsgericht der Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer der Tschechischen Republik in Prag vorübergehend sinken. Mit Wirkung ab 1. Juli 2012 und begrenzt auf sechs Monate beträgt der Nachlass für jedes Schiedsverfahren EUR 700,-, egal um wie viele .eu-Domains gestritten wird. Für ein Einzelgericht wird im Streit um eine Domain damit eine Gebühr von EUR 600,- statt 1.300,- fällig, bei einem mit drei Schiedsrichtern besetzten Gericht im Streit um sechs Domains sind es EUR 3.300,- statt EUR 4.000,-. Mit der Reduzierung folgt EURid einer externen Empfehlung, um das Verfahren in der Öffentlichkeit bekannter und leichter zugänglich zu machen; sie wird begleitet von einer Werbekampagne mit der European Company Lawyers Association (ECLA). Im Jahr 2011 wurden insgesamt 47 .eu-Verfahren angestrengt; in 38 Fällen konnten sich die Antragsteller durchsetzen.
Italien wird international: mit Wirkung ab 11. Juli 2012 lässt die Vergabestelle Registro.it erstmals internationalisierte Domains mit Sonderzeichen zu. Als zusätzliche Zeichen innerhalb einer .it-Domain können künftig zumindest à, â, ä, è, é, ê, ë, ì, î, ï, ò, ô, ö, ß, ù, û, ü, æ, œ, ç und ÿ registriert werden. Doch damit nicht genug: ebenfalls mit Wirkung ab dem 11. Juli 2012 dürfen .it-Domains von allen Personen mit Sitz in einem der 27 EU-Mitgliedsländer einschließlich Island, Norwegen, Liechtenstein, Vatikan, San Marino und der Schweiz registriert werden. Damit bricht .it die virtuellen Grenzen des Netzes und dürfte seine Registrierungszahlen von aktuell etwas über 2,4 Millionen Domains erheblich steigern können.
SX Registry SA, Verwalterin der Länderendung .sx, lässt mit dem Fahrplan zur Live-Registrierung aufhorchen: noch bis zum 21. September 2012 haben Inhaber von Kennzeichenrechten die Möglichkeit, ihre .sx-Domains bevorrechtigt anzumelden. Die Inhaber lokal ansässiger Unternehmen haben sogar bis 21. Oktober 2012 Zeit. Für die breite Öffentlichkeit spannend wird es ab dem 22. Oktober 2012 mit dem Beginn der Landrush-Phase; ab dem 12. November 2012 können .sx-Domains dann von jedermann weltweit in Echtzeit angemeldet werden. Hinter dem Kürzel .sx verbirgt sich der karibische Inselstaat Sint Maarten, der holländische Teil von St. Martin und vormals Teil der inzwischen aufgelösten Niederländischen Antillen. Zusammen mit den Länderkürzeln für die Inselstaaten Bonaire, Saba und Sint Eustatius (.bq) sowie Curaçao (.cw) war .sx kurz vor Weihnachten 2010 in die IANA-Datenbank aller Top Level Domains eingetragen worden, und bereitet seither die Registrierung vor.
Weitere Informationen zum Schiedsverfahren für .eu-Domains finden Sie unter:
> http://eu.adr.eu
Weitere Informationen zu .sx finden Sie unter:
> http://www.registry.sx/news
Quelle: eurid.eu, eigene Recherche
NTLDS – NEUE STAKEHOLDER-GRUPPE GEPLANT
Die Bewerber um neue Domain-Endungen sortieren und formieren sich. Während vier große Spieler bei der Bewerbung um neue Domain-Endungen eine eigene Interessengemeinschaft in der ICANN-Familie gründen wollen, wendet sich die Europäische Broadcast Union (EBU) als Bewerber um .radio dem GAC (Government Advisory Committee) zu, und auch die zukünftigen GeoTLD-Betreiber finden zueinander. Konflikte sind nicht auszuschließen.
In einem Schreiben vom 28. Juni 2012 an Dr. Stephen Crocker, Vorsitzender Direktor des ICANN-Direktorenboards, teilen HBSC, Microsoft, Yahoo und Richemont DNS Inc. (die sich unter anderem um .love und .watches beworben hat) mit, dass sie sich zu einer eigenen Stakeholder-Group innerhalb der ICANN-Community formieren wollen, die die Interessen der zukünftig entstehenden „single entity/single user“-Beziehungen berücksichtigt und gegenüber ICANN und der Community vertritt. Seit dem ICANN-Meeting in Costa Rica haben sich einige Parteien die bisher bestehenden Interessengruppen der ICANN-Gemeinschaft angeschaut und keine finden können, bei der sie sich zuhause fühlten. Als Parteien mit völlig neuen Vertragsbedingungen im Spiel um Domains wollen sie eine eigene Interessengruppe gestalten, zumal schon jetzt Konflikte sichtbar werden mit anderen Bewerbern um neue Domain-Endungen, die bereits vorhandenen Interessengruppen zugehörig sind. Ehe man sich hier festlegt, so die Parteien in dem Brief an ICANN und Crocker, beobachte man weiter die Gegebenheiten und die Entwicklungen; sodann wolle man beim kommenden ICANN-Meeting in Toronto die eigene Position präzisieren. Aus Sicht von Dirk Krischenoski, Geschäftsführer der dotBerlin GmbH & Co. KG, streben die DotBrands unter den Schirm von GAC. Eine eigene, gleichberechtigte Interessengruppe würde größeren Widerständen begegnen, da sie die bestehenden Strukturen von ICANN verändern würde.
Zu einer der erwähnten Konfliktparteien dürfte EBU zählen, die European Broadcasting Union, die sich unter anderem um .radio bewirbt und zugleich dem GAC (Government Advisory Committee) zuordnen möchte. EBU steht nicht alleine als Bewerber um die Endung .radio, verschafft sich aber mit der Zuordnung zum GAC und der Bewerbung als Community-Domain den Vorteil, vorrangig behandelt zu werden und auf ein Veto seitens des GAC, das laut Applicant Guide Book ein Vetorecht inne hat, hoffen zu dürfen, sollte es zu Konflikten mit den anderen .radio-Bewerbern kommen. Aber unmittelbar wird EBU eher nicht „Observer“-Mitglied bei GAC werden können. Der Eingang in GAC öffnet sich einem Verband oder einer Gruppe von gleich gesinnten Bewerbern, wie es etwa die Vertreter von GeoTLDs derzeit anstreben.
An dieser Stelle kann man sich einmal mehr fragen, ob ICANN nicht vorschnell mit der Einführung neuer Domain-Endungen in diesem Verfahren begonnen hat. Andererseits darf man davon ausgehen, dass jede noch so ausgefeilte Einführung neuer Endungen nicht ohne Konflikte ablaufen würde. Die Erfahrungen, die ICANN jetzt sammelt, kommen zukünftigen Bewerbungsrunden zu Gute.
Den Brief an ICANN und Steve Croker findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/602
Einen um weitere Informationen zu den Bestrebungen der GeoTLD-Bewerber ergänzten Artikel dazu finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/603
Quelle: domainincite.com, eigene Recherche
VG HAMBURG – ADMIN-C IST KEIN „ANBIETER“
Das Verwaltungsgericht Hamburg differenzierte in einem Urteil den Begriff des „Anbieters“ von Internetangeboten mit erotischem Einschlag und statuierte überzeugend, dass der Admin-C einer .de-Domain kein Anbieter im Sinn des Jugendmedienschutzrechts ist (Urteil vom 22.04.2012, Az.: 9 K 139/09).
Der Kläger war zeitweise als Admin-C für eine .de-Domain, unter der der Inhaber mit Sitz in den Niederlanden pornographische Inhalte anbietet, eingetragen. Gegen ihn erging von Seiten der Beklagten eine Beanstandungsverfügung, da das Internetangebot gegen die Bestimmungen des deutschen Jugendschutzes verstößt, und wonach der Kläger „als verantwortlicher“ Admin-C künftig die Vorschriften des Jugendmedienschutzes einzuhalten habe. Gegen diesen Bescheid legte der Kläger Widerspruch ein, den die Beklagte zurückwies. Dagegen erhob der Kläger Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg mit dem Ziel, den Bescheid aufzuheben.
Das VG in Hamburg gab der Klage statt (Urteil vom 22.04.2012, Az.: 9 K 139/09) und hob den Bescheid auf, weil der Kläger nicht Anbieter von Telemediendiensten im Sinne des Jugendmedienschutzrechts (§ 20 Absatz 1 und 4 JMStV, § 59 Abs. 3 RStV) war und somit nicht Adressat einer medienrechtlichen Verfügung sein konnte. Das pornographische Angebot selbst war ein Telemediendienst, der Kläger als Admin-C aber nicht dessen Anbieter. Da der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag den Begriff „Anbieter“ selbst nicht definiert, fragte sich, was man unter dem Anbieter zu verstehen hat. Aus Sicht des VG Hamburg lässt sich jedenfalls nicht die Definition des „Diensteanbieters“ aus dem Telemediengesetz (§ 2 Satz 1 Nr. 1 TMG) heranziehen. Der Anbieter im Sinne des Jugendmedienschutzrechts entspricht eher dem des Rundfunkanbieters, der die Verantwortung für eine Programmgestaltung bzw. der Einfluss auf den Inhalt hat. Genau diese Möglichkeiten hatte der Kläger als Admin-C nicht, denn zu keiner Zeit war es ihm möglich, rechtlich oder tatsächlich Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Internetangebots bzw. den technischen Zugang zu diesem zu nehmen. Das VG Hamburg machte darüber hinaus klar, dass Fragen, die die Verwendung und Verwaltung der Domain betreffen, klar von Entscheidungskompetenzen oder technischen Zugriffsmöglichkeiten in Bezug auf die Inhalte des unter der Domain-Bezeichnung abrufbaren Angebots zu trennen sind. Die DENIC-Domainrichtlinien können da im Hinblick auf Inhalte nicht herangezogen werden: sie erfassen keine Fragen über die erforderliche Einflussmöglichkeiten oder ein Zu-Eigen-Machen von Inhalten durch den Admin-C, sondern regeln alleine die der Verwaltung der Domain.
So zeigt das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg, dass der Begriff des Anbieters in den verschiedenen Normen eine unterschiedliche Ausprägung erfährt, eine Haftung des Admin-C für Jugend gefährdende Inhalte nicht besteht und auch nicht aus den DENIC-Richtlinien entnommen werden kann. Das Urteil reiht sich so in eine immer länger werdende Liste von Entscheidungen ein, die den Admin-C der ihm von DENIC zugedachten Position gerechter wird.
Die Entscheidung des VG Hamburg findet man unter:
> http://www.pornoanwalt.de/?p=8245
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: RA Marco Dörre (Berlin), pornoanwalt.de
ARTDECO.COM – KUNST UND KITSCH FÜR US$ 75.000,-
Die vergangene Domain-Handelswoche war schwach besetzt. Den besten Preis erzielte artdeco.com mit US$ 75.000,- (ca. EUR 60.000,-), die Länderendungen meldeten eine schwedisch-italienische Doppelspitze zum Preis von je EUR 10.000,-. Mehr war nicht drin.
Unter den Länderendungen setzten sich die schwedische Domain getgoods.se und die italienische rapidmail.it zu jeweils EUR 10.000,- an die Spitze. Die deutsche und die britische Endung vermochten da nicht mitzuhalten, da waren sogar die Endungen von Tuvalu (.tv) und Frankreich (.fr) diesmal besser:
getgoods.se – EUR 10.000,-
rapidmail.it – EUR 10.000,-
interni.it – EUR 8.000,-
vi.tv – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.000,-)
contactlense.tv – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.000,-)
photographe.fr – EUR 7.500,-
lelit.fr – EUR 6.000,-
glyphosat.de – EUR 6.500,-
autoklinik.de – EUR 5.000,-
bauch.de – EUR 3.950,-
moneybird.de – EUR 3.500,-
tradershome.de – EUR 2.975,-
mypicture.co.uk – EUR 4.975,-
myleshire.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.717,-)
manifesto.co.uk – GBP 2.500,- (ca. EUR 3.098,-)
tonercartridge.co.uk – EUR 2.600,-
theweathernetwork.co.uk – EUR 2.500,-
fazer.in – EUR 3.500,-
tarotkaarten.nl – EUR 3.350,-
bazaarvoice.in – EUR 2.500,-
mercure.ch – EUR 2.500,-
Die neueren generischen Endungen lieferten nichts Bemerkenswertes. Die älteren generischen Endungen wiesen ihrerseits nichts Tolles auf und starteten mit wheyprotein.org zu US$ 8.000,- (ca. EUR 6.400,-). Danach ließen die Preise erheblich nach:
wheyprotein.org – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.400,-)
meldung.org – EUR 3.500,-
classy.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.200,-)
adagio.org – US$ 3.888,- (ca. EUR 3.110,-)
connecting.org – US$ 3.788,- (ca. EUR 3.030,-)
azoren.net – EUR 2.752,-
healthjobs.net – US$ 3.300,- (ca. EUR 2.640,-)
campeones.net – US$ 3.288,- (ca. EUR 2.630,-)
tarotreadings.org – US$ 2.612,- (ca. EUR 2.090,-)
cseg.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 2.070,-)
imperative.org – US$ 2.588,- (ca. EUR 2.070,-)
ischias.org – EUR 2.000,-
healthsummit.net – US$ 2.388,- (ca. EUR 1.910,-)
sportstravel.org – US$ 2.388,- (ca. EUR 1.910,-)
healthsummit.org – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.670,-)
mcor.net – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.670,-)
ceen.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.600,-)
gagnerdelargent.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.600,-)
gamegurus.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.600,-)
tutela.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.600,-)
Allein unter der Kommerzendung wusste mit artdeco.com zum Preis von US$ 75.000,- (ca. EUR 60.000,-) eine einigermaßen wertvolle Domain zu gefallen. Mehr war da aber auch nicht zu holen:
artdeco.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 60.000,-)
diabete.com – EUR 16.900,-
onboarding.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.000,-)
brandly.com – US$ 19.500,- (ca. EUR 15.600,-)
redkite.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.000,-)
travelcircle.com – US$ 14.500,- (ca. EUR 11.600,-)
limitededition.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.400,-)
toptrip.com – EUR 10.000,-
partisanreviews.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.600,-)
battlescars.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.800,-)
dirac.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.000,-)
ludoteca.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.000,-)
stresstesting.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.000,-)
templateforest.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.000,-)
fotomaster.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 7.910,-)
workme.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 7.600,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
EILIG – MARKENVERBAND EV INFORMIERT ÜBER NTLDS
Der Markenverband eV in Berlin lädt am 05. Juli 2012 zu einer Fach-Informationsveranstaltung für Markenunternehmen zum Thema „New gTLDs und die Folgen“ in seine Räumlichkeiten.
Die Einführung neuer Domain-Endungen (nTLDs) wirft für Markeninhaber zahlreiche Fragen auf. Interessengruppen der Markenindustrie haben während des gesamten nTLD-Prozesses Einfluss auf die Entwicklung und Ausgestaltung genommen. Doch wie die Situation tatsächlich beschaffen ist, ist vielen noch nicht klar. Mit dem Workshop „New gTLDs und die Folgen“ will der Markenverband eV in Berlin Markeninhaber auf aktuellen Stand bringen. In der Veranstaltung informieren hochkarätige Referenten wie unter anderem Katrin Ohlmers (DOTZON), Philipp Grabensee (Afilias) und Rechtsanwalt Matthias Hartmann (HK2 Rechtsanwälte) über die neuen Endungen und rechtliche Implikationen. Der Workshop „New gTLDs und die Folgen“ findet am 05. Juli 2012 von 09.00 bis 15.00 Uhr beim Markenverband eV, Unter den Linden 42 in 10117 Berlin, statt. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Der Termin für den Workshop „New gTLDs und die Folgen“ ist sehr knapp, denn er findet schon heute statt. Darum lohnt es sich, schon mal den Termin für das Markenforum 2012 zu vermerken, welches der Markenverband zusammen mit dem Deutschen Patent- und Markenamt vom 05. bis 07. Dezember 2012 im Hotel Bayerischer Hof, Promenadeplatz 2-6 in 80333 München, abhält. Das Markenforum findet nur alle zwei Jahr statt. Es fördert unter anderem den Austausch zwischen den Vertretern von Wirtschaft, Wissenschaft, Anwalt- und Richterschaft sowie den Mitarbeitern des Deutschen Patent- und Markenamtes. Weitere Informationen liegen dazu noch nicht vor.
Weitere Informationen zum Workshop „New gTLDs und die Folgen“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/601
Quelle: markenverband.de