Themen: ICANN – Vorratsdatenspeicherung für Registrare? | News: nTLDs – schafft Panne Hintertür für Spekulanten? | Registrierung: News von .amsterdam, .godaddy und .secure | Recht: Urteil – Störerhaftung bei mangelnder Nachfrage? | Recht: UDRP – Google-Rechtsstreit um 750 Domains |
Handel: 60.com – Zwei-Ziffern-Domain für US$ 320.000,- | Event: Markenrecht – INTA-Roundtable in München |
ICANN – VORRATSDATENSPEICHERUNG FÜR REGISTRARE?
Strafverfolgungsbehörden aus aller Welt drängen darauf, Domain-Registrare zur Vorratsdatenspeicherung ihrer Kundendaten zu verpflichten. Das geht aus einem Forderungskatalog hervor, der dem Online-Magazin heise.de exklusiv vorliegt.
Seit Jahren fordern Strafverfolger, darunter zum Beispiel das US-amerikanische FBI, die Internet-Verwaltung ICANN auf, Änderungen in den Akkreditierungsverträgen mit den Domain-Registraren aufzunehmen, die ihnen künftig mehr Einblick sowohl in die Bestands- als auch in die Verkehrsdaten gibt. Dieses Verlangen hat man nun in einem Forderungskatalog konkretisiert, aus dem heise.de zitiert. Gesammelt werden sollen mindestens diese Daten: der volle Namen, Postadresse sowie Kontaktmöglichkeiten des Domain-Inhabers, sämtliche WHOIS-Daten (also auch derer, die – wie zum Beispiel Rechtsanwälte – auf die WHOIS-Daten zugreifen), Zahlungsmodalitäten und Zahlungsquellen, Quell- und Zieladdressen zu allen Kommunikationsvorgängen, Daten, Zeiten und Zeitzonen der Kommunikation und Sessions einschließlich der ersten Registrierung, genutzte Dienste und jegliche andere Daten, die ICANN verlangt, um Veränderungen der Anforderungen zur Sammlung von Registrierkundendaten festzuhalten. Praktisch kaum eine Information bliebe, die vor den Strafverfolgern verborgen ist.
Ganz neu sind diese Forderungen nicht. Bereits im März 2010 verlangten die Strafverfolger eine Pflicht zur „due dilligence“ für alle Registries und Registrare sowohl bei der erstmaligen Akkreditierung als auch für die Folgezeit, um mehr Fehlerfreiheit in die WHOIS-Daten zu bringen. Mit anderen Worten: die Registrare sollten die WHOIS-Daten ihrer Kunden regelmäßig auf Echtheit überprüfen. Zugleich sollten die Registrare verpflichtet werden, die WHOIS-Daten ihrer Kunden zu sammeln, um sie im Bedarfsfall weiterleiten zu können. Besonderer Dorn im Auge der Justiz waren schon damals Proxy-Dienste, die eine anonyme Registrierung erlauben; sie sollen künftig nur noch von natürlichen Personen zu nichtkommerziellen Zwecken genutzt werden dürfen, wobei sich jeder Proxy-Dienst eigens akkreditieren lassen muss. Im Fall eines Verstoßes gegen derartige WHOIS-Regeln soll die Domain aus dem Netz genommen werden dürfen. Ob sich ICANN diesen Vorschlägen widersetzt oder deren Implementierung folgen lässt, ist derzeit offen; strengere WHOIS-Regeln gelten allerdings für die Zukunft als gesichert.
Im Fall der klassischen Vorratsdatenspeicherung darf zumindest die Bundesregierung etwas aufatmen. Zwar gab ein Leiter der Direktion „Innere Sicherheit“ bei EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström an, dass man Deutschland aufgrund der fehlenden Umsetzung der EU-Richtlinie beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen werde; zunächst wolle man sich aber darauf beschränken, ein Zwangsgeld zu beantragen. Möglicherweise trägt man damit dem Umstand Rechnung, dass der EuGH aktuell prüft, ob die von der Bundesregierung umzusetzende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist – wäre dies nicht der Fall, droht das gesamte Projekt der Vorratsdatenspeicherung noch zu kippen.
Quelle: heise.de, eigene Recherche
NTLDS – SCHAFFT PANNE HINTERTÜR FÜR SPEKULANTEN?
Die Panne im TLD Application System (TAS) könnte nach Einschätzung der dotBERLIN GmbH & Co. KG eine Hintertür für Spekulanten öffnen. Die Internet-Verwaltung ICANN gab sich unterdessen bemüht, jeden Missbrauch unterbinden zu wollen.
Die Fakten sind bekannt: etwa 50 Bewerber um eine neue Top Level Domain waren aufgrund einer technischen Panne im TAS zumindest kurzzeitig in der Lage, die Datei- und Nutzernamen anderer Bewerber einzusehen. Wie die Ermittlungen von ICANN ergaben, waren umgekehrt wohl etwa 105 Bewerber von einer solchen Einsichtnahme betroffen. Für Dirk Krischenowski, Geschäftsführer der dotBERLIN GmbH & Co. KG und mit .berlin selbst Bewerber um eine neue Domain-Endung, droht hieraus ein erhebliches Missbrauchspotential. „Jemand, der beispielsweise die Bewerbung von Linde gesehen hat, könnte einen fertigen Account bei mytld.com für 300.000 Dollar kaufen, eine Linde-Bewerbung abgeben und später 600.000 Euro von Linde verlangen“, erklärte Krischenowski. Zugleich gab er sich kämpferisch: „Wenn es einen Mitbewerber für eines der von uns betreuten Projekte gibt und wir im Nachhinein herausbekommen würden, dass dieser die Bewerbung erst kurz vor Schluss eingegeben hat, würden wir eine Klage sicher andenken“, kündigte Krischenowski an.
ICANN-CEO Rod Beckstrom reagierte prompt. In einem Interview mit der US-Tageszeitung „The Hill“ betonte er, dass ICANN die letzte Instanz bei der Prüfung einer Bewerbung sei. „Wenn wir Bedenken gegen die Handlung eines Bewerbers hätten, kann sich jeder ausmalen, dass dies wohl in die Prüfung mit einfliessen wird, ob er mit seiner Endung Erfolg hat oder nicht“, so Beckstrom, und warnte daher alle Beteiligten, hieraus einen unberechtigten Wettbewerbsvorteil zu ziehen. Er gab sich zugleich zuversichtlich, dass ICANN nachvollziehen könnte, ob und wann eine unerlaubte Einsichtnahme erfolgt sei. Den Fehler selbst bezeichnete Beckstrom als „extrem raffiniert“. Allerdings vermuten nicht wenige, dass ICANN mit dieser Panne nicht nur die Hintertür für Spekulanten geöffnet hat, sondern nun erst recht klagewütige Beteiligte auf den Plan ruft, um aus dem Bewerbungsverfahren Kapital zu schlagen.
Offenbar weniger kritisch sieht man die Lage bei Paul Stahura, Gründer und CEO vom TLD-Bewerbungsunternehmen Donuts Inc. Für ihn sei es kein großes Ding, wenn ein Mitbewerber den Datei- oder Nutznernamen von Donuts gesehen habe; man selbst habe lediglich einen Dateinahmen gesehen, ohne daraus jedoch einen Rückschluss auf den Bewerber oder dessen Wunsch-Endung ziehen zu können. Insbesondere sei das Dokument selbst nicht einsehbar gewesen, womit Stahura die von ICANN gemachten Angaben bestätigt. Er sprach sich aber dafür aus, im Rahmen der Wiedereröffnung des TAS keine neuen Bewerbungen zuzulassen, und damit die von dotBERLIN befürchtete Hintertür gar nicht erst zu öffnen. Bisher gibt es jedoch keine Anzeichen, dass ICANN diesem Vorschlag folgen wird.
Quelle: dotberlin.de, thehill.com, circleid.com
NEWS VON .AMSTERDAM, .GODADDY UND .SECURE
Innovative Wege für mehr Sicherheit im Internet: das volle Potential einer neuen Domain-Endung will ein US-amerikanisches Unternehmen mit .secure ausschöpfen. Als Städte-Domain tritt dagegen .amsterdam an, während der US-Registrar GoDaddy bestätigt hat, eine Bewerbung für die Marken-Endung .godaddy bei ICANN abgegeben zu haben.
Die niederländische Hauptstadt Amsterdam schliesst sich der illustren Reihe an Städten an, die sich um die eigene Top Level Domain bewerben wird. Als technischer Back-End Provider soll offenbar die .nl-Registry SIDN (Stichting Internet Domeinregistratie Nederland) gewonnen werden, darauf deutet zumindest eine Anfrage des Vermarkters HUB Uitgevers hin. Zugleich hat man unter puntamsterdam.nl eine Website freigeschaltet, über die ab sofort gegen Mitteilung zahlreicher persönlicher Informationen unverbindliche Vorregistrierungen für .amsterdam-Domains abgegeben werden können; dafür verspricht man, alle Anmelder zu informieren, wenn .amsterdam in den Handel kommt. Ob ICANN seinen Segen gibt, ist derzeit aber noch offen.
GoDaddy, der weltweit grösste Domain-Registrar, hat bestätigt, sich um die Top Level Domain .godaddy beworben zu haben. Wie CEO Warren Adelman weiter mitteilte, plane man darüber hinaus zwei weitere neue Endungen; nähere Angaben dazu machte er jedoch nicht. Für GoDaddy sei weitaus spannender, wie man den Nutzern die Vielzahl an neuen Endungen nahebringen soll. „Niemand kann 2.000 neue Top Level Domains anbieten“, so Adelman. Das Unternehmen wolle den Einführungsprozess daher mit Zurückhaltung beobachten; so habe man bereits in der Vergangenheit auf die Vielzahl gleichzeitiger neuer Entwicklung wie IPV6, IDNs oder DNSSEC aufmerksam gemacht. „2013 wird ein wildes Jahr“, schloss Adelman seine Ausführungen.
Die in San Francisco ansässige Artemis Internet Inc, ein Tochterunternehmen der NCC Group Plc, hat Details zu den Plänen rund um die Einführung einer neuen Top Level Domain .secure bekanntgegeben. Wie der Name verrät, soll Sicherheit ganz gross geschrieben werden. So sollen die Kontaktdaten jedes einzelnen Domain-Inhabers individuell und manuell durch angestellte Mitarbeiter verifiziert werden, einschließlich der Adressprüfung und eines schriftlichen Vertrages; dies kündigte Alex Stamos, CTO bei Artemis, an. Hinzu kommen technische Sicherheitsmechanismen, wie die Verwendung des HTTPS-Protokolls und hohe Anforderungen im Bereich eMail. Für den Registrierungsstart der voraussichtlich überdurchschnittlich teuren Domains hat man Juni oder Juli nächsten Jahres im Visier, wobei als Zielgruppe zunächst Finanz- und Technologieunternehmen als auch Soziale Netzwerke angesprochen werden sollen. Doch trotz aller Vorfreude findet sich auch ein Haar in der Suppe: mit der Domain Security Company steht ein weiterer Kandidat bereit, der sich um .secure bewerben will. Gut möglich, dass erst eine Auktion entscheidet, wer den Zuschlag erhält.
Weitere Informationen zu .amsterdam finden Sie unter:
> http://puntamsterdam.nl/
Quelle: telecompaper.com, domainnamewire.com, darkreading.com
URTEIL – STÖRERHAFTUNG BEI MANGELNDER NACHFRAGE?
Das Landgericht Nürnberg-Fürth teilt in einer Pressemitteilung zu einer aktuellen Entscheidung mit, dass der Betreiber eines Bewertungsportals konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen muss und als Störer haftet, wenn er dies nicht in angemessenem Maße tut (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.05.2012, Az. 11 O 2608/12).
Der Kläger ist Zahnarzt. Über diesen schrieb ein Nutzer hinsichtlich seiner Implantatbehandlung anonym in das vom Beklagten betriebene Internetportal zur Bewertung ärztlicher Leistungen, der Zahnarzt sei fachlich inkompetent, verfolge vorrangig eigene wirtschaftliche Interessen und lasse dabei das Interesse seiner Patienten an einer dem medizinischen Standard entsprechenden Behandlung außer Acht. Der Zahnarzt wies den Betreiber des Bewertungsportals darauf hin, dass er nach Durchsicht aller Patientenunterlagen eine der Bewertung zu Grunde liegende Implantatbehandlung in dem angegebenen Zeitraum gar nicht durchgeführt habe und die Bewertung schon aus diesem Grund falsch sei. Er verlangte die Löschung des Beitrags. Der Provider fragte darauf hin beim Nutzer nach, ob sich der Sachverhalt wie von ihm vorgetragen zugetragen habe, was dieser bejahte. Damit gab sich der Provider zufrieden. Dem Zahnarzt teilte er das mit und berief sich auf das schützenswerte Anonymisierungsinteresse des Beitragsverfassers nach dem Telemediengesetz sowie darauf, dass wegen der ärztlichen Schweigepflicht eine „Pattsituation“ hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes der widerstreitenden Angaben bestehe. Der Zahnarzt wandte sich daraufhin im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens an das Landgericht Nürnberg-Fürth und forderte die Unterlassung der Verbreitung der Bewertung.
Das LG Nürnberg-Fürth gab diesem Antrag statt: der Provider muss die Verbreitung des Eintrags des Nutzers vorläufig unterlassen. Das Gericht ist der Ansicht, der Internetprovider hafte als Störer. Er hätte auf die konkrete Beanstandung des betroffenen Zahnarztes hin den Sachverhalt sorgfältiger prüfen und sich vom Nutzer des Forums einen Nachweis für die Behandlung vorlegen lassen müssen. Dem sei er nicht nachgekommen. Zudem stehe auf Seiten des Zahnarztes eine mögliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Raum. Deshalb hafte der Betreiber des Bewertungsportals als Störer, unabhängig davon, ob die Bewertung nun zutreffe oder nicht. Damit, so das LG Nürnberg-Fürth, habe man die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich der Störerhaftung von Internetprovidern konkretisiert.
Ob diese Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth den Vorstellungen des Bundesgerichtshofs über die Störerhaftung von Internetprovidern entspricht, muss sich erst noch herausstellen. Man kann Zweifel daran haben, dass die Pflichten eines „Internetproviders“ tatsächlich soweit gehen, wie vom Landgericht angenommen. Die Haftung soll sich daraus ergeben, dass der Provider keine Nachweise verlangt hat; vom Provider fordert das Landgericht also eine – weitergehende – Untersuchung des Sachverhalts. Ob es auf die korrekte Bewertung desselben ankommt, bleibt unklar. Es fragt sich freilich, welchen Nachweis da der Nutzer hätte erbringen können, und hätte sich etwas am Ergebnis geändert, wenn keine Nachweise möglich gewesen wären? Wie auch immer, der beklagte Provider hat schon angekündigt, ein Hauptsacheverfahren anzustrengen. Wir sind gespannt und werden berichten.
Die Pressemitteilung des LG Nürnberg-Fürth findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/583
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: justiz.bayern.de, heise.de
UDRP – GOOGLE-RECHTSSTREIT UM 750 DOMAINS
Der Suchmaschinenbetreiber Google Inc., Kalifornien (USA), hat in einem UDRP-Streit vor dem National Arbitration Forum (NAF) den Transfer von gleich 750 Google-Domains erfolgreich eingefordert (Decision No.: 1434643, vom 10.05.2012).
Der Gegner des Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) Verfahrens, Chris Gillespie, hatte zwischen dem 29. Februar und dem 10. März 2012 ohne Einverständnis von Google mindestens 750 Google-Domains über den Registrar GoDaddy, LLC registriert, darunter googleboeing.com, googledeutschepost.com, googleiphone4s.com, googlehyundai.com und so weiter. Bereits am 14. März 2012 reichte Google die Antragsschrift beim National Arbitration Forum ein. Google selbst sah sich in seinen Markenrechten verletzt und trug vor, man sei Inhaber mehrerer Marken und nutze auch Domains, die die Marke so beinhalten, wie googleartproject.com und googlezeitgeist.com. Zahlreiche der vom Gegner registrierten Domains waren als Parking-Seiten ausgebaut; andere nutzte der Domain-Inhaber zeitweise, um das Interesse an einem Gay-Network zu testen: Die Domains lösten auf die Domain tgn.xxx auf, über die der Traffic gemessen wurde. Weiter zeigte sich, dass die Domains zum Verkauf stehen. Der Gegner hielt unter anderem entgegen, die Marken Googles genössen keinen Schutz mehr, weil der Begriff „google“ doch eigentlich mittlerweile dem allgemeinen Sprachgebrauch zugeordnet ist und Internetsuche bedeutet. Entsprechend laufen auch Löschungsverfahren gegen die Marken von Google. Zudem seien die Domains nicht verwechslungsidentisch mit der Marke Google.
Das Panel des von Google angerufenen NAF, bestehend aus den drei Experten Jonas Gulliksson, Robert S. Brandt und John J. Upchurch, kam am 10. Mai 2012 zum Schluss, dass die Domain-Registrierungen nicht rechtens waren und entschieden auf einen Transfer der Domains von Gillespie zu Google. Das Panel kam zu dem Ergebnis, dass die vom Gegner registrierten Domains der Google-Marke zum Verwechseln ähnlich sind, dass der Domain-Inhaber kein Recht an der Nutzung des Kennzeichens hatte, dass er die Domains aber in Kenntnis dessen bösgläubig geschäftlich nutzte, um Geld über sie oder durch ihren Verkauf zu verdienen, wozu er nicht berechtigt war.
Das NAF-Panel setzte sich dabei sehr ausführlich mit den unterschiedlichen Argumenten der Parteien auseinander. Insbesondere die Frage nach dem Wert der Marke Google, nach dem der Begriff in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen ist, beschäftigte die Experten. Doch machten sie klar, dass solange die Löschungsverfahren gegen die Google-Marken beim US-Markenamt nicht entschieden sind und weltweit zahlreiche andere Markeneinträge bestünden, das Argument nicht greife. Darüber hinaus sei Google mittlerweile eine notorisch bekannte Marke, welche die Rechte des Antragstellers Google schütze. Die Entscheidung erging daher wie zu erwarten.
Die Entscheidung des NAF findet man unter:
> http://domains.adrforum.com/domains/decisions/1434643.htm
Spezialisierte Anwälte findet man unter: 60.COM – ZWEI-ZIFFERN-DOMAIN FÜR US$ 320.000,- Die vergangene Domain-Handelswoche brachte gleich drei Domains im sechsstelligen Dollar-Bereich, angeführt von 60.com für US$ 320.000,- (ca. EUR 240.310,-). Im übrigen waren die Zahlen nicht vielversprechend. Allein die deutsche Endung wusste mit wrapp.de zu EUR 35.050,- ein weiteres Licht zu setzen. Die deutsche Endung setzte sich einmal mehr unter den Länderendungen an die Spitze: wrapp.de war mit EUR 35.050,- an erster Stelle. Den zweiten Platz besetzte die polnische Domain lampa.pl zum Preis von EUR 12.000,-. Danach wusste sich eine russische Domain zu etablieren: fikus.ru zu EUR 7.090,-. wrapp.de – EUR 35.050,- lampa.pl – EUR 12.000,- Die neueren generischen Endungen vertraten zwei .info-Domains zu eher schwachen Preisen: flats.info – EUR 1.810,- Aber auch die klassischen generischen Endungen gaben kein gutes Bild: hotspot.net führte die Riege bei einem Preis von EUR 9.000,- an. Die sich anschließende zweitplatzierte Domain erzielte schon nur noch die Hälfte. hotspot.net – EUR 9.000,- Überzeugend war letztlich .com mit dem Triumvirat aus 60.com zu US$ 310.000,- (ca. EUR 240.310,-), leo.com für US$ 120.000,- (ca. EUR 93.023,-) und bosnia.com für US$ 100.000,- (ca. EUR 77.519,-). Doch damit war nicht Schluss, denn onlinefreegames.com fand für US$ 90.000,- (ca. EUR 69.767,-) einen Käufer. 60.com – US$ 310.000,- (ca. EUR 240.310,-) Weitere Domain-Preise finden Sie unter: Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com Die International Trademark Association (INTA) lädt zusammen mit united-domains.de im Juni 2012 zum Vortrag „Neue Domain-Endungen – Legal Rights Objections für Markeninhaber“. Gastredner ist Erik Wilbers, Direktor des WIPO Arbitration and Mediation Centers. Die Einführung der neuen Domain-Endungen (new gTLDs) ist die größte Herausforderung, mit der sich Markeninhaber derzeit auseinandersetzen müssen. Über 1.200 Bewerber haben sich bei der ICANN registriert und mehr als 2.000 Bewerbungen für neue Domain-Endungen eingereicht. Im Juni 2012 möchte die ICANN eine Liste aller eingegangenen New-gTLD-Bewerbungen veröffentlichen. Anschließend haben Markeninhaber im Rahmen des Legal-Rights-Objections-Verfahrens voraussichtlich sieben Monate lang die Chance, New-gTLD-Bewerbungen zu widersprechen, die ihre Markenrechte verletzen könnten. Grund genug für INTA, den Informationsbedarf zu diesem Thema zu decken. Als Redner konnten INTA und die united-domains GmbH Erik Wilbers, den Direktor des WIPO Arbitration and Mediation Center, das dieses Schlichtungsverfahren für die ICANN verwaltet, gewinnen. Sebastian Ritze, Legal Manager der united-domains GmbH, moderiert die Veranstaltung. Termin für den INTA-Roundtable „Neue Domain-Endungen – Legal Rights Objections für Markeninhaber“ ist Donnerstag, der 21. Juni 2012, von 14 bis 16 Uhr im Sofitel München Bayerpost. Die Teilnahme ist kostenlos. Weitere Informationen und Anmeldung (bis 18. Juni 2012, 16.00 Uhr) unter: > http://de.amiando.com/INTA-MUC12.html Quelle: inta.com, united-domains.de
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drinks.de – EUR 4.500,-
tischleuchten.de – EUR 3.000,-
photoscape.de – EUR 2.800,-
moneyhouse.de – EUR 2.380,-
aquablade.de – EUR 2.200,-
fikus.ru – EUR 7.090,-
lennot.fi – EUR 6.500,-
tcc.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 6.246,-)
cigarettes.co – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.426,-)
faris.ru – EUR 5.400,-
pair.ca – US$ 6.750,- (ca. EUR 5.233,-)
bathurstrealestate.com.au – US$ 5.552,- (ca. EUR 4.304,-)
travellers.in – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.876,-)
ren.fr – EUR 3.800,-
bet4win.it – EUR 3.765,-
travelbeast.eu – EUR 3.150,-
celio.be – EUR 2.900,-
income-protection.co.uk – GBP 2.000,- (ca. EUR 2.498,-)
restoration.info – US$ 2.094,- (ca. EUR 1.623,-)
tunesien.net – EUR 4.500,-
headset.net – US$ 4.250,- (ca. EUR 3.295,-)
versus.net – US$ 4.150,- (ca. EUR 3.217,-)
consultingjobs.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.101,-)
lll.net – US$ 3.900,- (ca. EUR 3.023,-)
observation.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.713,-)
vizcaya.org – US$ 3.450,- (ca. EUR 2.674,-)
socialfund.org – US$ 3.388,- (ca. EUR 2.626,-)
webmodels.net – US$ 3.088,- (ca. EUR 2.394,-)
vconnect.net – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.316,-)
strato.org – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.093,-)
covenantlife.org – US$ 2.588,- (ca. EUR 2.006,-)
phap.net – US$ 2.240,- (ca. EUR 1.736,-)
bdca.org – US$ 2.188,- (ca. EUR 1.696,-)
taufgeschenke.org – EUR 1.675,-
wcis.net – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.619,-)
cbmc.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.550,-)
leo.com – US$ 120.000,- (ca. EUR 93.023,-)
bosnia.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 77.519,-)
onlinefreegames.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 69.767,-)
gametruck.com – US$ 58.000,- (ca. EUR 44.961,-)
livingtree.com – US$ 41.500,- (ca. EUR 32.171,-)
drill.com – US$ 40.500,- (ca. EUR 31.395,-)
oxygensensor.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 27.132,-)
duma.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.256,-)
reits.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.256,-)
smartcamera.com – US$ 29.200,- (ca. EUR 22.636,-)
gaysingles.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 17.829,-)
twinengine.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.953,-)
wandtattoo.com – EUR 12.231,-
aupairjobs.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.628,-)
hireananny.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.628,-)
secondpress.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.628,-)
binarytranslator.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 10.853,-)
> http://www.domain-spiegel.deMARKENRECHT – INTA-ROUNDTABLE IN MÜNCHEN