Newsletter-Ausgabe #535: Oktober 2010

Themen: EFC – Massenmarkt für Kinderpornos existiert nicht | Statistik – .biz und .us in der Krise | TLDs – Neues von .net, .mobi und .athens | BGH – Domain-Freiheit für Steuerberater-Werbung | Sonderheft – „Domainrecht aktuell“ von K&R | ipo.com – Börsengang mit US$ 500.000,- Anteilen | Cybercrime – 8. Starnberger IT-Forum in Feldafing

EFC – Massenmarkt für Kinderpornos existiert nicht

Die Erlöse aus der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten über das Internet sind gering – zu diesem Ergebnis gelangt eine Studie der von der EU geförderten „European Financial Coalition“ (EFC). An der Einführung von Websperren will die EU-Kommission trotzdem festhalten.

Das Domain Name System soll es richten: über eine Liste vollqualifizierter Domain-Namen sollen bestimmte Internetadressen gesperrt und der Zugriff unterbunden werden. „Sperren statt Löschen“ lautet die Forderung, die zunehmend in die Kritik gerät, da sie weder das Problem löst noch die Verbreitungswege von Kinderpornographie berücksichtigt. Gestützt wird diese Einschätzung durch einen Fortschrittsbericht der EFC, der sich mit der kommerziellen Verbreitung kinderpornographischer Inhalte auseinandersetzt. Zu den zentralen Ergebnissen der Untersuchung gehört zunächst, dass die Zahl der aktiven kommerziellen Angebote wesentlich zurückgegangen ist. Von 14.579 untersuchten Webseiten aus den Datenbanken verschiedener Organisationen enthielten 46 kinderpornographische Inhalte, von denen 24 als kommerziell einzustufen waren, wobei sich 20 als Angebote mit angezogenen, aber anzüglich posierenden Kindern präsentierten; aktiv beworbene Seiten fanden sich gar keine.

Das Material der wenigen kommerziellen Angebote stammt dabei nicht von den Anbietern selbst, sondern wird von diesen lediglich verteilt. Zumeist sind die Aufnahmen historisch und lediglich „recycelt“; ein Großteil stammt von nichtorganisierten Einzelpersonen. Die Produzenten nutzen zudem überwiegend kleine, durch Passwörter geschützte Bereiche des Internets, die lediglich auf Einladung betreten werden können und nicht schlicht durch Eingabe einer Domain zu erreichen sind. Zudem werden dort die Bilder kostenfrei verteilt; von einem kommerziellen Massenmarkt kann demnach keine Rede sein, ein hoher Profit falle im Vergleich zu anderen Bereichen der Cyberkriminalität nicht an.

Die EU-Kommission hat gleichwohl angekündigt, an der Einrichtung von Websperren weiter festhalten zu wollen. Nach Angabe von heise.de will man eine Kombination von Löschen und Sperren kinderpornographischer Seiten gesetzlich verankern. Aktuell arbeitet die Kommission daran, die so genannte „Malmström-Richtlinie“ mit konkreten Zahlen zu untermauern; entsprechende Berichte sind für den Herbst 2010 angekündigt. Unterdessen meldet der AK Zensur, dass in Dänemark von angeblich 167 beanstandeten Seiten lediglich drei kinderpornographische Inhalte aufwiesen; diese wurden nach einer eMail an den Hoster binnen weniger Stunden vom Netz genommen.

Den 40seitigen Fortschrittsbericht der EFC finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/357

Quelle: police.uk, heise.de, zdnet.de

Statistik – .biz und .us in der Krise

Zwei in der Krise: während der Rest munter voran schreitet, verzeichnen die Statistiker für .biz und .us bereits den zweiten Minus-Monat in Folge. Daran können auch die erfreulichen Entwicklungen in Kenia nichts ändern.

Zunächst der Blick an die Spitze. Ein Zuwachs von knapp unter 700.000 Domains netto im September katapultiert .com zum ersten Mal in der Geschichte über die Marke von 90 Millionen Domains. Hält dieser Trend an, knackt .com voraussichtlich zum Jahreswechsel 2011/2012 die historische Marke von 100 Millionen Domains. Bis dahin ist es für .de noch ein sehr sehr weiter Weg, auch wenn man das beste Ergebnis der letzten drei Monate vermeldet und sich zumindest der Marke von 14 Millionen nähert. Ähnlich Positives würden gern auch .biz und .us vermelden, doch dort verschärft sich der Absturz sogar: waren es bei .biz im August 3.628 Domain-Namen weniger, sind es diesmal schon 8.343. Bei .us hat sich der Verlust aus dem August von 1.644 Domains auf diesmal 18.868 deutlich ausgeweitet.

Besondere Erwähnung verdient die Europa-Domain. Zwar bedeutet ein Anstieg von gut 21.000 auf nunmehr knapp 3,25 Millionen Domains in den vergangenen vier Wochen nur ein durchschnittliches Ergebnis. Allerdings stieg die Zahl der in Deutschland registrierten .eu-Domains erstmals auf über eine Million. Damit ist .eu in keinem anderen EU-Mitgliedsland so beliebt wie hierzulande; die zweitplatzierten Niederländer kommen nicht einmal auf 450.000 .eu-Domains. Am anderen Ende der Liste notiert übrigens Französisch-Guayana, das zwar fast so groß ist wie Österreich, wo aber lediglich 48 Inhaber einer .eu-Domain ihren Sitz haben. Möglicherweise macht das tropische Klima dort Domains ausnahmsweise vergessen.

Bleibt noch der Blick über den TLD-Rand, der diesmal auf Afrika fällt. Das Kenya Network Information Center (KENIC) teilt mit, dass am 1. September 2010 die immerhin 14.000ste .ke-Domain registriert wurde. Aktuell sind knapp 400 weitere Adressen hinzu gekommen, wobei mit gut 12.800 Domains der Großteil auf die Subdomain .co.ke entfällt. Explosionsartiges Wachstum ist allerdings nicht zu erwarten: als so genannte „restricted TLD“ steht .ke nur Personen und Organisationen mit einer lokalen Präsenz in Kenia offen.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 13.848.570 – (Vergleich zum Vormonat:  +   57.851)
.at – 963.103 – (Vergleich zum Vormonat:  +    8.637)
.com – 90.106.693 – (Vergleich zum Vormonat:  +  693.448)
.net – 13.396.369 – (Vergleich zum Vormonat:  +   92.154)
.org – 8.800.392 – (Vergleich zum Vormonat:  +  118.204)
.info – 7.078.765 – (Vergleich zum Vormonat:  +  161.778)
.eu – 3.247.973 – (Vergleich zum Vormonat:  +   21.552)
.biz – 2.130.483 – (Vergleich zum Vormonat:  –    8.343)
.us – 1.715.816 – (Vergleich zum Vormonat:  –   18.868)

insgesamt: 141.288.164  (Stand 2. Oktober 2010)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: kenic.or.ke, eigene Recherche

TLDs – Neues von .net, .mobi und .athens

Nix wirds mit Kurzdomains unter .net: ohne Angabe von Gründen hat VeriSign seinen Antrag zurückgezogen. Dafür geht man bei .mobi gleich mit einer ganzen Auktion von kurzen Adressen in die Offensive, während die Städte-Domain .athens noch ganz am Anfang steht – hier die Kurznews.

VeriSign, Registry für .com und .net, hat den Plan zur Vergabe von .net-Kurzdomains überraschend zurückgezogen. Mitte August 2010 bat man noch offiziell bei ICANN, bisher gesperrte .net-Domains mit einem oder zwei Zeichen vergeben zu dürfen, soweit sie – wie i.net und q.net – nicht vergeben sind oder Bestandsschutz genießen. Selbst das Vergabemodell, eine englische Auktion, stand in den Planungen von VeriSign bereits fest, wobei hohe sechs- und siebenstellige Preise als nicht unrealistisch galten. Die Gründe für den Rückzug sind unbekannt; spekuliert wird, dass ICANN angesichts der Marktmacht von VeriSign daran gelegen ist, diese in der Rolle eines technischen Verwalters zu belassen und wirtschaftliche Eigeninteressen nicht in den Vordergrund zu rücken.

Anders dagegen die Situation bei .mobi: am 30. September 2010 hat die Registry mTLD Ltd. bei ICANN angefragt, die noch verbliebenen Ein- und Zwei-Zeichen-Domains in einer Auktion versteigern zu dürfen. Betroffen sind all jene .mobi-Adressen, die nicht bereits im RFP-Verfahren (Request for Proposals) einen neuen Inhaber gefunden haben. Wie viele und welche Domain-Namen per Auktion unters Volk gebracht werden, lässt mTLD offen und teilt lediglich mit, im Anschluss die restlichen .mobi-Domains per „first come, first served“ zu vergeben. Ähnliche Anträge von Verwaltungen wie Neustar (.biz), Afilias (.info), puntCAT (.cat), Tralliance (.travel) oder RegistryPro (.pro) waren bereits erfolgreich, so dass sich auch mTLD gute Chancen ausrechnen wird.

Der Bewerberkreis der Städte-Domains wächst und wächst: nach Initiativen aus Metropolen wie New York, Paris und Berlin hat nun auch die griechische Hauptstadt Athen verlauten lassen, sich um eine eigene Domain-Endung .athens bemühen zu wollen. Bestätigt wird dies durch Markenanmeldungen für „.athens“ und „dot .athens“ beim US-amerikanischen Patent- und Markenamt. Im Anschreiben der die Stadt vertretenden Anwälte heißt es zudem ausdrücklich, dass die beiden Marken von erheblicher Bedeutung seien, da sie künftig für eine neue Registry genutzt werden sollen. Eine eigene Website gibt es allerdings bisher noch nicht; insbesondere bei dotathens.com dürfte ein Cybersquatter den Stadtverantwortlichen zuvor gekommen sein.

Allgemeine Informationen zu Athen finden Sie unter:
> http://www.cityofathens.gr/

Quelle: domainnamewire.com, domainincite.com

BGH – Domain-Freiheit für Steuerberater-Werbung

Welche Domain-Namen sind berufsrechtlich gesehen für Steuerberater legitim? Der 5. Senat für die Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Bundesgerichtshof schaffte für die Domain steuerberater-suedniedersachsen.de Klarheit, und wies die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des OLG Celle vom 03.12.2009 zurück.

Das Landgericht Hannover sprach gegen einen Steuerberater, der sich seit dem Jahr 2006 unter dem etwas sperrigen Domain-Namen steuerberater-suedniedersachsen.de präsentiert, einen Verweis wegen berufswidriger Werbung aus, § 57 Abs. 1 StBerG. Das Oberlandesgericht in Celle hob dieses Urteil auf die Berufung des Steuerberaters hin auf und sprach ihn frei. Die Staatsanwaltschaft ging in Revision vor den zuständigen Senat des Bundesgerichtshofes, hatte da jedoch keinen Erfolg (BGH StbSt (R) 2/10, Urteil vom 01.09.2010).

Der Bundesgerichtshof schaute sich die Domain genau an und gelangte zu der Ansicht, die Kombination von Gattungsbegriff und Region stellt keine unerlaubte Werbung im Sinn des Berufsrechts der Steuerberater dar. Steuerberatern ist Werbung erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist; er darf über seine Dienstleistung und seine Person informieren, solange die Angaben sachlich nachprüfbar und nicht berufswidrig sind. Der BGH konzedierte, dass von Steuerberatern eingerichtete Internet-Domains dazu dienen, Mandanten zu gewinnen, was Werbung im Sinne des Berufsrechts ist. Doch die Werbung des hier betroffenen Steuerberaters sei nicht irreführend und deshalb erlaubt. Der Steuerberater berühme sich mit dem Domain-Namen als solchem keiner Sonderstellung unter den Steuerberatern in der bezeichneten Region. Und dass kein anderer Steuerberater unter dem Domain-Namen für sich werben kann, sei durch das Prioritätsprinzip bei der Domain-Registrierung gedeckt. Zudem erscheine das mit dem Domain-Namen bezeichnete Einzugsgebiet als zu groß, als dass verständige Internetnutzer meinen würden, er sei im südniedersächsischen Raum der einzige Steuerberater. Eine Alleinstellungsbehauptung liege damit nicht vor. Auch die Gefahr einer Kanalisierung der Rechtssuchenden hält der BGH für gering und nicht relevant, da kaum zu erwarten sei, dass Internetnutzer neben dem Begriff Steuerberater auch den regionalen Begriff, der gerade keinen Landkreis bezeichnet, sondern eine weniger präzise Gebietsbezeichnung ist, eingäben. Eine Irreführung der Nutzer ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass man unter der Domain einen Verband oder eine Liste von unterschiedlichen, in der Region tätigen Steuerberatern erwarte. Etwaige Fehlvorstellungen von Nutzern würden durch Kenntnisnahme der Homepage sogleich korrigiert. Eine berufsrechtswidrige Werbung liegt also seitens des Steuerberaters nicht vor, weshalb der BGH die Revision zurückwies und die Entscheidung des OLG Celle bestätigte.

Der Vergleich zu dem schon etwas betagten und nach wie vor umstrittenen Urteil zur Domain tauchschule-dortmund.de stellt sich ein (OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2003, Az.: 4 U 14/03). Das OLG Hamm hatte seinerzeit die Revision nicht zugelassen, der BGH wies den Antrag auf Zulassung der Revision zurück. Die Gerichte kamen damals zu dem Ergebnis, dass der Inhaber des Domain-Namens eine Alleinstellungsbehauptung aufstelle, die allerdings nicht haltbar und deshalb wettbewerbswidrig gegenüber anderen Tauchschulen in Dortmund sei. Mit der neuen Entscheidung des BGH lässt sich fragen, ob diese singuläre Position weiter vertretbar ist. Immerhin gab es schon damals einiges an Rechtsprechung zu Domains, die ebenso aufgebaut sind, bei denen aber keine Alleinstellungsbehauptung festgestellt wurden. Der BGH schließt die alte Rechtsposition des OLG Hamm in der aktuellen Entscheidung jedenfalls nicht ganz aus; man muss weiter mit ihr rechnen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/359

Weitere Informationen zu tauchschule-dortmund.de unter:
> https://domain-recht.de/magazin/article.php?id=217

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de, eigene Recherche

Sonderheft – „Domainrecht aktuell“ von K&R

Der united-domains GmbH, zu deren Projekten domain-recht.de und der Domain-Newsletter gehören, war es vergönnt, zusammen mit dem renommierten Fachblatt „Kommunikation & Recht“ aus dem Verlag Recht und Wirtschaft ein Sonderheft mit aktuellen Domain-Rechtsthemen zu gestalten. „Domainrecht aktuell“ ist ein Dossier für Juristen genauso wie für Nichtjuristen und ab sofort im Handel erhältlich.

Das Domain-Recht hält auch in seinem 12. Jahr noch Überraschungen bereit. Aus diesem Grunde war ein Themen-Sonderheft angezeigt, das sich auch als Nachschlagewerk mit Bestand versteht. Das Heft bietet auf 48 Seiten eine gute und aktuelle Mischung von Artikeln, die Bilanz ziehen und aktuelle Entwicklungen des Domain-Rechts aufzeigen, sowie hilfreiche Informationen zum Domain-Portfoliomanaging und zum Werktitelrecht geben. Darüber hinaus findet man zahlreiche wegweisende Entscheidungen von 2008 bis zum Juni 2010. Überwiegend handelt es sich um Artikel und Entscheidungen, die bereits in früheren K&R-Ausgaben veröffentlicht worden sind.

Eröffnet wird das Heft mit drei Artikeln, die das Domain-Recht aus den vergangenen Jahren bilanzieren. Unter anderem geht der Rechtsanwalt Dr. Volkmann auf die Providerhaftung ein. Weiter stellt Markus Eggensperger von united-domains GmbH die Notwendigkeit einer Domain-Strategie dar und Dr. Jan Eichelberger nimmt, als Kommentar zur BGH-Entscheidung „airdsl“, das Werktitelrecht unter die Lupe. Weiter findet man unter anderem die EuGH-Entscheidung zur missbräuchlichen Registrierung von .eu-Domains (reifen.eu) nebst einem Kommentar ebenfalls von Herrn Eichelberger, die aktuelle braunkohle-nein.de-Entscheidung des BGH, kommentiert von Rechtsanwalt Michael Terhaag und dreizehn weitere, einige allerdings nur in Leitsätzen vorhandene Entscheidungen, die teilweise von renommierten Praktikern kommentiert werden. Unter den Autoren findet man weiter Torsten Kutschke, Fabian Reinholz, Christian Volkmann, Tobias H. Strömer, Niko Härting, Markus Rössel, Felix Hilgert und Dr. Jens M. Schmittmann.

Um sich auf den Stand im Bereich Domain-Recht zu bringen, kommt das 48 Seiten starke Sonderheft der „Kommunikation & Recht“ wie gerufen. Auch wer die „Kommunikation & Recht“ regelmäßig liest und abonniert hat, kann und wird Gefallen an diesem Kompendium finden, da es die wichtigsten Entwicklungen und Entscheidungen seit 2008 zusammenfasst.

Das Sonderheft liegt dem Betriebs-Berater bei, ist aber auch so zum Preis von EUR 24,90 erhältlich.

Weitere Informationen und Bestellung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/358

Quelle: ruw.de, eigene Recherche

ipo.com – Börsengang mit US$ 500.000,- Anteilen

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte .com mit der Erfolg versprechenden ipo.com zum Preis von US$ 500.000,- (ca. EUR 367.647,-) wirklich nach vorne, doch richtet dies nichts gegen das Volumen von ersteigerten .co-Domains aus, die mesothelioma.co zum Preis von US$ 76.000,- (ca. EUR 55.882,-) anführte. Daneben bleibt alles Nebensache.

Die .co-Revolution rollt. Mit US$ 76.000,- (ca. EUR 55.882,-) stand die Domain mesothelioma.co an erster Stelle, gefolgt von vielen, vielen weiteren .co-Domains, die derzeit in der Landrush-Phase ersteigert werden. Da kann die deutsche Endung mit übersee.de bei EUR 15.000,- nicht mithalten. Auch andere Länderendungen verblassen dabei.

mesothelioma.co – US$ 76.000,- (ca. EUR 55.882,-)
autoglass.co – US$ 53.000,- (ca. EUR 38.971,-)
denver.co – US$ 50.001,- (ca. EUR 36.765,-)
duiattorney.co – US$ 44.500,- (ca. EUR 32.721,-)
duilawyer.co – US$ 43.000,- (ca. EUR 31.618,-)
taobao.co – US$ 31.500,- (ca. EUR 23.162,-)
aspen.co – US$ 22.500,- (ca. EUR 16.544,-)
pokerstar.co – US$ 22.500,- (ca. EUR 16.544,-)
vehicles.co – US$ 18.500,- (ca. EUR 13.603,-)
boulder.co – US$ 17.000,- (ca. EUR 12.500,-)
allergy.co – US$ 16.286,- (ca. EUR 11.975,-)
sites.co – US$ 15.500,- (ca. EUR 11.397,-)
flix.co – US$ 13.750,- (ca. EUR 10.110,-)
dentists.co – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.110,-)
unity.co – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.110,-)

übersee.de – EUR 15.000,-
local.ru – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.706,-)
personalInjurylawyers.co.uk – GBP 11.000,- (ca. EUR 12.607,-)
sonnenbrille.de – EUR 12.000,-
metal.tv – US$ 16.000,- (ca. EUR 11.765,-)

Die generischen Endungen begnügten sich diesmal ganz mit den alten, wobei die Endung .org mit tracker.org zu EUR 18.000,- den höheren Preis gegenüber der watteweichen pillows.net für US$ 16.000,- (ca. EUR 11.765,-) aufbot.

tracker.org – EUR 18.000,-
pillows.net – US$ 16.000,- (ca. EUR 11.765,-)
bailbonds.org – US$  8.500,- (ca. EUR  6.250,-)
americasbackyard.org – US$  7.000,- (ca. EUR  5.147,-)
horsebetting.net – US$  6.000,- (ca. EUR  4.412,-)
casino24.net – US$  5.000,- (ca. EUR  3.676,-)
irondeficiency.net – US$  5.000,- (ca. EUR  3.676,-)
playgroundequipment.org – US$  5.000,- (ca. EUR  3.676,-)
eveningdresses.net – US$  4.475,- (ca. EUR  3.290,-)
medilink.net – US$  4.188,- (ca. EUR  3.079,-)
coloncleanser.org – US$  3.500,- (ca. EUR  2.574,-)
breastaugmentation.org – EUR  2.550,-
guenstigerkredit.net – EUR  2.500,-
nbha.org – US$  2.889,- (ca. EUR  2.124,-)
twm.net – EUR  2.100,-
cinephiles.net – US$  2.500,- (ca. EUR  1.838,-)
antal.org – US$  2.450,- (ca. EUR  1.801,-)
sets.net – US$  2.272,- (ca. EUR  1.671,-)
bestacnetreatment.org – US$  2.250,- (ca. EUR  1.654,-)
alarmanlage.net – EUR  1.650,-

Eine runde halbe Million US-Dollar erzielte ipo.com (ca. EUR 367.647,-) und setzte sich so vor alle anderen Verkäufe der vergangenen Woche. Danach klafft eine große Kluft zur nächsten: airtickets.com, die immerhin glatt US$ 80.000,- (ca. EUR 58.824,-) kostete und weitere, wenige Domain mit der teuersten Endung:

resumewriting.com – US$ 66.000,- (ca. EUR 48.529,-)
vsat.com – US$ 61.600,- (ca. EUR 45.294,-)
geschenk.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 29.412,-)
game24.com – EUR 19.000,-
wework.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.706,-)
cocomama.com – GBP 12.000,- (ca. EUR 13.753,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Cybercrime – 8. Starnberger IT-Forum in Feldafing

Wie immer kurzfristig, aber immer wieder gern lädt die Niteflite Networxx GmbH aus Feldafing zum „Starnberger IT-Forum.“ Zur bereits achten Auflage steht das Thema „Vom Cyber-Vandalismus zum Cyber-Crime – Aktuelle Bedrohungslage und Abwehrstrategien“ auf der Agenda.

Die Keynote mit dem Titel „Tag der offenen Tür im Netzwerk – wie Hacker die Existenz Ihres Unternehmens bedrohen“ hält Sicherheitsexperte Christian H. Gresser (NESEC Gesellschaft für angewandte Netzwerksicherheit mbH), der in seinen Vortrag auch ein Live-Hacking einbindet, mit dem die aktuellen Methoden von Cyber-Kriminellen vorgeführt werden. Nach einer kleinen Pause referiert Enzo Sabbattini (Astro AG) über moderne All-In-One Sicherheitslösungen und deren Einsatz in Netzwerken. Die Lösungen kommen von der Firma Astro AG. Es schließt sich ein gemeinsamer Imbiss nebst offener Diskussion mit den Experten an.

Am Dienstag, 12. Oktober 2010 ab 17.00 Uhr trifft man sich in den Räumen der Niteflite Networxx GmbH, Eugen-Friedl-Str. 6, 82340 Feldafing. Die Teilnahme ist kostenlos, die Anzahl der Plätze aber begrenzt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.starnberger-it-forum.de

Quelle: nnxx.de

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