Newsletter-Ausgabe #537: Oktober 2010

Themen: Websperren – Bundesregierung kontert Malmström | Internet-Verwaltung – ITU fordert Vetorecht | TLDs – Neues von .asia, .ie und .info | Switchplus – SWITCH-Tochter legt los | Link-Haftung – Heise-Verlag gewinnt vor dem BGH | Domainfest – Auktion spielt US$ 1,6 Mio. ein | Berlin – Dezember-Tagung zur Netzneutralität

Websperren – Bundesregierung kontert Malmström

Die EU-Kommission stößt mit ihren Plänen, im Zuge der Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte Internetsperren zu errichten, auf Widerstand der Bundesregierung: wie heise.de meldet, will das Kabinett für den Grundsatz „Löschen statt Sperren“ votieren.

Im März 2010 hatte Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Innenpolitik, den Entwurf einer EU-Richtlinie vorgestellt, die Regelungen vorsieht, um den Zugriff auf Seiten mit Kinderpornographie zu sperren. Erst in zweiter Linie soll jeder EU-Mitgliedstaat Maßnahmen treffen, damit Webseiten, die Kinderpornographie enthalten oder verbreiten, aus dem Internet entfernt werden. Doch dieser Grundsatz des „Sperren statt Löschen“ stieß auf erheblichen Widerstand. In einem Entwurf zur Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung erteilte unter anderem das EU-Parlament den Zensurplänen Malmströms eine deutliche Absage, da die geplanten Sperrmechanismen leicht umgangen werden könnten und daher kein taugliches Mittel darstellen.

Dieser Kritik schließen sich nun offenbar auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) an. Sie verständigten sich darauf, gegen eine Vorgabe für Websperren im Kampf gegen Kinderpornographie einzutreten. Heise.de zitiert dabei aus einem Änderungsvorschlag Deutschlands zu Artikel 21 des Entwurfs; demnach soll das Löschen der illegalen Inhalte „mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorrangig vor allen anderen Maßnahmen“ zu erfolgen haben, weil nur dieses Verfahren „einen wirkungsvollen und nachhaltigen Schutz der Kinder gewährleistet“. Damit setzt die Bundesregierung letztlich die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um. Dort hatte man sich wie folgt verständigt: „Wir sind uns darüber einig, dass es notwendig ist, derartige kriminelle Angebote schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren.“. Wie Leutheusser-Schnarrenberger weiter betonte, werde man sich auch bei den Beratungen im EU-Rat dafür einsetzen, dass der Grundsatz „Löschen statt Sperren“ Vorrang erhält.

Bleibt noch das ungeklärte Schicksal des Zugangserschwerungsgesetzes, dessen praktische Umsetzung die Regierung zunächst für ein Jahr ausgesetzt hat. Wie Rechtsanwalt Thomas Stadler berichtet, findet am 25. Oktober 2010 im Unterausschuss Neue Medien des Bundestages in öffentlicher Sitzung eine erste Expertenanhörung zu diesem Gesetz beziehungsweise dessen Aufhebung statt; eine zweite wird im Rechtsausschuss am 10. November 2010 folgen. Neben Stadler sind unter anderem Vertreter von eco, AK Zensur, ICANN und dem BKA als Experten geladen. Der Katalog mit den vorgesehenen Fragen steht ab sofort zum Download bereit.

Den Fragenkatalog finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/363

Quelle: heise.de, internet-law.de

Internet-Verwaltung – ITU fordert Vetorecht

Die International Telecommunication Union (ITU) liebäugelt bereits seit Jahren damit, Einfluss auf die Verwaltung des Internets und ICANN zu gewinnen. Auch mit einem Vorstoß, die Vergabe von IP-Adressen unter IPv6 zu kontrollieren, hatte die ITU bisher keinen Erfolg. Nun kam im Rahmen eines aktuellen Meetings der Vorschlag von der ITU, man solle das Government Advisory Committee (GAC) ersetzen und ein Vetorecht gegen ICANN implementieren.

Anlässlich eines vierteljährlich stattfindenden Treffens der ITU-Mitglieder in Guadalajara (Mexiko), das noch bis 22. Oktober 2010 andauert, sprach sich eine russische Gruppierung dafür aus, dass die ITU die Aufgaben des GAC (Government Advisory Committee) übernehmen solle und dass ihr ein Vetorecht gegen ICANN-Entscheidungen eingeräumt werden müsse. Der russische Kommunikationsminister und Vorsitzende der russischen Gruppierung Igor Shchegolev erklärte sinngemäß weiter: Wir glauben, ITU ist in der Lage, Aufgaben der öffentlichen Ordnung und Verwaltung des Internets und seine Weiterentwicklung zu erfüllen und schließlich die Interessen der Staaten gegenüber ICANN zu vertreten.

Die ITU selbst ist ein Organ der United Nations (UN), das seit mehreren Jahren versucht, Einfluss auf das Domain Name System zu nehmen – bisher erfolglos. Das GAC ist somit derzeit der einzige Weg für Regierungen, Einfluss auf die Entscheidungen von ICANN zu nehmen, und auch nur in der Form, dass man Vorschläge macht und Wünsche äußert. Ein direktes Zugriffs- und Abstimmungsrecht besitzt das GAC nicht.

Die USA haben sich von dem Vorstoß der russischen Gruppierung innerhalb der ITU distanziert. Das US State Department teilte der Konferenz durch Philip Verveer mit, die ITU solle die Entwicklung des Internets unterstützen; bisher habe sich gezeigt, dass das Internet unter der derzeitigen Verwaltung aufgrund einer Vereinbarung unterschiedlicher Interessengruppen sehr gut ohne staatliche Eingriffe floriere. Änderungen, insbesondere solche, die den Einfluss von Regierungsbündnissen zulassen, würden die Entwicklungsdynamik des Internets eher behindern und seien zu vermeiden. Zu alle dem nahm ICANN bisher nicht Stellung, da ICANN-Chef Rod Beckstrom von der ITU die Teilnahme als Beobachter an ITU-Konferenzen verweigert wird.

Der Versuch von Teilen der ITU, Zugriff auf ICANN zu erhalten, ist verständlich, aber keinesfalls wünschenswert. Antony Van Couvering, CEO des TLD-Beratungsunternehmens Minds&Machines, sieht über die ITU-Idee eines Vetorechts sogar das GAC in neuem Licht: Das GAC setze sich zwar aus von Lobbyisten getrimmten Mitgliedern mit steinerner Miene zusammen, mit einigen Ausnahmen, die sich wirklich für das Internet einsetzen. Aber man kann ihm in öffentlichen Sitzungen zuhören und mit ihnen reden. Die ITU hingegen ist der Ansicht, selbst das Internet verwalten zu sollen, halte seine Versammlungen hinter verschlossenen Türen ab, ist höchst undurchsichtig und mache seine Dokumente nur ITU-Mitgliedern zugänglich.

TLDs – Neues von .asia, .ie und .info

Branchenbuch-Nepp jetzt auch in Irland: die irische Domain-Verwaltung warnt die Domain-Inhaber vor teuren, aber nutzlosen Einträgen. Bei .asia stehen IDNs vor der Tür, und .info kürt die beste Domain 2010 – hier unsere Kurznews.

Die Asien-Domain .asia wird international: ICANN-Vizepräsident Kurt Pritz teilte Edmon Chung, CEO der .asia-Registry DotAsia Organisation Ltd., am 11. Oktober 2010 mit, dass man mit der Implementierung von internationalisierten Domain-Namen (IDNs) einverstanden sei. Wann genau die Registrierung startet, ist noch offen; ICANN empfiehlt jedoch eine rasche Umsetzung. Und die tut Not: trotz einer potentiellen Zielgruppe von mehreren hundert Millionen asiatischen Internetnutzern stagniert .asia bei unter 200.000 registrierten Domains, und notiert derzeit bei etwa 175.000 Adressen. Gerade die Erweiterung auf asiatische Sprachen jenseits der Beschränkungen des klassischen ASCII-Codes dürfte den erhofften Schub bringen. Auch hierzulande sollte man eine Registrierung überlegen: .asia-Domains können von jedermann zu jedem beliebigen legalen Zweck registriert werden; es gibt keine Vergabebeschränkungen.

Aus Irland erreicht uns eine aktuelle Warnung der .ie-Registry IEDR. Per Post und Telefax kontaktiert derzeit eine Unternehmung namens „Internet Register Ireland“ Inhaber von .ie-Domains, um sie zu einem Branchenbucheintrag zu veranlassen. Füllt man das mitgesandte Formular aus und sendet es an die angegebene Adresse zurück, werden überzogene EUR 958,- zur Zahlung fällig. Das „Internet Register Ireland“ steht in keinerlei Verbindung mit IEDR; die Registry empfiehlt stattdessen, die Schreiben unbeachtet zu lassen und diesen Tipp an jeden weiterzugeben, der ebenfalls kontaktiert wird.

Afilias hat die zehn nominierten Kandidaten für den diesjährigen .info-Award bekanntgegeben. Von den mehr als 130 eingereichten Vorschlägen aus mehr als 20 Ländern schafften folgende Internetangebote den Sprung in die Endrunde: glutenfreehelp.info, baden-wuerttemberg.info, greentravelclub.info, mailworx.info, klimaretter.info, traumpfade.info, biohotels.info, eifel.info, hotel.info und slimaway.info. Die Abstimmung ist ab sofort bis 2. November 2010 geöffnet, teilnehmen kann jedermann. Das Ergebnis dieser öffentlichen Abstimmung fließt dann in das Votum einer Jury ein, die den endgültigen Gewinner küren wird.

Die Abstimmung am .info-Award ist möglich unter:
> http://www.info-award.info/vote

Quelle: domainnamewire.com, iedr.ie, info.info

Switchplus – SWITCH-Tochter legt los

Switchplus AG, umstrittene Tochtergesellschaft der schweizer Registry SWITCH, hat nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen: ab sofort bietet das in Zürich ansässige Unternehmen die zentrale Registrierung und Verwaltung kompletter Domain-Portfolien an.

Während ICANN noch mit sich ringt, ob der Grundsatz der strikten Trennung zwischen Domain-Registry (zentrale Vergabestelle) und -Registrar (Vermittlung und Verkauf) beibehalten oder aufgegeben werden soll, schafft SWITCH zumindest auf der unabhängigen Ebene der Länderendung .ch Fakten. In einer kurzen Pressemitteilung gab die 100prozentige Tochtergesellschaft Switchplus AG Anfang Oktober 2010 bekannt, ab sofort „alle Domain-Namen mit den Endungen .biz, .ch, .com, .info, .li, .name, .net und .org an einer Stelle real-time zu registrieren und zentral in der Schweiz zu verwalten.“. Die Gebühren für .ch- und liechtensteiner .li-Domains liegen bei CHF 17,- im Jahr, umgerechnet also etwas über EUR 12,-; für alle anderen Endungen verlangt Switchplus einheitlich CHF 34,- inklusive Mehrwertsteuer jährlich, ohne weitere Zusatzkosten oder Gebühren. Und vergangene Woche hat man gleich nachgelegt: Als Neuheit im schweizer Markt bietet Switchplus für jeden Domain-Namen eine kostenlose, werbefreie Internet-Präsenz in Form einer Visitenkarte an.

Aus der Sicht von SWITCH, die als Stiftung gegründet wurde, ist dieser Schritt nur konsequent: im Jahr 2015 läuft der Konzessionsvertrag mit dem Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) aus, und es wird gemutmaßt, dass BAKOM dann auf ein so genanntes Shared Registration System (SRS) umstellt mit der Folge, dass neben SWITCH mehrere gleichberechtigte Registrare für die .ch- und .li-Domain-Namen zuständig sein werden. Die Registrare und Hostinganbieter, die mit SWITCH zusammenarbeiten, zeigten sich dagegen beunruhigt, da ein neuer Konkurrent erwuchs, dem zudem ein Wettbewerbsvorteil nachgesagt wurde. Eine Gruppe von schweizer Providern erwirkte daher im Herbst 2009 über das Züricher Handelsgericht eine superprovisorische Verfügung, mit der SWITCH verpflichtet wurde, sowohl die Nennung als auch die Verlinkung zu Switchplus auf der Einstiegsseite von SWITCH zu beseitigen; im Juni 2010 hob das Gericht auf Rechtsmittel von SWITCH hin jedoch diese Verpflichtung wieder auf.

Ob die juristischen Auseinandersetzungen damit ihr Ende gefunden haben, bleibt abzuwarten; die Konkurrenz dürfte den Neuling mit Argusaugen beobachten. Eines ist klar: weder die schweizer noch alle anderen Internetnutzer sind gezwungen, ihre Domain-Namen über SWITCH zu registrieren oder zu verwalten; egal, ob .ch, .li oder jede andere Endung: der Registrar kann unverändert frei gewählt werden, so dass sich mit einem zusätzlichen Unternehmen mehr denn je der Vergleich lohnt.

Quelle: switchplus.ch, eigene Recherche

Link-Haftung – Heise-Verlag gewinnt vor dem BGH

Der Heise Zeitschriften Verlag liegt seit Jahren im Clinch mit der Musikindustrie, die bisher erfolgreiche Rechtsstreite wegen der Setzung eines Links zu einem Anbieter von Kopierschutzumgehungssoftware in einem Heise-Online-Artikel führte. Doch der Bundesgerichtshof wies die Klagen nun in der Revision ab.

Vor knapp zwei Jahren unterlag der Heise-Verlag in der Berufung im Streit um den Link zum Softwarehersteller Slysoft, der mit AnyDVD eine Applikation anbietet, die es ermöglicht, den Kopierschutz von CDs und DVDs zu umgehen, in einem Online-Artikel vom 19. Januar 2005 vor dem OLG München (Urteil vom 23.10. 2008, Az.: 29 U 5696/07). Die Klägerin verlangte die Unterlassung der Berichterstattung und des Links. Die beklagte Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co. KG lehnt jede Änderung des Artikels ab. Laut Heise hob nun der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs unter anderem das Urteil des OLG München auf; die Klage der Musikindustrie wurde abgewiesen.

Das OLG München meinte seinerzeit, der Heise Verlag hafte als Teilnehmer (§ 823 Abs. 2, § 830 Abs. 2 BGB i.V.m. § 95a Abs. 3 UrhG) für einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Der Internetauftritt von SlySoft verstieße gegen § 95a Abs. 3 UrhG. Heise fördere diesen Verstoß und wisse zudem um die Zugriffserleichterung durch den Link, und dass SlySoft die Software per Download über das Internet verbreitete. Ferner wisse der Autor des Artikels um die Rechtswidrigkeit des Angebots von SlySoft, und dieses Wissen müsse sich Heise zurechnen lassen. Die Setzung des Links war nach Ansicht des OLG München nicht vom Recht auf Meinungsäußerung gedeckt, sondern sei vielmehr als eine technische Unterstützungsleistung anzusehen, weshalb sie dem Gewährleistungsbereich der Pressefreiheit unterfalle. Dieses Grundrecht unterliege den Schranken der allgemeinen Gesetze, zu denen in diesem Fall auch der das Recht des Urhebers schützende § 95a UrhG zählt. Letzteres überwiege dem Recht auf Medienfreiheit des Heise-Verlags. Das OLG hatte seinerzeit die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen. Der Bundesgerichtshof nahm sich der Sache an und kam nach der mündlichen Verhandlung zu einem anderen Ergebnis.

Nach Heise-Angaben drehte sich die mündliche Verhandlung am 14. Oktober 2010 vor dem Bundesgerichtshof um die Frage, ob der Link im Artikel als Mittel der Berichterstattung diene, oder lediglich die Beschaffung der illegalen Software erleichtern sollte. Selbst der BGH-Senat schien sich da nicht einig zu sein. Einerseits vertrat ein Mitglied des Senats die Ansicht, der Verweis auf die Slysoft-Homepage habe keine inhaltliche Bedeutung für den Bericht gehabt. Der Vorsitzende hingegen sprach dem Link nicht nur inhaltliche Bedeutung zu, sondern auch die eines Belegs für die Berichterstattung. Im Ergebnis erging das Urteil schließlich zu Gunsten der Rechtsposition des Heise Zeitschriften Verlags. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Der Musikindustrie bleibt demnach nur noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht.

Die Entscheidung des OLG München findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/364

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: heise.de, eigene Recherche

Domainfest – Auktion spielt US$ 1,6 Mio. ein

Anfang Oktober 2010 fand in Prag erstmals die Domainfest Conference statt. Anlässlich dieser Domainer-Veranstaltung war eine Auktion unabdingbar. Moniker und Snapnames führten die Auktionen durch, sorgten für Spitzenpreise und einem Umsatz von über US$ 1,6 Mio.

Domainfest existiert seit dem Jahr 2006 und ist letztlich eine von Oversee.net ausgerichtete Domainer-Veranstaltung, mit der die Domain Name Industry unterstützt und inspiriert werden soll. Wesentlicher Aspekt der Domainfest Conferences ist die Kommunikation unter Domainern, Werbern, SEO- und SEM-Experten sowie Webentwicklern. Dass die notwendige Domain-Auktion unter anderem zur, wenn auch in der „Silent Auction“ ersteigerten, zip.com zum Preis von erfreulichen US$ 1.058.830,- (ca. EUR 764.528,-) und die vorangegangene Live-Auktion zum Zuschlag von etfs.com bei US$ 90.000,- (ca. EUR 65.297,-) führt, zeigt, dass auch Europa für hochpreisige Domain-Verkäufe und Domainer-Veranstaltungen gut ist.

Anlässlich der Live-Auktion am 06. Oktober ergaben sich folgende Ergebnisse:

etfs.com – US$ 90.000,- (ca. EUR65.297,-)
officerentals.com – US$ 35.000,- (ca. EUR25.393,-)
emailservices.com – US$ 35.000,- (ca. EUR25.393,-)
pillowcases.com – US$ 25.000,- (ca. EUR18.138,-)
goodmorning.com – US$ 25.000,- (ca. EUR18.138,-)
pregnancies.com – US$12.000,- (ca. EUR 8.706,-)
bali.org – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.441,-)
augsburg.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.079,-)
coatstands.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.628,-)
bravo.org – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.265,-)
makeupsets.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.902,-)
bedprices.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.902,-)
satinrobes.com – US$ 2.750,- (ca. EUR 1.995,-)
woolsuits.co.uk – US$ 500,- (ca. EUR 363,-)
oralsurgeons.co.uk – US$ 400,- (ca. EUR 290,-)
dietcookbooks.net – US$ 300,- (ca. EUR 218,-)
minibikes.co.uk – US$ 300,- (ca. EUR 218,-)
discountstockbrokers.net – US$ 250,- (ca. EUR 181,-)

Die danach laufende Stille Versteigung endete am 13. Oktober mit folgenden Ergebnissen:

zip.com – US$ 1.058.830,- (ca. EUR 764.528,-)
zero.com – US$ 329.420,- (ca. EUR 237.858,-)
badcreditloans.net – US$ 19.888,- (ca. EUR 14.360,-)
sportsbag.com – US$ 5.150,- (ca. EUR 3.719,-)
duvetsets.com – US$ 4.480,- (ca. EUR 3.235,-)
appetizerrecipes.com – US$ 2.950,- (ca. EUR 2.130,-)
bathroomshelving.com – US$ 2.830,- (ca. EUR 2.043,-)
vacationing.com – US$ 2.600,- (ca. EUR 1.877,-)
msx.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 722,-)
tvaccessories.com – US$ 650,- (ca. EUR 469,-)
denverdivorce.com – US$ 590,- (ca. EUR 426,-)
jjh.org – US$ 590,- (ca. EUR 426,-)
unclaimed.co – US$ 475,- (ca. EUR 343,-)
fbz.org – US$ 460,- (ca. EUR 332,-)
southernwind.com – US$ 360,- (ca. EUR 260,-)
cruisemexico.com – US$ 360,- (ca. EUR 260,-)
accentchair.net – US$ 300,- (ca. EUR 217,-)
exc.me – US$ 300,- (ca. EUR 217,-)
affiliateconvention.net – US$ 300,- (ca. EUR 217,-)

Die Ergebnisse vom Domainfest Prag finden Sie unter:
> http://domainauctions.moniker.com/archive?id=57&x=37&y=15

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: moniker.com, domainnamenews.com

Berlin – Dezember-Tagung zur Netzneutralität

Das Forschungszentrum Technikrecht eV der Humboldt-Universität Berlin lädt im Dezember 2010 zur Tagung „Netzneutralität in der Informationsgesellschaft“.

Die Diskussion um den Begriff der Netzneutralität entfaltet sich momentan in besonderer Intensität am Kommunikationsnetz des Internets, und wirft hierbei zahlreiche rechtliche Fragestellungen auf, denen die Tagung am 15. Dezember 2010 nachgehen wird. Um 09.00 Uhr begrüßt Prof. Dr. Michael Kloepfer die Teilnehmer der Tagung. Das Thema Netzneutralität wird im Anschluss in vier Blöcken beackert. Zunächst wird die Problemstellung vorgeführt in – unter anderem – dem Vortrag „Technische Grundlagen und Aspekte der Netzneutralität“. Der zweite Block beschäftigt sich mit den rechtlichen Dimensionen, der dritte Block wirft einen Blick auf das Regulierungsrecht, Datenschutz und die Perspektive der Bundesnetzagentur, bevor der vierte Block schließlich Einblick in die Netzneutralität bei Presse und Rundfunk gewährt sowie die Einflüsse von Privat- und Lauterkeitsrecht problematisiert. Die Referenten sind Kenner der Sach- und/oder Rechtslage, wie beispielsweise Markus Beckedahl von netzpolitik.org, Dipl. Ing. Axel E. Fischer (MdB, Vorsitzender der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft) und Dr. Cara Schwarz-Schilling (Bundesnetzagentur).

Die Tagung findet am 15. Dezember 2010 in der Humboldt-Universität zu Berlin, Fritz-Reuter-Saal (2. OG), im Universitätsgebäude am Hegelplatz, Dorotheenstr. 24, 10117 Berlin, statt. Die Anmeldefrist endet am 08. Dezember 2010. Der normale Teilnahmebeitrag liegt bei EUR 100,-, Referendare und Studenten zahlen weniger. Die Teilnehmerzahl ist dabei begrenzt, eine frühe Anmeldung erscheint sinnvoll.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://fzt.rewi.hu-berlin.de

Den Flyer für die Veranstaltung findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/365

Quelle: hu-berlin.de, Prof. Dr. Michael Kloepfer

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