Newsletter-Ausgabe #543: Dezember 2010

Themen: COICA – US-Websperren vor der Einführung? | nTLDs – Nic.at präsentiert „registry-in-a-box“ | TLDs – Neues von .cz, .is und .bank | nTLDs – Lehren aus der Domain-Geschichte | AG Charlottenburg – „fliegt“ der Gerichtsstand? | beem.com – Phantasiewort kostet US$ 136.000,- | Santa Monica – Domainfest Global im Februar 2011

COICA – US-Websperren vor der Einführung?

Der US-Senat macht mit seinen Plänen zur Einführung von Websperren ernst: vergangene Woche passierte der „Combating Online Infringement and Counterfeits Act“ (COICA) ohne eine einzige Gegenstimme den Rechtsausschuss. Die Kritik an den Gesetzesplänen reisst jedoch nicht ab.

Vorrangig zur Bekämpfung von Online-Kriminalität durch Piraterie von Musik, Kinofilmen und anderen Schmuggelgütern gedacht, schafft der COICA das rechtliche Werkzeug, praktisch jede Internetadresse unterhalb einer generischen Endung wie .com oder .info zu sperren. Unmittelbar von den gesetzlichen Maßnahmen betroffen wären grundsätzlich zwar nur die Domain-Registrare mit Sitz innerhalb der USA. Ist eine Domain allerdings über einen ausländischen Registrar angemeldet, reicht es auch aus, wenn die Registry ihren Sitz in den USA hat; spätestens damit fallen alle wichtigen generischen Top Level Domains unter das Gesetz, egal wo der Inhaber seinen Sitz hat. Ausgenommen sind lediglich Domains mit Länderendung, die über keinen US-Registrar registriert sind; allerdings könnten auf Grundlage des COICA ausländische Domains so gesperrt werden, dass sie in den USA nicht mehr erreichbar sind.

Im Angesicht dieser schwerwiegenden Eingriffsmöglichkeiten häuft sich der Protest gegen das Gesetz. Mehrere Dutzend Pioniere des Domain Name Systems (DNS) wie Paul Vixie, Dan Kaminsky, Paul Auerbach oder Esther Dyson wandten sich in einem offenen Brief an den Senat und warnten vor einer Fragmentierung des DNS sowie der Einführung von Zensur. Die American Civil Liberties Union and Human Rights Watch wies ebenfalls auf gravierende Folgen für Menschenrechte hin. Dieser Meinung schloss sich auch eine Gruppe von 49 Jura-Professoren an, die das Gesetz als Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Meinungsfreiheit brandmarkten.

Doch alle Kritik nützt bisher nichts: mit 19 zu 0 Stimmen passierte der Entwurf, der auf prominente Unterstützung durch Unternehmen wie Disney, Nike, Merck oder Time Warner und Vereinigungen wie die Motion Picture Association of America und die US Chamber of Commerce bauen kann, den Rechtsausschuss. Sein weiteres Schicksal hängt unter anderem davon ab, ob er trotz der knappen Zeit – Thanksgiving und die anstehenden Weihnachtstage lassen viele Abgeordnete verreisen – noch in diesem Jahr zur Abstimmung im Plenum kommt, oder erst 2011 mit dann aufgrund der Wahlen veränderter Mehrheit.

Den Gesetzesentwurf finden Sie unter
> http://www.domain-recht.de/verweis/355

Quelle: reuters.com, wired.com

nTLDs – Nic.at präsentiert „registry-in-a-box“

Nic.at, in Salzburg ansässige Verwaltung der österreichischen Länderendung .at, macht Bewerbern um eine neue Top Level Domain den Einstieg leicht: ein „registry-in-a-box“ getauftes Baukastensystem bietet umfangreiche Dienstleistungen rund um die neuen Adressen.

Klappt alles wie geplant, soll der Startschuss für die Einführung neuer Top Level Domains am 30. Mai 2011 fallen. Bei der Internet-Verwaltung ICANN geht man davon aus, dass sich mehrere hundert Bewerber melden, um den Zuschlag für die eigene Endung zu erhalten, doch die wenigsten dürften mit dem Betrieb einer Domain-Verwaltung vertraut sein. Diese Lücke verspricht die modular aufgebaute Software „registry-in-a-box“ von Nic.at zu schließen. Sie unterteilt sich in die drei Varianten basic, advanced und complete. Bereits in der Grundversion erfüllt sie als klassisches „Registry-Registrar“-System die von ICANN gestellten Anforderungen für neue TLDs und ist dabei für bis zu 500.000 Domains pro Endung ausgerichtet. Der Registry-Kern speichert die Registrierungsdaten, stellt die Schnittstellen für Registrare und interne Bearbeiter bereit und generiert Daten für die DNS-Infrastruktur. Die von ICANN vorgeschriebenen Reporting- und Data-Escrow-Prozesse sind in diesem System bereits implementiert. Die gesamte Registry-Infrastruktur wird durch Nic.at rund um die Uhr überwacht.

Wer zusätzlich zum technischen Betrieb auch administrative Aufgaben auslagern möchte, kann auf die Advanced-Version erweitern. Neben einem System, das Zahlungsvorgänge per Kreditkarte, Paypal und Online-Banking abwickelt, stellt es eine Buchhaltung mit täglich aktuellen Daten für Finanzbuchhaltung, Debitoren- und Kreditoren-Buchhaltung sowie den Jahresabschluss zur Verfügung. Für die Registrare steht zudem ein Service-Center zur Verfügung, über das Fragen zu technischen, administrativen sowie buchhalterischen Fragen beantwortet werden. Wem das noch nicht reicht, für den steht schließlich die Complete-Version zur Auswahl. Sie greift bereits im Vorfeld der Bewerbung bei der Ausarbeitung der Vergabe- und Registrierungsrichtlinien, und bietet Unterstützung durch den gesamten Bewerbungsprozess. Ebenfalls mit eingeschlossen sind Marketing und PR-Maßnahmen bis hin zu Vertrieb und Registrar-Akquise.

Gerade für Domain-Neulinge, die zwar die eigene Endung verwalten wollen, denen es aber am technischen Know-How fehlt, dürften Angebote wie „registry-in-a-box“ interessant sein. Dass Nic.at auf eine 12jährige Registryerfahrung zurückblicken kann und alle Dienstleistungen in deutscher Sprache anbietet, dürfte die Einstiegsschwelle vor allem im gesamten deutschsprachigen Bereich nochmals senken.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.nic.at/registry_in_a_box/produktinfo/

Quelle: nic.at

TLDs – Neues von .cz, .is und .bank

Bei der Internet-Verwaltung ICANN feiert man sie als Quantensprung, doch die Tschechen lassen sie kalt: an der Einführung von IDNs hat man dort kein Interesse. Dagegen bastelt man in Island mit einem eigenen Gesetz an der Domain-Zukunft, während .bank schon vor dem Start eine Klage droht – hier unsere Kurznews.

Tschechiens Internetnutzer zeigen der Einführung internationalisierter Domain-Namen unterhalb der eigenen Länderendung .cz unverändert die kalte Schulter: wie die Registry CZ.NIC mitteilt, lehnt eine breite Mehrheit auch in der vierten Umfrage in Folge die Zulassung von Sonderzeichen ab. 87 Prozent der befragten Organisationen und 62 Prozent der befragten Internetnutzer sehen demnach keine Notwendigkeit für IDNs. Als die Hauptgründe hat CZ.NIC den fehlenden Umstellungswillen und ein erschwerter Zugriff für ausländische Nutzer ausgemacht. Im Gegensatz zur IDN-Euphorie in Ländern wie Russland scheint der fehlende Druck maßgeblich zu sein, den Zeichensatz für .cz um die Sonderzeichen zu ergänzen, da man sich an die Begrenzungen des klassischen lateinischen Zeichensatzes gewöhnt hat.

Das Kommunikationsministerium auf Island hat einen Gesetzesentwurf zur Verwaltung der Landesendung .is vorgelegt. Offenbar ist beabsichtigt, die bisherigen Regelungen der Vergabestelle ISNIC zu belassen, und durch gesetzliche Regelungen und Verordnungen zu ergänzen. Erklärtes Ziel ist der bessere Schutz von Domain-Inhabern, ohne die Zukunft durch zusätzliche Registrierungsbeschränkungen zu verbauen. Weitere Details sind dem bisher leider nur in isländisch vorliegenden Gesettesentwurf zu entnehmen. Tritt das Gesetz in Kraft, reichen seine Wirkungen übrigens auch über .is hinaus: mit erfasst ist jede Top Level Domain, die in Bezug zu Island steht. Damit könnte theoretisch jede neu eingeführte generische Top Level Domain von dem Gesetz betroffen sein.

Die Internet-Verwaltung ICANN hat über die Einführung der Top Level Domain .bank noch gar nicht entschieden, da steht die erste Klageandrohung bereits im Raum: BITS, eine Lobby-Gruppe aus dem Finanzwesen, hat ICANN aufgefordert, Finanz-Domains in der ersten Einführungsrunde auszuschließen, bevor nicht Kriterien für eine sichere Verwaltung feststehen. Konkret befürchtet BITS, dass Endungen wie .bank die Verbraucher verwirren könnten und für einen Anstieg von Online-Kriminalität sorgen, wenn sie in den falschen Händen landen. Würden diese Probleme nicht gelöst, kündigte BITS an, alle zur Verfügung stehenden legislativen, administrativen und juristischen Mechanismen zu nutzen, um sich gegen die Einführung zu wehren. Und dabei handelt es sich um keine leere Drohung: BITS zählt alle größeren US-Banken sowie zahlreiche Versicherungsunternehmen zu seinen Mitgliedern.

Weitere Informationen zu .cz-IDNs finden Sie unter:
> http://xn--hkyrky-ptac70bc.cz

Quelle: nic.cz, isnic.is, domainincite.com

nTLDs – Lehren aus der Domain-Geschichte

Viel wird in diesen Tagen spekuliert um die Möglichkeiten und Wirkungen der neuen Domain-Endungen. Gerne nehmen Fachleute dabei die Einführung früherer Endungen als Markpunkt. Antony van Couvering prüfte die Einführung neuer Endungen anhand der Einführung von .co. Alexa Raab fragte, was wir aus den früheren Startrunden lernen können, um Fehler beim Start der nTLDs zu vermeiden. Die Schlüsse, die die Autoren aus ihren Vergleichen ziehen, sind nachvollziehbar, aber sind sie auch relevant?

Hilft uns der Blick auf frühere, aber ganz andere Erfahrungen, die mit der Einführung neuer Domain-Endungen einhergehen, überhaupt? Schaut man sich um, kommt man zur Ansicht: nein. Anthony van Couvering orientierte sich bei seiner Prognose im September 2010 an der Einführung von .co und meinte unter anderem, der Erfolg der Länderendung .co beruht darauf, dass viele, die .co-Domains registrieren, sich Traffic für Vertipper von .com erhoffen. Bei nTLDs wird es einen solchen Vorteil nicht geben, da ICANN einen „Similarity Test“ bei den Bewerbern vorsieht, so dass solche Vertipperregistrierungen gerade nicht in Betracht kommen. Der Blick auf .co führt nur zur Distanzierung: .co ist kein Vorbild.

Alexa Raab nahm sich die Erfahrungen mit den 2001 eingeführten neuen generischen Endungen ins Visier und stellt zunächst fest: .com ist nach wie vor der König. Die neu eingeführten gTLDs haben bestenfalls 20 Prozent des gTLD-Marktes erobert. Es ließen sich aber drei Lehren ziehen: (1) Um Nutzer zum Umstieg auf die neuen Endungen zu bewegen, darf man den Kostenfaktor auf Nutzerseite nicht unterschätzen. (2) Die Registry muss gute Gründe präsentieren, warum man bei ihr registrieren sollte; man müsse besser, schneller, einfacher, günstiger sein, als andere. (3) Konzeptionelle Entscheidungen wirken sich langfristig auf den Erfolg aus: Laut einer ICANN-Studie vom Februar 2010 zum nTLD-Programm bilden 40 Prozent der im ersten Jahr registrierten Domains den Stamm einer Endung. Die Endung muss früh interessant und populär sein.

Diese Überlegungen und Vergleiche zur Einführung neuer Domain-Endungen sind nichts anderes als Spekulation. Etwas scheint da aber bisher außer Acht gelassen worden zu sein. Zwar hieß es zunächst, man müsse den Namensraum öffnen, weil die guten Domain-Namen alle bereits vergeben seien, aber wie wir bereits in 2001 festgestellt haben: die Marken- und Kennzeichenrechteinhaber werden von ihren Rechten Gebrauch machen. Viele gute Namen werden weiter nicht registrierbar sein, weil sie Rechte Dritter verletzen. Erleichterung bringt das also nicht. Zudem waren die Endungen sehr unterschiedlich konzeptioniert, einige sogar limitiert wie .museum, .coop und .aero. Die oben erwähnte ICANN-Studie macht sehr deutlich, dass diese unterschiedlichen Konzepte zu ganz divergierendem Registrierungsverhalten führen. Deutlich wird aber auch, dass die auf bestimmte Personen- und Kulturgruppen zugeschnittenen Endungen, wie .cat (Katalonien), ihren Erwartungen entsprechend erfolgreich sein können.

Sicher ist: die Startbedingungen sind diesmal anders. Anthony van Couvering hat zu Recht deutlich gemacht, dass, wenn gleichzeitig hunderte von Endungen auf den Markt kommen, jede einzelne nicht viel Aufmerksamkeit erhält. Aber geht es bei den Endungen um die Verfügbarkeit erstklassiger Namen? Nein: es geht um die Endungen. Endungen, die ausdrucksstärker sind und die von vornherein das Nutzungsfeld eingrenzen wollen: .gay, .food, .eco und vor allem die regionalen Endungen wie .berlin, .nyc und .paris sprechen eine andere Sprache. Vorausgesetzt, die jeweiligen Vergabebedingungen berücksichtigen rücksichtslos die Vorgaben, die die Endung erwarten lässt und marginalisiert sich nicht selbst wie .asia. Jede dieser Endungen kann sich für eine Nutzergruppe legitimieren und wie .cat deren Anforderungsprofil vorgeben und erfüllen. Man muss sich als Registry nur Klarheit darüber verschaffen, wie groß die Zahl potentieller Domain-Inhaber ist und entsprechend kalkulieren, damit man auch über das von ICANN geforderte Fünfjahresbudget hinaus kostendeckend arbeitet.

Die ICANN-Studie vom Februar dieses Jahres findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/382

Quelle: circleid.com, eigene Recherche

AG Charlottenburg – „fliegt“ der Gerichtsstand?

Seit kurzer Zeit hinterfragen Gerichte die Anwendung der Regel zum fliegenden Gerichtsstand (§ 32 ZPO) kritisch, und immer öfter entscheiden sie bei Internetrechtsstreiten gegen die willkürliche Wahl eines Gerichtes. Das jüngste Beispiel bietet das Amtsgericht in Charlottenburg, das über eine Persönlichkeitsrechtsverletzung entscheiden musste (AG Charlottenburg, Urteil vom 16.11.2010, Az.: 226 C 130/10).

Kläger ist ein in Nordrhein-Westfalen wohnhafter Künstler, der die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren begehrt. Beklagte ist die Betreiberin der Domain portal.1und1.de mit Sitz in Montabaur, die dort über den Kläger berichtet hatte. Der Kläger ließ die Beklagte abmahnen, die eine Unterlassungserklärung unterschrieb, aber die Anwaltsgebühren nicht zahlte. Daraufhin erhob der Kläger Klage in Berlin, weil er meinte, der Bericht ließe sich auch in Berlin aus dem Internet abrufen, und außerdem halte er sich immer wieder auch in Berlin auf. Die Beklagte hielt entgegen, das AG Charlottenburg sei vom Sitz der Parteien die in Deutschland praktisch maximal mögliche Entfernung von 600 km entfernt; dort eine Klage zu erheben, sei bestenfalls missbräuchlich.

Das Amtsgericht Charlottenburg wies die Klage als unzulässig ab. Es sieht sich nicht als örtlich zuständig, da die Beklagte ihren Geschäftssitz nicht im Gerichtsbezirk hat, sondern in dem des Amtsgerichts Montabaur, das demgemäß zuständig sei (§ 17 ZPO). In der Folge legt das Amtsgericht die Auffassung des Bundesgerichtshof zur örtlichen Zuständigkeit der Gerichte bei Internetveröffentlichungen dar und macht deutlich, dass der fliegende Gerichtsstand für diesen Fall nicht einschlägig ist. Der BGH differenziert in seiner sich auf Presseerzeugnisse beziehenden Rechtsprechung zwischen Handlungs- und Erfolgsort und macht deutlich, dass es auf den Erfolgsort nur dann ankommt, wenn nicht bereits die Handlung den Erfolg vollenden könnte. Bei Presseerzeugnissen legt der Schädiger selbst den Bereich der Verbreitung fest, der den Erfolgsort markiert und so den fliegenden Gerichtsstand bezeichnet. Die vom BGH zu § 32 ZPO entwickelte Beschränkung des Erfolgsortes auf bestimmungsgemäße Verbreitungsorte bei Printmedien kann aber nicht ohne weiteres auf Internetpublikationen übertragen werden, weil Internet-Inhalte regelmäßig nicht „verbreitet“, sondern zum Abruf bereit gehalten werden. Das Amtsgericht Charlottenburg resümiert: der Wahlgerichtsstand des § 32 ZPO kann danach bei Internetdelikten nur dann gerechtfertigt sein, wenn die behauptete unerlaubte Handlung einen Ortsbezug zum Gerichtsbezirk des gewählten Gerichtes aufweist, der über den Ortsbezug zu den Gerichtsbezirken aller anderen – sachlich zuständigen – inländischen Gerichte hinausgeht. Hier ist das nicht der Fall gewesen, weshalb es nicht zuständig sei.

Damit hat sich – neben dem OLG München, das AG und das LG Krefeld und AG Frankfurt/M – ein weiteres Gericht die Mühe gemacht, den unbequemen Weg zu gehen und präzise darzulegen und zu begründen, warum der fliegende Gerichtsstand bei Internetstreitigkeiten nicht der richtige Weg ist. Die willkürliche Wahl des Gerichtsstandes über § 32 ZPO sollte daher nun wirklich vom Tisch sein.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/383

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: 1und1.de, eigene Recherche

beem.com – Phantasiewort kostet US$ 136.000,-

Die Domain-Verkäufe der vergangenen Woche führt mit beem.com zum Preis von US$ 136.000,- (ca. EUR 101.493,-), wie es die Regel ist, eine .com an. Unter den Länderendungen liefert .de mit ag.de (EUR 30.000,-) die teuerste Domain, aber die kolumbianische Endung wies das größere Handelsvolumen auf. Die generischen Endungen hielten sich auf konstantem Niveau.

Die deutsche Endung macht weiter und lässt die sonst so starke britische Endung einmal mehr hinter sich: mit ag.de zu einem Preis von EUR 30.000,- setzte sich .de an die preisliche Spitze der Länderendungen. Ihr folgte die kolumbianische Endung .co, die vor allem im Umsatzvolumen und bei der Anzahl verkaufter oder besser ersteigerter Domains sich an die Spitze der Länderendungen setzte. Erst dann konnte von der britischen Endung die Rede sein:

ag.de – EUR 30.000,-
dreyer.de – EUR  6.000,-
all4car.de – EUR  4.444,-
panther-pizza.de – EUR  3.800,-

freelegaladvice.co.uk – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.762,-)
internaldoors.co.uk – EUR  5.000,-
curiosity.co.uk – US$  4.300,- (ca. EUR  3.209,-)

beauty.co – EUR 13.500,-
coches.co – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.194,-)
pisos.co – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.194,-)
chief.co – US$ 12.000,- (ca. EUR  8.955,-)
coche.co – US$  9.950,- (ca. EUR  7.425,-)
piso.co – US$  9.950,- (ca. EUR  7.425,-)

Die im vergangenen Jahr erfolgreich gestartete Endung .me zeigt mit der gut bepreisten ring.me einen erfreulichen Aufwärtstrend: kostete ring.me 2009 noch US$ 3.502,-, so wechselte sie jetzt für US$ 12.000,- den Inhaber:

ring.me – US$ 12.000,- (ca. EUR  8.955,-)
folder.be – EUR  6.843,-
mozilla.es – EUR  5.600,-
energia.fr – EUR  5.000,-
uni.cc – US$  5.600,- (ca. EUR  4.179,-)
diapers.eu – EUR  4.100,-
darkorbit.pl – EUR  3.800,-

Lediglich .info war mit einer erwähnenswerten Domain bei den neueren generischen Endungen vertreten:

beautybar.info – US$  5.000,- (ca. EUR  3.731,-)

Die Preise von .net und .org hielten sich im durchschnittlichen Rahmen, was man aber durchaus auch als positiv bezeichnen kann. Die Endung .net erwies sich als etwas preisstärker:

freegamesonline.net – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.433,-)
familytree.net – US$ 11.000,- (ca. EUR  8.209,-)
tru.org – US$  9.888,- (ca. EUR  7.379,-)
mountainbike.net – US$  9.500,- (ca. EUR  7.090,-)
jogging.net – US$  8.500,- (ca. EUR  6.343,-)
folder.net – US$  7.500,- (ca. EUR  5.597,-)
ipnetwork.net – US$  4.988,- (ca. EUR  3.722,-)
wow.org – GBP  3.000,- (ca. EUR  3.529,-)
bravo.org – US$  4.500,- (ca. EUR  3.358,-)
pseudomonas.org – EUR  3.000,-
driverupdate.net – US$  3.999,- (ca. EUR  2.984,-)
ecoli.net – US$  3.950,- (ca. EUR  2.948,-)
häuser.net – EUR  2.750,-
hyperwave.net – US$  3.388,- (ca. EUR  2.528,-)
dzb.net – US$  3.140,- (ca. EUR  2.343,-)
adultdatingsites.net – US$  3.100,- (ca. EUR  2.313,-)
yogauebungen.net – EUR  2.250,-
critic.org – US$  3.000,- (ca. EUR  2.239,-)
whatIsmesothelioma.org – US$  3.000,- (ca. EUR  2.239,-)

Mit beem.com zum Preis von US$ 136.000,- (ca. EUR 101.493,-) bot .com die teuerste Domain der vergangenen Domain-Handelswoche, was nicht viel, aber auch nicht gerade wenig ist. Zu ihr gesellte sich gerade noch rechtzeitig vor dem vor knapp einer Woche stattgefundenen Freitag vor dem Thanksgiving-Fest die im Preis nicht zu unterschätzende blackfridaysales.com zu US$ 90.000,- (ca. EUR 67.164,-).

beem.com – US$ 136.000,- (ca. EUR 101.493,-)
blackfridaysales.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 67.164,-)
littleangels.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 37.313,-)
myrecovery.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 29.851,-)
patentattorney.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 29.851,-)
rodon.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.657,-)
injurycenter.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.925,-)
buyblue.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.433,-)
godata.com – US$ 17.600,- (ca. EUR 13.134,-)
396.com – US$ 14.601,- (ca. EUR 10.896,-)
boxtv.com – US$ 13.000,- (ca. EUR  9.701,-)
soba.com – US$ 12.000,- (ca. EUR  8.955,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Santa Monica – Domainfest Global im Februar 2011

Die kommende Ausgabe des Domainfest findet – nach einer Volte über Prag im Oktober – wieder in ihren heimischen Gefilden statt: In Santa Monica treffen sich Domainer, SEO-Spezialisten und weitere Köpfe aus der Domain-Industrie im kommenden Februar zum Domainfest Global 2011.

Zum fünften Male jährt sich das Domainfest. Oversee bringt wie schon zu Beginn des aktuellen Jahres Domainfest Global nach Santa Monica (Kalifornien, USA). Vom 01. bis 03. Februar 2011 findet das Treffen im Fairmont Miramar Hotel statt. Zahlreiche renommierte Fachleute aus der Domain-Industrie sind als Redner und Referenten verpflichtet. Oversees Chef Jeff Kupietzky wird selbst im Rahmen des Fireside-Chat Ben Mezrich, Autor des Buchs „The Accidental Billionaires: The Founding of Facebook“, interviewen. Davon abgesehen, gibt es mehrere Workshops und Zeit zur Kontaktpflege, sowie die inzwischen obligatorische Live-Auktion, die von Moniker ausgerichtet wird. Bereits am 31. Januar 2011 erwartet man die ersten Gäste und vor allem die Aussteller, die ab 16.00 Uhr im Wedgewood Ballroom ihre Stände aufbauen. Domainfest beginnt dann richtig am Dienstag, den 01. Februar 2011, um 09.30 Uhr mit einem Workshop über Monetarisierung, und erstreckt sich über weitere Workshops und Panels und dem Pitchfest-Contest bis zur abschließenden Fundraising Party in der Playboy Mansion.

Domainfest richtet sich an Domainer, Werber, SEO- und SEM-Experten und Webentwickler. Die domainfest.com in Santa Monica findet im Fairmont Miramar Hotel & Bungalows Santa Monica, 101 Wilshire Boulevard, Santa Monica, CA 90401 (USA) statt. Bis 31. Dezember 2010 gibt es vergünstigte Karten zum Preis von US$ 1.195,-.

Die Agenda findet man unter:
> http://domainfest.com/DOMAINFESTGlobal2011/agenda

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domainfest.com

Quelle: domainfest.com

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