Newsletter-Ausgabe #540: November 2010

Themen: kino.to – Musterprozess um Domain-Sperre | nTLDs – Welt-Marken planen eigene Bewerbung | TLDs – mit .uk, .arab und .versicherung | musikschule-pelikan.de – OLG Hamm düpiert Konzern | Domain-Barometer – Sedo legt Quartalsbericht vor | logo.com – viel Design für US$ 500.000,- | ICANN – Webinar vor dem Cartagena-Meeting

kino.to – Musterprozess um Domain-Sperre

Ein Verbund österreichischer Filmproduzenten hat einen Musterprozess gegen den Breitbandanbieter UPC Telekabel Wien GmbH angestrengt, um die Sperre der Domain kino.to zu erzwingen. Damit reagiert der Verbund auf den Widerstand der Internet Service Providers Austria (ISPA), freiwillig Sperren zu etablieren.

Wie letzte Woche gemeldet, hatten sich die drei Filmproduzenten WEGA Filmproduktionsges.m.b.h., Satel Film GmbH sowie die Constantin Film Verleih GmbH per Anwaltsschreiben an mehrere österreichische Internetprovider gewandt und verlangt, die Domain kino.to zu sperren, da dort per Streaming Kinofilme abgerufen werden könnten, was gegen Urheberrecht verstoße. Doch die ISPA wies dieses Verlangen zurück und teilte mit, dass es an jeglicher Rechtsgrundlage fehle, wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen Websites zu blockieren. Die Gegenreaktion folgte prompt: am 2. November 2010 reichte der Verbund Unterlassungsklage samt Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ein. Dabei stützt man sich auf § 81 Abs. 1a des österreichischen UrhG, wonach auch der Access-Provider als so genannter „Vermittler“ für eine rechtsverletzende Website verantwortlich sein soll, wenn er trotz Abmahnung die weitere Vermittlung nicht unterlässt.

In einer Presseerklärung des Vereins für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche, der den Musterprozess unterstützt, erläutern die Kläger den Hintergrund des Verfahrens und weisen unter anderem darauf hin, dass kino.to laut des Rankings von alexa.com in Österreich Nummer 47 und in Deutschland Nummer 38 der am häufigsten aufgerufenen Internet-Seiten sei, wodurch die österreichische Filmwirtschaft erheblich geschädigt werde. Ziel der Klage ist es offenbar, den Access-Provider dazu zu zwingen, die Domain in eine Blocking-Liste einzutragen, so dass sie für die User nicht mehr über den DNS-Server des Providers erreichbar sein soll; zusätzlich kann nach der Vorstellung der Kläger auch die IP-Adresse der Website gesperrt werden. Zwar könnten User mit IT-Kenntnissen solche Sperren umgehen, generell unwirksam wären sie jedoch nicht.

Andreas Wildberger, Generalsekretär der ISPA, erwartet laut DiePresse.com einen Musterprozess vor dem Obersten Gerichtshof. Die Provider seien „weder ermächtigt, noch gesetzlich verpflichtet“, die über ihre Leitungen transportierten Daten zu kontrollieren und zu filtern. Zum Kern des Streits könnte sich der Begriff des „Vermittlers“ entwickeln, bei dessen Interpretation sich die Kläger auf einen EuGH-Beschluss aus dem Jahr 2009 (C-557/07) berufen wollen, der sich mit der Herausgabe von Benutzerdaten auf Basis von IP-Adressen befasst habe. Eine baldige Entscheidung steht nicht zu erwarten.

Quelle: fafo.at, diepresse.com

nTLDs – Welt-Marken planen eigene Bewerbung

Nach einer Studie des Magazins „World Trademark Review“ (WTR) beabsichtigt ein Großteil der Inhaber globaler Markenrechte eine Bewerbung um eine neue Top Level Domain. Doch wer genau seine eigene TLD plant, bleibt im Dunklen.

Knapp 350 Marken-Profis, darunter Markenabteilungen und -fachleute, hat das WTR zu ihren Plänen rund um die anstehende Einführung einer – theoretisch – unbegrenzten Anzahl neuer generischer Top Level Domains befragt. 54 Prozent hiervon antworteten auf die Frage, ob sie eine eigene Bewerbung in Betracht zögen, mit „ja“, „wahrscheinlich“ oder „vielleicht“. Für Adam Smith vom WTR, der die Befragung durchgeführt hatte, war dieses Ergebnis eine Überraschung. „Angesichts der Zurückhaltung in der Branche ist das Ergebnis besonders faszinierend“, so Smith. „Obwohl ich die letzten Jahren mit vielen Unternehmen über die neuen TLDs gesprochen habe, machte kaum jemand Angaben zu seinen Absichten“. Kaum ein Unternehmen möchte öffentlich über seine TLD-Pläne sprechen. Bisher ist lediglich vom japanischen Elektronikkonzern Canon, dem US-amerikanischen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen Deloitte sowie dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) bekannt, dass sie ihre Marke als Domain anmelden möchten.

Satte 81 Prozent der Teilnehmer gaben an, im Fall der Bewerbung eine Domain im Format „.marke“ vor einer generischen Endung wie „.produkt“ vorzuziehen. Allerdings wurde auch Kritik laut, wonach 76 Prozent zu der Ansicht neigen, dass die neuen Endungen die Verbraucher verwirren könnten. Besonders unzufrieden zeigte man sich über die vorgesehenen Schutzmechanismen, bei denen 72 Prozent der Ansicht waren, dass sie unzureichend sind, um Missbrauch der Marken zu verhindern. Eine verbindliche Aussage lässt sich aber erst treffen, wenn alle Regelungen im Bewerberhandbuch veröffentlicht sind und damit im Detail bekannt ist, wie sich Inhaber von Kennzeichenrechten gegen potentielle Verletzer zur Wehr setzen können.

Die Studie ist online bisher leider nicht verfügbar, sondern wird erst in der WTR-Ausgabe von Dezember/Januar mit allen Details veröffentlicht.

Eine Übersicht aller derzeit bekannten TLD-Bewerber finden Sie unter:
> http://dot-nxt.com/applicants/all

Quelle: 24-7pressrelease.com, thedomains.com, eigene Recherche

TLDs – mit .uk, .arab und .versicherung

Während man in Großbritannien den Internetnutzern mit der Freigabe bislang gesperrter Kurz-Domains besonderen Service zu bieten gedenkt, macht sich .versicherung auf, den Preis als längste Top Level Domain der Welt zu gewinnen. Aus dem arabischen Raum erreichen uns zudem internationale Neuigkeiten – hier die Kurznews.

Die britische Registry hat den Fahrplan zur Freigabe von insgesamt 2.831 Kurz-Domains unter .uk bekanntgegeben. Ab dem 01. Dezember 2010 um 12.00 Uhr GMT und bis 17. Januar 2011 ebenfalls um 12.00 Uhr GMT können sich zunächst alle Inhaber einer im Königreich eingetragenen Marke, die bereits vor dem 1. Januar 2008 in Kraft war, bewerben, sofern ihre Marke mit der Kurz-Domain identisch ist und in Gebrauch stand. Bis 31. Januar 2011 werden dann die eingereichten Unterlagen geprüft; bei Doppelgeboten entscheidet eine Auktion, deren Erlös in den Nominet Trust fließt. Im Anschluss folgt eine zweite Sunrisephase, an der auch die Inhaber nicht eingetragener Markenrechte teilnehmen können; den Starttermin gibt Nominet gesondert bekannt. Schließlich folgt zu einem ebenfalls noch offenen Datum eine Landrush Period. Die Teilnahme an dieser ist ausschließlich über eigens angemeldete Registrare möglich.

Internetnutzer aus dem gesamten arabischsprachigen Raum dürfen sich über eine Vielzahl internationalisierter Länderendungen freuen. Wie ICANN mitteilt, stehen ab sofort die Länderkürzel von Ägypten, Jordanien, Palästina, Saudi-Arabien, Tunesien und Vereinigte Arabische Emirate in ihrer IDN-Variante zur Verfügung; mit Iran, Oman, Quatar und Syrien stehen weitere Länder kurz davor. Wann die Registrierung beginnt und welche Voraussetzungen gelten, ist von Land zu Land unterschiedlich. So hat etwa Palästinas Domain-Verwalter PNINA bereits einen eigenen Work-Shop für internationalisierte .ps-Domains (.falasteen) veranstaltet und zugleich angekündigt, ab dem 02. Januar 2011 mit der Registrierung zu beginnen.

Die in Bendestorf bei Hamburg ansässige dotversicherung GmbH hat im Bundesanzeiger die Mitteilung veröffentlicht, dass sie sich „für den Betrieb der Top Level Domain .versicherung bei ICANN im nächstmöglichen Bewerbungsfenster bewerben wird.“ Damit soll die Versicherungsbranche im deutschsprachigen Raum einen eigenen Namensraum im Internet bekommen und Domains wie kranken.versicherung oder allianz.versicherung möglich machen. Die Domains sollen exklusiv den Unternehmen der Versicherungswirtschaft in Deutschland, Österreich und der Schweiz vorbehalten sein. Inhaber einer Domain erwerben das Recht, ihre angebotenen Produkte und Dienstleistungen auf suche.versicherung zu präsentieren. Die Schirmherrschaft über die Initiative hat der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität zu Berlin übernommen. Eine Vorreservierung ist ab sofort möglich.

Weitere Informationen zu den Kurz-Domains unter .uk finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/369

Weitere Informationen zu .versicherung finden Sie unter:
> http://www.dotversicherung.de

Quelle: nominet.org.uk, icann.org, eigene Recherche

musikschule-pelikan.de – OLG Hamm düpiert Konzern

Das OLG Hamm setzte sich im Streit um unter anderem die Domain musikschule-pelikan.de ausführlich mit den einzelnen Marken der Klägerin und der Verletzung der Kennzeichen durch Nutzung des Begriffs „Musikschule Pelikan“ durch die Beklagten auseinander – und kam zu einem p(el)ikanten Ergebnis.

Die Klägerin ist einer der größten Papier-, Büro- und Schreibwarenhersteller Deutschlands und Inhaberin zahlreicher Marken zum Begriff „Pelikan“. Sie ist der Auffassung, die Beklagten, die die „Musikschule Pelikan“ betreiben und Inhaber der Domain musikschule-pelikan.de sind sowie deren Geschäftsführer, verletzten ihre Kennzeichenrechte. Sie verlangte die Unterlassung jeglicher Nutzung des Begriffs Pelikan in Bezug auf eine Musikschule durch die Beklagten. Vor dem Landgericht Bielefeld (Urteil vom 9. September 2009, Az.: 16 O 52/09) bekam die Klägerin Recht. Wie die Klägerin sah das Gericht eine Branchenidentität, die zur Verwechslung führen könne. Die Beklagten legten dagegen Berufung zum OLG Hamm ein.

Das OLG in Hamm bestätigte die Berufung und wies die Klage ab. Das Landgericht habe die unterschiedlichen Kennzeichen der Klägerin nicht differenziert beurteilt. Zudem fehle es bereits an der notwendigen Bestimmtheit des Klageantrags, zum anderen schieße das Verbot über das Ziel hinaus. Auch die Beklagten haben nicht zwischen den eigenen unterschiedlichen Schutzrechte unterschieden und diese in einer Reihenfolge geltend gemacht. Vom alleingestellten Schutz des Begriffs „Pelikan“ könne man jedenfalls nicht ausgehen, denn den Begriff haben die Beklagten nie allein genutzt, sondern immer zusammen mit dem Begriff Musikschule. Demnach ergebe sich aus der Wortmarke Pelikan kein Anspruch. Hinsichtlich der Bildmarken bestehe keine Verwechslungsgefahr, da sich das besonders ausgestaltete Motiv derselben in der bloßen Bezeichnung Pelikan so nicht wiederfinde. Die Zeichenähnlichkeit sei somit geringer, weshalb, da schon der Schutz der Wortmarke nicht greift, ein Schutz aus den schwächeren Bildmarken erst gar nicht in Betracht komme.

Ähnliches gelte aus vergleichbaren Gründen für andere Marken der Klägerin und gegenüber der Geschäftsbezeichnung der Beklagten. Insbesondere erstrecke sich der Schutz der Wortmarke nicht auf die Dienstleistungen, die die Beklagten anbieten. Die als Lehrmittel angebotenen Notenhefte der Klägerin führen auch nicht zu einer Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit. Mithin sei der Abstand zwischen den Angeboten der Parteien so groß, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen sei. Gleiches gilt hinsichtlich der Geschäftsbezeichnungen für die Branchennähe, die sich über das Engagement seitens der Klägerin für Malunterricht gegenüber Musikunterricht nicht erschließen lasse. Das OLG Hamm resümiert: Aus den gleichen Gründen, aus denen die Klägerin nicht gegen die Geschäftsbezeichnung der Beklagten vorgehen kann, scheitert auch ein Vorgehen gegen die Domain.

Interessant ist demgegenüber die Entscheidung des hOLG Hamburg hinsichtlich der Domains pelikan-und-partner.de/.com (Beschluss vom 22. November 2008, Az.: 3 W 67/08), bei denen es bereits vor Nutzung der Domains von einer Kennzeichenrechtsverletzung ausging. Das hOLG Hamburg schloss mangels Inhalten unter den Domains und Kenntnis von deren zukünftiger Nutzung einen markenrechtlichen Anspruch nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG aus. Aber es sah die Wertschätzung und Unterscheidungskraft des Zeichens „Pelikan“ durch die Benutzung der Domains gefährdet (§ 15 Abs. 3 und 4 MarkenG). Ob das OLG Hamm in diesem Fall zum selben Ergebnis wie das OLG Hamburg gekommen wäre, darf man bezweifeln.

Das Urteil des OLG Hamm findet man unter:
> http://aufrecht.de/6674.html

Das Urteil des OLG Hamburg findet man unter:
> http://aufrecht.de/6087.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: aufrecht.de, eigene Recherche

Domain-Barometer – Sedo legt Quartalsbericht vor

Wieder ist ein Quartal herum und Sedo legt die aktuelle Studie zum Domain-Sekundärmarkt vor, die den Zeitraum von Juli bis September 2010 widerspiegelt. Die Zahlen bei Sedo sind durchweg positiv, der Markt stabilisiert sich weiter.

Grundlage des 3. Quartalsberichts 2010 sind die Verkaufszahlen von Sedo in den Monaten Juli, August und September 2010. Ganz nach den Erwartungen sind der Umsatz und die Anzahl verkaufter Domain-Namen gesunken, was auf die üblicherweise schwachen Sommermonate zurückzuführen sei. Im Vergleich zu den ersten drei Quartalen 2009 ist der Umsatz in den bisher vergangenen drei Quartalen 2010 um 23 Prozent gestiegen. Im nun 3. Quartal 2010 verkauften sich bei leichter Abwärtsbewegung über die Sedo-Plattform insgesamt 10.085 Domain-Namen (2. Quartal: 11.146, 1. Quartal 11.942) für zusammen EUR 16.068.150,- (2. Quartal EUR 16.782.210,-, 1. Quartal EUR 16.506.000,-), was bei einem Durchschnittspreis gegenüber den Vorquartalen (1. Quartal EUR 1.382,-, 2. Quartal EUR 1.506) mit jetzt EUR 1.593,- eine bereits deutliche Aufwärtsbewegung darstellt.

Unter den generischen Endungen, die 61 Prozent aller Sedo-Verkäufe ausmachten, steht .com mit insgesamt 74 Prozent der Verkäufe gegenüber elf Prozent .net-Domains und acht Prozent .org-Domains vorne. Die beiden Endungen .info (fünf Prozent) und .biz (zwei Prozent) waren gewohnt schwach vertreten. Die Preise der generischen Endungen sind gestiegen, am rasantesten war der Anstieg bei .org von durchschnittlich EUR 882,- im 2. Quartal auf EUR 2.171,- im 3. Quartal, was 146 Prozent entspricht; allerdings lag der Durchschnittspreis bei .org im 1. Quartal 2010 mit EUR 2.314,- noch höher. Bei .com betrug die Steigerung lediglich fünf Prozent, von EUR 1.878,- (2. Quartal) auf EUR 1.967,-.

Mit 52 Prozent führte .de die Länderendungen an, die 39 Prozent aller Domain-Verkäufe bei Sedo ausmachten. Dicht beieinander folgten .uk (14 Prozent) und .eu (13 Prozent), deutlich abgeschlagen hingegen mit vier Prozent .es und .tv, dann mit drei Prozent .nl, .at, und .ch; die Schlusslichter mit nur zwei Prozent bildeten .fr und .in. Unter den ccTLDs legte Frankreichs .fr die höchste Preissteigerung von Quartal 2 zu Quartal 3 hin: von EUR 1.840,- auf EUR 3.829,-. Doch kann das 3. Quartal nicht mit dem 1. konkurrieren, in dem der Durchschnittspreis von .fr bei stolzen EUR 7.934,- lag. Die deutsche Endung verzeichnete einen leichten Preisanstieg, liegt aber auch gegenüber dem 1. Quartal etwas niedriger. Klare Abstriche gegenüber dem Vorquartal mussten .co.uk (von EUR 1.558,- auf EUR 1.194,-) und .es (von EUR 1.280,- auf EUR 865,-) machen.

Ein wenig enttäuscht die Entwicklung, die Sedo aufzeigt, wenn man sich klar macht, dass im Vorjahr gerade das dritte Quartal mit einem Umsatzvolumen von EUR 16.175.000,- das stärkste des Jahres war. Seinerzeit wurden zwar lediglich 9.928 Domain-Namen verkauft, doch der Durchschnittspreis betrug EUR 1.630,-, was deutlich mehr war, als jetzt. Doch war das Quartal eingerahmt von zwei sehr schwachen Quartalen, die aus der Krise heraus geboren waren. Und die aktuellen Zahlen, die Sedo vorlegt, zeigen, dass Domains auch auf dem Sekundärmarkt weiterhin eine Erfolgsgeschichte schreiben.

Den 3. Quartalsbericht 2010 finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/370

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

logo.com – viel Design für US$ 500.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche war wieder erfreulich. Mit logo.com zum Preis von US$ 500.000,- (ca. EUR 357.143,-) lag wieder eine .com-Domain preislich vorne, aber auch die Endung .net war mit playgroundequipment.net zu US$ 59.400,- (ca. EUR 42.429,-) mit von der Partie. Deutschlands .de positionierte sich mit armbänder.de für EUR 13.500,-.

Die teuerste Domain unter den Länderendungen war armbänder.de zum Preis von braven EUR 13.500,-. Auch .co.uk zierte die Liste der verkauften Domains mit vier ordentlichen bis günstigen Domains, wobei sich fragen lässt, warum toddler.co.uk lediglich GBP 5.500,- erzielte. Doch für eine Überraschung sorgten die neuseeländische und die südafrikanische Endung, die mehrere gute Verkäufe aufboten. So zeichnete movies.co.nz zum Preis von US$ 15.000,- (ca. EUR 10.714,-) als die zweitteuerste Länderdomain der Woche.

armbänder.de (IDN) – EUR  13.500,-
weplay.de – EUR   2.500,-

movies.co.nz – US$  15.000,- (ca. EUR  10.714,-)
pets.co.nz – US$   6.500,- (ca. EUR   4.643,-)
deals.co.nz – US$   4.200,- (ca. EUR   3.000,-)

fans.tv – US$  10.000,- (ca. EUR   7.143,-)
gadgets.tv – US$   7.500,- (ca. EUR   5.357,-)

toddlers.co.uk – GBP   5.500,- (ca. EUR   6.340,-)
insightdirect.co.uk – GBP   4.000,- (ca. EUR   4.610,-)
banked.co.uk – GBP   2.500,- (ca. EUR   2.881,-)
teradata.co.uk – GBP   2.300,- (ca. EUR   2.651,-)

personalloan.co.za – US$   5.000,- (ca. EUR   3.571,-)
dentists.co.za – US$   4.000,- (ca. EUR   2.857,-)

cloudcomputing.com.au – US$   8.000,- (ca. EUR   5.714,-)
mp3.mx – US$   6.000,- (ca. EUR   4.286,-)
ultimatefighting.ca – US$   5.000,- (ca. EUR   3.571,-)
cable.mx – US$   4.500,- (ca. EUR   3.214,-)
xx.eu – EUR   2.850,-
dit.ca – US$   3.453,- (ca. EUR   2.466,-)
redcats.es – EUR  ´2.380,-

Die neueren Domain-Endungen standen lediglich mit republic.mobi, die US$ 5.000,- (ca. EUR 3.571,-) kostete, auf dem Tablett, während die älteren generischen Endungen sich mit playgroundequipment.net, die sehr gute US$ 59.400,- (ca. EUR 42.429,-) kostete, manifestierten, die diese Woche aber ein Unikat ist, denn der Preis für webhostingreviews.net, der diesmal zweitpositionierten Domain, liegt bei lediglich US$ 7.800,- (ca. EUR 5.571,-).

playgroundequipment.net – US$  59.400,- (ca. EUR  42.429,-)
webhostingreviews.net – US$   7.800,- (ca. EUR   5.571,-)
lifeinsurancecompanies.net – US$   6.000,- (ca. EUR   4.286,-)
qs.org – US$   5.000,- (ca. EUR   3.571,-)
probiotics.net – US$   4.900,- (ca. EUR   3.500,-)
walks.org – US$   4.200,- (ca. EUR   3.000,-)
stoffe.org – EUR   2.988,-
solarlighting.net – US$   4.000,- (ca. EUR   2.857,-)
golfInengland.net – EUR   2.800,-
serviceplan.net – US$   3.500,- (ca. EUR   2.500,-)
mecu.org – US$   3.361,- (ca. EUR   2.401,-)
amateure.org – EUR   2.380,-
furnishings.net – US$   2.880,- (ca. EUR   2.057,-)
flatrates.org – EUR   2.050,-
bausparen.org – EUR   2.000,-
indien.org – EUR   2.000,-
travelclub.net – EUR   1.999,-
hipacompliance.org – US$   2.700,- (ca. EUR   1.929,-)
agnetwork.net – US$   2.688,- (ca. EUR   1.920,-)

Der Preis von US$ 500.000,- (ca. EUR 357.143,-) für die Domain logo.com ist sehr beeindruckend. Das zukünftig sich dort präsentierende Angebot richtet sich an Grafik-Designer und dürfte damit den Begriff und die Domain zur Blüte treiben. Inhaber der Domain sind der Domainer Adam Strong sowie Alan Townsend, ein Spezialist für eCommerce. Zusammen werden sie das Angebot unter logo.com entwickeln und nicht einfach parken. An zweiter Position hat sich v9.com bei einem Preis von US$ 70.000,- (ca. EUR 50.000,-) nicht nur gemausert, sondern hochgearbeitet, hatte sie doch im Jahr 2004 noch gerade einmal US$ 8.000,- (damals ca. EUR 6.600,-) gekostet.

logo.com – US$ 500.000,- (ca. EUR 357.143,-)
v9.com – US$  70.000,- (ca. EUR  50.000,-)
freeoffice.com – US$  55.000,- (ca. EUR  39.286,-)
namecheck.com – US$  50.000,- (ca. EUR  35.714,-)
emailservices.com – US$  35.000,- (ca. EUR  25.000,-)
officerentals.com – US$  35.000,- (ca. EUR  25.000,-)
territory.com – US$  32.450,- (ca. EUR  23.179,-)
huntingboots.com – US$  30.000,- (ca. EUR  21.429,-)
securite.com – EUR  20.500,-
resumeservice.com – US$  28.000,- (ca. EUR  20.000,-)
rockmerch.com – US$  20.000,- (ca. EUR  14.286,-)
alphaflash.com – US$  19.999,- (ca. EUR  14.285,-)
wheelhouse.com – US$  15.000,- (ca. EUR  10.714,-)
saveco.com – US$  12.888,- (ca. EUR   9.206,-)
hireexpert.com – US$  12.000,- (ca. EUR   8.571,-)
pregnancies.com – US$  12.000,- (ca. EUR   8.571,-)
anobe.com – US$  11.200,- (ca. EUR   8.000,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com, elliotsblog.com

ICANN – Webinar vor dem Cartagena-Meeting

Das kommende ICANN-Meeting in Cartagena de Indias (Kolumbien) vom 05. bis 10. Dezember 2010 ist wieder vollgepackt mit einer langen Agenda. Um optimal auf alle dort zu besprechenden Themen vorbereitet zu sein, bietet ICANN ab dem 22. November 2010 Webinare an, die Hintergrundinformationen liefern.

Die Webinare wollen einen kurzen Überblick und Hintergrundinformationen über die und zu den wichtigsten Themen geben, die anlässlich des ICANN-Meetings ab dem 05. Dezember 2010 besprochen werden. ICANN-Mitarbeiter nehmen das Online-Briefing an zwei sechs Stunden auseinander liegenden Terminen am 22. November 2010 vor. Auf der Agenda stehen unter anderem Themen der GNSO (ICANN Generic Names Supporting Organization) wie etwa die WHOIS-Studien, Akkreditierungsverträge mit Registraren, Regeln in Fällen des Missbrauchs beim Registrieren sowie Themen anderer Gruppierungen, die sich zum Beispiel mit internationalisierten Domain-Endungen und mit Fragen des Umgangs mit den letzten IPv4-Adressen beschäftigen.

Teilnehmern der Webinare wird die Möglichkeit, Fragen zu stellen, eingeräumt. Die in englischer Sprache gehaltenen Webinare sind identisch und auf jeweils 90 Minuten zugeschnitten. Sie finden um 14.00 Uhr UTC und 20.00 Uhr UTC statt, und berücksichtigen so unterschiedliche Zeitzonen. Wer keine Zeit für die Webinare findet, kann später die Slides abrufen und einen .mp3-Mitschnitt dazu hören.

Um an den Webinaren teilzunehmen, ist eine Anmeldung bei der GNSO via eMail notwendig.

Weitere Informationen bei ICANN unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/371

Quelle: dncalendar.com, icann.org

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