Newsletter-Ausgabe #538: Oktober 2010

Themen: .de – Sunrise Period für „ß“-Domains gestartet! | nTLDs – Hogan Lovells erhält ICANN-Akkreditierung | TLDs – Neues von .no, .jobs und .iran | .blog – plant WordPress.com eigene TLD? | rheingau.de – ohne Namensrecht keine Domain | Nullnummer – zero.com für US$ 329.420,- verkauft | .uk – Nominet lädt zur „Registrar Conference“

.de – Sunrise Period für „ß“-Domains gestartet!

Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG hat überraschend bekanntgegeben, den Buchstaben „ß“ künftig als Sonderzeichen in Domain-Namen unterhalb der Endung .de zuzulassen. Der Startschuss für eine dreiwöchige Sunrise-Period ist bereits gefallen.

Nicht nur zahlreiche ihrer eigenen Genossen dürften am vergangenen Dienstag von der Meldung überrascht worden sein, dass die DENIC mit Wirkung ab 16. November 2011 um 10.00 Uhr (MEZ) die bisherige Regelung aufhebt, nach der das „ß“ – auch als „Eszett“ oder „scharfes S“ bekannt – als selbstständiges Zeichen innerhalb von Domains unter .de nicht erlaubt ist. Mit anderen Worten: das „ß“ wird zum gültigen Zeichen innerhalb einer .de-Domain, und kann damit in Domains wie straße.de und maß.de, aber auch in Kombination mit anderen zulässigen Sonderzeichen wie in grüße.de verwendet werden.

Der Freigabe vorgeschaltet ist ein zweistufiges Verfahren zur initialen Registrierung von Domains mit dem Bestandteil „ß“: seit dem 26. Oktober um 16.00 Uhr (MESZ) läuft eine „Sunrise Period“, in der ausschließlich jene Inhaber einer Domain, die zum Stichzeitpunkt 26. Oktober 2010 um 15.00 Uhr (MESZ) eine Domain mit dem Bestandteil „ss“ registriert hatten, die Gelegenheit erhalten, zusätzlich die entsprechende „ß“-Variante zu registrieren. Registrierungsversuche Dritter werden während dieser dreiwöchigen Phase mit einer Fehlermeldung abgewiesen; sie kommen erst mit deren Ende am 16. November 2010 zum Zug.

Der Starnberger Registrar united-domains AG bietet seinen Kunden ab sofort die Möglichkeit, an der Sunrise Period teilzunehmen. Jeder Inhaber einer Domain mit dem Bestandteil „ss“ kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 49,- die „ß“-Variante seiner Adresse beantragen, wobei die Gebühr erfolgsunabhängig zu bezahlen ist; hat der Antrag Erfolg, kommen weitere EUR 12,- an Registrierungsgebühren pro Jahr und Domain hinzu. Ein Antragsformular steht im .pdf-Format zum Abruf zur Verfügung. Darüber hinaus nimmt united-domains.de voraussichtlich ab Dienstag, den 02. November 2011 Vormerkungen für den Beginn der allgemeinen Registrierung ab 16. November 2010 entgegen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.united-domains.de/

Quelle: denic.de, eigene Recherche

nTLDs – Hogan Lovells erhält ICANN-Akkreditierung

Die Einführung neuer Top Level Domains lässt auch Anwaltskanzleien neue Wege gehen: als weltweit erste „law firm“ hat sich Hogan Lovells International LLP bei ICANN als Domain-Registrar akkreditieren lassen. Und weitere dürften folgen.

Über 960 akkreditierte und weltweit verteilte Registrare führt ICANN auf ihrer Website. Sie sind berechtigt, entweder selbst oder als Weiterverkäufer Registrierungen unter einer oder mehrerer generischer Domains anzubieten. Seit wenigen Wochen darf sich nun auch Hogan Lovells, eine internationale Wirtschaftskanzlei mit 2.500 Anwälten an 40 Standorten und Sitz in London sowie Washington (D.C.), zu diesem Kreis zählen, nach eigener Einschätzung als die erste Rechtsanwaltskanzlei weltweit. Völlig überraschend kommt dieser Schritt jedoch nicht. Mit dem in Paris ansässigen Partner David Taylor verfügt Hogan Lovells über einen ausgewiesenen Domain-Experten, der unter anderem als UDRP-Schiedsrichter bei der Genfer WIPO auftritt und als Mitglied des Implementation Recommendation Team (IRT) maßgeblichen Einfluss auf die geplanten Schutzmechanismen für Kennzeichenrechteinhaber im Bewerberhandbuch genommen hat. Zudem stellt man Mandanten, zu denen Mars oder Skype zählen sollen, seit geraumer Zeit einen „Online Brand Protection Service“ namens „Anchovy“ zur Verfügung, der Markenrechte weltweit schützen soll.

Die Akkreditierung von Hogan Lovells bezieht sich allein auf die Endung .com. Ernsthafte wirtschaftliche Interessen als Registrar dürfte man jedoch ohnehin nicht verfolgen; so verweist der von ICANN angegebene Link zu einem geschützten Bereich innerhalb von Anchovy, der lediglich mit Benutzernamen und Passwort betreten werden kann. Eine allgemeine Registrierung für die Öffentlichkeit ist – bisher zumindest – nicht möglich. Dagegen dürfte weit wichtiger sein, durch die Akkreditierung die Ausgangsposition von Mandanten etwa im Rahmen von Sunrise-Phasen, vor allem aber beim Start neuer generischer Top Level Domains zu sichern und zu verbessern, die nach aktuellem Stand für 2011 ansteht.

Die neuen Endungen ebenfalls als Geschäftsfeld entdeckt hat Crowell & Moring LLP, eine wiederum in Washington (D.C.) ansässige Kanzlei mit rund 500 Anwälten. In einer Pressemitteilung gibt man bekannt, potentiellen Bewerbern um eine eigene Top Level Domain mit verschiedenen juristischen Dienstleistungen zur Seite zu stehen, so etwa der Erstellung von Strategiestudien für Markeninhaber, Vorbereitung und Einreichung von Bewerbungen, Prozessführung gegen Mitbewerber und sonstige Beteiligte sowie Betreuung im Nachgang der Einführung. Mit Bart Lieben konnte Crowell & Moring erst kürzlich ebenso einen Domain-Experten hinzugewinnen; er begleitete unter anderem .asia, .me, .tel, .mobi und .eu mit juristischem Rat. Pläne, ebenfalls als Domain-Registrar tätig zu werden, sind von Crowell & Moring dagegen bisher nicht bekannt.

Quelle: managingip.com, wikipedia.org, prnewswire.com

TLDs – Neues von .no, .jobs und .iran

Wie sehr die Internationalisierung des Domain Name System voranschreitet, beweist die Internet-Verwaltung ICANN: mit dem Iran erhielt bereits das 18. Land die IDN-Variante seiner Länderendung zugeteilt. Eine Warnung gibt es dagegen aus Norwegen, während .jobs Rede und Antwort stehen muss – hier unsere Kurznews.

Die norwegische Domain-Verwaltung Norid warnt vor potentiell irreführenden Registrierungen unterhalb der Endung .co.no. Das in Amsterdam ansässige Unternehmen namens CoDNS B.V., das laut Impressum in Verbindung mit dem luxemburger Registrar EuroDNS S.A. steht, startet am 1. November 2010 eine Sunrise Period für Domain-Namen unterhalb der Endung .co.no. Entgegen landläufiger Meinung handelt es sich jedoch bei .co.no um keine offizielle Third Level Domain von .no, sondern schlicht um eine Subdomain, unter der Third Level Domains in eigener Verantwortung vergeben und verwaltet werden. Verliert CoDNS die Domain, ist daher so auch allen Subdomains die Grundlage entzogen. Offenbar möchte CoDNS auf diese Weise die strengen Vergaberegeln umgehen; so ist bisher die Registrierung von .no-Domains ausschließlich für Firmen möglich, die eine Niederlassung in Norwegen haben, während Subdomains unter .co.no grundsätzlich jedermann offen stehen.

Weiterer Teilerfolg für die „.JOBS Charter Compliance Coalition“: nachdem ICANNS Board Governance Committee (BGC) beschlossen hatte, die bereits genehmigte Liberalisierung der Vergaberegeln für .jobs erneut zu prüfen, legt man jetzt mit einem 13 Punkte umfassenden Fragenkatalog gegenüber der Registry Employ Media nach. Im Kern möchte ICANN klargestellt wissen, wie die Vergabe von .jobs-Domains künftig abläuft. Es gilt inzwischen als offenes Geheimnis, dass die Registry einen erheblichen Teil generischer Premium-Domains an die Direct Employers Association vergeben möchte, die damit dem Job-Board namens universe.jobs Traffic zuleiten möchte. Konkret befürchtet ICANN dabei eine Verletzung der Vergaberegeln, die bisher nur Domains im Format firma.jobs zugelassen haben. Konkurrenten wie Monster.com und die „Newspapers Association of America“, die ihre Interessen in der Charter Compliance Coalition gebündelt haben, sehen darin zudem eine Wettbewerbsverletzung. Wie lange die Registry nun Zeit für die Antwort hat, ist nicht genannt.

Im Iran darf man sich über eine internationalisierte Variante des eigenen Länderkürzels .ir freuen. Wie ICANN Mitte Oktober 2010 bestätigte, hat der Iran den so genannten IDN Fast Track Process mit zwei in persischer Sprache verfassten Abwandlungen von .ir erfolgreich bestanden. Im Punycode ausgeschrieben lesen sich die Endungen .xn--mgba3a4f16a und .xn--mgba3a4fra, wobei der Unterschied offenbar lediglich geringfügig technischer Natur ist. Im nächsten Schritt dürfte der Iran nun bei der IANA die Delegierung beantragen, bevor in Kürze das Einführungsverfahren eingeleitet wird. Bisher gibt es im Rahmen des Fast Track Process 18 erfolgreiche Anträge, darunter die Länderendungen für Indien, Saudi-Arabien, Syrien und Taiwan; bei weiteren 13 läuft derzeit noch die Prüfung.

Quelle: norid.no, icann.org, domainincite.com

.blog – plant WordPress.com eigene TLD?

Nicht nur Suchmaschinenbetreiber und Anwaltsfirmen, auch Bloganbieter werden Registrare. Seit 18. Oktober 2010 ist Automattic, das StartUp hinter (unter anderem) dem Bloganbieter WordPress.com, seitens ICANN als Registrar akkreditiert.

Bisher bietet der populäre Bloganbieter WordPress.com als Reseller von GoDaddy seinen Kunden .com-, .net- und .org-Domains für US$ 17,- jährlich an, die seit vergangenem Juli auch dank dem Dienstleister „Domains by Proxy“ anonymisiert registriert werden können. Die nun eingeleitete ordentliche Akkreditierung zum Registrar bringt bei einigen die Vermutung auf, Automattic positioniere sich und WordPress.com so für eine Bewerbung um eine neue Top Level Domain .blog.

Offiziell ist bisher nicht bekannt, dass sich irgendjemand für die Endung .blog interessiert, geschweige denn um sie bewirbt. In Listen mit Endungen, um die sich Unternehmen und Organisationen bewerben wollen, taucht die Endung .blog bisher nicht auf. Auch findet man sonst keine Hinweise. Doch all das will nichts heißen. Die TLD ist sicher nicht uninteressant, schaut man sich das Geschäftsmodell einiger Blogbetreiber an. Bei WordPress.com bündeln sich zukünftig, dank der Akkreditierung als Registrar, Hosting und Domain, wo zur Zeit der Offsite Redirect-Service angeboten wird, bei dem der Kunde seine Domain und seine Daten zu GoDaddy transferieren und eine Weiterleitung von der WordPress.com-Subdomain einrichten kann. Jedoch auch für Unternehmen wie Google, das seinerseits akkreditierter ICANN-Registrar ist und mit blogger.com einen der ältesten Weblogdienste betreibt, wäre diese Endung nicht uninteressant.

Ob eine solche Endung wirklich erfolgreich sein würde, lässt sich nicht vorausschauen. Doch verwiese die Endung .blog nicht auf eine vorübergehende Technologie, wie das einmal angedachte Kürzel .wap. Weblogs sind ein formales System, über das sich Individuen und Unternehmen mitteilen können. Sich mitzuteilen, ist dem Menschen, dem story-telling animal, eigen; dass das auf absehbare Zeit anders wird, ist nicht erkennbar. Die Endung wäre also durchaus vielversprechend.

Eine aktuelle Liste der zur Zeit bekannten Bewerber um nTLDs findet man unter:
> http://dot-nxt.com/applicants/all

Quelle: domainincite.com, eigene Recherche

rheingau.de – ohne Namensrecht keine Domain

Das Landgericht Frankfurt am Main sah sich im Streit um den Domain-Namen rheingau.de vor die Frage gestellt, ob und wie eine Zweckgemeinschaft Träger eines Namens sein kann, welcher der Bezeichnung einer Region entspricht, und ob der die Region beschreibende Begriff „Rheingau“ Namensfunktion haben kann (Urteil vom 29.09.2010, Az.: 2-06 O 167/10).

Klägerin ist ein seit 1994 tätiges IT-Serviceunternehmen, das Inhaberin der Domain rheingau.de ist, welche von der Unternehmung Klickrhein betrieben wird und unter der sich Hotels, Restaurants und Sehenswürdigkeiten des Rheingau beworben werden. Die Beklagte ist ein am 27. Februar 2007 gegründeter Zweckverband von sieben Kommunen aus der Region Rheingau sowie weitere Organisationen, die die Domain zweckverband-rheingau.de betreiben, die von Klickrhein betreut wird. Die Beklagte mahnte die Klägerin als Inhaberin der Domain rheingau.de ab. Dem widersprach die Klägerin und erhob eine negative Feststellungsklage. Sie meint, seit 1998 Inhaberin der Domain zu sein, und der Anspruch der Beklagten könne sich nur gegen die Betreiberin des Angebots, die Klickrhein, richten. Die Beklagte erhob Widerklage gegen die Klägerin und Drittwiderklage gegen Klickrhein; sie verlangt unter anderem die Freigabe des Domain-Namens rheingau.de, weil die Klägerin die Domain erst 2007 registriert habe und ihre Namensrechte verletze.

Das Landgericht Frankfurt/M bestätigte den Antrag der Klägerin und wies die Wider- und die Drittwiderklage ab (Urteil vom 29.09.2010, Az.: 2-06 O 167/10). Das Landgericht geht davon aus, dass die ursprüngliche negative Feststellungsklage begründet war, da der Beklagten weder aus eigenem noch aus fremden Recht bessere Namensrechte an dem Domain-Namen rheingau.de zustünden. Grundsätzlich könne sie als juristische Person Namensschutz erlangen, aber der Begriff „Rheingau“ stehe ihr nicht zu, da dieser als geographische, beschreibende Bezeichnung auf eine Landschaft hinweise. Der Rheingau sei keine eigenständige Gebietskörperschaft; die Beklagte selbst sei keine Gebietskörperschaft, sondern ein Zweckverband. Rheingau selbst ist lediglich die beschreibende Bezeichnung eines geographischen Raumes, einer Region, aber nicht einer Körperschaft. Auch dass der Rheingau-Taunus-Kreis zur Zweckgemeinschaft Rheingau zählt, der als Körperschaft Namensträger sein kann, sichert nicht das Namensrecht an „Rheingau“, weil die Körperschaft allein Träger des vollständigen Namens Rheingau-Taunus-Kreis und nicht eines Teils desselben ist. Die Beklagte konnte kein besseres Recht aufbieten, womit weitere rechtliche Fragen, wie zum Beispiel die nach Domain-Grabbing, für das Gericht obsolet waren.

Die Entscheidung des LG Frankfurt/M zeigt eine kleine Facette in der Rechtsprechung über Regionen, Gebietskörperschaften und Namensrecht. Während das Urteil schlaubetal.de vom Brandenburgischen Oberlandesgericht (Urteil vom 12.06.2007, Az.: 6 U 123/06) sicher stellte, dass, soweit ein Namen als geographische Bezeichnung genutzt wird und nicht als Name, keine namensrechtlichen Unterlassungsansprüche bestünden, weist das Landgericht schon an der Frage, ob überhaupt ein Namensrecht seitens des Anspruchstellers besteht, die (Wider)Klage zurück.

Das Urteil des LG Frankfurt/M findet man unter:
> http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2010_140.pdf

Das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts findet man unter:
> http://www.aufrecht.de/index.php?id=5355

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: medien-internet-und-recht.de, eigene Recherche

Nullnummer – zero.com für US$ 329.420,- verkauft

Die vergangenen beiden Domain-Handelswochen liefern ordentliche Käufe, die zero.com zum Preise von US$ 329.420,- (ca. EUR 235.300,-) anführt, gefolgt von wicker.com zum Preis von US$ 230.000,- (ca. EUR 164.286,-) und einigen beachtlichen Erfolgen bei Länderendungen.

Unter den Länderendungen zeigte sich die Ausnahmeendung .ly an erster Position, die die meisten über den URL-Kürzer Bitly kennen. Die lybische Endung lag mit rep.ly für GBP 15.000,- (ca. EUR 16.845,-) haarscharf vor .de, die sich mit schlemmerinfo .de für EUR 16.250,- gleich dahinter positionierte. Als dritte Domain fügt sich mit freecreditscore.co für US$ 21.500,- (ca. EUR 15.357,-) eine Internetadresse aus der frisch ausgegebenen kongolesischen Endung .co in diese Spitzengruppe. Etwas verwirrend ist der Preis von tunen.de, der mit EUR 5.950,- angegeben wird. Die Domain tauchte bereits vor sechs Wochen anlässlich des Domainvermarkterforum zum Preis von EUR 10.000,- auf; tatsächlich scheint der Zuschlag nun doch schon bei EUR 5.950,- erfolgt zu sein.

rep.ly – GBP  15.000,- (ca. EUR  16.845,-)

schlemmerinfo.de – EUR  16.250,-
rufnummer.de – EUR   9.900,-
tunen.de – EUR   5.950,-
eeepc.de – EUR   5.000,-
perfectworld.de – EUR   5.000,-

freecreditscore.co – US$  21.500,- (ca. EUR  15.357,-)

firsttimebuyer.co.uk – GBP   8.500,- (ca. EUR   9.545,-)
comparetravelinsurance.co.uk – GBP   7.880,- (ca. EUR   8.849,-)
dediserve.co.uk – GBP   5.010,- (ca. EUR   5.626,-)

Die Domain de.tv wurde einmal mehr herumgereicht: Erzielte die Domain im Mai 2007 noch US$ 21.500,- (ca. EUR 15.984,-), so waren es im März 2009 nur noch EUR 11.505,- und nun nur noch EUR 10.100,-.

shirts.co – US$  20.500,- (ca. EUR  14.643,-)
de.tv – EUR  10.100,-
kiss.eu – EUR  10.000,-
stampdutycollector.com.au – US$  13.860,- (ca. EUR   9.900,-)
skins.tv – US$  13.185,- (ca. EUR   9.418,-)
shipping.eu – EUR   8.988,-
kbr.cn – US$   9.000,- (ca. EUR   6.429,-)
terme.tv – EUR   6.000,-
icard.it – EUR   5.000,-
kopierpaper.at – EUR   5.000,-

Die neueren generischen Endungen glänzten lediglich mit der mög-
licherweise unterschätzten Domain

insurance.pro – US$   6.500,- (ca. EUR   4.643,-)

Die älteren generischen Endungen lieferten zahlreichen deutsche Begriffe, die zu ordentlichen Preisen die Inhaber wechselten.

onlinekredit.org – EUR  26.000,-
contacts.net – US$  10.260,- (ca. EUR   7.329,-)
rentacar.org – US$   9.000,- (ca. EUR   6.429,-)
moksha.org – US$   8.500,- (ca. EUR   6.071,-)
matratze.net – EUR   5.950,-
skiurlaub.org – EUR   5.250,-
winterurlaub.org – EUR   5.250,-
tinnitus.net – US$   6.500,- (ca. EUR   4.643,-)
bayport.org – US$   6.000,- (ca. EUR   4.286,-)
empowered.org – US$   5.000,- (ca. EUR   3.571,-)
iwc.org – US$   5.000,- (ca. EUR   3.571,-)
porncity.net – US$   5.000,- (ca. EUR   3.571,-)
vertrieb.net – EUR   3.500,-
sight.org – US$   4.388,- (ca. EUR   3.134,-)
upzz.net – EUR   3.000,-
checkout.org – US$   4.188,- (ca. EUR   2.991,-)
inversion.org – US$   4.188,- (ca. EUR   2.991,-)
summary.org – US$   4.188,- (ca. EUR   2.991,-)
prank.org – US$   4.000,- (ca. EUR   2.857,-)
tennisclub.net – US$   4.000,- (ca. EUR   2.857,-)

Schließlich wartete .com wieder mit den teuersten Domains auf, und gleich vier lagen im sechsstelligen Euro-Bereich, wobei man nicht vergessen darf, dass hier Domains aus den vergangenen beiden Domain-Handelswochen zusammengetragen sind.

zero.com – US$ 329.420,- (ca. EUR 235.300,-)
wicker.com – US$ 230.000,- (ca. EUR 164.286,-)
discountvouchers.com – GBP 100.000,- (ca. EUR 112.300,-)
cursos.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 107.143,-)
shortsale.com – US$ 101.000,- (ca. EUR  72.143,-)
etfs.com – US$  90.000,- (ca. EUR  64.286,-)
osport.com – EUR  30.000,-
eventplanning.com – US$  40.000,- (ca. EUR  28.571,-)
jumelles.com – US$  28.000,- (ca. EUR  20.000,-)
goodmorning.com – US$  25.000,- (ca. EUR  17.857,-)
fishoil.com – US$  18.500,- (ca. EUR  13.214,-)
greatdanes.com – US$  18.500,- (ca. EUR  13.214,-)
location-de-voiture.com – EUR  13.000,-
watchfinder.com – US$  17.000,- (ca. EUR  12.143,-)
largemouth.com – US$  15.000,- (ca. EUR  10.714,-)
painpatch.com – US$  14.850,- (ca. EUR  10.607,-)
819.com – US$  14.026,- (ca. EUR  10.019,-)
zelte.com – EUR   9.900,-
wirelesslogic.com – US$  12.500,- (ca. EUR   8.929,-)
nmti.com – US$  12.000,- (ca. EUR   8.571,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

.uk – Nominet lädt zur „Registrar Conference“

Nominet, die Verwaltung der britischen Endung .uk, lädt am 04. November 2010 zur vierten jährlichen Registrar Conference und feiert ihren 25. Geburtstag.

Nominet ist mit aktuell gut 8,8 Mio. registrierten .uk-Domains eine der erfolgreichsten Domain-Verwaltungen und hält regelmässig ihre Konferenzen für Mitglieder und Registrare. Diesmal feiert Nominet sein fünfjähriges Bestehen und blickt in dieser Konferenz in die Zukunft von Internet, Domain-Namen, Datenschutz und .uk. Die einzelnen Reden und Referate werden von Diskussionen ergänzt.

Die Veranstaltung beginnt am Morgen des 04. November 2010 um 09.00 Uhr und endet gegen 15.30 Uhr. Die .uk Registrar Conference findet in der Level 2 Gallery des Science Museum, Exhibition Road in South  Kensington, London, SW7 2DD statt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/367

Quelle: nominet.org.uk, dncalendar.com, eigene Recherche

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