Newsletter-Ausgabe #534: September 2010

Themen: nTLDs – ICANN vertagt Entscheidung auf Dezember | Neues US-Gesetz – kommen Websperren für gTLDs? | TLDs – Neues von .xxx, .si und .jobs | VeriSign – Industry Brief veröffentlicht | OLG Naumburg – Schadensersatz bei Domain-Blockade | bean.com – US$ 75.698,- für Zack, die Bohne | Reisetagung – Internetmarketing und Recht

nTLDs – ICANN vertagt Entscheidung auf Dezember

Der Vorstand der Internet-Verwaltung ICANN zog sich am vergangenen Wochenende für zwei Tage in Norwegen zurück, um alle offenen Fragen zu neuen Top Level Domains (nTLDs) zu besprechen. Doch alle Antworten hat man bisher nicht gefunden.

Einig ist sich der Vorstand zumindest, dass der Einführungsprozess voranschreitet, und ausweislich des Protokolls der Tagung sind Teilaspekte gelöst. So hat man sich beispielsweise darauf verständigt, dass sich der Schutz von Geo-Domains nach der ISO 3166-2 Liste nicht auf Übersetzungen beziehen soll; allerdings soll es Regierungen möglich sein, gegen die Vergabe Rechtsmittel einzulegen, wobei die Kosten des Verfahrens der Verlierer zu tragen hat. Was die Kosten einer Bewerbung selbst betrifft, legen die Beschlüsse nahe, dass es keine wesentlichen Änderungen mehr gibt, so dass es auch bei den US$ 185.000,00 für die Bewerbergebühr bleiben dürfte. Potentielle Bewerber schreckt dies offenbar nicht ab: ICANN geht davon aus, dass die technische Infrastruktur 1.000 neue Domain-Endungen jährlich verarbeiten kann. Gestrichen ist ferner eine umstrittene Anti-Terror-Klausel, so dass sich die Bewerber künftig keiner Prüfung auf terroristische Aktivitäten unterziehen müssen.

Offen blieb jedoch unter anderem das weite Feld des Schutzes von Kennzeichenrechten. Zwar scheint klar, dass neben einem Trademark Clearinghouse ein Uniform Rapid Suspension getauftes Streitschlichtungssystem vor und nach der Einführung Hilfe bei Rechtsverletzungen bieten wird, während die globallyprotected marks list (GPML) vom Tisch ist. Allerdings weist ICANN darauf hin, dass die weiteren Verhandlungen zu zusätzlichen Schutzmechanismen führen können. Allenfalls mit spitzen Fingern angefasst hat man das Thema MOPO (Morality and Public Order), nunmehr Rec6CWG genannt. Das Thema bleibt schwierig, und ICANN erbittet zusätzliche Unterstützung durch die Community. Der Vorschlag, die bisherigen MOPO-Regeln gänzlich zu streichen, scheint jedoch keine Mehrheit gefunden zu haben.

Bleibt die Frage nach dem weiteren Zeitplan. Auch wenn das Tagungsprotokoll mehrfach von der „nächsten“ Entwurfsversion des Bewerberhandbuchs spricht, hat der Vorstand inzwischen klargestellt, dass die nächste auch die Endfassung sein kann. Im Ergebnis hängt diese Entscheidung vom letzten ICANN-Meeting in diesem Jahr ab, das Anfang Dezember im kolumbianischen Cartagena de Indias stattfindet. Zu mehr als vorsichtigem Optimismus besteht nach der eigentlich als wegweisend gedachten Klausurtagung allerdings kein Anlass.

Das Protokoll der Tagung finden Sie unter:
> http://www.icann.org/en/minutes/resolutions-25sep10-en.htm

Quelle: icann.org, domainincite.com, domainnamewire.com

Neues US-Gesetz – kommen Websperren für gTLDs?

Im Kampf gegen Online-Kriminalität hat der US-Senat einen Gesetzesentwurf mit einschneidenden Folgen vorgelegt: praktisch jedem Inhaber einer Internetadresse mit generischer Top Level Domain droht die Sperrung – selbst wenn er die Domain lediglich parkt.

„Combating Online Infringement and Counterfeits Act“ benennt sich der 14seitige Gesetzesentwurf, mit dem sowohl Demokraten als auch Republikaner im US-Senat der Piraterie von Musik, Kinofilmen und anderen Schmuggelgütern Einhalt gebieten wollen. Was sinnvoll klingt, hat jedoch unabsehbare Auswirkungen auf Domain-Namen: das Gesetz würde das US-amerikanische Department of Justice dazu ermächtigen, „in rem“ und damit gegen die Domain selbst vorzugehen, über die der Traffic für angeblich illegale Inhalte geleitet wird. Selbst auf geparkten Domain-Namen reicht es aus, wenn nur eine Werbeanzeige zu derartigen Inhalten führt, um die gesamte Domain zu sperren – angesichts der stetig wechselnden Inhalte ein unabsehbares Risiko für Domain-Inhaber. Zugleich liegt es am Inhaber selbst, sich vor Gericht gegen die Sperrung zur Wehr zu setzen, was nicht nur erhebliche Kosten verursacht, sondern auch dazu führt, dass die Dauer der Sperre von der Dauer des Gerichtsverfahrens abhängig ist.

Unmittelbar von den Maßnahmen nach dem Gesetz betroffen wären grundsätzlich zwar nur die Domain-Registrare mit Sitz innerhalb der USA. Ist eine Domain allerdings über einen ausländischen Registrar angemeldet, reicht es auch aus, wenn die Registry ihren Sitz in den USA hat; spätestens damit fallen alle wichtigen generischen Top Level Domains wie .com, .net, .org oder .info unter das Gesetz, egal wo der Inhaber seinen Sitz hat. Ausgenommen sind lediglich Domains mit Länderendung, die über keinen US-Registrar registriert sind. Zusätzlich verschärft wird das Gesetz noch durch die Möglichkeit, auch ausländische Domains so zu sperren, dass sie in den USA nicht erreichbar sind. Dies käme einer Abschottung des US-amerikanischen Teils des Internets gleich.

Die Kritik an diesem Gesetzesentwurf ließ nicht lange auf sich warten. So warnt etwa die Electronic Frontier Foundation eindringlich vor Zensur und einem Eingriff in die verfassungsgemäße Meinungsfreiheit. Es sei unverhältnismäßig, eine ganze Domain zu sperren, selbst wenn nur ein kleiner Teil der Inhalte rechtsverletzend sei. Letztlich würde – ähnlich wie bei Netzsperren gegen kinderpornographische Inhalte – eine Zensurinfrastruktur aufgebaut, die die technischen Grundlagen des Internets unterminiere. Ob diese Einwendungen greifen, bleibt abzuwarten; bis das Gesetz in Kraft tritt, hat es noch zahlreiche Hürden zu nehmen.

Den Gesetzesentwurf finden Sie unter
> http://www.domain-recht.de/verweis/355

Quelle: thehill.com, eff.org

TLDs – Neues von .xxx, .si und .jobs

Die Top Level Domain .jobs lässt uns nicht los: wider Erwarten kommt die Liberalisierung der Vergabebedingungen nochmals auf den Prüfstand. Derweil treibt .xxx die Vermarktung voran, während Slowenien international wird – hier die Kurznews.

ICM Registry Inc., designierte Registry der Porno-Domain .xxx, hat die renommierte Werbeagentur M&C Saatchi mit der Vermarktung beauftragt. Wie theregister.co.uk meldet, bereitet Saatchi eine Kampagne aus zwei Phasen vor: in Phase eins will ICM die Porno-Industrie gewinnen, die sich bisher gegen .xxx wehrt und Zensur fürchtet; in Phase zwei sollen die Domains dann unter das gewöhnliche Volk gebracht werden. Es wird erwartet, dass ICM Registry die Endung als Domain für verantwortungsvolle Mitglieder der Porno-Branche vermarkten wird, was sich unter anderem auf die veröffentlichten Inhalte auswirken soll. Durchgesickert sind auch einzelne Details der Vergabe: anstelle von Sunrise-Phasen plant ICM Registry offenbar, ausgewählte Premium-Domains wie porn.xxx oder sex.xxx als Directory-Domains zu führen, unter denen sich zahlreiche Anbieter kostenfrei listen lassen können. Die Registrierungsgebühr pro .xxx-Domain dürfte im übrigen deutlich über US$ 60,- liegen. Allerdings ist nach wie vor offen, ob .xxx tatsächlich eingeführt wird.

ARNES (Academic and Research Network of Slovenia), die Domain-Verwaltung der slowenischen Länderendung .si, hat am 20. September 2010 neue Vergaberegeln bekanntgegeben. Wichtigste Änderung: künftig sind auch unter .si internationalisierte Domain-Namen (IDNs) möglich. Die Erweiterung betrifft Buchstaben aus den Sprachen Slowenisch, Italienisch, Ungarisch, Kroatisch und Deutsch; weitere Sprachen sind nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus stehen in Kürze Zwei-Zeichen-Domains zur Verfügung. Von den neuen Möglichkeiten profitieren nicht nur Slowenen: .si-Domains können von jedermann zu jedem beliebigen legalen Zweck registriert werden, es gibt keine Vergabebeschränkungen. Allerdings treten die neuen Regeln erst 30 Tage nach dem 20. September in Kraft, so dass sich IDN-Fans noch gedulden müssen.

Überraschender Teilerfolg für die „.JOBS Charter Compliance Coalition“: wie ICANN in einer knappen Mitteilung bekanntgegeben hat, wird das Board Governance Committee (BGC) die Liberalisierung der Vergaberegeln für .jobs erneut prüfen. Anfang August 2010 hatte ICANN einem Antrag von Employ Media LLC stattgegeben, der es ermöglicht, statt der bisherigen Beschränkung auf die handelsrechtliche Firma auch Namenstypen wie Berufsbezeichnungen oder geographische Begriffe zu registrieren. Hiergegen wandte sich die Coalition und bat, die Entscheidung zu überdenken; zumindest dazu scheint ICANN nun bereit. Förmliche Rechte stehen dem BGC jedoch nicht zu, es kann lediglich Empfehlungen aussprechen. Es gilt daher als unwahrscheinlich, dass ICANN seine Entscheidung revidiert, zumal die Verteilung der neuen Adressen längst angelaufen ist; ausgeschlossen ist allerdings nichts.

Quelle: theregister.co.uk, registry.si, domainincite.com

VeriSign – Industry Brief veröffentlicht

In der vergangenen Woche legte Sicherheitsexperte und Domain-Verwaltung VeriSign den Industry Brief September 2010 vor. Danach kratzen die Domain-Registrierungen mittlerweile an der Schwelle zu 200 Millionen. Insgesamt scheint der Markt wieder anzuziehen.

Zum Ende des zweiten Quartals 2010 waren über alle Top Level Domains verteilt insgesamt 196,3 Mio. Domains registriert, das sind drei Mio. Domain-Namen mehr und bedeutet einen Anstieg von zwei Prozent gegenüber dem Stand zum Ende des ersten Quartals 2010. Über das Jahr gerechnet ist das ein Plus von 12,3 Mio. Domains, was sieben Prozent entspricht. Domains unter einer Länderendung sind insgesamt 76,3 Mio. registriert, was einen Anstieg um 2,5 Prozent/Jahr bedeutet. Gegenüber dem ersten Quartal ist das aber lediglich ein Plus von knapp 0,1 Prozent und entspricht 63.000 Domains. Unter den generischen Endungen haben alleine .com und .net, die von VeriSign verwaltet werden, im vergangenen Quartal um 7,9 Mio. Domains zugelegt. Damit fielen aber die Domain-Registrierungen gegenüber dem ersten Quartal des Jahres um zwei Prozent, was saisonal bedingt und üblich sei. In der Grundtendenz sähe es, so VeriSign, aber besser aus: über das Jahr betrachtet seien die Registrierungszahlen um 13 Prozent gestiegen.

Die chinesische Endung .cn verbucht allerdings Verluste gegenüber dem Vorquartal, die sie vom 4. Platz der am häufigsten registrierten Domain-Endungen auf den 6. Platz zurückwirft. Damit stärkte .cn zugleich die Positionen von .uk und .org, die nun auf Postion vier und fünf der am häufigsten registrierten Endungen aufstiegen. In jedem Falle stehen nach .com, die selbstredend die stärkste Domain-Endung ist, .de und .net an den Folgepositionen; nach .cn folgen ab Platz 7 .info, .nl, .eu und .ru. Die Länderendungen von Russland, Brasilien und der Schweiz sind unter den ccTLDs zur Zeit am erfolgreichsten, sie liegen bei den Registrierungen jedes Quartal fünf Prozent über dem Durchschnitt. Von den rund 242 ccTLDs vereinen die zehn führenden Endungen 62 Prozent aller registrierten Domains auf sich.

Unter .com und .net beträgt die Erneuerungsrate diesmal 73,2 Prozent, was einen Anstieg um 1,1 Prozent gegenüber dem Vorquartal darstellt. In Spitzenzeiten Anfang 2007 lag diese Quote freilich bei 76 Prozent. Nach Messungen von VeriSign lösen 88 Prozent aller registrierten .com- und .net-Domains auf eine oder mehrere Webseiten auf.

Auch neue Technologien sind Thema des Industry Brief, der sich zudem mit DNSSEC und einer von Forrester Research initiierten Umfrage dazu beschäftigt. Forrester Research hat in der Studie 297 IT-Führer zu DNSSEC befragt; immerhin gaben 43 Prozent der Befragten eine Rückmeldung. 90 Prozent von ihnen erklärten, sie würden binnen 18 Monaten die neue Technologie einbauen; allerdings lehnen fünf Prozent die Technologie ab und wollen sie nicht umsetzen. VeriSign sieht in der Einführung von DNSSEC einen großen Schritt für die Sicherheit im Internet. Insbesondere würde so Missbrauch durch so genannte „man in the middle“ Angriffe, die zwar nicht so oft vorkommen wie DDOS- Angriffe und andere Missbrauchsarten, die aber deutlich größere finanzielle Einbussen mit sich brächten, effektiv unterbunden.

Den aktuellen Industry Brief finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/354
> http://www.domain-recht.de/verweis/353

Quelle: verisign.com

OLG Naumburg – Schadensersatz bei Domain-Blockade

Das Oberlandesgericht Naumburg hatte zu prüfen, auf welcher Grundlage sich Schadensersatzansprüche seitens eines Domain- und Marken-Inhabers ergeben, wenn gegen seinen Willen die Domains auf einen anderen übertragen werden (Urteil vom 24.06.2010, Az.: 1 U 20/10).

Der Kläger wendet sich gegen die Beklagten, weil diese als Inhaber von Domains eingetragen sind, die ursprünglich der vom Kläger und seiner Ehefrau betriebenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehörten. Beide sind auch Inhaber entsprechender Wort-Bildmarken. Der Kläger überließ dem Beklagten zu 1) die Verwaltung und Pflege der beiden Domain-Namen. Der Beklagte zu 1) übertrug beide Domains auf sein eigenes Unternehmen; später war seine Ehefrau, die Beklagte zu 2), als Inhaberin einer der beiden Domains eingetragen.

Der Kläger beantragt unter anderem festzustellen, dass die Beklagten verpflichtet sind, Schadensersatz zu zahlen, weil diese ihm seine Nutzungsrechte an den Domains entzogen haben. Mit dem Feststellungsanspruch gegenüber dem Beklagten zu 1) und bezogen auf eine der Domains gegenüber der Beklagten zu 2) war er vor dem Landgericht Magdeburg erfolgreich, im übrigen wies das Gericht die Klage ab (Urteil vom 03.02.2010, Az.: 7 O 1742 /09 (082)). Die Beklagten gingen in Berufung vor das OLG Naumburg; dieses bestätigte im Grunde das Urteil der Vorinstanz, geht dabei aber von einem anderen Rechtsgrund aus:

Entgegen der Ansicht des LG Magdeburg, das den Schadensersatzanspruch auf eine Namensrechtsverletzung gründete, weil der Beklagte zu 1) die Domains auf seine eigene Firma übertragen hat, ohne dazu berechtigt zu sein (§§ 823, 12 BGB), kommt nach Auffassung des OLG Naumburg das Namens- oder Markenrecht nicht zum Zuge. Dass der Beklagte hier die Nutzung der Markenrechte der GbR des Klägers und seiner Ehefrau im Internet durch die Blockade ihrer Internetadressen erschwert beziehungsweise verhindert, stelle keine Namens- oder Markenrechtsverletzung dar, sondern eine allgemeine zivilrechtliche Rechtsverletzung, die Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) auslöste. Der Beklagte habe die Domains heimlich übernommen, ohne dazu berechtigt zu sein. Zumindest konnte der Beklagte nicht nachweisen, dass der Kläger mit der Übertragung der Domains einverstanden war.

Die Problematik dieses Falles liegt wohl in dem Umstand, dass unklar blieb, auf welcher Grundlage der Inhaberwechsel bei den Domains vorgenommen wurde. Die Rechtsanwälte Schmidt und Gottschalkson, die die Urteile zur Verfügung stellen, weisen daher zutreffend darauf hin, dass bei Übertragungen von Domain-Namen sämtliche Vereinbarungen aufbewahrt werden sollten. Dazu müssen sie selbstverständlich vorher schriftlich abgefasst worden sein.

Die Entscheidungen des OLG Naumburg und des LG Magdeburg finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/351
> http://www.domain-recht.de/verweis/352

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: anwalt-sgd.de

bean.com – US$ 75.698,- für Zack, die Bohne

Die vergangene Domain-Handelswoche bot zwar keine überschwänglichen Höchstpreise, aber mit bean.com für US$ 75.698,- (ca. EUR 56.915,-), swisstv.ch zu EUR 35.508,- und zahlreichen weiteren Domains durchaus solide Ergebnisse.

Unter den Länderendungen tat sich diesmal die schweizer Endung hervor, und bot mit swisstv.ch für EUR 35.508,- den höchsten Preis, gefolgt von play.to aus dem hier selten gesehenen Tonga für stattliche EUR 22.500,-. Stark vertreten war, wie so oft, .co.uk.

swisstv.ch – EUR 35.508,-
play.to – EUR 22.500,-

injuryclaims.co.uk – GBP 13.315,- (ca. EUR 15.609,-)
bouncycastles.co.uk – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.723,-)
team.co.uk – GBP  5.000,- (ca. EUR  5.861,-)
tradenet.co.uk – GBP  4.000,- (ca. EUR  4.689,-)
bogo.co.uk – EUR  2.000,-

hotelcard.de – EUR  7.000,-
sudokus.de – EUR  6.766,-
superenergie.de – EUR  5.950,-
wireImage.de – EUR  2.300,-

creditcard.net.au – US$ 14.194,- (ca. EUR 10.672,-)
gelukkig.nl – EUR  8.500,-
freelancer.mx – US$  7.500,- (ca. EUR  5.639,-)
certificats.fr – EUR  5.000,-
touchscreens.eu – EUR  5.000,-
swiss-made.ch – EUR  3.300,-
bonuspoker.fr – EUR  3.000,-
funds.us – US$  3.400,-
specials.com.au – US$  2.839,- (ca. EUR  2.135,-)
kreuzfahrten.es – EUR  2.000,-

Die neueren generischen Endungen waren mit .asia an erster Stelle stark vertreten, doch konnte nun auch die Telefonendung .tel eine Domain auffahren, die freilich bisher keine Inhalte aufweist.

loan.asia – US$ 14.200,- (ca. EUR 10.677,-)
vacations.info – EUR  9.700,-
russland.info – EUR  9.000,-
telchina.tel – GBP  3.200,- (ca. EUR  3.751,-)
cube.biz – EUR  2.400,-

Die älteren generischen Endungen waren zumindest mit cj.org, die US$ 29.420,- (ca. EUR 22.120,-) erzielte, im Vergleich gut repräsentiert. Die weiteren erzielten Preise waren verhältnismäßig normal:

cj.org – US$ 29.420,- (ca. EUR 22.120,-)
onlinecollegedegrees.net – US$ 12.800,- (ca. EUR  9.624,-)
weddingphotography.org – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.519,-)
zowie.net – US$  5.500,- (ca. EUR  4.135,-)
neuseeland.org – EUR  4.100,-
irondeficiency.org – US$  5.000,- (ca. EUR  3.759,-)
sideeffects.net – US$  4.899,- (ca. EUR  3.683,-)
rachatdecredit.net – US$  4.500,- (ca. EUR  3.383,-)
playgrounds.org – US$  4.188,- (ca. EUR  3.149,-)
marble.org – US$  4.000,- (ca. EUR  3.007,-)
urbanhomes.net – US$  3.600,- (ca. EUR  2.707,-)
ixxi.net – US$  3.500,- (ca. EUR  2.632,-)
likeme.org – US$  3.410,- (ca. EUR  2.564,-)
puff.net – US$  3.333,- (ca. EUR  2.506,-)
caribbeanhotels.net – US$  3.150,- (ca. EUR  2.368,-)

Unter .com erwies sich bean.com zum Preis von US$ 75.698,- (ca. EUR 56.915,-) als der Favorit. Ihr folgten aber gleich drei Domains im Bereich von gut US$ 60.000,-. Und auch sonst lagen die Ergebnisse alle weit über der Marke von US$ 10.000,-:

bean.com – US$ 75.698,- (ca. EUR 56.915,-)
newyorkapartments.com – US$ 65.000,- (ca. EUR 48.872,-)
ironoverload.com – US$ 63.801,- (ca. EUR 47.970,-)
luxuryapartments.com – US$ 62.500,- (ca. EUR 46.992,-)
bedsheets.com – US$ 48.600,- (ca. EUR 36.541,-)
companion.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 33.834,-)
onlinecollegedegrees.com – US$ 22.800,- (ca. EUR 17.143,-)
locuridemunca.com – EUR 17.127,-
bedlinens.com – US$ 22.322,- (ca. EUR 16.783,-)
hsbcbank.com – US$ 18.954,- (ca. EUR 14.251,-)
movieshowtimes.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.030,-)
architekt.com – EUR 11.000,-

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Reisetagung – Internetmarketing und Recht

Ab Ende Oktober 2010 tingelt die Internetmarketing-Konferenz „Marketing on Tour“ im deutschsprachigen Raum durch insgesamt sieben Städte. Sie startet am 26. Oktober 2010 im schweizerischen Zürich und endet am 16. November 2010 in München. Neben den Marketingfragen werden auch rechtliche Aspekte zum Web 2.0 von Fachleuten referiert.

Die Veranstaltungsreihe „Marketing on Tour“ ist zum achten Mal unterwegs. Wie bei dem Titel nicht anders zu erwarten, liegt der Schwerpunkt dieser Veranstaltungsreihe beim Internetmarketing. Doch bei sechs der sieben noch ausstehenden Veranstaltungsterminen werden gegen Ende des Tages jeweils auch Rechtsfragen Thema, die von jeweils unterschiedlichen Fachleuten referiert werden.

Folgende Termine haben wir notiert:

Zürich, 26.10.2010
Ab 16.15 Uhr spricht Rechtsanwalt Dr. Robert G. Briner zum Rechtsrahmen für Social Media Marketing bei Facebook, Twitter & Co.

Wien, 28.10.2010
Ab 16.30 Uhr spricht Rechtsanwalt Mag. Alexander Koukal zu den rechtlichen Aspekten des Online-Marketings, insbesondere was man bei bösen Gerüchten und schlechten Bewertungen tun kann.

Frankfurt/M, 02.11.2010
Ab 16.45 Uhr widmet sich Rechtsanwalt Henning Krieg dem Rechtsrahmen für Social Media Marketing.

Düsseldorf, 04.11.2010
Ab 16.30 Uhr gibt Rechtsanwalt Tobias H. Strömer eine Keynote unter dem Titel „Online Recht intensiv! Social Media Marketing – Rechtliche Aspekte der Werbung bei Facebook, Twitter & Co.“

Berlin, 11.11.2010
Ab 16.15 Uhr gibt Rechtsanwalt Thomas Schwenke eine Keynote zum Thema und widmet sich unter anderem der Frage „Brauchen Unternehmen eine Social-Media-Policy?“

München, 16.11.2010
Ab 17.30 Uhr hält Rechtsanwalt Dr. Peter Katko eine Keynote unter dem Titel „Rechtliche Aspekte von Social Networks!“ und wendet sich dabei auch datenschutzrechtlichen Fragen zu.

Die Tageskarte für die Veranstaltungsreihe kostet für Teilnehmer aus Österreich und Deutschland EUR 99,- zuzüglich Mehrwertsteuer, Schweizer zahlen CHF 189,-. Mittagessen, Getränke und Dokumentationen sind im Preis enthalten. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://marketing-on-tour.de

Quelle: marketing-on-tour.de

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