Newsletter-Ausgabe #533: September 2010

Themen: nTLDs – MOPO-Problem vor überraschender Lösung? | Inkognito – Proxy-Dienste auf dem Vormarsch | TLDs – Neues von .uk, .bg und .name | Rapidshare AG – kein Monopol auf „rapid“-Domains | dirt.com – viel Schmutz für US$ 100.000,- | Debatte – welche TLD hat den geringsten Wert? | sex.com – Sedo-Webinar zum Wert von Domains

nTLDs – MOPO-Problem vor überraschender Lösung?

Die Internet-Verwaltung ICANN scheint in der Diskussion um die Einführung neuer Top Level Domains bei der Streitfrage „Morality and Public Order“ (MOPO) vor einer überraschenden Lösung zu stehen: eine Arbeitsgruppe hat vorgeschlagen, die Regelung kurzerhand aus dem Bewerberhandbuch zu streichen.

Zum Greifen nah liegt das Ende der zähen Verhandlungen um den Entwurf des so genannten „Draft Applicant Guidebook“, mit dem ICANN den Prozess zur Einführung von nTLDs standardisieren und vereinheitlichen möchte. Eines der letzten großen Probleme befasst sich mit der Frage, wann eine Bewerbung wegen Verstosses gegen Moral und öffentliche Ordnung zurückgewiesen werden kann. Vor allem das Governmental Advisory Committee (GAC), in dem die Interessen nationaler Regierungen bei ICANN repräsentiert sind, hat die Hand gehoben und darauf hingewiesen, dass es an internationalen Standards fehle, was die Regelungen im Entwurf zum Bewerberhandbuch praxisuntauglich mache. ICANN droht damit das Risiko, dass eine grundsätzlich erfolgreiche Bewerbung etwa für .gay am Veto einzelner Staaten scheitert, auch wenn die Mehrheit an ihrer Einführung keinen Anstoss nimmt. Verschärft hatte sich das Thema Anfang August 2010, als die GAC-Vorsitzende Heather Dryden forderte, jede potentielle Top Level Domain, die zu Kontroversen führen kann, nicht zuzulassen. Wobei die Gründe für Kontroversen vielfältig sein können; Dryden benannte nationale, kulturelle, geographische, religiöse und auch sprachliche – so wörtlich – Empfindlichkeiten.

Eine daraufhin von ICANN installierte Arbeitsgruppe geht nun mit dem Vorschlag in die Offensive, die bisherige MOPO-Regel zu streichen. Zwar soll es einzelnen Regierungen weiterhin erlaubt sein, im Rahmen einer „notification“ ihre Bedenken vorzubringen; eine „objection“ im Sinne eines Widerspruchs aufgrund entgegenstehender nationaler Regelung soll jedoch ausgeschlossen sein; nationales Recht soll also die Einführung einer neuen Top Level Domain nicht verhindern können. Der umstrittene Begriff „Morality and Public Order“ entfiele sodann ersatzlos. Allerdings hat die Arbeitsgruppe ihre Überlegungen noch nicht abgeschlossen. Ebenfalls diskutiert wird, dass eine Bewerbung, die gegen MOPO verstösst, nur mit einer absoluten Mehrheit zurückgewiesen werden kann; auch die abgeschwächte Formulierung „Objections Based on General Principles of International Law“ ist im Gespräch.

Eine offizielle Stellungnahme des GAC zu diesen Planspielen gibt es bisher nicht. Allerdings dürfte die Antwort ICANNs nicht mehr lange auf sich warten lassen: bereits am morgigen Freitag sowie am kommenden Samstag zieht sich der Vorstand zu einer Klausurtagung zurück, bei der sämtliche offenen Fragen zu nTLDs geprüft werden sollen. Zusätzliche zeitliche Verzögerungen sind jedoch unverändert nicht ausgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.icann.org

Quelle: icann.org, domainincite.com

Inkognito – Proxy-Dienste auf dem Vormarsch

Einer von fünf Domain-Inhabern nutzt einen Privacy- oder Proxy Service, um seine wahre Identität zu schützen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des National Opinion Research Center, die von der Internet-Verwaltung ICANN veröffentlicht wurde.

Wer eine Domain registriert, ist nach den Vertragsbestimmungen aller ICANN-akkreditierten Registrare sowie zahlreicher Länderdomain-Verwalter verpflichtet, seine Kontaktdaten offenzulegen. In der häufig öffentlich einsehbaren WHOIS-Datenbank kann dann jedermann nachlesen, wem eine Domain gehört. War eine solche Regelung in den Anfangstagen des Domain Name System noch sinnvoll, wachsen mit der Sensibilität für Datenschutz jedoch die Bedenken gegen derartige Praktiken. Hier setzen nun so genannte Privacy- oder Proxy-Dienste an, bei denen gegen ein zusätzliches Entgelt der Anbieter selbst als Domain-Inhaber eingetragen wird und diese treuhänderisch für den Kunden verwaltet. Unklar war bisher, ob und wie weit verbreitet solche Angebote inzwischen sind, weshalb ICANN im Jahr 2009 eigens eine Studie in Auftrag gegeben hat.

Und deren Ergebnisse sind erstaunlich: von 2.400 repräsentativ ausgewählten Domains unter einer der fünf wichtigsten generischen Endungen .com, .net, .org, .info und .biz (CNOBI) sind im Durchschnitt 18 Prozent über einen Anonymitätsdienst angemeldet, wobei die statistische Fehlerquote lediglich eine Abweichung von zwei Prozent zulässt. In absoluten Zahlen ausgedrückt heisst das, dass zwischen 17,7 und 18,4 Millionen der damals circa 101 Millionen CNOBI-Domains laut WHOIS jemandem gehören, der dem wahren Inhaber nicht entspricht. Die Studie legt sogar den Schluss nahe, dass bei inzwischen 115 Millionen Domains der Anteil an anonym registrierten Domains noch weiter angestiegen ist und bei deutlich über 20 Millionen liegt. Wie sich diese Zahl quer über die einzelnen Endungen verteilt, verrät die Studie leider nicht.

Welche Schlüsse ICANN aus dieser Studie zieht, ist derzeit offen; eine Abschaffung von Proxy-Diensten ist jedoch kaum mehr vorstellbar. Für Inhaber von Kennzeichenrechten erhöht sich so die Hürde, Rechtsverletzern auf die Spur zu kommen, wenngleich die Anbieter von solchen Anonymisierungsdiensten im Fall behaupteter Rechtsverletzungen ohnehin berechtigt sind, die Daten des wahren Inhabers preiszugeben. Einen Mittelweg hat die europäische Domain-Verwaltung EURid gewählt: hier lässt sich dem öffentlichen WHOIS oft nur die eMail-Adresse des Inhabers entnehmen, erst auf Nachfrage über ein eigenes Formular teilt EURid auch die übrigen Kontaktdaten mit.

Die Studien finden Sie im Volltext als .pdf unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/350

Quelle: icann.org, domainincite.com

TLDs – Neues von .uk, .bg und .name

In der Kürze liegt die Würze: diesem Grundsatz folgend, gibt die britische Domain-Verwaltung noch in diesem Jahr Kurz-Domains frei. Keine Kurz-, dafür Ziffern-Domains sind dagegen von .name zu erwarten, wohingegen Bulgarien heftig mit ICANN um die IDN-Variante von .bg ringt – hier die Kurznews.

Nominet, Registry der britischen Länderendung .uk, wird noch in diesem Jahr Kurz-Domains bestehend aus einem oder zwei Zeichen freigeben. Der Startplan sieht zwei Sunrise-Phasen sowie eine Landrush Period vor. Die erste Sunrise-Phase ist für Inhaber von eingetragenen Markenrechten, die vor dem 1. Januar 2008 im Königreich in Kraft waren; in Phase zwei kommen nicht eingetragene Marken zum Zug. An der Landrush Period kann dann jeder teilnehmen, wobei das Verfahren über akkreditierte Registrare organisiert wird. Sämtliche Details will Nominet am 1. November 2010 bekanntgeben; bereits jetzt steht jedoch eine Liste mit den frei werdenden Domains zum Download zur Verfügung.

Bulgarien drängt bei der Internet-Verwaltung ICANN weiter darauf, die internationalisierte, kyrillische Variante der Landesendung .bg zu bekommen. Ein erster Antrag scheiterte im Juni 2010, weil ICANN eine zu große Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr zwischen der kyrillischen Variante von .bg und der brasilianischen Endung .br sah. Doch Bulgarien wehrt sich mit juristischen Mitteln und gibt sich nun zuversichtlich: „Wir haben Anlass zu hoffen, dass unser Vorschlag zum Ende kommenden Jahres akzeptiert wird“, erklärte Parvan Rusinov, Vizeminister für Transport, Kommunikation und Informationstechnologien. Man habe zwei Möglichkeiten: entweder eine modifizierte Version der kyrillischen Endung oder Abwarten bis zum Start eines Berufungsverfahrens im kommenden Jahr, auch wenn ein solches offenbar in den Regularien bisher gar nicht vorgesehen ist. Wegen der ersten Variante hatte Bulgarien eigens eine Online-Umfrage gestartet, bei der sich die Besucher eindeutig für den bisherigen Vorschlag aussprachen. Sieht also so aus, als würde sich die Angelegenheit in die Länge ziehen.

VeriSign, unter anderem auch Verwalterin der Top Level Domain .name, hat von ICANN grünes Licht bekommen, bereits in Kürze reine Ziffern-Domains sowie Domains zu vergeben, die den Bindestrich enthalten. Möglich macht dies eine extensive Auslegung des Begriffes „Name“ im geänderten Registry-Vertrag. Demnach gilt als „personal name“ künftig nicht nur der Name, sondern auch jede Zahl und jedes andere Zeichen, das eine Person identifiziert. Möglich sind beispielsweise Telefonnummern, aber auch in Messengern verwendete Nicknamen. Nüchtern betrachtet entfällt damit jede Registrierungsbeschränkung, denn niemand ist gehindert, sich beispielsweise im MSN-Messenger das Pseudonym „urlaub“ oder „immobilien“ zu geben und sodann die passende .name-Domain zu registrieren. Die geplante Vertragsänderung wurde von ICANN gleichwohl positiv beurteilt und liegt derzeit zur öffentlichen Kommentierung aus, so dass die neuen Domains wohl noch dieses Jahr erhältlich sein werden.

Eine Liste aller Kurz-Domains, die von Nominet freigegeben werden, finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/347

Quelle: domainincite.com, novinite.com, icann.org

Rapidshare AG – kein Monopol auf „rapid“-Domains

Die schweizer RapidShare AG ist vor dem Schiedsgericht der WIPO (World Intellectual Property Organisation) mit dem Versuch gescheitert, unter Berufung auf ihre Markenrechte Domain-Namen mit dem Bestandteil „rapid“ für sich zu reklamieren. Die Urteile dürften nicht nur Domainern Freude machen.

Wer die WIPO-Datenbanken nach Klageverfahren der Rapidshare AG, einem der grössten Filehoster der Welt und als solcher selbst häufig im Visier von Rechteinhabern, durchforstet, findet sehr rasch über 40 Fälle. Bei vielen, wie in den Verfahren um rapid share.net oder rapidshare123.com, drängt sich der Verdacht von Cybersquatting förmlich auf, da sich eine Verletzung der Rechte an der – unter anderem in den USA – eingetragenen Wortmarke „Rapidshare“ selbst Laien erschliesst. Komplizierter war dagegen der Streit um rapid.org, mit dem sich Panel Matthew S. Harris zu befassen hatte. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob der Bestandteil „rapid“ ausreichte, dass die Domain der Marke zum Verwechseln ähnlich ist. Harris lehnt dies ab. „Rapid“ sei ein gewöhnliches, beschreibendes Wort, das in tausenden Begriffen vorkommt, ohne dass ein Bezug zur Klägerin vorliegt. Diese sei auch nicht nur als „Rapid“ bekannt, sondern als „Rapidshare“. Zwar mag die Domain-Inhaberin beabsichtigt haben, bei Wahl der Domain vom Ruf der Klägerin zu profitieren; dies reicht jedoch nicht aus, um die erste Hürde der UDRP zu nehmen. Folgerichtig war die Klage abzuweisen.

Dass hinter den Bemühungen von Rapidshare Kalkül steckt, legt ein Parallelverfahren um die Domain rapid4me.com nahe, mit dem sich Panel John Swinson nur wenige Tage später zu befassen hatte. Erneut machte Rapidshare geltend, dass die Domain entweder identisch oder zum Verwechseln ähnlich mit der eigenen Marke sei, und erneut brachte man vor, dass „rapid“ der dominante Bestandteil der Marke sei, so dass ein Ersetzen von „share“ durch „4me“ nicht dazu führe, eine Verwechslungsgefahr entfallen zu lassen. Doch auch bei Panel Swinson scheiterte die Klägerin an der ersten Hürde. Er teilt die Ansicht, dass es sich bei „rapid“ um ein gebräuchliches Wort handelt, naheliegend für besonders eilige Dienstleistungen und ohne jeden Bezug zum Geschäftsmodell des „sharing“, wie es die Klägerin betreibt. Überdies sei der Zusatz „share“ erkennbar signifikant, so dass die Klägerin auch diesmal die erste Hürde nicht nehmen konnte. Mit den anderen Tatbestandsmerkmalen eines Übertragungsanspruches nach der UDRP musste er sich daher nicht mehr befassen.

Die Urteile dürften nicht nur bei Domainern für Erleichterung sorgen. Allzu aggressiv hatten Inhaber von Kennzeichenrechten zuletzt versucht, durch eine extensive Auslegung ihrer Marke an attraktive Domains zu kommen. Dem hat das Gericht nun einen Riegel vorgeschoben, wobei sich im Fall von rapid4me.com vor allem der beklagte Domain-Inhaber wohl ein Grinsen nicht wird verkneifen können: er hatte das Verfahren still ausgesessen und keinen einzigen Schriftsatz eingereicht – eine Taktik, die allerdings nicht weiter empfohlen werden kann, wenn man eine Domain behalten will.

Die Entscheidung zu rapid.org finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/345

Die Entscheidung zu rapid4me.org finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/346

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

dirt.com – viel Schmutz für US$ 100.000,-

Beruhigt zeigte sich der Handel mit Domain-Namen in der vergangenen Woche: mit der schmutzigen dirt.com zu US$ 100.000,- (ca. EUR 76.964,-) schaffte lediglich eine Domain den Sprung in den sechsstelligen Bereich. Dafür lieferten sich .uk und .de ein Preisgefecht.

Der Grundsatz, dass der Markt der ccTLDs von Deutschlands Kürzel .de und der britischen Länderendung .uk dominiert wird, hat erneut seine Bestätigung gefunden. Die acht höchstdotierten Verkäufe der letzten Woche stammten von diesen Kürzeln, wobei sich sites.co.uk für US$ 35.000,- (ca. EUR 26.938,-) den Spitzenplatz sicherte. Ihr folgte hairspray.co.uk zu EUR 20.000,-, bevor mit proshop.de zu EUR 19.250,- das deutsche Kürzel erstmals aufhorchen ließ. Einen seltenen Gast können wir mit j.st zu US$ 5.000,- (ca. EUR 3.848,-) begrüssen; bei .st handelt es sich um die Endung von Sao-Tome und Principe, einem Inselstaat im Golf von Guinea. Mit dabei waren auch:

wg-welt.de – EUR 15.000,-
inkassobüro.de (IDN) – EUR 10.829,-
hermesworld.de – EUR  9.000,-
meinsofa.de – EUR  3.200,-
mywine.de – EUR  2.500,-
erziehungsgeldkasse.de – US$  2.340,- (ca. EUR  1.800,-)
aetsch.de – US$  1.885,- (ca. EUR  1.450,-)
minigolfbahn.de – US$  1.444,- (ca. EUR  1.100,-)

lcd.eu – EUR  6.100,-
vivid.eu – EUR  2.500,-
musikpaedagogik.eu – US$  2.470,- (ca. EUR  1.111,-)

secret.it – EUR  7.600,-
eredita.it – US$  2.600,- (ca. EUR  2.000,-)
voipfone.it – US$  2.600,- (ca. EUR  2.000,-)

banensite.nl – EUR  5.850,-
unified.nl – EUR  3.500,-
miep.nl – EUR  2.500,-
strobists.nl – US$  1.625,- (ca. EUR  1.250,-)

Die Riege der .com-Herausforderer führt breastcancer.net zu US$ 35.000,- (ca. EUR 26.938,-) an, der mit internetservice .net für US$ 20.000,- (ca. EUR 15.393,-) wiederum eine Domain mit der Endung .net folgt. Jahreszeitlich etwas verfrüht macht sich der neue Inhaber von xmas.org für US$ 5.000,- (ca. EUR 3.848,-) ein Geschenk. Bei den neueren Endungen kann sich lediglich playgroundequipment.info für US$ 10.000,- (ca. EUR 7.696,-) im Vorderfeld platzieren, playgroundequipment.biz dagegen kommt nur auf US$ 4.000,- (ca. EUR 3.078,-) und unterstreicht, dass die Endung .biz dem Kürzel .info nicht das Wasser reichen kann. Hinzu kommen unter anderem:

ewe.net – US$ 12.500,- (ca. EUR  9.620,-)
cabletelevision.net – US$  6.000,- (ca. EUR  4.617,-)
musterbewerbung.net – EUR  2.500,-
thebench.net – US$  3.188,- (ca. EUR  2.453,-)
esourcing.net – US$  3.088,- (ca. EUR  2.376,-)
popkorn.net – US$  1.288,- (ca. EUR    991,-)
planschbecken.net – US$  1.040,- (ca. EUR    800,-)

fingernaegel.org – EUR  3.600,-
whitewater.org – US$  4.500,- (ca. EUR  3.463,-)
purpose.org – US$  3.000,- (ca. EUR  2.308,-)
thedaily.org – US$  2.000,- (ca. EUR  1.539,-)
schlafwelt.org – US$  1.158,- (ca. EUR    891,-)
ballroomdance.org – US$  1.000,- (ca. EUR    769,-)

grundstück.biz – US$  1.690,- (ca. EUR  1.300,-)
fahrraeder.biz – US$  1.300,- (ca. EUR  1.000,-)
videothek.biz – US$  1.300,- (ca. EUR  1.000,-)

Bleibt .com, bei der sich hinter der eingangs erwähnten Domain dirt.com – unter der in Kürze ein People-Portal gestartet werden soll – zunächst temp.com mit US$ 80.000,- (ca. EUR 61.571,-) einreiht und bereits mit Angeboten für vorübergehende Beschäftigungen gefüllt ist. Für hochgezogene Augenbrauen dürfte entre-midi-et-2.com sorgen, die dem Käufer immerhin EUR 27.000,- wert war; dieser französische Ausdruck steht für die Zeit zwischen Mittag und 14.00 Uhr nachmittags, und dient wohl einem Gastronomiebetrieb, der in Kürze startet.

smartstuff.com – US$ 22.650,- (ca. EUR 17.432,-)
consumerrentals.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 16.162,-)
cscm.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.392,-)
goldenretrievers.com – US$ 17.799,- (ca. EUR 13.698,-)
executivemba.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 13.083,-)
kii.com – US$ 16.300,- (ca. EUR 12.545,-)
digiposte.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.544,-)
tvdesign.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 10.775,-)
ukc.com – US$ 12.000,- (ca. EUR  9.235,-)
jazzheaven.com – US$  8.970,- (ca. EUR  6.903,-)
chinareview.com – US$  4.999,- (ca. EUR  3.847,-)
hanfsamen.com – US$  4.446,- (ca. EUR  3.421,-)
bbqguru.com – US$  4.300,- (ca. EUR  3.309,-)
iwebsites.com – US$  4.116,- (ca. EUR  3.167,-)
unitedmarketing.com – US$  4.000,- (ca. EUR  3.078,-)
mainbar.com – US$  3.588,- (ca. EUR  2.761,-)
ticketpoint.com – US$  3.250,- (ca. EUR  2.501,-)
geoblog.com – US$  3.004,- (ca. EUR  2.312,-)
cowbuy.com – US$  2.194,- (ca. EUR  1.688,-)
urgh.com – US$  2.000,- (ca. EUR  1.539,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com

Debatte – welche TLD hat den geringsten Wert?

Heerscharen von Domainern und Marketingexperten haben sich bereits mit der Frage beschäftigt, welche Top Level Domain nach .com die wertvollste ist. Domain-Blogger Elliot J. Silver hat sich dagegen auf die Suche nach der am wenigsten wertvollen Endung gemacht – und so eine rege Diskussion angestossen.

Dass .com den Domain-Handel dominiert, ist anhand der Verkaufslisten ausreichend dokumentiert. Doch was kommt danach? Macht sich irgendjemand was aus .pro? Oder .jobs? Weit über 50 Kommentare hat ein Blog-Artikel von Silver ausgelöst, mit dem er der Frage nach dem „wertlosesten“ TLD-Kürzel auf den Grund gehen will. Und man kann sie mit einem Satz beantworten, wie er für Juristen typisch ist: es kommt darauf an. Doch eines ist klar: unter den generischen Top Level Domains belegen Kürzel wie .aero, .jobs, .pro oder .name bei vielen Befragten die letzten Plätze der nach unten offenen Beliebtheitsskala. Wer sich nicht gerade mit Domains beschäftigt, weiss häufig gar nicht, dass es diese Kürzel gibt. Vor allem .aero hat in der Online-Welt kaum Spuren hinterlassen, zu schwierig ist es, sie überhaupt zu registrieren. Gleiches gilt für .pro: zwar gibt sich der kanadische Registrar Encirca heftig Mühe, die Profi-Domain in Pressemitteilungen zu bewerben; bisher hat sich das keineswegs abwegige Konzept einer Domain-Endung für besonders qualifizierte Berufsgruppen aber weder in den USA noch in Europa durchgesetzt.

Bei den Länderendungen geniessen, etwas überraschend, .cc (Kokos-Inseln) und .ws (West-Samoa) ein schlechtes Image. Obwohl – oder gerade weil – sich beide Domain-Verwaltungen Mühe geben, durch günstige Preise und lockere Vergaberegelungen die Registrierungszahlen zu steigern, können sich die Domainer nicht recht für sie begeistern; auch .tk (Tokelau) hat ein solches Imageproblem. Eine Sonderrolle nimmt .ki ein, die nach Angaben eines Lesers satte US$ 2.500,- an Registrierungsgebühren verschlingt und damit selbst für Domainer oft uninteressant ist.

Letztlich aber bleibt es dabei – die Perspektive ist maßgeblich, weshalb es die „eine“, am wenigsten wertvolle Domain-Endung nicht gibt. Wer eine Domain lediglich verkaufen will, erhöht seine Chancen, wenn er exotische Endungen vermeidet. Wer sich dagegen die Mühe macht, die Domain zu entwickeln, kann sich auch mit der Landesendung von West-Samoa ein sehr respektables Resultat verschaffen.

Quelle: elliotsblog.com

sex.com – Sedo-Webinar zum Wert von Domains

Sex.com – allein die bloße Erwähnung der Skandal-Domain sorgt regelmäßig für Raunen und wilde Spekulationen zum Preis der möglicherweise wertvollsten Internetadresse der Welt. Anlass genug für die Domain-Börse Sedo, ein Webinar zu veranstalten.

Unter dem Motto „Sex.com und der Wert von Domains – Werden Sie zum Domainprofi!“ lädt Sedo zu einem Grundlagen-Webinar, das bereits am kommenden Montag, den 27. September 2010 in der Zeit zwischen 11.00 und 12.00 Uhr stattfindet. Die Teilnahme ist kostenlos und für jeden möglich. Man kann von Sedos Experten lernen, was es mit dem Domain-Namen sex.com auf sich hat, und warum diese und andere Domains einen solchen Wert haben. Sedo zeigt

– wie man den Wert einer Domain einschätzen kann
– worauf es beim Domain-Kauf ankommt
– und wie Sie Ihre Wunschdomain finden

Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt, so dass sich Interessenten beeilen sollten. Wer sich einen ersten Eindruck verschaffen möchte, wie so ein Webinar abläuft, kann sich bei YouTube ein Video vom ersten Webinar ansehen, das sich ebenso mit den Grundzügen des Domain-Handels befasst hatte.

Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/348

Die Aufzeichnung vom ersten Webinar finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/349

Quelle: sedo.de

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top