Newsletter-Ausgabe #532: September 2010

Themen: Für US$ 1 Mrd. – steht GoDaddy zum Verkauf? | .xxx – Porno-Domain heftig in der Quetsche | TLDs – Neues von .free, .so und .bank | Querblick – taugt .co als nTLD-Vorbild? | braunkohle-nein.de – BGH erkennt auf Transfer! | jerusalem.com – heilige Stadt für US$ 510.000,- | Bayreuth – Tagung zum Jugendmedienschutz

Für US$ 1 Mrd. – steht GoDaddy zum Verkauf?

GoDaddy, der größte Domain-Registrar der Welt, steht zum Verkauf: wie das renommierte Wall Street Journal berichtet, wurde das kalifornische Unternehmen Qatalyst Partners mit der Suche nach einem Käufer beauftragt. Er wird tief in die Tasche greifen müssen.

Gegründet im Jahr 1997 von Bob Parsons, ist die in Scottsdale (Arizona) ansässige GoDaddy Group Inc. mit geschätzten 43 Millionen verwalteten Domain-Namen der bei weitem stärkste Registrar der Welt. Mitkonkurrenten wie ENOM oder Tucows führen weniger als 30 Prozent hiervon in ihrem Bestand. Mit aggressivem und teils sexuell anzüglichem Marketing gelang es GoDaddy, die Konkurrenz rasch zu überflügeln. Für Aufsehen sorgte vor allem die TV-Werbung während des Super Bowl, bei dem GoDaddy-Girls wie etwa Danica Patrick oder Candice Michelle in figurbetonter Kleidung auftraten. Doch auch der Firmengründer Parsons scheut keine Gelegenheit, offensiv in der Öffentlichkeit aufzutreten. Angesichts der Entwicklungen schien es nur logisch, dass GoDaddy im Frühjahr 2006 über die Investmentbank Lehman Brothers einen Börsengang vorbereitete; im August 2006 zog Parsons diese Pläne jedoch überraschend wieder zurück.

Doch statt erneuter Börsenpläne scheint sich Parsons nun ganz von GoDaddy trennen zu wollen. Wie das Wall Street Journal am 11. September 2010 in seiner Online-Ausgabe ohne nähere Angabe zur Quelle mitteilte, hat sich die GoDaddy Group Inc. selbst zum Verkauf gestellt und Qatalyst Partners, ein vom Technologie-Banker Frank Quattrone geführtes Unternehmen aus San Francisco, mit der Käufersuche beauftragt. Unter Berufung auf „people familiar with the matter“ schreibt das WSJ weiter, dass der Kaufpreis angesichts von Umsätzen zwischen US$ 750 und 800 Millionen im Jahr 2009 in einer Größenordnung von über einer Milliarde Dollar liegen könnte. Erwartet wird, dass Private-Equity-Gesellschaften von den monatlich fließenden Registrierungsgebühren angezogen sind und bieten werden. Des weiteren geistern Google, Amazon und Cisco Systems als potentielle Interessenten durch die Online-Gazetten; auch Oracle, Hewlett-Packard, IBM und Microsoft werden genannt.

Eine offizielle Bestätigung von GoDaddy gibt es bisher nicht, Presseanfragen blieben unbeantwortet. Wie einflussreich GoDaddy inzwischen aber geworden ist, deutet die neue Instant-Suche von Google an: wer dort die Buchstaben „god“ eingibt, erhält als Ergebnisvorschlag GoDaddy – Gott wirft Google dagegen erst an zweiter Stelle aus.

Quelle: wsj.com, domainnamewire.com, eigene Recherche

.xxx – Porno-Domain heftig in der Quetsche

ICM Registry Inc., Bewerber um die Porno-Domain .xxx, gerät zusehend unter Druck: während die Vertragsverhandlungen mit ICANN andauern, hat nun auch die Branchenvereinigung Free Speech Coalition (FSC) ihre Bedenken gegen die Einführung erneuert.

In einem vierseitigen Schreiben vom 08. September 2010 an ICANN-Vorstand John Jeffrey hat die FSC, die sich als Sprachrohr der Porno-Branche versteht, ihre Forderung nach einem transparenten Bewerbungsverfahren erneuert und dabei mit massiver Kritik nicht gespart. Als „sponsored“ TLD bedürfe .xxx der Unterstützung seiner Community; daran mangele es der Bewerbung von ICM Registry in jeder Hinsicht. Konkret äußert die FSC den Vorwurf, dass es sich bei den von ICM Registry genannten Förderern um keine Mitglieder der Erwachsenen-Industrie handelt, sondern vorwiegend um Registrare, die lediglich den eigenen Profit im Kopf hätten. ICM habe durch Aufforderung zu defensiven Registrierungen lediglich Druck auf einzelne Mitglieder ausgeübt; die von ICM-CEO Stuart Lawley genannten Zahlen zu Vorregistrierungen lassen daher keinerlei Rückschluss auf eine Branchenunterstützung für .xxx zu. „Der Vertrag ist noch nicht in trockenen Tüchern“, zeigte sich FSC-Direktorin Diane Duke kämpferisch. „Die FSC und die gesamte Erwachsenen-Industrie wird sicherstellen, dass unsere Stimme gehört wird“.

Die Antwort von ICM Registry auf diesen Angriff ließ nicht lange auf sich warten. In einem Schreiben vom 09. September 2010, gerichtet an Peter Dengate-Thrush als Vorsitzenden des Aufsichtsrates von ICANN, weist Lawley unter anderem darauf hin, dass es der FSC schon an der Legitimation für ihre Kritik fehle; so habe die Organisation derzeit nur geschätzte 1.000 Mitglieder, wobei sowohl die Führung als auch die Mitglieder ihren Sitz fast ausschließlich in den USA hätten. Weiter wies er den Vorwurf, dass Anbieter von Erotik-Angeboten zu Vorreservierungen gedrängt worden seien, entschieden zurück. Von den bisher insgesamt 179.630 erhaltenen Anfragen seien lediglich 6.435 defensiver Natur, um so die eigene Marke zu schützen, wobei zu den Anmeldern auch solche Personen und Unternehmen zählen, die der Porno-Community nicht zugerechnet werden können.

Bei ICANN dürfte man diese Diskussionen genau mitverfolgen. Ungeachtet aller politischen Fragen, die vor allem mit der heftig debattierten Einflussnahme des Regierungsbeirats von ICANN verbunden sind, bietet eine tatsächlich fehlende Unterstützung der eigenen Community eine elegante Hintertür, um sich von der äusserst streitigen .xxx-Bewerbung zu verabschieden.

Das Schreiben der FSC finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/342

Das Antwortschreiben von ICM Registry finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/343

Weitere Informationen zu .xxx finden Sie unter:
> http://www.icmregistry.com

Quelle: xbiznewswire.com, eigene Recherche

TLDs – Neues von .free, .so und .bank

Bei Somalia dachte man zuletzt häufig an Piraten, umso erfreulicher, dass nunmehr die Länderendung .so für öffentliche Aufmerksamkeit sorgen will. Dergleichen verspricht sich .free, die mit der kostenlosen Vorregistrierung beginnt, während sich in den USA ein Interessent für die neue Top Level .bank findet – hier die Kurznews.

Die im tschechischen Prag ansässige dotFree Group s.r.o. hat angekündigt, am 01. Oktober 2010 mit der Vorregistrierung von .free-Domains zu beginnen. Teilnahmeberechtigt ist ausnahmslos jede Person und jede Organisation, Kosten fallen keine an. Lediglich Premium-Domains und eingetragene Marken sollen von der Vorregistrierung ausgeschlossen sein. Dass ICANN über die .free-Bewerbung noch gar nicht entschieden hat, und selbst im günstigsten Fall die ersten Domains frühestens im Herbst 2011 erhältlich sind, scheint die dotFree Group nicht zu stören. Allerdings gibt eine vorregistrierte .free-Domain keinen Anspruch darauf, sie auch später bei einem positiven ICANN-Votum zu erhalten. Im besten Fall erhält also jeder Teilnehmer aktuelle Nachrichten über die Entwicklungen bei .free, im schlimmsten Fall sammelt die dotFree Group lediglich kostenlos Adressen ihrer potentiellen Zielgruppe.

Wer sich nur einen Monat länger geduldet, kann mit der somalischen Länderendung .so loslegen, dann aber verbindlich. Nach Angaben von Verwalterin SO Registry nimmt die ccTLD am 01. November 2010 den Registrierungsbetrieb auf. Den Auftakt macht eine Sunrise Period, die bis zum 30. November andauert und in der die Inhaber von Kennzeichenrechten in den Genuss einer bevorzugten Registrierung kommen. Bei Mehrfachbewerbungen soll schon in dieser Phase eine Auktion und bereits in der ersten Dezember-Hälfte über den Zuschlag entscheiden. Im Anschluss folgt vom 16. Dezember 2010 bis 09. Februar 2011 die Landrush Period, an der jedermann teilnehmen kann; auch hier entscheidet bei mehreren Interessenten eine Auktion, wer die Domain letztlich erhält. Am 1. März 2011 geht .so dann in den Regelbetrieb über, wobei die Domain-Namen für jedermann erhältlich sein werden. Angaben zu Streitschlichtungsregeln sucht man im Internetangebot der Registry vergeblich, so dass vor allem Inhaber von Markenrechten rasch handeln sollten.

Das in Wisconsin ansässige Unternehmens Asif LLC macht erneut von sich reden: nachdem man beim US-Patent- und Markenamt die Eintragung der Marke „.secure“ für „domain name registration services“ begehrt hat, legt man jetzt mit einem Antrag für die Endung .bank nach. Auch die Bewerbung mit dem Aktenzeichen 85.120.345 vom 31. August 2010 zielt auf „domain name registration services“ ab. Allerdings sind in den USA Top Level Domains nicht als Marke schützbar, so dass abzuwarten bleibt, welches Schicksal dem Antrag widerfährt.

Weitere Informationen zu .free finden Sie unter:
> http://dotfree.com

Weitere Informationen zu .so finden Sie unter:
> http://www.soregistry.so/schedule.html

Quelle: domainincite.com, domainnamewire.com

Querblick – taugt .co als nTLD-Vorbild?

Die neuen Domain-Endungen rücken immer näher. Worauf sich Kennzeichenrechteinhaber gefasst machen müssen, ist noch nicht ganz klar. Aber auch zukünftige Domain-Verwaltungen wissen nicht so recht, was auf sie zukommt. Viele haben noch keine praktischen Erfahrungen. Hilfreich kann da ein Blick auf den Neustart von .co sein, empfiehlt Antony Van Couvering von Mind+Machines.

Das Kürzel .co ist die Länderendung von Kolumbien, die diesen Sommer die zweite Namensebene (Second Level) zur Registrierung frei gab – mit durchschlagendem Erfolg. Innerhalb weniger Monate machte die neue Domain-Verwaltung allein mit den 11.000 Vorbestellungen für die Sunrise Period und weiteren 28.000 Vorbestellungen für die Landrush Period gut US$ 10 Mio. Etwa 500.000 Domains registrierte die Domain-Verwaltung seit Start der neuen Vergabe. Allein bei der Versteigerung der 2.800 Domains, für die mehr als zwei Vorbestellungen vorlagen, kamen bisher rund US$ 1,5 Mio. zusammen. Die Änderungen für die Registrierung von .co waren ein Neuanfang und ein voller Erfolg. Fragt sich, ob sie sich auf die Einführung von nTLDs übertragen lassen.

Antony Van Couvering, CEO von Minds+Machines, einer Unternehmung, die sich um zahlreiche neue Domain-Endungen wie beispielsweise .food bewerben will, hat sich den Fall .co angesehen. Zunächst ist .co nicht mit gTLDs vergleichbar, denn .co ist eine Länderendung und bedarf keines eigenen Vertrags mit ICANN. So konnte die Domain-Verwaltung sehr schnell die Registrierungsregeln ändern und von einer Third Level Registrierungspraxis unter .com.co, .net.co usw. auf eine Second Level Praxis umsteigen und gleichzeitig die Registrierung jedem ermöglichen. Neben diesen Vorteilen der Länderendung stellt Van Couvering einige Punkte heraus, die sich ebenfalls nicht auf gTLDs übertragen lassen.

Die Verwaltung von .co hat sich dem Kampf gegen Cybersquatting verschrieben, doch wird gleichwohl ein nicht zu unterschätzender Teil der Registrierungen gerade auf das Konto von Leuten gehen, die sich Traffic für Vertipper von .com erhoffen. Diesen Registrierungsvorteil wird es für nTLDs nicht geben, da ICANN einen „Similarity Test“ bei den Bewerbern vorsieht, so dass solche Vertipperregistrierungen gerade nicht in Betracht kommen. Ob die hohe Zahl spekulativer Registrierungen bei .co konstant bleibt, wird sich erst mit Ablauf der ersten Registrierungsperiode in einem Jahr weisen. Weiter waren an dem Neustart ein sehr gutes Team und alte Hasen tätig, die dafür Sorge trugen, dass der Neustart gelingt. Während .co bei ihrem Start ganz allein auf weiter Flur war, wird das beim Start der nTLDs gerade nicht der Fall sein: die Aufmerksamkeit richtet sich dann nicht auf eine, sondern Dutzende und mehr Endungen. Und was immer man an weiteren Überlegungen anstellt, die .co von den nTLDs differenzieren, eines ist klar: der Erfolg von .co macht deutlich, dass es einen Markt für neue Endungen gibt.

Quelle: circleid.com, nic.co, eigene Recherche

braunkohle-nein.de – BGH erkennt auf Transfer!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Streit um den Domain-Namen braunkohle-nein.de eine weitreichende Entscheidung getroffen, die dem klagenden Verein einen Anspruch auf Übertragung der Domain gegen den treuhänderischen Domain-Inhaber gibt (Urteil vom 25.03.2010, Az.: I ZR 197/08).

Der Kläger, ein eingetragener Verein, begehrte vom Beklagten die Freigabe der Domain braunkohle-nein.de. Der Beklagte saß seinerzeit im am 16. April 2005 tagenden Gründungskomitee einer Bürgerinitiative und erklärte sich bereit, die fragliche Domain für den zu gründenden Verein „Bürgerbewegung Braunkohle-Nein e.V.“ zu registrieren und dort eine Homepage zu erstellen. Zwei Tage später registrierte er die Domain für sich. Der Verein gründete sich im Mai 2005 und benannte sich 2007 in „Braunkohle-Nein e.V.“ um. Der Beklagte schied bereits im Mai 2006 aus dem Verein aus. Seit dem verlangt der Verein die Freigabe der Domain. Vor dem Landgericht Schwerin und dem Oberlandesgericht Rostock war die Klägerin erfolgreich. Gegen die Entscheidung des OLG Rostock legte der Beklagte Revision ein.

Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Beklagten zurück. Er bestätigt das Berufungsgericht in der Ansicht, dass der Beklagte hier von der Klägerin beziehungsweise vom Gründungskomitee beauftragt war und als Beauftragter verpflichtet ist, was er im Rahmen des Auftrags erlangt hat, an den Auftraggeber herauszugeben (§ 667 BGB). Der Beklagte habe die Domain aufgrund eines Treuhandverhältnisses in seinem Namen für die Bürgerinitiative registriert. Der Anspruch auf Herausgabe des Erlangten richte sich bei treuhänderischer Registrierung einer Domain zudem auf dessen Übertragung oder Umschreibung. Das stehe zwar im Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH bei marken- und namensrechtlichen Ansprüchen, wo hinsichtlich einer Domain nur ein Freigabeanspruch anerkannt ist. Doch ist die Bevorzugung des Treugebers gegenüber anderen Interessenten an der Domain gerade aufgrund des Treuhandverhältnisses gerechtfertigt. Auch wenn der Verein lediglich die Freigabe der Domain beantragt habe, was ein Minus zum Übertragungsanspruch ist, sei die Klage begründet. Anders als das OLG Rostock meint der BGH, es bedürfe keiner Entscheidung darüber, ob die Klage auf einen namensrechtlichen Anspruch gestützt werden kann (§ 12 BGB).

Mit dieser Entscheidung gibt es nun erstmals einen gerichtlich festgestellten Übertragungsanspruch, der allerdings auch wohlbegründet ist. Unsere ursprüngliche Skepsis gegenüber dem Urteil 1. Instanz (Domain-Newsletter #408) können wir nun beiseite legen. Auf die Priorität der Registrierung durch den Beklagten kommt es nicht an, da er als Treuhänder für den zu gründenden Verein tätig wurde.

Die Entscheidung des BGH findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/344

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de, eigene Recherche

jerusalem.com – heilige Stadt für US$ 510.000,-

In den beiden vergangenen Domain-Handelswochen zeigte sich die Endung .com in guter Form: der Top-Domain jerusalem.com, die US$ 510.000,- (ca. EUR 401.575,-) erzielte, gesellten sich sogleich zwei weitere Domains im sechsstelligen Bereich bei. Darüber hinaus setzte die südafrikanische Endung nicht nur mit property.co.za zum Preis von US$ 56.000,- (ca. EUR 44.094,-) ein Zeichen, auch .asia meldete sich zu Wort.

Die teuersten Domains unter den Länderendungen kamen diesmal aus Südafrika. An ihrer Spitze steht property.co.za für stattliche US$ 56.000,- (ca. EUR 44.094,-), gefolgt von der zweitteuersten autoinsurance.co.za und einer weiteren Domain. Sehr gut im Preis erwies sich auch eine chinesische Domain (.cn), sowie zwei niederländische Adressen (.nl), ehe dann .de mit 14 Domains zum Zuge kam:

property.co.za – US$ 56.000,- (ca. EUR 44.094,-)
autoinsurance.co.za – US$ 36.500,- (ca. EUR 28.740,-)
life.co.za – US$ 14.536,- (ca. EUR 11.446,-)

seo.cn – US$ 29.850,- (ca. EUR 23.504,-)

progress.nl – EUR 20.000,-
verzeker.nl – EUR 18.750,-

kredit-ohne-schufa.de – EUR 12.500,-
stream-tv.de – EUR 12.000,-
hzg.de – EUR  9.500,-
www-wetter.de – EUR  8.800,-
ba.de – EUR  8.000,-
phones.de – EUR  5.100,-
hypnoschule.de – EUR  5.000,-
flightcase.de – EUR  4.850,-
btonline.de – EUR  4.750,-
cta.de – EUR  4.400,-
heep.de – EUR  4.000,-
adressen-weltweit.de – EUR  3.300,-
onlineprintservice.de – EUR  3.000,-
danba.de – EUR  2.975,-

maternity.com.au – US$ 10.150,- (ca. EUR  7.992,-)
loan.net.au – US$  7.343,- (ca. EUR  5.782,-)
jobs.net.au – US$  4.834,- (ca. EUR  3.806,-)
cereal.com.au – US$  4.569,- (ca. EUR  3.598,-)
apprenticeships.com.au – US$  4.072,- (ca. EUR  3.206,-)

babyshop.dk – EUR  6.700,-
atm.eu – EUR  6.000,-
sfi.ca – US$  7.453,- (ca. EUR  5.869,-)
summerjobs.ca – US$  6.600,- (ca. EUR  5.197,-)
nets.eu – EUR  5.000,-
scoop.it – US$  6.000,- (ca. EUR  4.724,-)
secret.at – EUR  4.000,-
propertyadvisor.co.uk – US$  4.900,- (ca. EUR  3.858,-)
goin.it – EUR  3.700,-
boat24.eu – EUR  3.500,-
vaninsurancequotes.co.uk – US$  4.200,- (ca. EUR  3.307,-)
gartenmoebel.co.uk – EUR  3.000,-
le-jardin-potager.fr – EUR  3.000,-
sciencedaily.fr – EUR  3.000,-
rugby.kr – US$  3.800,- (ca. EUR  2.992,-)

Bei den neueren generischen Endungen war neben .info lediglich .asia präsent, die gleichermaßen drei nennenswerte Verkäufe aufwies:

hostel.info – EUR  7.900,-
sms.info – US$  9.000,- (ca. EUR  7.087,-)
oceancity.info – US$  4.050,- (ca. EUR  3.189,-)
wines.asia – EUR  4.500,-
currency.asia – EUR  4.250,-
etours.asia – EUR  3.000,-

Die älteren generischen Endungen .org und .net zeigten sich in durchschnittlicher Verfassung, und meldeten zwei Verkäufe im unteren fünfstelligen Bereich:

vacationpackages.org – US$ 18.500,- (ca. EUR 14.567,-)
hemroid.net – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.811,-)
tagesgeldkonto.org – EUR  9.750,-
ecommerce.org – US$ 10.900,- (ca. EUR  8.583,-)
club.org – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.874,-)
dtj.org – US$  9.888,- (ca. EUR  7.786,-)
economicdevelopment.org – US$  9.000,- (ca. EUR  7.087,-)
n2n.net – US$  8.500,- (ca. EUR  6.693,-)
caviar.org – US$  7.450,- (ca. EUR  5.866,-)
areacodes.net – US$  7.000,- (ca. EUR  5.512,-)
catholicchurch.org – US$  5.000,- (ca. EUR  3.937,-)
sprechstunde.org – US$  4.500,- (ca. EUR  3.543,-)
eblul.org – US$  4.335,- (ca. EUR  3.413,-)
kitchencabinets.org – US$  4.000,- (ca. EUR  3.150,-)
quickloans.net – US$  4.000,- (ca. EUR  3.150,-)
remortgagedeals.org – GBP  2.500,- (ca. EUR  3.025,-)
carbonindex.net – EUR  3.000,-
carbonindex.org – EUR  3.000,-

Mit der eingangs erwähnten jerusalem.com zum Preis von US$ 510.000,- (ca. EUR 401.575,-) erweist sich .com alle Ehre der wertvollsten Domain-Endung. Sie lieferte darüber hinaus mit disco.com zum Preis von US$ 255.000,- (ca. EUR 200.787,-) und angels.com für US$ 200.000,- (ca. EUR 157.480,-) zwei weitere hochpreisige Domains auf. Davon abgesehen gab es noch reichlich teure Domains im fünfstelligen Dollar-Bereich:

onlinecollegeclasses.com – US$ 91.000,- (ca. EUR 71.654,-)
bigapple.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 55.118,-)
peoplesbank.com – US$ 44.100,- (ca. EUR 34.724,-)
sou.com – US$ 43.000,- (ca. EUR 33.858,-)
exterminating.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 27.559,-)
voke.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 27.559,-)
grocerystore.com – US$ 32.500,- (ca. EUR 25.591,-)
justgloves.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.622,-)
stickyboard.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.622,-)
bookish.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 22.047,-)
pons.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.685,-)
boatlicense.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 16.535,-)
swiss-made.com – EUR 13.000,-
autostorage.com – US$ 16.500,- (ca. EUR 12.992,-)
raygen.com – US$ 16.500,- (ca. EUR 12.992,-)
8O.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 12.100,-)
offshoretrust.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.811,-)
christmasmarket.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 11.024,-)
haa.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 11.024,-)
9n.com – US$ 13.600,- (ca. EUR 10.709,-)
ishout.com – US$ 12.888,- (ca. EUR 10.148,-)
elga.com – EUR 10.000,-
safer.com – EUR 10.000,-
daumtv.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.148,-)
koopa.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.148,-)
payrollcard.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.148,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Bayreuth – Tagung zum Jugendmedienschutz

Die Universität in Bayreuth lädt im November zum 6. Forum für Wirtschafts- und Medienrecht, das diesmal unter dem Titel „Jugendmedienschutz im Informationszeitalter“ stattfindet.

Die Forschungsstelle für Wirtschafts- und Medienrecht FWMR der Universität Bayreuth veranstaltet vom 05. bis zum 06. November 2010 in Bayreuth das „6. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht“. Thema der Tagung wird „Jugendmedienschutz im Informationszeitalter“ sein. Die Veranstaltung beginnt morgens um 09.00 Uhr. Am Freitag, den 05. November 2010 wird nach einer Begrüßung durch Prof. Dr. Stefan Leible Prof. Dr. Nikolaus Bosch in das Thema einführen. Es folgt sodann ein Vortrag von Frau Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (BMJ) mit dem Titel „Jugendschutz im Informationszeitalter“, und in der Folge weitere Vorträge von Wissenschaftlern, die das Thema aus interessanten Blickwinkeln beleuchten, wie etwa die Grenzziehung zwischen Schutz und Zensur. Der Tag endet mit einer Podiumsdiskussion und einem Abendessen. Am Folgetag werden bis zum Ende der Veranstaltung gegen 14.00 Uhr weitere Vorträge, auch von Praktikern, zu hören sein.

Die Tagung „Jugendmedienschutz im Informationszeitalter“ findet am 05. und 06. November 2010 im Hörsaal 32 (H 32) im Institut für Informatik (Infopunkt 6) der Universität Bayreuth, Universitätsstr. 30, 95447  Bayreuth, statt. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 290,-; es gibt günstigere Tickets für Studenten, Referendare, GRUR-Mitglieder und weitere. Der Preis schließt Veranstaltungsunterlagen, ein Abendessen, Pausenverpflegung sowie den Tagungsband, der in der Folge erscheinen wird, ein.

Weitere Informationen unter:
> http://fwmr.uni-bayreuth.de/content/veranstaltungen.php

Zum Flyer direkt gelangt man unter:
> http://fwmr.uni-bayreuth.de/content/101105_flyer.pdf

Quelle: uni-bayreuth.de

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