Newsletter-Ausgabe #530: September 2010

Themen: .xxx – ICANN veröffentlicht Registry-Vertrag | Netzsperren – BKA fordert „Sperren bis Löschung“ | TLDs – Neues von .eu, .no und .jobs | gewinn.de – Gericht bestätigt Umzug wider Willen | prince.com – Thronfolger für US$ 235.000,- | Tipps – 10 Ideen für mehr Domain-Verkäufe | Köln – dotKölsch-Stammtisch im September

.xxx – ICANN veröffentlicht Registry-Vertrag

Die Internet-Verwaltung ICANN hat den Entwurf für den Registry-Vertrag der umstrittenen Rotlicht-Domain .xxx veröffentlicht. Ob .xxx tatsächlich den Registrierungsbetrieb aufnimmt, ist jedoch nach wie vor offen.

Seit 2004 bemüht sich ICM Registry Inc. um den Zuschlag für die Verwaltung der Porno-Domain .xxx. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen liegt nunmehr ein Registry-Vertrag vor, der, aufbauend auf einer Entwurfsfassung aus dem Jahr 2006, die jedoch 2007 abgelehnt wurde, die angestrebte Vertragsbeziehung mit ICANN verbindlich regeln soll. Die Änderungen in dem jetzt 62 Seiten umfassenden Entwurf sind zahlreich und betreffen laut ICANN unter anderem Regelungen zu DNSSEC, Anpassungen an Vertragslaufzeiten bei anderen TLDs, Klarstellungen zu einer etwaigen Vertragsbeendigung und Modifikationen zur Definition der Community, die von .xxx angesprochen werden soll. ICM Registry benennt insoweit praktisch jeden, der mit der „Adult Industry“ in Verbindung steht. Wer eine .xxx-Domain nur deshalb registriert, um sie später zu verkaufen, erfüllt diese Anforderung bereits; selbst Domain-Parking akzeptiert der Entwurf des Registry-Vertrages. Allerdings sind .xxx-Domains kein billiger Spass: allein die Registry-Gebühr liegt bei US$ 60,- pro Jahr und Domain, so dass sich die Endpreise für die Kunden im knapp dreistelligen Bereich bewegen dürften.

Vorerst von der Vergabe ausgenommen sind Geo-Domains, so dass Adressen wie usa.xxx deshalb nicht möglich sind. Ob damit auch Städte-Domains gemeint sind, bleibt unklar und abzuwarten. Die Inhaber von Markenrechten müssen sich ebenfalls noch gedulden, bis feststeht, welche exakte Mechanismen eingesetzt werden, um ihre Interessen zu schützen. Ursprünglich plante ICM Registry, gegen Zahlung einer Einmalgebühr eine Domain, die einer Marke entspricht, generell von der Registrierung auszunehmen. Offenbar fürchtet man aber nun, dass Internet Service Provider versucht sein könnten, den Traffic abzufangen und für Werbung zu nutzen, weshalb nach aktuellen Überlegungen alle diese Domains auf eine Standard-Seite umgeleitet werden sollen, womit allerdings wieder Gebühren für ICANN anfallen, die wiederum der Inhaber der Markenrechte tragen müsste. Hier bleiben die weiteren Verhandlungen abzuwarten.

Doch man sollte sich von all dem nicht täuschen lassen: selbst die Veröffentlichung des Vertragsentwurfs ist kein verlässliches Zeichen dafür, dass .xxx eingeführt wird. So betont ICANN ausdrücklich, dass der vorgelegte Entwurf vom Vorstand bisher weder geprüft noch genehmigt worden ist, zumal als größte Hürde für .xxx die Einflussnahme durch den Regierungsbeirat GAC (Governmental Advisory Committee) gilt. Vorerst liegt der Vertragstext nun 30 Tage und damit bis 23. September 2010 zur öffentlichen Stellungnahme aus. Und die ist bisher rege, sowohl Befürworter als auch Gegner von .xxx beteiligen sich – einmal reinzuklicken, lohnt sich!

Den Entwurf des Registry-Vertrages finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/336

Öffentliche Stellungnahmen zum Vertragsentwurf finden Sie unter:
> http://forum.icann.org/lists/xxx-revised-icm-agreement/

Weitere Informationen zu .xxx finden Sie unter:
> http://www.icmregistry.com

Quelle: icann.org, domainincite.com, eigene Recherche

Netzsperren – BKA fordert „Sperren bis Löschung“

Der Stuttgarter Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) fährt in der Debatte um die Einrichtung von Netzsperren schwere Geschütze auf: die erneute Forderung des Bundeskriminalamts (BKA) nach Sperren entpuppe sich als „Kapitulationserklärung gegenüber Kinderschändern“.

Erneut entbrannt ist die Debatte aufgrund einer nunmehr veröffentlichten, 15seitigen Präsentation, mit der sich das BKA Anfang Juli 2010 an die Regierungsfraktionen wandte und darin die Forderung nach Einrichtung von Websperren erneuerte. Interessant ist bereits der Einstieg; so findet der Normal-Nutzer nach Einschätzung des BKA kinderpornographische Inhalte über den Aufruf „normaler“ Pornographie, Spam-Mails und Recherche in Suchmaschinen. Dies widerspricht nach Ansicht des AK Zensur jeder Erfahrung: die einschlägigen Porno-Seiten enthalten keine kinderpornographischen Darstellungen, Spam-Mails mit Kinderpornographie habe man bei Auswertung von über 400.000 Nachrichten nicht gefunden, und gängige Suchmaschinen zeigen derartige Inhalte nicht und löschen sie zudem sofort, wenn sie eine Mitteilung erhalten. Eine solch leichte Verfügbarkeit oder offene Präsenz kann unter Berufung auf die Studie „Kinderpornographie und Internet“ von Frau Dr. Korinna Kuhnen aus dem Jahr 2007 laut AK Zensur ausgeschlossen werden.

Konkret zu untermauern versucht das BKA die Forderung nach einer Einrichtung von Websperren mit Evaluationsergebnissen aus dem ersten Halbjahr 2010. Demnach hat man zwischen 104 und 182 Mitteilungen monatlich an ausländische Staaten versandt, wobei in durchschnittlich etwa 45 Prozent der Fälle das beanstandete Angebot nach einer Woche noch verfügbar war; umgekehrt waren also etwa 65 Prozent der rechtswidrigen Inhalte nach sieben Tagen schon gelöscht. Warum das Ergebnis so mager ausfällt, erklärt der AK Zensur mit einem Verweis auf das „Harmonisierungspapier zum zukünftigen Umgang mit Hinweisen auf kinderpornographsche Webseiten beim BKA, den deutschen Beschwerdestellen (eco e.V., FSM e.V., jugendschutz.net) sowie der BPjM“: diesem ist zu entnehmen, dass die Zusammenarbeit der Beschwerdestellen aufgrund unterschiedlicher Vorgehensweisen nicht klappt – mit anderen Worten: die Kommunikation hakt, nicht das Verhalten der Provider. Gleichwohl fordert das BKA, künftig nach dem Grundsatz „Sperren bis Löschung“ zu verfahren und zugangserschwerende Maßnahmen zu etablieren – ein Plädoyer für domainbasierte Netzsperren, auch wenn das BKA die nachvollziehbare Begründung schuldig bleibt.

Provokant stellt der AK Zensur zusammenfassend fest: „Wenn man bedenkt, dass es Banken international gelingt, Phishing-Sites regelmäßig innerhalb von Stunden vom Netz zu bekommen, stellt man sich die Frage, warum deren Maßnahmen um so viel effizienter sind als die des BKA.“

Die BKA-Präsentation finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/337

Quelle: ak-zensur.de

TLDs – Neues von .eu, .no und .jobs

In Europa mag man es heimelig: zwei Drittel aller .eu-Domains werden in dem Land verwaltet, in dem auch der Inhaber seinen Sitz hat. In Norwegen verlangt man neuerdings eine Wechselgebühr, während .jobs auf Interessenten wartet – hier die Kurznews.

Die Brüsseler .eu-Verwaltung EURid hat die Registrierungszahlen unter die Lupe genommen und dabei Interessantes zu Tage gefördert. So hat man herausgefunden, dass sich runde 65 Prozent der Inhaber einer .eu-Domain für einen Registrar in ihrem Wohnsitzland entschieden haben. Lediglich 18 Prozent haben einen Registrar in einem anderen EU-Mitgliedsland gewählt, weitere 17 Prozent vertrauen ihre Domain einem außereuropäischen Registrar an. Vor allem in Deutschland setzt man auf einen einheimischen Registrar: mit 88 Prozent wird hier der EU-Durchschnitt von 65 Prozent nochmals deutlich übertroffen, während Malta (1,3 Prozent) und Zypern (0,4 Prozent) einheimischen Registraren wenig Vertrauen entgegenbringt. Die Botschaft ist klar: Registrare, die wachsen wollen, sollten sich im benachbarten EU-Ausland umsehen.

Norid, Registry des norwegischen Länderkürzels .no, führt eine so genannte „change of holder“-Gebühr ein. Mit Wirkung ab dem 4. Oktober 2010 erhalten die Vergabebedingungen einen Zusatz, wonach der Wechsel des Inhabers einer .no-Domain in der Praxis so abläuft, dass die Domain gelöscht und sofort wieder neu registriert wird, wobei mit der Neuregistrierung die allgemeinen Registrierungsgebühren anfallen. Ganz unproblematisch ist dieser Mechanismus nicht, droht doch das Risiko, dass sich ein Dritter auf die gelöschte Domain stürzt. Angesichts der bisher nur knapp 500.000 .no-Domains scheint Norid jedoch bereit, dieses Risiko in Kauf zu nehmen, zumal eine weitere Hürde bleibt: die Registrierung von .no-Domains ist ausschließlich für Firmen möglich, die eine Niederlassung in Norwegen haben.

Employ Media LLC, Verwalter der Job-Domain .jobs, treibt die Vergabe bisher gesperrter Domains voran. Unter rfp.jobs steht ab sofort ein zehnseitiges Formular zum Download zur Verfügung, über das sich jeder Interessent um eine „non-company“ .job-Domain wie newyork.jobs oder engineering.jobs bewerben kann. Das Formular muss zusammen mit einer Gebühr von US$ 250,- bis spätestens zum 24. September 2010 um 12.00 Uhr (UTC) in elektronischer und schriftlicher Form bei Employ Media LLC eingehen. Doch Vorsicht: die Registry hat sich in den Vertragsbedingungen ausdrücklich das Recht vorbehalten, eine Bewerbung aus jedem Grund abzulehnen. Eine offene und transparente Verteilung sieht anders aus.

Das RFP-Formular für .jobs finden Sie unter:
> http://www.rfp.jobs

Registrierung von .no-Domains möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/no-domain/

Quelle: eurid.eu, norid.no, collegerecruiter.com

gewinn.de – Gericht bestätigt Umzug wider Willen

Das Landgericht Frankfurt/M durfte diesmal in einem Rechtsstreit zwischen der Domain-Verwaltung DENIC eG und einem ehemaligen Domain-Inhaber in die Basiskiste für Juristen greifen. Die streitige Frage war, ob der Inhaberwechsel für den Domain-Namen gewinn.de rechtens war, obwohl der frühere Inhaber sich dieser nie ordentlich entledigt hatte (Urteil vom 27.07.10, Az.: 2-7 O 33/09).

Der Kläger war lange Jahre als Inhaber der Domain gewinn.de im WHOIS eingetragen, wobei er mehrmals den Registrar wechselte. Die Registrare selbst hatten die Domain über DENIC-Mitglieder registriert. Zuletzt wechselte am 02. Juni 2005 ohne Wissen und Wollen des Klägers die Domain zu einem anderen DENIC-Mitglied als Provider. Gut drei Stunden, nachdem der neue Provider eingetragen war, wurde in der WHOIS-Datenbank ein anderer Inhaber eingetragen. In der Folgezeit kam es zu weiteren Inhaberwechseln. Der Kläger stellt gegen DENIC den Anspruch, ihn als Inhaber und Admin-C der Domain gewinn.de wieder einzutragen, da er den Registrierungsvertrag nie beendet habe. Die Beklagte hält entgegen, die Provider- und Inhaberwechsel seien entsprechend den Registrierungsbedingungen erfolgt.

Das Landgericht Frankfurt/Main wies die Klage ab. Das Gericht ist der Ansicht, der Kläger müsse sich das Handeln der Provider und DENIC-Mitglieder zurechnen lassen. Der Inhaberwechsel vollzog sich nach einem Providerwechsel, dem der „alte“ Registrar hätte widersprechen müssen. Dies hat er auf mehrfache Rückfrage nicht getan, der Providerwechsel wurde durchgeführt. Kurz danach erfolgte über den neuen Provider der Inhaberwechsel. Das Prozedere entsprach den seinerzeit geltenden DENIC-Registrierungsrichtlinen. Im Grunde hätte sich der Kläger zunächst einmal an den Provider wenden und um Auskunft bitten müssen, damit er überhaupt substantiiert darstellen könne, ob seine Vertreter wirksam oder unwirksam gehandelt haben. Bisher sei das unklar und er habe nicht ausreichend vorgetragen, wohingegen die DENIC ihren Darlegungs- und Informationspflichten ausreichend nachgekommen sei.

Das Gericht wies die Klage ab, doch ging der Kläger mittlerweile in Berufung. Rechtsanwalt Strömer findet es bedenklich, dass sich ein Domain-Inhaber das Versäumnis seines Providers zurechnen lassen müsse, auf einen Providerwechselantrag nicht reagiert zu haben. Damit nicht genug, müsse er sich aber auch noch den von einem ihm unbekannten Provider ohne Wissen und Wollen erfolgten Inhaberwechsel zurechnen lassen. Der Kläger führt zugleich vor dem Oberlandesgericht Brandenburg ein Verfahren gegen den jetzigen Inhaber der Domain, das, nachdem er vor dem Landgericht Potsdam obsiegte, allerdings noch nicht rechtskräftig entschieden ist und dessen Entscheidungsgründe noch nicht vorliegen.

Der Rechtsstreit lässt nicht nur hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Registrar, DENIC-Mitglied und DENIC eG aufhorchen. Darüber hinaus macht das Landgericht in einem kleinen Nebensatz nochmals deutlich, dass das WHOIS-Verzeichnis lediglich deklaratorischen Wert hat, und die wahren Inhaberverhältnisse nicht darstellt.

Die Entscheidung des LG Frankfurt/M findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/338

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: stroemer.de

prince.com – Thronfolger für US$ 235.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche gibt .com mit prince.com, die US$ 235.000,- (ca. EUR 186.507,-) erzielte, endlich wieder einmal eine ordentliche Führungsposition. Weit abgeschlagen, aber doch sehr gut im Rennen, war devisen.de (EUR 55.930,-), der die generische italy.net zum Preis von US$ 52.000,- (ca. EUR 41.270,-) folgte.

Die deutsche Endung ist mit devisen.de zum erfreulichen Preis von EUR 55.930,- und sieben weiteren guten Ergebnissen wieder richtungsweisend, können ihr doch andere Länderendungen nicht das Wasser reichen. Allerdings setzt die polnische Endung mit magazyny.pl für EUR 33.000,- eine sehr beachtliche Marke.

devisen.de – EUR 55.930,-
secret.de – EUR 16.000,-
eurojackpot.de – EUR 15.000,-
bewerbungsforum.de – EUR  5.000,-
trainershop.de – EUR  4.500,-
wandhalter.de – EUR  4.250,-
reiseland-tuerkei-info.de – EUR  4.099,-
tdw.de – EUR  3.990,-

magazyny.pl – EUR 33.000,-
amsterdam.tv – US$ 13.500,- (ca. EUR 10.714,-)
star.me – EUR 10.000,-
freelancer.cn – GBP  6.500,- (ca. EUR  7.935,-)
disrupt.co.uk – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.936,-)
onlinecasino.hk – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.936,-)
booking.kr – US$  6.700,- (ca. EUR  5.317,-)
rsc.nl – EUR  5.250,-
jeux-internet.be – EUR  5.000,-
liveradio.eu – EUR  4.800,-
webmaster.com.au – US$  4.166,- (ca. EUR  3.306,-)

Die neueren generischen Endungen bieten einen bunten Strauß,

tfg.mobi – US$  5.000,- (ca. EUR  3.968,-)
andalucia.biz – EUR  2.500,-
ads.info – US$  2.501,- (ca. EUR  1.985,-)

während die klassischen generischen Endungen zumindest mit italy.net für prächtige US$ 52.000,- (ca. EUR 41.270,-) ein Schlaglicht setzen, das aber nicht zu einem Doppelgestirn findet.

italy.net – US$ 52.000,- (ca. EUR 41.270,-)
mesotheliomalawsuit.org – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.936,-)
poker-gratis.net – EUR  4.999,-
eisenmangel.org – EUR  3.500,-
vacationsrental.org – EUR  3.500,-
corn.net – US$  4.200,- (ca. EUR  3.333,-)
cxc.net – US$  4.000,- (ca. EUR  3.175,-)
e-energy.net – US$  3.800,- (ca. EUR  3.016,-)
end.net – EUR  3.000,-
eisenmangel.net – EUR  2.500,-
likeme.org – EUR  2.400,-
msdi.net – US$  3.000,- (ca. EUR  2.381,-)
flboe.org – US$  2.544,- (ca. EUR  2.019,-)
hotelier.org – EUR  1.800,-
vortex.net – US$  2.157,- (ca. EUR  1.712,-)
alsat.net – US$  2.150,- (ca. EUR  1.706,-)
ojai.net – US$  1.900,- (ca. EUR  1.508,-)

Die Meisterendung .com bietet mit prince.com, die sechsstellige US$ 235.000,- (ca. EUR 186.507,-) generierte, eine beachtliche Spitzenposition, die dann aber lediglich auf die Suchmaschine google.com leitet.

prince.com – US$ 235.000,- (ca. EUR 186.507,-)
mygarage.com – US$ 85.000,- (ca. EUR 67.460,-)
kudo.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.809,-)
globallyyours.com – EUR 20.000,-
outdoorfountains.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 17.460,-)
hoppin.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.873,-)
yaodian.com – US$ 14.750,- (ca. EUR 11.706,-)
offshoreservices.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.317,-)
xmg.com – US$ 12.000,- (ca. EUR  9.524,-)
netnordic.com – EUR  8.000,-

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Tipps – 10 Ideen für mehr Domain-Verkäufe

Sehr viele Domain-Namen sind registriert. Viele davon wollen verkauft werden. Werden sie aber nicht. Woran das liegt und was man dagegen machen kann, zeigt Andrew Allemann vom Domainer-Blog domainnewswire.com:

1. Der Domain-Verkauf geht schleppend, weil die Domain-Marktplätze nicht harmonisiert und vernetzt sind. Praktisch jede Domain-Börse, sei es Afternic, Sedo, GoDaddy oder andere Anbieter, ist eine Insel. Diese einzelnen Domain-Dienstleister sind nicht mit- und untereinander vernetzt, was den Domain-Verkauf erschwert.

2. Denn nutzen sollte man mehrere Dienste nebeneinander, um die eigenen Domains an den Mann zu bringen. Aber Vorsicht: Hier kann es zu Problemen kommen, wenn eine über mehrere – nicht miteinander vernetzte – Marktplätze angebotene Domain auf allen Kanälen plötzlich Gebote erhält. Um hier Konflikte auszuschließen, sollte man eine Domain jeweils nur bei einem Anbieter mit einem Preis angeben und bei anderen um Gebote bitten.

3. Beim einzelnen Anbieter sollte man alle Möglichkeiten ausschöpfen. So bietet zum Beispiel AfternicDLS (DLS steht für Domain Listing Service) insgesamt drei Ebenen der Domain-Anpreisung an: neben dem Standardangebot, bei dem die Domain einfach bei Afternic eingestellt wird, und der verlängerten Anpreisung, bei der ein Domain-Name auch bei BuyDomains.com angezeigt wird, kann man noch eine Premium Promotion buchen, so dass die eigene Domain auf entsprechende Suchanfragen dargestellt wird.

4. Domains sollten übrigens ausgepreist sein. Der Endabnehmer ist Geschäftsmann und will üblicherweise keine langen Preisverhandlungen führen. Dabei ist aber Regel 2 zu beachten.

5. Wer glaubt, jede einzelne der ihm gehörenden Domains ist Millionen wert und nur Angebote in Millionenhöhe akzeptieren zu können, braucht sich nicht zu wundern, wenn er keine Domains verkauft.

6. Es hilft hingegen, wenn man auf Niedrigangebote reagiert. Zahlreiche niedrige Kaufanfragen sind reine Zeitverschwendung, doch ergeben sich aus so einem Kaufangebot immer wieder auch Verhandlungen, die zu einem Abschluss in angemessener Höhe führen. Ein Mann aus der Praxis, der für Dritte Domains einkauft, meint denn auch in den Kommentaren zu Andrew Allemanns Blogeintrag, dass Neukunden immer sehr vorsichtig sind und Limits setzen, an die er sich bei Angebotserteilung halten muss. Wenn aber mit der Zeit Vertrauen geschaffen ist, kommen auch für beide Seiten, Käufer und Verkäufer, gute Ergebnisse heraus.

7. Mit dem kostenpflichtigen GoDaddy Premium Listing spielt man in einer anderen Liga. Es kostet, aber die Domain wird eher gefunden und verkauft. Die Kosten des Listings sind dann schnell amortisiert.

8. Auch auf NameJet und SnapNames kann man seine Domains anbieten.

9. Für manchen ist es schwierig, einen Exklusivvertrag mit einem Broker abzuschließen, da dies mit Papierkram verbunden ist. Für Domains, die wirklich etwas wert sind, lohnt der Aufwand allerdings, sie exklusiv über einen Broker anzubieten.

10. Hat man alle vorangegangenen Punkte beherzigt und verkauft gleichwohl keine Domains, so könnte es daran liegen, das die Domain-Namen einfach so schlecht sind, dass sie unverkäuflich sind.

Quelle: domainnamewire.com

Köln – dotKölsch-Stammtisch im September

Am 14. September 2010 lädt der Verband der deutschen Internetwirtschaft eV (eco) einmal mehr zum Stammtisch nach Köln in den eco Kubus und das Brauhaus Früh. Thema des Domainer-Treffens ist diesmal „Domainhandel und Monetarisierung richtig (ver)steuern!“.

Der Handel mit Domains blüht. Auch wenn die Pay-per-Click-Revenüen nachlassen, wird mit Domains unverändert Geld verdient. Und wer Geld verdient, darf Steuern zahlen. Wer mit oder über Domains Geld verdient, sollte sich deshalb Klarheit darüber verschaffen, welche steuerrechtlichen Regeln wirklich zum Tragen kommen.

Schon anlässlich des Stammtischs „Domains und Steuern“ im Januar diesen Jahres wurde das Thema beackert. Bei der nunmehr anstehenden Veranstaltung, die auf Wunsch vieler Teilnehmer stattfindet, gibt ein Spezialist von Ernst & Young Antworten auf Fragen wie (ab wann) sind Erlöse aus Domain-Verkäufen zu versteuern? Können Domains abgeschrieben werden? Macht es einen Unterschied, ob ich die Domains für mein Unternehmen nutze oder mit Domains handele?

Die Veranstaltung findet wie immer zunächst im eco Kubus in der Lichtstraße 43h in 50825 Köln statt, wo auch nach dem um 17.00 Uhr beginnenden Fachvortrag Zeit für Diskussion bleibt. Ab 19.00 Uhr verlagert sich die Veranstaltung zum Stammtisch ins Brauhaus Früh am Dom.

Die Teilnahme sowohl an der Nachmittags- wie auch der Abendveranstaltung ist kostenfrei, eine Registrierung aber unbedingt notwendig. Anmeldeschluss ist der 10. September 2010.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.eco.de/veranstaltungen/6310_8064.htm

Quelle: eco.de, RA Thomas Rickert

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