Themen: .at – Registry veröffentlicht 2. Domain-Report | Google – Grundsatz der Netzneutralität wackelt | TLDs – Neues von .jobs, .tel und .free | Powerball – BGH macht Keyword-Störer zum Täter | Enthüllt – insurance.com kostete US$ 35,6 Mio. | Kolumbianische Wochen – US$ 81.000,- für e.co | Herbstseminare – Wettbewerbsrecht in Deutschland
.at – Registry veröffentlicht 2. Domain-Report
Die österreichische Registry Nic.at hat die zweite Auflage ihres Berichts „.at-Report“ veröffentlicht. Das vierseitige und kostenlos erhältliche Dokument weiß erneut mit zahlreichen Statistiken und Graphiken zu überzeugen.
Exakt 939.951 .at-Domains vermeldet Nic.at zum 1. Juli 2010, was einen Anstieg um gut 30.000 Adressen seit Beginn des Jahres bedeutet. Sie verteilen sich auf 496.781 Personen und Unternehmen, womit statistisch jeder .at-Domain-Inhaber 1,9 Domains hält. Der Spitzenreiter nennt allein 6.386 .at-Domains sein Eigen, immerhin 61.000 Personen halten mindestens zwei .at-Domains. Auf welch breites Fundament sich .at stützt, beweist die Quote zwischen Registrierungen durch Privatpersonen und Unternehmen: es ist mit 47 zu 53 Prozent nahezu ausgeglichen. Bei fast 190.000 .at-Domains hat der Inhaber seinen Sitz in Deutschland, doch auch in der Schweiz und in Großbritannien weiß man .at zu schätzen.
Für die Domain-Suche interessant ist, dass Domains mit neun bis elf Zeichen das Gros der registrierten Namen bilden; auf sie entfallen allein über 230.000 Registrierungen. Wer also selbst Domains sucht, kann durchaus auch im Bereich längerer Adressen sein Glück suchen. Man muss es ja nicht gleich übertreiben, wie jene drei Personen, die das Maximum von 63 Zeichen voll ausgeschöpft haben und unter anderem der Kreiszahl Pi ein Denkmal setzen. Domain-Hauptstadt ist überraschenderweise nicht Wien, sondern das beschauliche Holzhausen, gelegen in der Nähe von Linz (Oberösterreich). Zwar hat das Dorf nur knapp 800 Einwohner, jedoch verfügt im Schnitt jeder von ihnen über 1,58 .at-Domains. Auch im südsteirischen Leibnitz gibt es mit einem Wert von 1,16 mehr Domains als Einwohner. Zum Vergleich: Nur jeder zehnte Wiener ist Inhaber einer .at-Domain, auch wenn die Metropole nach absoluten Zahlen mit einem Wert von 197.559 Domains klar führt.
Übrigens: wer überlegt, sich um eine neue Top Level Domain zu bewerben, findet in Nic.at einen kompetenten Ansprechpartner. Nicht zuletzt auf der Grundlage von 12 Jahren Registry-Erfahrung bietet Nic.at Interessenten reichlich Fachwissen von der Beratung und Bewerbungsbegleitung bis hin zum vollständigen Betrieb einer Registry.
Den .at-Report von Nic.at finden Sie unter:
> http://www.at-report.at
Quelle: nic.at
Google – Grundsatz der Netzneutralität wackelt
Der Grundsatz der Netzneutralität wackelt: geht es nach dem Willen der beiden US-amerikanischen Telekommunikationsunternehmen Google und Verizon, ist mit der neutralen Übermittlung von Daten im Internet Schluss. Für Domain-Namen sind die Folgen unabsehbar.
„Telekom-Unternehmen wollen Netzneutralität kippen“ – bedrohlich wirken die Schlagzeilen, die in der vergangenen Woche aus den USA nach Deutschland geschwappt sind. Und es geht um einiges: Netzneutralität bedeutet, dass Internet Service Provider (ISPs) Datenpakete von und an ihre Kunden unverändert und gleichberechtigt transportieren, unabhängig davon, woher diese stammen oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben. Anders ausgedrückt: egal, ob Telekommunikationsgigant oder Bastlerwerkstatt, wer Daten im Internet zum Abruf bereit hält, der kann darauf vertrauen, dass sie gleichberechtigt übertragen werden. Zumindest noch, denn Google und Verizon planen, diesen Grundsatz zu beschneiden. In einem so genannten „Legislative Framework Proposal“ schlagen sie vor, dass Anbieter von Breitband-Internetdiensten zusätzliche Online-Dienste anbieten, deren Datenstrom bevorzugt behandelt wird; wörtlich sprechen sie von „traffic prioritization“, wobei dies vorläufig vor allem bei drahtlos übermittelten Inhalten über Mobilfunknetze möglich sein soll.
Welche Folgen dies für das Domain Name System haben könnte, lässt sich bestenfalls spekulieren. Doch es drohen tiefgehende Veränderungen: würde der Inhaber eines Internetangebots mit bevorzugter Datenübertragung bezahlen, um beispielsweise eine Online-Videothek zu betreiben, würde zweifelsfrei auch sein Domain-Name an sich davon profitieren und an Wert gewinnen – das eröffnet Spielraum für Preispakete aus Domain und Datenströmen. Doch heißt das im Gegenzug, dass die Welt der Domain-Namen zur Zwei-Klassen-Gesellschaft verkommt, getreu dem Motto, wer für Traffic nicht zahlt, dessen Domain-Name verliert an Wert? Oder zahlen Inhaber von Domains mit hohem Traffic nicht ohnehin bereits hohe Gebühren an ihren ISP? Und gestattet eine solche Differenzierung jenseits aller DNS-orientierter Websperren nicht erst recht die Zensur von Inhalten im Internet?
Google und Verizon haben eine Diskussion angestoßen, deren Verlauf oder gar Ende derzeit nicht absehbar ist. Schon jetzt ist klar, dass die Folgen weitreichend sind und über die reine Datenübertragung hinausreichen. Wie bei den Diskussionen um die Institution ICANN sind die Internetnutzer aufgerufen, sich aktiv einzubringen, denn es geht um nichts weniger als „ihr“ Netz.
Das „Legislative Framework Proposal“ von Google und Verizon finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/331
Quelle: nytimes.com, wikipedia.de
TLDs – Neues von .jobs, .tel und .free
Keine Woche ohne .jobs: nach wochenlangen Diskussionen um die Freigabe gesperrter Adressen hat die liberalisierte Vergabe begonnen. Von mehr Freiheit träumt auch .tel, während .free mit einem selbstlosen Konzept aufwartet – hier die Kurznews.
Employ Media LLC, Verwalter der Job-Domain .jobs, drückt aufs Tempo: nur wenige Tage, nachdem die Internet-Verwaltung ICANN ihre Zustimmung zur Vergabe bisher gesperrter Adressen gegeben hat, kündigt die Registry an, im Vorfeld der „Request for Proposals“ genannten Ausschreibung ab sofort Interessenbekundungen für .jobs-Domains entgegenzunehmen. Sie bezieht sich auf „geographic, industry, occupation and dictionary terms“, so dass ein weites Feld interessanter Adressen wie auto.jobs oder berlin.jobs eröffnet ist. Die Interessenbekundung ist kostenfrei und keine Voraussetzung, um an der Ausschreibung teilzunehmen, deren Starttermin noch nicht feststeht. Die völlige Freigabe ist damit nicht verbunden; so kann eine .jobs-Domain nur erhalten, wer zu den „qualified applicants“ im Sinne der Vergaberegeln zählt. Hierzu gehören neben Mitgliedern des Sponsors Society for Human Resource Management (SHRM) vor allem berufsmäßige Jobvermittler.
Geht es nach der .tel-Registry Telnic, soll der Spruch „Fasse Dich kurz“ auch für Domains gelten: mit dem Antrag vom 11. August 2010 hat Telnic offiziell bei ICANN um die Freigabe bisher gesperrter .tel-Domains mit einem oder zwei Zeichen gebeten. Ausgenommen bleiben Kürzeln, die anderen Länder-Domains entsprechen, sowie reine Ziffern-Domains. Für die Vergabe hat man den klassischen Dreiteiler mit Ausschreibung (request for proposal), einer Auktion und einer allgemeinen Vergabe nach dem „first come, first served“-Prinzip im Visier. Da .tel-Domains aber in der inhaltlichen Gestaltung engen Grenzen unterliegen, dürfte jedenfalls das Interessen an einer Ausschreibung gering sein. Wann ICANN über den Antrag entscheidet, ist noch offen.
Das im tschechischen Prag ansässige Start-Up dotFree Group hat angekündigt, sich mit einem ungewöhnlichen Konzept bei der Internet-Verwaltung ICANN um eine neue Endung bewerben zu wollen. Jedermann weltweit, egal ob Privatperson, Unternehmen oder Organisation jeder Art, soll unterhalb des Kürzels .free eine eigene Domain erhalten können. Und wie .free schon andeutet, sollen damit keinerlei Kosten verbunden sein. Ganz ohne Ausnahmen geht es jedoch nicht: wer mehr als eine .free-Domain möchte, ist ab US$ 5,- pro Jahr dabei. Außerdem sollen etwa 200.000 .free-Domains von der Kostenlos-Regelung ausgenommen und für ebenfalls US$ 5,- pro Jahr erhältlich sein. Für ihre Vergabe plant die dotFree Group, zweigleisig zu fahren, so dass die Registrierung sowohl über die Registry-Website als auch akkreditierte Registrare erfolgt. Bleibt nur noch abzuwarten, ob sich auch ICANN mit diesem Konzept anfreunden kann.
Weitere Informationen zu .free finden Sie unter:
> http://dotfree.com
Quelle: businesswire.com, icann.org, domainincite.com
Powerball – BGH macht Keyword-Störer zum Täter
Der Bundesgerichtshof hatte bereits im Februar 2010 im Streit um von Keywords ausgehenden Markenrechtsverletzungen entschieden, doch liegt das Urteil erst seit wenigen Tagen vor: Wer Markennamen Dritter in der Kopfzeile seines Internetangebots nutzt und dadurch in Suchmaschinen besser gefunden wird, ist für die damit einhergehende Rechtsverletzung als Täter verantwortlich (BGH, Urteil vom 04.02.2010, Az.: I ZR 51/08).
Kläger ist der Inhaber der Wortmarke „Power Ball“, die für Produkte nach dem Gyroskopprinzip zum Muskeltraining von Hand und Arm eingetragen ist. Die Beklagte vertrieb über den Domain-Namen pearl.de unter der Bezeichnung „RotaDyn Fitnessball“ ein Produkt zum Trainieren der Hand- und Armmuskulatur. Die Eingabe des Suchbegriffs „Powerball“ einerseits auf einer internen Suchmaschine als auch bei Google wies das Angebot der Beklagten an erster beziehungsweise zweiter Stelle des Ergebnisses aus. Hierin sah der Kläger eine Markenrechtsverletzung und wettbewerbswidriges Handeln der Beklagten, und mahnte sie erfolglos ab, woraufhin er Klage erhob. Das Landgericht München I wies die Klage auf Unterlassung ab, das Oberlandesgericht München gab der Klage statt; die Beklagte legte gegen die Entscheidung Revision ein.
Der BGH bestätigte jedoch das Berufungsgericht und wies die Revision als unbegründet zurück. Der BGH geht davon aus, dem Kläger steht ein Unterlassungsanspruch (§§ 5, 14 Abs. 2 Satz 2 des MarkenG) zu, da die Beklagte den Begriff Power Ball markenmäßig nutze. Indem sie den Begriff in der Kopfzeile ihrer Internetseite angeführt habe, erzielte sie bessere Ergebnisse bei Google. Die sich für sie ergebenden vorteilhaften Suchergebnisse konnte die Beklagte durch Unterdrückung des Begriffs Powerball beeinflussen. Der BGH ging jedoch, anders als das OLG München, das eine Störerhaftung der Beklagten im Hinblick auf das Trefferergebnis bei Google annahm, davon aus, dass die Beklagte gerade aufgrund dieses Umstandes als Täterin hafte. Die Beklagten kannte die Arbeitsweise von Google, wonach die Suchmaschine auf in der Kopfzeile enthaltenen Begriffe als Suchwörter zugreife. Sie selbst hatte die Begriffe, wenn auch in einem automatisierten Prozess, dort eingestellt, weshalb es sich um ihre eigene Informationen handelte, für die sie verantwortlich sei (§ 8 Abs. 1 TDG 2001; § 7 Abs. TMG).
Das Urteil des BGH findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/332
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: bundesgerichtshof.de
Enthüllt – insurance.com kostete US$ 35,6 Mio.
Bereits vor einigen Wochen meldete domainnamewire.com den Kauf der Domain insurance.com samt Inhalten. Aus dem Quartalsbericht des Käufers QuinStreet geht nun hervor, dass die Domain nebst Inhalten US$ 35,6 Mio. kostete.
Es ist nicht der erste große Domain-Deal von QuinStreet Inc., einem Onlinemarketing-Unternehmen, das Anbieter mit Kunden via Leads verbindet. Bereits im Oktober 2009 kaufte QuinStreet die Domain insure.com für US$ 16 Mio., wobei hier neben der Domain auch die Firmenbezeichnung, Website-Inhalte und „related media assets“ (von denen man nicht weiß, was sie sind) den Inhaber wechselten. Zudem hat QuinStreet im August vergangenen Jahres die Domain internet.com zu US$ 18 Mio. erworben. Zugleich ging das Unternehmen im vergangenen Jahr an die Börse und so unter anderem sicher, solche Einkäufe überhaupt tätigen zu können.
Die Finanzberichte von QuinStreet weisen seit 2002 kontinuierliche Gewinne aus, die in den vergangenen Jahren Steigerungen von über 30 Prozent aufweisen. Das Unternehmen weiß dabei offensichtlich den Wert generischer Domains zu schätzen und sie geschickt einzusetzen. Anlässlich der Versteigerung von sex.com hatte sich in einer Diskussion unter Domainern herausgestellt, dass man insurance.com für die derzeit wertvollste Domain erachtet, was sich jetzt bei Offenbarung des Preises von US$ 35,6 Mio. bestätigt.
Quelle: elliotsblog.com, domainnamewire.com, quinstreet.com
Kolumbianische Wochen – US$ 81.000,- für e.co
Die höchstdotierte Domain der vergangenen Domain-Handelswoche ist zwar huddle.com, die für US$ 131.400,- (ca. EUR 102.656,-) den Inhaber wechselte, doch am beeindruckendsten erwies sich die Endung .co, die mit e.co zu US$ 81.000,- (ca. EUR 63.281,-) und einem weiteren Hochpreis-Deal die Latte der Länderendungen hoch legte.
Die neu vermarktete Endung .co, offiziell eigentlich das Länderkürzel von Kolumbien, räumt ab. Überschwenglich werden die Domains zu exorbitanten Preisen gehandelt. So konnte nun e.co für US$ 81.000,- (ca. EUR 63.281,-) und property.co für immerhin EUR 20.000,- an den Mann gebracht werden. Hintergrund ist dabei nicht nur das Vertipperpotential zu .com, sondern auch der Umstand, dass Google diese Endung mit deren Relaunch als generische TLD listet, womit sie einen besseren SEO-Status entwickelt. Bei diesen Preisen vermochten .co.uk und .de nicht mitzuhalten, ganz zu schweigen von anderen Länderendungen, darunter so seltene Exemplare wie .ee (Estland) und .co.kr (Südkorea):
e.co – US$ 81.000,- (ca. EUR 63.281,-)
property.co – EUR 20.000,-
printerinks.co.uk – GBP 15.000,- (ca. EUR 18.326,-)
minorca.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 6.108,-)
critical-illness.co.uk – GBP 4.000,- (ca. EUR 4.887,-)
kleiderschrank.de – EUR 13.000,-
hanfsamen.de – EUR 6.500,-
viren.de – EUR 5.100,-
swingers.de – EUR 5.000,-
schnellkochen.de – EUR 4.500,-
slowakisch.de – EUR 4.000,-
sico.de – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.906,-)
microcredit.fr – EUR 9.500,-
gym.tv – EUR 8.800,-
bluemountains.com.au – US$ 9.659,- (ca. EUR 7.546,-)
olx.ee – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.859,-)
verjaardagskaarten.nl – EUR 5.150,-
stagedepilotage.fr – EUR 5.000,-
lightclub.se – EUR 4.500,-
beso.es – EUR 4.450,-
whisper.co.kr – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.906,-)
Die neueren generischen Endungen wurden diesmal recht gut von .info vertreten:
alex.info – US$ 14.500,- (ca. EUR 11.328,-)
insurancequote.info – US$ 13.750,- (ca. EUR 10.742,-)
carehomes.info – GBP 3.999,- (ca. EUR 4.886,-)
Unter den älteren generischen Endungen war die Stimmung nicht schlecht, auch wenn der Inhaber von mm.net, der die Domain zu US$ 20.000,- (ca. EUR 15.625,-) losschlug, gegenüber dem Einkaufspreis von US$ 16.500,- in 2007 keine großen Sprünge tat. Insbesondere fanden sich mit lottozahlen.net (EUR 12.000,-) und pkw.net (EUR 6.600,-) zwei deutsche Begriffe, die ordentliche Preise erzielten.
mm.net – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.625,-)
reload.net – EUR 15.000,-
freepoker.org – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.063,-)
lottozahlen.net – EUR 12.000,-
airportparking.org – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.719,-)
anadrol.net – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.375,-)
airlinetickets.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.813,-)
vacationhomes.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.813,-)
pkw.net – EUR 6.600,-
pourmaigrir.net – EUR 4.500,-
flagstaff.net – US$ 5.700,- (ca. EUR 4.453,-)
voiceofcivilrights.org – US$ 5.100,- (ca. EUR 3.984,-)
woodflooring.org – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.516,-)
cashmeresweater.net – US$ 4.488,- (ca. EUR 3.506,-)
e-energy.org – EUR 3.500,-
trailers.net – US$ 4.300,- (ca. EUR 3.359,-)
runningshoes.org – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.203,-)
Und .com stellt wieder die teuerste Domain: huddle.com erzielte US$ 131.400,- (ca. EUR 102.656,-), doch beeindruckte dieser Preis nicht übermäßig. Hingegen zeichneten sich eine gute Hand voll Drei-Ziffern-Domains zu Preisen von EUR 19.000,- und EUR 12.000,- vor vielen anderen Domain-Geschäften aus.
yyy.com – US$ 45.444,- (ca. EUR 35.503,-)
processing.com – US$ 33.400,- (ca. EUR 26.094,-)
brainbox.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.438,-)
591.com – EUR 19.000,-
streetfood.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.156,-)
394.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.375,-)
644.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.375,-)
749.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.375,-)
924.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.375,-)
942.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.375,-)
943.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.375,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com
Herbstseminare – Wettbewerbsrecht in Deutschland
Die Wettbewerbszentrale mit Sitz in Bad Homburg veranstaltet ab dem 24. September 2010 ihre Herbstseminare zum Wettbewerbsrecht. Mit insgesamt sechs Veranstaltungen wandern die „Aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht“ startend in Köln quer durch die Republik bis nach Frankfurt/M.
Das Herbstseminar der Wettbewerbszentrale beschäftigt sich, wie es die Tradition verlangt, mit den neuesten Entwicklungen im Bereich des Lauterkeitsrechts. Die Agenda der dreistündigen Seminare weist Themen auf wie Fernabsatz und E-Commerce, Glücksspielwerbung, Preiswerbung, Neue Informationspflichten und weitere aktuelle Themen, die Online-Anbieter nicht übersehen sollten. Teilnehmer werden so von den Referenten Frau Rechtsanwältin Silke Pape und Herrn Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Ruhl auf den neuesten Stand von Gesetz und Rechtsprechung gebracht.
Die Termine für die Veranstaltungen sind:
24.09.2010 – Köln
08.10.2010 – Berlin
12.10.2010 – Stuttgart
18.10.2010 – München
28.10.2010 – Hamburg
03.11.2010 – Frankfurt/M.
Die Seminare beginnen jeweils um 10.30 Uhr und enden je gegen 13.30 Uhr. Die Teilnahme kostet EUR 357,00 (incl. MwSt.), Mitglieder der Wettbewerbszentrale zahlen EUR 297,50 (incl. MwSt.) und es gibt einen Frühbucherrabatt, bei dem man zehn Prozent spart. Im Preis enthalten ist ein seminarbegleitendes Skript. Die Teilnahme wird als Fortbildungsnachweis über 2,75 Zeitstunden gemäß § 15 FAO bescheinigt.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://wettbewerbszentrale.de/de/_seminare/?id=13
Quelle: eigene Recherche