Newsletter-Ausgabe #525: Juli 2010

Themen: Phishing – SWITCH droht mit Domain-Entzug | DNSSEC – Rootserver auf neues Protokoll umgestellt | TLDs – Neues von .fr, .org und .music | essque.com – LG Berlin erkennt Rechtsmissbrauch | nTLDs – neue Strategien für Markeninhaber? | poker.ca – Handel im Glücksspiel-Rausch | SedoPro – Sedo geht auf World Tour

Phishing – SWITCH droht mit Domain-Entzug

Die schweizer Domain-Verwaltung SWITCH sagt Cyberkriminellen verstärkt den Kampf an: ab sofort blockiert SWITCH Domain-Namen, die zu Phishing-Zwecken missbraucht werden oder schädliche Software verbreiten.

In einer Pressemitteilung gab SWITCH vergangene Woche bekannt, die Massnahmen im Kampf gegen Internetkriminalität verstärkt zu haben. Auf der Grundlage der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (kurz AEFV) ist die Registry verpflichtet, einen Domain-Namen zu blockieren und die diesbezügliche Zuweisung zu einem Namenserver aufzuheben, wenn der begründete Verdacht besteht, dass diese Domain benutzt wird, um mit unrechtmäßigen Methoden an schützenswerte Daten zu gelangen, oder um schädliche Software zu verbreiten. Weitere Voraussetzung ist, dass eine in der Bekämpfung der Cyberkriminalität vom schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) anerkannte Stelle die Blockierung beantragt hat. Fehlt der letztgenannte Antrag, kann SWITCH den Domain-Namen für höchstens fünf Werktage blockieren; der Antrag ist jedoch innerhalb dieser Frist nachholbar.

Betroffene Domain-Inhaber sind über die Blockierung umgehend in elektronischer Form zu informieren, was praktisch in der Regel eine eMail an die im WHOIS hinterlegte Adresse bedeuten dürfte. Gleichzeitig fordert SWITCH den Inhaber auf, eine gültige Korrespondenzadresse in der Schweiz anzugeben und sich binnen 30 Tagen zu identifizieren. Kommt der Domain-Inhaber dieser Aufforderung nicht fristgemäß nach, wird die Domain widerrufen.

Wie SWITCH weiter mitteilt, hat das BAKOM die Melde- und Analysestelle Informationssicherheit (MELANI) als eine Behörde im Sinne der AEFV anerkannt. Damit ist sie ermächtigt, bei SWITCH die Blockierung zu verlangen. Das Computer Emergency Response Team von SWITCH, bekannt als SWITCH-CERT, zeigt sich überzeugt von den neuen Möglichkeiten. „Unser Team von Experten arbeitet seit Jahren mit führenden Finanzdienstleistern, dem Bund und Fachleuten auf der ganzen Welt zusammen“, so Dr. Serge Droz, Leiter von SWITCH-CERT. „Wir unternehmen alles, um Schweizer Internetadressen vor Missbrauch zu schützen.“

MELANI finden Sie unter:
> http://www.melani.admin.ch

Die AEFV finden Sie unter:
> http://www.admin.ch/ch/d/sr/784_104/index.html

Quelle: switch.ch

DNSSEC – Rootserver auf neues Protokoll umgestellt

Das Domain Name System (DNS) ist auf bestem Weg, noch sicherer zu werden: wie das US-Wirtschaftsministerium bekanntgab, sind seit vergangener Woche alle 13 Rootserver auf das Sicherheitsprotokoll DNS Security Extensions (DNSSEC) umgestellt.

Bei DNSSEC, der Abkürzung für Domain Name System Security Extensions, handelt es sich um eine Erweiterung des DNS, mit der Authentizität und Datenintegrität von DNS-Transaktionen gewährleistet werden. In der Praxis zielt DNSSEC darauf ab, Sicherheitslücken im Internet wie Cache-Poisoning, DNS-Umleitungen oder DNS-Spoofing zu schließen. Praktisch muss man sich dies so vorstellen: Ein Internetnutzer will eine Anfrage an einen speziellen Internetdienst, etwa einen Webserver (www) stellen und gibt dazu im Browser einen Domain-Namen ein, wie zum Beispie www.domain-recht.de. Damit sein Computer weiss, welche Adresse zu verwenden ist, „fragt“ er einen Nameserver nach der Auflösung des Domain-Namens. Dieser wird nun den Domain-Namen von rechts nach links lesen und zuerst einen der 13 Root-Nameserver nach den autoritativen Nameservern für die TLD „.de“ fragen. Diese Antwort wird ihm gegeben und gespeichert. Danach fragt er weiter bei einem der .de-Nameserver nach der Second Level Domain „domain-recht“. Hat er diese Antwort, fragt er anschließend einen der übergebenen Nameserver nach der Subdomain „www“ ab und liefert diese endgültige Antwort an den Computer des Internetnutzers zurück. Auf dem Computer des Nutzer erscheint dann die Website von www.domain-recht.de. Dieser Prozess läuft natürlich für den Nutzer unbemerkt im Hintergrund innerhalb von Sekundenbruchteilen ab.

Der Ansatzpunkt von DNSSEC ist es nun, durch eine digitale Signatur, die mit jeder Nameserver-Abfrage mitgeliefert wird, sicherzustellen, dass all diese Anfragen auch wirklich zu dem gesuchten Angebot führen. Wikipedia formuliert es wie folgt: Ein DNS-Teilnehmer kann damit verifizieren, dass die durch den Server, mit dem er kommuniziert, gelieferten Zonendaten auch tatsächlich identisch mit denen sind, die der für die Zone autorisierte und die Zone signierende Server ausliefert. Cyberkriminellen soll es damit unmöglich gemacht werden, die Nameserver-Abfragen dazu zu nutzen, den Nutzer auf Drittangebote umzuleiten.

Um die Vorteile von DNSSEC zu nutzen und so eine möglichst hohe Sicherheit zu gewährleisten, bedarf es aber noch einer weit höheren Verbreitung. Doch auch diese Arbeiten laufen: so bietet etwa die deutsche Domain-Verwaltung DENIC seit 2. März diesen Jahres auch für Second Level Domains unter .de die Möglichkeit, am DNSSEC-Testbed teilzunehmen und das zugehörige Schlüsselmaterial zu hinterlegen. Auch EURid, Registry der Europa-Domain .eu, hat DNSSEC vor wenigen Wochen implementiert. Die Internetnutzer selbst müssen übrigens nichts unternehmen, um die Vorteile von DNSSEC zu nutzen – außer abwarten.

Quelle: commerce.gov, heise.de

TLDs – Neues von .fr, .org und .music

Frohe Kunde aus Frankreich: in zwei Jahren soll .fr für alle Europäer zur Verfügung stehen, und die Vorbereitungen laufen. Bei der ebenfalls in Vorbereitung befindlichen Endung .music will man zur Not auch die Rechtskeule schwingen. Und dann haben wir noch ein Geburtstagskind – hier die Kurznews.

Die französische Domain-Verwaltung AFNIC plant, innerhalb der kommenden zwei Jahre die Registrierung von französischen .fr-Domains für alle Unternehmen und Personen mit Sitz in der Europäischen Union zu öffnen. Durch eine öffentliche Befragung,die seit dem 12. Juli 2010 läuft und noch bis 12. September 2010 andauert, will AFNIC seiner Verantwortung als .fr-Registry gerecht werden und jedem Europäer die Möglichkeit geben, sich mit seiner Stimme in das künftige Vergabeverfahren einzubringen. So kann man sich beispielsweise dazu äußern, wie die Identität des Anmelders geprüft werden soll, oder welche WHOIS-Informationen einsehbar sein sollten. Der Fragebogen steht als achtseitiges .pdf-Dokument zum Download zur Verfügung. Nach den bisherigen Vergabebedingungen müssen Unternehmen einen Eintrag im französischen Handelsregister nachweisen, um eine .fr-Domain erhalten zu können; Privatpersonen benötigen eine französische Postadresse. Treuhandmodelle ermöglichen jedoch bereits jetzt eine Registrierung auch für all jene, die keinen Sitz in Frankreich haben.

Wenige Wochen nach .com hat nun auch .org mit den Feierlichkeiten zum 25. Geburtstag begonnen. Am 10. Juli 1985 erblickte mit mitre.org die erste .org-Domain das Licht der Online-Welt, inzwischen sind es über 8,5 Millionen. Die Top Level Domain .org zählt mit .com, .net, .edu, .mil und .int zu den Gründungsendungen des Domain Name Systems, und war ursprünglich, als Vorläufer aller Communities, als Kürzel für gemeinnützige Organisationen gedacht; die Registrierung ist jedoch für jedermann zu jedem legalen Zweck möglich. Die Registry-Funktion hatte – wie heute noch bei .com und .net – VeriSign inne; im Jahr 2003 übernahm jedoch die Public Interest Registry (PIR) gemeinsam mit Afilias das Ruder und führte .org zu ungeahnten Höhen.

Noch zwei Meldungen aus der Welt der nTLDs: die Initiative .music hat verlauten lassen, sich mit Markenanmeldungen die Konkurrenz vom Leib halten zu wollen. Wie CEO Constantine Roussos mitteilt, habe man .music in über 20 Ländern als Marke schützen lassen; potentielle Mitbewerber um die Endung .music könnten versichert sein, dass man diese Rechte im Bedarfsfalle auch geltend machen werde. Ob auch der Spezialglashersteller Schott AG ähnliche Pläne hegt, ist noch nicht überliefert; jedenfalls soll er sich um die Eintragung der US-Marke „.schott“ für Domain-Services bemühen. Damit wäre das in Mainz ansässige Unternehmen das erste mit Sitz in Deutschland, das sich um eine eigene nTLD bemüht. Ob diese Anmeldung jedoch Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten; bisher galten Top Level Domains nicht als eingetragene Marke schützbar.

Quelle: afnic.fr, pir.org, domainnamewire.com

essque.com – LG Berlin erkennt Rechtsmissbrauch

Das Landgericht Berlin beschäftigte sich im Rahmen eines Domain-Streits mit der Frage, inwieweit die Parteien bestimmen können, welches Recht Anwendung findet und ob eine Klage auf Feststellung, dass kein Übertragungsanspruch besteht, rechtens ist (Teilurteil vom 02.03.2010, Az. 15 O 79/09).

Es handelt sich um ein Teilurteil, mit dem das Landgericht in Berlin im eigentlichen Streit entschieden hat. Die Widerklage der Beklagten, in der sie die Kosten des WIPO-Verfahrens geltend macht, konnte noch nicht entschieden werden, da das Gericht das Datum der Zustellung der Widerklageschrift nicht feststellen konnte. Die Beklagte, Betreiberin von Luxushotels und Inhaberin der Marke „essque“ (seit 26.09.2008 auch der Gemeinschaftsmarke), hatte in einem UDRP-Verfahren (WIPO-Entscheidung Nr. D2009-0041) einen Transferanspruch hinsichtlich des Domain-Namens essque.com erlangt, deren Inhaber der Kläger ist. Gegen diesen Spruch des Schiedsgerichts wehrt sich der Kläger und begehrt die Feststellung, dass der Beklagten kein Anspruch auf Übertragung der Domain zusteht. Die Parteien haben beide ihren Sitz im Ausland.

Das Landgericht Berlin sieht die Klage als unbegründet an und wies sie ab. Zunächst geht es von der eigenen Zuständigkeit aus, obwohl beide Parteien ihren Sitz im Ausland haben. Die Zuständigkeit ergebe sich, weil die Domain-Verwaltung, in diesem Falle VeriSign, ihren Hauptsitz in Berlin hat (Art. 23 EuGVVO). Zur Beurteilung des Rechtsstreits komme zudem nach dem deutschen Kollisionsrecht deutsches Recht zur Anwendung, weil die Parteien einvernehmlich davon ausgehen, dass deutsches Recht Anwendung findet. In der Sache jedoch wies das Gericht die Klage ab, weil die Geltendmachung des Feststellungsanspruchs sich nach Auffassung des Gerichts als eine unzulässige Rechtsausübung und damit als treuwidrig im Sinne des § 242 BGB erweise. Der aufgrund der WIPO-Entscheidung bestehende Übertragungsanspruch findet kein Äquivalent im deutschen Recht, das einen solchen Anspruch nicht kennt. Wenn nun der Kläger unter Anwendung des frei gewählten deutschen Rechts festgestellt haben will, dass kein Übertragungsanspruch bestehe, missbraucht er die Möglichkeit, die UDRP-Entscheidung zivilrechtlich überprüfen zu lassen. Im übrigen verhielt sich der Kläger unlauter, weil er die Domain ohne ernsthaften Benutzungswillen in der Absicht registrierte, sich diese vom Inhaber des entsprechenden Kennzeichen- oder Namensrechts abkaufen zu lassen. Er hatte sie kurze Zeit, nachdem er die Domain am 16. November 2008 registriert hatte, der Beklagten zum Kauf angeboten.

Inwieweit im Rahmen der Widerklage der Kläger dazu verurteilt wird, die Kosten der Beklagten für das UDRP-Verfahren zu zahlen, steht noch offen und ist sicher auch von Interesse. Wir werden berichten, sobald eine entsprechende Entscheidung ergangen ist und uns zu Ohren kommt.

Das Urteil des Landgericht Berlins findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/325

Die vorausgegangene Entscheidung der WPO findet man unter:
http://www.domain-recht.de/verweis/324

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: muepe.de, bettinger.de, eigene Recherche

nTLDs – neue Strategien für Markeninhaber?

Mit der näher rückenden Einführung neuer Domain-Endungen kommen Unternehmen nicht umhin, die Strategien zum Schutz der eigenen Kennzeichnungsrechte zu überprüfen und umzubauen. Kein leichtes Geschäft. Welche Tendenzen sich abzeichnen, zeigt uns John McCormac in einer kurzen Untersuchung.

In seiner kurzen Studie geht John McCormac davon aus, dass einige zukünftige Betreiber von nTLDs nur aufgrund der Domain-Registrierungen von Kennzeichenrechteinhabern, die ihre Werte schützen müssen, werden überleben können. Doch stellt sich die Frage, was müssen die Rechteinhaber ins Kalkül ziehen, um eine ungefähre Vorstellung zu erhalten, welche Domains unter welchen Endungen vorsorglich zu registrieren sind. Um eine Aussage zu finden, untersuchte er die Daten von unter anderem als Hoster tätigen Unternehmen, darunter Google, Markmonitor und Sedo.

Die Muster des Domain-Missbrauchs ziehen sich bereits durch bestehende Endungen, so dass man lediglich schauen muss, welche Domains unter bekannten Endungen immer wieder unberechtigter Weise von Dritten registriert wurden. McCormac hat die Endungen .com, .net, .org, .biz, .info, .mobi und .asia herangezogen und im Hinblick auf bekannte Hoster näher angeschaut. Was in der Theorie zunächst einmal einfach aussieht, wird in der Praxis zu Schwerstarbeit, denn letztlich musste er die Daten aller Domains unter den Endungen überprüfen. Das ist eine Menge; McCormac kam auf 119.361.431 Domain-Daten. Die Daten gehen bei den ins Kalkül gezogenen Endungen weit auseinander: während die unter zumindest zwei der Endungen registrierten identischen Domain-Namen bei .com 7,5 Prozent ausmachen, liegt der Anteil unter .biz bei 57,81 und bei .mobi bei 50,97 Prozent.

Die Beispiele google.com und markmonitor.com zeigen die Verteilung der Registrierungen für Unternehmen, die mit der Registrierung Kennzeichenrechte schützen: bei google.com stellte McCormac 3.578 .com-Domains fest, von denen 871 auch unter anderen Endungen zu finden sind, während .com 2.707 einmalige Domains aufweist; die Relation von einmaligen .com- zu mehrfach registrierten Domains beträgt rund 4.1, während die Relation aller .com- zu den einmaligen .com-Domains etwa 1.32 beträgt. Ähnlich sieht es bei markmonitor.com. Hingegen weisen Pay-Per-Click Hoster andere Relationen auf, die deutlich machen, dass man keine Brandprotection betreibt. Die Diskrepanz zwischen einmaligen Domains und denen, die unter mehreren TLDs zu finden sind, beträgt beispielsweise bei dsredirection.com 88,4: von insgesamt 1.672.107 .com-Domains finden sich 18.914 auch unter anderen Endungen wieder. DotASIA, die jüngste TLD im Test, weise, so McCormac, bisher eine der geringsten Raten auf, die auf Brandprotection hinweisen, was auf die zahlreichen ccTLDs in der Region zurückzuführen sein könne. Nichtsdestotrotz resümiert McCormac, ein wesentlicher Anteil der Registrierungen zukünftiger Top Level Domains werde der Schutz von Kennzeichen ausmachen.

Während also McCormac vermutet, es handele sich unter den unterschiedlichen Endungen überwiegend um Defensivregistrierungen und das würde sich bei den nTLDs fortschreiben, hält Antony Van Couvering von Mind+Machines eigene Untersuchungen entgegen, die darauf hinweisen, dass Defensivregistrierungen unter neuen Endungen stark zurückgehen würden, da mit weniger Typein-Traffic zu rechnen sei. Wie Kennzeichenrechteinhaber tatsächlich mit der Einführung neuer Endungen umgehen, lässt sich nur schwer abschätzen, doch handelt es sich bei solchen Untersuchungen und den Meldungen darüber um einen sich selbstverstärkenden Prozess. Nur wissen wir jetzt wieder nicht, welche Aussage, McCormacs oder Van Couverings, den Prozess stärker beeinflusst. Die Entscheidungen fallen zuletzt in den Unternehmen und da sicher abhängig von den verantwortlichen Mitarbeitern.

Den Artikel von McCormac findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/323

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: circleid.com

poker.ca – Handel im Glücksspiel-Rausch

Die vergangene Handelswoche stand ganz unter dem Zeichen des Glücksspiels, wie nicht nur poker.ca, die US$ 400.000,- (ca. EUR 310.078,-) erzielte, belegt, sondern viele nicht so teure Zocker-Domains. Zugleich machte Kolumbiens .co von sich Reden und überraschte mit o.co, die für unglaubliche US$ 350.000,- (ca. EUR 271.318,-) den Inhaber wechselte. Darüber hinaus gab es weiter Überraschendes.

Dass ausgerechnet die kanadische poker.ca zum Spitzenpreis von US$ 400.000,- (ca. EUR 310.078,-) die Liste anführt, scheint kein Wunder zu sein, denn Glücksspiel-Domains sind gerade sehr in, wie etwa freecasino.co.uk, betnet.it und vergleichbare Domains unter anderen Endungen zeigen. Herausragend scheint auch der Preis zu sein, den Overstock.com bereit war, für o.co zu zahlen: US$ 350.000,- (ca. EUR 271.318,-) sind eine Menge Geld für eine Ein-Zeichen-Domain ohne ordentliche Endung, die allerdings laut domainnamewire.com und pcpro.co.uk von Google als internationale Endung behandelt werden wird.

stockcharts.co.uk – US$ 48.000,- (ca. EUR 37.209,-)
freecasino.co.uk – US$ 6.463,- (ca. EUR 5.010,-)

haushaltsauflösungen.de (IDN) – EUR 12.500,-
innovationstag.de – EUR 8.000,-
mydesign.de – EUR 3.570,-

pw.ca – US$ 60.000,- (ca. EUR 46.512,-)
material.pl – EUR 19.500,-
turks.nl – EUR 8.270,-
cleanenergy.ca – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.752,-)
groupon.com.mx – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.752,-)
leads.in – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.752,-)
caravanparks.com.au – US$ 8.877,- (ca. EUR 6.881,-)
betnet.it – EUR 5.000,-
daw.nl – EUR 4.750,-
airtickets.pl – EUR 4.500,-
casinoportal.es – EUR 4.350,-
booking.li – EUR 4.000,-
donald.nl – EUR 3.950,-

Die neueren generischen Endungen weisen neben wenig bedeutenden .info-Verkäufen wieder einmal einen dramatischen Verlust für eine .mobi-Domain auf: holiday.mobi wechselte 2007 noch für US$ 14.500,- den Inhaber, erzielte jetzt aber lediglich US$ 2.000,-.

metric.info – EUR 1.800,-
salento.info – EUR 1.750,-
holiday.mobi – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.550,-)

Die älteren generischen Endungen weisen gute Preise und mit 2012.net für US$ 49.999,- (ca. EUR 38.759,-) sogar einen hervorragenden Preis auf.

2012.net – US$ 49.999,- (ca. EUR 38.759,-)
hands.org – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.628,-)
electricavenue.org – GBP 9.000,- (ca. EUR 10.751,-)
premiumdomains.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.814,-)
trafficjam.org – US$ 6.700,- (ca. EUR 5.194,-)
hkp.org – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.039,-)
haartransplantation.org – EUR 2.600,-
906090.net – EUR 2.500,-
telefonauskunft.net – EUR 2.500,-
cinemas.org – EUR 2.400,-
killer.net – US$ 3.001,- (ca. EUR 2.326,-)
maxter.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.326,-)
americamovil.net – EUR 2.000,-
onlinetraining.org – US$ 2.550,- (ca. EUR 1.977,-)
barbecue.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.938,-)
naturalstone.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.938,-)
publicliabilityinsurance.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.550,-)

Aufgrund der sehr guten Ergebnisse bei den Länderendungen konnte .com mit idol.com (EUR 120.000,-) nicht reüssieren. Doch gleichwohl ist der Preis ansehnlich. Im übrigen war .com diesmal aber nur schwach besetzt:

lolo.com – US$ 37.000,- (ca. EUR 28.682,-)
germanfood.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.628,-)
reducewrinkles.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 10.465,-)
cachorros.com – EUR 10.000,-
posteando.com – EUR 9.999,-
menasolar.com – EUR 8.900,-
bigdogpoker.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.527,-)
onz.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.527,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

SedoPro – Sedo geht auf World Tour

SedoPro bietet ab Ende August seinen SedoPro-Kunden eine World Tour, die von Bosten über Seoul (Südkorea), die Toskana (Chianciano Terme) und London nach Köln führt. SedoPro-Kunden erhalten so vor Ort exklusive Informationen, Workshops und Gespräche für die speziellen Anforderungen ihrer Geschäfte.

Mindestens sieben Veranstaltungen in der ganzen Welt hat Sedo für seine erste World Tour geplant, die vom August diesen Jahres bis in das Jahr 2011 reichen. Sedo kommt mit dieser neuen Form der Kundenbetreuung dem ausgewählten Kundenkreis entgegen. Gab es ehedem lediglich eine Veranstaltung im Jahr, will Sedo jetzt mit mindestens sieben glänzen, die jeweils vor Ort der Interessenten stattfinden.

Den Auftakt macht die Veranstaltung in Bosten (USA), wo Sedo seinen Hauptsitz in den USA hat. Vom 31. August bis 01. September findet die erste Veranstaltung der SedoPro World Tour 2010 im Royal Sonesta Hotel Boston statt. Sie beginnt um 15 Uhr Ortszeit mit einem Cocktailempfang. Bis zum Abend wird Boston unsicher gemacht, damit sich die Teilnehmer kennenlernen können. Richtig los geht es am 01. September: nach dem späten Frühstück mit Sedos Präsidenten (CSO und COO) werden im Laufe des Tages drei Workshops angeboten, und es finden 4-Augen-Gespräche mit Sedo-Mitarbeitern statt.

Hotelzimmer lassen sich für die Boston-Veranstaltung bis 20. August buchen. Preise für die Veranstaltungen werden nicht genannt, dürften aber den Möglichkeiten der SedoPro-Kunden und den Informationen, die sie erhalten, angemessen sein.

Die Termine – soweit bereits benannt, weitere werden hinzukommen – im Überblick:

Boston (USA) – 31. August bis 01. September 2010
Seoul (Korea) – 10. bis 11. September 2010
Chianciano Terme (Italien) – 08. bis 09. Oktober 2010
London (Großbritannien) – November 2010
Köln (Deutschland) – Februar 2011

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.sedoproworldtour.com/en/

Quelle: sedoproworldtour.com, eigene Recherche

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