Themen: EU – Parlament fordert „Löschen statt Sperren“ | VeriSign – CFIT setzt sich vor Gericht durch | TLDs – Neues von .xxx, .jobs und .berlin | DENIC – BGH urteilt erneut zur Störerhaftung | freemarket.com – Bahn frei für US$ 93.000,- | These – kostet .net zehn Prozent von .com? | September – Domaining III in Valencia
EU – Parlament fordert „Löschen statt Sperren“
Die Pläne der EU-Kommission, im Zuge der Bekämpfung kinderporanographischer Inhalte Internetsperren zu errichten, stossen im EU-Parlament auf Widerstand: in einem Entwurf für die Stellungnahme zur sogenannten „Malmström-Richtlinie“ forderte ein Ausschuss die Umsetzung des Gebots „Löschen statt Sperren“.
Im März 2010 hatte Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Innenpolitik, den Entwurf einer EU-Richtlinie vorgestellt, die Regelungen vorsieht, um den Zugriff auf Seiten mit Kinderpornographie zu sperren. In einem von der SPD-Europaabgeordneten Petra Kammerevert vorbereiteten Entwurf zur Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung erteilte das EU-Parlament den Zensurplänen Malmströms nun eine deutliche Absage. Es sei offensichtlich, dass die geplanten Sperrmechanismen leicht umgangen werden könnten und daher kein taugliches Mittel darstellen. Demgegenüber gebe es in der EU funktionierende Netzwerke zur Löschung kinderpornographischer Inhalte. Aktuelle Studien hätten ergeben, dass solche Inhalte in großer Zahl auf Servern in den USA, Australien, Holland und Deutschland gehostet würden; gleichwohl fehle jeder Nachweis, dass die Provider die Inhalte in jene Länder transferierten, in denen ihre Löschung nicht oder nicht binnen angemessener Zeit erfolgt. Zudem warnte Kammerevert, dass technische Sperren die Kontrolle von Kommunikationsströmen im großen Stil ermöglichten und Begehrlichkeiten hinsichtlich anderer unerwünschter Inhalte weckten. „Die Einführung einer europaweiten Zensurinfrastruktur ist daher abzulehnen“, so Kammerevert zusammenfassend.
Unterdessen wies das Bundeskriminalamt (BKA) Kritik an bisherigen Maßnahmen zur Löschung kinderpornographischer Inhalte im Internet zurück. In einer Pressemitteilung gab die Behörde bekannt, wie man das Zugangserschwerungsgesetz derzeit umsetzt: so werden zunächst während eines Zeitraums von einem Jahr keine Seiten mit kinderpornographischen Inhalten im Netz gesperrt, sondern nachdrücklich die Löschung betrieben. Bezogen auf den Betrachtungszeitraum Januar bis Juni 2010 seien jedoch durchschnittlich 40 Prozent der dem Ausland mitgeteilten Webseiten nach einem Zeitraum von einer Woche immer noch abrufbar; bezogen auf die jeweiligen Einzelmonate bewegten sich die Werte im Schwankungsbereich 14 Prozent (Januar) bis 70 Prozent (März). Im Fall von im Inland physikalisch gehosteten Inhalten geht es indes deutlich schneller: hier erfolgt im Regelfall eine Löschung werktäglich binnen weniger Stunden nach Kontaktaufnahme mit dem verantwortlichen Host-Provider. Die festgestellten Werte sind laut BKA angesichts des Umstandes, dass die Evaluation auf einen Zeitraum von einem Jahr angesetzt ist, vorläufiger Natur; verbindliches Zahlenmaterial wird daher wohl erst Anfang 2011 vorliegen.
Es liegt nun an der EU-Kommission, das Richtlinien-Vorhaben mit konkreten Zahlen zu untermauern; entsprechende Berichte sind für Herbst 2010 angekündigt. Unter Berücksichtigung der laufenden Evaluierungen des BKA dürfte sich das Schicksal des Zugangserschwerungsgesetzes damit kaum mehr in diesem Jahr entscheiden.
Den Vorschlag zur „Malmström-Richtlinie“ finden Sie unter:
http://www.domain-recht.de/verweis/321
Quelle: heise.de, bka.de, eigene Recherche
VeriSign – CFIT setzt sich vor Gericht durch
VeriSign Inc., Registry für Top Level Domains mit den Endungen .com und .net, hat in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der „Coalition for ICANN Transparency“ (CFIT) eine Niederlage einstecken müssen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Domain-Preise haben.
Hintergrund der bereits jahrelang andauernden Streitigkeiten ist die Verlängerung des Registry-Vertrages zwischen VeriSign und ICANN im Jahr 2006. Der Vertrag für .com gibt VeriSign das Recht, die Verkaufspreise an die Domain-Registrare innerhalb von sechs Jahren vier Mal um bis zu sieben Prozent zu erhöhen; der Verlängerung ging keine Ausschreibung voraus. Im Fall von .net hatte es zwar eine Ausschreibung gegeben, an der sich unter anderem DENIC eG beteiligt hatte; letztlich erhielt jedoch VeriSign den Zuschlag, wobei für die Verkaufspreise seit dem 1. Januar 2007 keine Obergrenzen mehr gelten. Hiergegen hatte die CFIT, die sich als Interessenvereinigung von Vertretern der Domain Name Industry bezeichnet und in der Vertreter der pool.com-Konzernmutter Momentous.ca dominieren, geklagt, und die Verletzung von Wettbewerbs- und Kartellrecht behauptet. So wandte CFIT unter anderem ein, dass die zwischen ICANN und VeriSign vereinbarten Preise über den üblichen Gebühren eines freien Markts lägen und so die Vormacht von VeriSign untermauern würden.
Während der District Court for the Northern District of California die Klage im Rahmen eines Verfügungsverfahrens noch abgewiesen hatte, gab der U.S. Court of Appeals for the Ninth Circuit der klagenden CFIT im vergangenen Jahr Recht, woraufhin VeriSign um erneute Verhandlung bat. Doch dieser Versuch scheiterte vergangene Woche, so dass VeriSign jetzt nur noch die Möglichkeit bleibt, vor den Supreme Court zu ziehen oder im Hauptsacheverfahren beim District Court erneut sein Glück zu versuchen. Sollte VeriSign verlieren, dürfte dies erhebliche Auswirkungen auf die Domain Name Industry haben; so wird allgemein mit günstigeren Einkaufspreisen für Registrare spekuliert, ohne dass dieser Vorteil jedoch zwingend an die Kunden weitergegeben werden müsste. Um dies zu vermeiden, wird weiter spekuliert, dass VeriSign nun den Versuch einer gütlichen Einigung mit der CFIT startet und hierfür den Geldbeutel öffnet.
Für VeriSign kommt das Urteil zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Mit dem Verkauf seines Geschäfts mit SSL-Zertifikaten an Symantec hat sich das in Delaware ansässige Unternehmen noch mehr auf das lukrative Domain-Geschäft konzentriert – ein Geschäft, an dem durch das Urteil gerüttelt wird. Im schlimmsten Fall verliert VeriSign das gesamte Registry-Geschäft für .com und .net-Domains – ein Szenario, das angesichts der Erfolge von VeriSign allerdings nicht einmal Schwarzmaler für besonders realistisch halten.
Das Urteil des U.S. Court of Appeals finden Sie unter:
http://bretbucket.s3.amazonaws.com/CFIT-Amended.pdf
Quelle: goldsteinreport.com, domainincite.com
TLDs – Neues von .xxx, .jobs und .berlin
Das Domain Name System bleibt für ICANN eine Dauerbaustelle: egal, ob .xxx, .jobs oder .berlin – bei gleich drei Top Level Domains muss die Internet-Verwaltung wichtige Entscheidungen treffen.
ICM Registry Inc., Bewerber um die Rotlicht-Domain .xxx, geht auf Geldsammeltour. Der Vorstand soll beschlossen haben, dass US$ 5 Mio. an frischem Kapital eingesammelt werden sollen; CEO Stuart Lawley soll allein zugestimmt haben, US$ 500.000,- eigenes Geld einzubringen. Der Beschluss geht zurück auf das positive Signal, das .xxx beim ICANN-Meeting in Brüssel erhalten hat. Demnach hat ICANN beschlossen, die Verhandlungen um die Einführung fortzusetzen; alle Hürden sind jedoch längst nicht genommen. Davon zeigt sich ICM Registry jedoch unbeeindruckt: zwischen 110.000 und 162.000 Vorbestellungen sollen bereits vorliegen. Nach einem Bericht der Businessweek erwartet man bei Preisen von US$ 60,- pro Jahr und Domain einen jährlichen Umsatz von US$ 200 Mio., der sich durch ein PayPal-ähnliches Bezahlsystem weiter erhöhen soll. Ob ICANN grünes Licht gibt und wann genau die Registrierung startet, ist jedoch unverändert offen.
Gegen die Pläne zur Liberalisierung der Top Level Domain .jobs regt sich Widerstand. Wie berichtet, hat Employ Media LLC, die Registry der im Jahr 2005 eingeführten Job-Domain, offiziell bei ICANN um eine Liberalisierung gebeten. Sie soll es ermöglichen, statt der bisherigen Beschränkung auf die handelsrechtliche Firma auch Namenstypen wie Berufsbezeichnungen oder geographische Begriffe anzumelden, und so die bisher bescheidenen Registrierungszahlen von etwa 15.000 .jobs-Domains zu steigern. Doch hiermit sind professionelle Jobsucher wie CollegeRecruiter.com, AccountingJobsToday.com oder auch SalesGravy.com nicht einverstanden, weshalb sie bei ICANN gegen diese Pläne protestieren. Sie fürchten offenbar den Wettbewerb und die fehlende Transparenz bei der Vergabe bisher gesperrter Adressen. ICANN-Insider George Kirikos hatte zuvor bemängelt, dass eine Zustimmung ICANNs einem Sittenverfall gleichkäme, sollte jede TLD, deren Businessplan scheitert, eine Liberalisierung der Vergaberegeln gestattet bekommen. Mit einer raschen Entscheidung von ICANN ist daher nicht zu rechnen.
Die dotBERLIN GmbH & Co. KG, Bewerberin um die neue Top Level Domain .berlin, hat Vorteile für jene Organisationen eingefordert, die sich besonders früh um eine Endung beworben haben. In einem Kommentar zur vierten Entwurfsfassung des ICANN-Bewerberhandbuchs weist CEO Dirk Krischenowski darauf hin, dass viele Kandidaten von der Verzögerung profitieren würden, die das nTLD-Programm seit dem Start im Jahr 2005 erfahren habe; noch im Juni 2008 sei man von einem Start im März 2009 ausgegangen. Wer sich daher erst in den letzten 18 Monaten für eine Bewerbung entschieden habe, profitiere von der Vorarbeit und könne Konzepte und Geschäftsmodelle einfach kopieren. Daher sollten jene Bewerber, die vor Juni 2008 oder März 2009 gestartet sind, in der Community Priority Evaluation einen Bonus geniessen. Eine Antwort von ICANN zu dieser Idee steht aus.
Quelle: domainincite.com, theregister.co.uk, icann.org
DENIC – BGH urteilt erneut zur Störerhaftung
Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG ist bei eindeutigen Namensrechtsverletzungen zur Löschung einer Domain verpflichtet. So urteilte das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 17.06.2010, Az. 16 U 239/09) und bestätigte damit das Erstgericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Geklagt hatte der Freistaat Bayern, der im Januar 2008 bemerkt hatte, dass mehrere Domains mit Bezug zu den Regierungsbezirken Bayerns, darunter die Adressen regierung-mittelfranken.de, regierung-oberfranken.de, regierungunterfranken.de und regierung-oberpfalz.de zu Gunsten mehrerer Firmen mit Sitz in Panama registriert worden waren. Der Freistaat sah sich hierdurch in seinem Namensrecht verletzt und erwirkte gegen den im Bundesgebiet ansässigen Admin-C ein rechtskräftiges Versäumnisurteil. Dieser gab seine Stellung während des Verfahrens auf, andere Personen folgten ihm als Admin-C nach. Versäumnisurteile gegen die Domain-Inhaberin konnten an die Anschrift des jeweiligen Admin-C nicht zugestellt werden. Der Freistaat wandte sich daraufhin an die DENIC und begehrte nach den Grundsätzen der Störerhaftung von dieser die Löschung der Domains. Damit konnte er sich vor dem LG Frankfurt/M (Urteil vom 16.11. 2009, Az. 2-21 O 139/09) durchsetzen, woraufhin DENIC in Berufung vor das OLG Frankfurt/M zog.
Doch auch das Oberlandesgericht bejahte einen Anspruch des klagenden Freistaats aus § 12 BGB in Verbindung mit den Grundsätzen der Störerhaftung auf Löschung bzw. Aufhebung der streitgegenständlichen Domains. Wird die DENIC auf eine angebliche Verletzung von Rechten hingewiesen, trifft sie anerkanntermaßen nur eine eingeschränkte Prüfpflicht, nach der sie eine Domain löschen muss, wenn sie ohne weitere Nachforschungen zweifelsfrei feststellen kann, dass ein registrierter Domain-Name Rechte Dritter verletzt. Dafür ist es auch nach Ansicht der OLG-Richter nicht ausreichend, dass ein rechtskräftiges Versäumnisurteil gegen den Admin?C ergangen ist, denn der Bundesgerichtshof hat in der ambiente.de-Entscheidung klargemacht, dass ein rechtskräftigen Urteil gegen den Domain-Inhaber selbst vorliegen muss.
Gleichwohl ist die DENIC in Anbetracht der besonderen Umstände wegen Vorliegens einer eindeutigen, sich aufdrängenden Namensrechtsverletzung zur Löschung der Domain-Registrierungen verpflichtet. Das Gericht überträgt hierzu die Grundsätze der BGH-Rechtsprechung zu ambiente.de, die für das Markenrecht erganggen waren, auf das Namensrecht. Soweit der BGH noch der Ansicht war, eine Rechtsverletzung könne allenfalls dann offensichtlich sein, wenn der Domain-Name mit einer berühmten Marke identisch sei, verzichtet das OLG jedoch auf dieses Kriterium und führt an, dass es sich bei den geschützten Namen um die offiziellen Bezeichnungen der Regierungen der Regierungsbezirke des Klägers handelt. In diesem Zusammenhang bedarf es aber keines Erfordernisses der „Berühmtheit“; durch die Bezeichnung „Regierung“ in Verbindung mit dem Zusatz allgemein bekannter geographischer Regionen werde deutlich, dass der Name allein einer staatlichen Stelle zugeordnet sein kann. Auch ein Sachbearbeiter, der über keine namensrechtlichen Kenntnisse verfügt, könne diese Rechtsverletzung erkennen, zumal die Domain-Inhaberin ihren Sitz in Panama hat.
Das Urteil des Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde in Anbetracht der grundsätzlichen Bedeutung ausdrücklich zugelassen, schon weil das Gericht in dem besonderen Fall des Namens einer öffentlichrechtlichen Gebietskörperschaft das Erfordernis der Berühmtheit verneint hat. Wann der BGH entscheidet, ist noch offen.
Sie finden das Urteil des OLG Frankfurt/M unter:
http://openjur.de/u/52841.html
Sie finden das Urteil des LG Frankfurt/M unter:
http://www.domain-recht.de/verweis/223
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
http://www.domain-anwalt.de
Quelle: bettinger.de
freemarket.com – Bahn frei für US$ 93.000,-
Eine beschauliche Handelswoche liegt hinter uns. Wie frei der Domain-Markt ist, belegt freemarket.com, die mit US$ 93.000,- (ca. EUR 71.850,-) diesmal den Höchstpreis erzielte. Für bunte Tupfer sorgen allerlei Länderendungen.
Breit gefächert präsentierte sich die Liga der ccTLDs, in der sich zehn verschiedene Länderkürzel in den Top Ten wiederfinden. Den Spitzenplatz errang die französische everest.fr mit US$ 22.400,- (ca. EUR 17.305,-). Ihr folgen die australische websitedesign.com.au zu US$ 19.360,- (ca. EUR 14.960,- EUR) sowie die italienische carpooling.it zu EUR 15.000,-. Montenegros Landesendung beweist mit click.me für US$ 17.200,- (ca. EUR 13.288,-) einmal mehr ihr Marketingpotential. Das deutsche Kürzel landet mit der ägyptischen Urlaubsmetropole hurghada.de zu EUR 9.000,- dagegen unter ferner liefen.
finanzblick.de – EUR 5.995,-
trendseiten.de – EUR 4.000,-
alamos-autos.de – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.862,-)
mvh.de – US$ 2.368,- (ca. EUR 1.830,-)
schlafexperte.de – US$ 1.280,- (ca. EUR 989,-)
jugendfrei.de – US$ 1.267,- (ca. EUR 979,-)
www-joyclub.de – US$ 1.152,- (ca. EUR 890,-)
pocketbook.eu – EUR 9.500,-
gameland.eu – EUR 5.350,-
dolls.eu – US$ 3.750,- (ca. EUR 2.898,-)
900.eu – US$ 1.280,- (ca. EUR 989,-)
baumpflege.eu – US$ 1.267,- (ca. EUR 979,-)
falcon.co.uk – GBP 6.075,- (ca. EUR 7.210,-)
dailydeal.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.933,-)
bettors.co.uk – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.477,-)
ecofriendly.tv – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.863,-)
churches.tv – US$ 1.750,- (ca. EUR 1.352,-)
autohaus.tv – US$ 1.280,- (ca. EUR 989,-)
Bei den .com-Verfolgern kann sich diesmal .net mit der etwas sperrigen distancelearning.net zu US$ 30.000,- (ca. EUR 23.177,-) ganz vorne platzieren. Weit unter den Erwartungen dürfte die Domain email.biz geblieben sein, die lediglich EUR 9.500,- erlöste; bleibt zu hoffen, dass man ihr wenigstens das Parking-Schicksal von email.com erspart. Als ebenfalls enttäuschend sind die EUR 2.000,- einzustufen, die wohl kein Ehrenmann für gentleman.info zahlte. Anstand bewies dagegen der künftige Inhaber von ethics.net, der für US$ 22.500,- (ca. EUR 17.383,-) den Zuschlag erhielt.
street.net – US$ 9.505,- (ca. EUR 7.343,-)
onlineschooling.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.090,-)
altenheim.net – EUR 2.000,-
vanity.net – US$ 3.600,- (ca. EUR 2.781,-)
mobilfunkanbieter.net – US$ 1.088,- (ca. EUR 840,-)
goasia.net – US$ 1.274,- (ca. EUR 984,-)
megapoker.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 773,-)
zcx.org – US$ 4.888,- (ca. EUR 3.776,-)
loros.org – EUR 3.500,-
zapatos.org – EUR 3.500,-
tvprogramm.org – EUR 2.900,-
healthyfoods.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.931,-)
dbonhoeffer.org – US$ 2.105,- (ca. EUR 1.626,-)
stdtesting.info – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.931,-)
candida.info – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.545,-)
faire-part.info – US$ 1.920,- (ca. EUR 1.483,-)
synonymes.info – US$ 1.280,- (ca. EUR 989,-)
Neben der bereits genannten freemarket.com kann .com mit fiction.com für US$ 90.000,- (ca. EUR 69.532,-) eine weitere jugendfreie F-Domain im hohen fünfstelligen Bereich aufbieten. Das wars dann aber schon; zu cxc.com mit US$ 21.000,- (ca. EUR 16.224,-) klafft schon eine riesige Lücke, und auch touch-me .com für EUR 12.500,- vermag nicht wirklich zu berühren. Wird also Zeit für einen naturalfacelift.com, der mit US$ 13.000,- (ca. EUR 10.043,-) allerdings nicht ganz billig wird. Weiter verkauften sich:
mailup.com – EUR 11.000,-
gingers.com – US$ 10.875,- (ca. EUR 8.401,-)
fej.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.725,-)
rwp.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.180,-)
bidbuy.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.021,-)
usahat.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.021,-)
usarail.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.249,-)
interlogix.com – US$ 5.400,- (ca. EUR 4.171,-)
sky2.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.863,-)
cleverinvestor.com – US$ 4.999,- (ca. EUR 3.862,-)
localcars.com – US$ 3.700,- (ca. EUR 2.858,-)
cutecats.com – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.704,-)
geeknews.com – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.704,-)
nethandel.com – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.472,-)
singlesbook.com – US$ 3.000,- ca. EUR 2.317,-)
stopspots.com – US$ 2.650,- (ca. EUR 2.047,-)
jobtojob.com – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.931,-)
youspace.com – US$ 2.365,- (ca. EUR 1.827,-)
viewed.com – US$ 2.050,- (ca. EUR 1.583,-)
s-e-o.com – US$ 2.050,- (ca. EUR 1.583,-)
seemehireme.com – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.545,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com
These – kostet .net zehn Prozent von .com?
Hat eine .net-Domain zehn Prozent des Werts einer .com-Domain? Andrew Allemann von domainnamewire.com hat sich mit dieser alten Handelsthese befasst und eine rege Diskussion angestossen.
Die Preisbildung im Domain-Handel zählt zu den großen Unbekannten in der Domain Name Industry. Selbst wer alle Daten und Statistiken aus Verkäufen der letzten 15 Jahre auswertet, wird nur wenige Regeln finden, mit deren Hilfe sich Preise prognostizieren lassen. Eine dieser Regeln lautet „.com is king“, sie unterstreicht die herausragende Bedeutung von .com-Domains. Doch was ist mit .net, .org oder .info? Ein altes Sprichwort unter Domainern sagt nun, dass im Fall von .net der Wert zehn Prozent des Werts der .com-Variante beträgt. Doch Allemann hat dafür keine Belege gefunden: so fand er kein Beispiel aus der Praxis, das diese These belegt hätte. Zudem sei der Verkauf einer .com- oder .net-Domain an einen Domainer etwas anderes als wie ihr Verkauf an einen Laien; man vergleicht Äpfeln mit Birnen. Schließlich mag eine technikrelevante .net-Domain für einen ISP wertvoller sein als die .com-Variante für ein Hobby-Projekt. Verlässliche Rückschlüsse lassen sich demnach nicht ziehen.
Allemanns Überlegungen stießen eine rege Diskussion in seinem Blog an. Doch während einige Domainer berichten, nahezu nie ein Angebot für eine .net-Adresse zu erhalten, hat ein User erst kürzlich US$ 10.000,- für laptops.net geboten, sich jedoch eine Absage eingehandelt, weil dem Inhaber das Gebot bei weitem zu gering war. Dem pflichtete GenericDomains.net-Inhaber Leonard Britt bei, der mit einer .net-Domain kürzlich einen persönlichen Höchstpreis erzielte. Brad von datacube.com bestätigte, häufig .net-Domains zu verkaufen, und eine Quote von etwa 1 bis 20 Prozent des Kaufpreises im Vergleich zu .com-Domains zu verzeichnen. Und auch der Domain-Profi Frank Schilling, einer der renommiertesten Domain-Investoren der Welt, soll zahlreiche .net-Domains sein Eigen nennen.
Doch grau bleibt alle Theorie. Mitten in die Diskussion platzt die Meldung, dass pengyou.com für US$ 100.000,- verkauft wurde – und pengyou.net für den gleichen Preis. Generelle Meinung daher: eine Domain ist so viel wert, wie ihr Käufer bereit ist zu zahlen. Das mag für die Preisbestimmung wenig hilfreich sein, für Preisverhandlungen schafft es jedoch enormen Spielraum!
Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche
September – Domaining III in Valencia
Bereits zum dritten Mal lädt die Domain-Investmentfirma Inverdom zur „Domaining“, die diesmal vom 23. bis zum 25. September 2010 in Valencia staffindet. Der Kongress richtet sich vorwiegend an Investoren und Entwickler von Domain-Namen.
Die Veranstaltung beginnt am Donnerstag, den 23. September 2010 um 16.00 Uhr mit einem Workshop-Tag. Den Auftakt macht ein zweistündiger Vortrag zum Thema „SEO und Domains: Keywords finden“. Hieran schließt sich ein einstündiger Sedo-Workshop für Registrare an. Der eigentliche Kongress beginnt am Tag darauf: Am Freitag, den 24. September 2010 gibt ab 10.30 Uhr ein runder Tisch einen Ausblick auf den Domain-Markt; mit dabei ist der polnische Domainer Daniel Dryzek, dem über 5.000 Domains gehören, darunter money.eu und das deutsche Pendant geld.eu. Ab 12.00 Uhr gibt der Patentanwalt Jorge Bells Ciaurriz einen Einblick in europäisches Domain-Recht. Nach zahlreichen weiteren Vorträgen und Referaten beschliesst um 22.00 Uhr ein Gala-Dinner den Tag. Rein der Erholung dient sodann der Schlusstag: am 25. September 2010 geht es ab 11.30 Uhr auf eine Bootsfahrt, um schließlich ab etwa 21.00 Uhr in einer Disco das Domainer-Tanzbein zu schwingen.
Als Keynote-Sprecher konnte Tim Schumacher, Gründer und CEO der Domain-Handelsplattform Sedo, gewonnen werden. Die Brüder Michael und David Castello vom Castello Cities Network Internet Inc., beide Mitglieder der „Domainer Hall of Fame“, sind ebenfalls angekündigt. Im letzten Jahr verzeichnete die „Domaining“ mehr als 90 Teilnehmer mit zusammen über 200.000 Domains und unterstrich damit ihre Bedeutung unter den Domainer-Konferenzen.
Die „Domaining III“ findet vom 23. bis 25. September 2010 in Valencia (Spanien) statt. Veranstaltungsort ist das Hotel Sorolla Palace, Av.de las Cortes Valencianas, 58 46015 Valencia, ein 4-Sterne-Superior Hotel in fussläufiger Entfernung zur Altstadt. Die Teilnahmegebühren für die Konferenz betragen EUR 150,-; wer nur die Workshops besuchen möchte, ist mit EUR 100,- dabei. Die Preise verstehen sich jeweils inklusive Umsatzsteuer.
Weitere Informationen und Anmeldung möglich unter:
http://encuentros.domaining.es/
Quelle: dnjournal.com