Newsletter-Ausgabe #523: Juli 2010

Themen: nTLDs – erste Domains ab Anfang 2012 verfügbar? | .eu Insights – EURid startet Studien-Serie | TLDs – Neues von .tv, .rf und .cn | hOLG Hamburg – Registrar haftet nicht als Störer | fc-bayern.es – FC Bayern gewinnt vor OLG Köln | slots.ca – Glücksspiel für US$ 206.906,- | September 2010 – EPIK-Conference in Seattle

nTLDs – erste Domains ab Anfang 2012 verfügbar?

Zum 38. Mal traf sich ICANN Ende Juni 2010 in Brüssel, um zur Zukunft des Domain Name Systems zu beratschlagen. Doch was bedeutet das Treffen für die geplante Einführung neuer Top Level Domains (nTLDs)? Antony van Couvering vom TLD-Beratungsunternehmen Minds+Machines versucht eine Standortbestimmung.

Die Fakten zuerst: ICANN hat angekündigt, bei einer Klausurtagung am 24. und 25. September 2010 alle noch offenen Fragen zu nTLDs prüfen zu wollen. Van Couvering erwartet, dass bis dahin Lösungsvorschläge für alle streitigen Fragen auf dem Tisch liegen. In welchen Fragen Streit herrscht, lässt sich abschliessend nicht darstellen; die grundsätzliche Linie gibt der vierte Entwurf des Bewerberhandbuchs jedoch vor, soviel ist sicher. Als letztes Kernproblem hat van Couvering den Streit um MOPO (Morality and Public Order) ausgemacht. Dabei geht es um die Frage, wann eine Bewerbung wegen Verstosses gegen Moral und öffentliche Ordnung zurückzuweisen ist. Vor allem der Regierungsbeirat (GAC) wies eindringlich darauf hin, dass es hier an internationalen Standards fehle, was die Regelungen im Entwurf schlicht praxisuntauglich mache. Van Couvering vermutet, dass ICANN nun ein Panel etabliert, das im Einzelfall entscheidet, ob eine Bewerbung diese Hürde nimmt. Man sollte jedoch nicht verkennen, dass bei einem Grossteil der Bewerbungen – man denke an .sport oder .music – in diesem Punkt keine ernsthaften Probleme zu erwarten sind.

Ein Einlenken will van Couvering auch bei Inhabern von Markenrechten ausgemacht haben. So hätten sich die schärfsten Kritiker von nTLDs, darunter die BBC, Nestle und das amerikanische Rote Kreuz, in konstruktiven Dialogen in die Gespräche eingebracht. Charlotte Walters vom Telekommunikationsunternehmen Orange etwa gab zu Protokoll, dass defensive Registrierungen wohl ein Dauerthema bleiben, die neuen Endungen jedoch vor allem langfristig Potential etwa im Marketing bringen. Verschiedene Schutzmechanismen wie die Uniform Rapid Suspension (URS), das Trademark Clearing House, die Post Delegation Dispute Resolution Procedure (PDDRP) und die Registry Restrictions Dispute Resolution Procedure (RRDRP) sollen dafür sorgen, dass ihre Rechte ausreichend gewahrt sind und im Streitfall effektive Regelungen zur Verfügung stehen, um Rechtsverletzungen entgegenzutreten. Selbst ganze Registries sollen geschlossen werden können, wenn sie vorsätzlich und systematisch Rechte geistigen Eigentums verletzen, weshalb auch das GAC nicht länger fürchtet, dass in den Ländern dieser Welt mit der Einführung neuer Endungen der IP-Himmel auf die Köpfe kracht.

Zusammenfassend spricht nach Ansicht von van Couvering viel dafür, dass beim nächsten ICANN-Meeting im kolumbianischen Cartagena de Indias, das vom 5. bis 10. Dezember 2010 stattfindet, die Würfel fallen und die Endfassung des Bewerberhandbuchs veröffentlicht wird. Mit der Endfassung steht auch fest, wann sich erstmals das Fenster für potentielle Bewerber öffnet; van Couvering rechnet dafür mit dem Zeitraum April bis Juli 2011. Die ersten neuen Domain-Namen wären dann ab Anfang 2012 registrierbar; aber wer die Mechanismen bei ICANN kennt, sollte sich hierauf nicht verlassen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.icann.org

Quelle: mindsandmachines.com, eigene Recherche

.eu Insights – EURid startet Studien-Serie

EURid, Verwalterin der europäischen Top Level Domain .eu, hat unter dem Namen „.eu Insights“ eine neue Serie von Domain-Studien angekündigt. Den Auftakt machen zwei Berichte, die sich mit der Relevanz von TLDs und der Kategorisierung von Angeboten unter verschiedenen TLDs befassen.

„How Top Level Domain Customer Service and Brand Influence Customer Buying Behaviour“ sowie „What’s in a domain name extension?“ – so lauten die Titel der beiden ersten, nur in englischer Sprache verfügbaren Studien, in denen die Brüsseler EURId die Domain-Welt erklärt. Sie beruhen auf Umfragen und Recherchen, die EURid gemeinsam mit Vertretern der Domain Name Industry durchgeführt hat. Ziel der Studien ist es, all jenen einen Einblick in die Welt der Domains zu geben, die mit ihr bisher nicht vertraut sind.

Im Rahmen der ersten Studie hat EURid Umfragen in zehn EU-Mitgliedsländern mit jeweils 400 Teilnehmern durchgeführt, um herauszubekommen, für wie bekannt und relevant die Befragten eine TLD halten und welche sie selbst bevorzugen würden. Wenig überraschend dominierte bei der Bekanntheitsumfrage .com und die jeweilige Landesendung das Ergebnis, die auf Werte von je weit über 90 Prozent kamen. Unter den neueren Endungen soll sich .eu mit einer Wiedererkennung von 70 Prozent vor .info (55 Prozent) und .biz (40 Prozent) platziert haben. Ein ähnliches Bild ergibt die Relevanzumfrage, die wiederum von .com und der Landesendung im Umfrageland angeführt wird; sowohl in Schweden als auch der Tschechischen Republik gelingt es dem jeweiligen Landeskürzel hierbei sogar, .com zu übertrumpfen.

Die Studie „What’s in a domain name extension?“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Inhalte unter den führenden Domain-Endungen zu untersuchen und zu kategorisieren. Dazu hat man jeweils 5.000 Domains herausgepickt und getestet. Quer über alle TLDs dominieren geschäftliche Angebote, die durchschnittlich 27,3 Prozent ausmachen. Auf Platz zwei und 23,9 Prozent folgen bereits Angebote mit Pay-per-Click Werbung; pornographische Angebote machen entgegen landläufiger Meinung nur ein Prozent der Inhalte aus. Als besonders business-zentriert erweist sich .eu, mit einem überdurchschnittlichen Anteil von 36,3 Prozent der untersuchten Domains; .com kommt auf lediglich 30,5 Prozent. Für Pay-per-Click Werbung scheint .eu dagegen wenig attraktiv zu sein: nur 14,6 Prozent der getesteten Domains nutzen die Inhaber zu diesem Zweck, bei .com sind es 27,7 Prozent und bei .info gar 29,2 Prozent.

Trotz aller harter Zahlen – an einigen Stellen können (oder wollen?) die Studien nicht verheimlichen, wer sie in Auftrag gegeben hat. Dem Internetnutzer solls egal sein; vor allem beim Aufbau eines Domain-Portfolios geben die Studien wertvolle Hinweise, welche TLDs den Markt dominieren und welche TLDs für die eigenen Zwecke bestenfalls untergeordnete Bedeutung haben.

Die Studie „How Top Level Domain Customer Service and Brand Influence Customer Buying Behaviour“ finden Sie unter:
> http://www.eurid.eu/files/eu_insights_1.pdf

Die Studie „What’s in a domain name extension?“ finden Sie unter:
> http://www.eurid.eu/files/eu_insights_2.pdf

Quelle: eurid.eu

TLDs – Neues von .tv, .rf und .cn

Heute wird es international: sowohl in Russland als auch in China drücken die Domain-Verwaltungen aufs Tempo, um bereits in Kürze vollständig internationalisierte Domains in Landessprache unterhalb des Landeskürzels anbieten zu können. Auf Tuvalua streitet man dagegen um Geld – hier unsere Kurznews.

Der Inselstaat Tuvalu hat seinen Unmut über die Erlöse aus der Vermarktung des Landeskürzels .tv geäussert, die im Dezember 2006 von der .com- und .net-Registry VeriSign übernommen wurde. In einem Interview mit Radio New Zealand International sprach Tuvalus Finanzminister Lotoala Metia von „Peanuts“, die VeriSign für die Rechte zahle. Nach offiziell nicht bestätigten Angaben erhält Tuvalu derzeit geschätzte US$ 2,0 bis 2,2 Mio. im Jahr, zum Teil ist auch von einem Betrag von US$ 1,0 Mio. im Quartal die Rede. Der aktuelle Kontrakt läuft noch bis 2016; zwar habe man sich laut Metia in Verhandlungen befunden, sich jedoch auf keinen akzeptablen Betrag einigen können. Angeblich soll VeriSign zusätzlich eine Million US-Dollar geboten haben, wenn der Vertrag im Gegenzug um weitere fünf Jahre verlängert wird. Es gilt, die weiteren Entwicklungen im Auge zu behalten, denn mittelfristig dürften die Registrierungsgebühren vor einer Erhöhung kaum gefeit sein.

RU-CENTER, Verwalterin des russischen Länderkürzels .ru, haut bei der Einführung von .rf, der kyrillischen IDN-Variante des Länderkürzels, kräftig auf die Werbepauke. Seit 15. Juli 2010 läuft Phase drei der Sunrise Period, in der unter anderem Unternehmen und nicht-kommerzielle Organisationen mit Sitz in Russland sowie Massenmedien ihre IDNs bevorzugt registrieren können. Zudem hat man mit ?????????.?? und ?????????????.?? die beiden ersten funktionsfähigen, vollständig kyrillischen Domains online gestellt. Und der Bedarf für weitere Domain-Namen scheint vorhanden: nach Angaben der Registry haben bisher zehn Prozent der russischen Markeninhaber ihre .rf-Domain gesichert; insgesamt erwartet man bis zum Ende der Sunrise etwa 50.000 Registrierungen. Für die Allgemeinheit sind Adressen unter .rf voraussichtlich ab 1. Oktober 2010 registrierbar.

Und wo wir gerade beim Thema IDNs sind: beim Meeting in Brüssel gab ICANN bekannt, dass bereits in Kürze vollständig internationalisierte Domain-Namen in chinesischer Sprache für die Landesendung von China (.cn), Hongkong (.hk) und Taiwan (.tw) zur Verfügung stehen. Wie kurz, hat nun die chinesische Registry China Internet Network Information Center (CNNIC) angekündigt: bereits im August 2010 sollen die ersten .??-IDNs funktionsfähig sein. Eine Reihe von technischen Problemen bei der Umsetzung sei gelöst, so der stellvertretende CNNIC-Direktor Li Xiaodon. Eine Unterscheidung zwischen traditionellem und vereinfachtem Chinesisch soll nicht erfolgen, sondern beide Domains die gleiche Adresse auflösen.

Weitere Informationen zu .tv finden Sie unter:
> http://www.verisign.tv/

Den „Implementation Plan“ für kyrillische .rf-Domains finden Sie unter:
> http://za-rf.ru/node/102

Informationen zur Registrierung von kyrillischen .rf-Domains finden Sie unter:
> http://nic.ru/dns/service/en/rf_tm.html

Quelle: domaincite.com, goldsteinreport.com, peopledaily.com.cn

hOLG Hamburg – Registrar haftet nicht als Störer

Ein Domain-Registrar haftet nicht als Störer für Rechtsverletzungen, die seine Kunden im Rahmen von Domain-Parking begehen. Zu diesem Ergebnis kommt das hOLG Hamburg in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 29.04.2010, Az. 3 U 77/09) und bestätigte damit das Urteil erster Instanz.

Der Kläger ist Rechtsanwalt und Inhaber einer Wortmarke, die Schutz für Sammlungen von Internetadressen geniesst. Die Beklagte hielt für eine Kundin eine .eu-Domain registriert, die der Marke entsprach; bei Eingabe des Domain-Namens wurde der Nutzer auf eine Parking-Seite von Sedo weitergeleitet, die eine Sammlung von Internetadressen enthielt. Nachdem der Kläger die Beklagte außergerichtlich zunächst fälschlich als Inhaberin der Domain abgemahnt hatte, nahm er sie nunmehr gerichtlich als Tech-C in Anspruch und verlangte, dass es die Beklagte unterlassen solle, das Zeichen durch ihre Kundin in der Form einer Weiterleitung auf das Parking-Angebot nutzen zu lassen, wenn beim Aufruf der Domain eine Sammlung von Internetadressen zugänglich gemacht wird. Das LG Hamburg wies die Klage zurück, da die Beklagte nicht passivlegitimiert ist (Urteil vom 30.04.2009, Az.: 315 O 581/08) und insbesondere nicht als Störerin hafte. Der Kläger zog daraufhin in Berufung vor das hOLG Hamburg.

Doch auch vor dem Berufungsgericht zog der Kläger den Kürzeren. Zwar hatte die Kundin zwischenzeitlich gegenüber dem Kläger eine Unterlassungserklärung abgegeben, für das hOLG Hamburg war die Klage jedoch von Anfang an unbegründet. Das Gericht verwies auf die allgemeinen Regeln zur Störerhaftung; danach setzt die Haftung als Störer die Verletzung von Prüfpflichten voraus, deren Umfang im Einzelfall nach Zumutbarkeitskriterien zu bestimmen ist. Im Streitfall müsste die Beklagte, wenn sie dem Ansinnen des Klägers entsprechen wollte, die Domain ständig überwachen, nachdem sie auf die mögliche Markenverletzung hingewiesen worden war, einer Weiterleitung nachspüren, die Domain aufrufen und den darin eingestellten Inhalt überprüfen. Dann müsste sie in eine Rechtsprüfung dahin eintreten, ob die eingetragene Marke mit dem eingetragenen Waren-/Dienstleistungskatalog durch den Auftritt des Registranten verletzt wäre. Dazu müssten auch Erwägungen dazu angestellt werden, ob die Verwendung einer Domain für den beschriebenen Inhalt eine markenmäßige Benutzung darstellt. Für den Laien wie einen Registrar ist dies aber unzumutbar. Es ist zudem ein Leichtes, den Inhaber der Domain bei EURid in dem dazu vorgesehenen Verfahren zu ermitteln und als Zeichenverletzter in Anspruch zu nehmen; eines Rückgriffs auf den Registrar bedarf es also nicht. Die Revision liess das hOLG nicht zu, das Urteil ist rechtskräftig.

Das Urteil der sonst in Störerfragen strengen Hamburger Richter schafft für Registrare ein gutes Stück Rechtssicherheit. Als technischer Dienstleister kann dem Registrar nicht die Prüfung schwieriger Rechtsfragen aufgebürdet werden, zumal er in den wenigsten Fällen sichere Kenntnis über alle relevanten Umstände hat. Und letztlich würden die Kosten solcher Prüfungen beim Kunden landen, indem Domain-Namen teurer werden; dies kann niemand wollen.

Das Urteil finden Sie unter:
> http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/412.php

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: eigene Recherche

fc-bayern.es – FC Bayern gewinnt vor OLG Köln

Der deutsche Fussballrekordmeister FC Bayern München hat im Streit um die Domain fc-bayern.es einen juristischen Sieg errungen: nach einer Entscheidung des OLG Köln verletzt die Registrierung der Domain die Namensrechte an der Unternehmensbezeichnung „FC Bayern München AG“ (Urteil vom 30.04.2010, Az. 6 U 208/09).

Der Beklagte war Inhaber der inzwischen wieder gelöschten Domain fc-bayern.es, ohne sie jedoch im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Streitig blieb, ob der Domain-Inhaber auch vorgehabt hatte, die Adresse zum Verkauf anzubieten. Die Klägerin, bei der es sich zunächst offenbar um den „FC Bayern München eV“ gehandelt hatte, während später das Gerichtsverfahren von der „FC Bayern München AG“ fortgeführt wurde, sah hierin eine Verletzung von Namensrechten und mahnte den Beklagten ab. Als dieser die Zahlung von Abmahnkosten verweigerte, kam es zum Klageverfahren vor dem LG Köln (Az. 84 O 133/09). Dies konnten die Münchner für sich entscheiden, woraufhin der Beklagte vor das OLG Köln zog und mit seiner Berufung unter anderem geltend machte, dass es für namensrechtliche Ansprüche aus § 12 BGB an einer Verletzung schutzwürdiger Interessen der Klägerin fehle. Der Verkehr erwarte nicht, unter der spanischen Domain eine Internetseite der Klägerin zu finden, sondern einen spanischen Fanclub.

Doch dieser Auffassung wollte sich auch das OLG Köln nicht anschliessen und sprach der FC Bayern München AG einen Unterlassungsanspruch aus § 12 BGB zu, weshalb sie Freistellung von den ihr durch die Abmahnung entstandenen Kosten verlangen konnte. Die Abkürzung „FC Bayern“ für die vollständige Unternehmensbezeichnung „FC Bayern München AG“ genießt nach Ansicht des OLG den Schutz des § 12 BGB. Den Ausführungen des Landgerichts, dass auch die abgekürzte Bezeichnung „FC Bayern“ Namensschutz genießt, sei nichts hinzuzufügen. Es ist seit langem anerkannt, dass auch aus einem Namen abgeleitete Abkürzungen und Schlagworte Namensschutz genießen können. Dass die Bezeichnung „FC Bayern“ die Voraussetzungen hierfür erfüllt, steht für das OLG außer Frage. Auch die Zuordnungsverwirrung bejahte das Gericht. So nimmt der Verkehr bei einer .de-Domain, die aus dem Namen eines ausländischen Unternehmens besteht, an, der Internetauftritt stamme von diesem Unternehmen. Entsprechend verhält es sich umgekehrt bei ausländischen Domains, die allein aus dem Namen eines deutschen Unternehmens bestehen. Wer etwa in Spanien der Domain fc-bayern.es begegnet, erwartet, dort den Internetauftritt des Namensträgers vorzufinden. Die Registrierung der Domain fc-bayern.es verletzte daher das Namensrecht.

Nicht nur für Rechtsanwälte von Bedeutung sind die Ausführungen des OLG Köln zum Streitwert, den es für die Namensrechtsverletzung im Streitfall mit EUR 50.000,- bemessen hat. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass die spanische Domain nur ein Randgeschäft der Klägerin betrifft und ihre Interessen daher in deutlich geringerem Maße verletzt sind, als dies bei einer .de-Domain der Fall wäre. Im Fall von Markenrechtsverletzungen liegt der Streitwert oft höher, womit auch das Kostenrisiko der Parteien steigt. Einen Regelstreitwert für Markensachen von EUR 50.000,00, wie er oft unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.03.2006 (Az. I ZB 48/05) reklamiert wird, gibt es jedoch nicht; wie bei Namensrechtsverletzungen sind stets die Umstände des Einzelfalls maßgeblich.

Das Urteil finden Sie unter:
> www.aufrecht.de/6513.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: aufrecht.de

slots.ca – Glücksspiel für US$ 206.906,-

Die beiden vorvergangenen Handelswochen zusammen erbrachten ein respektables Gesamtergebnis und die Überraschung, dass die kanadische Domain slots.ca zum Preis von US$ 206.906,- (ca. EUR 162.918,-) die teuerste .com-Domain, sz.com zum Preis von US$ 125.000,- (ca. EUR 98.425,-), abhängt.

Es ist das erste Mal, dass eine kanadische Domain die Liste anführt. Die Domain slots.ca kostete exakt US$ 206.906,- (ca. EUR 162.918,-) und zeigt, dass nach wie vor Online-Glücksspiele im Internet massive Geldquellen sind. Da rentiert sich die vermietung.de für EUR 23.000,- schon kaum mehr, erzielte gleichwohl einen sehr guten Preis, wie überhaupt einige ordentliche .de-Domains auf dem Markt waren. Aber auch die britische Endung zeigte sich, bei deutlich günstigeren Preise, mit zwei .org.uk-Domains.

vermietung.de – EUR 23.000,-
cafe.de – EUR 15.000,-
hfk.de – EUR 12.000,-
kopfhörer.de (IDN) – EUR 6.500,-
moebeltransporte.de – EUR 4.400,-
wandmotive.de – EUR 4.000,-
3d-fernseher.de – EUR 3.800,-
oesterreich-urlaub.de – EUR 3.570,-
my-shirt.de – EUR 3.400,-
starseller.de – EUR 3.000,-
versandhandelssoftware.de – EUR 2.500,-
mappen24.de – EUR 2.200,-
rentenerhoehung.de – EUR 2.200,-
iolo.de – US$ 2.756,- (ca. EUR 2.170,-)

weights.co.uk – GBP 6.610,- (ca. EUR 7.908,-)
americanholidays.co.uk – GBP 6.500,- (ca. EUR 7.776,-)
crazycasino.co.uk – GBP 3.500,- (ca. EUR 4.187,-)
slots.org.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.589,-)
betting.org.uk – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.991,-)

docs.com.cn – US$ 31.000,- (ca. EUR 24.409,-)
gezocht.nl – EUR 20.000,-
budgetair.in – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.748,-)
equip.me – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.811,-)
seo.es – EUR 6.000,-
tou.ch – EUR 5.500,-
tarta.se – EUR 5.000,-
tech.tv – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.937,-)
name.tv – US$ 4.888,- (ca. EUR 3.849,-)
ill.nl – EUR 3.800,-
logodesign.ca – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.543,-)
ebaby.se – EUR 3.000,-

Die jungen generischen Domain-Endungen waren diesmal mit zwei .biz- und einer .info-Adresse vertreten, die jedoch keine wirklich überraschenden Preise bereit hielten:

sales.biz – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.150,-)
africa.biz – EUR 2.695,-
competitions.info – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.361,-)

Aber auch die ältere Generation von gTLDs hielt sich deutlich zurück. Dass boxing.net lediglich US$ 15.000,- (ca. EUR 11.811,-) erzielte und nun eine Parking-Site beherbergt, erscheint eher unsportlich. Da zeigt sich das Blog unter cambridge-mit.org, die mit US$ 13.100,- (ca. EUR 10.315,-) dabei war, deutlich wissenschaftlicher.

boxing.net – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.811,-)
cambridge-mit.org – US$ 13.100,- (ca. EUR 10.315,-)
medikamente.net – EUR 8.430,-
gwp.org – US$ 9.888,- (ca. EUR 7.786,-)
americorps.org – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.693,-)
exe.org – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.693,-)
cinema.org – US$ 8.238,- (ca. EUR 6.487,-)
landlordinsurance.net – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.512,-)
drogist.net – EUR 5.000,-
ihealthcoalition.org – US$ 6.200,- (ca. EUR 4.882,-)
textbooks.org – US$ 6.100,- (ca. EUR 4.803,-)
compensationclaims.net – GBP 4.000,- (ca. EUR 4.785,-)
universallifeinsirance.org – US$ 5.200,- (ca. EUR 4.094,-)
creditcardcomparison.net – US$ 5.149,- (ca. EUR 4.054,-)
privatestudentloan.net – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.016,-)
dishtv.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.937,-)
kobo.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.937,-)
teenparents.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.937,-)
cannes.net – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.543,-)
privateloanconsolidation.net – US$ 4.400,- (ca. EUR 3.465,-)
accidentclaim.net – GBP 2.750,- (ca. EUR 3.275,-)
compensationclaim.net – GBP 2.750,- (ca. EUR 3.275,-)
hostingreviews.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.150,-)
jee.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.150,-)
carehomes.net – EUR 2.500,-

Die .com-Domain mit dem höchsten Preis, sz.com zu US$ 125.000,- (ca. EUR 98.425,-), hätte einer deutschen Tageszeitung gut angestanden, befindet sich aber nunmehr in chinesischer Hand und lässt schon mal weit blicken. Neben dieser bewegte sich noch sydneyhotels.com zum Preis von US$ 100.000,- (ca. EUR 78.740,-) im sechsstelligen Dollarbereich. Dafür war das untere Mittelfeld mit gleich drei Domains zu US$ 50.000,- bestückt.

sz.com – US$ 125.000,- (ca. EUR 98.425,-)
sydneyhotels.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 78.740,-)
knowyouroptions.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 39.370,-)
videodating.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 39.370,-)
xyz.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 39.370,-)
363.com – US$ 41.000,- (ca. EUR 32.283,-)
safetysupplies.com – US$ 29.000,- (ca. EUR 22.835,-)
336.com – US$ 25.350,- (ca. EUR 19.961,-)
rnr.com – US$ 24.712,- (ca. EUR 19.461,-)
uspo.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.748,-)
woodshutters.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 13.780,-)
weightlosstips.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 13.386,-)
smartphoto.com – US$ 16.800,- (ca. EUR 13.228,-)
winportal.com – EUR 13.000,-
coa.com – US$ 16.500,- (ca. EUR 12.992,-)
highyieldsavingsaccount.com – US$ 16.200,- (ca. EUR 12.756,-)
ndex.com – US$ 15.250,- (ca. EUR 12.008,-)
keku.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.811,-)
stackit.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.811,-)
completecommerce.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 11.024,-)
detektei.com – EUR 11.000,-
ecsi.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.236,-)
gtb.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.449,-)
trouvaycauvin.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 8.268,-)
liked.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.874,-)
pcnames.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.874,-)
saraiva.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.874,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

September 2010 – EPIK-Conference in Seattle

Das Inhalte-Netzwerk EPIK hat eine neue Domainer-Veranstaltung ins Leben gerufen: Mitte September 2010 findet in Seattle die Premiere der „EPIK Developers Conference“ statt.

Die erste EPIK-Konferenz, die künftig jedes Jahr stattfinden soll, richtet sich an alle, die an der Entwicklung von Domain-Namen interessiert sind. Die Veranstaltung beginnt am Abend des 15. September 2010 mit einem Empfang, die eigentliche Konferenz folgt dann am 16. und 17. September 2010. Neben sozialem Netzwerken sind mehrere Referate geplant, die der Wissensvermittlung dienen. Die Agenda ist noch nicht veröffentlicht; auf der Vorbereitungsliste stehen jedoch Themen wie ein Ausblick auf die Domain Name Industry, wie man entwicklungsfähige Domains ohne Bankenhilfe erwirbt, Verbesserung des Pageranks in Suchmaschinen, die Entwicklung von Inhalten und der Verkauf entwickelter Webangebote. Dazu gibt es Studien anhand echter Fälle, mit echten Daten und Zahlen.

Schließlich muss man auch nicht auf die obligatorische Auktion verzichten, ohne die Domainer-Konferenzen kaum mehr vorstellbar sind. Die Auktion ist für 16. September 2010 angesetzt. Unmittelbar im Anschluss an die Auktion ist eine Rahmenveranstaltung für Partner und/oder Partnerin geplant, wobei unter anderem eine dreistündige Kreuzfahrt mit Bar und einem 4-Gänge-Menü angekündigt ist.

Die EPIK Developers Conference findet vom 15. bis 17. September 2010 im „The Edgewater Hotel“, 2411 Alaskan Way, Pier 67 in Seattle (WA) 98121 statt. Die Zimmerpreise beginnen bei US$ 199,-, mit Blick auf das Wasser sind es US$ 30,- mehr. Die Teilnahmegebühren an der Konferenz selbst belaufen sich auf US$ 795,-; wer sich erst vor Ort anmeldet, muss US$ 995,- zahlen.

Registrierung und Anmeldung unter:
> http://epik.com/conf/register.php

Quelle: epik.com

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