Newsletter-Ausgabe #522: Juli 2010

Themen: Websperren – EU-Kommission auf Zensursula-Kurs | Statistik – die ganze Welt ein (Fuss-)Ball? | TLDs – Neues von .ee, .bg und .lk | UDRP – gilt „bad faith“ auch gegen Dritte? | iphone-werkstatt.de – Abmahnwelle durch Apple? | sex.com – Sedo versteigert Skandal-Domain! | September – Domainvermarkterforum in München

Websperren – EU-Kommission auf Zensursula-Kurs

Die Diskussionen um die Einführung von Websperren finden auf europäischer Ebene ihre Fortsetzung: anlässlich der Debatten um einen Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommissarin für Innenpolitik Cecilia Malmström blieb die Politik einmal mehr konkrete Aussagen schuldig.

Während in Deutschland Gesetzesentwürfe diskutiert werden, die das erst am 23. Februar 2010 in Kraft getretene Zugangserschwerungsgesetz durch ein neues Löschgesetz ersetzen sollen, dauern die Diskussionen auf EU-Ebene an. Im März 2010 hatte Malmström den Entwurf einer EU-Richtlinie vorgestellt, die Regelungen vorsieht, um den Zugriff auf Seiten mit Kinderpornographie zu sperren. Das Ziel dieser Richtlinie ist die Festlegung von Mindestvorschriften zur Definition von Straftaten und Strafen auf dem Gebiet der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Konkret auf das Internet bezogen, verlangt Artikel 21 des Richtlinienvorschlags: „Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, damit der Zugang von Internet-Nutzern zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, gesperrt wird. Die Zugangssperrung erfolgt vorbehaltlich angemessener Schutzvorschriften; insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Sperrung auf das Nötige beschränkt wird, dass die Nutzer über die Gründe für die Sperrung informiert werden und dass Inhalteanbieter im Rahmen des Möglichen darüber unterrichtet werden, dass sie die Entscheidung anfechten können.“ Ergänzt wird diese Regelung durch einen zweiten Absatz, in dem es heisst: „Unbeschadet des Vorstehenden trifft jeder Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen, damit Webseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, aus dem Internet entfernt werden.“

In der Begründung ihres Vorschlags verweist Malmström auf Argumente, die bereits die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen herangezogen hatte. Anlässlich einer Anhörung vor dem EU-Parlament wollten aber auch dort nicht alle Experten dieser Einschätzung folgen. Wie das Online-Magazin heise.de berichtet, meldet Ulrike Sachs vom Bündnis „White IT“ bereits eine mangelnde Faktenlage an, ob Kinderpornografie über das World Wide Web oder andere Kanäle wie Peer-to-Peer-Netzwerke verteilt werde, so dass Websperren leer liefen. Christian Bahls vom Rostocker Verein „Missbrauchsopfer gegen Internetsperren“ (MOGIS) bemängelte, dass man sich über die Folgen von Websperren zu wenig Gedanken mache, und forderte die Untersuchung von Zahlungsströmen von kommerziellen Kinderpornografie-Ringen. Malmström musste einräumen, dass es zwar Handel mit Kinderpornografie gäbe; zum Umfang wisse man jedoch nichts. Für Herbst kündigte sie konkrete Zahlen an; dann soll der Richtlinienvorschlag neu diskutiert werden.

Sollte der Vorschlag von Malmström umgesetzt werden, sind die Folgen für Deutschland noch unklar. Bei der Umsetzung von Richtlinien hat jeder EU-Mitgliedsstaat einen gewissen Spielraum, in dem er entscheiden kann, wie er nationale Regelungen gestaltet. Und bis zur nächsten Bundestagswahl ist es ja schließlich noch ein gutes Stück hin.

Den Vorschlag für die Richtlinie finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/321

Quelle:  heise.de, eigene Recherche

Statistik – die ganze Welt ein (Fuss-)Ball?

Das hatten wir schon besser: mit Ausnahme von .com bleibt im Juni 2010 jede der weltweit wichtigsten Top Level Domains hinter den Zahlen des Vormonats zurück. Regiert in der Welt der Domains vielleicht der (Fuss-)Ball?

Verfolgen Sie auch eifrig die Weltmeisterschaft in Südafrika? Vor dem Fernseher, oder beim Rudelgucken auf Großleinwänden? Knapp 26 Millionen Zuschauer sollen es hierzulande allein beim Spiel der deutschen Nationalmannschaft gegen Argentinien gewesen sein, Besucher von Fan-Festen oder Kneipenbesucher nicht mitgezählt. Da verwundert es kaum, dass die Registrierungszahlen für das deutsche Länderkürzel im Juni nur noch etwas über die Hälfte der Maiwerte erreichen, und mit einem Zuwachs von 35.113 .de-Domains netto einen der schwächsten Werte dieses Jahres vermelden. Bei den Nachbarn in Österreich gingen diese Werte dagegen nur um rund 1.000 Domains zurück – ob es daran liegt, dass die Alpenrepublik nicht an der WM teilnimmt?

Dass das Fussball-Fieber ganz Europa packt, dafür spricht im besonderen die Entwicklung bei dotEU: mickrige 2.757 Adressen geht es voran. Selbst die alles überragende Endung der letzten Wochen, .info, bleibt mit einem Nettoanstieg von 166.947 Domains weit hinter dem Ergebnis für Mai mit 295.181 Adressen zurück. Lediglich .com gibt sich weltmännisch, und übertrifft mit einem Nettoanstieg von 693.624 Domains knapp das Mai-Ergebnis von 672.809 Domains. Voraussichtlich im Oktober dürften die Medien dann berichten, dass die Marke von 90 Millionen .com-Domains erstmals geknackt wurde.

Schließlich unser Blick ins Ausland. Dass die Bäume nicht in den Domain-Himmel wachsen, muss derzeit die rumänische Landesendung .ro erfahren. Wie das Online-Magazin financiarul.ro meldet, gingen die Registrierungszahlen in den ersten sechs Monaten des Jahres 2010 um zehn Prozent zurück. Als Ursache dafür hat man die Wirtschaftskrise ausgemacht, aber auch den Trend, ein Webangebot statt unter eigener Domain in einem Social Network wie Facebook zu präsentieren. Konkrete Zahlen blieb man aber leider schuldig, und waren auch über die Registry-Website unter nic.ro nicht zu erfahren.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 13.728.099 – (Vergleich zum Vormonat:  +   35.113)
.at – 940.490 – (Vergleich zum Vormonat:  +    5.514)
.com – 88.298.883 – (Vergleich zum Vormonat:  +  693.624)
.net – 13.172.571 – (Vergleich zum Vormonat:  +   84.828)
.org – 8.542.760 – (Vergleich zum Vormonat:  +   76.894)
.info – 6.609.655 – (Vergleich zum Vormonat:  +  166.947)
.eu – 3.213.347 – (Vergleich zum Vormonat:  +    2.757)
.biz – 2.129.628 – (Vergleich zum Vormonat:  +   13.680)
.us – 1.723.127 – (Vergleich zum Vormonat:  +   14.678)

insgesamt: 138.490.394  (Stand 2. Juli 2010)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: financiarul.ro

TLDs – Neues von .ee, .bg und .lk

Der schon vor Jahren prognostizierte Aufstieg der ccTLDs setzt sich fort: wie zahlreiche Länder zuvor hat sich nun auch Estland für eine weitgehende Liberalisierung entschieden, um der Landesendung .ee einen Schub zu geben. Den erhofft man sich auch in Sri Lanka von IDNs, während Bulgarien noch um die internationale Variante von .bg kämpft – hier unsere Kurznews.

Zunächst nach Estland, wo sich grundlegende Änderungen in der Verwaltung der Landesendung .ee ergeben haben. Zum einen hat die Estonian Internet Foundation mit Wirkung ab 3. Juli 2010 das Management von EENet übernommen. Damit einher gehen Änderungen in den Vergabebedingungen: war die Registrierung von .ee-Domains bisher nur für Unternehmen mit Firmensitz in Estland möglich, können künftig auch Einzelpersonen und Personen mit Sitz im Ausland .ee-Domains registrieren. Die Beschränkung auf eine Domain pro Person entfällt ersatzlos. Die Vergabe erfolgt nicht wie bisher über die Registry selbst, sondern über Registrare in einem freien Markt. Wer seine .ee-Domain also bisher über EENet angemeldet hat, muss binnen sechs Monaten einen Registrar seiner Wahl angeben und samt Domain dorthin wechseln; die ersten 16 Registrare hat die Estonian Internet Foundation bereits akkreditiert.

Bulgarien wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen die Entscheidung der Internet-Verwaltung ICANN, die internationalisierte Variante der Landesendung .bg abzulehnen. Einen entsprechenden Antrag hatte Bulgarien im Rahmen des Fast Track Verfahrens gestellt, war jedoch gescheitert, weil ICANN eine zu große Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr zwischen der kyrillischen Variante von .bg und der brasilianischen Endung .br sah. Technologieminister Alexander Tsvetkov hat nun mitgeteilt, bei ICANN um eine erneute Prüfung zu bitten; einen Wechsel auf andere Kürzel wie .bu, .bya oder .bgr schloss er jedoch aus. Mit Widerstand ist allerdings nicht nur von ICANN zu rechnen; auch Brasilien fürchtet, in einen Phishing-Strudel zu geraten.

Zum Schluss wird es exotisch: aus Sri Lanka meldet die dortige Vergabestelle LK Domain Registry, mit der Vergabe von Webadressen mit singhalesischer und tamilischer Endung beginnen zu wollen. Die Rede ist von .lanka- und .ilangai-Domains, wobei offenbar internationalisierte Domain-Namen (IDNs) gemeint sind. Auf der Registry-Website findet sich ein schlichtes Eingabefeld, das zur Eingabe einer bereits vergebenen .lk-Domain auffordert und dann die Registrierung des singhalesischen und tamilischen Pendants ermöglicht. Die Anmeldung ist kostenlos, wobei die Adressen aus dem Ausland erst ab Ende August aufrufbar sein sollen. Angesichts von derzeit lediglich 10.000 registrierten .lk-Domains dürfte sich der Ansturm jedoch in Grenzen halten.

Weitere Informationen rund um .ee finden Sie unter:
> http://www.eestiinternet.ee

Weitere Informationen zu .lk finden Sie unter:
> http://www.nic.lk

Quelle: eestiinternet.ee, domainincite.com, domainnews.com, sundaytimes.lk

UDRP – gilt „bad faith“ auch gegen Dritte?

In einer aktuellen WIPO-Entscheidung zur Domain evoq.com war sich das aus drei Richtern bestehende Panel nicht ganz einig, wie mit dem Tatbestandsmerkmal „bad faith“ umzugehen ist, kam aber doch zu einem guten Ergebnis (Case No. D2010-0538). Ein wenig Unsicherheit für zukünftige Entscheidungen bleibt.

Antragstellerin ist eine Kommunikationsagentur mit Sitz in Zürich (Schweiz), die sich mit Marken, Design und Kommunikation beschäftigt, und – 2007 gegründet – seit dem auch Inhaberin der Marke EVOQ ist. Sie wandte sich gegen die Inhaberin der Domain evoq.com, weil die unter dem Namen EVOQ nicht bekannt sei und die Domain auch nicht nutze. Außerdem habe sie in böser Absicht gegenüber dem Automobilkonzern General Motors die Domain registriert, denn GM sei bereits 1999 Inhaberin der Marke EVOQ gewesen, die für ein gleichnamiges Konzeptfahrzeug eingetragen wurde. Die Domain-Inhaberin ist ein seit langem etabliertes Branding-Beratungsunternehmen, welches namhafte Konzerne berät und die Domain seit 2004 besitzt. Sie erklärte, man habe die Domain seinerzeit registriert, nachdem GM die Marke aufgegeben habe, weil der Begriff als Produkt eines Unternehmens, welches man beraten habe, in Frage kam. Den Namen lehnte das beratene Unternehmen jedoch ab, weil die Schreibweise für die Kundschaft zu obskur sei. Dann habe man die Domain für andere Kunden bereitgehalten.

Die WIPO-Richter sahen zwar eindeutig eine Verwechslungsgefahr zwischen Domain und Marke, doch schon bei der Frage nach den legitimen Interessen der Antragstellerin wichen sie aus und verwiesen auf ihre Erwägungen zur bösen Absicht (Bad Faith) der Antragsgegnerin: Hier sorgt das Panel für Unsicherheit und Verwirrung. Klar ist, dass die Antragsgegnerin 2004, als sie die Domain registrierte, gegenüber der Antragstellerin nicht in Bad Faith handeln konnte, weil die ja erst 2007 gegründet wurde. Doch heisst es in der Entscheidung weiter, einige in dem Panel neigen zu der Ansicht, um eine böse Absicht festzustellen, müsse sich diese gegen den Antragsteller richten. Ob aber auch die gegen einen Dritten gerichtete böse Absicht zur Bestätigung des Tatbestandsmerkmals ausreiche, sei jetzt nicht notwendig zu entscheiden, da man sich einig sei: Bad Faith liege hier seitens der Antragsgegnerin nicht vor, da GM die Marke bereits fallen gelassen habe, bevor die Domain registriert wurde.

Die Entscheidung ging zugunsten der Antragsgegnerin aus, aber in jedem Falle ist sie ungünstig für die weitere Entwicklung der UDRP. Wenn eine Antragstellerin sich tatsächlich, wie vom WIPO-Panel erwogen, auch auf eine böse Absicht gegen eine am Verfahren nicht beteiligte Dritte richten kann, um das Tatbestandsmerkmal Bad Faith zu erfüllen, dann ergeben Streitbeilegungsverfahren keinen Sinn mehr.

Die Entscheidung der WIPO findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/322

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: thedomains.com, eigene Recherche

iphone-werkstatt.de – Abmahnwelle durch Apple?

Apple mahnte den Inhaber der Domain iphone-werkstatt.de wegen einer Kennzeichenrechtsverletzung ab. Der Inhaber reagierte sofort und löschte die Domain. Ist mit einer Abmahnwelle seitens Apple zu rechnen?

Vor wenigen Monaten hatte Apple Inc. – wie berichtet – im Rahmen eines UDRP-Verfahrens 16 Domains erstritten, und der Inhaber der Domain iphone-werkstatt.de hatte seinerseits 2006 bereits Erfahrungen mit der Apple-Rechtsabteilung sammeln können, als er seine Unternehmung „MacBar“ nannte, und sie sechs Tage nach Eröffnung, nach einer Abmahnung von Apple, in SolutionBar umbenannte. Die aktuelle Abmahnung befasste sich mit der Domain iphone-werkstatt.de, deren Inhaber SolutionBar-Betreiber Marco Peters sie prompt löschte. Dass in dem Fall eine Kennzeichenrechtsverletzung nahe liegt, insbesondere da die SolutionsBar auch einen iPhone-Reparaturservice anbietet, liegt auf der Hand. Doch ein Blick ins Internet zeigt ungezählte Domains, die Kennzeichenrechte von Apple Inc. verletzen.

Jedes Produkt, welches das Unternehmen aus dem kalifornischen Cupertino (USA) auf den Markt bringt, löst derzeit eine Welle von Domain-Registrierungen aus. Wer sich umschaut, findet dabei „iphone-“ und „ipad-„Domains in Fülle, und Apple Inc. ist nicht als deren Inhaber eingetragen. Die Domains werden in der Regel geparkt. Das Abmahnrisiko bei solchen Domains ist enorm; doch derzeit ist nicht erkennbar, dass die Strategie Apples darauf hinausläuft, den Domain-Markt zu reinigen. Die Liste mit UDRP-Entscheidungen der WIPO weist bisher lediglich drei Entscheidungen auf, bei denen Apple als Antragsteller in Erscheinung trat. Neben der Entscheidung über 16 Domains im Jahr 2009 gibt es eine Entscheidung aus 2000 (quicktime.net) und eine aus 2006 (applefans.com, applefansgallery.com). Ein Blick auf die Aufzeichnungen des National Arbitration Forum kann als Anstieg der Appleaktivitäten gedeutet werden: Erstmals erging 2002 eine Entscheidung; in 2005, 2006 und 2008 waren es je zwei Entscheidungen und in 2009 nun ganze drei Entscheidungen, bei denen Apple immer Recht bekam und die Panel den Transfer der Domains anordneten.

Dieser sporadische Einsatz gegen Domain-Missbrauch von Apple weist noch nicht auf den Beginn einer großangelegten Aktion hin. Doch sollte man sich im Klaren darüber sein, dass in der Regel die Registrierung von Domains, die Marken-, Produkt- und andere Namen enthalten, generell abmahngefährdet sind. Und dass die Nutzung von Kennzeichen Dritter für den Domain-Namen heikel ist, zeigen die bekannten Urteile zu den Domains peugeot-tuning.de und cat-ersatzteile.de:

> http://www.domain-recht.de/verweis/215
> http://www.domain-recht.de/verweis/216

Ein Blick in die Apple Marken-Liste verschafft einen Überblick über die „No-Go´s“ bei dem beliebten Elektronikhersteller:
> http://www.apple.com/legal/trademark/appletmlist.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: macnotes.de, eigene Recherche

sex.com – Sedo versteigert Skandal-Domain!

Eine der wertvollsten Webadressen, sex.com, steht nach längerem Hin und Her nun bei Sedo.de zum Verkauf. Der Versuch vor einigen Wochen, die Domain zwangszuversteigern, scheiterte an einem Insolvenzantrag des Gläubigers der Inhaberin der Domain. Jetzt aber wird es ernst.

Die Domain sex.com ist ein alter Begleiter des Domain-Newsletters, in dem sie spätestens in der 16. Ausgabe auftauchte. Seinerzeit taxierte man die Domain mit 150 Mio. Pageviews im Monat auf US$ 250 Mio. Gary Kremen hatte die Domain 1994 registriert, doch im Herbst 1995 gelang Stephen Cohen durch ein vermutlich gefälschtes Schreiben an Network Solutions (NSI) eine Übertragung auf sein Unternehmen. Die nächsten Jahre verbrachte man im Streit, in dem schließlich Anfang 2001 der kalifornische Supreme Court der Auffassung von Gary Kremen folgte und bestätigte, dass die Domain unrechtmäßigerweise an den vorbestraften Ex-Häftling Stephen Cohen übertragen worden war. Es wurde seinerzeit zudem bekannt, dass die Domain durchschnittlich US$ 17.000,- an Umsatz einbringt – pro Tag!

Im Januar 2006 kaufte die jetzige Inhaberin, Escom LLC, von Gary Kremen die Domain für US$ 12 oder 14 Mio. ab, der bis dahin teuerste Preis, der für eine Domain gezahlt wurde. Doch scheint die Domain auch dieser Inhaberin kein Glück zu bringen, denn vor kurzem wurde das Unternehmen zahlungsunfähig und die Domain sollte zwangsversteigert werden. Der Gläubiger von LLC habe daraufhin, so vermutet Sedo.de, einen Insolvenzantrag gestellt, um die Versteigerung zu verhindern, weil nicht mit einer optimalen Verwertung der Domain zu rechnen war. Bei einer Sedo-Auktion erhofft man sich nun einen höheren Erlös.

Ob wir es mit der wertvollsten Domain zu tun haben, lässt sich zumindest bezweifeln. Andrew Alleman von domainnamewire.com meldet jedenfalls Zweifel an. Alleman rekuriert auf Michael Berkins von thedomains.com, der mehr Erfahrung mit Erwachseneninhalten hat und in den vergangenen Jahren deutlich den Wechsel des Nutzerverhaltens und des Angebots wahrgenommen hat. Seit es ungezählte wohlorganisierte kostenlose Angebote im Adult-Bereich im Internet gibt, dürfte sich der Wert von sex.com wohl verringert haben. Die Leser von domainnamewire.com sehen daher überwiegend insurance.com als die wertvollste Domain dieser Tage. Dass wir es bei sex.com aber mit einer der wertvollsten Domains zu tun haben, steht außer jedem Zweifel. Und ihren zukünftigen Wert bestimmt der neue Inhaber – auch mit zukünftigen Inhalten, die vom letzten Angebot, einer Parking-Seite, deutlich abweichen können.

Sedo.de tut gut daran, die Auktion ordentlich an die Öffentlichkeit zu bringen und in der Presseinformation darzulegen, warum die Domain sehr wertvoll ist. Sex.com ist einer der Domain-Namen, die für sich sprechen und eine ständige Einnahmequelle darstellen. Selten genug kommen solche Domains auf den Markt, der nicht nur Domainer umfasst. Und vielleicht erreicht man ein Unternehmen außerhalb der Domain-Branche, welches unorthodox genug ist, den Schritt zu wagen und für viel Geld, aber eher keinen zweistelligen Millionenbetrag, eine Domain zu kaufen, die nicht nur im Marketing einen essentiellen Vorsprung vor allen Mitbewerbern garantiert. Denn dass Internet-Domains sehr haltbare und langlebige Einkommensquellen sein können – die Wahl des richtigen Namens vorausgesetzt – ist noch immer nicht richtig an die Öffentlichkeit gedrungen.

Detaillierte Informationen über die Domain sex.com können Sie
per eMail unter consult@sedo.com anfordern.

Quelle: sedo.de, domainnamewire.com, eigene Recherche

September – Domainvermarkterforum in München

Die deutsche Domainer-Elite trifft sich Anfang September 2010 zum sechsten Mal zum Domainvermarkterforum, das diesmal in der bayerischen Landeshauptstadt München stattfindet. Auf der größten und bedeutendsten deutschen Veranstaltung für Domainer erwartet man über 120 Teilnehmer.

Das mittlerweile bekannteste deutsche Domainer-Treffen findet diesmal in der Bayernmetropole München statt. Tagungsort ist das nur 100 Meter vom Hauptbahnhof entfernte Hotel „Sofitel München Bayerpost“ im Herzen von München. Neben den einschlägigen Domainern, die zusammen weit über 500.000 Domain-Namen schwer sind, erwartet das Veranstalterteam Christoph Grüneberg und Thomas Müller auch die Vertreter der wichtigsten deutschen Registrare und Parking-Programme. Wesentlich steht eine Domain-Auktion auf dem Programm, zu der man eigene Domains anmelden kann.

Das 6. Domainvermarkterforum findet vom 02. bis 03. September 2010 in München im Hotel „Sofitel München Bayerpost“ in der Bayerstrasse 12, 80335 München statt. Die Teilnahme kostet EUR 249,- incl. 19 Prozent Umsatzsteuer bis 20. August 2010, danach EUR 299,-; darin enthalten sind Tagungsunterlagen, diverse Kaffeepausen mit Snacks, Abendveranstaltung am Donnerstag (incl. Abendessen) und das Mittagessen am Freitag.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domainvermarkterforum.de

Quelle: domainvermarkterforum.de

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