Newsletter-Ausgabe #521: Juli 2010

Themen: nTLDs – ICANN-Meeting endet mit Hängepartie | .xxx – grünes Licht für den Rotlicht-Bezirk?! | TLDs – Neues von .eu, .pt und .tk | hOLG Hamburg – keine Marke in die Subdomain | Typosquatting – Millionenkosten für Unternehmen | boardgames.com – Brettspiele für US$ 450.000,- | August – T.R.A.F.F.I.C. trifft sich in Dublin

nTLDs – ICANN-Meeting endet mit Hängepartie

Der Prozess zur Einführung neuer generischer Top Level Domains (nTLDs) zieht sich weiter in die Länge: die Internet-Regierung ICANN hat angekündigt, auf einer Klausurtagung Ende September 2010 alle noch offenen Probleme behandeln zu wollen. Und die sind nach dem Meeting in Brüssel nicht weniger geworden.

Fünf Tage tagte ICANN in Brüssel, doch wer auf nTLDs gehofft hat, muss sich gedulden. Bis vorerst 21. Juli 2010 liegt der vierte Entwurf des Bewerberhandbuchs zur öffentlichen Diskussion aus, und ICANN hat angekündigt, eingehende Stellungnahmen bei den weiteren Beratungen berücksichtigen zu wollen. Hinzu kommen weitere Streitfragen, mit denen sich ICANN in Brüssel konfrontiert sah. So fordern Strafverfolgungsbehörden die Einführung von Standards, die Registrare dazu verpflichten, IP-Adressen zu speichern und herauszugeben, WHOIS-Adressen ihrer Kunden zu prüfen und CAPTCHAs einzuführen, um eine manuelle Registrierung sicherzustellen. Anbieter von Proxy-Diensten, die eine anonyme Domain-Registrierung erlauben, sollen zudem verpflichtet werden, die Kontaktdaten herauszugeben, wenn Beweise für Kriminalität vorlägen. Robert Flaim vom FBI gab an, dass hinter diesen Forderungen Strafverfolger aus über einem dutzend Länder stehen würden.

Des weiteren wirft der geplante Background-Check für Bewerber ungeklärte Fragen auf. Dieser umfasst insbesondere eine Überprüfung auf terroristische Aktivitäten oder die Verletzung von Rechten geistigen Eigentums und zielt darauf ab, Rechtsverletzer vom Betrieb einer Registry auszuschließen. Doch bereits die Frage, wer als Terrorist zu qualifizieren sei, sorgte für neue Debatten, zumal sich arabische Vertreter pauschal diskriminiert sehen. Ferner könnten bereits einige verlorene UDRP-Verfahren darauf hinweisen, dass man es mit einem Verletzer geistigem Eigentums zu tun habe, obwohl derartige Verfahren schwierige Rechtsfragen aufwerfen können, ganz zu schweigen von nationalen zivilrechtlichen Fragen. Schließlich wies das Government Advisory Committee darauf hin, dass ungeklärt sei, wann eine TLD wie beispielsweise .gay gegen Moral und öffentliche Ordnung verstoße; in diesem Fall sehen die derzeit geplanten Regeln vor, die Bewerbung abzulehnen. Angesichts dieser Diskussionen hat ICANN angekündigt, bei einer Klausurtagung am 24. und 25. September 2010 alle noch offenen Fragen zu nTLDs prüfen zu wollen.

Doch es gibt auch Positives aus Brüssel zu berichten. So gab ICANN bekannt, dass bereits in Kürze vollständig internationalisierte Domain-Namen in chinesischer Sprache für die Landesendung von China (.cn), Hongkong (.hk) und Taiwan (.tw) zur Verfügung stehen. Da ein Fünftel der Welt chinesisch spricht, öffnet ICANN damit die Tür für einen signifikanten Teil der Weltbevölkerung und dessen Teilhabe am Internet. Wann die jeweiligen Registries mit der Registrierung starten, bleibt abzuwarten; ein Start noch in diesem Jahr gilt jedoch als wahrscheinlich.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.icann.org

Quelle: icann.org, theregister.co.uk, thedomains.com

.xxx – grünes Licht für den Rotlicht-Bezirk?!

Grünes Licht für den Rotlicht-Bezirk: die Internet-Verwaltung ICANN hat anlässlich des Meetings in Brüssel beschlossen, die Verhandlungen um die Einführung der Porno-Domain .xxx fortzusetzen. Doch längst sind nicht alle Hürden überwunden.

„ICANN winkt Sex-Domain durch“ oder „Pornodomains .xxx ab dem nächstem Jahr zu haben“ – liest man nur die Schlagzeilen, hat man rasch den Eindruck, dass die heftig diskutierte Top Level Domain .xxx kurz vor dem Registrierungsstart steht. Doch die Fakten sprechen eine andere Sprache: beschlossen hat ICANN lediglich den Weg, den Bewerber ICM Registry Inc. nun zu nehmen hat. Dieser sieht eine beschleunigte Prüfung vor, ob die Bewerbung unverändert aktuell ist und sich an den Qualifikationen von ICM Registry keine Änderungen ergeben haben. Besteht ICM Registry diese Prüfung, schließen sich die Verhandlungen über den Registry-Vertrag an; dabei sind die Empfehlungen des Regierungsbeirats GAC (Governmental Advisory Committee) zu berücksichtigen. Hierauf prüft dann der ICANN-Vorstand, ob sich der Vertragsentwurf mit den GAC-Empfehlungen deckt; ist das nicht der Fall, folgt eine weitere Konsultation des GAC. Erst wenn dieser Schritt abgeschlossen ist, entscheidet der ICANN-Vorstand, ob man den Registry-Vertrag akzeptiert – ein Votum, das in den Sternen steht.

ICM Registry dagegen gibt sich offensiv. Auf seiner Website teilt man mit, dass Anfang 2011 das „go live“ erfolgen soll, wenn nicht sogar früher. Es würden bereits 110.000 Vorbestellungen vorliegen, und man erwarte, dass diese Zahl nun erheblich ansteige. Möglicherweise stützt man diesen Optimismus auf die ICANN-Statuten; so hat ICANN-Insider Kieren McCarthy darauf hingewiesen, dass das GAC bereits mehrfach zu .xxx Stellung genommen hat und die erneute Beteiligung nicht mehr vorgeschrieben sei. Im übrigen hat das GAC zwar zum Teil erhebliche Kritik geäußert, sich aber bisher nicht generell gegen .xxx gewandt und vom ICANN-Vorstand vor allem eine ausdrückliche Begründung für ein positives Votum verlangt.

Allerdings bleibt der Einfluss des GAC eine Unbekannte. So hat etwa Pat Trueman, vormaliger Chef des U.S. Department of Justice Child Exploitation and Obscenity Section, das Votum ICANNs als „idiotisch und unnötig“ kritisiert. Mit .xxx werde Pornographie im Internet noch leichter zugänglich, zumal kein Inhaber einer .com-Domain sein pornographisches Angebot auf .xxx allein umstelle. Daher habe selbst die Porno-Industrie kein Interesse an .xxx, auch weil sie fürchtet, in einen virtuellen Sperrbezirk gedrängt zu werden. Der einzige, der profitiert, sei ICM Registry, da dann die Registrierung von Domain-Namen wie britneyspears.xxx notwendig wäre, um die eigenen Rechte zu schützen. Inwieweit all diese Bedenken über das GAC in den Einführungsprozess eingebracht werden, bleibt abzuwarten; vor dem Beginn der Registrierung hat .xxx aber jedenfalls noch etliche Hürden zu nehmen.

Weitere Informationen zu .xxx finden Sie unter:
> http://www.icmregistry.com

Quelle: icann.org, kierenmccarthy.com, domainnamewire.com, eigene Recherche

TLDs – Neues von .eu, .pt und .tk

Sicherheit im Domain Name System ist ein hohes Gut, bei dem auch EURid nicht nachstehen will und mit der Einführung von DNSSEC gegen Missbrauch vorsorgt. In Portugal gibt es Änderungen an den Vergaberegeln, und das Inselparadies Tokelau glänzt mit Gratis-Domains – hier unsere Kurznews.

EURid, Verwalterin der Europa-Domain dotEU, hat ihre Endung mit der Implementierung des Sicherheitsprotokolls DNSSEC (Domain Name System Security Extensions) ein Stück sicherer gemacht. Bei DNSSEC handelt es sich um eine Erweiterung des Domain Name Systems (DNS), die dazu dient, sowohl die Echtheit als auch die Vollständigkeit der Daten von DNS-Antworten sicherzustellen. Die schweizer Domain-Verwaltung SWITCH bringt es auf den Punkt: DNSSEC ist eine Art Versicherung, die dem Internetnutzenden garantiert, dass nur diejenige Website angezeigt wird, die er aufrufen will. Die Signierung erfolgte am 15. Juni 2010, bis voraussichtlich 15. Juli 2010 entspricht die Root-Zone vollständig den DNSSEC-Richtlinien. Die Internetnutzer selbst müssen nichts unternehmen, um die Vorteile von DNSSEC nutzen zu können.

Für die portugiesische Länderkennung .pt gelten seit dem heutigen Donnerstag einige Änderungen in den Verwaltungsregelungen. Neben Neuerungen bei der technischen Abwicklung der Registrierung ist vor allem die Schaffung einer außergerichtlichen Streitschlichtungsstelle zu betonen. Sie soll ab sofort über die Domain arbitrare.pt erreichbar sein; Versuche, diese Adresse aufzurufen, scheiterten jedoch bisher an einem ungültigen Sicherheitszertifikat, so dass noch nachzubessern sein wird. Für die Registrierung selbst gilt, dass .com.pt-Domains ohne Beschränkungen sowohl für Firmen und Privatpersonen erhältlich sind; .pt-Domains sind dagegen nur für juristische Personen, Einzelkaufleute, Freiberufler und Markeninhaber registrierbar, wobei der gewünschte Domain-Name der Firma oder der Marke entsprechen muss.

Die Kostenlos-Zeit und damit auch kostenlose Domains im Internet ist vorbei. Im gesamten Internet? Nein: Tokelau, ein Atoll im Süd-Pazifik trotzt allen Trends. Seit dem Jahr 2001 bietet die Registry DotTK gratis Domains an, wobei sich der Dienst im wesentlichen zweiteilt: zum einen die reguläre Registrierung, in deren Rahmen .tk-Domains für die Dauer von mindestens zwei Jahren zu Preisen ab US$ 6,95 im Jahr für jedermann erhältlich sind. Standard ist jedoch die Anmeldung einer kostenlosen .tk-Domain, bei der man lediglich eine beliebige URL in ein Eingabefeld auf der Registry-Startseite eingeben muss, und damit eine eigene vollwertige Domain erhält, ohne jedoch als Inhaber geführt zu werden. Im Grundsatz leitet man also auf eine bereits existierende Website, Homepage oder sonstige Internetpräsenz weiter. Vor allem lange Adressen lassen sich so erheblich auf ein praktikables Format verkürzen.

Kostenlose .tk-Domains finden Sie unter:
> http://www.dot.tk

Quelle: dns.pt, eurid.eu, eigene Recherche

hOLG Hamburg – keine Marke in die Subdomain

Das hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg befasste sich bereits vor einigen Monaten mit der Frage, inwieweit man in seinem Internetangebot im Seitentitel und in der URL Unternehmensnamen Dritter einbinden darf. Im Hinblick auf die Verletzung von Markenrechten lehnt das Gericht diese Form der Nutzung ab (Beschluss vom 02.03.2010, Az.: 5 W 17/10).

Die Antragstellerin macht Unterlassungsansprüche gegen die Antragsgegnerin geltend, die in ihrem Internetangebot den vollständigen Unternehmensnamen einschließlich der Rechtsform der Antragstellerin für Titel von Internetseiten und in den URLs nutzt. Die Antragstellerin ging im Wege der einstweiligen Verfügung gegen die Antragsgegnerin vor, und war damit zumindest teilweise beim Landgericht Hamburg erfolgreich (Beschluss vom 27.01.2010, Az.: 407 O 9/10). Gegen diesen Beschluss legte die Antragsgegnerin sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamburg ein. Dieses änderte den Beschluss des Landgerichts ab und untersagte die Nutzung der Bezeichnung der antragstellenden Unternehmung als Titel von Internetseiten der eigenen Domain zu verwenden oder die Bezeichnung innerhalb einer URL zu verwenden, soweit die jeweilige Seite keinen Bezug zur Antragstellerin aufweist.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts hatte die Antragstellerin zu Recht verlangt, dass die Antragsgegnerin die Nutzung des Namens der Antragstellerin unterlässt. Dabei kam es dem Gericht nicht darauf an, ob eine Namensrechtsverletzung nach § 12 BGB überhaupt vorliegt. Es nahm eine Markenrechtsverletzung an, da die Antragsgegnerin die Unternehmensbezeichnung der Antragstellerin im geschäftlichen Verkehr nutzte (§§ 5 Abs. 2, 15 Abs. 2 und 4 MarkenG). Die Antragstellerin konnte glaubhaft machen, dass ihr Name im Quelltext einer Unterseite des Angebots der Antragsgegnerin als Titel eingetragen war. Hierin sah das Gericht eine Verletzung des Unternehmenskennzeichens der Antragstellerin. Schon ein Meta-Tag, so das Gericht, stelle eine Markenrechtsverletzung dar, obwohl der Nutzer das Kennzeichen gar nicht wahrnimmt. Wenn das Unternehmenskennzeichen im Quelltext sogar in die Titelangabe der entsprechenden Webseite aufgenommen wurde, liegt dann allemal eine Markenrechtsverletzung vor. Denn hierdurch wird nicht nur, wie bei Meta-Tags, die Auffindbarkeit durch Suchmaschinen bei Eingabe des entsprechenden Suchbegriffs erhöht, sondern die angezeigte Seite wird so in der Titelleiste zusätzlich mit einem Titel versehen, der das Unternehmenskennzeichen enthält.

Aber auch die Verwendung des Unternehmensnamens in der URL stellt nach Ansicht des Gerichts einen rechtswidrigen kennzeichenmäßigen Gebrauch dar: Zwar hat eine URL nicht den selben Status wie eine Domain als solche, da die Adressfunktion der URL im Vordergrund steht. Doch das ändere nichts daran, dass ein in einer URL genutztes Unternehmenskennzeichen grundsätzlich eine kennzeichenmäßige Verwendung darstellen kann. Insbesondere wenn das Unternehmenskennzeichen vollständig in der URL wiedergegebenen wird, hat die URL eine Doppelfunktion als Adresse und als Kennzeichen. Letztlich kommt es auf die Wahrnehmung der Nutzer an. Diese sind nicht alle so versiert, dass sie die Funktion der URL verstehen. Wo einige in der Nennung des Unternehmenskennzeichens in der URL einen Hinweis auf den Inhalt der Seite erkennen, verstehen andere, aus Sicht des Gerichts der maßgebliche Teil der Nutzer, darin den Hinweis auf den Betreiber, zumal in diesem Fall die vollständige Unternehmensbezeichnung inklusive der Rechtsform in der URL angegeben war.

Das Urteil des hOLG Hamburg ist vernünftig; es ist eine Einzelfallentscheidung. Und es ist nicht das erste in diese Richtung: Vor über zehn Jahren hatte bereits das Landgericht Mannheim (Urteil vom 10.09.1999, Az.: 7 O 74/99) festgestellt, dass eine Markenrechtsverletzung bei Nutzung eines Unternehmenskennzeichens in der URL vorliegen kann, wobei das Gericht seinerzeit den Unterschied zwischen Subdomain und Verzeichnis nicht zu kennen schien.

Den Beschluss des hOLG Hamburg findet man beispielsweise unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/318
> http://www.domain-recht.de/verweis/319

Die Entscheidung des Landgericht Mannheim zum Streit um die Subdomain buchhandel.de/nautilus findet man unter:
> http://www.netlaw.de/urteile/lgma_06.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: praxis-it-recht.de, sewoma.de, eigene Recherche

Typosquatting – Millionenkosten für Unternehmen

FairWinds Partners LLC, eine Unternehmung, die sich einem Nutzer und Rechteinhaber freundlichen Internet verschrieben hat und Brandingberatung betreibt, legt eine Studie vor, in der sie Rechteinhabern vorrechnet, das ihnen rund US$ 327 Mio. Kosten durch Typosquatting entstehen.

Die 30-seitige Studie mit dem Titel „The Cost of Typosquatting“ beruht auf der Untersuchung von FairWinds Partners LLC von auf 255 Brandings beruhenden knapp 33.000 Vertipper-Domains mit hohem Traffic unter den sechs Endungen .com-, .net-, .org-, .biz-, .info- und .us. Die Domains gliederten sich in drei Gruppen: Domains, die dem Berechtigten gehören und auf dessen Branding-Seite verweisen; Domains, die dem Berechtigten gehören, aber nicht auf seine eigene Branding-Seite verweisen, und Domains, die nicht dem Berechtigten gehören und unter den Schirm Typosquatting fallen. Letztere Gruppe umfasste 28.000 Domains, das sind 85 Prozent der beobachteten Domains. Dabei handelte es sich zu 84 Prozent um PPC-Domains (Werbung), zu 5 Prozent um Afiliate-Domains und der Rest um sonstige Domains, die teilweise gar keinen Inhalt, zum Teil rechtswidrige Inhalte (2 Prozent) aufwiesen oder nicht konnektiert (6 Prozent) waren. Weiter stellte FairWinds Partners fest, dass nur 25 Prozent der Besucher einer PPC-Seite die Werbung anklickt. Dreiviertel davon, also 18 Prozent aller Besucher, klicken auf einen Link zum gesuchten Angebot, während 7 Prozent auf einen Link zur Konkurrenz klicken.

Im Ergebnis kommt die Studie auf Kosten auf Seiten der Branding-Inhaber von US$ 327 Mio. Dabei geht die Studie unter Bezugnahme auf einen VeriSign Domain Name Industry Brief davon aus, dass der durchschnittliche Klick auf eine PPC-Werbung US$ 2,74 an Kosten für den betoffenen Rechteinhaber mit sich bringt, was sich zu US$ 184 Mio. aufsummiere. Dass der Betrag so hoch ist bezweifelt Andrew Alleman von domainnamewire.com, der einen PPC Durchschnittswert von rund US$ 0,35 ansetzt und demgemäß auf einen um US$ 150 Mio. niedrigeren Betrag als FairWinds Partners LLC kommt. Letztere reagierten auf seine Frage, wie sie auf den Betrag von US$ 2,74 kommen, nicht. Jedenfalls findet sich weder in der bezeichneten noch anderen Ausgabe des VeriSign Domain Name Industry Brief ein Hinweis auf diesen Wert; der VeriSign Domain Name Industry Brief ist auch beim besten Willen keine Quelle, die solche Angaben macht.

Die Studie ist also im Hinblick auf die genannten Dollarbeträge mit Vorsicht zu genießen. Immerhin verbindet FairWinds Partners LLC als Branding-Berater im Internet mit der Studie auch ein Eigeninteresse. Doch nur weil der Kostenansatz von US$ 2,75 per Klick wahrscheinlich zu hoch gegriffen ist, heißt das nicht, es entstünden keine Verluste bei den Branding-Inhabern. In der Tat entstehen Kosten aufgrund einer nicht durchdachten oder stringent verfolgten Domain-Strategie, die Lücken bei naheliegenden Vertipper-Domains nach sich ziehen. Diese Kosten ergeben sich nicht nur aufgrund der fehlenden Traffic-Bildung ohne die Domains, sondern auch durch unnötige Afiliate-Werbekosten und potentielle Kunden, die zur Konkurrenz abwandern.

Die Studie von FairWind and Partners LLC zu den Kosten des Typosquattings findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/317

Quelle: domainnamewire.com, fairwindspartners.com, verisign.com, eigene Recherche

boardgames.com – Brettspiele für US$ 450.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte mit boardgames.com für US$ 450.000,- (ca. EUR 368.852,-) eine herausragende Domain und drei weitere Verkäufe im sechsstelligen Dollarbereich, darunter auch eine .net. Die britische Endung war dieses Mal dem deutschen Kürzel wieder voraus.

Mit tvs.co.uk zum prächtigen Preis von GBP 51.000,- (ca. EUR 62.007,-) positionierte sich die britische Endung deutlich vor der deutschen. Sie bot zudem zwei Wiedergänger, die ihr Preisniveau binnen zwei Jahren verbesserten: report.co.uk kostete 2008 noch nur GBP 3.500,- und erzielte nun US$ 12.750,-, während pcgames.co.uk 2008 ebenfalls auf GBP 3.500,- kam, aber jetzt mit GBP 5.100,- dasteht. Auch bei der deutschen Endung gabs einen Wiederverkauf, der für verkauf.de EUR 15.500,- erbrachte, wohingegen 2009 nur EUR 9.000,- gezahlt wurden.

tvs.co.uk – GBP  51.000,- (ca. EUR  62.007,-)
report.co.uk – US$  12.750,- (ca. EUR  10.451,-)
remortgagedeals.co.uk – GBP   5.500,- (ca. EUR   6.687,-)
pcgames.co.uk – GBP   5.100,- (ca. EUR   6.200,-)
getglasses.co.uk – GBP   5.000,- (ca. EUR   6.079,-)
esl.co.uk – GBP   2.500,- (ca. EUR   3.040,-)

geschäftsideen.de (IDN) – EUR  15.500,-
verkauf.de – EUR  15.500,-
fotosverkleinern.de – EUR  10.099,-
krafttraining.de – EUR   8.300,-
plusreisen.de – EUR   5.950,-
1b.de – EUR   5.500,-

work.ch – EUR  20.000,-
mind.cn – US$  20.000,- (ca. EUR  16.393,-)
watch.it – US$  10.000,- (ca. EUR   8.197,-)
mi.eu – EUR   8.100,-
24.eu – EUR   4.100,-
countrymusic.us – US$   5.000,- (ca. EUR   4.098,-)
audemars-piguet.co.il – US$   4.275,- (ca. EUR   3.504,-)
baronerosso.it – EUR   3.500,-

Unter den generischen Endungen standen eine .biz und eine .asia für die neueren Generationen bei nicht gerade berauschenden Preisen.

wine.biz – US$   4.250,- (ca. EUR   3.484,-)
toys.asia – US$   3.025,- (ca. EUR   2.480,-)

Mit pengyou.net für erstaunliche US$ 100.000,- (ca. EUR 81.967,-) glänzt eine .net-Domain, zumal da das .com-Pendant genau den selben Betrag erzielte. Es ist schwer vorstellbar, dass beide Domains, die einen chinesischen Begriff, der mit Freund übersetzt werden kann, darstellen, den gleichen Wert haben.

pengyou.net – US$ 100.000,- (ca. EUR  81.967,-)
investments.net – US$  25.250,- (ca. EUR  20.697,-)
77.net – GBP   7.776,- (ca. EUR   9.454,-)
nowinnofee.net – GBP   5.875,- (ca. EUR   7.143,-)
pokerbonus.org – US$   8.305,- (ca. EUR   6.807,-)
sleep.org – US$   7.500,- (ca. EUR   6.148,-)
gj.net – US$   7.200,- (ca. EUR   5.902,-)
knowvouroptions.org – US$   7.200,- (ca. EUR   5.902,-)
ws.org – US$   6.006,- (ca. EUR   4.923,-)
cheapcarrental.net – US$   5.500,- (ca. EUR   4.508,-)
wordofmouth.org – US$   5.000,- (ca. EUR   4.098,-)
eplanet.org – US$   3.988,- (ca. EUR   3.269,-)
flexnet.net – US$   3.589,- (ca. EUR   2.942,-)
uuu.net – US$   3.527,- (ca. EUR   2.891,-)
soulhealing.org – US$   3.488,- (ca. EUR   2.859,-)
ddd.net – US$   3.111,- (ca. EUR   2.550,-)
allergien.net – EUR   2.500,-

Schließlich brilliert .com mit boardgames.com zu US$ 450.000,- (ca. EUR 368.852,-) und der bereits genannten pengyou.com für US$ 100.000,- (ca. EUR 81.967,-) und 027.com zum selben Preis.

boardgames.com – US$ 450.000,- (ca. EUR 368.852,-)
027.com – US$ 100.000,- (ca. EUR  81.967,-)
pengyou.com – US$ 100.000,- (ca. EUR  81.967,-)
rage.com – US$  49.999,- (ca. EUR  40.983,-)
webcamroulette.com – US$  47.500,- (ca. EUR  38.934,-)
cityville.com – US$  38.225,- (ca. EUR  31.332,-)
adventureworld.com – US$  35.000,- (ca. EUR  28.689,-)
afiliados.com – EUR  25.000,-
nycrentals.com – US$  25.350,- (ca. EUR  20.779,-)
greatstar.com – US$  21.280,- (ca. EUR  17.443,-)
maro.com – US$  20.000,- (ca. EUR  16.393,-)
videosoftware.com – US$  20.000,- (ca. EUR  16.393,-)
fxasia.com – US$  15.000,- (ca. EUR  12.295,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

August – T.R.A.F.F.I.C. trifft sich in Dublin

Im September kommen einige wichtige Veranstaltungen für Domainer auf uns zu, darunter das Domain-Vermarkterforum und die EPIK-Conference. Doch kurz vorher, Ende August, findet noch die T.R.A.F.F.I.C.-Dublin in Dublin statt.

Unter Rick Latonas Ägide springt die T.R.A.F.F.I.C., Mutter aller Domainer-Konferenzen, zwischen den Kontinenten. Diesmal, nach Mailand und Vancouver, findet sie vom 24. bis 26. August 2010 in Dublin statt. Genauere Angaben über die Inhalte liegen noch nicht vor. Wir vermuten, es wird mindestens zwei Auktionen und jede Menge Guinness geben. Die Veranstaltung findet im traditionsreichen 5-Sterne-Hotel „The Shelbourne“, 27 St. Stephen’s Green, Dublin, 2 in Irland statt. Mit Blick auf St. Stephen’s Green liegt das Hotel an der Ecke Kildare Street, in der sich die Nationalbibliothek befindet, wo bereits am 16. Juni 1904 ein gewisser Stephan Dedalus Hamlet ausführlich interpretierte.

Die Karten für die Dublin-Show kosten bis 15. Juni noch EUR 695,-, danach steigen die Preise kontinuierlich an. Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://targetedtraffic.com/dublin/registration-pricing.php

Ein kleiner Tipp noch für Frühbucher: für die T.R.A.F.F.I.C. in Miami können bereits Tickets bestellt werden. Deren Preise steigen ebenfalls mit Zeitablauf, der Einstieg liegt indes preislich deutlich höher:
> http://targetedtraffic.com/miami/registration-pricing.php

Quelle: targetedtraffic.com, eigene Recherche

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