Newsletter-Ausgabe #520: Juni 2010

Themen: nTLDs – ICANN legt Kosten/Nutzen-Studie vor | EU-Parlament – Grundsatzpapier zur Netzverwaltung | TLDs – Neues von .kp, .mx und .jobs | OLG Hamburg – wenn schon abmahnen, dann richtig! | Lesetipp – „Ratgeber Domain-Namen“ in Neuauflage | dating.com – Domain trifft sich mit Höchstpreis | Oktober – 42. AIPPI-Congress in Paris

nTLDs – ICANN legt Kosten/Nutzen-Studie vor

Weder Kosten noch Nutzen neuer Top Level Domains (nTLDs) lassen sich verlässlich vorhersagen – zu diesem Ergebnis gelangt eine neue Studie im Auftrag der Internet-Verwaltung ICANN. Zugleich gibt sie einen Ratschlag: eine Limitierung der Bewerbungen soll das Risiko niedrig halten.

Oft sah sich ICANN dem Vorwurf ausgesetzt, die Frage von Kosten und Nutzen von nTLDs nicht ausreichend untersucht und begründet zu haben. Rechtzeitig vor dem Meeting in Brüssel bessert die Internet-Verwaltung nach: Greg Rosston von der Stanford University und Michael Katz, University of California Berkeley, legen eine 67 Seiten lange Studie vor, die sich mit den wirtschaftlichen Vorteilen neuer Endungen befasst. Grundannahme der Studie ist, dass sich die Entscheidung eines Bewerbers daran bemisst, ob die Vorteile des Betriebs einer Registry die damit verbundenen Kosten übersteigen, wobei zwischen den sozialen Interessen der Internet Community und den privatwirtschaftlichen Interessen der potentiellen Betreiber eine Lücke klafft.

Wer die Studie liest, findet eine Vielzahl von Argumenten, die für und gegen nTLDs streiten. Als Hauptvorteile für nTLDs benennt die Studie steigende Konkurrenz zu bestehenden TLDs und damit günstigere Preise, die Ausdifferenzierung des DNS, eine Erweiterung der Produktvielfalt und die Ventilwirkung bei zunehmend knapp werdenden Adressräumen. Allerdings zeigt die Vergangenheit, dass keine neue Endung die Dominanz von .com brechen konnte; so hat .name lediglich zwei Prozent der erhofften Registrierungen erreicht. Zudem wechseln Inhaber etablierter Domains die Endung nicht, da dies zusätzliche Kosten verursache und Verwirrung stifte. Erhebliches Potential versprechen dagegen IDN-TLDs, da sie einen wirklichen Mehrwert schaffen. Auch auf die Kosten einer nTLD wirft die Studie einen Blick, wobei zwischen den Bewerbungs- und den Registrykosten differenziert werden muss. Letzteres schätzt die Beratungsgesellschaft KPMG mit ein bis zwei Millionen US-Dollar jährlich, wobei die Kosten mit der Zahl der Domains sinken.

Letztlich lässt sich auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen keine verlässliche Prognose über Kosten und Nutzen von nTLDs treffen. Zum einen hat die Einführung zahlreicher neuer Endungen das Potential, das Nutzerverhalten grundlegend zu ändern. Zum anderen mag das Zusammensetzen von Einzelinformationen interessant sein, mangels ausreichender Datenbasis jedoch wenig aussagekräftig. Rosston und Katz geben daher zwei Empfehlungen: demnach wäre es klug, die Zahl der neu eingeführten TLDs in einzelnen Runden zu limitieren, was eine Abkehr vom Ansatz theoretisch unbegrenzter neuer TLDs bedeuten würde. Und um eine Datenbasis zu gewinnen, sollen sowohl Registries, Registrare als auch Domain-Inhaber solch begrenzt eingeführter neuer TLDs verpflichtend Informationen zur Verfügung stellen – spätestens jetzt dürften die Diskussion um eine Datenschutzdebatte erweitert werden. Für ausreichend Streitstoff beim ICANN-Meeting in Brüssel ist also gesorgt.

Die Studie finden Sie als .pdf-Datei unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/314

Quelle: icann.org, domainnamewire.com, eigene Recherche

EU-Parlament – Grundsatzpapier zur Netzverwaltung

Das Europäische Parlament hat am 15. Juni 2010 in einer so genannten „Entschließung“ in grundsätzlicher Weise Stellung zu zahlreichen Fragen der Internet-Verwaltung genommen. Zum wiederholten Mal steht dabei ICANN im Fokus, doch auch mit Kritik an der .eu-Registry EURid spart man nicht.

Gedacht als Instrument, um die Auffassung des Parlaments zu bestimmten Fragen oder Bereichen zum Ausdruck zu bringen, dient eine Entschließung oft dazu, allgemeine Leitlinien und Grundsätze zu formulieren, die vorliegend unter dem Motto „Verwaltung des Internets: Die nächsten Schritte“ stehen. Vor diesem Hintergrund entbehrt die Entschließung vom 15. Juni 2010 mit dem kryptischen Zeichen P7_TA(2010)0208 nicht jeder Brisanz. So unterstützt das EU-Parlament beispielsweise den Standpunkt der EU-Kommission zugunsten des gegenwärtigen Internet-Verwaltungsmodells durch ICANN, dem eine Führungsrolle des privaten Sektors zugrunde liegt. Doch auch wenn es ICANN gelungen ist, die Stabilität des Domänennamensystems zu wahren, verlangen die Volksvertreter bei der Festlegung einer umfassenden Strategie, dass auch die Rolle der öffentlichen Stellen gestärkt werden muss. Konkret will man die Effizienz des Regierungsbeirats (GAC) bei ICANN gesteigert wissen, unter anderem durch die Einrichtung eines Sekretariats mit angemessenen Unterstützungsmöglichkeiten. Besonders im Visier hat man die IANA-Aufgaben ICANNs, also jener Abteilung, die sich um die Vergabe von IP-Adressen, Top Level Domains und IP-Protokollnummern kümmert; hier verlangt das Parlament, dass IANA in Zukunft nicht mehr unter dem beherrschenden Einfluss einer einzelnen Regierung stehen sollte, sondern dass ihre Aufgaben zunehmend so internationalisiert werden sollten, dass eine multilaterale Aufsicht erreicht wird.

Doch auch ICANN kommt nicht ungeschoren davon. Konkret hält das Parlament fünf Verbesserungsvorschläge parat: an erster Stelle steht die Einführung eines externen Streitbeilegungsmechanismus, durch den die Interessenträger die Möglichkeit erhalten, Entscheidungen ICANNs wirksam, unparteiisch, zügig und zu tragbaren Kosten überprüfen zu lassen. Dem folgt eine diversifizierte Finanzierungsstruktur, eine angemessene Vertretung aller Interessenträger bei der ICANN, die Sicherstellung dessen, dass der Vorstand und die oberste Leitung von ICANN ein Spektrum von Interessen und Regionen vertreten und schließlich die Aufwendung eines angemessenen Teils der Rücklagen, um die Teilhabe der Zivilgesellschaft (insbesondere aus Entwicklungsländern) an Foren für die Verwaltung des Internets zu fördern. Doch auch die .eu-Registry EURid, deren öffentliche Wahrnehmung offenbar als ausbaufähig angesehen wird, nimmt man nicht aus. So verlangt man von EURid, eine intensive Medien- und Internet-Kampagne zur Verbreitung von .eu in allen Mitgliedsstaaten durchzuführen, um die Entwicklung eines europäischen Internet-Raums auf der Grundlage der Werte, Merkmale und Strategien der Europäischen Union zu fördern. Ganz nebenbei fordert das Parlament eine neue Top Level Domain, die man beispielsweise .culture oder .art nennen kann und die für kulturelle Organisationen und Einrichtungen sowie für Medien und Künstler dienen soll.

Unmittelbar rechtsverbindlich sind diese Positionen nicht, auch wenn sie vom Rat, der Kommission und den Mitgliedsstaaten regelmäßig zu beachten sind. Rechtzeitig vor dem Meeting in Brüssel setzt das Parlament jedenfalls eine Duftnote, die an der Forderung nach einer stärkeren Internationalisierung der Internet-Verwaltung keinen Zweifel lässt.

Die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2010 finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/316

Quelle: silicon.de, eigene Recherche

TLDs – Neues von .kp, .mx und .jobs

Bei der Fussball-WM gilt das Team Nordkoreas als die große Unbekannte, und auch in Sachen Domains scheint man weiterhin auf Geheimhaltung setzen zu wollen. Ganz anders Mexiko, das offen für mehr Registrierungen unter .mx wirbt. Einen Anstieg der Registrierungen verspricht sich auch .jobs von einem Antrag bei ICANN – hier unsere Kurznews.

Die nordkoreanische Landesendung .kp scheint allmählich zum Leben erweckt zu werden: nach Presseberichten wurde in den vergangenen Monaten ein Block mit insgesamt 1.024 IP-Adressen einem Unternehmen namens „Star Joint Venture“ zugeteilt, das in Verbindung mit der Regierung in Pjöngjang stehen soll. Zu welchen Zwecken die Registrierung erfolgt ist, ist unklar; man vermutet jedoch einen militärischen Hintergrund. Die Einwohner selbst haben keinen Zugang zum Internet; für sie steht lediglich ein „Kwangmyong“ genanntes Netz zur Verfügung, das Einrichtungen wie Universitäten, Bibliotheken und Cybercafes miteinander verbindet. Im Jahr 2007 hat ICANN zwar die Verwaltung der Landesendung .kp an das Korea Computer Center delegiert, für das als technischer Kontakt die in Berlin ansässige Fa. KCC Europe GmbH benannt ist. Eine freie Registrierung unterhalb einer der sieben offiziellen Subdomains ist bisher allerdings nicht möglich.

NIC Mexico, Verwalterin des Länderkürzels .mx, hat eine Imagekampagne gestartet. Unter dem Motto „seamosmas.mx“, frei übersetzt „lasst uns mehr .mx sein“, wirbt das Network Information Center für die Registrierung von Ideen, Projekten, Dienstleistungen oder Geschäften unter .mx. Auf diesem Weg soll .mx präsenter im Internet werden, so CEO Oscar Roble. Damit einher geht ein Preisnachlass für .mx-Domains, die bis 31. Juni 2010 für lediglich US$ 20,- pro Jahr und Domain zu erhalten sind. Mit derzeit rund 420.000 Domains zählt .mx zwar zu den kleineren Endungen; Domains mit spanischen Begriffen versprechen jedoch vor allem im Handel noch erhebliches Potential, so dass eine frühzeitige Registrierung zu empfehlen ist.

EmployMedia LLC, Registry der im Jahr 2005 eingeführten Job-Domain .jobs, hat offiziell bei ICANN um eine Liberalisierung der Vergaberegelungen gebeten. War die Registrierung bisher auf die handelsrechtliche Firma des Arbeitgebers beschränkt, sollen künftig auch Namenstypen wie Berufsbezeichnungen oder geographische Begriffe angemeldet werden dürfen. Für deren Vergabe plant die Registry ein Drei-Phasen-Modell mit einer Ausschreibung (request for proposal), einer Auktion und einer allgemeinen Vergabe nach dem „first come, first served“-Prinzip. ICANN hat den Antrag bis 15. Juli 2010 zur öffentlichen Diskussion ausgelegt; wann eine Entscheidung fällt, ist noch offen. ICANN-Insider George Kirikos warnt jedoch bereits, dass eine Zustimmung einem Sittenverfall gleichkäme, sollte jede TLD, deren Businessplan scheitert, eine Liberalisierung der Vergaberegeln gestattet bekommt. Mit anderen Worten: besteht keine Nachfrage nach einer Endung, darf man nicht die Regelungen aufweichen, sondern muss sie aus dem DNS löschen.

Weitere Informationen zu .mx finden Sie unter:
> http://www.seamosmas.mx

Weitere Informationen zu .kp finden Sie unter:
> http://www.kcce.kp/ko_index.php

Quelle: icann.org, domainnews.com, computerworld.com, eigene Recherche

OLG Hamburg – wenn schon abmahnen, dann richtig!

Das hanseatische Oberlandesgericht hat in einer aktuellen Entscheidung ausgeführt, wie präzise eine urheberrechtliche Abmahnung den Gegenstand der Abmahnung beschreiben muss, um einen Forenbetreiber in die Pflicht zu nehmen (Beschluss vom 27.04.2010, Az.: 5 W 24/10).

Der Antragsteller verlangte Unterlassung der Darstellung von urheberrechtlich geschützten Grafiken im Forum der Antragsgegnerin. Mit Abmahnung vom 22. Dezember 2009, in welcher er die Zeichnungen mit ihren Titeln benannte, setzte er die Forenbetreiberin von der Urheberrechtsverletzung in Kenntnis. Die Forenbetreiberin ergriff daraufhin aber keine Maßnahmen, die Urheberrechtsverletzung zu unterbinden. Im März 2010 waren die Bilder nach wie vor im Forum der Antragsgegnerin verfügbar. Der Antragsteller versuchte eine einstweilige Verfügung zu erwirken, scheiterte aber am Landgericht Hamburg. Er legte sofortige Beschwerde zum hanseatischen Oberlandesgericht ein.

Das OLG Hamburg wies die sofortige Beschwerde zurück und bestätigte die Entscheidung des LG Hamburg. Aus der Sicht des OLG Hamburg war nicht ersichtlich, dass die Forenbetreiberin irgendwelche Prüf- und Handlungspflichten verletzt habe. Die Abmahnung vom Dezember 2009 war nicht geeignet, derartige Prüfpflichten überhaupt entstehen zu lassen, da die Angaben in der Abmahnung nicht ausreichten, die urheberrechtsverletzenden Grafiken zu lokalisieren. Das Gericht führt aus, der Forenbetreiber muss in die Lage versetzt werden zu erkennen, durch welches seiner Mitglieder mit Hilfe seines Dienstes welche konkreten Rechtsverletzungen in Bezug auf welche geschützten Objekte vorgenommen werden. Nur, wenn der Verletzte dem Diensteanbieter die hierfür erforderliche Kenntnis vermittelt, kann dieser gegenüber seinen Mitgliedern durch sachgerechte Kontrollmaßnahmen, technische Veränderungen und/oder auch Auflagen reagieren. Der Antragsteller hat im Rahmen seiner Abmahnung die von ihm als rechtsverletzend beanstandeten Grafiken nur mit ihrem Titel bezeichnet, nicht jedoch die Grafiken selbst in der Abmahnung dargestellt. Infolge dessen war es der Antragsgegnerin nicht möglich, wirkungsvolle Prüfungsmechanismen in Gang zu setzen. Allein mit dem Titel einer Zeichnung lässt sich diese nicht verlässlich finden. Um in solchen Fällen Prüfpflichten auszulösen, muss der Verantwortliche Kenntnis des konkreten Erscheinungsbildes des Schutzobjekts erlangen. Abmahnungen sind deshalb Abbildungen der rechtsverletzenden Darstellungen in der Regel hinzuzufügen.

Mit dieser Entscheidung macht das hOLG Hamburg deutlich, wie wichtig es für Abmahnende ist, dezidiert darzustellen, um was für eine Rechtsverletzung es sich wo genau handelt. Dies gilt nicht nur für bildliche Darstellungen, sondern auch für Texte, Töne und Kennzeichen.

Die Entscheidung des hOLG Hamburg findet man unter:
> http://miur.de/2186

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: medien-internet-und-recht.de

Lesetipp – „Ratgeber Domain-Namen“ in Neuauflage

Das Team von domain-recht.de hat bei aller Arbeit wieder einmal ein wenig Zeit gefunden und in Neuauflage den „Ratgeber Domain-Namen – Die 100 wichtigsten Fragen & Antworten rund um Internet-Domains“ geschrieben und herausgegeben.

In alter Tradition, auf dem ersten „Ratgeber Domain-Namen“ aus dem Jahr 2001 beruhend, der sich zum „Handbuch Domain-Namen“ (2002 bis 2004) entwickelte, ist nun der Ratgeber Domain-Namen in 2. Auflage erschienen. Das Konzept des Werkes ist bekannt: Im Spiel zwischen Frage und Antwort erhält der interessierte Leser, gerade wenn er nicht in die Domain-Materie eingearbeitet ist, in acht Kapiteln auf 142 Seiten weit gefächert verständliche Informationen über Top Level Domains, Domain-Namen, ICANN, das Registrieren von Domains, die Wahl der richtigen Domain, den Umzug mit Domains sowie vielerlei über das Domain-Recht, Abmahnungen, Domain-Handel und die Zukunft der Domains.

Der kurzgehaltene Ratgeber, den Florian Hitzelberger und Florian Huber weiterentwickelt haben, enthält das Destillat der wirklich wichtigen Fragen in Sachen Domain. Er richtet sich an Einsteiger genauso wie an Fortgeschrittene, die das Büchlein als Nachschlagewerk nutzen. Bei den Fragen handelt es sich um solche, die natürlicherweise bei Beschäftigung mit dem Thema Domain entstehen. Sie werden kompromisslos klar und leicht verständlich beantwortet, damit auch der Laie seinen Weg durch den Domain-Dschungel gehen kann. Das Werk bietet dabei ergänzend einen Überblick über sämtliche Domain-Endungen, eine lange Domain-Preisliste sowie ein Domain-Kaufvertragsmuster.

Florian Huber
Florian Hitzelberger

Ratgeber Domain-Namen – Die 100 wichtigsten Fragen & Antworten
rund um Internet-Domains
2. Auflage, Starnberg 2010
142 Seiten, EUR 14,90
> http://domainbuch.de

dating.com – Domain trifft sich mit Höchstpreis

Die beiden vergangenen Domain-Handelswochen sorgten für reichlich Umsatz. Mit dating.com, die sagenhafte US$ 1.750.000,- (ca. EUR 1.422.745,-) erzielte, und vier weiteren .com-Domains im sechsstelligen Bereich scheint sich der Markt zu steigern.

Auch die Länderendungen zeigten sich sehr agil, angeführt von den .de-Domains containerdienst.de für EUR 29.750,- und venezuela.de für EUR 23.800,- sowie britischen Domains zu ähnlich hohen Preisen. Darüber hinaus gibt es eine sehr seltene .io-Domain (Britisches Indischer Ozean Territorium), die mit doc.io für EUR 20.000,- aufhorchen ließ.

containerdienst.de – EUR  29.750,-
venezuela.de – EUR  23.800,-
hno.de – EUR  21.000,-
immobilientv.de – EUR  20.000,-
tagen.de – EUR  10.000,-
20.de – EUR   9.899,-
jp.de – EUR   7.000,-
solarpanel.de – EUR   5.500,-
smart-repair.de – EUR   5.000,-
berufsakademien.de – EUR   4.900,-
xse.de – EUR   4.500,-
klappt.de – EUR   4.150,-
hoffmans.de – EUR   3.600,-
schoenheitsoperation.de – EUR   3.150,-
eisbaer.de – EUR   3.000,-
kuscheltier.de – EUR   3.000,-

promocodes.co.uk – US$  30.500,- (ca. EUR  24.796,-)
sorted.co.uk – GBP  20.000,- (ca. EUR  23.913,-)
carpooling.co.uk – EUR  15.000,-
myshoes.co.uk – US$  14.900,- (ca. EUR  12.114,-)
carboot.co.uk – GBP   4.000,- (ca. EUR   4.783,-)
cashmerejumper.co.uk – EUR   4.000,-
showerbaths.co.uk – US$   4.500,- (ca. EUR   3.658,-)
bingocity.co.uk – GBP   3.000,- (ca. EUR   3.587,-)
kbs.org.uk – GBP   2.600,- (ca. EUR   3.109,-)

doc.io – EUR  20.000,-
beat.se – US$  20.000,- (ca. EUR  16.260,-)
groupon.se – EUR  10.000,-
mobile.be – EUR   8.800,-
888.mx – US$  10.000,- (ca. EUR   8.130,-)
bahamas.tv – US$  10.000,- (ca. EUR   8.130,-)
bremen.tv – US$   9.500,- (ca. EUR   7.723,-)
fxpro.com.au – EUR   5.500,-
folder.nl – EUR   5.000,-
films.tv – US$   5.750,- (ca. EUR   4.675,-)
kool.jp – US$   5.500,- (ca. EUR   4.471,-)
recipes.in – US$   4.500,- (ca. EUR   3.658,-)
downer.com.au – US$   4.300,- (ca. EUR   3.496,-)
wifi.tv – US$   3.700,- (ca. EUR   3.008,-)
content.es – EUR   3.350,-
coupon.ch – EUR   3.300,-
privateequity.eu – EUR   3.000,-

Die generischen Endungen zeigten sich wieder einmal recht übersichtlich. Der Verkauf einer weiteren .asia-Adresse ist zu vermelden, während .info auch nicht mehr vorlegen kann.

airtickets.asia – EUR   3.000,-
cloudcomputing.info – US$   3.500,- (ca. EUR   2.845,-)

debtconsolidationloans.net – US$  16.000,- (ca. EUR  13.008,-)
2012.org – US$  10.000,- (ca. EUR   8.130,-)
nationalservice.org – US$   9.700,- (ca. EUR   7.886,-)
tortillas.net – US$   9.300,- (ca. EUR   7.561,-)
hotelbewertung.net – EUR   7.200,-
telephone.net – US$   8.422,- (ca. EUR   6.847,-)
club.org – US$   7.500,- (ca. EUR   6.097,-)
retirementplanning.net – US$   7.500,- (ca. EUR   6.097,-)
motorradversicherung.net –   EUR   5.500,-
4k.net – EUR   5.400,-
hands.net – EUR   5.000,-
mediators.org – US$   5.564,- (ca. EUR   4.524,-)
ego.net – US$   5.200,- (ca. EUR   4.228,-)
onlinemarketing.org – EUR   4.200,-
filters.net – US$   5.100,- (ca. EUR   4.146,-)
laserprinter.net – US$   5.088,- (ca. EUR   4.137,-)
atn.net – US$   5.000,- (ca. EUR   4.065,-)

Herausragend steht .com da, und das nicht nur mit dating.com für sagenhafte US$ 1.750.000,- (ca. EUR 1.422.745,-). Weiter bot .com mit cgm.com zu US$ 365.000,- (ca. EUR 296.744,-) und kredit.com für EUR 220.000,- zwei weitere Domains über EUR 200.000,-. Und sie waren nicht das Ende der Fahnenstange:

pig.com – US$ 125.000,- (ca. EUR 101.625,-)
bright.com – US$ 112.500,- (ca. EUR  91.462,-)
chinavision.com – US$  75.000,- (ca. EUR  60.975,-)
ubp.com – US$  70.000,- (ca. EUR  56.910,-)
antidepressant.com – US$  30.000,- (ca. EUR  24.390,-)
personalwealth.com – US$  26.300,- (ca. EUR  21.382,-)
cines.com – EUR  18.500,-
barrywhite.com – US$  20.000,- (ca. EUR  16.260,-)
mypayroll.com – US$  19.750,- (ca. EUR  16.057,-)
4game.com – US$  17.000,- (ca. EUR  13.821,-)
my-coach.com – EUR  13.500,-
myclub.com – EUR  13.000,-
stateinsurance.com – US$  15.200,- (ca. EUR  12.358,-)
noshame.com – US$  15.000,- (ca. EUR  12.195,-)
totalmarketing.com – US$  15.000,- (ca. EUR  12.195,-)
greatcontent.com – US$  14.998,- (ca. EUR  12.193,-)
companyloans.com – US$  13.000,- (ca. EUR  10.569,-)
schoolgrantsmoney.com – US$  12.625,- (ca. EUR  10.264,-)
irepair.com – US$  12.500,- (ca. EUR  10.162,-)
saleleaseback.com – US$  12.100,- (ca. EUR   9.837,-)
627.com – US$  11.700,- (ca. EUR   9.512,-)
roofrack.com – US$  11.300,- (ca. EUR   9.187,-)
petinsurancecomparison.com – US$  11.100,- (ca. EUR   9.024,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Oktober – 42. AIPPI-Congress in Paris

Die 1897 gegründete International Association for the Protection of Intellectual Property (AIPPI) hält vom 03. bis 06. Oktober 2010 seinen Jahreskongress in Paris. Sie bezeichnet sich selbst als weltweit führende internationale Organisation, die sich der Entwicklung und Verbesserung des geistigen Eigentums verschrieben hat. Zum 42. Kongress lädt die AIPPI nach Paris.

In einem Kongresszentrum von Paris werden innerhalb dreier Tage zahlreiche Themen des geistigen Eigentums in Workshops und Vorträgen behandelt. Darunter finden sich auch die Probleme, die man mit dem Internet hat. So wird der Konflikt zwischen der Werbung mit Schlüsselbegriffen (keyword advertising) und dem Markenrecht sowie dem Recht des unlauteren Wettbewerbs behandelt, wie auch Ausnahmen vom Urheberrechtsschutz und erlaubte Benutzungsformen urheberrechtlich geschützter Werke in den Branchen der Hochtechnologie und der Digitaltechnologie, also auch im Internet, von Datenbanken, Suchmaschinen, sozialen Online-Netzwerken, Filesharing bis hin zur digitalen Musikindustrie.

Der Kongress findet vom 03. bis 06. Oktober 2010 im Palais des Congrès de Paris, 2, place de la Port Maillot, in 75017 Paris (Frankreich) statt. Teilnehmen dürfen nur Mitglieder der AIPPI; die Teilnahmegebühren betragen zwischen EUR 930,–- (Junior Mitglieder/Studenten) bis zu EUR 1.900,-.

Das vorläufige Programm findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/315

Weitere Informationen unter:
> http://aippi.org

Quelle: aippi.org

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