Themen: iPad – neue Apps für Domainer! | Statistik – Polens Endung auf dem Vormarsch | TLDs – Neues von .us, .asia und .site | OLG Hamburg – enge Prüfpflicht für Bloghoster | WIPO – Domainer-Software macht bösgläubig | gamez.com – Spielplatz für US$ 77.100,- | Onlinerecht – 10. @kit-Kongress in Frankfurt/M
iPad – neue Apps für Domainer!
Seit wenigen Tagen ist das iPad, der neue Tablet-PC des US-amerikanischen Herstellers Apple, auch in Deutschland erhältlich. Doch welche Funktionen bietet das Gerät für Domainer? Das Online-Magazin thedomains.com hat einige Apps unter die Lupe genommen.
Das Wichtigste vorab: natürlich lässt sich mit dem iPad so im Internet surfen, wie man es vom klassischen Computer gewohnt ist. Bei Bedarf blendet sich eine virtuelle Tastatur ein, die sich über den berührungsempfindlichen Display mit den Fingern bedienen lässt. So kann man den bevorzugten Domain-Registrar ansurfen und dort Domains registrieren. Doch die eigentliche Stärke spielt das iPad ebenso wie das iPhone mit Apps, also kleinen Zusatzprogrammen, aus – und hiervon gibt es auch für Domainer bereits einige. Domain-Basics etwa bietet eine kostenlose App der Cirtex Corp, genannt Webmaster Tools; sie ermöglicht unter anderem eine WHOIS-Abfrage, DNS-Lookups, Ping-Statistiken und Tracerout-Suchen, um zu ermitteln, über welche IP-Router Datenpakete bis zu ihrem Ziel-Host vermittelt werden.
Weniger technisch, dafür umso praktischer ist „MyDomains“. Diese App teilt sich in drei Hauptfunktionen auf: „MyDomains“ zum Verwalten der eigenen Domains, „MyWatches“ zum Beobachten von Wunsch-Domains und „WHOIS“ für eine klassische Inhaberabfrage. Mit dem US-Provider MyDomain steht das Programm übrigens in keinem Zusammenhang. Die Kasse klingeln lassen soll ein ebenso praktisches Programm von GoDaddy, über das man unmittelbar Domains registrieren kann, allerdings nur bei GoDaddy selbst, so dass man aufpassen sollte, ob das wirklich gewünscht ist. Ist das der Fall, kann man über diese App auch gleich die eigenen eMails abrufen. Die Software selbst ist kostenlos und damit auch für Nicht-GoDaddy-Kunden erhältlich. Und wer ausnahmsweise die TLD-Weltkarte von united-domains.de gerade nicht zur Hand hat, für den gibt es mit TLD Lookup einen kleinen Helfer, der verrät, welches Land sich hinter welcher ccTLD versteckt; auch diese Software ist kostenlos und sowohl auf dem iPad als auch dem iPhone einsetzbar.
Den Secondary Market deckt schließlich „Domains For Sale“ von GeoMar, LLC ab. Das Programm listet zahlreiche zum Verkauf stehende Domains auf, wobei der Preis mit angegeben wird. Offen bleibt allerdings, wer die Auswahl trifft. Und wer wirklich gute Domains sucht, kommt um die klassischen Plattformen wie Sedo oder Pool.com nicht herum; die durchsucht man am besten im Browser. War man damit erfolgreich, muss man sich nur noch an SmartNames wenden; dort erhält man eine App, mit der die durch Parking erzielten Umsätze pro Domain überblickt und verwaltet werden können. Wer kann da dem iPad noch widerstehen?!
Die App von GoDaddy finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/302
Die App von Cirtex finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/301
Die App „MyDomains“ finden Sie unter:
> http://rtlabs.ca/mydomains/
Die App von GoDaddy finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/302
Die App „TLD Lookup“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/303
Die App „Domains For Sale“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/304
Die App von SmartNames finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/305
Quelle: thedomains.com, eigene Recherche
Statistik – Polens Endung auf dem Vormarsch
Frohe Kunde von den großen Registries: mussten im April mit Nic.at und EURid noch zwei Vergabestellen leichte Verluste melden, sind im Mai 2010 alle Registries auf Wachstumskurs. Und auch in Polen macht man sich auf zum Marsch an die Spitze.
In der Welt der Schlager feiert man Lena, doch in der Welt der Domains thront .info über der Konkurrenz: allein in den vergangenen vier Wochen hat die im Oktober 2001 gestartete Top Level Domain um nahezu unglaubliche 295.181 Adressen zugelegt. Und dieser Wert versteht sich netto, also bereits bereinigt um gelöschte Domains. Ob dieser Sprung den Sonderaktionen weltweit verstreuter Domain-Registrare zu verdanken ist oder vor allem die gewachsene Bedeutung der Endung unterstreicht, wird sich erst kommendes Jahr zeigen. Jedenfalls ist der Trend für .info nun bereits seit einigen Monaten deutlich positiv; wer daher noch keine .info-Domains in seinem Portfolio hat, sollte sich rechtzeitig bemühen.
Nach absoluten Zahlen an der Spitze unserer Statistik liegt indes unverändert .com, die diesmal um gut 670.000 Domains zulegen kann. Zudem schafft .net mit einem Zuwachs von rund 90.000 Domains den Sprung über die Marke von 13 Millionen; wollen wir hoffen, dass er kein Unglück bringt. Das deutsche Länderkürzel wird dagegen noch eine Weile brauchen, bis es auf über 14 Millionen springt; nur magere, etwas über 60.000 Domains an Zugewinn waren diesmal drin.
Schließlich der traditionelle Blick ins Ausland. Aus Slowenien meldet die Registry ARNES die Registrierung von 80.000 .si-Domains. Freuen darf sich der Inhaber von jd2r.si, der die Jubiläumsdomain erwischte und dort nun Motocross-Inhalte anbietet. Bereits 1.751.401 Domains meldet NASK, die Verwaltung der polnischen Landesendung .pl. Nach eigenem Bekunden liegt man damit auf Platz fünf der Europarangliste, angeführt von Deutschland, Grossbritannien (8.413.958), Niederlande (3.821.323) und Italien (1.871.803), wobei .pl den Vorsprung zu .it zuletzt verkürzen konnte. Auf Platz sechs folgt Frankreich (1.694.673) vor Spanien (1.203.223), Dänemark (1.057.788) und unseren Nachbarn aus Belgien (1.022.320). Schlusslicht in den Top Ten und damit Zehnter ist Schweden mit derzeit 952.246 .se-Domains.
Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 13.692.986 – (Vergleich zum Vormonat: + 60.630)
.at – 934.976 – (Vergleich zum Vormonat: + 6.474)
.com – 87.605.259 – (Vergleich zum Vormonat: + 672.809)
.net – 13.087.743 – (Vergleich zum Vormonat: + 88.261)
.org – 8.465.866 – (Vergleich zum Vormonat: + 98.946)
.info – 6.442.708 – (Vergleich zum Vormonat: + 295.181)
.eu – 3.210.590 – (Vergleich zum Vormonat: + 9.086)
.biz – 2.115.948 – (Vergleich zum Vormonat: + 23.315)
.us – 1.708.449 – (Vergleich zum Vormonat: + 31.795)
insgesamt: 137.396.359 (Stand 1. Juni 2010)
Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de
Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com
Quelle: registry.si, nask.pl
TLDs – Neues von .us, .asia und .site
Da heisst das Ding schon Website, warum also nicht gleich eine Endung .site? So denkt man zumindest bei einem japanischen Provider und kündigt unverzagt die Bewerbung um eine solche Top Level Domain an. Bei .us wirds dagegen kurz und knapp, während .asia an die Gebühren ran will – hier unsere Kurznews.
Neustar, Registry der US-amerikanischen Länderendung .us, hat angekündigt, .us-Domains mit einem und zwei Zeichen zur allgemeinen Registrierung freizugeben. Zur Begründung verweist Neustar auf die Absicht, .us attraktiver und damit präsenter in der Öffentlichkeit machen zu wollen. Bei der Vergabe der bisher gesperrten Adressen orientiert man sich an .biz: Die erste Phase ist ein „RFP“ (Requests for Proposal) getauftes Ausschreibungsverfahren, in Phase zwei dann die klassische Versteigerung an den Meistbietenden. Bleiben dann noch Domains übrig, erfolgt ihre Vergabe in offener Registrierung auf der Grundlage des „first come, first served“-Prinzips. Ein konkretes Datum für den Beginn dieser drei Freigabephasen hat Neustar bisher nicht genannt; ein Termin noch in diesem Jahr ist jedoch sehr wahrscheinlich, zumal es bei der ccTLD der Zustimmung ICANNs nicht bedarf.
Mit einer ungewöhnlichen Bitte hat sich DotAsia, Verwalterin der Top Level Domain .asia, an die Internet-Verwaltung ICANN gewandt. Mit Schreiben vom 20. Mai 2010 bittet DotAsia-CEO Edmon Chung, die Registry-Fee von derzeit US$ 0,75 pro registrierter .asia-Domain auf US$ 0,50 abzusenken. Zur Begründung verweist Chung unter anderem darauf, dass von den 70 Ländern der Pan-Asia-Community über 40 als Entwicklungsländer betrachtet werden; auch verfüge erst 20 Prozent der Bevölkerung über Internetzugang. Geringere Gebührenzahlungen würden es DotAsia erlauben, mehr Geld in Community-Projekte zu stecken. Der wahre Grund dürfte indes sein, dass unter .asia derzeit nur etwa 200.000 Domains registriert sind; erhofft hatte man sich allein im ersten Jahr rund 335.600 Registrierungen. Eine Reaktion von ICANN gibt es bisher nicht; im Fall von .pro hat man jedoch erst kürzlich anlässlich der Verlängerung des Registry-Vertrages die Gebühren gesenkt.
Das japanische Unternehmen UrbanBrain Inc., nach eigenem Bekunden ein „registry back-end service provider“, hat eine Bewerbung um die Top Level Domain .site (dotSite) angekündigt. Die Endung soll „individual internet users, hobbyists and business owners“ zur Registrierung offenstehen, also praktisch jedermann. So ganz klar, worin der besondere Nutzen der TLD liegen soll, wird auch beim Betrachten der recht übersichtlichen Internetseite von dotSite nicht; mehr als dass man sich unter .site ein weites offenes Land vorstellen soll, wo man sich seine eigene virtuelle Heimat schaffen kann, findet man noch nicht. Da ICANN frühestens beim anstehenden Juni-Meeting in Brüssel über das Bewerberhandbuch und das Anforderungsprofil aller Interessenten aufklären will, steht allerdings auch noch reichlich Zeit zur Verfügung, um am eigenen Webauftritt zu feilen.
Weitere Informationen zu .site finden Sie unter:
> http://dotsite.org/
Quelle: neustar.us, domainnamewire.com, prnewswire.com
OLG Hamburg – enge Prüfpflicht für Bloghoster
Das OLG Hamburg hat in einer aktuellen Entscheidung Fragen zur Haftung eines Weblog-Dienstleisters (Webloghoster) für Blog-Einträge einzelner seiner Kunden, den Betreibern der Weblogs, beantwortet: Anspruchsteller müssen sehr detaillierte Beanstandungen äußern, um eine Prüfpflicht des Webloghosters überhaupt zu begründen (Urteil vom 02.03.2010, Az. 7 U 70/09).
Beklagte sind ein Webloghoster, der unter blogspot.com Dritten die Möglichkeit zum Betreiben von Weblogs ermöglicht sowie der Suchmaschinenbetreiber Google und deren Admin-C der .de-Domain. Der Betreiber eines der bei der Beklagten gehosteten Weblogs hatte in Blog-Einträgen über die Kläger geschrieben. Die Kläger mahnten daraufhin die Beklagten ab und forderten sie auf, das gesamte Weblog und auch die Inhalte in Suchergebnissen bei Google zu entfernen. Die Beklagte konnte keine rechtswidrigen Inhalte entdecken und bot an, die Abmahnung an den Betreiber des Weblogs weiterzuleiten. Diesem Ansinnen widersprachen die Kläger zunächst, willigten später aber ein. Die Inhalte blieben jedoch online.
Die Kläger nahmen die Beklagten wegen Unterlassung und Schadensersatz vor dem Landgericht Hamburg in Anspruch. Das Gericht wies die Klage überwiegend ab, im Hinblick auf vier Äußerungen bestätigte es einen Unterlassungsanspruch (Urteil vom 22.5.2009, Az. 325 0 145/08). Beide Parteien legten gegen die Entscheidung des LG Hamburg jeweils Berufung ein. Das Berufungsgericht bestätigte weitestgehend die Berufung der Beklagten; die Berufung der Kläger wies es zurück:
Das OLG Hamburg machte deutlich, dass die Störerhaftung nicht über Gebühr beansprucht werden dürfe. Im vorliegenden Fall kannte der Hostprovider die Angelegenheit, über die sich der Blogbetreiber äußerte, nicht. Aus diesem Grunde hätten die Kläger in der Abmahnung dezidierte Angaben machen müssen, um so eine Prüfpflicht beim Hostprovider auszulösen. Dem in Anspruch Genommenen muss so ermöglicht werden, die Rechtswidrigkeit der Sache prüfen zu können. Außerdem müssen in der Abmahnung die konkreten Sätze, Worte oder Wortkombinationen, die der Betroffene entfernt sehen will, benannt werden. Diese Anforderungen erfüllte die Abmahnung der Kläger nicht. Erst in der Klage wurden die Kläger konkret, doch reichten auch da die Informationen nicht aus, um in eine Prüfung einer möglichen Persönlichkeitsrechtsverletzung der Kläger einzusteigen. Dies änderte sich auch im Laufe des gesamten Prozesses nicht, so dass nie eine Prüfpflicht der Beklagten entstand. Allein im Hinblick auf eine im Weblog gemachte Äußerung fand das Berufungsgericht im Vortrag der Kläger ausreichend dezidierte Angaben, so dass bezogen auf diese das OLG Hamburg die Entscheidung des Landgerichts und so einen Unterlassungsanspruch gegenüber den Beklagten bestätigte. Die Berufung der Kläger hat das OLG Hamburg zurückgewiesen, da sie keine hinreichenden Tatsachen mitgeteilt hatten, aus denen sich die Rechtswidrigkeit der Äußerungen im Weblog ergeben haben.
Ob damit die Sache erledigt ist, muss noch abgewartet werden, da das OLG Hamburg die Revision zugelassen hat. Insgesamt ist die Entscheidung jedoch erfreulich und macht klar, dass Anspruchsteller bei Inkenntnissetzung Dritter oder bei Abmahnungen nicht nur die beanstandeten Inhalte und deren Fundort klar bezeichnen müssen, sondern gegebenenfalls auch Hintergründe zum Verständnis des Sachverhaltes liefern müssen.
Die Entscheidung des OLG Hamburg findet man unter:
> http://www.telemedicus.info/urteile/1014-7-U-7009.html
Fragen der Störerhaftung von Forenbetreibern werden leicht verständlich und nachvollziehbar im Haftungsguide Forenbetreiber von Dr. Stephan Ott erörtert:
> http://www.linksandlaw.de/forenhaftung-tmg.htm
> http://www.linksandlaw.de/Haftungsguide-Forenbetreiber.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
http://www.domain-anwalt.de
Quelle: telemedicus.de, eigene Recherche
WIPO – Domainer-Software macht bösgläubig
Erik Wilbers, Direktor des WIPO Arbitration and Mediation Center, kündigte vergangene Woche in dem Fachmagazin „INTA Daily News“ eine neue Version der „Bible for Panelists“, etwa Bibel für UDRP-Schiedsrichter, an, die Themen wie automatisiertes Registrieren von Domains aufgreift und rechtlich beurteilt – zu Gunsten von Kennzeichenrechteinhabern.
Eigentlich nimmt WIPO-Direktor Erik Wilbers in dem Artikel zum Anstieg der Zahl der UDRP-Verfahren in den ersten vier Monaten des Jahres Stellung. Man habe in dem Zeitraum 40 Fälle mehr als im gleichen Zeitraum im Rekordjahr 2008; gegenüber 2009 liege der Anstieg bei 21 Prozent. Die Tendenz sei weiter steigend, was allerdings auch auf das nun rein elektronische Verfahren zurückzuführen sei. Mit dessen Einführung hätten die Fälle zugenommen. Ganz nebenbei erzählte Wilbers aber auch vom nahenden Abschluss der „Bible for Panelists 2.0“, in der die Schiedsrichter ihre Ansichten zu bestimmten UDRP-Fragen zum besten geben. Darin würden, so Wilbers gegenüber INTA Daily News, Fragen erörtert, die in den letzten Jahren bei UDRP-Verfahren vermehrt aufgetreten sind, unter anderem auch die, wie Domainer zu beurteilen sind, die Software entwickeln und nutzen, um damit automatisiert Domains zu registrieren. Die allgemeine Meinung ist: Domainer, die solche Software nutzen, sind bösgläubig und handeln in „bad faith“. Es sei eine Form von willentlicher Unwissenheit.
Der „Overview of WIPO Panel Views on Selected UDRP Questions“ soll in den nächsten Monaten veröffentlicht werden. Was tatsächlich drin steht, wird man spätestens dann erfahren. Die Inhaber von Kennzeichenrechten haben eine stärkere Lobby als Domainer, die sich an dieser Stelle durchzusetzen scheint. Die Erfahrung zeigt, Grabber und Cybersquatter kratzen stark an Kennzeichenrechten Dritter, aber damit sind nicht alle Domainer Spitzbuben. Im Hinblick darauf scheint die Schlussfolgerung der Panel problematisch. Zuletzt zählt aber die Praxis und die führt, wie Mike Berkens in seinem Blog thedomains.com feststellt, automatisch zu der Frage: wie will man denn überprüfen, dass ein Domainer Software nutzt, um automatisiert Domain-Namen zu registrieren?
Die entsprechende Ausgabe der INTA Daily News finden Sie hier:
> http://www.managingip.com/pdfs/03_INTA_Boston_Tue.pdf
Quelle: thedomains.com, managingip.com
gamez.com – Spielplatz für US$ 77.100,-
Mit gamez.com zum Preis von US$ 77.100,- (ca. EUR 62.683,-) war die Latte in der vergangenen Domain-Handelswoche niedrig gelegt. Die Ergebnisse waren insgesamt nicht berauschend, doch sorgte eine .me-Auktion für einigen Wind.
Die Liste der ccTLD-Verkäufe führte die niederländische Adresse laarzen.nl (Stiefel) an, die prächtige EUR 37.500,- kostete. Gleich auf diese folgte join.me zum erstaunlichen Preis von US$ 45.000,- (ca. EUR 36.585,-): im Jahr zuvor hatte die Domain lediglich US$ 10.099,- erzielt. Neben den zahlreichen .me-Domains war auch .co.uk leidlich vertreten, während .de wiederum nur sehr schwach besetzt war.
join.me – US$ 45.000,- (ca. EUR 36.585,-)
trade.me – US$ 18.501,- (ca. EUR 15.041,-)
map.me – US$ 14.500,- (ca. EUR 11.789,-)
design.me – US$ 9.250,- (ca. EUR 7.520,-)
phone.me – US$ 8.400,- (ca. EUR 6.829,-)
baby.me – US$ 6.250,- (ca. EUR 5.081,-)
name.me – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.878,-)
content.co.uk – GBP 10.100,- (ca. EUR 11.883,-)
diamondengagementrings.co.uk – GBP 9.975,- (ca. EUR 11.736,-)
lola.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.883,-)
gentlemanclub.co.uk – EUR 4.000,-
mab.de – EUR 10.000,-
davos.eu – EUR 9.500,-
automobile.es – EUR 8.750,-
playlist.fr – EUR 6.500,-
games1.de – EUR 5.900,-
bagels.de – EUR 5.100,-
becasmec.es – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.065,-)
mortgage.co.za – EUR 4.000,-
Eine kleine Überraschung gab es bei den neueren generischen Endungen, zu denen auch .asia gezählt wird und die – selten genug gehandelt – nun mit investment.asia zu EUR 5.000,- einen bemerkenswerten, wenn auch nicht beachtlichen Preis erzielte. Die Domain ist allerdings lediglich geparkt.
realty.pro – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.130,-)
investment.asia – EUR 5.000,-
plm.info – EUR 2.500,-
Die älteren generischen Endungen bieten wieder eine Vorreiterdomain, diesmal carloans.net, die US$ 24.000,- (ca. EUR 19.512,-) kostete. In der Folge liegen die Preise deutlich darunter, wobei diesmal tatsächlich einige Domains im Bereich um US$ 10.000,- angesiedelt waren:
carloans.net – US$ 24.000,- (ca. EUR 19.512,-)
relationship.net – US$ 12.950,- (ca. EUR 10.528,-)
ane.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.130,-)
inkcartridges.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.130,-)
9i.net – US$ 9.999,- (ca. EUR 8.129,-)
risikolebensversicherung.net – EUR 8.000,-
thunderbird.net – US$ 9.600,- (ca. EUR 7.805,-)
magento.net – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.911,-)
linkbuilding.org – US$ 7.800,- (ca. EUR 6.341,-)
Iusy.org – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.098,-)
ls.org – US$ 7.100,- (ca. EUR 5.772,-)
federaltaxes.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.065,-)
ots.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.252,-)
pinballgames.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.252,-)
vinyl.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.252,-)
airporttransfers.net – US$ 3.750,- (ca. EUR 3.049,-)
135.net – US$ 3.225,- (ca. EUR 2.622,-)
Der geekig anmutende Domain-Name gamez.com kostete US$ 77.100,- (ca. EUR 62.683,-), was für diese Domain sehr beachtlich ist, die Parking-Inhalte dagegen nicht. Interessant ist die mit US$ 22.500,- (ca. EUR 18.293,-) sehr günstige golfresorts.com, die 2005 noch mit dem Preis von US$ 60.800,- beinahe das Dreifache kostete. Im übrigen war die Ausbeute unter .com nicht überwältigend, aber doch noch in Ordnung.
gamez.com – US$ 77.100,- (ca. EUR 62.683,-)
bestonlinecolleges.com – US$ 56.000,- (ca. EUR 45.528,-)
therapists.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 40.650,-)
vbb.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 36.585,-)
fotografia.com – EUR 26.000,-
ghb.com – US$ 29.000,- (ca. EUR 23.577,-)
hotelcluster.com – US$ 25.450,- (ca. EUR 20.691,-)
golfresorts.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 18.293,-)
dancecentral.com – US$ 19.500,- (ca. EUR 15.854,-)
weekday.com – EUR 15.000,-
goodmarket.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 10.976,-)
changecourse.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.163,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com
Onlinerecht – 10. @kit-Kongress in Frankfurt/M
Der von engagierten Juristen und Computerexperten gegründete Bayreuther Verein @kit veranstaltet im Juni in Frankfurt am Main in den Räumlichkeiten des Deutschen Fachverlags den 10. @kit-Kongress unter dem Titel „Onlinerecht 2.0: Alte Fragen – neue Antworten?“.
Der Verein „@kit Bayreuther Arbeitskreis für IT – Neue Medien – Recht“ mit Sitz in Jena wendet sich diesmal nach Frankfurt am Main, wo der 10. @kit-Kongress vom 10. bis 11. Juni 2010 in den Räumen des Deutschen Fachverlags, Mainzer Landstraße 251, 60326 Frankfurt am Main, stattfindet. Dem Titel des Kongresses entsprechend werden Vorträge zu den Themen Cloud Computing, Datenschutz und Geotargeting, Urheberrecht und Anonymisierungsdienste von renommierten IT-Juristen geboten. Mit dabei ist auch der Rechtsanwalt Stephan Welzel, Chefsyndikus der DENIC, der zu der Einführung neuer Domain-Endungen und damit möglicherweise einhergehenden neuen Rechtsfragen Stellung nimmt.
Letzter Anmeldetermin für die Veranstaltung ist der 4. Juni 2010. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 390,-; Vergünstigungen gibt es gestaffelt für Junganwälte mit maximal zwei Jahren Berufszulassung sowie Mitglieder der GRUR, DGRI und davit unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (EUR 290,-), für @kit-Mitglieder (EUR 240,-), Behördenvertreter (EUR 140,-) sowie Studenten und Referendare (EUR 100,-; @kit-Mitglieder EUR 50,-).
Die Veranstaltung endet am Freitag, den 11. Juni 2010 um 13.30 Uhr. Wie der Deutsche Fachverlag mitteilt, sei das so rechtzeitig, dass auch Teilnehmer mit „ein wenig Anreise“ rechtzeitig zum Anpfiff des Eröffnungsspiels der Fußball-WM nach Hause kommen sollten.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.ak-it-recht.de
Die Agenda der Veranstaltung findet man auf dem Flyer:
> http://jenanwalt.de/cms/files/flyer__kit_2010_ka.pdf
Quelle: ak-it-recht.de, dfv.de