Newsletter-Ausgabe #515: Mai 2010

Themen: Neue Ära – IDNs in vier Sprachen gestartet! | .de – technische Panne bei der DENIC eG | TLDs – Neues von .si, .jobs und .canon | BGH – WLAN-Inhaber haften als Störer | drunkdriving.com – Prävention für US$ 60.000,- | 7 Gründe – haben Domains noch eine Zukunft? | Juni – 38. ICANN-Meeting in Brüssel

Neue Ära – IDNs in vier Sprachen gestartet!

Das Domain Name System (DNS) ist in eine neue Ära getreten: ab sofort können in vorerst vier Sprachen vollständig internationalisierte Domain-Namen (IDNs) registriert werden. Die dafür notwendigen technischen Arbeiten hat die Internet-Verwaltung ICANN Anfang Mai 2010 abgeschlossen.

Seit den Anfangsjahren des DNS galt eine eherne Grundregel: als Zeichen zur Verwendung in einer Domain sind lediglich die Buchstaben von A bis Z, die Ziffern von 0 bis 9 und als einziges Sonderzeichen der Bindestrich „-“ aus dem ASCII-Zeichensatz zugelassen. Doch diese Beschränkungen wurden dem internationalen Anspruch des Internets nicht gerecht, weshalb man an der Einführung von IDNs arbeitete und Anfang des Jahrtausends erste Erfolge feierte; so können etwa seit 2004 unterhalb von .de Sonderzeichen wie die deutschen Umlaute als Second Level Domain registriert werden. Den Weg für Domains vollständig in Landessprache hat ICANN jedoch erst mit seinem „IDN Fast Track Process“-Verfahren bereitet, mit dem man Domains in den elf Sprachen Arabisch, Persisch, Chinesisch (vereinfacht wie traditionell), Kyrillisch, Koreanisch, Hebräisch, Japanisch, Tamilisch, Hindi sowie Griechisch erfolgreich getestet hat. Aus 21 Ländern und für Domains in elf Sprachen kamen schließlich die Bitten, dort IDNs zuzulassen.

Zu den ersten vier Ländern, die diese IDNs nun ab sofort nutzen, zählen die Vereinigten Arabischen Emirate, Ägypten, Saudi-Arabien und Russland. Die ersten der neuen Adressen sind bereits online, darunter die russische ?????????.?? sowie einige arabische Domains. Technisch gesehen lösen diese Adressen auf eine computerlesbare ASCII-Adresse im Punycode auf; wer also keine russischen Zeichen eingeben kann, findet auch unter der kryptischen Domain xn--d1abbgf6aiiy.xn--p1ai sein Ziel. Vor allem die Nutzer aus dem arabischen Raum, laut ICANN eine Gruppe mit dem größten Wachstumspotential, profitiert von dieser Neuerung und kann somit erstmals Domains in ihrer Landessprache registrieren.

Für die Inhaber von Kennzeichenrechten stellt sich damit die Herausforderung, in Ländern mit IDNs ihre Zeichen durch Registrierung vor Rechtsverletzungen zu schützen. Spezielle Sunrise-Verfahren sind bisher beispielsweise für Saudi-Arabien angekündigt, wobei jedes Land seine eigenen Vergaberegeln aufstellt; damit gestaltet sich auch der Beginn der allgemeinen Registrierung von Land zu Land unterschiedlich. Für den Großteil der klassischen Domain-Grabber sind die neuen Adressen noch vergleichsweise unattraktiv: ein Markt hat sich bisher nicht gebildet. Gleichwohl gilt: wer vorbeugen und Einzelheiten erfahren möchte, sollte sich über die unten verlinkte IDN-Spalte der IANA-Website zu der gewünschten Registry leiten lassen und dort weitere Informationen erhalten; so haben beispielsweise Saudi-Arabien und Russland bereits mit der IDN-Registrierung begonnen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://blog.icann.org/2010/05/idn-usability/

Einen Überblick über alle bisher funktionierenden IDNs samt Verweis auf die Registry-Website finden Sie unter:
> http://www.iana.org/domains/root/db/

Quelle: icann.org, eigene Recherche

.de – technische Panne bei der DENIC eG

Technische Panne bei der deutschen Domain-Verwaltung DENIC eG: für über zwei Stunden waren am vorvergangenen Mittwoch mehrere Millionen .de-Domains nicht erreichbar. Die Störung ist inzwischen behoben, die Nameserver arbeiten wieder korrekt.

Über 13,6 Millionen .de-Domains sind derzeit registriert, doch für einen Teil von ihnen ging am vorvergangenen Mittwoch zeitweise nichts mehr. Wie die DENIC inzwischen bestätigt hat, sah man sich ab etwa 13:30 Uhr mit dem Problem konfrontiert, dass, je nach Standort und angefragter Domain, Anwender teilweise die falsche Antwort „Domain existiert nicht“ erhielten und so das angefragte Internetangebot nicht erreicht werden konnte. Verschärft wurde das Problem durch den Umstand, dass eMails aus beziehungsweise zu diesen Adressen abgewiesen oder nicht gesendet wurden. Ursache für dieses Problem war nach Angaben der DENIC, dass im Rahmen der regelmäßigen zweistündigen Aktualisierung der Nameservicedaten auf 12 der 16 Servicestandorte durch einen unterbrochenen Kopiervorgang die Verteilung einer nicht vollständigen Aktualisierung (sog. Zonendatei) angestoßen wurde. Nach der Aktualisierung lieferten einige der Nameserver lediglich für 3.837.256 .de-Domains korrekte Daten, beim Rest kam es zu Störungen.

Nachdem ein Notfallteam der DENIC den Fehler analysiert und ab 14:20 Uhr die fehlerhaft antwortenden Standorte abgeschaltet hatte, wurden bereits zehn Minuten später die abgeschalteten Standorte sukzessive mit einer vollständigen Zonendatei versorgt und wieder in den Nameserver-Verbund aufgenommen. Wegen des Datenvolumens und der weltweiten Verteilung der Standorte dauerte der Gesamtvorgang zu der vollständigen Neuverteilung noch bis etwa 15:45 Uhr, dann war der vollständige Service wieder hergestellt; in Einzelfällen kam es wegen Cachings bei den Internet Service Providern teilweise zu weiteren Beeinträchtigungen.

Nicht zuletzt aufgrund der von vielen als zögerlich empfundenen Krisen-PR der DENIC schlug der Vorgang in der Öffentlichkeit hohe Wellen, ein Grund zur Panik besteht für die Inhaber einer .de-Domain jedoch nicht. Wie DENIC betont, gab es durch die Störung keinerlei Domain-Löschungen, sämtliche .de-Domains sind unverändert im Registrierungsdatenbestand erhalten geblieben. Auch eMails sollten nicht verloren gegangen sein; der Absender erhielt in der Regel lediglich die Nachricht, dass die eMail nicht versandt oder zugestellt werden konnte. Kleines Kuriosum am Rand: Sämtliche .de-Domains, die entweder mit einer Ziffer oder den Buchstaben „a“ bis „e“ begannen, waren nicht betroffen; Domains mit dem Anfangsbuchstaben „f“ waren nur teilweise betroffen.

Quelle: denic.de

TLDs – Neues von .si, .jobs und .canon

Die Arbeitsplatz-Domain .jobs sucht sich ihre Arbeit selbst: nach Medienberichten bereitet der zuständige Sponsor die Liberalisierung der Vergaberegeln vor. In Slowenien wird man international, und bei Canon plant man weiter die erste eigene Top Level Domain – hier unsere Kurznews.

ARNES (Academic and Research Network of Slovenia), die Domain-Verwaltung der slowenischen Länderendung .si, hat die Einführung von internationalisierten Domain-Namen (IDNs) angekündigt. Gegen Ende dieses Jahres soll es erstmals möglich sein, in einer .si-Domain Sonderzeichen zu registrieren. Die Erweiterung betrifft Buchstaben aus den Sprachen Slowenisch, Italienisch, Ungarisch, Kroatisch und Deutsch; weitere Sprachen sind nicht ausgeschlossen. Ob mit dem IDN-Start eine Sunrise Period einhergeht, ließ ARNES noch offen. Von den neuen Möglichkeiten profitieren nicht nur Slowenen: .si-Domains können von jedermann zu jedem beliebigen legalen Zweck registriert werden, es gibt keine Vergabebeschränkungen. Damit ist auch für Personen und Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum eine Anmeldung jederzeit möglich.

Die Society for Human Resource Management (SHRM), Sponsor der Top Level Domain .jobs, intensiviert seine Bemühungen um eine Liberalisierung der Vergaberegelungen. Nach Medienberichten plant SHRM, den Kreis der zulässigen Domain-Namen erheblich auszuweiten. Dürfen bisher nur Unternehmen ihren Namen unter .jobs registrieren, um dort eigene Stellenangebote auszuschreiben, sollen nach den Vorstellungen von SHRM künftig auch berufsgruppenspezifische oder geographische Begriffe registriert werden dürfen. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Registry Employ Media Adressen wie boston.jobs und nursing.jobs leihweise zur Verfügung gestellt, um dort Jobforen zu ermöglichen. Noch bevor diese Pläne der Domain-Leihe weiter intensiviert werden konnte, schritt ICANN ein; seither gibt es offenbar Bemühungen, auf offiziellem Weg zu einer Erweiterung zu kommen. Ob und wann sie greift, ist derzeit aber noch offen.

Die im japanischen Tokio ansässige GMO Registry, Inc. hat öffentlich bekanntgegeben, mit dem Elektronik-Konzern Canon Inc. die Einführung der Top Level Domain .canon vorzubereiten. Canon hatte im März 2010 als erster weltweit bekannter Markenhersteller angekündigt, sich bei ICANN um eine eigene Top Level Domain bewerben zu wollen. Das Unternehmen verspricht sich davon zahlreiche Vorteile in der Kommunikation der eigenen Marke, vor allem eine intuitivere und leichtere Merkbarkeit gegenüber der bisher verwendeten Domain canon.com. Weshalb sich Canon für die erst 2009 gegründete GMO Registry entschieden hat, ist unbekannt; allerdings hat das Unternehmen mitgeteilt, sich mit einem Partner auch um die Endung .shop bewerben zu wollen. Da ICANN noch an der Entwurfsfassung des Bewerberhandbuchs arbeitet, dürften beide Endungen frühestens 2011 zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen zu .si finden Sie unter:
> http://www.registry.si

Registrierung von .si-Domains möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/si-domain

Quelle: registry.si, ere.net, prweb.com

BGH – WLAN-Inhaber haften als Störer

Der Bundesgerichtshof hat in einer Pressemitteilung am 12. Mai 2010 kurz die Richtung der am selben Tage ergangenen Entscheidung in der Frage zur Haftung eines WLAN-Inhabers, der dieses nicht hinreichend gesichert hat, bekannt gegeben (I ZR 121/08). Die Entscheidungsgründe im Detail stehen noch aus, doch soviel ist klar: Wer sein WLAN nicht ordentlich sichert, haftet, wenn auch nicht auf Schadensersatz.

Geklagt hatte die Inhaberin des Rechts an einem Musiktitel, der über das WLAN des Beklagten auf einer Tauschbörse zum Herunterladen im Internet angeboten wurde. Der beklagte WLAN-Inhaber befand sich zum fraglichen Zeitpunkt im Urlaub; er hatte jedoch sein WLAN nicht nach dem Stand der Technik gegen Zugriffe durch Dritte gesichert. Die Rechteinhaberin begehrte nun vom WLAN-Inhaber Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten.

Vor dem Landgericht Frankfurt/M (Urteil vom 05.10.2007, Az.: 2/3 O 19/07) war die Klägerin erfolgreich, doch das Oberlandesgericht Frankfurt/M (Urteil vom 01.07.2008, Az.: 11 U 52/07) gab der Berufung des WLAN-Inhabers statt. Die Klägerin legte Revision zum Bundesgerichtshof ein, der das Berufungsurteil aufhob und eine Haftung des WLAN-Inhabers nun bestätigte. Der BGH geht zwar davon aus, dass der WLAN-Inhaber in diesem Falle nicht als Täter oder Teilnehmer haftet; jedoch sei er verpflichtet zu prüfen, ob sein WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden. Die Sicherung muss den zur Zeit der Installation des WLAN-Routers marktüblichen Standards entsprechen. Eine Anpassung an sich weiter entwickelnde Standards wird ihm allerdings nicht abverlangt. Hier hatte der WLAN-Inhaber die Standardeinstellungen des Routers belassen und kein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort angelegt. Die Haftung des WLAN-Inhabers beschränkte der BGH allerdings nur auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten, nicht aber auf Schadensersatz. In einem Nebensatz ist der Pressemitteilung zu entnehmen, dass für die Abmahnung nach heutigem Recht lediglich EUR 100,- anfallen würden, was ein Hinweis darauf ist, dass für solche Fälle grundsätzlich § 97a UrhG greift, der bei erstmaliger Abmahnung und einfach gelagerten Fällen die Abmahnkosten beschränkt.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist, soweit bisher nachvollziehbar, nicht erfreulich. WLAN-Betreiber werden in die Verantwortung gezogen für rechtswidrige Handlungen Dritter. Hintergrund scheint die nach wie vor bestehende Vorstellung zu sein, dass das Internet eine Gefahrenquelle ist. Ob der BGH erwogen hat, dass man hier das Privileg des Diensteanbieters gelten lassen kann, der nach § 8 TMG gerade nicht für fremde Informationen, die er in seinem Kommunikationsnetz übermittelt, haftet, wird man in den Entscheidungsgründen sehen. Alles in allem sind damit offene WLANs auch in Gaststätten und Hotels obsolet. Das ist keine gute Entwicklung für unsere Gesellschaft.

Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshof findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/298

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de, eigene Recherche

drunkdriving.com – Prävention für US$ 60.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte keine beeindruckenden Zahlen, es sei denn, man redet vom negativen Bereich. Die teuerste Domain war drunkdriving.com für US$ 60.000,- (ca. EUR 40.268,-). Die beste Länder-Domain war diesmal die britische 4×4.co.uk mit einem Preis von EUR 24.000,-.

Die deutsche Endung stand in der vergangenen Domain-Handelswoche zurück, machte aber mit griechischer-wein.de zu EUR 4.200,- eine Referenz an das leider marode Griechenland. Die teuerste Länderdomain war gar nicht teuer, denn 4×4.co.uk erzielte zwar EUR 24.000,-, doch war das erheblich weniger als die bereits im Februar 2008 einmal gezahlten GBP 38.500,- (damals ca. EUR 51.433,-). Gute Figur machte hingegen die europäische Endung mit vier ordentlichen Domain-Verkäufen:

armada.co.uk – GBP  4.112,- (ca. EUR  4.832,-)
chitterchatter.co.uk – GBP  4.000,- (ca. EUR  4.700,-)
betnet.co.uk – GBP  3.705,- (ca. EUR  4.354,-)
soccergame.co.uk – EUR  3.000,-
tvstar.co.uk – GBP  2.500,- (ca. EUR  2.938,-)

wasser.eu – EUR  9.000,-
me.eu – EUR  5.895,-
diq.eu – EUR  3.160,-
youthhostels.eu – EUR  3.000,-

slots.co.za – US$ 10.000,- (ca. EUR  6.711,-)
mothersday.com.au – AUD  7.500,- (ca. EUR  5.369,-)
casablanca.ch – EUR  5.000,-
promoties.be – EUR  5.000,-
juegos.bo – US$  6.200,- (ca. EUR  4.161,-)
griechischer-wein.de – EUR  4.200,-
relocation.tv – US$  5.000,- (ca. EUR  3.356,-)
cameleon.nl – EUR  3.375,-
ewering.de – EUR  3.200,-
iet.de – EUR  2.975,-

Unter den neueren generischen Endungen reüssierte .biz mit drei nennenswerten Verkäufen, während .info ausblieb. Auch eine .mobi-Domain zeigte sich:

affiliate.biz – EUR  2.800,-
granit.biz – EUR  1.590,-
creditrepair.biz – US$  1.950,- (ca. EUR  1.309,-)

eramet.mobi – EUR  2.000,-

Die älteren generischen Endungen zeigten auch kein optimales Standing, waren aber besser als in den vergangenen Wochen. Insbesondere setzte sich .org mit hairtransplant.org zum Preis von US$ 20.000,- (ca. EUR 13.423,-) deutlich von der besten .net-Domain ab.

hairtransplant.org – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.423,-)
analytics.net – US$ 12.500,- (ca. EUR  8.389,-)
24.org – US$  7.100,- (ca. EUR  4.765,-)
octopus.org – US$  7.000,- (ca. EUR  4.698,-)
khalifa.net – US$  5.000,- (ca. EUR  3.356,-)
doinggood.net – US$  3.688,- (ca. EUR  2.475,-)
industrial.net – US$  3.600,- (ca. EUR  2.416,-)
extermination.net – US$  2.500,- (ca. EUR  1.678,-)
greenpiece.org – US$  2.500,- (ca. EUR  1.678,-)
oilspill.org – US$  2.188,- (ca. EUR  1.468,-)
casinooyunlari.org – EUR  1.667,-

Mit drunkdriving.com, die US$ 60.000,- (ca. EUR 40.268,-) generierte, versucht man sich, gegen Trunkenheitsfahrten zu positionieren: drunkdriving.com ist eine „resource for DUI and DWI offenders, victims and their families“. An zweiter Stelle der .com-Liste positionierte sich grapple.com zum Preis von US$ 34.000,- (ca. EUR 22.819,-) und bewegt sich da auf rechtlich dünnem Eis; aber ohne Inhalte dürfte es halten.

drunkdriving.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 40.268,-)
grapple.com – US$ 34.000,- (ca. EUR 22.819,-)
businesstube.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 16.779,-)
isg.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 15.436,-)
lifetv.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.423,-)
hairfree.com – EUR 12.500,-
etype.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.067,-)
postup.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.751,-)
hotelhotel.com – EUR 11.500,-
webmall.com – US$ 14.000,- (ca. EUR  9.396,-)
regalomascotas.com – EUR 11.000,-
cirepa.com – EUR 10.000,-
mubi.com – EUR 10.000,-
wibo.com – EUR  8.500,-
dxd.com – US$ 10.400,- (ca. EUR  6.980,-)
gloan.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  6.711,-)
jdsports.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  6.711,-)
kangen.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  6.711,-)
youpic.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  6.711,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

7 Gründe – haben Domains noch eine Zukunft?

Es gibt immer Gründe für und gegen Domains. Während der Domain-King Rick Schwartz mantra-artig zum wiederholten Male das Jahr der Chancen mit Domains ausruft, erklärt Marketingfachmann und Autor Rohit Bhargava in seinem Blog rohitbhargava.typepad.com, welche sieben Gründe gegen Domains sprechen.

Dabei sieht Bhargava, dass nach wie vor gute Domain-Namen ihren Sinn und Zweck erfüllen. Aber sie haben aus seiner Sicht nicht mehr die Bedeutung, die sie einst hatten, um im Internet gefunden zu werden. Und warum? Das begründet Bhargava mit sieben mehr oder weniger nachvollziehbaren Aspekten:

1. Es gibt jetzt seit einigen Jahren Link-Kürzungsangebote wie bit.ly, mit denen der eigentliche Domain-Name des Ziellinks bei der Verbreitung des Links unsichtbar ist.

2. Die Kennzeichen- und Namensinhaber nutzen verstärkt Social-Media und greifen für den Kundenkontakt nicht mehr auf die eigene Webpräsenz zurück. Wenn man unter Facebook gute Kundenkontakte aufnehmen kann, sind die Kriterien für eine kurze, leicht erinner- und lesbare Domain beinahe obsolet.

3. Ordentliche Begriffe interessieren ohnehin niemanden mehr, seit flickr.com und del.icio.us (obwohl der Service ja mittlerweile auch unter delicious.com abrufbar ist).

4. Die Internetnutzer gewöhnen sich jetzt sogar daran, dass es noch andere Endungen als .com gibt. Im Hinblick darauf ist man an einen ordentlichen Begriff unter dieser Endung nicht gebunden, sondern kann auf andere Endungen ausweichen.

5. Weiter gibt es ja Suchmaschinen, die alles finden.

6. Und an den Küsten – liest man – steigt das Online-Marketing. Soll heißen: geworben wird sowieso nur noch im Internet; da muss dann auch keine einprägsame Domain mehr für den Zuschauer auf Plakaten und in Zeitschriften sichtbar werden, sondern ein Link führt ans Ziel.

7. Schließlich werden so genannte QR-Codes, zweidimensionale Barcodes, immer öfter gesichtet: unsere mobilen digitalen Begleiter können diese lesen und uns so Zugang zum Angebot des Werbenden weisen.

Gegen die Annahmen Bhargavas sprechen indes zahlreiche Gründe: der Kampf um den besten Namen endet ja gerade nicht an der Endung: selbst unter wenig zugänglichen Endungen wird es eng mit guten Domains. Und wie del.icio.us zeigt, besteht doch der Hang zur ordentlichen Domain, weil man auf die Seite unter der .us-Endung nicht ohne besondere Kenntnisse gelangt. Was die Suchmöglichkeiten betrifft, so kommt es auf die Ergebnisse an, und die werden nunmal auch durch einen guten Domain-Namen vereinfacht; ganz davon abgesehen, scheint das Finden nicht Sinn der Suchalgorithmen einiger Anbieter zu sein. Die schöne neue QR-Code-Welt wird auch nicht das ideale Werbevehikel, denn es verlangt Nachbearbeitung: was will man mit einem pixeligen Quadrat, wenn man es nicht ordentlich tagged. Dann aber ist das Abbild eines Domain-Namens, der unter Notizanwendungen wie Evernote, die OCR können, für sich spricht, viel sinnvoller.

Der Sinn von Bhargavas Einschätzungen ist begrenzt und endet im eigenen Vorgarten: macht man sich direkt zur Domain rohitbharga va.com auf, so findet man unter der von Rohit Bhargava registrierten Domain lediglich eine GoDaddy-Parkingseite. Ob das gutes Domain-Management oder Marketing oder am Ende sogar guter Humor ist, bleibt die Frage; jedenfalls hat man nicht das Gefühl, auf der Seite eines Marketingfachmanns gelandet zu sein.

Den Artikel von Rohit Bhargava findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/297

Quelle: rohitbhargava.typepad.com, eigene Recherche

Juni – 38. ICANN-Meeting in Brüssel

Das 38. ICANN-Meeting findet vom 20. bis zum 25. Juni 2010 in Brüssel (Belgien) statt. Die Agenda steht im Detail noch nicht fest, doch dürfte es im Hinblick auf .xxx und andere neue TLDs spannend werden.

Gastgeber des im Juni anstehenden, 38. ICANN-Meetings ist die .eu-Verwaltung EURid, die ihren Kernsitz in Brüssel hat. Auf der Agenda stehen die bekannten Veranstaltungen wie etwa das stets im Vorhinein, diesmal am 19. Juni beginnende Treffen der Working Groups, der GAC (Government Advisory Committee) und GNSO (ICANN Generic Names Supporting Organization), die auch am Sonntag, den 20. Juni, fortgeführt werden. Am Montag folgt sodann die formelle Eröffnung des 38. ICANN-Meetings. Danach geben sich Meetings und Workshops die Hand bis am Freitag, den 25. Juni, das abschließende öffentliche ICANN-Board-Meeting stattfindet.

Das Meeting findet im Square Brussels Meeting Centre, Mont des Arts – Kunstberg in 1000 Brüssel (Belgien) statt. Auf der Informationsseite von ICANN finden sich zahlreiche Hotelempfehlungen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://brussels38.icann.org

Quelle: icann.org, eigene Recherche

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