Themen: „Cybercrime-Zentrum“ – EU plant Domain-Sperre | Statistik – .eu (dotEU) singt den Blues | TLDs – Neues von .ru, .info und .kurd | BGH – Googles Bildervorschau ist rechtmäßig | UDRP – neue Studie deckt Panel-Schwächen auf | T.R.A.F.F.I.C. – Mailand-Ergebnisse eingetroffen | Starnberg – Domain-Lunch der united-domains GmbH
„Cybercrime-Zentrum“ – EU plant Domain-Sperre
Der Rat der Europäischen Union plant, im Kampf gegen Straftaten im Internet neue Wege zu gehen: ein neues „Cybercrime-Zentrum“ soll unter anderem Domain-Namen und IP-Adressen widerrufen können.
In einem fünfseitigen Papier des EU-Ministerrats, der sich aus jeweils einem Vertreter pro Mitgliedsstaat üblicherweise auf Ministerebene zusammensetzt, betont man die überragende Bedeutung einer konzertierten Strategie von Maßnahmen gegen virtuelle Kriminalität, die kurz- wie mittelfristig umgesetzt werden solle. Zu den kurzfristigen Maßnahmen zählen unter anderem gemeinsam mit Europol die Erforschung von Cybercrime-Methoden, um sich ein besseres Bild vom Ausmaß und seiner Entwicklung machen zu können, zumal man die Tätergruppen als inhomogen und in vielerlei Kriminalitätsbereichen wie Betrug, Verletzung von Schutzrechten und Kinderpornographie agierend einschätzt. Zudem setzt der Rat verstärkt auf länderübergreifende Ermittlungsteams, wobei die Mitgliedsstaaten, Europol und Eurojust gemeinsam mit der EU-Kommission mitwirken sollen.
Neben diesen kurzfristigen Zielen plant der Ministerrat aber auch, verschiedene mittelfristige Maßnahmen anzugehen. Wörtlich spricht der Rat in dem bisher nur in Englisch vorliegenden Papier davon, „to adopt a common approach in the fight against cybercrime internationally, particularly in relation to the revocation of Domain Names and IP addresses. The Commission, in cooperation with the Member States and Europol, is invited to facilitate this objective.“. Umgesetzt werden sollen diese Ziele durch ein neues „Cybercrime-Zentrum“, für das die EU-Kommission zunächst eine Machbarkeitsstudie einholen soll. Wie dieses Zentrum aussehen soll, verrät das Papier ebenso wenig wie weitere Details, etwa wie ein solcher Widerruf einer Domain oder einer IP-Adresse aussehen soll. So stellt sich die Frage, ob man auf Ebene der Registry (im Fall von .de-Domains also bei der DENIC eG) oder dem einzelnen Domain-Registrar ansetzen will. Beides dürfte jedoch nur von eingeschränktem Nutzen sein, da sich nichteuropäische Registries und Registrare kaum den Regelungen der EU unterwerfen werden. Als Zeitfenster für die Umsetzung dieser Pläne nennt der Rat das „Stockholm Programme (2010-2014)“, so dass bis zu konkreten Regelungen noch einige Jahre vergehen dürfen.
In welchem Zusammenhang diese Maßnahme mit den Plänen zu europaweiten Websperren zu sehen ist, lässt das Papier ebenfalls offen. Inzwischen verstärkt sich die Forderung danach, kinderpornographische Inhalte zu löschen und nicht nur zu sperren. Das hinderte den Rat jedoch nicht, einen Beschluss zu fassen, der sich für Websperren ausspricht. Letztlich soll es den EU-Mitgliedsstaaten überlassen bleiben, Regelungen zu finden. Von EU-weit einheitlichen Gesetzen ist also nicht auszugehen.
Das Papier des EU-Ministerrats finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/290
Quelle: goldsteinreport.com, out-law.com, heise.de
Statistik – .eu (dotEU) singt den Blues
DotEU hat den Blues: pünktlich zum Geburtstag rauschen die Registrierungszahlen nach unten. Doch es gibt diesmal Anlass zur Hoffnung: der Abschwung ist schwächer als noch in den Jahren zuvor.
Jedes Jahr im Frühling blickt man in Brüssel gespannt auf die .eu-Registry EURid: da die Live-Registrierung im April 2006 gestartet ist und die meisten Registrierungsverträge auf die Dauer eines Jahres abgeschlossen sind, kommt der Statistik in dieser Zeit besondere Bedeutung zu. Sie zeigt, ob die Domain-Inhaber ihre .eu-Domain verlängern oder sich von ihr trennen. Und an ein bisschen Trennungsschmerz kommt .eu auch diesmal nicht vorbei: knapp 50.000 Domains netto gehen gegenüber dem Vormonat verloren, bei 3,2 Millionen registrierten Adressen allerdings ein verkraftbares Ergebnis. Und es gibt noch mehr Anlass zur Hoffnung: im April 2009 fiel .eu noch um 100.000 Domains zurück, so dass der Verlust diesmal bei etwas genauerer Betrachtung sogar halbiert werden konnte.
Von Verlusten nach wie vor weit entfernt bleibt .com, die im April 2010 knapp 700.000 Domains netto hinzugewinnt und nun knapp unter 87 Millionen steht. Ebenfalls voran geht es für die generischen Endungen .net, .org und .info, wobei letztgenannte ihren Höhenflug mit satten 174.515 Domains allein in den letzten vier Wochen fortsetzt. Nur bei Österreichs .at geht es mit gut 4.000 Domains leicht nach unten, was aber weniger auf einen Trend als auf einen statistischen Ausreisser schließen lässt.
Schließlich noch ein Blick zu unseren holländischen Nachbarn. Wie SIDN, die Vergabestelle für .nl-Domains mitteilt, stieg die Gesamtzahl an registrierten Domains zu Beginn des Jahres 2010 auf 3.678.224, was gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von über 480.000 Adressen oder umgerechnet etwa 15,3 Prozent bedeutet. Und SIDN tut alles, damit dieser Trend anhält: so sucht man verstärkt den Kontakt zu den Registraren, um ihren Wünschen und Bedürfnissen nach besserem Service nachzukommen. Helfen soll hierbei unter anderem auch das neue Registrarsystem DRS5. Spätestens Mitte 2010 will man die Marke von vier Millionen .nl-Domains knacken, und auch hier liegt man auf Spur: aktuell kommt .nl auf knapp 3,9 Millionen Domains.
Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 13.632.356 – (Vergleich zum Vormonat: + 76.723)
.at – 928.502 – (Vergleich zum Vormonat: – 4.143)
.com – 86.932.450 – (Vergleich zum Vormonat: + 686.779)
.net – 12.999.482 – (Vergleich zum Vormonat: + 96.092)
.org – 8.366.920 – (Vergleich zum Vormonat: + 121.948)
.info – 6.147.527 – (Vergleich zum Vormonat: + 174.515)
.eu – 3.201.504 – (Vergleich zum Vormonat: – 49.064)
.biz – 2.092.633 – (Vergleich zum Vormonat: + 28.743)
.us – 1.676.654 – (Vergleich zum Vormonat: + 30.612)
insgesamt: 135.978.028 (Stand 2. Mai 2010)
Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de
Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com
Quelle: domainnews.com, eigene Recherche
TLDs – Neues von .ru, .info und .kurd
Freude bei .info: nach dem deutschen Länderkürzel .de und der Business-Domain .biz führt eine weitere hochklassige Domain-Endung attraktive Ein- und Zwei-Zeichen-Domains ein. In Russland arbeitet man an IDNs, und die Kurden wollen ins Domain Name System – hier unsere Kurznews.
Die russische Domain-Verwaltung RU-CENTER (Russian Network Information Center) hat die Details für die zweite Phase der Sunrise-Period zur Einführung von IDN-TLDs bekanntgegeben: ab dem 12. Mai 2010 können sich Inhaber von Wortmarken, die andere als kyrillische Zeichen enthalten, um ihre Domain bewerben. Bereits seit dem 20. April 2010 werden hierfür Vorbestellungen angenommen. Ab dem 15. Juli 2010 werden Anträge für die handelsrechtliche Firma, geographische Bezeichnungen, Bezeichnungen gemeinnütziger Organisationen und Massenmedien entgegengenommen. Auf der Website von RU-CENTER steht umfangreiches Dokumentationsmaterial zur Verfügung, mit dem man sich über weitere Details informieren kann.
Die Internet-Verwaltung ICANN hat den Weg für kurze .info-Domains freigemacht: anlässlich der letzten Sitzung beschloss der Vorstand, dem Antrag der .info-Registry Afilias auf Freigabe der bisher gesperrten Adressen bestehend aus einem und zwei Zeichen zu entsprechen. Bei der Vergabe der begehrten Domain-Namen will sich Afilias ein Beispiel an der .biz-Registry Neustar nehmen und ebenfalls ein Drei-Phasen-Modell anwenden. Die erste Phase ist ein „RFP“ (Requests for Proposal) getauftes Ausschreibungsverfahren, in Phase zwei dann die klassische Versteigerung an den Meistbietenden. Bleiben dann noch Domains übrig, erfolgt ihre Vergabe in öffentlicher Registrierung. Spannend wird sein, wie gut sich die Domains im Vergleich zur Konkurrentin .biz verkaufen: bei deren Auktion hatte e.biz den höchsten Erlös erzielt, die dem Käufer immerhin US$ 66.001,- wert war. Zahlreiche weitere Adressen fanden für Preise zwischen US$ 5.000,- und 1US$ 5.000,- einen neuen Inhaber.
Die kurdische Initiative DotKurd hat angekündigt, sich bei ICANN um die Verwaltung der Top Level Domain .kurd bewerben zu wollen. Die Bewerbung schließt an andere TLD-Initiativen wie .scot, .cym oder .bzh an, wo sich nach dem Vorbild der bereits existierenden Endung .cat eine kulturspezifische Community ihre virtuelle Heimat im Internet schaffen will. Als Zielgruppe für .kurd hat man 35 Millionen Kurden (laut Wikipedia eine iranischsprachige Ethnie, deren Hauptsiedlungsgebiet Kurdistan im Nahen Osten liegt) ausgemacht und damit drei Mal größer ist als die katalanische Community. Eigene Website und Twitter-Account existieren bereits und unterstreichen die Ernsthaftigkeit der Bemühungen, die es bereits seit dem Jahr 2008 geben soll. Als federführend wird der in Nürnberg ansässige Aras Noori genannt, der sich vor wenigen Tagen mit seinem Anliegen schriftlich an ICANN-CEO Beckstrom gewandt hat. Derzeit laufen die Arbeiten am Business-Plan, konkrete Starttermine gibt es noch nicht.
Weitere Informationen zur .ru-Sunrise finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/289
Weitere Informationen zu .kurd finden Sie unter:
> http://dotkurd.org
Quelle: nic.ru, domainnamewire.com, domainincite.com
BGH – Googles Bildervorschau ist rechtmäßig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Ende April über die Frage entschieden, ob die durch die Suchmaschine Google angezeigten Vorschaubilder im Suchergebnis eine Urheberrechtsverletzung darstellen oder nicht. Anders als die Vorinstanz, sah der Bundesgerichtshof keine Urheberrechtsverletzung, da die Google-Webcrawler freien Zugriff auf die Daten der Internetseite mit den Bildern hatten.
Die Klägerin ist eine bildende Künstlerin, die Abbildungen ihrer Werke auf ihrer Internetseite präsentiert. In 2005 stellte sie anlässlich einer Google-Suche nach ihrem Namen fest, dass die von ihr online gestellten Bilder dort in pixelreduzierter, verkleinerter Form als so genannte Thumbnails dargestellt werden sowie mit einem Link auf ihre Homepage versehen sind, wobei auch Bilder dargestellt wurden, die sie bereits von ihrer Homepage entfernt hatte. Hierin sieht sie eine Urheberrechtsverletzung. Sie verklagte Google auf Unterlassung und machte auch Schadensersatzansprüche geltend. Vor dem Landgericht in Erfurt (Urteil vom 15.03.2007, Az.: 3 O 1108/05) und dem Thüringer Oberlandesgericht Jena (Urteil vom 27.02.2008, Az.: 2 U 319/07) war sie nicht erfolgreich. Beim OLG Jena war man der Ansicht, es läge eine Urheberrechtsverletzung vor; doch sei die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB), da die Künstlerin eine Suchmaschinenoptimierung an ihrer Homepage vorgenommen hatte, die den Webcrawlern von Google den Zugriff auf ihre Homepage erleichterte.
Laut der aktuellen Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zum Urteil, dessen Gründe noch nicht vorliegen, geht dieser in diesem Fall davon aus, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Wie schon das OLG Jena meint der BGH, die Klägerin habe keine ausdrückliche oder stillschweigende rechtsgeschäftliche Erklärung abgegeben, mit der sie Google ein Recht zur Nutzung ihrer Werke als Vorschaubilder im Rahmen der Bildersuche einräumte. Gleichwohl meint der BGH, die öffentliche Wiedergabe der Bilder (§ 19 UrhG) im Google-Suchergebnis sei nicht rechtswidrig, denn die Künstlerin habe von der technischen Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht, die Datensammelprogramme (Webcrawler) von Google daran zu hindern, ihre Homepage zu durchsuchen und die gesammelten Daten in Suchergebnissen darzustellen. Unter diesen Umständen durfte Google davon ausgehen, die gesammelten Daten nutzen und die Bilder in Suchergebnissen wiedergeben zu dürfen.
Der BGH stellt in dieser Entscheidung zugleich klar, dass Suchmaschinenbetreiber, die Bilder wiedergeben, die unberechtigter Weise ins Internet gestellt wurden, erst ab Kenntnis von der Rechtswidrigkeit haften. Das entspräche so der Rechtsprechung des EuGH sowie den Vorgaben der EG-Richtlinie für Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft.
Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshof findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/292
Die Entscheidung des Thüringer OLG Jena findet man beispielsweise unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/293
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: bundesgerichtshof.de, eigene Recherche
UDRP – neue Studie deckt Panel-Schwächen auf
Nachdem beim von ICANN als UDRP-Streitbeilegungsstelle akkreditierten National Arbitration Forum (NAF) „copy and paste“-Fehler bei der Entscheidungsfindung offengelegt wurden, rücken andere Erkenntnisse in den Blickpunkt. Eine bereits vor einem Monat veröffentlichte kleine Studie gibt Aufschluss über eine Schieflage bei der Verteilung der UDRP-Fälle auf die einzelnen NAF-Schiedsrichter. Ganz anders sieht das nach einer Beobachtung von Andrew Alleman bei der WIPO aus.
Die Studie von Rechtsanwalt Zak Muscovitch zeigt eine Ungleichverteilung bei der Fallbearbeitung. So zeigt sich, dass über zehn Prozent aller bisher bei der NAF verhandelten knapp 10.000 UDRP-Verfahren von einem der 141 Panelists bearbeitet wurden, nämlich von Carolyn Marks Johnson. Weitere 9,4 Prozent wurden von Panelist James A. Carmody bearbeitet. Zehn der 141 Panelisten von NAF haben insgesamt 55,2 Prozent aller Fälle bearbeitet. Muscovitchs Studie macht darüber hinaus deutlich, welche Panelisten eher zugunsten des Antragstellers und welche eher dagegen entscheiden. So weist David Bernstein, der jedoch nicht in der Liste der zehn aktivsten Panelisten auftaucht, 73,7 Prozent aller Transferanträge zurück, während die fünf Panelists, die in hohem Maße Domain-Transfere bestätigen, sich in der Liste der zehn aktivsten Panelisten finden, darunter Carolyn Marks Johnson, die 92,7 Prozent ihrer Entscheidungen zugunsten des Antragstellers fällt und sich damit an lediglich dritter Position befindet.
Andrew Alleman schaute sich nach Sichtung der Muscovitch-Studie die WIPO-Daten an und stellt in seinem Blog domainnamewire.com eine genau gegenläufige Situation dar. Die fünf WIPO-Panelisten, die die meisten Verfahren geleitet haben, gaben den Anträgen der Beschwerdeführer seltener statt als andere WIPO-Panelisten. Acht der am meisten beschäftigten zehn WIPO-Panelisten gehören zu dem Viertel von WIPO-Panelisten, das am wenigsten auf Transfer entscheidet, wobei Alleman nur Panelisten mit in sein Kalkül zieht, die mehr als 50 Fälle bearbeitet haben. Zugleich stellt er fest, dass der aktivste WIPO-Panelist nur ein Drittel der Zahl von Fälle bearbeitet hat, wie die Nummer Eins des NAF. Alleman bat die WIPO um eine Stellungnahme, eine Gelegenheit, die David Roache-Turner, Leiter der Domain-Dispute Abteilung, wahrnahm.
In seiner Stellungnahme erklärt Roache-Turner, WIPO wähle seine Schiedsrichter nach sehr konservativen, rechtlich und ethisch verantwortlichen Kriterien aus, wie Sprachfähigkeit, Staatszugehörigkeit, geographische Vielfalt, Verfügbarkeit, Erfahrung und einschlägige Fachkenntnisse. In der Folge seien 90 Prozent der rund 450 WIPO-Panelisten, die aus 56 Ländern kommen, regelmäßig aktiv. Die Unterschiede bei den Entscheidungsquoten sind gering; die WIPO-Panelist bewegen sich mehr oder wenig auf gleichem prozentualem Niveau, was Transfer-Entscheidungen betrifft. Das hänge auch damit zusammen, dass die WIPO-Panelisten, denen am häufigsten Fälle zugewiesen werden, die schwierigeren, weil streitigen Fälle erhalten.
Nachdem das NAF durch zahlreiche „copy and paste“-Fehler von sich Reden macht, stellt sich auch die Verteilung der Entscheidungen als nicht überzeugend dar: einige wenige Schiedsrichter, die antragstellerfreundlich entscheiden, treffen die weit überwiegende Zahl von Entscheidungen. Im Gegensatz dazu zeigt sich bei WIPO ein homogeneres Bild. Die Wahl des Schiedsgerichts für UDRP-Verfahren bleibt aber damit nicht eine Frage der Erfolgstendenz, denn es kommt auch auf Sprach- und Fachkompetenz sowie „geographisches“ Einfühlungsvermögen an. Gegnern eines UDRP-Verfahrens lässt sich anraten, gegebenenfalls ein Panel von drei Schiedsrichtern zu berufen. Das kostet zwar Geld, sichert aber damit wahrscheinlicher die Domain.
Die Studie von Zak Muscotich findet man unter:
> http://www.dnattorney.com/study.shtml
Die Feststellungen von Andrew Alleman findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/291
Die Stellungnahme der WIPO findet man unter:
> http://domainnamewire.com/wp-content/WIPO-statement.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: dnattorney.com, domainamewire.com, circleid.com
T.R.A.F.F.I.C. – Mailand-Ergebnisse eingetroffen
Die vergangene Domain-Handelswoche bescherte vor allem Ergebnisse der T.R.A.F.F.I.C.-Mailand, die alles in allem wohl angenehme EUR 406.350,- bescherte, nebst einer kleinen .eu-Vorabversteigerung. Davon einmal abgesehen, gab es noch Zahlenverrücktheiten bei NameJet.
Andrew Alleman von domainnamewire.com gibt wie immer eine inoffizielle Liste der auf der großen T.R.A.F.F.I.C. versteigerten Domains zum Besten. Die Auktion der T.R.A.F.F.I.C. in Mailand erzielte danach insgesamt EUR 406.350,-; von 223 gelisteten Domains erhielten 71 einen Zuschlag. Die höchsten Gebote erzielten .com-Domains; Drei-Zeichen-.com-Domains zeigten sich begehrt und mit einem stabilen Preisniveau. Auch .net war diesmal gut vertreten, während .org und andere generische Endungen zurückstanden. Bestens vertreten war die Länderendung der USA: .us. Die Ergebnisse sind noch nicht offiziell.
mod.com – EUR 90.000,-
cy.com – EUR 70.000,-
football.eu – EUR 40.000,-
oncologist.com – EUR 17.500,-
dxd.com – EUR 13.500,-
busstations.com – EUR 12.000,-
5r.com – EUR 9.500,-
bky.com – EUR 9.100,-
poker.com.pl – EUR 6.500,-
uxh.com – EUR 5.000,-
mvx.com – EUR 4.700,-
fyu.com – EUR 4.600,-
ujk.com – EUR 4.500,-
fettucini.com – EUR 4.500,-
dqy.com – EUR 4.100,-
gsz.com – EUR 4.100,-
ufy.com – EUR 4.100,-
czl.com – EUR 4.000,-
uaj.com – EUR 3.900,-
gbz.com – EUR 3.700,-
ogz.com – EUR 3.700,-
ugy.com – EUR 3.600,-
ujr.com – EUR 3.500,-
dzu.com – EUR 3.500,-
kdq.com – EUR 3.500,-
copycenter.com – EUR 3.500,-
nsz.com – EUR 3.500,-
czm.com – EUR 3.500,-
punches.com – EUR 3.000,-
rentalvillas.com – EUR 2.250,-
camperrentals.com – EUR 1.600,-
homeloanconsolidation.com – EUR 500,-
cattoy.com – EUR 400,-
xroulette.com – EUR 400,-
disappears.com – EUR 300,-
dogproofing.com – EUR 200,-
yt.net – EUR 7.000,-
salaries.net – EUR 3.000,-
taps.net – EUR 1.500,-
beautytips.net – EUR 1.500,-
gels.net – EUR 1.000,-
whiskies.net – EUR 1.000,-
probaskettball.net – EUR 300,-
copies.org – EUR 1.700,-
james.info – EUR 300,-
wines.us – EUR 2.300,-
floors.us – EUR 1.500,-
cheese.us – EUR 1.100,-
hiphop.us – EUR 900,-
emails.us – EUR 700,-
blackhistory.us – EUR 400,-
wd.de – EUR 4.750,-
mortgage.co.za – EUR 4.000,-
sex.do – EUR 2.250,-
poker.ai – EUR 1.500,-
holdem.ch – EUR 1.500,-
casinos.io – EUR 1.100,-
pms.ca – EUR 1.000,-
gold.cm – EUR 800,-
realestate.in – EUR 500,-
god.ac – EUR 500,-
mafia.tv – EUR 500,-
beaches.co.nz – EUR 500,-
cellphones.jp – EUR 400,-
ringtones.kr – EUR 300,-
steel.cm – EUR 150,-
Als Auftakt für die T.R.A.F.F.I.C.-Mailand erfreute Rick Latona mit einer „Low Reserve .eu-Auction“, die nicht sehr erfolgreich verlief: lediglich 10 der 50 gelisteten .eu-Domains fanden einen neuen Inhaber. Und die erzielten Zuschläge lagen alle im dreistelligen Euro-Bereich:
interpreters.eu – EUR 700,-
professional.eu und professionals.eu – EUR 600,-
progressive.eu – EUR 600,-
teeth.eu – EUR 600,-
apples.eu – EUR 500,-
buygold.eu – EUR 500,-
diapers.eu – EUR 500,-
easyloans.eu – EUR 500,-
golfresort.eu – EUR 500,-
sellgold.eu – EUR 500,-
Derweil liessen fünf bei NameJet.com verkaufte Vier-Ziffern-.com-Domains einige Beobachter ratlos zurück:
9944.com – US$ 13.101,- (ca. EUR 10.000,-)
9292.com – US$ 11.100,- (ca. EUR 8.478,-)
4646.com – US$ 6.655,- (ca. EUR 5.083,-)
0606.com – US$ 6.303,- (ca. EUR 4.814,-)
0303.com – US$ 5.826,- (ca. EUR 4.450,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: domainnamewire.com, thedomains.com
Starnberg – Domain-Lunch der united-domains GmbH
Heute haben wir eine Empfehlung in eigener Sache: Die united-domains GmbH bietet seit einigen Wochen unter dem Titel „Starnberger Domain-Lunch“ monatliche Informationsveranstaltungen für Domain- und Marken-Inhaber. Der nächste „Starnberger Domain-Lunch“ findet am 31. Mai 2010 im Hotel Vier Jahreszeiten in Starnberg statt.
Die Veranstaltungsreihe mit den beiden aktuellen Hauptthemen „Ertragschancen und Reputationsrisiken durch Vertipper-Domains“ und „Strategien der Domain-Registrierung“ richtet sich allgemein an Domain-Inhaber und an Inhaber von Markenrechten, die mit ihren Marken und Produkten im Internet vertreten sind. Die kommende Veranstaltung beginnt um 10.00 Uhr mit einer Begrüssung durch Markus Eggensperger, der kurz in die Grundlagen der Domain-Registrierung einführt. Alsdann gibt Sebastian Ritze Einblick in die „Ertragschancen und Reputationsrisiken durch Vertipper-Domains“, und Oliver Schwab verschafft im Anschluss einen Überblick über die unterschiedlichen „Strategien der Domain-Registrierung“. Nach dem Mittagessen gibt es unter anderem Hinweise zur Namenswahl bei Domain-Namen. Nach einer kurzen Zusammenfassung endet der offizielle Teil gegen 14.30 Uhr, ab dann stehen die Referenten den Teilnehmern, wie schon während des Mittagessens, zu persönlichen Gesprächen gerne zur Verfügung.
Der nächste „Starnberger Domain-Lunch“ findet am 31. Mai 2010 ab 09.30 Uhr im Hotel Vier Jahreszeiten, Münchner Strasse 17, 82319 Starnberg statt. Weitere Termine sind der 30. Juni und der 27. Juli 2010. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, die united-domains GmbH übernimmt die Teilnahmegebühr und das Mittagessen für die eingeladenen Gäste.
Fordern Sie Ihre persönliche Einladung an:
> http://www.domain-recht.de/Anmeldung-Domain-Lunch.pdf
Weitere Informationen unter:
> http://domainlunch.de
Quelle: united-domains.de