Newsletter-Ausgabe #510: April 2010

Themen: DENIC eG – Neuauflage des Domain-Atlas | ICANN – Internet-Verwaltung bietet eLearning | TLDs – Neues von .nz, .fr und .jobs | nTLDs – Afilias gibt Registry-Tipps | InsO – Verwalter ficht Domain-Übertragung an | flying.com – einer flog für US$ 1.100.000,- | Bochum – Symposium zur Datensicherheit

DENIC eG – Neuauflage des Domain-Atlas

Die DENIC eG, Registry für das deutsche Länderkürzel .de, hat den erstmals im Jahr 2000 erschienenen Domain-Atlas neu aufgelegt. Neue deutsche Domain-Hochburg ist demnach Osnabrück, das München und Bonn auf die Plätze verwies.

Im Vorjahr noch auf Platz 15, nun die neue deutsche Domain-Hauptstadt: zum 31. Dezember 2009 verzeichnete Osnabrück genau 451 .de-Domains pro 1.000 Einwohner und erzielte so angesichts eines Zuwachses von 88,8 Prozent die höchste Domain-Dichte unter den deutschen Städten. Auf den Plätzen folgen die kreisfreien Städte München mit 385 und Bonn mit 376 .de-Domains pro 1.000 Einwohner. Erfolgreicher als alle Städte ist einzig der Landkreis Amberg-Sulzbach, der mit 476 .de-Domains pro 1.000 Einwohner den Spitzenplatz unter den Kreisen einnimmt und sich gegenüber dem Vorjahr um fast unglaubliche 367,3 Prozent steigern konnte. Besonders erfreulich: mit 88,5 Prozent Wachstum kann sich mit Wismar auch eine ostdeutsche Stadt eindrucksvoll zu Wort melden. Blickt man allein auf die absoluten Zahlen, kann sich dagegen die Bundeshauptstadt Berlin mit insgesamt 731.430 .de-Domains unverändert an der Spitze halten und damit wiederum München (510.507 Domains) auf Platz zwei verweisen. Dritter ist Hamburg mit 481.365 .de-Domains.

Bei den Bundesländern führt ebenfalls nach absoluten Zahlen unverändert Nordrhein-Westfalen, wo exakt 2.758.540 .de-Domain-Inhaber registriert sind. Danach folgen die Südstaaten Bayern (2.224.673), Baden-Württemberg (1.525.777) und Hessen (1.000.385); Niedersachsen folgt mit 997.767 aber bereits knapp dahinter. Das größte Wachstum verzeichnet die DENIC im Osten der Republik: in Sachsen geht es um hoffnungsfrohe 11,5 Prozent nach oben, in Mecklenburg-Vorpommern um nicht minder schöne 11,0 Prozent. An der Dominanz der westlichen Bundesländer hat sich allerdings wenig geändert.

Schließlich noch ein Blick auf die Zahl der ausländischen Domain-Inhaber, bei denen sich der Trend aus dem Vorjahr fortsetzt. Gab es Ende 2007 über 840.000 Inhaber einer .de-Domain mit Sitz im Ausland, waren es Ende 2008 immerhin 810.618 Personen; für Ende 2009 meldet die DENIC nur noch 796.550 .de-Domains für Inhaber registriert, die keinen deutschen Wohnsitz haben. Bei den Herkunftsländern liegen unverändert die Vereinigten Arabischen Emirate auf dem ersten Platz, gefolgt von der Schweiz und den USA. Dieser Sinkflug sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass .de weltweit das beliebteste Länderkürzel ist. So musste die chinesische Domain-Registry CNNIC vergangene Woche ihre Statistiken nach unten korrigieren und eingestehen, dass .cn zum Ende Februar mit 9.535.120 Domains völlig eingebrochen ist, während .de auf über 13,5 Millionen kommt. Damit hat .de den Spitzenplatz in der Weltrangliste der ccTLDs zurückerobert!

Weitere ausführliche Informationen sowie eine graphische Auswertung finden Sie unter:
> http://www.denic.de/denic-im-dialog/news/2593.html

Quelle: denic.de, goldsteinreport.com

ICANN – Internet-Verwaltung bietet eLearning

Seit Ende März 2010 macht ICANN verstärkt auf ein neues Angebot aufmerksam: Auf eLearning-Seiten will die Internet-Verwaltung Nutzern und Anwendern aus der Internetindustrie die eigenen Strukturen, Aufgaben und Angebote näher bringen.

Unter drei Kommunikationskanälen bietet ICANN sein eLearning an: Podcasts, Webinars und Audio Briefing sollen Interessenten die verschiedenen Initiativen und Programme, die ICANN bearbeitet und verwaltet, näher bringen. All diese Angebote sind derzeit noch begrenzt, so bietet man zur Zeit lediglich fünf rund zwanzigminütige Podcasts an zu den Themen „Internationalized Registration Data“, „Redirection and Wildcarting“, „Inter-Registrar Transfer Policy“, „What is the ccNSO?“ und „Consensus Policy …“. ICANN Webinare starteten Anfang April 2010 und beschäftigen sich beispielsweise mit dem Thema „Surveys Whois Requirements, Past and Future“, das auf den 20. April und den 4. Mai angesetzt ist, und „Introduction to Internationalized Domain Names“, welches am 5. Mai stattfinden wird. Bei den Audio Briefings handelt es sich um aufgenommene Interviews und Lehrstunden, die sich vertieft mit einem Thema auseinandersetzen – anders als Podcasts sollen diese nicht via iTunes abrufbar sein. Derzeit liegt jedoch nur ein solches Audio-Briefing zum Thema Sicherheit und Stabilität aus dem Jahr 2009 vor. Allen Angeboten sind Materialien wie beispielsweise Transkripte und Links beigefügt, mit denen man die Themen vertiefen kann.

Anhand des eLearning-Angebots von ICANN, das es bisher nur auf englisch gibt, verfolgt man die Strategie, die eigenen Prozesse transparenter zu machen und Betroffene und Interessierte vertiefenden Einblick zu gewähren. Das eLearning-Programm ist sicher noch ausbaufähig, geht aber im Grunde den richtigen Weg. Die Angebote unterliegen der Creative Commons und dürfen für eigene, nicht-kommerzielle Schulungen genutzt werden.

Das eLearning-Angebot von ICANN findet man unter:
> http://www.icann.org/en/learning/

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDs – Neues von .nz, .fr und .jobs

Die mit hehren Zielen gestartete Domain-Endung .jobs scheint umdenken zu müssen: bescheidene Registrierungszahlen lassen die Verwaltung über eine vorsichtige Lockerung der Vergaberegelungen nachdenken. Neuigkeiten gibt es zudem aus Neuseeland und Frankreich – hier unsere Kurznews.

Zuerst ein Blick nach Neuseeland, wo die .nz Domain Name Commission (DNC) internationalisierte Domain-Namen einführt. Bereits seit dem 6. April und noch bis 6. Juli 2010 können die Inhaber einer .nz-Domain Sonderzeichenvarianten ihrer Domains im Rahmen einer Sunrise Period bevorzugt registrieren. Das Anmeldeformular ist über die DNC-Website abrufbar und kann online ausgefüllt und abgeschickt werden. Eine besondere Schutzphase für Inhaber von Kennzeichenrechten gibt es nicht. Beginnend mit der „M?ori Language week 2010“ vom 26. Juli bis zum 1. August 2010 kann dann die Allgemeinheit Sonderzeichen-Domains auf Grundlage des „first come, first served“-Prinzips erhalten. Da Domains mit der Endung .nz von jedermann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck registriert werden können, sind die neuen IDNs auch im deutschsprachigen Raum nicht uninteressant.

Die französische Domain-Verwaltung AFNIC hat ein Hintergrundpapier zum „Secondary Domain Market“ vorgelegt, also dem Handel mit bereits registrierten Domain-Namen. Das 8seitige Dokument soll sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen über die Mechanismen des Domain-Handels informieren und erklären, weshalb Domains sowohl für ihre Inhaber als auch für potentielle Käufer einen Vermögenswert darstellen. Mit Zahlenmaterial der Domain-Handelsplattform Sedo belegt AFNIC, dass die Zahl der gehandelten .fr-Domains seit Juni 2004 stetig angestiegen ist. Des weiteren erklärt das Papier Begriffe wie „traffic value“ und nimmt Stellung zu Bewertungsmethoden für Domains. Sodann schließt das Dokument mit der Erkenntnis, dass man Domains weniger als Kostenfaktor sehen sollte, sondern ihren Wert in den Mittelpunkt stellen muss. Die für ihre vormals sehr restriktive Vergabepolitik kritisierte AFNIC öffnet sich damit einmal mehr ein gutes Stück der Domain Name Industry; bleibt zu hoffen, dass dieser Trend anhält.

Die Society for Human Resource Management, mitverantwortlich für die Vergaberegelungen der Top Level Domain .jobs, diskutiert einschneidende Änderungen. Um die bisher bescheidene öffentliche Resonanz der ausschließlich für die Vermittlung von Arbeitsplätzen gedachten Domain-Endung zu verbessern (die Rede ist von etwa 15.000 vergebenen Adressen), sollen in Zukunft nicht nur Firmennamen unter .jobs registriert werden dürfen, sondern auch geographische und allgemein beschreibende, wenn auch berufsbezogene Begriffe; Details sind jedoch umstritten. Öffentliche Stellungnahmen sind bisher Mangelware, auch an ICANN scheint man bisher nicht herangetreten zu sein. Es dürfte allerdings nur eine Frage der Zeit sein, bis die Internet-Verwaltung über entsprechende Anträge zu befinden hat; selbst die Registry empfindet die bisherige Entwicklung als bescheiden.

Das Strategiepapier von AFNIC finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/279

Weitere Informationen zu .jobs finden Sie unter:
> http://www.goto.jobs

Registrierung von .nz-Domains möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/nz-domain

Quelle: dnc.org.nz, circleid.com, ere.net

nTLDs – Afilias gibt Registry-Tipps

Im Kampf um die neuen Domain-Endungen (nTLDs) rührt Afilias die Werbetrommeln: wer sich um eine neue Domain-Endung bewerben will, sollte sich vorher einige Gedanken machen. Welche unter anderem in Betracht kommen, erklärt Afilias-Chef Roland LaPlante.

Auch wenn es sich letzten Endes um Werbung handelt, lassen sich die Überlegungen, die Afilias anrät, nicht einfach vom Tisch fegen. In einem Info-Artikel und dem dazu passenden Video gibt Afilias einige Tipps, die man als Bewerber um eine neue Top Level Domain beachten sollte – und wirbt für sich als zukünftige Registry. Die wesentliche Frage ist, was man als Bewerber um eine neue generische TLD für einen Erfolg erwarten kann, wie viele Domains von Usern registriert werden. Ein Blick in die Vergangenheit, so Afilias, hilft da auf die Sprünge: in den vergangenen neun Jahren seit Einführung der ersten neuen Domain-Endungen sind die Registrierungszahlen rapide angestiegen. Doch Gewinner sind vor allem die alten Endungen: .com, .net, .org und einige Länderendungen wie .cn, .de und .co.uk. Unter den seinerzeit eingeführten sieben neuen Endungen weist allein .info mit knapp sechs Millionen Domains herausragende Registrierungszahlen auf; .biz schafft es auf gerade zwei Millionen. Doch auch jüngere Domain-Endungen weisen zum Teil beachtliche Zahlen gleich nach deren Einführung auf. Zu überlegen ist, in welche Kategorie die eigene angestrebte Endung einzuordnen wäre.

Die nächste Frage richtet sich auf den Preis der Registrierung einer Domain. Mittlerweile konkurrieren die unterschiedlichen Endungen massiv miteinander, was die Preise zum Teil nach unten drückt. Überwiegend liegen die Registrierungspreise unter US$ 10,-. Weiter sollte man überprüfen, wie man die hohen Ausgaben der Anfangsfinanzierung auffängt: hier empfiehlt sich gegebenenfalls die Versteigerung von Premium-Domains, die Endungen wie .mobi und .me vorgemacht haben. Schließlich – und an dieser Stelle greift die Werbung – rät Afilias, das Rad nicht neu zu erfinden und sich an eine bereits bestehende Registry zu wenden, um die eigene Endung technisch betreuen zu lassen. Das sei günstiger als eine Eigenentwicklung, und die Erfahrung eines Anbieters wie Afilias zahle sich aus.

Mit diesen durchaus wertvollen Tipps setzt das aufgrund der Verwaltung von unter anderem .info und .me erfahrene Unternehmen Afilias zugleich ein Zeichen gegen den Newcomer Mind + Machines, das sich seinerseits mit der Veröffentlichung von Studien und Informationen immer wieder in Szene setzt, um den Domain-Markt um die Verwaltung der neuen Domain-Endungen, mit denen vor 2012 kaum zu rechnen ist, zu besetzen. Dass sich in absehbarer Zeit weitere Unternehmen als Verwaltungen empfehlen, ist nicht auszuschließen. Und Konkurrenz, so wissen wir, belebt das Geschäft.

Das kurze informative „Werbe-„Video mit Roland LaPlante von Afilias zum Thema findet man hier:
> http://www.domain-recht.de/verweis/280

Quelle: afilias.com, domainnamewire.com

InsO – Verwalter ficht Domain-Übertragung an

Mit einem für Domain-Streitigkeiten ungewöhnlichen Aufhänger im Insolvenzrecht hatte sich das OLG Saarbrücken zu beschäftigen. Demnach kann der Verwalter einer insolventen Gesellschaft die Übertragung einer Domain auf eine angestellte Mitarbeiterin anfechten, wenn damit andere Gläubiger benachteiligt werden sollen und dies der Mitarbeiterin bekannt war (Urteil vom 10.06.2009, Az. 8 U 102/08).

Der Kläger ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der G. GmbH. Dem Verfahren ging ein Insolvenzantrag vom 14. Februar 2005 voraus; weitere Anträge folgten. Zum Vermögen der Insolvenzschuldnerin gehörten mehrere Domain-Namen, die sie jedoch durch binnen eines Monats vor Antragstellung getroffene Vereinbarungen zum Ausgleich rückständiger Lohnforderungen für die Monate Oktober bis Dezember 2004 auf die Beklagte übertragen hatte. Die Beklagte hatte wiederum ihrerseits die Domains am 5. März 2006 gegen Zahlung von EUR 1.000,- auf einen Dritten übertragen. Der Kläger hatte ursprünglich die Übertragung der Domains von der Insolvenzschuldnerin auf die Beklagte nach den Vorschriften der Insolvenzordnung angefochten und deren Rückübertragung geltend gemacht; in Folge der Übertragung auf den Dritten verlangte der Kläger nun Schadensersatz in Höhe von EUR 30.000,- von der Beklagten. Er behauptete unter anderem, die Beklagte habe als Lebensgefährtin des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin auch Kenntnis von deren Zahlungsunfähigkeit gehabt. Nachdem der Beklagten eine Rückübertragung nicht mehr möglich sei, müsse sie Schadensersatz leisten; dieser belaufe sich auf EUR 30.000,-, da sich nur ein um diesen Betrag reduzierter Kaufpreis für das Vermögen der Insolvenzschuldnerin erzielen habe lassen. Das Landgericht Saarbrücken gab der Klage statt und verurteilte die Beklagte zur Zahlung; hiergegen wandte sich die Beklagte mit ihrer Berufung.

Das OLG Saarbrücken folgt dem LG zwar nicht in der Begründung, aber im Ergebnis und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil. Während das Landgericht noch der Ansicht war, die Domain-Übertragung stelle ein nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO anfechtbares Rechtsgeschäft dar, hob das Oberlandesgericht auf die vorsätzliche Benachteiligung nach § 133 InsO ab. Nach dieser Vorschrift kann der Insolvenzverwalter eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, anfechten, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. In der Praxis ist ein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners oft schwer zu beweisen. Das OLG konnte jedoch darauf verweisen, dass die Domain-Übertragung der Beklagten eine inkongruente Befriedigung gewahrt habe, da sie nach ihrem eigenen Vortrag nur Anspruch auf Zahlung ihres Lohns für die Monate Oktober bis Dezember 2004 hatte, nicht aber auf Übertragung der Internetdomains der Insolvenzschuldnerin; in einer solchen inkongruenten Befriedigung liegt ein starkes Beweisanzeichen für Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, das die Beklagte nicht entkräften konnte. Die Beklagte hatte nach Ansicht des Gerichts auch Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der Schuldnerin, da sie selbst einräumte, mit der Übertragung der Domains anstelle des ihr eigentlich zustehenden, aber seit Monaten rückständigen Lohns einverstanden gewesen zu sein. Da schließlich ein Zeuge auch die Ausführungen des Klägers zur Schadenshöhe bestätigte, war die Beklagte antragsgemäß zu verurteilen und die Berufung zurückzuweisen.

Nachdem das OLG die Revision nicht zugelassen hatte, blieb der Beklagten lediglich der Weg in Form einer Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof, doch auch der BGH wies einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Nichtzulassungsbeschwerde zurück (Beschluss vom 05.11.2009, Az. IX ZA 29/09). Nach allgemeiner Lebenserfahrung sind Schuldner nach Ansicht des BGH regelmäßig nicht bereit, anderes oder mehr zu leisten, als sie schulden. Tun sie das dennoch, so müssen dafür im Allgemeinen besondere Beweggründe vorliegen. Das weiß auch der Leistungsempfänger; eine entsprechende Bevorzugung weckt in ihm daher den entsprechenden Verdacht. Für das Insolvenzanfechtungsrecht mag diese Entscheidung daher wenig Neues bringen; welch hohen Wert Domain-Namen inzwischen aber sogar beim Verkauf eines insolventen Unternehmens haben können, unterstreicht das Urteil indes eindrucksvoll.

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: dr-bahr.com, beck.de, eigene Recherche

flying.com – einer flog für US$ 1.100.000,-

Mit flying.com zum Preis von US$ 1.100.000,- und weiteren hochpreisigen .com-Domains liegt eine der besten Domain-Handelswochen dieses Jahres vor. Dagegen zeigen sich die Länderendungen und weitere TLDs eher schwach, selbst wenn call.me ganze EUR 20.000,- kostete.

Die Länderendungen bieten mit der montenegrinischen call.me zum Preis von EUR 20.000,- einen Außenseiter an der Spitze, deren Werte sich über die nächsten Jahre erst noch beweisen müssen. An zweiter Position hielt sich umschuldung.de zu EUR 12.501,-, die eine Reihe von sieben .de-Domains anführte. Die britische Endung war diesmal nicht so gut vertreten; dafür summieren sich langsam die gehandelten .eu-Domains, von denen diesmal gleich drei gelistet waren, wobei die Sonderzeichenadresse schönheitsoperation.ch zu EUR 9.000,- heraussticht.

call.me – EUR  20.000,-

umschuldung.de – EUR  12.501,-
js.de – EUR   8.099,-
ow.de – EUR   7.500,-
vitalurlaub.de – EUR   2.900,-
rueckenschmerz.de – EUR   2.600,-
deutschlandarena.de – EUR   2.500,-
deutschland-arena.de – EUR   2.500,-

freesamples.co.uk – GBP   9.000,- (ca. EUR  10.238,-)
freeoffers.co.uk – GBP   3.000,- (ca. EUR   3.413,-)
analyst.co.uk – GBP   1.700,- (ca. EUR   1.934,-)

aegypten.eu – EUR   4.900,-
graphicdesign.com.au – US$   5.520,- (ca. EUR   4.119,-)
bonuszertifikate.eu – EUR   4.000,-
exchange.nl – EUR   3.500,-
uec.eu – EUR   2.250,-
nicoli.it – EUR   2.000,-
webmoney.at – EUR   2.000,-
online-dating.at – EUR   1.900,-

Die Informationsendung .info war in dieser Woche als einzige der neueren generischen Endungen vertreten, und bot zwei Domains. Bei den älteren generischen Endungen hielten sich .org und .net diesmal die Waage, wobei die Preise nicht berauschend sind.

schmerz.info – EUR   3.600,-
geboortekaartjes.info – EUR   2.250,-

ax.org – GBP   5.000,- (ca. EUR   5.688,-)
flip.net – US$   5.800,- (ca. EUR   4.328,-)
healthInternetwork.org – US$   5.210,- (ca. EUR   3.888,-)
jadu.net – US$   5.000,- (ca. EUR   3.731,-)
renten.org – EUR   3.600,-
reisebüro.net (IDN) – EUR   3.107,-
baronerosso.net – US$   4.087,- (ca. EUR   3.050,-)
tagged.net – US$   3.388,- (ca. EUR   2.528,-)
deblocage.org – EUR   2.500,-
taschenuhr.net – EUR   2.494,-
shaq.net – US$   3.188,- (ca. EUR   2.379,-)
liberamente.net – US$   3.038,- (ca. EUR   2.267,-)
healthinvestment.org – US$   3.000,- (ca. EUR   2.239,-)
singleparent.net – US$   3.000,- (ca. EUR   2.239,-)
federalists.org – US$   2.788,- (ca. EUR   2.081,-)
protist.net – US$   2.788,- (ca. EUR   2.081,-)
offerte.org – EUR   2.000,-
horoskope.org – EUR   1.850,-

Mit dem Kauf von flying.com zum Preis von US$ 1.100.000,- (ca. EUR 820.896,-) schießt .com wieder den Vogel ab, gefolgt von drei weiteren sechsstelligen Domain-Preisen. Der neue Inhaber von flying.com, Mark J. Horne, President und CEO von UsedAirplanes, Inc., erklärt lapidar: wenn man zu viel liquide Mittel hat, liegt es näher, eine Domain zu kaufen, als das Geld auf die Bank zu legen, wo es jährlich nur US$ 12.000,- Zinsen generieren würde.

longisland.com – US$ 370.000,- (ca. EUR 276.119,-)
pilot.com – US$ 300.000,- (ca. EUR 223.881,-)
nasty.com – US$ 200.000,- (ca. EUR 149.254,-)
mec.com – US$  99.000,- (ca. EUR  73.881,-)
baibu.com – US$  57.000,- (ca. EUR  42.537,-)
nostrings.com – US$  37.500,- (ca. EUR  27.985,-)
playfree.com – US$  26.300,- (ca. EUR  19.627,-)
c4s.com – US$  25.350,- (ca. EUR  18.918,-)
collegeoverview.com – US$  20.000,- (ca. EUR  14.925,-)
ffb.com – US$  18.000,- (ca. EUR  13.433,-)
musicvenues.com – US$  15.000,- (ca. EUR  11.194,-)
chargepoints.com – US$  14.999,- (ca. EUR  11.193,-)
geraldo.com – US$  14.888,- (ca. EUR  11.110,-)
winga.com – EUR   7.999,-

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Bochum – Symposium zur Datensicherheit

In der Bochumer Ruhr-Universität findet vom 27. bis 28. April 2010 das 5. interdisziplinäre Symposium der Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet (a-i3) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter dem Motto „Sichere Identitäten, Daten und Dienste – eCards, De-Mail, Cloud Computing, Patientendaten“ statt.

Vertreter von Verwaltungsbehörden, Unternehmen, Wissenschaft, Politik und Verbänden diskutieren technische und rechtliche Fragen der Identitäts- und Datensicherheit. Zahlreiche kompetente Referenten der Ruhr-Universität, des BMI und anderer Institute tragen über Themen wie Cloud Computing, Identitätsdiebstahl- und missbrauch, Entwicklung des und Umgang mit dem elektronischen Personalausweis, Schutz von Patientendaten, der elektronische Brief und weitere Themen zur Datensicherheit vor.

Ziel der Tagung ist die „interdisziplinäre Diskussion in den beteiligten Fachkreisen“. Das Symposium richtet sich an Vertreter und Entscheidungsträger aus Verwaltung und Gesundheitswesen, Berater, Leiter und Mitarbeiter in Organisation, IT-Sicherheit, Softwareentwicklung, E-Commerce, Juristen in Justiz, Unternehmen und Verbänden, spezialisierte Rechtsanwälte sowie Leiter und Mitarbeiter in Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden.

Das Symposium findet in der Ruhr-Universität Bochum im Veranstaltungszentrum statt. Die Teilnahmegebühren sind gestaffelt je nach Teilnahmetagen und danach, ob man Mitarbeiter der öffentlichen Hand oder Fördermitglied ist, oder für private Unternehmen teilnimmt, und reichen von EUR 119,- bis EUR 459,-. Anmeldeschluss ist am 23. April 2010.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.a-i3.org

Das Programm der Veranstaltung findet man unter:
> https://www.a-i3.org/images/Symposium_2010/programm.pdf

Quelle: jurpc.com, a-i3.org

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