Newsletter-Ausgabe #508: April 2010

Themen: Sensation – DENIC sichert sich .xxx! | WIPO – Marken greifen Cybersquatter an | TLDs – Neues von .ski, .ru und .africa | OLG Köln – RTL verliert Streit um dsds-news.de | Neuauflage – Guide „Haftung der Forenbetreiber“ | screensavers.com – viel Schutz für US$ 335.000,- | Onlinerecht – 10. @kit-Kongress in Frankfurt/M

Sensation – DENIC sichert sich .xxx!

Der deutschen Registry DENIC ist ein spektakulärer Coup gelungen: bei einer geheimen Auktion der Internet-Verwaltung ICANN erhielten die Genossen den Zuschlag für die Verwaltung der Porno-Domain .xxx.

Wenige Wochen, nachdem ICANN eine der bittersten Niederlagen seiner Geschichte vor einem unabhängigen Schiedsgericht einstecken musste, ist das Schicksal der heiss begehrten Top Level Domain .xxx endgültig geklärt. Auf dem Landsitz North Cothelstone Hall von Lord und Lady Hesketh-Fortescue in der südenglischen Grafschaft Lirpa Loof hatte ICANN eine handverlesene Auswahl von Domain-Spezialisten versammelt, um dort die künftige Rotlicht-Registry zu küren. Unter den Teilnehmern befand sich neben dem Registrar GoDaddy auch dessen neu gegründetes Tochterunternehmen GoMummy, das im Konzernverbund mit einer Paketlösung für mehr Elternkontrolle warb. Da der ICANN-Vorstand bereits am 1. Juni 2005 mit 6:3 Stimmen für .xxx gestimmt hatte – die davon abweichende Beschlussfassung vom März 2007 hatte das Schiedsgericht für unwirksam erklärt -, bestanden auch formal keine Hürden mehr, den Weg für .xxx frei zu machen und die jahrelangen Diskussionen zu beenden.

Lange war es gelungen, die Auktion unter dem Codenamen „Free Willy“ geheimzuhalten. Erst eine Indiskretion vom bisherigen Spitzenbewerber ICM Registry über den Mikroblogging-Dienst Twitter, bei der sich CEO Stuart Lawley über Parking-Probleme einer weiblichen Vertreterin der DENIC (der einzigen Frau im Auditorium) aus- und offenliess, ob er Domains oder Autos meinte, brachte sie Anfang dieser Woche ans Licht. Den Ausschlag für den Zuschlag an die DENIC gaben die nach Angaben von ICANN-CEO Rod Beckstrom positiven Erfahrungen deutscher Behörden mit Internetsperren, die nach den jüngsten Plänen der EU-Kommission künftig dazu führen sollen, dass beim Aufruf einer .xxx-Domain ein Warnhinweis mit einem Bild von Internetministerin Ursula von der Leyen erscheint, das der Websitebetreiber wie das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten hat. Der Vorschlag, diesen Warnhinweis international lesbar „ushi“ zu taufen, konnte sich jedoch wegen anzüglicher Wortspielereien vorerst nicht durchsetzen.

Klappt alles wie geplant, sollen die ersten .xxx-Domains in der Nacht vom 30. auf den 31. April 2010 um 23.55 Uhr MESZ zur Verfügung stehen; weitere Details folgen in Kürze. Vorbestellungen für .xxx-Domains sind ab sofort ausschließlich möglich unter:

> http://www.domain-recht.de/verweis/274

Quelle: eigene Recherche

WIPO – Marken greifen Cybersquatter an

„Marken greifen Cybersquatter an“ – zu diesem Ergebnis kommt das Genfer Schiedsgericht der WIPO nach einer Auswertung der Statistiken für das Verfahren nach der Uniform Domain Name Resolution Policy (UDRP) im Jahr 2009. Nie zuvor wurde um mehr Domains gestritten.

Seit dem Start im Dezember 1999 hat sich das Schiedsgericht in über 17.000 UDRP-Verfahren mit Streitigkeiten um mehr als 31.000 Domains befasst, generische Adressen wie .com und .net sowie Länderendungen wie .tv eingeschlossen. Und der Trend ist eindeutig: zwar sank die absolute Zahl der Verfahren von 2.329 im Jahr 2008 auf 2.107 im Jahr 2009, die Zahl der streitigen Domain-Namen stieg jedoch im gleichen Zeitraum von 3.958 auf ein Allzeithoch von 4.688 oder umgerechnet 18,5 Prozent, ein Trend, der sich im nun dritten Jahr in Folge verfestigt. Die enorme Bedeutung von .com-Domains belegt die Verteilung der Streitfälle auf die einzelnen Endungen: 87,51 Prozent aller WIPO-Verfahren drehten sich 2009 um .com, weitere 4,8 Prozent um .net und 3,15 Prozent um .org. Bei den neueren generischen Endungen wie .mobi, .biz, .pro, .asia, .name, .tel und .travel sinkt der Anteil auf unter ein Prozent; hieraus kann man den Schluss ziehen, dass diese Top Level Domains entweder von Grabbern verschont oder verschmäht bleiben. Bei den Länderendungen nimmt etwas überraschend die holländische .nl den Spitzenplatz ein, gefolgt von .es (Spanien), .fr (Frankreich) und .ch (Schweiz). Insgesamt 62 ccTLDs vertrauen inzwischen auf die Schiedsgerichtsbarkeit der WIPO, das deutsche Kürzel .de befindet sich jedoch nicht darunter.

Sieht man sich die Nationalitäten der Verfahrensbeteiligten eines UDRP-Streits vor der WIPO rückblickend seit 1999 an, so dominieren die USA. In etwa 40 Prozent der Fälle stehen sie auf Antragsteller- bzw. Antragsgegnerseite. Die Vorzüge des UDRP-Verfahrens für sich entdeckt haben ferner vor allem die Franzosen (10,94 Prozent), das Vereinigte Königreich (7,51 Prozent) und Deutschland (5,77 Prozent). Die „bösen Buben“ auf Antragsgegnerseite werden wie erwähnt von den USA dominiert, gefolgt vom Vereinigten Königreich (8,4 Prozent) sowie China (5,53 Prozent). Als für Cybersquatting und Domain-Grabbing besonders anfällige Branchen gelten Biotechnologie und Pharmazie, der Banken- und Finanzsektor sowie Internet- und IT-affine Produkte und Dienstleistungen. Für das Jahr 2009 sticht zudem Fussball hervor; neben Streitigkeiten um Domains in Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika hat vor allem der englische Klubfussball mit Fulham, Liverpool, Manchester United, Tottenham und West Ham um Unterstützung der WIPO gebeten, um sich vor allem gegen rechtsverletzende Domains und den darüber getätigten, unauthorisierten Weiterverkauf von Eintrittskarten zu wehren.

Blickt man schließlich auf die Art der Entscheidung des WIPO-Gerichts, so wurde 2009 in 84 Prozent der Fälle auf Übertragung der Domain entschieden; lediglich in 13 Prozent der Verfahren hatte der Antragsteller das Nachsehen. Diese kennzeichenfreundliche Tendenz überrascht nicht, ist das Verfahren doch maßgeschneidert für Markenrechtsverletzungen. Als effektive und kostengünstige Alternative zu klassischen Gerichtsverfahren hat sich die UDRP jedenfalls endgültig etabliert.

Weitere Informationen, Statistiken und eine graphische Aufbereitung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/273

Quelle: wipo.int

TLDs – Neues von .ski, .ru und .africa

Nicht eine, nicht zwei und auch nicht drei, sondern fünf neue Top Level Domains will Adrenaline TLD LLC in den Bewerbungsprozess bei ICANN schicken. In Russland kämpft man dagegen mit der einzigen eigenen Endung, und Afrika will mit .africa präsenter werden – hier unsere Kurznews.

Von einem Unternehmen namens Adrenaline TLD LLC haben Sie vermutlich noch nie etwas gehört, doch dessen Pläne folgen dem Motto „Kleckern statt klotzen“: mit .ski, .bike, .surf, .board und .skate will man gleich fünf neue Top Level Domains einführen, wenn ICANN den Registrierungsprozess startet. Wer hinter der Bewerbung steckt, verrät die Website leider nicht; geheimnisvoll verweist man auf langjährige Domain-, Internet- und Geschäftsspezialisten mit einer gehörigen Portion Enthusiasmus für alles, was mit Sport zu tun hat. Sie sollten auch das notwendige Kleingeld mitbringen, denn legt man eine Bewerbergebühr von US$ 185.000,00 zu Grunde, sind für fünf neue TLDs immerhin knapp eine Million US-Dollar an Gebühren allein für ICANN bereitzustellen. Wieder eingespielt werden sollen diese Kosten durch 250.000 Domain-Registrierungen im ersten Jahr quer über alle Endungen. Wie teuer die Domains werden sollen, lässt Adrenaline TLD leider offen.

Das russische Landeskürzel .ru steht vor einschneidenden Änderungen: beginnend ab dem heutigen 1. April 2010 müssen sich sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen vor der Domain-Registrierung anhand des Personalausweises oder des Handelsregisterauszugs legitimieren. Bisher war eine Anmeldung ohne jede Verifikation möglich. Zur Begründung verweist das zuständige Coordination Center auf die steigende Anzahl von Missbrauchsfällen mit .ru-Domains, die vor allem bei Spammern und Internetbetrügern beliebt seien. So habe sich .ru zum sicheren Hafen für Cyberkriminelle entwickelt, da die Täter kaum zur Verantwortung gezogen würden. Mit ähnlichen Gründen hatte zuvor bereits die chinesische Domain-Verwaltung die Hürden für eine Registrierung drastisch erhöht, jedoch begonnen, zurückzurudern, nachdem die Nutzer verstärkt auf generische TLDs ausgewichen waren; gleichwohl sollen auch Vietnam und Indonesien ähnliche Überlegungen für ihr Landeskürzel anstellen. Ob sich die Änderungen auch auf bestehende .ru-Registrierungen auswirken, ist derzeit noch unklar.

Lange galt Afrika als Domain-Entwicklungsland, doch spätestens seit dem letzten ICANN-Meeting in Nairobi feiert der Kontinent die Geburt der „Generation .africa“. So macht sich die Initiative DotConnectAfrica (DCA) auf, Afrika ähnlich dem Vorbild .eu oder .asia mit einer eigenen Top Level Domain .africa mehr Präsenz im Internet zu verschaffen. Um die bisher bescheidenen Zahlen einzelner afrikanischer Länder – auf die etwa 40 Millionen Einwohner Kenias kommen zum Beispiel nur etwa 15.000 .ke-Domains – zu steigern, setzt DCA auf Diversifizierung. So sollen Unternehmen mehr Registrierungsgebühren zahlen müssen als Privatpersonen; Regierungseinrichtungen sollen einen eigenen Bereich erhalten. Die Registrierung soll auch über ausländische Registrare unproblematisch möglich sein. Näheres wird man spätestens 2011 wissen; dann soll der Startschuss für .africa fallen.

Weitere Informationen zu Adrenaline TLD LLC finden Sie unter:
> http://www.adrenalinetld.com/

Weitere Informationen zu .africa finden Sie unter:
> http://dotafrica.blogspot.com/

Quelle: thedomains.com, computerworld.com, theeastafrican.co.ke

OLG Köln – RTL verliert Streit um dsds-news.de

Die Kölner RTL Interactive GmbH hat den Streit um die Domain dsds-news.de verloren: das Oberlandesgericht Köln verneinte in zweiter Instanz einen Anspruch gegenüber dem Domain-Inhaber auf Verzicht der Registrierung (Urteil vom 19. März 2010, Az: 6 U 180/09.) Damit erfuhr die erstinstanzliche Entscheidung eine wesentliche Änderung.

Phillipp Klöckner betreibt unter der Domain dsds-news.de eine Fansite zur RTL-Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ und finanzierte sich zunächst unter anderem durch Google-Werbung. Die RTL Interactive GmbH, Inhaberin der Domain dsds.de, nahm ihn daraufhin als die zur Wahrnehmung des geschützten Kennzeichens „DSDS“ Berechtigte wegen Kennzeichenrechtsverletzung in Anspruch und begehrte Unterlassung der Nutzung der Buchstabenfolge „DSDS“ im Zusammenhang mit seinem Internetauftritt, Auskunft über Werbeeinnahmen, die Feststellung seiner Schadensersatzpflicht und die Zahlung von EUR 1.000,- zuzüglich Zinsen an Abmahnkosten; darüber hinaus verlangte die Klägerin von Klöckner den Verzicht auf die Registrierung des Domain-Namens dsds-news.de. Vor dem Landgericht wurde Klöckner daraufhin antragsgemäß verurteilt (Urteil vom 07.10.2009, Az. 84 O 58/09). Mit seiner Berufung wandte er sich zuletzt noch gegen seine Verurteilung zum Verzicht auf die Domain.

Und in diesem Punkt gab ihm das OLG Recht: RTL hat weder aus § 14, 15 MarkenG noch § 12 BGB einen Anspruch darauf, dass Klöckner gegenüber DENIC eG auf die Registrierung der Domain dsds-news.de verzichtet. Das OLG weist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH darauf hin, dass der Inhaber eines Kennzeichenrechts nur dann einen Verzicht auf die Registrierung eines prioritätsjüngeren ähnlichen Domain-Namens verlangen kann, wenn jede Belegung der unter der Domain betriebenen Website notwendig die Voraussetzung einer Kennzeichenrechtsverletzung erfüllt. Im Streitfall ist aber nicht anzunehmen, dass jede Benutzung der Domain dsds-news.de zu einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr oder zu einer Beeinträchtigung oder Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder Wertschätzung des nach Meinung des OLG bekannten Zeichens führen muss. So kann die Domain außerhalb des geschäftlichen Verkehrs genutzt werden, womit Ansprüche aus dem Markengesetz ausscheiden. Es führt auch nicht jede Nutzung zu einer Verletzung des Namensrechts aus § 12 BGB, da schutzwürdige Interessen der Klägerin nicht verletzt seien, nachdem sie Inhaberin der Domain dsds.de ist. Eine für § 12 BGB überragende Bekanntheit, wie sie der BGH im Fall shell.de ausnahmsweise bejaht hatte, sah das OLG im Streitfall ebenfalls nicht. Klöckner darf die Domain daher behalten, muss künftig jedoch die kommerzielle Nutzung der Website ausschliessen.

Wer selbst eine Fansite betreibt, erhält mit dieser Entscheidung ein weiteres Stück Rechtssicherheit. Doch der Grad ist schmal: eine kommerzielle Nutzung muss in jedem Fall unterbleiben, wobei Werbeanzeigen zur Finanzierung der Registrierungsgebühren oder des Webspace bereits für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr ausreichen. Für die Inhaber von Kennzeichenrechten gilt dagegen: nicht immer ist die Abmahnung das probate Mittel, auch eine freundliche Aufforderung per eMail kann Wunder wirken. Wie so oft, könnte sich im Zeitalter der Blogs sonst das wenig durchdachte Handeln eines bekannten Rechteinhabers als PR-GAU auswachsen.

Das Urteil des OLG Köln finden Sie unter
> http://www.domain-recht.de/verweis/272

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.dsds-news.de/

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: dsds-news.de, eigene Recherche

Neuauflage – Guide „Haftung der Forenbetreiber“

Über Jahre haben wir es mit jeder neuen, hier besprochenen Forenhaftungsentscheidung eingefordert, und nun ist es endlich soweit: Dr. Stephan Ott hat seinen Guide zur Haftung der Forenbetreiber auf den neuesten Stand gebracht. Wie nicht anders zu erwarten, ist er jedermann zur Lektüre dringend zu empfehlen.

Der Guide „Haftungsrecht im Internet – Ein Ratgeber für Forenbetreiber“ von Dr. Stephan Ott findet sich im .html-Format unter der Domain linksandlaw.de und in Form einer 63-seitigen .pdf-Datei zum Herunterladen. Der Aufbau entspricht dem Guide von 2007, der noch nur 49 Seiten aufwies: in mittlerweile 22 vereinfachten Beispielsfällen, nebst Varianten, bereitet Dr. Ott die Rechtsprechung zur Forenhaftung wie ein Repetitorium auf und bewegt sich von Unterlassungs- über Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüchen bis zu Auskunftsansprüchen. Das Skript richtet sich dabei an Forenbetreiber, aber sei auch jedem Juristen empfohlen, da es wie sonst keine Lektüre die Rechtsprechung zur Haftung der Forenbetreiber klar, übersichtlich und leicht verständlich darstellt.

Dr. Ott fügte seinem Guide, den er auf den Stand März 2010 gebracht hat, neue Entscheidungen ergänzend hinzu, die auch neue Fallkonstellationen wie etwa die Frage nach der Anonymisierung von Forenbeiträgen oder von Unbedenklichkeitsversicherungen seitens der Forenbeiträger mit sich bringen und Auskunftsansprüche bei Persönlichkeitsrechts- und Urheberrechtsverletzungen behandeln. Im Falle noch ungeklärter, problematischer Konstellationen bietet Dr. Ott auch Empfehlungen, um bestehende rechtliche Risiken zu minimieren. Darüber hinaus nimmt er sich nun auch der Verpflichtung des Forenbetreibers gegenüber seinen Nutzern an. Stark erweitert ist der Guide im Hinblick auf die nicht unproblematische Sharehosterrechtsprechung. Grundsätzlich orientiert sich Dr. Ott bei seiner Darstellung an der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, weiss aber auch kenntnisreich Kritik an der Rechtsauffassung des BGH zu üben.

Wie all die Jahre zuvor können wir den Guide bestens empfehlen, Forenbetreibern und Juristen gleichermaßen. Beim Herunterladen des Guide lohnt es sich, das Angebot linksandlaw.de von Dr. Ott auch sonst einmal zu durchstöbern, die Überfülle an Informationen, die vom Jugendschutz im Internet über Aspekte des Telemediengesetzes bis hin zu rechtlichen Problemen von Google Street View reichen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.linksandlaw.de/forenhaftung-tmg.htm
> http://www.linksandlaw.de/Haftungsguide-Forenbetreiber.pdf

Quelle: linksandlaw.de, eigene Recherche

screensavers.com – viel Schutz für US$ 335.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche liess es vor den Osterfeiertagen nochmal krachen: nicht nur, dass mit screensavers.com zu US$ 335.000,- (ca. EUR 250.319,-) einer der fünf besten Verkäufe des Jahres 2010 getätigt wurde, auch die Herausforderer meldeten sich mit respektablen Preisen zu Wort.

Bei den Länderendungen konnte sich einmal mehr .de die Spitzenplatzierung sichern. Erfreuliche EUR 65.450,- war dem neuen Inhaber der Erwerb von pakistan.de wert, auch wenn dort derzeit noch eine wenig einladende „404: Not Found“-Meldung blinkt. Dass Geo-Domains allgemein hoch im Kurs stehen, belegt zudem der Verkauf von belfast.de für EUR 3.500,-. Auch die verhältnismäßig lange Domain personalvermittlung.de konnte zu EUR 13.200,- an den Mann gebracht werden; die Endung .jobs scheint sich für diesen Sektor nicht etablieren zu können. Nicht minder Erfreuliches gibts für das Nachbarkürzel .at mitzuteilen, wo plenty.at mit EUR 17.850,- ziemlich viel einsackte.

hommage.de – EUR  8.000,-
megapreis.de – EUR  5.000,-
accelerate.de – EUR  4.500,-
elfenbeinküste.de (IDN) – EUR  2.300,-
erotic-city.de – US$  2.128,- (ca. EUR  1.590,-)
nationaltrainer.de – US$  1.131,- (ca. EUR    845,-)
babyfirst.de – US$  1.097,- (ca. EUR    820,-)

debtrecovery.co.uk – US$ 15.645,- (ca. EUR 11.690,-)
enrolment.co.uk – US$  6.258,- (ca. EUR  4.676,-)
oakbeds.co.uk – US$  5.100,- (ca. EUR  3.810,-)
eShopping.co.uk – US$  4.619,- (ca. EUR  3.451,-)

bücher.eu (IDN) – EUR  2.805,-
slippers.eu – US$  2.527,- (ca. EUR  1.888,-)
jan.eu – US$  1.728,- (ca. EUR  1.291,-)
hagelschaden.eu – US$  1.596,- (ca. EUR  1.192,-)
haartransplantation.eu – US$  1.329,- (ca. EUR    993,-)

Die übrigen generischen Endungen können lediglich mit einem einzigen fünfstelligen Verkauf aufwarten: duiattorney.org verkaufte sich auch ohne den Einfluss berauschender Mittel bei Sedo zu US$ 35.000,- (ca. EUR 26.152,-). Danach wirds günstig:

financialplanners.net – US$  8.500,- (ca. EUR  6.351,-)
intext.net – US$  6.400,- (ca. EUR  4.782,-)
payback.mobi – EUR  4.500,-
languages.info – US$  5.275,- (ca. EUR  3.941,-)
ls.org – US$  5.199,- (ca. EUR  3.884,-)
kleiderschrank.net – EUR  3.600,-
rotwein.org – EUR  3.399,-
gaspreise.net – EUR  3.200,-
smb.biz – US$  4.000,- (ca. EUR  2.988.-)
phonics.net – US$  4.000,- (ca. EUR  2.988,-)
local.pro – EUR  2.450,-
3dgames.info – US$  1.995,- (ca. EUR  1.490,-)
fahrradhelm.net – US$  1.899,- (ca. EUR  1.418,-)
weltreise.org – US$  1.796,- (ca. EUR  1.342,-)
bueroservice.info – US$  1.463,- (ca. EUR  1.093,-)
wetterstationen.org – US$  1.329,- (ca. EUR    993,-)

Bei .com wird es nach dem eingangs vermeldeten Verkauf von screensavers.com für US$ 335.000,- (ca. EUR 250.319,-) süss und ebenfalls sechsstellig: dolcevita.com, nicht zu verwechseln mit dem Filmklassiker „La dolce vita“, erzielte US$ 120.000,- (ca. EUR 89.666,-). Glänzende EUR 49.000,- (ca. EUR 36.613,-) erfreuen den Verkäufer von schmuck.com, gefolgt von eramet.com zu US$ 33.000,- (ca. EUR 24.658,-), senior homes.com für US$ 30.500,- (ca. EUR 22.790,-)und schließlich datingsecrets.com für US$ 25.000,- (ca. EUR 18.680,-). Ein Paket aus den Zahlendomains 2888.com und 8882.com wechselte bei Moniker für US$ 9.079,- (ca. EUR 6.784,-) den Inhaber, und für pricefund.com fand man einen einvernehmlichen Preis von US$ 8.000,- (ca. EUR 5.977,-). Weitere nennenswerte Verkäufe waren:

erog.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.680,-)
fatum.com – US$ 15.980,- (ca. EUR 11.940,-)
gearedup.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 10.461,-)
rm2.com – US$ 12.000,- (ca. EUR  8.966,-)
vodkas.com – EUR  9.000,-
cityairlines.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.472,-)
fashionfabric.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.472,-)
ilovelondon.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.472,-)
tourguides.com – US$  9.999,- (ca. EUR  7.471,-)
fortunellc.com – US$  6.500,- (ca. EUR  4.856,-)
digestif.com – US$  6.384,- (ca. EUR  4.770,-)
nightgoggles.com – US$  5.250,- (ca. EUR  3.922,-)
trier.com – US$  4.500,- (ca. EUR  3.362,-)
gerontechnology.com – US$  4.256,- (ca. EUR  3.180,-)
golf-usa.com – US$  3.610,- (ca. EUR  2.697,-)
netsurance.com – US$  3.575,- (ca. EUR  2.671,-)
bipod.com posted – US$  3.500,- (ca. EUR  2.615,-)
weltwetter.com – US$  3.059,- (ca. EUR  2.285,-)
mobileq.com – US$  3.005,- (ca. EUR  2.245,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com

Onlinerecht – 10. @kit-Kongress in Frankfurt/M

Der von engagierten Juristen und Computerexperten gegründete bayreuther Verein @KIT veranstaltet im Juni 2010 in Frankfurt am Main den 10. @kit-Kongress unter dem Titel „Online-Recht 2.0: Alte Fragen – neue Antworten?“.

Der Verein „@KIT Bayreuther Arbeitskreis für IT – Neue Medien – Recht“ mit Sitz in Jena wendet sich diesmal nach Frankfurt am Main, wo der 10. @kit-Kongress vom 10. bis zum 11. Juni 2010 in den Räumen des Deutschen Fachverlags, Mainzer Landstraße 251 in 60326 Frankfurt am Main, stattfindet. Dem Titel des Kongresses entsprechend werden Vorträge zum Thema Cloud Computing, Datenschutz und Geotargeting, Urheberrecht und Anonymisierungsdienste von renommierten IT-Juristen geboten. Mit dabei ist auch Rechtsanwalt Stephan Welzel, Chefsyndikus der DENIC, der zur Einführung neuer Domain-Endungen und damit möglicherweise einhergehenden neuen Rechtsfragen Stellung nimmt.

Letzter Anmeldetermin für die Veranstaltung ist Freitag, der 4.
Juni 2010. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 390,-; Vergünstigungen gibt es gestaffelt für Junganwälte mit maximal 2 Jahren Berufszulassung sowie Mitglieder der GRUR, DGRI und davit unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (EUR 290,-), für @kit-Mitglieder (EUR 240,-), Behördenvertreter (EUR 140,-) sowie Studenten und Referendare (EUR 100,-, @kit-Mitglieder EUR 50,-).

Quelle: ak-it-recht.de

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