Themen: nTLDs – ICANN erteilt EOI-Vorverfahren Absage! | WHOIS – Justiz fordert strengere Regeln | TLDs – Neues von .uk, .me und und .basel | Streit um br.de – DENIC obsiegt am LG München I | Studie – „www“ und „online“ häufig missbraucht | guns.com – Feuer frei für US$ 800.000,- | New Orleans – 2010 Geodomain Expo im April
nTLDs – ICANN erteilt EOI-Vorverfahren Absage!
Überraschung beim ICANN-Meeting in Nairobi: aufgrund zahlreicher ungelöster Probleme sprach sich der Vorstand der Internetverwaltung gegen das EOI-Vorverfahren im Rahmen der Einführung neuer Top Level Domains aus. Die Porno-Domain .xxx muss sich zudem einstweilen gedulden.
Es schien nur mehr Formsache, und selbst ein Webinar war für den 18. März 2010 schon angesetzt, doch dann kam alles anders. Erdacht, um erste Erfahrungen mit dem Bewerbungsprozess für neue generische Top Level Domains zu sammeln, beherrschte das „expression of interest“ (EOI) genannte Vorverfahren mit seinen geplanten Regeln in den letzten Wochen die Schlagzeilen, und selbst in Details wie Gebührenfragen war man sich einig. Für den ICANN-Vorstand war dies indes kein Grund, sich in Nairobi vom EOI-Konzept zu verabschieden. Wie ICANN-CEO Rod Beckstrom bekanntgab, sorge das Vorverfahren für Verwirrung und die Gefahr der Verwechslung mit dem eigentlichen Bewerberverfahren. Zudem würde es dieses Hauptverfahren verzögern und zusätzliche Kosten verursachen, die in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen stünden. ICANN wolle seine ohnehin beschränkten Ressourcen auf das Hauptverfahren konzentrieren, weshalb der Vorstand gegen das EOI stimmte. Dieses Ergebnis überraschte nicht nur Experten: ein ICANN-Vorstand gab an, dass er zu Beginn des Meetings noch für das EOI stimmen wollte; erst die folgenden Diskussionen brachten ihn davon ab.
Für das weitere Verfahren hat ICANN stattdessen angekündigt, rechtzeitig vor dem für Ende Juni 2010 angesetzten Meeting in Brüssel eine vierte, überarbeitete Fassung des Bewerberhandbuchs zu veröffentlichen. Dies lässt sich jedenfalls einer Botschaft entnehmen, die Rod Beckstrom über seinen Twitter-Account verlauten ließ. Damit rücken die so genannten „overarching issues“ wieder mehr in den Mittelpunkt. Gemeint sind im wesentlichen drei Kernkonflikte: das Root Scaling, also Auswirkungen neuer Top Level Domains auf die Root Zone und damit das gesamte Domain Name System, dann wirtschaftliche Analysen, welche die Frage nach dem Bedarf an neuen Endungen klären, sowie der Schutz von Kennzeichenrechteinhabern. Von konkreten Fristen, wann diese Themen gelöst sind, hat sich ICANN allerdings bereits im vergangenen Jahr gelöst.
Gedulden muss sich auch die Rotlicht-Domain .xxx. Der ICANN-Vorstand beschloss in Nairobi, jegliche Entscheidung über die Einführung um zwei Wochen zu vertagen. Innerhalb dieses Zeitraums soll ein Report möglicher Optionen erarbeitet werden, um ihn dann für 45 Tage öffentlich zur Diskussion auszulegen. Frühestens beim Brüssel-Meeting dürfte daher die weitere Zukunft der umstrittenen Endung geklärt werden. Stuart Lawley, CEO des Bewerbers ICM Registry, gab sich allerdings trotzigoptimistisch: „Wir freuen uns, die Vorschläge des Vorstands in den kommenden 14 Tagen zu sehen, damit dann die positive Entscheidung des Schiedsgerichts umgesetzt wird.“
Ein Interview mit Rod Beckstrom zum Nairobi-Meeting finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/266
Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.icann.org
Quelle: circleid.com, eigene Recherche
WHOIS – Justiz fordert strengere Regeln
Geht es nach dem Willen von Interpol und der „G8 Cyber Working Group“, muss die Internet-Verwaltung ICANN die Regelungen für WHOIS-Daten deutlich verschärfen. Dies wurde am Rande des Meetings im kenianischen Nairobi deutlich.
Während die Debatten um die Einführung neuer generischer Top Level Domains und die Porno-Adresse .xxx die öffentlichen Debatten rund um das ICANN-Meeting beherrschten, ging es in den Tagungsräumen um die Grundfeste des Domain Name Systems. Wie das Online-Magazin heise.de meldet, forderten die Strafverfolger wesentliche Änderungen an der aktuellen WHOIS-Praxis von ICANN samt allen Registries und Registraren. Das gegenwärtige System garantiere Anonymität; unter weiterer Berücksichtigung unterschiedlicher Gesetze und in Ermangelung einheitlicher Definitionen seien die Risiken im so genannten „eCrime“ gering, die (kriminellen) Chancen aber hoch. 27 Prozent der Domain-Inhaber seien aufgrund der WHOIS-Daten nicht fassbar zu machen; dabei stützt man sich auf eine Studie des National Opinion Research Center (NORC) der University of Chicago, die ICANN vor wenigen Wochen veröffentlicht hatte. Die Studie hatte jedoch zu Tage gebracht, dass lediglich bei 7,8 Prozent der untersuchten Domains WHOIS-Einträge vollständig und zum Teil offensichtlich falsch waren.
Um mehr Fehlerfreiheit in die WHOIS-Daten zu bringen, fordern die Strafverfolger eine Pflicht zur „due dilligence“ für alle Registries und Registrare sowohl bei der erstmaligen Akkreditierung als auch für die Folgezeit. Mit anderen Worten: die Registrare sollen die WHOIS-Daten ihrer Kunden regelmäßig auf Echtheit überprüfen. Zugleich sollen die Registrare verpflichtet werden, die WHOIS-Daten ihrer Kunden zu sammeln, um sie im Bedarfsfall weiterleiten zu können. Besonderer Dorn im Auge der Justiz sind Proxy-Dienste, die eine anonyme Registrierung erlauben; sie sollen künftig nur noch von natürlichen Personen zu nichtkommerziellen Zwecken genutzt werden dürfen, wobei sich jeder Proxy-Dienst akkreditieren lassen muss. Im Fall eines Verstoßes gegen derartige WHOIS-Regeln soll die Domain aus dem Netz genommen werden dürfen.
Ob sich ICANN diesen Vorschlägen widersetzt oder deren Implementierung folgen lässt, ist derzeit offen; strengere WHOIS-Regeln für die Zukunft gelten allerdings als gesichert. Inwieweit in diese Debatten auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hereinspielen wird, bleibt daher abzuwarten.
Eine Präsentation zu neuen WHOIS-Regeln finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/265
Quelle: heise.de, eigene Recherche
TLDs – Neues von .uk, .me und und .basel
Ob die Schweizer nun langsamer sind oder nur länger genießen, können wir nicht klären, aber in Sachen Domains macht ihnen jedenfalls keiner was vor: die Stadt Basel hat sich bei ICANN um eine eigene Domain-Endung .basel beworben. Bei .me bekommt man was geboten, und auf der Insel solls kürzer werden – hier unsere Kurznews.
Der Kurz-Domain-Zug rollt weiter, und nun will auch die britische Registry Nominet aufspringen. Letzte Woche gab Nominet bekannt, sowohl die bisher gesperrten Domains mit einem und zwei Zeichen als auch einige bisher reservierte Domains freizugeben. Da .uk als Third Level Domain betrieben wird, umfasst die Freigabe die Subdomains .co.uk, .org.uk, .me.uk und .net.uk. Ausgenommen bleiben einige Adressen wie vw.co.uk, da sie bereits vor Etablierung von Nominet im Jahr 1996 vergeben worden waren und daher Bestandsschutz genießen. Die Verteilung soll nach den derzeitigen Planungen in zwei Phasen erfolgen; die erste Runde ist für Inhaber von Kennzeichenrechten, bei welchen der geschützte Begriff mit der gewünschten Domain identisch ist; in Runde zwei würden die verbleibenden Domains verteilt. Nominet hat eine öffentliche Anhörung gestartet, die bis 8. Juni 2010 dauert; wann die Freigabe erfolgt, ist noch offen.
NameJet und .ME Registry, Verwalterin der montenegrinischen Top Level Domain .me, haben eine Auktion für attraktive Vor- und Nachnamen-Domains unterhalb der Endung .me angekündigt. Beginnend ab 5. April 2010 stehen Domain-Namen wie kevin.me, jack.me, maria.me, daniel.me oder paul.me zur Versteigerung an. Internetadressen mit der Endung .me gelten vor allem in sozialen Netzwerken als begehrt, so dass ein reges Wettbieten zu erwarten ist. Insgesamt sind derzeit etwa 350.000 .me-Domains weltweit registriert, seit die Länderendung vor zwei Jahren grundlegend reformiert und mittelbar in die Hände von GoDaddy, dem weltgrößten Domain-Registrar übergeben wurde.
Basel, nach Zürich und Genf drittgrößte Stadt in der Schweiz, erwägt, sich um eine eigene Top Level Domain .basel zu bewerben. Wie die Basler Zeitung meldet, habe die Stadt eine unverbindliche „Expression of Interest“ bei der Internet-Verwaltung ICANN abgegeben. „Wir wollten einen Fuss in die Türe bekommen“, so Vizestaatsschreiber Marco Greiner. „Der Kanton nimmt die Interessen der Region wahr.“. Vor weiteren Schritten will man nun den Bedarf an Domains mit der Endung .basel abklären, und hat hierzu Gespräche mit Wirtschafts- und Tourismusorganisationen aufgenommen. Ganz billig wird .basel indes nicht. Die Kosten für die Bewerbung beziffert die Stadt auf CHF 500.000,-, umgerechnet also gut EUR 310.000,-; die jährlichen Kosten für den Betrieb setzt man vorläufig mit etwa CHF 2,0 Mio. an. Wer als Registry die technische Verwaltung übernehmen könnte, ist derzeit noch offen.
Eine Liste der reservierten Kurz-Domains unter .uk finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/264
Eine Liste aller zur Auktion stehender .me-Domains finden Sie unter:
> http://www.personalnames.me
Quelle: nominet.org.uk, nic.me, bazonline.ch
Streit um br.de – DENIC obsiegt am LG München I
In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht München I erwies sich das Prinzip „first come, first served“ bei der Domain-Registrierung unter .de als das Richtige. Das Gericht wies den Antrag des Bayerischen Rundfunks auf bevorzugte Registrierung von br.de zurück.
Der Bayerische Rundfunk hatte im Zuge der unvermittelten Vergabe kurzer .de-Domains im Oktober vergangenen Jahres eine einstweilige Verfügung gegen DENIC erwirkt, dernach die Domain br.de nicht in den Topf der am 23. Oktober 2009 um 9.00 Uhr zu registrierenden Domains gehen durfte. Der Bayerische Rundfunk stützte sich dabei unter anderem darauf, schon am 08. Juli 2008 und am 06. Juli 2009 bei der DENIC die Domain br.de beantragt zu haben, was die DENIC jeweils abgelehnt hatte, aber was zugunsten des Bayerischen Rundfunk ein Prioritätsrecht bei der Registrierung von br.de beschere. DENIC legte gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch ein. Am 10. Februar 2010 erging ein Urteil des Landgerichts München I (Az.: 37 O 19801/09).
Das Landgericht München I sah die Sache nach dem Widerspruch von DENIC nun in anderem Lichte und hob die einstweilige Verfügung vom 21. Oktober 2009 auf. Dem Bayerischen Rundfunk stehe kein Anspruch auf Registrierung der Domain br.de vor dem Hintergrund des Kartellrechts zu (§ 20 GWB), und er könne deshalb im Rahmen des Verfügungsverfahrens keine Sicherung der Domain beanspruchen. Auch das LG München I geht, unter Verweis auf das OLG Frankfurt/M, davon aus, dass DENIC Monopolistin ist und somit Normadressatin des § 20 GWB. Allerdings vermochte es keine kartellrechtliche Schlechterbehandlung des Bayerischen Rundfunk durch DENIC zu erkennen, da aufgrund des Vergabemodus „first come, first served“ zu einem Stichzeitpunkt Chancengleichheit für alle bestehe und kein den Bayerischen Rundfunk diskriminierendes Verhalten zu erkennen sei. Der Bayerische Rundfunk verfüge bereits über br-online.de und habe so umfassenden Zugang zum relevanten Markt Internet; ein weiterer Zugang zum Markt sei nicht notwendig. Die früheren Anträge auf Registrierung von br.de generieren, so das Gericht, keinen Anspruch, da jeweils kein Vertrag zustande kam. Aus der kartellrechtlichen Norm des § 20 GWB hingegen ergäbe sich ein gesetzlicher Anspruch, aber der Tatbestand der Norm sei nicht erfüllt.
Nach Kenntnis von der Entscheidung kündigte DENIC in einer Pressemitteilung vom 16. Februar 2010 die Vergabe von br.de an und setzte sie in Form eines besonderen Verfahrens auf den 18. Februar 2010 um 15.00 Uhr MEZ fest: Registrierungsaufträge durften ausschließlich auf einem von DENIC erstellten Auftragsformular erfolgen, indem dieses wiederum ausschließlich per Telefax an eine eigens für diesen Zweck eingerichtete Sonderrufnummer der DENIC gesandt wurde. DENIC sprach die Domain dem Antragsteller zu, dessen korrekt ausgefüllter und unterschriebener Antrag als erster nach dem Stichzeitpunkt vollständig einging. Und dieser Antragsteller war niemand anderes als der Bayerische Rundfunk, der nun tatsächlich Inhaber der Domain br.de ist.
Die Entscheidung findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/267
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: denic.de, eigene Recherche
Studie – „www“ und „online“ häufig missbraucht
Eine Studie der Corporation Service Company (CSC) stellt fest, dass die am meisten genutzten zusätzlichen Bestandteile von Domain-Namen „www“ und „online“ sind. Sie befinden sich in der Regel aber nicht in den Händen von Markeninhabern, sondern führen zu Angeboten Dritter.
Die bereits 1899 gegründete Unternehmung CSC mit Sitz in Delaware (USA), die sich dem Schutz von Kennzeichenrechten verschrieben hat und Juristen berät, analysierte mehr als 445.000 Domain-Namen, um die populärsten Zeichen festzustellen, die jeweils vor oder nach einer Marke in der Domain auftauchen. Dazu wählte man blindlings 100 Kennzeichen sowie alle Domains, die in UDRP-Verfahren involviert waren, aus. Das Ergebnis überrascht nicht: an erster Stelle unter den Präfixen fand sich „www“, bei den Suffixen war „online“ am meisten vertreten, also „wwwdomain.com“ und „domainonline.com“. An zweiter Stelle zeigten sich „my“ und „usa“, an dritter „buy“ und „store“, an vierter „e“ und „shop“ und an fünfter Position „the“ und „com“.
Wie die weitere Untersuchung ergab, sind 64 Prozent der Firmen-Domain-Inhaber nicht im Besitz von Varianten ihrer Adressen mit dem Präfix „www“ und dem Suffix „online“. Darüber hinaus zeigte sich, dass die unberechtigten Nutzer solcher Domains es besser verstehen, aus diesen Revenuen zu ziehen: 80 Prozent der Domains waren geparkt, wohingegen bei berechtigten Domain-Inhabern 67 Prozent der Domains auf gar keine Inhalte verwiesen. Damit liegt nicht nur ein hoher Missbrauch solcher Domains vor, der sich negativ für die Berechtigten auswirkt, sondern die im allgemeinen zu konstatierende, fehlende aktive Nutzung der Berechtigten führt zu weiteren Schäden. CSC prüfte die potentiellen Einbußen anhand ihrer eigenen Domains: so sorgt etwa „wwwcscglobal.com“ für ein Prozent Traffic auf dem eigentlichen Webangebot „cscglobal.com“. Bei einer Seite mit sehr hohem Traffic macht sich dieses eine Prozent innerhalb eines Jahres sehr stark bemerkbar, bei täglich 100.000 Besuchern auf einer Seite gehen einem über das Jahr 365.000 Besucher verloren.
Sicher, diese Studie dient dem Marketing des Dienstleisters CSC; die Studie selbst lag zur Einsichtnahme nicht bereit. Doch ein kurzer Blick auf Domains wie wwwporsche.com, siemensonline.com, buyapple.com und so weiter zeigt, dass einiges im Argen liegt. Es lassen sich auch nicht alle Vertipper-Domains und Varianten einer Marke unter allen Endungen registrieren, doch ergeben sich – nicht zuletzt aufgrund der Studie – gewisse Muster, die Grundlage für die Korrektur der Domain-Strategie werden können.
Die Pressemitteilung der CSC findet man unter:
> http://www.prweb.com/releases/2010/03/prweb3698134.htm
Quelle: prweb.com, cscglobal.com, eigene Recherche
guns.com – Feuer frei für US$ 800.000,-
Die vergangene Domain-Handelswoche zeigte sich hyperaktiv: nicht nur bietet .com mit guns.com für US$ 800.000,- (ca. EUR 588.235,-) die volle Ladung, sondern zahlreiche weitere Domain-Namen fanden in kurzer Zeit neue Inhaber, wobei die Verkäufer gute Schnitte machten.
Der stärkste Deal bei den Länderendungen war überraschend die italienische risultati.it zum Preis von EUR 32.000,-. Ihr folgte energieagentur.de für energiegeladene EUR 21.500,-. Doch wirklich beeindrucken konnten jb.de (EUR 9.500,-) sowie 73.de (EUR 7.500,-), die in diesem Jahr bereits einmal den Inhaber wechselten, seinerzeit allerdings zu EUR 3.750,- (jb.de) und EUR 5.000,- (73.de):
risultati.it – EUR 32.000,-
stelle.it – EUR 8.000,-
energieagentur.de – EUR 21.500,-
escortservice.de – EUR 16.660,-
jb.de – EUR 9.500,-
73.de – EUR 7.500,-
87.de – EUR 7.500,-
drucker-toner.de – EUR 6.500,-
tmb.de – EUR 5.950,-
healing.de – EUR 5.950,-
xa.de – EUR 5.700,-
transpower.nl – EUR 15.500,-
ioffer.co.uk – US$ 11.500,- (ca. EUR 8.456,-)
call.at – EUR 6.750,-
storageboxes.co.uk – US$ 8.600,- (ca. EUR 6.324,-)
designagency.co.uk – US$ 8.400,- (ca. EUR 6.176,-)
carworld.eu – EUR 6.000,-
designshop.ch – EUR 6.000,-
shirts.co.za – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.882,-)
hurghada.ch – EUR 5.000,-
Die neueren generischen Endungen wurden lediglich von zwei erwähnenswerten Domains vertreten:
analytics.info – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.676,-)
telefon.info – EUR 3.050,-
Die älteren generischen Endungen weisen wieder deutlich bessere, aber keine wirklich guten Preise auf, wobei .net sich als robuster erweist.
refrigerator.net – US$ 16.000,- (ca. EUR 11.765,-)
sys.net – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.191,-)
telmemor.net – US$ 9.450,- (ca. EUR 6.949,-)
portland.org – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.250,-)
mature.net – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.147,-)
open.org – US$ 6.200,- (ca. EUR 4.559,-)
kfzversicherung.org – US$ 5.523,- (ca. EUR 4.061,-)
borrow.net – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.044,-)
dropshipwholesale.net – US$ 5.160,- (ca. EUR 3.794,-)
docs.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.676,-)
billigfliegen.net – EUR 3.500,-
probefahrt.org – EUR 3.500,-
autospot.net – US$ 3.688,- (ca. EUR 2.712,-)
silknet.org – US$ 3.288,- (ca. EUR 2.418,-)
embedded.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.206,-)
seic.org – US$ 2.788,- (ca. EUR 2.050,-)
hcps.net – US$ 2.592,- (ca. EUR 1.906,-)
arabianhorse.org – US$ 2.522,- (ca. EUR 1.854,-)
Neben der hervorragenden guns.com zum Preis von US$ 800.000,- (ca. EUR 588.235,-) bietet .com eine weitere Domain im sechsstelligen Bereich. Doch auch unter .com findet sich mit pepe.com zu EUR (45.000,-) eine Domain, die erst vor wenigen Wochen gehandelt wurde – zum Preis von US$ 15.000,-. Das ist erfolgreicher Domain-Handel.
guns.com – US$ 800.000,- (ca. EUR 588.235,-)
guagua.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 73.529,-)
pepe.com – EUR 45.000,-
gastronomie.com – EUR 35.000,-
salarycalculator.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 22.059,-)
shoppingmalls.com – US$ 26.770,- (ca. EUR 19.684,-)
digitalfuture.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.706,-)
motoras.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 13.971,-)
smelly.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 13.971,-)
autoesporte.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 12.500,-)
logoproducts.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 12.500,-)
telemar.com – EUR 12.000,-
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com
New Orleans – 2010 Geodomain Expo im April
Noch ist die Zeit der Domain-Konferenzen, die alle Woche in den USA stattzufinden scheinen, nicht abgelaufen: in New Orleans findet nach dem Domainer Mardi Gras im Februar schon im April die Geodomain Expo 2010 statt, parallel zum 40jährigen Jubiläum des New Orleans Jazz & Heritage Festivals.
Der Veranstalter Associated Cities bietet bei der diesjährigen Geodomain Expo Betreibern von Städte-Domains und an Örtlichkeiten orientierten Internetangeboten die Möglichkeiten, Informationen und Erfahrungen auszutauschen, etwas über die Branchentrends zu erfahren sowie Domain-Händler zu kontaktieren. Das Programm, dessen Agenda noch nicht veröffentlicht ist, umfasst Vorträge und Diskussionsrunden, die sich thematisch mit dem Betrieb von Geo-Domains auseinandersetzen, sowie Veranstaltungen zum Kontakteknüpfen und die Kauf- und Verkaufsmöglichkeit von Geo-Domains. Als Keynote-Sprecher hat man David Litman geladen, der vor einigen Jahren hotels.com mitgründete.
Die 2010 Geodomain Expo – New Orleans findet vom 28. bis zum 30. April 2010 in New Orleans im The Roosevelt New Orleans, (ein Waldorf Astoria Hotel) 123 Baronne Street, New Orleans, LA 70112 (USA), statt. Die Teilnahme kostet mittlerweile US$ 995,-.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://associatedcities.com
Quelle: associatedcities.com, chefpatrick.com