Themen: Studie – Google kassiert dank Typosquatting | Statistik – .be feiert einmillionste Domain | TLDs – Neues von .xxx, .bd und .gmbh | BVerfG – Vorratsdatenspeicherungsnormen nichtig | nTLDs – Minds+Machines sieht kaum Grabbinggefahr | poker.org – für US$ 1 Mio. Glück im Spiel? | UWG – Novellen-Seminar der Wettbewerbszentrale
Studie – Google kassiert dank Typosquatting
Ben Edelman, Professor an der Harvard Business School, sorgt mit einer neuen Domain-Studie für weltweites Aufsehen: nach seinen Recherchen zählt der Suchmaschinenbetreiber Google zu den größten Profiteuren von Typosquatting.
Seit über einem Jahrzehnt ist das Phänomen Typosquatting, also das bewusste Registrieren von Tippfehlervarianten populärer Domains zu geschäftlichen Zwecken, bekannt. Trotz aller Bemühungen, diesem Unwesen durch Rechtsprechung und neue Regelungen wie die UDRP ein Ende zu bereiten, ist es auch heute noch weit verbreitet. Doch was macht Typosquatting so attraktiv? Zusammen mit dem Postdoktoranden Tyler Moore hat sich Edelman, der bereits im Jahr 2002 erste Domain-Studien veröffentlicht hat, auf die Suche nach den Ursachen gemacht. Die Ergebnisse hat er nun in einer Studie mit dem Titel „Measuring the Perpetrators and Funders of Typosquatting“ auf 15 Seiten zusammengefasst und anlässlich der „Financial Cryptography and Data Security“-Konferenz auf Teneriffa veröffentlicht.
Basierend auf dem Alexa-Ranking im Juni 2009 nahm Edelman die 3.264 beliebtesten .com-Domains mit mindestens fünf Zeichen Länge als Grundlage für seine Untersuchungen. Daraus generierte Edelman eine Liste potentieller Vertipper wie faceboolk, facebok oder faceboik und verglich sie mit den damals fast 81 Mio. registrierten .com-Domains. Heraus kamen 1.910.738 Vertippervarianten der ursprünglich 3.264 Adressen. Mittels statistischer Berechnungen reduzierte sich die Zahl der potentiellen Typosquatting-Domains auf etwa 938.000; auf jede einzelne der beliebten .com-Domains kamen somit 281 Vertipper, an der Spitze google.com, für die Edelman 2.537 Varianten ermittelte. Sie werden vorrangig zu zwei Zwecken eingesetzt: etwa 80 Prozent dienen der Schaltung von Werbung, weitere 20 Prozent zur Weiterleitung auf (oft konkurrierende) Internetangebote. Daraus leitet sich auch der Schaden von Typosquatting ab: zum einen verwirrt es Internetnutzer bei der Suche, zum anderen müssen die Betreiber der originären Angebote viel Geld an Werbeplattformen wie Google AdWords zahlen, um trotz des Typosquattings gefunden zu werden. Edelman schätzt, dass Google US$ 497 Mio. jährlich an den Vertipperdomains verdient.
Besonders bitter dürfte vielen aufstoßen, dass Google dem Missbrauch nicht wehrlos gegenübersteht. Von den Vertipper-Domains, die über Google Werbung schalten, weisen laut Edelman 63 Prozent auf nur fünf verschiedene Google-IDs, so dass sich die aktivsten Typosquatter auf fünf Benutzerkonten konzentrieren. Solange Werbekunden und -netzwerke allerdings untätig bleiben, brennt die Typosquatting-Flamme weiter. Nach Ansicht von Edelman sollte man sich also nicht täuschen lassen: die Flamme kann gelöscht werden – wenn man nur will.
Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.benedelman.org/typosquatting/
Die gesamte Studie finden Sie unter:
> http://www.benedelman.org/typosquatting/typosquatting.pdf
Quelle: intern.de, eigene Recherche
Statistik – .be feiert einmillionste Domain
Olympia ist zwar vorbei, doch ein Spruch aus dem Sport lässt sich auch auf unsere Monatszahlen der wichtigsten Top Level Domains übertragen: die Informationsdomain .info hat einen Lauf. Aber auch .org darf zufrieden auf den Februar zurückblicken.
Zunächst der Blick auf die Platzhirsche: Um gut 750.000 Webadressen netto kann .com in den vergangenen vier Wochen zulegen und damit das Ergebnis vom Januar 2010 von etwa 670.000 Domain-Namen nochmals steigern. Nachdem VeriSign angekündigt hat, bei der Einführung internationalisierter .com-Domains bestehenden Registrierungen ein Vorrecht einräumen zu wollen, dürfte sich das weiter förderlich auf die Registrierungszahlen auswirken. Und dann steht da ja noch der 25. Geburtstag an, den .com in diesem Jahr feiert. Etwas jünger ist die deutsche Landesendung .de, die trotz eines Zuwachses von 79.322 Domains zahlenmäßig mit .com natürlich nicht mithalten kann. Die spannende Frage, ob .de damit vor der chinesischen Endung liegt und damit zahlenmäßig die stärkste ccTLD der Welt ist, können wir leider nicht beantworten; die Vergabestelle CNNIC hat seit Dezember 2009 keine aktuellen Zahlen mehr veröffentlicht.
Auf jeden Fall frisch sind die Zahlen bei .info, und sehr erfreulich dazu. Nach einem Anstieg von knapp 150.000 Domains im Januar 2010 kann .info nun um wiederum fast 130.000 Adressen zulegen. Sie kann ihre Stellung als bisher erfolgreichste neue generische Top Level Domain damit eindrucksvoll bestätigen. Doch auch die alten gTLDs stecken nicht zurück, wie uns .org zeigt: die nicht nur für Organisationen gedachte Domain wächst ebenfalls sechsstellig.
Zum Schluss haben wir noch einige Auslandszahlen aufzuarbeiten. So melden unsere belgischen Nachbarn von der Registry DNS.BE die Registrierung der einmillionsten .be-Domain. Allein im Jahr 2009 kletterte die Statistik damit um 14 Prozent. Erwin Boekee, Inhaber der Jubiläumsdomain, darf sich ebenfalls freuen: die kommenden 25 Jahre muss er für sie keine Registrierungsgebühren bezahlen. In Rumänien freut man sich über knapp die Hälfte, nämlich die 435.000ste .ro-Domain. Allerdings liegt die Wachstumsquote über der belgischen: satte 25 Prozent Zuwachs vermeldet die Verwaltungsstelle im Jahresvergleich. Auf immerhin bereits 8.000 Domain-Namen bringt es schließlich die georgische Endung .ge, was einen Anstieg von immerhin 12,5 Prozent bedeutet. Da eine Übertragung und damit der Verkauf von .ge-Domains untersagt ist, wird sich an den insgesamt bescheidenen Werten aber wohl auch künftig wenig ändern.
Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 13.468.121 – (Vergleich zum Vormonat: + 79.322)
.at – 924.742 – (Vergleich zum Vormonat: + 10.900)
.com – 85.417.645 – (Vergleich zum Vormonat: + 747.388)
.net – 12.807.248 – (Vergleich zum Vormonat: + 86.631)
.org – 8.115.538 – (Vergleich zum Vormonat: + 101.484)
.info – 5.778.122 – (Vergleich zum Vormonat: + 129.406)
.eu – 3.219.264 – (Vergleich zum Vormonat: + 33.274)
.biz – 2.038.876 – (Vergleich zum Vormonat: + 19.620)
.us – 1.611.152 – (Vergleich zum Vormonat: + 23.793)
insgesamt: 133.380.708 (Stand 1. März 2010)
Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de
Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com
Quelle: dns.be, domainnews.com, finchannel.com, eigene Recherche
TLDs – Neues von .xxx, .bd und .gmbh
Die .xxx-Saga geht in eine neue Runde: Bewerber ICM Registry drängt nach der positiven Gerichtsentscheidung auf eine rasche Einführung. Aus Bangladesch bewirbt man sich bei ICANN um eine internationalisierte Länderendung, und auch .gmbh macht Fortschritte – hier unsere Kurznews.
Die Rotlicht-Domain .xxx sorgt weiter für Wirbel: nachdem ein Schiedsgericht entschieden hat, dass ICANN bei der ablehnenden Entscheidung über die Zulassung der Porno-Domain gegen seine Statuten verstoßen hat, fordert Bewerber ICM Registry nun den zeitnahen Abschluss eines Registry-Vertrages. In einem Brief an ICANN-Aufsichtsrat Peter Dengate-Thrush vom 25. Februar 2010 wies ICM-CEO Stuart Lawley darauf hin, dass man nach den Feststellungen des Gerichts die formalen Zulassungskriterien erfüllt habe; weitere Diskussionen würden daher gegen die Entscheidung des Gerichts verstoßen. Insbesondere dürfe die Zulassung nicht von weiteren Kriterien abhängig gemacht werden, wie sie in den Entwürfen zum Bewerberhandbuch für gTLDs vorgesehen sind, da man sich bereits im Jahr 2004 zu den damaligen Regeln qualifiziert habe. Sollte sich ICANN dem nicht beugen, drohte Lawley indirekt eine neue Klage an. ICANN hat angekündigt, das Urteil des Schiedsgerichts prüfen zu wollen und bei der nächsten Vorstandssitzung am 12. März 2010 erneut über die .xxx-Bewerbung entscheiden zu wollen.
Das südasiatische Bangladesch hat sich bei der Netzverwaltung ICANN formal um die Zuteilung einer internationalisierten Variante seiner Länderendung .bd beworben. Sie soll den nach eigenen Behauptungen mehr als 300 Millionen bengalisch sprechenden Menschen eine Navigation ausschließlich in ihrer Muttersprache ermöglichen und unter anderem auch der Optimierung in Suchmaschinenergebnissen dienen. Mit einer Zulassung rechnet man in etwa sechs bis neun Monaten. Bisher haben sich auch Russland, Ägypten, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate um eine IDN-Version ihres Länderkürzels beworben.
Die Bemühungen um eine neue generische Top Level Domain .gmbh schreiten voran: Der Domain-Registrar InterNetWire Communications GmbH und der TLD-Spezialist DOTZON GmbH haben für ihre gemeinsamen TLD-Pläne um .gmbh das Unternehmen „TLDDOT GmbH“ gegründet. Die Aufgabenverteilung sieht vor, dass sich InterNetWire als einer der wenigen in Deutschland ansässigen Anbieter um die Entwicklung und den Betrieb der technischen Plattform (Registry-Backend-Services) kümmert. Ausreichend Bedarf an den neuen Adressen hat man ausgemacht: „In Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz gibt es rund 1,2 Millionen GmbHs, mit steigender Tendenz“, so Andreas Schreiner, einer der beiden Geschäftsführer. „Über 80.000 GmbHs haben ihre Wunschadresse unter den Top Level Domains .de oder .com nicht erhalten und mussten deshalb auf zweitklassige Internetadressen wie www.firmenname-gmbh.de ausweichen“. Dieses Dilemma soll .gmbh beenden; mit ersten Registrierungen rechnet TLDDOT GmbH für das Jahr 2011.
Quelle: domainnamewire.com, sify.com, ptext.de
BVerfG – Vorratsdatenspeicherungsnormen nichtig
Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat vergangenen Dienstag seine Entscheidung zur Verfassungsbeschwerde hinsichtlich des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung verkündet und darin die Normen der §§ 113a und 113b TKG sowie § 100g StPO für verfassungswidrig und nichtig erklärt (BVerfG, Urteil vom 02.03.2010, Az.: 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08 und 1 BvR 586 /08). Damit ist die Vorratsdatenspeicherung zunächst passé, doch schließt das BVerfG nicht aus, dass durch eine angemessene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung diese rechtens sei.
Im Dezember 2007 war das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung verabschiedet worden und danach in Kraft getreten. Aufgrund dieses Gesetzes waren Telekommunikationsanbieter verpflichtet, Telekommunikationsdaten ihrer Kunden zu speichern und sechs Monate gespeichert zu halten. Hiergegen richteten sich mehrere Klagen zum BVerfG, darunter eine mit knapp 35.000 Klägern. Das BVerfG hatte zunächst eine Eilentscheidung getroffen und darin festgehalten, dass Daten gespeichert, jedoch nur bei schweren Straftaten auf Anfrage der Ermittlungsbehörden diesen übermittelt werden müssten. Nun erging die abschließende Entscheidung, in der die Normen vom Gericht für nichtig erklärt werden, die aber auch den Eindruck einer Anleitung für den Gesetzgeber macht.
Das Gericht sieht mit der aktuellen Regelung der Vorratsdatenspeicherung das Grundrecht auf das Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) verletzt, da es an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung fehle. So gewährleisteten die fraglichen Normen keine hinreichende Datensicherheit, noch eine ausreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten; außerdem genügten sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz- und Rechtsschutzanforderungen. Nachdem dies geklärt ist, zeigt das Gericht detailliert auf, was der Gesetzgeber zu berücksichtigen hat, will er eine entsprechende Norm zur Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform gestalten: Es bedürfe hinreichend anspruchsvoller und normenklarer Regelungen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz.
Im einzelnen geht das BVerfG davon aus, dass eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten verfassungsgemäß sein kann, soweit die Verhältnismäßigkeitsgrundsätze eingehalten würden. Im Hinblick auf die Datensicherheit sei bereits der Umstand positiv, dass die Daten von privaten Diensteanbietern gespeichert und nicht zusammengeführt würden, und sie so vom direkten Zugriff der Behörden geschützt seien; allerdings müsse der Gesetzgeber, um Datensicherheit zu gewährleisten, klarere Normen schaffen und könne die Kontrolle einer Aufsichtsbehörde übertragen. Im Hinblick auf Strafverfolgung und Gefahrenabwehr werden hohe Anforderungen an die vorliegenden Tatsachen, die einen Verdacht begründen, und die Schwere der Tat gestellt, die genau geregelt sein müssten. Und so geht es weiter für die Transparenz, den Rechtsschutz und die Identifizierung von bereits bekannten IP-Adressen. Zu Frage der Belastung der Diensteanbieter hinsichtlich der Kosten für die Speicherung der Daten sieht das BVerfG keinen Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. GG): den Diensteanbietern stehe es frei, die Kosten auf den Kunden abzuwälzen.
Die Verfassungsbeschwerde war also erfolgreich: die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung sind nichtig. Doch was folgt aus dem Urteil? Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat – einmal mehr – aufgezeigt, dass der Gesetzgeber schlampig arbeitet, wie er in den letzten Jahren – parteienunabhängig – immer wieder schlampig arbeitet bei Gesetzen, die die Bürgerund Grundrechte einschränken. Nun, da er weiss, wie er die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung ausgestalten muss, wird er sie auch schnellstmöglich und weniger schlampig vorlegen. Die verfassungsgemäße Vorratsdatenspeicherung kommt, soviel ist gewiss.
Die Presseerklärung des BVerfG findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/262
Die Entscheidung des BVerfG findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/263
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: bundesverfassungsgericht.de, eigene Recherche
nTLDs – Minds+Machines sieht kaum Grabbinggefahr
Minds+Machines, eines der Unternehmen, das bei der Einführung neuer generischer Adressendungen im großen Stil mitmischen will, stellt eine Analyse zu den Wirkungen neuer gTLDs auf Inhaber von Marken vor. Danach können sich Markenrechtsinhaber beruhigen: es wird nicht schlimm und kostet auch fast nichts.
Die auf den 14. Februar 2010 datierende Studie trägt den Titel „An Analysis of Trademark Registration Data in New gTLDs“, umfasst 42 Seiten und beinhaltet eine Menge Listen. Untersucht wurde das Domain-Registrierungsverhalten von „Fortune 100“-Unternehmen in der Vergangenheit. Die Untersuchung nahm Mind+Machines, ein Anwärter auf zahlreiche neue Domain-Endungen wie .food, .wine, .nyc u.a., in Zusammenarbeit mit DomainTools vor. Die Kernaussage der Studie beläuft sich darauf, dass Unternehmen kaum Markendomains unter neueren generischen Top Level Domains registrieren. Seit 2001 sind acht neue, für jeden offene generische Endungen eingeführt worden; von den untersuchten 1.043 Marken waren unter den acht Domain-Endungen aber weniger als 30 Prozent registriert. Zugleich werde deutlich, dass auch keine Cybersquatter die entsprechenden Domains registriert haben.
Im Detail zeigte sich, dass Markenbegriffe der Unternehmen zu 87 Prozent unter den Endungen .com, .net und .org registriert sind, unter .info und .biz immer noch zu 67 Prozent und nur noch zu 29 Prozent unter .mobi, .asia, .cat, .jobs, .name, .pro, .tel und .travel. Die Macher der Studie rechnen allerdings damit, dass unter den neuen gTLDs Cybersquatter aktiver werden, da Registrierungen einfacher würden; doch Überhand werde das auch nicht nehmen. Resümee der Studien ist, dass nicht damit zu rechnen sei, dass Markeninhaber mit Einführung neuer generischer Endungen deutlich erhöhte Kosten haben, da sie die Möglichkeiten der Defensivregistrierung gar nicht erst nutzen. Da sie und unberechtigte Dritte bisher kaum Markendomains unter neuen Endungen registriert haben, steht auch nicht zu erwarten, dass sie oder Dritte es zukünftig in größerem Rahmen tun werden.
Die Studie ist con grano salis zu lesen, denn immerhin ist mit Minds+Machines eines der am stärksten in der nTLDs-Szene aktiven Unternehmen Macher der Analyse. Unter anderem sind einige der untersuchten Endungen wie beispielsweise .cat und .travel keineswegs so offen, wie dies in der Studie behauptet wird. Doch sprechen die Zahlen bei den gängigen Endungen für sich: zahlreiche der neuen Domain-Endungen weisen keine Markenregistrierungen der Rechteinhaber auf. Grund können nicht vorhandene oder eben durchdachte Markenstrategien sein. Vielfach dürften neue Endungen wie .jobs, .tel, .mobi aber auch einfach uninteressant für die Markeninhaber sein.
Die Studie findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/261
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: circleid.com, mindsandmachines.com
poker.org – für US$ 1 Mio. Glück im Spiel?
Noch im Februar wies der Domain-Handel mit poker.org für US$ 1.000.000,- (ca. EUR 740.789,-) den ersten siebenstelligen Domain-Preis auf, der von loancalculator.com für US$ 215.000,- (ca. EUR 159.270,-) begleitet wird. Dagegen sahen die Preise bei den Länderendungen müde aus.
Die teuerste Domain unter einer Länderendung war mit der britischen underdog.co.uk zum Preis von GBP 15.000,- (ca. EUR 16.532,-) belegt, die sich damit weit vor sieben .de-Domains mit dem Einstiegspreis von EUR 5.950,- für maklermanager.de nicht gerade erfolgreich gebärdete. Im übrigen gab es drei australische und mit ??????.tv eine kyrillisch internationalisierte Domain:
underdog.co.uk – GBP 15.000,- (ca. EUR 16.532,-)
iow.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.510,-)
ukvisas.co.uk – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.755,-)
maklermanager.de – EUR 5.950,-
bioobst.de – EUR 4.500,-
citytour.de – EUR 4.500,-
gebrauchtwagenportal.de – EUR 4.000,-
total-lokal.de – EUR 4.000,-
deutsche-makler.de – EUR 3.333,-
immocap.de – PLN 15.000,- (ca. EUR 3.825,-)
carparts.com.au – US$ 16.225,- (ca. EUR 12.019,-)
tanieloty.pl – PLN 34.900,- (ca. EUR 9.000,-)
schwerhörigkeit.ch (IDN) – EUR 7.500,-
so10elotto.it – EUR 5.000,-
laimprenta.es – EUR 5.000,-
zeichentrick.tv – EUR 5.000,-
??????.tv (IDN) – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.704,-)
viaggiamo.it – EUR 3.500,-
currencytrading.com.au – US$ 4.689,- (ca. EUR 3.474,-)
ehz.eu – EUR 3.200,-
android.com.au – US$ 3.560,- (ca. EUR 2.637,-)
Während neuere generische Endungen sich im erwähnenswerten Bereich diesmal nicht etablierten, lief .org mit der herausragenden poker.org für stolze US$ 1.000.000,- (ca. EUR 740.789,-) allen anderen den Rang ab. Die Spielerdomain wechselte von National A1 Advertising zu PokerCompany.com, die bereits einige nicht-.com-Spielerdomains aufweisen kann. Den Preis ist sie allemal Wert; zugleich ist es wohl der höchste bekanntgewordene Betrag, der für eine .org-Domain gezahlt wurde.
poker.org – US$ 1.000.000,- (ca. EUR 740.789,-)
dating.org – US$ 22.500,- (ca. EUR 16.668,-)
islamonline.org – US$ 11.111,- (ca. EUR 8.231,-)
penis.org – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.149,-)
modernwomen.net – US$ 8.400,- (ca. EUR 6.223,-)
uvc.org – US$ 7.140,- (ca. EUR 5.289,-)
dealmaker.net – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.445,-)
fahrraeder.org – EUR 4.001,-
cnil.net – EUR 3.000,-
aimer.net – US$ 3.741,- (ca. EUR 2.771,-)
edumail.org – US$ 3.588,- (ca. EUR 2.658,-)
languageschool.org – US$ 3.575,- (ca. EUR 2.648,-)
aspi.org – US$ 3.388,- (ca. EUR 2.510,-)
kleinkredit.org – EUR 2.500,-
corporategift.net – US$ 3.188,- (ca. EUR 2.362,-)
bankruptcyattorneys.net – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.296,-)
internetprovider.net – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.296,-)
heuschnupfen.org – EUR 2.261,-
c-c.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.222,-)
subliminals.net – US$ 2.788,- (ca. EUR 2.065,-)
Gegen poker.org wusste .com nichts ernsthaft zu setzen und begnügte sich mit loancalculator.com für US$ 215.000,- (ca. EUR 159.270,-) sowie einer weiteren sechsstellig bepreisten Domain und 46.com, die immerhin noch US$ 80.000,- erzielte.
loancalculator.com – US$ 215.000,- (ca. EUR 159.270,-)
cashusa.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 74.079,-)
46.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 59.263,-)
pearlearrings.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 37.039,-)
dietfood.com – US$ 49.000,- (ca. EUR 36.299,-)
motorcyclehelmets.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 25.928,-)
thinkpoint.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.520,-)
companybook.com – EUR 15.000,-
yoogo.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.816,-)
lostsocks.com – US$ 17.250,- (ca. EUR 12.779,-)
thenuts.com – US$ 16.500,- (ca. EUR 12.223,-)
otn.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.112,-)
artdealer.com – US$ 14.030,- (ca. EUR 10.393,-)
orn.com – US$ 14.002,- (ca. EUR 10.373,-)
keukens.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 9.630,-)
filmweb.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.260,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamenews.com
UWG – Novellen-Seminar der Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale mit Sitz in Bad Homburg lädt im März zum Frühjahrsseminar 2010. Unter dem Titel „1 Jahr UWG-Novelle 2008 – Erste Rechtsprechung, offene Fragen“ gehen zwei Referenten in fünf Städten ersten Erfahrungen mit der Gesetzesnovelle nach.
Die Prof. Dr. Köhler (u.a. OLG München) und Dr. Münker (Wettbewerbszentrale) referieren konkret unter anderem über den erweiterten Anwendungsbereich des UWG, die Spürbarkeitsklausel, ob Markenschutz im UWG gewährleistet ist, die Informationspflichten des § 5a UWG und weitere Themen. Das Frühjahrsseminar ist an folgenden Tagen in folgenden Städten zu Gast:
23.03.2010 in Stuttgart
26.03.2010 in Köln
30.03.2010 in Hamburg
13.04.2010 in Frankfurt/Main
16.04.2010 in München
Das dreieinhalbstündige Seminar findet jeweils von 10.00 bis 13.30 Uhr statt und richtet sich an Rechtsanwälte, Kammer-, Unternehmens- und Verbandsjuristen sowie an Unternehmer und Agenturen, die im Bereich der Werbung tätig sind. Die Kosten für die Teilnehmer belaufen sich auf EUR 476,-, für Mitglieder auf EUR 416,40.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://wettbewerbszentrale.de/de/_seminare/?id=11
Quelle: wettbewerbszentrale.de, eigene Recherche