Newsletter-Ausgabe #503: Februar 2010

Themen: WHOIS – ICANN-Studie deckt Datenfehler auf | Neue TLDs – diese Domain-Endungen sollen kommen! | TLDs – Neues von .info, .cn und .xxx | LG Köln – mit fliegendem Gerichtsstand abgestürzt | Entwurf – URS-Schiedsregeln stehen zur Debatte | golflessons.com – Lehrstunde für US$ 65.000,- | 2010 – Frühjahrstour der eCommerce Conference

WHOIS – ICANN-Studie deckt Datenfehler auf

Gut drei Viertel aller Angaben in WHOIS-Verzeichnissen sind falsch. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des National Opinion Research Center (NORC) der University of Chicago. Doch erst auf den zweiten Blick wird deutlich: es könnte schlimmer sein.

Im Auftrag der Internet-Regierung ICANN hat sich das NORC damit befasst, die Fehlerfreiheit der WHOIS-Daten für die fünf größten generischen Top Level Domains .com, .net, .org, .biz und .info zu untersuchen. Im zumeist öffentlich einsehbaren WHOIS sind für jede Domain die Anmelderdaten hinterlegt, so dass der Datenbank eine ähnliche öffentliche Funktion wie dem Handelsregister zukommt. Für die Studie hat das NORC 1.419 Domains mit Inhabern aus 16 Ländern, die wiederum eine Bevölkerung von über 100 Millionen Menschen repräsentieren, ausgewählt. Der weitaus größte Teil mit 928 Inhabern hatte seinen Sitz in den USA, 77 in Kanada und 61 in Deutschland; selbst Israel war mit drei Domains vertreten. Die WHOIS-Daten wurden sodann in Telefon- und Adressbüchern gegengeprüft und bei vorhandener Telefonnummer ein Testanruf versucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind auf den ersten Blick erschreckend: nur bei 22,8 Prozent aller untersuchten Einträge waren die hinterlegten Daten vollständig richtig.

Doch es lohnt sich, genauer hinzusehen. So ist der pauschale Umkehrschluss, dass in 77,2 Prozent der Fällen falsche WHOIS-Angaben vorliegen, unzulässig. Bei 46,6 Prozent wiesen die Einträge nur minimale Fehler auf; hierzu zählt das NORC etwa geringfügige Abweichungen, die es gleichwohl erlaubten, den Inhaber anhand der WHOIS-Daten zu ermitteln und zu lokalisieren. In weiteren 24,6 Prozent der Fälle reichte für eine Einstufung als fehlerhaft, dass zwar die Adresse stimmte, der Inhaber für Anfragen aber nicht erreicht werden konnte. Mit anderen Worten ausgedrückt: in 71,2 Prozent der Fälle wiesen die WHOIS-Daten den richtigen Weg. Lediglich in 7,8 Prozent der untersuchten Domains waren die WHOIS-Einträge vollständig und zum Teil offensichtlich falsch; Fälle von Identitätsdiebstahl (also der Verwendung fremder Kontaktdaten zur Verschleierung der eigenen Person) waren aber nicht festzustellen. Im übrigen bleibt das WHOIS im Spannungsfeld zwischen Fehlerfreiheit und Datenschutz, was es von der Community zu lösen gilt. Und auf noch eins weist das NORC hin: je fehlerfreier das WHOIS sein soll, desto teurer müssten Domains werden.

Zum Abschluss ein Hinweis aus der Praxis: jeder Domain-Inhaber sollte unbedingt darauf achten, dass die eigenen WHOIS-Daten vollständig und tagesaktuell sind. Nicht wenige Nutzer vergessen beispielsweise nach einem Umzug, ihre Kontaktdaten anzupassen; aber auch der Wechsel der eMail-Adresse geht selbst ohne bösen Willen rasch unter. Dabei ist vor allem die eMail-Adresse in Eilfällen das bevorzugte Kommunikationsmittel der Wahl vieler Domain-Registrare. Antwortet der Kunde dann auf eine Nachricht nicht, läuft er schnell Gefahr, dass sein Domain-Name abgeschaltet wird. Daher: regelmäßig die WHOIS-Daten prüfen!

Eine kostenlose WHOIS-Suche ist möglich zum Beispiel unter:
> http://who.is
> http://www.whois.net
> http://whois.domaintools.com

Die vollständige WHOIS-Studie des NORC finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/256

Quelle: icann.org, goldsteinreport.com, eigene Recherche

Neue TLDs – diese Domain-Endungen sollen kommen!

Im Juni 2009 haben wir versucht, Ihnen einen Überblick zu geben, welche Initiativen sich bei ICANN um eine neue generische Top Level Domain bewerben wollen. Seither ist die Zahl der Interessenten sprunghaft angestiegen, so dass wir Sie erneut auf den aktuellen Stand bringen wollen.

Folgende 21 generische Top Level Domains (gTLDs) stehen aktuell mit mehr oder weniger großen Einschränkungen zur Registrierung zur Verfügung: .aero, .arpa, .asia, .biz, .cat, .com, .coop, .edu, .gov, .info, .int, .jobs, .mil, .mobi, .museum, .name, .net, .org, .pro, .tel und .travel. Daneben gibt es aktuell 248 weitere Länderendungen (ccTLDs) wie .de, .at oder .ch sowie diverse internationalisierte Top Level Domains; erweitert werden soll jedoch ausschließlich der Kreis der gTLDs. Um Missverständnissen vorzubeugen: nicht jede Bewerbung hat Aussicht auf Erfolg, und nicht jede neue TLD steht jedermann zur freien Registrierung offen. Gleichwohl hat ICANN die Tür für eine grundsätzlich unbeschränkte Erweiterung des TLD-Namensraumes weit aufgestoßen.

Und durch diese Tür möchten inzwischen 91 Bewerber gehen. Dominiert wird das Feld von den Geo-TLDs. So sind für folgende Städte Bewerbungen angekündigt: .bcn (Barcelona), .berlin, .bkk (Bangkok), .hamburg, .köln, .london, .madrid, .münchen, .nyc, .paris, .pdx (Portland), .quebec, .roma, .tokyo sowie .vegas. Im Schlepptau und offenbar motiviert durch den Erfolg der katalonischen Endung .cat finden sich zahlreiche weitere Regio-TLDs, darunter .bayern, .cym (Wales), .eng (England), .eus (Baskenland), .gal (Galizien), .kab (Kabylei, eine Region in Algerien), .lli (leonesische Sprache und Kultur), .nrw (Nordrhein-Westfalen), .saarland und .zulu; selbst kontinentalumspannende Bewerbungen sind mit .africa angekündigt. In der Regel die größte öffentliche Anziehungskraft haben aber industriespezifische Adressen, und in diesem Bereich ist die Zahl der Interessenten regelrecht explodiert. Gehandelt werden unter anderem .artist, .bike, .board, .car, .film, .game, .gmbh, .health, .horse, .hotel, .love, .mma (Mixed Martial Arts), .money, .movie, .music, .phone, .poker, .radio, .real (Real Estate), .rugby, .shop, .skate, .sport, .videos, .web, .wiki und .xxx. Wer sich einen vollständigen Überblick samt weiterführenden Informationen verschaffen möchte, sollte bei newtlds.tv reinklicken.

Wie viele Kandidaten letztlich eine Bewerbung bei ICANN einreichen, ist noch völlig offen. Anlässlich einer Podiumsdiskussion beim Domainer Mardi Gras vergangene Woche in New Orleans, an der unter anderem Ken Hansen (Neustar), Jeffrey Eckhaus (Demand Media) und der Rechtsanwalt John Berryhill teilnahmen, reichten die spekulativen Schätzungen von wenigstens 100 bis zu über 1.500; vier der Referenten rechneten mit 400 oder weniger Bewerbungen. Und auch beim Startzeitpunkt schiessen die Spekulationen ins Kraut: von frühestens April 2011 bis September 2012 gingen die Experten aus, bis ICANN die ersten Anträge entgegen nimmt. Aufklärung ist anlässlich des ICANN-Meetings in Nairobi zu erwarten, das vom 7. bis zum 12. März 2010 stattfinden wird. Ein offiziell bestätigtes Startdatum, wann ICANN erste Bewerbungen für neue TLDs entgegennimmt, gibt es also bisher nicht. Von kostenpflichtigen Angeboten zur Vorbestellung ist also dringend abzuraten.

Weitere Informationen zu einzelnen Bewerbungen finden Sie hier:
> http://www.newtlds.tv/newtlds/

Quelle: mindsandmachines.com, domainnamewire.com, eigene Recherche

TLDs – Neues von .info, .cn und .xxx

Die Endlos-Saga um die Porno-Domain .xxx geht in die nächste Runde: ein Schiedsgericht wirft ICANN vor, gegen seine Statuten verstoßen zu haben. Bei .info wirds sommerlich kurz und bei .cn gibt es mal wieder neue Vergaberichtlinien – hier unsere Kurznews.

Kurzdomains liegen voll im Trend, da will auch .info den Anschluss nicht verpassen. Mit Schreiben vom 09. Februar 2010 wandte sich die Registry Afilias an ICANN und bat um Freigabe aller Ein- und Zwei-Zeichen-Domains unterhalb von .info. Bei der Vergabe der begehrten Domain-Namen will sich Afilias ein Beispiel an der .biz-Registry Neustar nehmen und ebenfalls ein Drei-Phasen-Modell anwenden. Die erste Phase ist ein „RFP“ (Requests for Proposal) getauftes Ausschreibungsverfahren, in Phase zwei dann die klassische Versteigerung an den Meistbietenden. Bleiben dann noch Domains übrig, erfolgt ihre Vergabe in offener Registrierung. ICANN hat den Vorschlag zur öffentlichen Stellungnahme ausgelegt. Es spricht derzeit nichts dafür, dass der Antrag abgelehnt wird; vor Ende März 2010 wird jedoch keine Entscheidung fallen. Wie beliebt die Kurzdomains sind, bewies ebenfalls erst vor kurzem .biz: den höchsten Auktionserlös erzielte e.biz, die dem Käufer immerhin US$ 66.001,- wert war. Zahlreiche weitere Adressen fanden für Preise zwischen US$ 5.000,- und 15.000,- einen neuen Inhaber.

Erneute Wende im Fall der chinesischen Landesendung .cn: seit dem 10. Februar 2010 können auch ausländische Interessenten wieder .cn-Domains registrieren. Bis Dezember 2009 konnten die chinesischen Webadressen nahezu unbeschränkt registriert werden, doch dann zog die Registry CNNIC die Zügel an und sperrte sowohl Ausländer als auch Privatpersonen von der Anmeldung aus. Allerdings bleibt es dabei, dass auch ausländische Unternehmen einen Sitz vor Ort benötigen. Ob diese geänderte Regel nur kurze Dauer gilt, ist derzeit nicht abzusehen. Bestehende Registrierungen sollen unberührt bleiben.

Etappensieg für ICM Registry: das Schiedsgericht des International Centre For Dispute Resolution hat nach über 20 Monaten Verfahrensdauer festgestellt, dass ICANN bei der Entscheidung über die Zulassung der Rotlicht-Domain .xxx gegen seine Statuten verstoßen hat. Am 1. Juni 2005 hatte ICANN mit 6:3 Stimmen zunächst grünes Licht für .xxx gegeben, war dafür aber anlässlich des Meetings in Luxembourg im Juli 2005 heftig angegriffen worden; unter anderem das US-Wirtschaftsministerium mahnte an, dass nicht sämtlichen Bedenken Rechnung getragen worden sei. Am 30 März 2007 lehnte ICANN darauf die Bewerbung von ICM mit 9:5 Stimmen ab. Auf 80 Seiten begründet nun das Schiedsgericht, warum diese Entscheidung gegen ICANN-Statuten verstößt. Im Kern wirft das Gericht ICANN vor, dass es nicht nachträglich seine Entscheidung revidieren könne; bereits vor der Entscheidung müssten alle wesentlichen Argumente gehört und bewertet werden, nicht erst danach. Die Entscheidung des Gerichts bedeutet nicht, dass ICM damit den Zuschlag erhält; Aufschluss hierüber wird wohl erst das allgemeine Bewerberverfahren bringen. Ungeschoren kommt ICANN allerdings nicht davon: zwar muss jede Partei ihre Anwaltskosten selbst tragen; für die Gerichtskosten in Höhe von US$ 473.744,91 muss ICANN aber alleine aufkommen.

Die Entscheidung des Schiedgerichts zu .xxx finden Sie hier:
> http://www.icmregistry.com/irp.html

Quelle: icann.org, domainnamewire.com, stephanevangelder.com, circleid.com

LG Köln – mit fliegendem Gerichtsstand abgestürzt

Das Landgericht Köln hat in einem Rechtsstreit über die Verletzung von Persönlichkeitsrechten aufgrund im Internet aufgestellter Behauptungen in russischer Sprache die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit verneint. Maßgebend ist nicht der Wohnsitz des Betroffenen und der Umstand, dass die Internetseite in Deutschland abrufbar ist, sondern – neben weiteren Kriterien – auch die Sprache, in der die vermeintliche Rechtsverletzung abgefasst ist (Urteil vom 26.08.2009, Az.: 28 O 478 /08).

Die Parteien sind beide russische Staatsangehörige und gingen gemeinsam zur Schule. Nach einem Klassentreffen in Moskau, bei dem sie sich nach 15 Jahren erstmals wieder begegneten, berichtete die in USA lebende Beklagte auf einer Internetseite über ihre mehrtägige Reise nach Moskau, wobei sie dort auch den in Deutschland lebenden Kläger und seine Wohnung in Moskau erwähnte. Der Kläger sah sich durch einige von der Beklagten verwandte Formulierungen und Beschreibungen in seinem Persönlichkeitsrechten verletzt und verlangte von ihr Unterlassung. Da er seinen Wohnsitz in Deutschland hat, wandte er sich an die deutsche Gerichtsbarkeit.

Das Landgericht in Köln prüfte aufgrund der gegebenen Konstellation die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte und lehnte sie ab. Das Gericht geht davon aus, dass die Rechtsverletzung nicht in Deutschland begangen wurde und deshalb das LG Köln nicht zuständig ist. Das Gericht zieht Parallelen zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei Presseerzeugnissen und bei Urheberrechtsverletzungen im Internet und verwies dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Maßgebend für die internationale Zuständigkeit ist da der Erscheinungsort und der Verbreitungsort, nicht aber der Wohn- oder Aufenthaltsort des Geschädigten. Bei Internetseiten reiche es für Wettbewerbsverletzungen nach BGH-Rechtsprechung nicht, allgemein auf den Ort der Abrufbarkeit der Rechtsverletzung als Erfolgsort zu verweisen; erst wenn sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß im Inland auswirkt, ist das Inland auch Erfolgsort.

Dass die beanstandete Internetseite irgendeinen Inlandsbezug haben könnte, war nicht ersichtlich. Der umstrittene, in russisch abgefasste Text war von der in den USA lebenden Beklagten dort online gestellt worden und handelt von einem privaten Ereignis, das in Moskau stattgefunden hat. Auch wenn der Text in Deutschland abrufbar war, so befand sich dort nicht der Empfängerkreis: das Gericht ging davon aus, dass der russische Text sich nicht an den durchschnittlichen Rezipient in Deutschland wende, da der den Text nicht lesen und verstehen könne. Auch leitete das Gericht über den Wohnsitz des Klägers keinen Inlandsbezug her. Der Erfolgsort ergebe sich auch nicht über den Standort des Name-Servers, über den die Domain, unter der sich die Inhalte fanden, konnektiert ist, da weltweit auf Name-Server zugegriffen werden kann und dann über das Internet die Verbreitung weltweit erfolgt, ganz unabhängig vom Standort des Servers. Mithin sah sich das Landgericht Köln als unzuständig und wies die Klage als unzulässig ab.

Die Entscheidung des Landgerichts Köln fügt der Rechtsprechung zum Gerichtsstand einen weiteren Mosaikstein hinzu. Insbesondere ist die Erwägung, der Standort des Name-Servers nehme keinen Einfluss auf die örtliche Zuständigkeit, interessant und wird sicher zu Diskussionen führen. Zusammen mit der erst kürzlich hier besprochenen Entscheidung des AG Frankfurt/M (Beschluss vom 21.08.2009, Az.: 31 C 1141/09, siehe Newsletter #484) sollte es mit dem leichtfertigen Griff zum fliegenden Gerichtsstand bei Internetrechtsstreiten vorbei sein.

Die Entscheidung des LG Köln findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/257

Die Entscheidung des AG Frankfurt findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/196

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: kanzlei.biz, eigene Recherche

Entwurf – URS-Schiedsregeln stehen zur Debatte

Vor Implementierung neuer Top Level Domains soll, zum Schutze von Markenrechtsinhabern, ein neues Regelungs- und Verfahrenssystem eingeführt werden, das unter dem Label URS (Uniform Rapid Suspension System) steht. Dieses Regelwerk, entwickelt vom Implementation Recommendation Team (IRT), steht nun in vom STI (Special Trademark Issues Review Team) überarbeiteter Fassung bis 1. April 2010 bei ICANN zur öffentlichen Diskussion.

Es wird immer komplizierter, dabei soll es doch einfacher werden: Mit der Einführung neuer generischer Top Level Domains soll zum Schutze von Markenrechten auch ein neues Streitbeilegungsverfahren starten, das der UDRP ähnlich sein, aber deutlich schnellere Verfahrenszeiten mit sich bringen soll. Entwickelt hat dies – im Auftrag von ICANN – das IRT, das im Mai 2009 sein Papier zum Thema zur Diskussion stellte. Nachdem diese Fassung diskutiert worden war, fragte man die Generic Names Supporting Organization (GNSO), ob sie nicht auch etwas dazu beitragen wolle. Die ergriff die Gelegenheit beim Schopfe und installierte das STI, welches sich mit dem Entwurf der URS auseinandersetzte und nun einen eigenen Entwurf vorlegt.

Seit dem 15. Februar steht dieser Entwurf der URS online und darf bis zum 01. April 2010 kommentiert werden. Wer Einfluss auf die zukünftige Entwicklung bei den Domain-Rechtsstreiten unter neuen Endungen nehmen will, sollte sich die Chance nicht entgehen lassen. Der Unterschied zum Entwurf des IRT ist in einigen Punkten markant, die nach Ansicht von Andrew Allemann für eine Erneuerung der UDRP erwogen werden – wobei man die URS unter den Tisch fallen lassen sollte. So sieht der Entwurf des STI vor, dass Missbrauch des Verfahrens durch Markeninhaber zu einjährigem Ausschluss von dem Verfahren führt; die formularartigen Ankreuzanträge sollen erweitert werden und Antragsteller auch weitergehende Informationen in ein Textfeld eintragen können; die Reaktionszeit des Antragsgegners soll schließlich von 14 auf 20 Tage erstreckt werden. Was Allemann nicht erwähnt, ist die feinsinnige Streichung eines „oder“, wenn es in den Voraussetzungen darum geht, dass der Antragsgegner kein legitimes Interesse an der Domain hat und (statt und/oder) die Domain bösgläubig registriert und genutzt wird.

Alles in allem gewinnt man den Eindruck eines großen Kuddelmuddel. Worüber man sich dabei im Klaren sein muss: es handelt sich lediglich um einen Entwurf, der da diskutiert wird. Dieser Entwurf ist ein Teil eines Puzzles, das noch nicht so richtig zusammenpassen will. Aus welchen Teilen es bestehen soll, ist unklar, und wie und ob die Teile zueinander passen, erst recht. Doch zeigt allein der Umstand, dass und wer an den Puzzleteilen arbeitet, dass verschiedene Gruppen versuchen, diese auf ihre eigene Bedürfnisse und Interessen zuzuschneiden. In der Zukunft kann das von Bedeutung für die Domain-Industrie und die Domain-Rechtsprechung werden, also sollte sie besser mitdiskutieren.

Das aktuelle Draft findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/258

Kommentieren darf man den neuen Entwurf im ICANN-Forum:
> http://www.domain-recht.de/verweis/259

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: icann.org, domainnamewire.com, eigene Recherche

golflessons.com – Lehrstunde für US$ 65.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche nahm sich schwach aus. Mit golflessons.com zum Preis von US$ 65.000,- (ca. EUR 47.102,-) führte .com das Feld auf niedrigem Niveau an. Überraschend teuer zeigte sich eine schweizer Domain, und einige polnische Domains fanden neue Inhaber.

Die Liste der Länderendungen führt wieder einmal die deutsche Endung an, und lässt mit ringe.de zu EUR 30.000,- alle anderen deutlich hinter sich, gefolgt von musik-base.de aus den eigenen Reihen für EUR 25.001,-. Überraschend meldet sich die Schweiz mit der ungewöhnlich komplexen ab-in-den-urlaub.ch zu ebenfalls ungewöhnlichen EUR 11.305,- zu Wort. So hohe Beträge für eine eher marginale Endung und dann noch eine komplexe Domain, das verwundert.

ringe.de – EUR 30.000,-
musik-base.de – EUR 25.001,-
jag.de – EUR  5.950,-
codes.de – US$  7.000,- (ca. EUR  5.073,-)
abowelt.de – EUR  4.500,-
patientenpass.de – EUR  4.050,-
mywein.de – EUR  3.895,-

telecom.co.uk – GBP 15.000,- (ca. EUR 17.037,-)
golfcourses.co.uk – GBP 11.500,- (ca. EUR 13.062,-)
allinclusiveholiday.co.uk – GBP  2.999,- (ca. EUR  3.406,-)

ab-in-den-urlaub.ch – EUR 11.305,-

broker.pl – PLN 40.000,- (ca. EUR  9.984,-)
natural.pl – PLN 20.000,- (ca. EUR  4.992,-)
kr.pl – PLN 15.000,- (ca. EUR  3.744,-)

call.to – US$ 10.000,-
ferienhäuser.eu (IDN) – EUR  7.050,-
verbouwen.be – EUR  6.000,-
passaggio.it – EUR  5.000,-
realestate.asia – US$  6.000,- (ca. EUR  4.348,-)
apur.eu – EUR  3.750,-

Mit love.info für US$ 12.000,- (ca. EUR 8.696,-) war die informative Endung nicht nur der einzige Repräsentant der neueren generischen Domain-Endungen, sondern zugleich auch höher dotiert als die traditionellen generischen Endungen, die mit smart.org bei US$ 8.500,- (ca. EUR 6.159,-) einstiegen.

love.info – US$ 12.000,- (ca. EUR  8.696,-)

smart.org – US$  8.500,- (ca. EUR  6.159,-)
helicopter.net – US$  7.000,- (ca. EUR  5.073,-)
sbc.org – US$  5.800,- (ca. EUR  4.203,-)
touch.net – US$  5.600,- (ca. EUR  4.058,-)
realm.org – US$  5.188,- (ca. EUR  3.759,-)
caninelymphoma.net – US$  5.075,- (ca. EUR  3.678,-)
dogfood.net – US$  4.000,- (ca. EUR  2.899,-)
hybridauto.net – US$  3.854,- (ca. EUR  2.793,-)
privacy2000.org – US$  3.689,- (ca. EUR  2.673,-)
onboarding.net – US$  3.588,- (ca. EUR  2.600,-)
heartburn.net – US$  3.500,- (ca. EUR  2.536,-)
Iitbecell.org – US$  3.400,- (ca. EUR  2.464,-)
mipueblo.org – US$  2.688,- (ca. EUR  1.948,-)
novatec.org – US$  2.688,- (ca. EUR  1.948,-)
hungry.net – US$  2.600,- (ca. EUR  1.884,-)
movements.org – US$  2.500,- (ca. EUR  1.812,-)

Die DomainFest Liveauktion generierte nicht nur insgesamt US$ 930.000,- Umsatz, sondern als zweithöchsten Zuschlag, welcher bereits abgewickelt ist, golflessons.com für US$ 65.000,- (ca. EUR 47.102,-). Als höchstdotiertes Domain-Geschäft der vergangenen Woche sieht es nicht besonders aus. Auch sonst waren die Preise bei .com nicht überwältigend:

golflessons.com – US$ 65.000,- (ca. EUR 47.102,-)
gofish.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 36.232,-)
golfshirts.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 32.609,-)
husband.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 32.609,-)
catfood.com – US$ 41.000,- (ca. EUR 29.710,-)
menssuits.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 21.739,-)
tabletcomputer.com – US$ 26.000,- (ca. EUR 18.841,-)
gels.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.116,-)
blabla.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 16.667,-)
electronicsexpo.com – US$ 20.150,- (ca. EUR 14.602,-)
machine2machine.com – US$ 20.150,- (ca. EUR 14.602,-)
extraincome.com – US$ 19.500,- (ca. EUR 14.131,-)
creditland.com – US$ 17.100,- (ca. EUR 12.391,-)
adjustable.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 11.594,-)
heavyhands.com – US$ 15.250,- (ca. EUR 11.051,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

2010 – Frühjahrstour der eCommerce Conference

Die eCommerce Conference der Neue Mediengesellschaft Ulm mbH – Kongresse & Messen, ehemals Penton Media GmbH, zieht im Frühjahr 2010 wieder ihre Kreise. Vom 04. bis zum 17. März findet die Veranstaltung nacheinander in Hamburg, Frankfurt am Main, Düsseldorf und München statt.

An jedem Veranstaltungsort werden zehn Vorträge angeboten, die jeweils 30 Minuten dauern. Die Veranstaltungen konzentrieren sich diesmal ausschließlich auf den eCommerce, rechtliche Themen werden nicht angesprochen. Angesichts der anhaltend bewegten Rechtsprechung zu Online-Shops (man denke nur an Rücksendekosten und Preisangaben) erscheint das als Rückschritt. Nichtsdestotrotz gibt es für Online-Shop-Betreiber allerlei zu erfahren, sei es zum SEO, über Shop-Software oder Bezahlwege.

Die Termine für die je eintägige Konferenz sind:

Hamburg – 04. März 2010
Frankfurt/Main – 09. März 2010
Düsseldorf – 10. März 2010
München – 17. März 2010

Die einzelnen Veranstaltungen starten um 09.00 Uhr und enden gegen 17.15 Uhr. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Kosten für die Teilnahme betragen diesmal lediglich EUR 159,-; davon umfasst sind neben dem Konferenzprogramm die Verpflegung und später der Download der Vorträge.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.ecommerce-conference.de

Quelle: ecommerce-conference.de

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top