Newsletter-Ausgabe #502: Februar 2010

Themen: Eilmeldung – DENIC gibt Kurzdomain br.de frei! | Websperren – Kinderporno-Gesetz vor dem Aus? | .mobi – Afilias schnappt sich die Registry | TLDs – Neues von .pro, .tel und .berlin | BGH – die zweite Abmahnung kostet nichts | biking.com – Pedale-Treten für US$ 250.000,- | Sedo – Domain-Marktstudie 2009 veröffentlicht | Kennzeichenrecht – Seminar der Anwaltsakademie

Eilmeldung – DENIC gibt Kurzdomain br.de frei!

Kurz vor Redaktionsschluss erreicht uns folgende Nachricht, die wir Ihnen brandheiß servieren wollen: die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG gibt am heutigen Donnerstag, den 18. Februar 2010 um 15.00 Uhr (MEZ) die Domain br.de zur allgemeinen Registrierung frei.

Zunächst ein kurzer Blick zurück: im Herbst 2009 hatte DENIC kurzfristig und überraschend entschieden, Kurzdomains mit ein und zwei Zeichen sowie reine Zifferndomains freizugeben. Doch noch bevor die Registrierung am 23. Oktober 2009 um 09.00 Uhr startete, ergingen einstweilige Verfügungen, aufgrund derer DENIC die Domain-Namen br.de, dw.de, hr.de und sr.de vorerst von der Registrierung ausnehmen musste. Jedenfalls im Falle der Domain br.de war der daraufhin von der DENIC eingelegte Widerspruch nun erfolgreich, so dass auch diese Domain vergeben werden kann.

Doch Vorsicht, DENIC hat sich für ein bisher einmaliges Verfahren entschieden. Akzeptiert werden ausschließlich Registrierungsaufträge, die ein gesondertes, von DENIC erstelltes Auftragsformular verwenden. Dieses Formular, auf das wir am Ende dieses Artikels verlinken, muss leserlich, vollständig und korrekt ausgefüllt sowie unterschrieben übermittelt werden. Die Annahme der Aufträge erfolgt per Telefax über eine eigens für diesen Zweck eingerichtete Sonderrufnummer, diese lautet +49 69 24246982. Der Faxserver ist für den Empfang von maximal einer Seite je Sendung konfiguriert und beendet danach selbsttätig die Verbindung. Die Domain wird dem Antragsteller zugesprochen, dessen korrekt ausgefüllter und unterschriebener Antrag per Fax als erster nach dem Stichzeitpunkt 15.00 Uhr (MEZ) vollständig eingeht. Der erfolgreiche Antragsteller wird durch DENIC informiert und muss bis zum 1. März 2010 (eingehend bei DENIC per Brief oder Telefax) erklären, welches DENIC-Mitglied die Domain künftig verwalten soll. Obder künftige Domain-Inhaber sich allerdings selbst dem Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung aussetzen möchte, mag und muss er selbst prüfen und entscheiden.

Hinsichtlich der weiteren von der Registrierung ausgenommenen Domains bestehen die einstweiligen Verfügungen weiterhin. Sofern sich Neues ergibt, wird die DENIC hierüber ebenfalls informieren.

Das Anmeldeformular der DENIC finden Sie hier:
> http://www.domain-recht.de/verweis/254

Quelle: denic.de

Websperren – Kinderporno-Gesetz vor dem Aus?

Überraschende Wende im Fall des „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ (Zugangserschwerungsgesetz): am gestrigen Mittwoch fertigte Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz aus. Kaum in kraft, steht es jedoch politisch schon vor dem „Aus“.

Kinderpornographie? Internetsperren? Zensursula? Da war doch was! In der Tat, am 10. Juli 2009 hatte der Bundesrat das Zugangserschwerungsgesetz passieren lassen, das Diensteanbieter verpflichtet, die auf einer vom Bundeskriminalamt erstellten Liste vollqualifizierter Domain-Namen zu sperren und beim Zugriff mit Hilfe eines Stoppschilds den weiteren Datenabruf zu verhindern. Doch nach der Bundestageswahl wollte niemand von dem beschlossenen Gesetz wissen, obwohl es Bundespräsident Horst Köhler zur Unterzeichnung vorlag. Nach Recherchen von Spiegel Online war Köhler indes nicht untätig. In einem Schreiben des Präsidialamts aus dem November 2009 forderte Köhler von der Regierung „ergänzende Informationen“ und eine belastbare Aussage an, ob man an dem Gesetz festhalten wolle. Zwei Monate später lag ihm die Antwort der Regierung vor: „Die gegenwärtige Bundesregierung beabsichtigt eine Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet“, zitiert das Nachrichtenmagazin aus dem fünfseitigen Schreiben. Bis dahin werde man „auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen“.

Per Nichtanwendungserlass sollte nun offenbar das Gesetz auf das Abstellgleis geschoben werden. Rechtsstaatlich unproblematisch ist dieser Weg nicht, weil es nach dem Grundgesetz nicht Sache der Exekutive ist, über die Anwendung eines Gesetzes zu entscheiden. Gleichwohl tritt das Gesetz in wenigen Wochen mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft; wie das Bundespräsidialamt mitteilt, bestanden dort keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die Köhler an einer Ausfertigung gehindert hätten. An feiner Ironie sparte Köhler jedoch nicht: „Der Bundespräsident geht davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr „auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes“ Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.“, heißt es in einer Pressemitteilung. Eben das ist politisch gar nicht gewollt.

Folgerichtig gibt es bereits verschiedene Gesetzesinitiativen zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes. Wie der bloggende Rechtsanwalt Thomas Stadler meldet, liegen erste Initiativen der Grünen und der Linken vor; auch die SPD will einen eigenen Antrag einbringen. Während die Grünen als „actus contrarius“ ein schlichtes Aufhebungsgesetz fordern, wollen die Linken das Aufhebungsgesetz mit einer Änderung des Telemediengesetzes verbinden. Ob sich die Regierung dem Vorstoß der Opposition ausnahmsweise anschließt, ist derzeit aber offen.

Das Gesetz finden Sie im Wortlaut unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/133

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://ak-zensur.de

Quelle: spiegel.de, bundespraesident.de internet-law.de

.mobi – Afilias schnappt sich die Registry

Da muss sich VeriSign warm anziehen: die im irischen Dublin ansässige Registry Afilias, Verwalterin der Top Level Domain .info, übernimmt die mTLD Top-Level Domain Ltd., ihres Zeichens Registry der Top Level Domain .mobi. Über Vertragsdetails wurde Stillschweigen vereinbart.

Das Domain-Jahr 2010 beginnt mit einem kleinen Paukenschlag. Wie Afilias vergangene Woche bekanntgab, hat man sämtliche Anteile an der als „DotMobi“ bekannten Registry mTLD Ltd. für die Endung .mobi übernommen. DotMobi hatte sich im Jahr 2004 bei ICANN um die Verwaltung von .mobi beworben und damals den Zuschlag erhalten. Die Bewerbung sorgte einst für erhebliches öffentliches Interesse, zählt .mobi doch so Schwergewichte wie Ericsson, Microsoft, Nokia, T-Mobile, Visa und Vodafone zu seinen Gründungsvätern. Nunmehr sicherte sich Afilias sämtliche Anteile an der Gesellschaft und beabsichtigt, DotMobi als eigenständiges Tochterunternehmen fortzuführen. Über Vertragsdetails schweigt sich Afilias aus, so dass über den Kaufpreis keine Erkenntnisse vorliegen. Über das irische Handelsregister war lediglich zu erfahren, dass DotMobi im Jahr 2009 einen Verlust von EUR 3,5 Mio. hinnehmen musste; die gesamten Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern sollen bei EUR 1,7 Mio. liegen. Ob Afilias die Übernahme zum Anlass nimmt, Änderungen am .mobi-Vergabemodell vorzunehmen, blieb unbekannt.

Aus strategischer Sicht ist der Erwerb für Afilias, die sich neben VeriSign als weltweit wichtigste Registry fühlen darf, durchaus sinnvoll. Beim Start der allgemeinen Registrierung im Oktober 2006 gelang .mobi mit etwa 95.000 Anmeldungen allein an den ersten beiden Tagen ein Bilderbuchstart, an dem Afilias bereits maßgeblich beteiligt war – die .info-Verwaltung hat bei .mobi von Beginn an die Aufgabe als technische Verwalterin übernommen. Insoweit ist die Übernahme und Fortführung von DotMobi nur der nächste logische Schritt, zumal sich die Gesamtzahl der registrierten .mobi-Domains auf inzwischen knapp eine Million erhöht hat. Afilias stärkt damit seine Kompetenz im Registry-Bereich; so hat man auch bei zahlreichen anderen Top Level Domains wie .org, .aero, .asia oder .me (Montenegro) die technischen Finger mit im Spiel.

„Afilias ist seit langem führend beim Start neuer Top Level Domains, und unterstützt nunmehr über 50 Prozent aller weltweiten Top Level Domains, die seit 2001 gestartet sind“, freute sich Hal Lubsen, CEO von Afilias. Man muss daher kein Hellseher sein, um vorauszusagen, dass Afilias auch bei der Einführung neuer generischer Top Level Domains ein gewichtiges Wort mitsprechen wird.

Quelle: afilias.info, paidcontent.co.uk

TLDs – Neues von .pro, .tel und .berlin

Profis aufgepasst: ab sofort stehen unter der Top Level Domain .pro zahlreiche Kurzdomains zur Verfügung, die aus lediglich einem, zwei oder drei Zeichen bestehen. Daneben optimiert .tel die Möglichkeiten der eigenen Endung, während .berlin mit Erfolg frisches Geld einsammelt – hier unsere Kurznews.

RegistryPro, Verwalter der Profi-Domain .pro, hat mit der Verteilung von Kurzdomains begonnen. Seit dem 10. Februar 2010 können Domain-Namen unter der Endung .pro auch mit einem, zwei oder drei Zeichen angemeldet werden, so dass erstmals auch Internetadressen wie i.pro, ny.pro oder 777.pro möglich sind. In der ersten Phase ihrer Verteilung hat sich RegistryPro jedoch für ein „Request for Proposals“-Verfahren (RFP) entschieden, so dass sich Interessenten um einzelne Domains mit einem Businessplan bewerben müssen. Details für eine erfolgreiche Bewerbung, für die eine Bewerbergebühr von US$ 250,- pro Domain zu entrichten ist, hält RegistryPro auf seiner Website bereit. Interessenten sollten berücksichtigen, dass .pro keine allgemein registrierbare Top Level Domain ist, sondern unverändert nur ausgewählten, besonders qualifizierten Berufsgruppen wie Ärzten, Steuerberatern oder Rechtsanwälten offen steht.

Es war wohl nur eine Frage der Zeit: Telnic, Registry der Telefon- und Adressbuchdomain .tel, bereitet sich auf die Zulassung von Domain-Parking vor. Schon in Kürze sollen die Domain-Inhaber Werbung von Google Adsense in das bisher statische Angebot einbetten können; mit den dort geschalteten Werbeanzeigen lässt sich dann über Pay-per-Click Geld verdienen. Derzeit plant Telnic, Domain-Parking bis Ende März 2010 zu ermöglichen. Parallel arbeitet man an einem Redesign der Website, die ungeachtet der neuen Werbemöglichkeiten für alle .tel-Domains weiterhin ein einheitliches Aussehen behält. Gut möglich, dass angesichts dieser Innovationen nun auch die Registrierungszahlen nach oben schießen.

Licht und Schatten bei der Hauptstadt-Domain .berlin. Wie DotBerlin, die Registry in spe, mitteilt, demonstrieren die Gesellschafter der dotBERLIN GmbH & Co. KG mit einer weiteren Finanzierung in sechsstelliger Höhe ihr fortgesetztes Vertrauen in die Einführung der neuen Endung. Die zusätzlichen Mittel ermöglichen einen weiteren Ausbau des Projektes, wie DotBerlin in einer Pressemitteilung bekanntgab. „Wir freuen uns natürlich über diesen Vertrauensbeweis“, merkte .berlin-Gründer und Geschäftsführer Dirk Krischenowski an. Doch angesichts der Verzögerungen bei ICANN bleiben auch die ehrgeizigen Bemühungen von DotBerlin stecken; derzeit rechnet Krischenowski damit, die Bewerbung im Frühjahr 2011 abgeben zu können. Einstweilen setzt man sich für weitere Städte-Domains ein; so ist Krischenowski Sprecher der „dotcities“ Stadt-Top-Level-Domain-Interessengruppe bei ICANN, der unter anderem die Bewerber aus Paris, New York City und Barcelona angehören.

Weitere Informationen zu den Kurzdomains unter .pro finden Sie unter:
> http://www.registry.pro/123

Weitere Informationen zu .berlin finden Sie unter:
> http://www.dotberlin.de

Quelle: prweb.com, domainnamewire.com, openpr.de

BGH – die zweite Abmahnung kostet nichts

Der Bundesgerichtshof rückte seine Position im Falle einer zweiten Abmahnung bei Wettbewerbsverletzungen noch einmal ins rechte Licht: Mahnt ein Wettbewerbsverein einen Schuldner ab und beauftragt, wenn der Schuldner nicht reagiert, sodann einen Rechtsanwalt, ein zweites Mal abzumahnen, so sind die Kosten der zweiten Abmahnung nicht erstattungsfähig (BGH I ZR 47/09, Urteil vom 21.01.2010).

Die Parteien streiten über außergerichtliche Kosten. Kläger ist der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln, der die Beklagte wegen einer wettbewerbswidrigen Werbung abmahnte. Die Beklagte reagierte nicht, weshalb der Kläger nun durch seine Rechtsanwälte abmahnte. Auch darauf reagierte die Beklagte nicht. Der Kläger verlangte nun gerichtlich die Unterlassung und die Erstattung vorgerichtlicher Kosten sowohl der eigenen Abmahnung als auch der zweiten Abmahnung durch ihre Rechtsanwälte. Die Beklagte gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Die Gerichte der ersten und zweiten Instanz bestätigten die Kosten in Höhe von EUR 181,31 der ersten Abmahnung, aber die der zweiten Abmahnung in Höhe von EUR 899,14 nicht.

Der Bundesgerichtshof bestätigte in seinem im schriftlichen Verfahren ergangenen Urteil die Entscheidungen der Vorinstanzen. Dem Kläger steht kein Erstattungsanspruch (§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG) für die zweite Abmahnung zu, da nach der ersten Abmahnung mit der zweiten der verfolgte Zweck nicht mehr erfüllt werden konnte. Eine Abmahnung erfolgt auch im Interesse und mutmaßlichen Willen des Abgemahnten; mit ihr wird diesem der kostengünstige Weg einer außergerichtlichen Streitbeilegung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gewiesen, gegenüber dem teureren gerichtlichen Verfahren. Diese Funktion erfüllt jedoch nur die erste Abmahnung. Unter diesem Gesichtspunkt besteht auch kein Anspruch aufgrund Geschäftsführung ohne Auftrag.

Dieser Entscheidung des BGH ging ein Urteil aus dem Jahr 1969 mit ähnlicher Konstellation voraus, in der die zweite Abmahnung aber Kosten auslöste. Diese frühere Entscheidung begründete die Rechtsprechung der Geschäftsführung ohne Auftrag bei Abmahnung unter dem Gesichtspunkt der Kostenverringerung, weshalb die aktuelle Abkehr davon nur konsequent und richtig ist. Für Inhaber von rechtsverletzenden Domains und Domain-Inhalten bedeutet das: nach einer ersten Abmahnung wird es ernst und ein kostenintensives gerichtliches Verfahren steht vor der Tür. Die Beiziehung eines kompetenten Anwalts, nachdem man abgemahnt wurde, ist unbedingt anzuraten.

Die Entscheidung des BGH findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/253

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de

biking.com – Pedale-Treten für US$ 250.000,-

Die vergangene Handelswoche brachte mit biking.com, die US$ 250.000,- (ca. EUR 181.159,-) erzielte, wieder eine hochpreisige Domain, die in den Reihen der Länderendungen sehr gut von fly.co.za, die US$ 65.000,- (ca. EUR 47.101,-) kostete, begleitet wurde.

Die anlässlich der T.R.A.F.F.I.C. unter Rick Latona versteigerte fly.co.za führte die Liste der Länderdomains mit dem Höchstgebot von US$ 65.000,- (ca. EUR 47.101,-) an. Danach finden sich mehrere Zwei-Zeichen-Domains unter .de, deren Preise sich in vernünftigen Bahnen bewegen, wobei die sinnvolle wo.de (EUR 20.000,-) einen deutlichen und berechtigten Abstand zum Rest der Gruppe herstellte. Ebenfalls sehr präsent war wie gewohnt die britische Endung:

fly.co.za – US$  65.000,- (ca. EUR  47.101,-)

wo.de – EUR  20.000,-
hybrids.de – EUR   7.950,-
en.de – EUR   6.000,-
73.de – EUR   5.000,-
wandatoos.de – EUR   5.000,-
87.de – EUR   4.500,-
sixx.de – EUR   4.500,-
kh.de – EUR   4.450,-
photovoltaik-anlagen.de – EUR   3.000,-
score.de – EUR   3.000,-

site.co.uk – GBP   7.051,- (ca. EUR   8.116,-)
highheels.co.uk – GBP   4.500,- (ca. EUR   5.180,-)
tuh.co.uk – US$   6.500,- (ca. EUR   4.710,-)
roomshare.co.uk – GBP   3.750,- (ca. EUR   4.316,-)
roomshares.co.uk – GBP   3.750,- (ca. EUR   4.316,-)

better.fr – EUR   7.500,-
accelerate.eu – EUR   6.000,-
finden.at – EUR   4.500,-
chocri.at – EUR   3.850,-
stuff.com.au – US$   4.450,- (ca. EUR   3.225,-)
carpool.fr – EUR 3.000,-

Unter den generischen Endungen wusste .info zumindest drei schwachbrüstige Preise zu erringen, wohingehend unter den älteren generischen Endungen weitestgehend .net den Rahm abschöpfte:

elco.info – EUR   2.200,-
reklama.info – EUR   2.000,-
kredittkort.info – US$   2.500,- (ca. EUR   1.812,-)

necklace.net – US$  10.145,- (ca. EUR   7.351,-)
backpage.net – US$  10.000,- (ca. EUR   7.246,-)
ilmeteo.net – EUR   4.000,-
anniversaire.net – EUR   3.300,-
kieferorthopäde.org (IDN) – EUR   3.000,-
wsu.net – US$   4.000,- (ca. EUR   2.899,-)
securitycentral.net – US$   3.888,- (ca. EUR   2.817,-)
valgardena.org – EUR   2.800,-
ftp.org – US$   3.668,- (ca. EUR   2.658,-)
fff.net – US$   3.400,- (ca. EUR   2.464,-)
treatmentcenter.org – US$   3.000,- (ca. EUR   2.174,-)

Die Superiorendung .com trumpfte mit biking.com zum Preis von sehr runden US$ 250.000,- (ca. EUR 181.159,-) auf. Doch damit hatte .com sein Pulver bereits verschossen; die Preise bewegten sich bei den anderen Geschäften deutlich im unteren fünfstelligen Dollarbereich:

biking.com – US$ 250.000,- (ca. EUR 181.159,-)
downloadtube.com – US$  33.000,- (ca. EUR  23.913,-)
lightswitch.com – US$  33.000,- (ca. EUR  23.913,-)
kulu.com – US$  25.000,- (ca. EUR  18.116,-)
fitnesstrainer.com – US$  20.888,- (ca. EUR  15.136,-)
optivo.com – EUR  15.000,-
3p.com – US$  19.500,- (ca. EUR  14.130,-)
stockreports.com – US$  16.528,- (ca. EUR  11.977,-)
gitana.com – US$  15.000,- (ca. EUR  10.870,-)
freecomputers.com – US$  13.500,- (ca. EUR   9.783,-)
directfurniture.com – GBP   8.000,- (ca. EUR   9.209,-)
screenprinter.com – US$  12.000,- (ca. EUR   8.696,-)
designliving.com – EUR   7.371,-
gmh.com – US$  10.099,- (ca. EUR   7.318,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Sedo – Domain-Marktstudie 2009 veröffentlicht

Die Kölner Sedo GmbH legte ihre aktuelle Domain-Marktstudie 2009 und mit ihr die Quartalsstudie für das 4. Quartal 2009 vor. Der Domain-Handel konnte sich danach auch im Krisenjahr steigern; besonders waren Geodomains erfolgreich, wie etwa russia.com, kiev.com und sudan.com. Die Aussichten für die Zukunft sind vielversprechend.

Über Sedo verkauften sich 2009 insgesamt 38.675 Domain-Namen für eine Gesamtsumme von EUR 54.746.261,-. Die Zahl der Domain-Verkäufe stieg um 4,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2008, in dem über Sedo 36.884 Domains an den Mann gebracht wurden. Die Steigerungskurve fällt allerdings gegenüber 2008/2007 (36.884/27.270), wo sie noch 35 Prozent betrug, deutlich ab.

Den Löwenanteil verkaufter Domains konnte, wie nicht anders zu vermuten, .com für sich verbuchen; er beträgt bei 17.358 Domains insgesamt knapp 45 Prozent aller über Sedo verkauften Domains in 2009. Die deutsche Endung .de hingegen konnte 18,4 Prozent (7.117 Domains) für sich verbuchen. Die Entwicklung insgesamt verlief positiv: die Verkäufe nahmen gegen Ende des Jahres zu; während ab dem 2. Quartal 2008 (9.727 Verkäufe) der Markt durch eine leichte Talsohle (8.754, 4. Quartal 2008) ging, die erst im 3. Quartal 2009 (9.928) durchschritten wurde, bildet das 4. Quartal 2009 mit 10.070 verkauften Domains einen neuen Höhepunkt.

Schaut man sich allein den Verkauf generischer Domains in 2009 an, besetzt .com 74 Prozent des Sedo-Marktes. An Platz 2 der generischen Domain-Endungen steht .net mit 11 Prozent, die sich gegenüber dem Vorjahr um 2 Prozent steigern konnte, während .com 2 Prozent abgeben musste. Die Verkäufe länderspezifischer Domains wird mit 54 Prozent von .de angeführt, was gegenüber 2008 einen prozentualen Abfall von 7 Prozent, aber real einen Zuwachs von 952 Domains (i.e. 15,5 Prozent) bedeutet (7.117 .de-Domains in 2009 gegenüber 6.159 in 2008). Die beliebte britische Endung .co.uk besetzt mit 13 Prozent Anteil (1.645 Domains) abgeschlagen den 2. Platz, dicht gefolgt von .eu mit 11 Prozent (1.392 Domains).

Aber reden wir von Geld: Das Domain-Handelsvolumen bei Sedo betrug 2009 EUR 54.746.262,- gegenüber EUR 53.135.710,- im Jahr 2008, was einer Steigerung um 3 Prozent entspricht (im Zeitraum 2007/2008 betrug die Steigerung gut 8 Prozent). Das Volumen für .com-Domains allein betrug EUR 32.094.851,-, eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr, wie auch bei den Durchschnittspreisen von .com-Domains (2009 EUR 1.849,- gegenüber EUR 1.700,- in 2008), was aber nach wie vor keinen Vergleich mit 2007 darstellt, in dem das Handelvolumen für .com-Domain-Namen EUR 42.429.455,- und der Durchschnittspreis EUR 3.417,- betrug. Ähnlich positiv sieht es bei den anderen generischen Endungen aus, alleine .info musste Abstriche machen und konnte sich gegenüber dem Vorjahr nicht verbessern.

Bei den Länderendungen verhält es sich ganz anders: Handelsvolumen und Durchschnittspreis von .de sanken gegenüber dem Vorjahr. Gewinner ist .at, deren Durchschnittspreise sich um gut 42 Prozent von EUR 1.082,- in 2008 auf EUR 1.541,- in 2009 steigerten. Gewinner beim Durchschnittspreis sind wie im Vorjahr .fr mit EUR 2.958,- gefolgt von .co.uk mit EUR 2.216,-. Hingegen schwindet das Interesse an .eu-Domains auf dem Sekundärmarkt kontinuierlich seit ihrer Einführung, die Durchschnittspreise sanken von EUR 965,- in 2007 über EUR 874,- in 2008 auf EUR 722,- in 2009.

2009 weist einerseits, wie bereits beschrieben, eine Entwicklung aus der Talsohle an der Anzahl verkaufter Domains auf. Andererseits zeigt sich eine Tendenz zu Geo-Domains, die sehr hohe Verkaufspreise erzielten. So generierten russia.com US$ 1,1 Mio., brazil.com US$ 500.000,-, sudan.com US$ 120.000,- und kiev.com US$ 88.000,-. Insgesamt zeigt die Sedo Domain-Marktpreisstudie, dass der Handel mit Domains weiterhin ein solides Geschäft ist, das auch in der Zukunft zu florieren verspricht, selbst wenn die Steigerungskurve zur Zeit nicht mehr so steil ist wie in den Vorjahren.

Die Domain-Marktstudie für 2009 von Sedo findet man unter:
> http://www.sedo.de/presse/Domain-Marktstudie2009.pdf

Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

Kennzeichenrecht – Seminar der Anwaltsakademie

Die DAA (Deutsche Anwaltakademie) veranstaltet in Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und der Patentanwaltskammer unter dem Titel „Kennzeichenrecht – Marken, Firmen, Titel, Domains“ Ende März 2010 ein Fortbildungsseminar in Hamburg.

Referent des Seminars, das sich an Rechts- und Patentanwälte sowie Unternehmensjuristen, die mit dem Recht der geschäftlichen Kennzeichen bereits vertraut sind, wendet, ist Prof. Joachim Starck, Richter am BGH a.D. Das Seminar dient der Vertiefung der Kenntnisse und der Erörterung der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesgerichtshofs. Das Augenmerk richtet sich insbesondere auf die Entstehung und den Bestand von Marken, Unternehmensbezeichnungen und Werktiteln sowie Domains als Kennzeichen. Es werden Markenformen, Unterscheidungskraft, Freihaltungsbedürfnis und rechtserhaltende Benutzung besprochen und die Rechtsverletzung, Verwechslungsgefahr, Kollisionen im Internet und weiteres unter die Lupe genommen.

Das Seminar findet am Freitag, den 26. März 2010 von 09.30 Uhr bis 17.00 Uhr im Renaissance Hotel, Große Bleichen, 20354 Hamburg statt und umfasst somit 6 Zeitstunden, die als Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO im Gewerblichen Rechtsschutz und im IT-Recht anerkannt werden. Der Teilnehmerbeitrag beträgt EUR 340,- (ermäßigt für Mitglieder der Veranstalter EUR 309,-).

Weitere Informationen und Anmeldung zum DAA-Seminar mit der Nr. 51504-10 unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/252

Quelle: anwaltsakademie.de, eigene Recherche

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