Newsletter-Ausgabe #501: Februar 2010

Themen: nTLDs – Regierungsbeirat fordert mehr Bedenkzeit | eco – Studie zur Internetwirtschaft 2009-2012 | TLDs – Neues von .rf, .lu und .music | OLG München – Sedo haftet nicht als Störer | nTLDs – was tun, wenn neue Endungen kommen? | Im Fluss – boating.com erzielt US$ 250.000,- | ICANN – Nairobi-Meeting findet wie geplant statt

nTLDs – Regierungsbeirat fordert mehr Bedenkzeit

Dem Prozess zur Einführung neuer generischer Top Level Domains droht erneut Ungemach: der Regierungsbeirat der Internet-Verwaltung ICANN verlangt, die Entscheidung über das „expression of interest“ (EoI) genannte Vorverfahren erst nach dem nächsten Meeting zu treffen, das im März in Nairobi stattfindet.

In einer eMail an ICANN-Aufsichtsrat Peter Dengate-Thrush vom 26. Januar 2010 begrüßte Janis Karklins, die Vorsitzende des Governmental Advisory Committee (GAC), zwar grundsätzlich die Bemühungen um ein EoI. Es bestehe jedoch Unklarheit, was das Verfahren bezwecke – eine reine Informationssammlung oder ein verbindliches Vorverfahren. In letzterem Falle hätte das EoI maßgeblichen Einfluss auf die Einführung neuer Endungen; dennoch dürfe es der Klärung von Vergaberegeln nicht vorgreifen. Verärgert zeigt sich das GAC vor allem über die knappe Zeit; man habe gerade einmal im November und Dezember Zeit gehabt, sich mit dem EoI und möglichen Bedenken zu befassen, was zu kurz sei. Zudem sei das GAC bis heute nicht um seine Meinung gefragt worden, obwohl das EoI unmittelbar öffentliche Auswirkungen habe. Sofern ICANN seine Entscheidung über das EoI-Verfahren noch im Februar 2010 treffe, sei keine Zeit gewesen, den Vorgang von Angesicht zu Angesicht zu besprechen, was gegen die ICANN-Statuten verstoße. ICANN solle sein Votum daher auf die Zeit nach dem Nairobi-Meeting vertagen.

Überdies sieht das GAC gleich drei konkrete Bedenken hinsichtlich des derzeit geplanten EoI-Verfahrens. So würde es ICANN-Insider bevorzugen, bevor der Rest der Welt von neuen Top Level Domains überhaupt vollständig Notiz genommen habe. Es erlaube des weiteren einen spekulativen Markt für Bewerbungen; das GAC deutet damit an, dass ein Teilnehmer am EoI seinen Startplatz im weiteren Verlauf des Einführungsverfahrens meistbietend veräußern könnte. Und es würde schließlich Bewerber aus Entwicklungsländern benachteiligen, letzteres offenbar wegen der Teilnahmegebühr von US$ 55.000,-, mit der man bei ICANN plant. Da dieser Betrag auf die Bewerbergebühr von US$ 185.000,- angerechnet werden soll und damit ohnehin zu zahlen ist, kann dieses Argument jedoch nicht wirklich überzeugen.

Ob ICANN sich dieser Forderung nach Vertagung beugt, bleibt abzuwarten; eine offizielle Reaktion gibt es bisher nicht. Dafür schäumt Antony Van Couvering, CEO des TLD-Beratungsunternehmens Minds & Machines vor Wut. Er vermutet, dass die Lobby der US-amerikanischen und europäischen Kennzeichenrechteinhaber energischen Einfluss auf das GAC genommen habe, auf eine harte Linie einschwenken und sich damit sogar in Widerspruch zur eigenen Meinungsbildung bei der Internet-Verwaltung setzen würden, die sich selbst für den Kompromiss eines EoI-Verfahrens eingesetzt hätte. Es sei wichtig für ICANN, nun zu beweisen, dass dem GAC kein Veto-Recht zustehe; sonst sei ICANN nicht besser als die regierungsdominierte International Telecommunication Union (ITU). Dass Minds & Machines dabei nicht weniger eigene Interessen mit einer raschen Einführung neuer Endungen verfolgt, lässt Van Couvering jedoch unerwähnt.

Quelle: icann.org, domainnamewire.com, eigene Recherche

eco – Studie zur Internetwirtschaft 2009-2012

Die deutsche Internetwirtschaft entwickelt sich rasant – zu diesem nicht wirklich überraschenden Ergebnis kommt eco eV, der Verband der deutschen Internetwirtschaft in Kooperation mit der Managementberatung Arthur D. Little. Doch der Verband warnt: ohne IPv6 gibt es kein weiteres Wachstum.

Auf 80 Seiten befasst sich die Studie mit dem Titel „Die deutsche Internetwirtschaft 2009-2012 – Überblick, Trends und Treiber“ mit den verschiedenen Schichten der Internetwirtschaft. Behandelt werden Festnetz- und Mobilfunkanschlussnetze ebenso wie Access-Anbieter und Domain-Dienstleister. Welche Relevanz das Internet für die Wirtschaft hat, unterstreicht die Studie mit Zahlen: Im Jahr 2008 beliefen sich die im engeren Sinne der Internetwirtschaft zurechenbaren Umsätze in Deutschland auf ein Gesamtvolumen von etwa EUR 46 Mrd., erwirtschaftet von über 6.000 Unternehmen (ohne eCommerce und Internet-Content-Anbieter). Auf den Bereich „Dienste & Anwendungen“ entfallen dabei EUR 1,7 Mrd., wobei „Housing & Hosting“ auf 59 Prozent kommt, „Online-Applikationen“ auf 25 Prozent und immerhin 16 Prozent oder umgerechnet EUR 272 Mio. auf Domains.

Und laut eco eV können die Unternehmen im Domain-Handel optimistisch in die Zukunft blicken. Der Primärmarkt der Registrare zählt derzeit etwa 2.000 Anbieter, die ihrerseits wiederum häufig als Wiederverkäufer von einem der aktuell etwa 230 DENIC-Genossen tätig sind. Über das Umsatzvolumen lassen sich wenig konkrete Aussagen machen, da die reinen Registrar-Umsätze durch die Bündelung mit ergänzenden Dienstleistungen meist nicht separat ausgewiesen werden. Die Gesamtzahl der hierzulande registrierten Domain-Namen hat eco mit über 20 Mio. ermittelt, darunter vor allem Domains mit der Endung .de sowie zahlreiche weitere unter Top Level Domains wie .com, .net, .org, .biz und .eu. Im Sekundärmarkt führt eco die deutsche Handelsplattform Sedo als Weltmarktführer, doch auch NICIT und NameDrive hätten sich etablieren können. Die Umsätze auf dem Sekundärmarkt lagen 2008 über EUR 20 Mio., wobei Sedo einen Marktanteil von geschätzten 90 Prozent hat. Zusätzliche Wachstumsimpulse sieht die Studie durch die neuen generischen Top Level Domains, deren Einführung jedoch ins Stocken geraten ist.

Bei aller Freude angesichts dieser positiven Zahlen hebt eco jedoch auch den warnenden Zeigefinger. Durch die verabschiedeten Investitionen im Zuge der Breitbandinitiative muss die IPv6-Technologie flächendeckend eingeführt werden; auf diesen eindeutigen Nenner bringt es die Studie. Und beklagt technische Kunstgriffe wie etwa dynamische IP-Adressen, die lediglich die Zeit für die endgültige Einführung von IPv6 hinauszögerten, so jedoch das Dilemma – den Mangel an IP-Adressen unter dem derzeitigen Protokoll IPv4 – nur vergrößerten. Ein eigener IPv4-Countdown, der das Ende aller IP-Adressen für in etwa 575 Tagen vorhersagt, veranschaulicht das Problem plastisch

Wer die vollständige Studie „Die deutsche Internetwirtschaft 2009-2012 – Überblick, Trends und Treiber“ einsehen möchte, kann sie entweder per eMail an internetwirtschaft@eco.de kostenfrei anfordern oder meldet sich, ebenfalls kostenfrei, unter dieser Adresse an:

> http://www.adlittle.de/studien.html?&view=458

Einen IPv4-Countdown finden Sie unter:
> http://penrose.uk6x.com/

Quelle: eco.de, adlittle.de

TLDs – Neues von .rf, .lu und .music

Angesichts der Winterstürme kann man es sich kaum vorstellen, doch die ersten Sunrise Periods des Jahres 2010 laufen: sowohl in Russland als auch in Luxemburg ist dabei Zeit für internationalisierte Adressen. Bei .music macht man sich dagegen erst noch Hoffnung auf möglich viele Registrierungen – hier unsere Kurznews.

Die russische Registry drückt aufs Tempo: wie idnblog.com meldet, soll die Verwaltung des kyrillischen Kürzels .rf, mit dem erstmals Domains vollständig in Landessprache sowohl auf Ebene der Top Level Domain als auch der Second Level Domain möglich sind, Ende März 2010 übergehen. Andrei Kolesnikov, Vertreter der Registry, warnt jedoch vor technischen und administrativen Problemen, die den Übergang verzögern könnten; vor allem Kennzeichenrechteprobleme machen ihm Sorgen. Derzeit favorisiert man das „first come, first served“-Modell, bei dem sich ausschließlich der zeitlich schnellere durchsetzt. Dieses Verfahren hat jedoch seine Tücken und ist insbesondere anfällig für Versuche technischer Manipulationen. Als Starttermin für die Registrierung wird der Sommer 2010 gehandelt; Voranmeldungen für die Sunrise Period sind über nic.ru aber schon jetzt möglich.

Wo wir schon beim Thema IDNs und Sunrise Period sind: bereits seit 1. Februar 2010 und noch bis zum 31. März 2010 läuft bei der luxemburgischen Landesendung .lu die Phase zur bevorrechtigten Registrierung von .lu-Domains mit Sonderzeichen, insbesondere den drei Umlauten ä, ö und ü. Teilnehmen darf jeder, der sich die Abwandlung seiner bereits registrierten .lu-Domain sichern möchte und hierzu ein oder mehrere Zeichen innerhalb der Domain durch Sonderzeichen austauscht. Ab 1. April 2010 läuft dann die allgemeine Registrierung, in der IDNs auf „first come, first served“-Basis vergeben werden. Und noch ein Zuckerl hält die Registry DNS-LU bereit: die Einschränkung, dass der Admin-c seinen Sitz in Luxemburg haben muss, ist zum 1. Februar 2010 ersatzlos entfallen.

Die Initiative zur Einführung einer neuen generischen Top Level Domain .music kann auf reichlich Unterstützung hoffen. Wie Bewerber DotMusic in einer Pressemitteilung bekanntgab, hat die Zahl der Unterstützer die Marke von zwei Millionen überschritten. Die Endung .music macht sich auf, der Musik-Community eine virtuelle Heimat zu bieten. Zielgruppen sind unter anderem Künstler, Musiker, Bands, die Musikindustrie und deren Organisationen sowie Veranstaltungsorte. Damit sollen Domains wie eltonjohn.music, appetitefordestruction.music, emi.music, u2.music oder pop.music möglich sein. Unter music.us haben die Initiatoren dazu eine Petition gestartet, über die jedermann .music unterstützen kann. In Kombination mit diversen Social Communities wie Twitter und Facebook stieg die Anzahl der eingetragenen Interessenten in den letzten Monaten rapide an. Freilich: nachprüfbar bleiben diese Zahlen nicht. Und noch wichtiger: eine Registrierung ist derzeit ebenfalls nicht möglich. Die Petition läuft jedoch weiter, Name und eine eMail genügen, um an ihr teilzunehmen.

Weitere Informationen zu .lu finden Sie unter:
> http://www.dns.lu/en/about-dnslu/news/

Weitere Informationen zu .music finden Sie unter:
> http://www.music.us/

Quelle: idnblog.com, nic.lu, prweb.com

OLG München – Sedo haftet nicht als Störer

Das Oberlandesgericht München hat sich in einer bereits im August letzten Jahres gefällten und jetzt erst öffentlich gemachten Entscheidung deutlich gegen eine Haftung von Sedo wegen Parkens rechtsverletzender Domains ausgesprochen (Urteil vom 13.08.2009, Az.: 6 U 5869/07).

Ein Kunde von Sedo hatte die Domain tatonka.eu bei Sedo, der weltweit größten Domain-Handelsbörse, über die mehrere Millionen Domains angeboten werden, geparkt und zum Verkauf angeboten. Die Klägerin sah dadurch ihre Marke und Kennzeichnungsrechte in Form des Firmenschlagwortes verletzt und mahnte Sedo ab. Sedo nahm die Domain von der Handelsplattform, setzte den Domain-Namen auf eine Blacklist und gab die Unterlassungserklärung ab, verweigerte aber die Zahlung von Abmahnkosten. Die Klägerin erhob Klage vor dem Landgericht München und berief sich darauf, dass die Beklagte ihrem Kunden Keywords eingetragen habe, so dass unter der Domain Links zu Konkurrenten der Klägerin eingeblendet wurden. Im Rahmen einer Beweisaufnahme wurde deutlich, dass die Keywords vom Nutzer ausgesucht wurden, woraufhin das LG München die Klage abwies. Gegen die Entscheidung legte die Klägerin Berufung ein.

Das OLG München bestätigte in seinem Urteil vom 13.08.2009 die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung zurück. Es führte aus, der gegen die Beklagte geltend gemachte Unterlassungsanspruch der Klägerin stand ihr nicht zu, weshalb sie die Erstattung der Kosten nicht verlangen könne. Die Beklagte könne nicht für die von Dritten begangenen Markenrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden. Erst mit Kenntnis der Rechtsverletzung komme eine Haftung in Betracht. Weder sei die Beklagte Täterin oder Teilnehmerin, da der Kunde die Keywords aus gesucht habe, noch sei sie Störerin. Sie unterliege keiner vorgeschalteten Prüfpflicht, da das bei der Anzahl von mehreren Millionen geparkten Domains nicht möglich ist: eine Aufteilung in unterscheidungskräftige und nicht unterscheidungskräftige Bezeichnungen der geparkten Domains anhand gängiger Lexika bei vierzehn Sprachen, in denen die Dienstleistung angeboten wird, sei nicht möglich und unter dem Gesichtspunkt, dass selbst allgemeine Begriffe Markenschutz genießen können, stoße man auf unlösbare Probleme, weshalb eine Vorabprüfung unzumutbar sei.

Das OLG München und schon die Vorinstanz zeigen in ihren Urteilen das praktische Gespür für domainrechtliche Auseinandersetzungen, die im Grunde das wahrnehmbare Nord-Süd-Gefälle der Internetrechtsprechung nochmals unterstreicht. In Hamburg wäre eine solche Entscheidung kaum denkbar.

Die Entscheidung findet man unter:
> http://www.aufrecht.de/6274.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: aufrecht.de

nTLDs – was tun, wenn neue Endungen kommen?

Wie berichtet, naht eine Entscheidung ICANNs über den „expression of interest“-Prozess (EOI) und den Starttermin für das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren um neue generische Top Level Domains. Worauf kann man als Unternehmen jetzt achten, um von den Prozessen nicht überrascht zu werden?

Zunächst ist es sinnvoll, sich klar darüber zu werden, welche Kennzeichenstrategie man hat, ob diese noch aktuell ist oder ob sie an aktuelle Änderungen und Entwicklungen angepasst werden muss. Es fragt sich, inwieweit generische TLDs in die eigene Kennzeichenstrategie passen. Die eigene Marke oder der eigene Name als mögliche Domain-Endung ist sicher die wesentliche Überlegung im Hinblick auf nTLDs. Hier ist darauf zu achten, inwieweit es bereits andere Marken gibt und inwieweit mögliche Konkurrenten auf den Plan treten. Die hohen Kosten des Anmeldeprozesses und die nicht zu unterschätzenden Folgekosten sind sicher ein Merkmal, das viele von einer Bewerbung um eine eigene Top Level Domain abhalten wird. Doch gibt es auch die andere Seite: wie geht die Konkurrenz damit um, und wenn sie auf eine eigene Top Level Domain optiert, inwieweit muss und kann man vernünftigerweise handeln.

Dabei ergibt sich ein weiterer Aspekt: warum eigentlich sollte sich die Konkurrenz auf eigene Kennzeichen beschränken, sie könnte ja nach einer Branchen-Domain greifen. Zum Beispiel: was bedeutet es für einen Sportwarenhersteller, wenn Adidas oder Nike sich um die Domain .sports bewerben würden? Hier muss man vorbereitet und sich bewusst sein, dass es die PreLaunch Dispute Resolution Procedures gibt, die Konkurrenten und der entsprechenden „Community“ einen Rechtsweg eröffnen, bevor eine neue Endung dem Bewerber zugesprochen wurde.

Dieses Beispiel deutet darauf hin, worum es derzeit bei den Vorbereitungen der Einführung neuer generischer Top Level Domains im Wesentlichen geht: Unternehmen, die ihre Rechte und zukünftigen Märkte schützen wollen, müssen zumindest den Überblick bewahren und gewappnet sein. Die Entwicklung der neuen Top Level Domains sollte nicht nur beobachtet und analysiert werden, sondern bereits jetzt ist es sinnvoll, Handlungsstrategien zu entwickeln, um fach- und sachgerecht eingreifen zu können, wenn eigene Belange betroffen sind. Das erfordert, gerade weil die aktuellen Vorgänge komplex und nicht leicht verständlich sind, zeitaufwändige Beschäftigung mit diesem Thema. Wenn man selbst keine Ressourcen für diesen Prozess zur Verfügung hat, kann es sinnvoll sein, professionelle Anbieter mit Expertise zu beauftragen. Deren gibt es nicht viele, aber Investitionen in deren Kompetenzen scheint das Mindeste zu sein, was man angesichts der anstehenden Marktverschiebungen tun kann, um handlungsfähig zu bleiben.

Quelle: circleid.com, eigene Recherche

Im Fluss – boating.com erzielt US$ 250.000,-

Der Domain-Handel der letzten Wochen zieht an. Noch bevor die aktuellen Domainer-Events einige wenige Hochpreisdomains aufboten konnten, hatten sich hier und da einige Partner gefunden, etwa für boating.com, die US$ 250.000,- (ca. EUR 178.571,-) kostete, und die herausragende website.de, die EUR 101.150,- erzielte.

Mit website.de (EUR 101.150,-) steht die deutsche Endung wieder einmal sehr gut da, auch wenn die britische Endung mit designer.co.uk für GBP 76.300,- (ca. EUR 87.289,-) sich nicht minder ambitioniert im Hochpreissegment für Länderendungen positioniert. Da darf die Dritte im Bunde, .fr, nicht fehlen, die mit lundi.fr (EUR 50.000,-) glänzte. Aber die deutsche Endung hatte darüber hinaus drei weitere Domains im fünfstelligen Eurobereich und zahlreiche andere Verkäufe anzubieten. Darüber hinaus zeigten sich ganze vier Domains unter der russischen Endung .ru.

website.de – EUR 101.150,-
dachbox.de – EUR  14.900,-
musiktotal.devEUR  14.000,-
netbroker.de – EUR  13.750,-
fastnacht.de – EUR   5.950,-
aa1.de – EUR   5.000,-
mietwagenreisen.de – EUR   5.000,-
ap.de – EUR   4.222,-
svanströms.de (IDN) – EUR   4.153,-
gluehbirne.de – EUR   3.927,-
sportszone.de – EUR   3.900,-
jb.de – EUR   3.750,-
kebox.de – EUR   3.500,-
aparthotels.de – EUR   3.000,-
avando.de – EUR   3.000,-
marken-outlet.de – EUR   2.850,-

designer.co.uk – GBP  76.300,- (ca. EUR  87.289,-)
bathroomtiles.co.uk – GBP   9.000,- (ca. EUR  10.296,-)
amateurpoker.co.uk – US$  10.000,- (ca. EUR   7.143,-)
tus.co.uk – US$   6.500,- (ca. EUR   4.643,-)

gartenmöbel.eu (IDN) – EUR   4.300,-
anwaelte.eu – US$   5.000,- (ca. EUR   3.571,-)
ecl.eu – EUR   3.565,-
aerogel.eu – EUR   3.500,-

deichmann.ru – EUR   7.500,-
burj-al-arab.ru – US$   7.000,- (ca. EUR   5.000,-)
rubiz.ru – US$   4.200,- (ca. EUR   3.000,-)
urbi.ru – US$   4.000,- (ca. EUR   2.857,-)

lundi.fr – EUR  50.000,-
telefon.tv – EUR   9.500,-
ecommerce.it – EUR   8.400,-
assurancescooter.fr – EUR   5.000,-
gvt.us – US$   7.000,- (ca. EUR   5.000,-)
leerwereld.nl – EUR   4.500,-
global.hk – EUR   4.300,-
tansania.ch – EUR   3.500,-
bmd.ch – EUR   3.200,-
maurice.mu – EUR   3.000,-
trovit.cn – EUR   3.000,-
webhosting.ag – EUR   2.580,-

Die generischen Endungen waren dagegen schwach besetzt. Verblüffenderweise zeigte sich mit dental.travel für US$ 2.295,- (ca. EUR 1.639,-) eine ganz unkonventionelle Mischung zwischen seltener Endung und unplausiblem Domain-Namen.

bwl.info – EUR   6.000,-
umzuege.info – EUR   3.456,-
enfant.info – EUR   2.000,-
pdx.biz – EUR   2.000,-
dental.travel – US$   2.295,- (ca. EUR   1.639,-)

Die älteren generischen Endungen zeigten sich erschöpft und waren mit gerade einer .org-Domain im fünfstelligen Eurobereich besetzt:

ch.org – GBP  13.500,- (ca. EUR  15.444,-)
hypothek.net – EUR   9.825,-
annonce.net – EUR   8.000,-
clicks.net – US$   9.599,- (ca. EUR   6.856,-)
animax.net – US$   7.500,- (ca. EUR   5.357,-)
spelletjes.org – EUR   4.500,-
algerien.net – US$   4.500,- (ca. EUR   3.214,-)
kidscare.net – US$   4.500,- (ca. EUR   3.214,-)
black-jack.net – EUR   2.506,-
hho.net – US$   3.500,- (ca. EUR   2.500,-)
newchinese.net – US$   3.400,- (ca. EUR   2.429,-)
babyandme.net – US$   3.388,- (ca. EUR   2.420,-)
visitorsinsurance.net – US$   3.288,- (ca. EUR   2.349,-)
prepaidvergleich.org – EUR   2.300,-
wisechoice.org – US$   3.188,- (ca. EUR   2.277,-)
zelda.net – US$   3.000,- (ca. EUR   2.143,-)
bajarjuegos.org – EUR   2.100,-

Den höchsten Preis erzielte boating.com mit US$ 250.000,- (ca. EUR 178.571,-), der sich fünf Domains im Wert von je über US$ 50.000,- zugesellten, was keine überragende, aber auch keine schlechte Ausbeute darstellt.

boating.com – US$ 250.000,- (ca. EUR 178.571,-)
macaroni.com – US$  74.607,- (ca. EUR  53.291,-)
comtech.com – US$  60.000,- (ca. EUR  42.857,-)
isdb.com – US$  53.500,- (ca. EUR  38.214,-)
golfzone.com – US$  50.000,- (ca. EUR  35.714,-)
bookkeepers.com – US$  34.000,- (ca. EUR  24.286,-)
orbion.com – US$  25.000,- (ca. EUR  17.857,-)
czr.com – US$  22.250,- (ca. EUR  15.893,-)
russiacalling.com – GBP  12.650,- (ca. EUR  14.472,-)
citysolutions.com – US$  20.000,- (ca. EUR  14.286,-)
prizefighters.com – US$  20.000,- (ca. EUR  14.286,-)
coa.com – US$  17.500,- (ca. EUR  12.500,-)
pao.com – US$  14.500,- (ca. EUR  10.357,-)
racking.com – GBP   8.999,- (ca. EUR  10.295,-)
ddm.com – US$  12.501,- (ca. EUR   8.929,-)
apw.com – US$  12.201,- (ca. EUR   8.715,-)
bgm.com – US$  12.000,- (ca. EUR   8.571,-)
crystalblue.com – US$  11.300,- (ca. EUR   8.071,-)
freeshippingcoupons.com – US$  11.000,- (ca. EUR   7.857,-)
platinumgroup.com – US$  10.981,- (ca. EUR   7.844,-)
tooldirect.com – US$  10.800,- (ca. EUR   7.714,-)
ravioli.com – US$  10.501,- (ca. EUR   7.501,-)
lifo.com – US$  10.500,- (ca. EUR   7.500,-)
1y.com – US$  10.000,- (ca. EUR   7.143,-)
listentome.com – US$  10.000,- (ca. EUR   7.143,-)
mobilelearning.com – US$  10.000,- (ca. EUR   7.143,-)
sheji.com – US$  10.000,- (ca. EUR   7.143,-)
thick.com – US$  10.000,- (ca. EUR   7.143,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

ICANN – Nairobi-Meeting findet wie geplant statt

Das kommende ICANN-Treffen findet bereits im März in Nairobi, Kenia, statt. Die muslimischen Demonstrationen Mitte Januar haben bei einigen Teilnehmern Besorgnis erregt, doch findet das ICANN-Meeting, wenn nichts dazwischen kommt, wie geplant statt.

„Ich liebe Kenia. Sechsmal war ich bereits in Nairobi, und freue mich sehr, an diesem wichtigen ICANN-Meeting teilzunehmen.“, erklärt ICANN-CEO Rod Beckstrom in seinem aktuellen Blogeintrag, der sich mit Sicherheitsüberlegungen ICANNs für Nairobi und damit dem 37. ICANN-Meeting, das vom 07. bis 12. März 2010 in Nairobi stattfindet, auseinandersetzt.

ICANN hatte sich nach von Teilnehmern geäußerten Bedenken mit den Sicherheitsbedingungen in Nairobi beschäftigt und war von Überlegungen getragen, das Meeting nicht in der Innenstadt Nairobis stattfinden zu lassen, fand aber keinen passenden Ausweichort in den Vorstädten Nairobis. Zudem führten Gespräche mit der kenianischen Regierung zu der Erkenntnis, dass sich an den Sicherheitsbedingungen trotz der Vorfälle im Januar nichts geändert hat. So findet das 37. ICANN-Meeting wie geplant statt.

Die Informationsseite von ICANN weist eine eigens eingerichtete Sicherheitsrubrik auf, die Hotels empfiehlt und die Sicherheitserwägungen und -maßnahmen ICANNs erläutert. Bereits am Flughafen werden Informationsstände von KENIC, der kenianischen Domain-Verwaltung, bereitstehen, um ankommende Teilnehmer zu informieren und ihnen zu helfen. Darüber hinaus hat die kenianische Regierung Hilfe zugesagt, und es wird ein gesicherter Shuttleservice bereitgestellt werden.

Das alles sollte Interessierte nicht erschrecken und davon abhalten, am ICANN-Meeting in Nairobi teilzunehmen. Laut ICANN erklärt die UN Nairobi für ebenso sicher wie Mexiko City, Kairo oder New Delhi, mithin Städte, in denen erst kürzlich ebenfalls ICANN-Meetings abgehalten wurden.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://nbo.icann.org

Der Blogeintrag von Rod Beckstrom findet sich im ICANNblog
unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/250

Quelle: icann.org, washingtonpost.com

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top