Newsletter-Ausgabe #499: Januar 2010

Themen: IPv4 – Pool an Restadressen fast erschöpft | IDN-TLDs – ICANN gibt viermal grünes Licht | TLDs – Neues von .cn, .bayern und .vegas | stadtwerke-uetersen.de – Domainer, werdet aktiv | UDRP – Kritik aus Domainersicht | fly.co.za – Auktion verleiht der Domain Flügel | London – Seminar „Trade Marks and the Internet“

IPv4 – Pool an Restadressen fast erschöpft

Der Pool an zur Verfügung stehenden IP-Adressen wird bereits in Kürze erschöpft sein. Darauf wies die Internet-Verwaltung ICANN in einer Pressemeldung hin und mahnte eine raschere Umstellung auf das neue Protokoll IPv6 an.

Gerade noch 24 Adressblöcke mit je etwa 16 Millionen IP-Adressen stehen für die Verteilung an die fünf regionalen Internet-Registries noch zur Verfügung, dann ist der Pool an IP-Adressen mit dem aktuellen Protokoll IPv4 endgültig ausgeschöpft. Damit stehen nurmehr weniger als zehn Prozent des gesamten ursprünglichen Pools zur Verfügung. Für ICANN Anlass genug, in einer eigenen Pressemitteilung nochmals auf den Missstand hinzuweisen: „Es ist Zeit für die Internet-Community zu handeln“, so ICANN-CEO Rod Beckstrom. „Damit das Internet weiter ohne Einschränkungen wachsen kann, ermutigen wir dazu, sich für die rasche Umstellung auf IPv6 einzusetzen.“, Beckstrom weiter.

Mit IPv6 steht das Nachfolgeprotokoll des aktuell verwendeten IPv4 bereits in den Startlöchern. Künftig sollen dann nach Angaben von ICANN „300 Billionen Billionen Billionen“ IP-Adressen möglich sein. Zur Verdeutlichung der Möglichkeiten des neuen Protokolls wählt ICANN ein plastisches Bild: würden alle IPv4-Adressen in einen Blackberry passen, bräuchte man für IPv6 ein Speichermedium der physischen Grösse der Erde; eine ausreichende und dauerhafte Versorgung wäre also sichergestellt. Doch der Umstieg verursacht neben technischen Problemen auch erhebliche Kosten, die viele Provider scheuen, auch wenn an dem neuen Protokoll kein Weg vorbeiführt. Nur mit IPv6 ist gewährleistet, dass das „Internet der Dinge“ – also zum Beispiel der fast schon sprichwörtlich mit dem Internet verbundene Kühlschrank – Realität wird.

Beckstrom warnte allerdings auch vor Panik; eine unverzügliche Kürzung des Adressraums gebe es nicht. Schätzungen gehen davon aus, dass entweder im Laufe dieses Jahres, möglicherweise aber auch erst 2012 die restlichen IPv4-Adressen zu Neige gehen; verlässliche Angaben sind kaum möglich, da niemand den genauen Bedarf prognostizieren kann. Doch die Zeichen der Zeit sind eindeutig: das Internet braucht IPv6, und zwar rasch.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/241
> http://www.domain-recht.de/verweis/246

Quelle: icann.org, eigene Recherche

IDN-TLDs – ICANN gibt viermal grünes Licht

Die Internet-Verwaltung ICANN hat den ersten vier Bewerbern um eine internationalisierte Variante ihres Länderkürzels grünes Licht gegeben: Ägypten, die Russische Föderation, die Vereinigten Arabischen Emirate und Saudi-Arabien werden damit voraussichtlich noch in diesem Jahr Domains vollständig in ihrer Landessprache anbieten.

Insgesamt 16 Anträge hat ICANN seit November 2009 erhalten, als im Rahmen des „IDN ccTLD Fast Track“-Verfahrens der so genannte „Implementation Plan“ verabschiedet wurde. Hinter diesen kryptischen Begriffen verbirgt sich ein Verfahren, das die Einführung von vollständig internationalisierten Domain-Namen (IDNs) beschreibt. So können zwar zum Beispiel unterhalb von .de bereits seit dem Jahr 2004 Sonderzeichen wie die drei deutschen Umlaute in Domains verwendet werden; auf Ebene der Top Level Domains waren Sonderzeichen bisher jedoch tabu, weshalb ICANN intensiv daran gearbeitet hat, auch hier für Freiheit im Domain Name System zu sorgen. Zu den ersten vier Registries, die diese neue Freiheit nutzen dürfen und wollen, gehören seit 21. Januar 2010 Ägypten, die Russische Föderation, die Vereinigten Arabischen Emirate und Saudi-Arabien.

Für die Darstellung der Sonderzeichen-TLDs nutzt ICANN das bekannte und bewährte Punycode-Verfahren. Charakteristisch sind dabei der Bindestrich an dritter und vierter Stelle einer Domain; so lautet etwa die Sonderzeichen-Variante der ägyptischen Endung ausgeschrieben auf xn--wgbh1c. Sowohl Ägypten als auch Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate werden ihre Domains in arabischer Sprache anbieten, die russische Föderation dagegen wird, wenig überraschend, mit russischen Zeichen aufwarten. Wann die Registrierung der neuen Domains beginnt, ist öffentlich bisher nicht bekannt. Vor allem in Russland hat man jedoch betont, die Adressen so schnell wie möglich anbieten zu wollen, wobei ein Starttermin für Mitte 2010 ins Visier gefasst wurde. Gut möglich, dass es dank der raschen Entscheidungen bei ICANN nun aber auch schneller geht.

„Dies ist nur der erste Schritt, aber ein unglaublich großer und historischer hin zu einer Internationalisierung des Internets“, hatte ICANN-CEO Rod Beckstrom bereits im vergangenen November euphorisch gestrahlt und darauf verwiesen, dass von den 1,6 Milliarden Internetnutzern etwa die Hälfte eine Sprache nutzen, die nicht auf den Buchstaben des lateinischen Alphabets beruht; auf deren Zeichen war das DNS bisher jedoch beschränkt. Das gehört nun der Vergangenheit an.

Weitere Informationen zum „Fast Track“-Prozess von ICANN finden Sie unter:
> http://www.icann.org/en/topics/idn/fast-track/

Quelle: icann.org

TLDs – Neues von .cn, .bayern und .vegas

Da kenne sich einer aus: die chinesische Domain-Verwaltung will die erst im Dezember 2009 drastisch verschärften Vergabebedingungen für .cn-Domains nunmehr wieder aufweichen. Im Freistaat bekennt man sich dagegen zu .bayern, nur in Las Vegas ziert man sich noch – hier unsere Kurznews.

Die chinesische Registry CNNIC hat angekündigt, ihre Entscheidung zur faktischen Sperre von .cn-Domains für Privatpersonen möglicherweise revidieren zu wollen. In einem Interview mit der englischsprachigen Zeitung ChinaDaily gab Qi Lin, ein Vertreter von CNNIC, an, über diesen Schritt nochmals nachdenken zu wollen; Voraussetzung ist jedoch, dass Instrumente gefunden werden, um die Validität der Anmelderinformationen verbindlich sicherzustellen. Laut Lin befürchtet man durch seine bisherige Entscheidung negative Auswirkungen; entweder, die Chinesen würden auf ausländische Top Level Domains ausweichen, oder sie würden versuchen, bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu machen. Bei manchem Kommentator sorgte CNNIC damit für Kopfzerbrechen, denn mit diesen Folgen hätte man von Anfang an rechnen können. Ein konkretes Datum, zu welchem die Maßnahme revidiert wird, ist bisher nicht bekannt. An der Entscheidung, seit dem 6. Januar 2010 keine Registrierung von .cn-Domains über ausländische Domain-Registrare zuzulassen, will CNNIC offenbar festhalten.

Der bayerische Landtag hat am 19. Februar 2010 auf Initiative der CSU-Fraktion die bayerische Staatsregierung aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Top Level Domain .bayern eingeführt wird und Bayern sich weltweit als eine der ersten Regionen mit dieser neuen Endung präsentieren kann. Eine auf den Landesnamen lautende Top Level Domain bietet nach Ansicht der Fraktion für Bayern, die bayerische Wirtschaft und die hier lebenden Menschen eine große Chance, sich auch im Internet noch stärker als bisher mit wirtschaftlichen und kulturellen Stärken und Besonderheiten präsentieren zu können. Mit einer TLD .bayern wird das Internet übersichtlicher und regionaler; würde man darauf verzichten, befürchtet man einen Standortnachteil gegenüber anderen Regionen. In welcher Form die Staatsregierung den Antrag unterstützen soll, ist derzeit offen; allerdings hat sich mit dotBayern eV bereits ein Verein gegründet, der sich die Einführung der Endung .bayern zum Ziel gesetzt hat. Eine Stellungnahme der Regierung erwartet die Fraktion bis zum 26. Februar 2010.

Die Glücksspielmetropole Las Vegas hat Pläne, sich bei der Internet-Verwaltung ICANN um die Einführung der Städte-Domain .vegas zu bewerben, vorerst auf Eis gelegt. Das private Unternehmen Dot Vegas Inc. hatte für vergangenen Mittwoch den offiziellen Segen der Stadtverwaltung erbeten, um die Vorbereitungen für .vegas vorwärts treiben zu können. Doch dort benötigt man mehr Zeit; Stadtrat Steve Wolfson bat darum, die Abstimmung von der Tagesordnung zu nehmen, bis Bürgermeister Oscar Goodman von einer Konferenz zurückgekehrt sei. James Trevino, CEO und Präsident von Dot Vegas Inc., gab an, er erwarte, dass sich die Stadt im Gegenzug für die Zustimmung einen Anteil an den Einnahmen sichern wolle; diskutiert werden entweder US$ 0,50 je Domain oder zehn Prozent des Erlöses aller Registrierungen und Verlängerungen, je nachdem, was mehr abwirft. Allein für das erste Jahr erwartet Trevino 300.000 bis 500.000 registrierte Domains. Der Stadtrat will nun anlässlich seiner Sitzung am 3. Februar 2010 über seine Zustimmung entscheiden.

Quelle: theregister.co.uk, landtag.de, lasvegassun.com

stadtwerke-uetersen.de – Domainer, werdet aktiv

Das OLG Hamburg hat sich im namensrechtlichen Streit um die Domain stadtwerke-uetersen.de der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen: Der Inhaber des Domain-Namens musste diesen gegenüber dem Inhaber des erst später entstandenen Namensrechts freigeben (Urteil vom 24.09.2009, Az.: 3 U 43/09).

Die Beklagte registrierte die Domain stadtwerke-uetersen.de am 06. Oktober 2007, die sie zunächst nicht, dann aber privat nutzte, indem auf ihr Gebäude in Uetersen gezeigt wurden. Die Klägerin, die unter anderem die Stadtwerke Uetersen GmbH betreibt, ist seit dem 07. Juli 2008 in das Handelsregister eingetragen. Sie verhandelte mit der Beklagten über die Übertragung der Domain; da aber keine Einigung erzielt wurde, mahnte sie sie ab und erhob später Klage auf Löschung der Domain und Schadensersatz. Das Landgericht Hamburg gab der Klage statt (Urteil vom 24.2.2009, Az.: 312 O 656/08); die Beklagte ging daraufhin in Berufung.

Das OLG Hamburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz: es bestehe ein Löschungsanspruch der Klägerin wegen Verletzung des Namensrechts aus § 12 Abs. 1 S. 2 BGB, das hier zur Anwendung kommt, da die Beklagte die Domain nicht im geschäftlichen Verkehr verwendete und ein Bezug zu kommerziellem Handeln nicht ersichtlich war. Mit dem Gebrauch des Namens verletzte die Beklagte schutzfähige Interessen der Klägerin. Das Vorliegen der Namensrechtsverletzung klärte das Gericht durch eine umfassende Abwägung der schutzwürdigen Interessen der klagenden Namensträgerin gegen die der unbefugt nutzenden Beklagten. Problematisch an der Konstellation war, dass das Namensrecht erst nach Registrierung der Domain entstanden ist. Diesen Fall hatte der Bundesgerichtshof bereits mehrmals zu entscheiden. Das Gericht in Hamburg lehnte sich an die BGH-Rechtsprechung an und kam zu dem Ergebnis, dass die Beklagte die Domain löschen müsse: Die Registrierung der Domain stadtwerke-uetersen.de diente nach Überzeugung des OLG Hamburg lediglich dem Ziel, die Domain später zu verkaufen; der von der Beklagten vorgetragene Nutzungszweck ist nach der Überzeugung des Senats lediglich ein vorgeschobenes Argument. „Stadtwerke“ sind, so das Gericht, kommunale Versorgungseinrichtungen, der Begriff bezeichne hingegen nicht die Bauwerke einer Stadt. Über die Gründung der Stadtwerke wurde bereits am 19. September 2007, also einige Tage vor Registrierung der Domain durch die Beklagten, öffentlich berichtet. Zudem ergebe sich aus der vorgerichtlichen Korrespondenz der Parteien das ausschließlich Erwerbsinteresse der Beklagten.

Diese Entscheidung macht nochmals deutlich, dass sich Domainer und Grabber, die Domains registrieren, um diese später gegebenenfalls gewinnbringend zu verkaufen, auf dünnem Eis befinden. Die Beklagte hatte hier die Domain nicht weiter genutzt, bis klar wurde, dass jemand möglicherweise berechtigte Ansprüche stellen würde. Ob diese Entscheidung anders ausgefallen wäre, wenn die Beklagte die Domain zuvor ordentlich und nachvollziehbar genutzt hätte, lässt sich nur vermuten: der Name stadtwerkeuetersen.de spricht deutlich dagegen. Die Entscheidung ist nachvollziehbar und gut begründet; ganz glücklich ist man mit dieser Rechtsprechung gleichwohl nicht, da sie faktisch eine aktive Nutzung einer vielleicht nur auf Vorrat registrierten Webadresse verlangt.

Das Urteil des OLG Hamburg findet man unter:
> http://openjur.de/u/31967-3_u_43-09_.html

Die afilias.de-Entscheidung des BGH findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/243

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: openjur.de, eigene Recherche

UDRP – Kritik aus Domainersicht

Das zehnjährige Jubiläum der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) regt nicht nur zum Jubel an. Nat Cohen, der selbst schon UDRP-Verfahren ausgefochten hat, stellt in einem langen Artikel die UDRP, die Schiedsgerichte, ihre Richter und ICANN in Frage. Und ganz aus der hohlen Hand kommen Cohens Erwägungen nicht.

Domainer, so Cohen, sind mit der UDRP einem Verfahren ausgesetzt, bei dem sie als einzige im Rahmen eines einfachen und einstufigen Rechtsverfahrens ihr Gut, die Domain, verlieren können. Über dieses Gut bestimmt ein schlecht bezahlter und nicht haftbar zu machender, lose akkreditierter Schiedsrichter anhand einer vage formulierten Norm, der UDRP, deren korrekte Anwendung im Rahmen des Verfahrens nicht in einer zweiten Instanz überprüft werden kann. Die Schiedsrichter (Panel) des Verfahrens genießen die Freiheit, die UDRP nach Gutdünken auszulegen. Sicher, so weiter Cohen, die meisten Schiedsrichter sind gut meinende, erfahrene, fair handelnde, viel beschäftigte, hart arbeitende und professionelle Volljuristen, die sich sehr dezidiert darum bemühen, angemessene Entscheidungen zu fällen. Doch ihre gute Arbeit wird aufgrund fehlender Überprüfungsmöglichkeiten durch die Arbeit einiger weniger, unseriöser Kollegen, die als Schiedsrichter tätig sind, untergraben. Und dieser Umstand sei im Grunde systemimmanent: der Rechteinhaber werde bevorzugt, da Schiedsstellen (unter anderem WIPO, NAF und CAC), die sich ihre Panels aussuchen können, im Wettbewerb um die Verfahren stehen; die Antragsteller wählen sich das Schiedsgericht, bei dem sie eine Domain erstreiten wollen, und bevorzugen jenes mit der ihnen freundlichen Rechtsprechung.

Cohen greift noch detailreicher die Mängel des Verfahrens um die UDRP auf und liefert gute Beispielsentscheidungen, die seine Argumentation stützen. Hinzu komme, dass ICANN an den Schwächen, die bereits 2001 bemängelt wurden und zur Aufgabe des Schiedsgericht eResolution führten, dessen Entscheidungen weniger kennzeichenrechtsinhaberfreundlich ausfielen, nicht arbeite. Cohen also hat zahlreiche Argumente für sich. Doch ganz so schlimm steht es um die UDRP nicht.

Die UDRP wurde geschaffen, zügig eindeutige Fälle von Cybersquatting zu klären, nicht aber komplexe Markenrechtsfälle, da liegt sicher eine ihrer Schwächen. Und auch darin, dass ihre Anwendung in einzelnen Fällen auf nicht konkret geregelte Sachverhalte wie Namensrechtsverletzungen unberechtigt ausgeweitet wurde. Doch gehören falsche Entscheidungen zur juristischen Arbeit dazu wie in jedem anderen Handwerk auch gelegentlich fehlerhaft gearbeitet wird. Und auch wenn die UDRP keine „interne“ Überprüfung einer Entscheidung vorsieht, so steht es doch jedem frei, falsche UDRP-Entscheidungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit überprüfen zu lassen. Freilich bedeutet das, einen Zivilrechtsstreit zu führen, der nun auch auf Seiten des Gegners des UDRP-Verfahrens teils erhebliche Kosten verursacht. Doch davor schrecken viele zurück.

Den vollständigen Artikel von Nat Cohen findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/244

Quelle: thedomains.com, directnavigation.com

fly.co.za – Auktion verleiht der Domain Flügel

Am vergangenen Wochenende fand die T.R.A.F.F.I.C. Las Vegas statt, verbunden mit einer Live-Auktion von Rick Latona. Die Auktion stand unter einem schlechten Stern: Nicht nur, dass sich keine herausragenden Preise ergaben, wegen technischer Probleme musste die Auktion zeitweise gar ausgesetzt werden.

Die Ergebnisse der T.R.A.F.F.I.C.-Auktion am 22. Januar 2010 anlässlich der T.R.A.F.F.I.C. in Las Vegas überzeugten nicht. Teuerste Domain wurde verblüffenderweise die südafrikanische Domain fly.co.za mit dem Höchstgebot von US$ 65.000,- (ca. EUR 45.955,-). Sechsstellige Ergebnisse sucht man vergebens. Mit gofish.com zu US$ 50.000,- ist die erfolgreichste .com-Domain keine bemerkenswerte Nummer.

Die Auktion wurde vom Zusammenbruch des neu entwickelten und hunderte Stunden getesteten Systems überschattet. Rick Latona brach die Auktion nach der 33. Domain ab und setzte die Auktion anderntags an genau der Stelle fort. Unklar ist, warum das System zusammenbrach. Rick Latona entschuldigte sich bei allen und übernahm die Verantwortung.

Die Ergebnisse der Versteigerung, unter Vorbehalt übermittelt von thedomains.com, lauten:

fly.co.za – US$ 65.000,- (ca. EUR 45.955,-)
500.fr – US$  2.600,- (ca. EUR  1.838,-)
rent.mx – US$  1.400,- (ca. EUR    990,-)
cognac.cm – US$  1.000,- (ca. EUR    707,-)
w9.ca – US$  1.000,- (ca. EUR    707,-)
divorce.mx – US$    900,- (ca. EUR    636,-)

portland.org – US$  8.500,- (ca. EUR  6.010,-)
dogfood.net – US$  4.000,- (ca. EUR  2.828,-)
rvp.net – US$    900,- (ca. EUR    636,-)

gofish.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 35.350,-)
dietfood.com – US$ 49.000,- (ca. EUR 34.643,-)
catfood.com – US$ 41.000,- (ca. EUR 28.987,-)
motorcyclehelmets.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 24.745,-)
menssuits.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 21.210,-)
gels.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.675,-)
seu.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.140,-)
smelly.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 13.433,-)
stutter.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.070,-)
parables.com – US$  8.500,- (ca. EUR  6.010,-)
creditcardbilling.com – US$  8.500,- (ca. EUR  6.010,-)
golfclothing.com – US$  7.000,- (ca. EUR  4.949,-)
suffocate.com – US$  5.500,- (ca. EUR  3.889,-)
postalcodes.com – US$  5.000,- (ca. EUR  3.535,-)
yga.com – US$  5.000,- (ca. EUR  3.535,-)
tanningequipment.com – US$  4.100,- (ca. EUR  2.899,-)
motivating.com – US$  3.000,- (ca. EUR  2.121,-)
usbmemorystick.com – US$  3.000,- (ca. EUR  2.121,-)
sisco.com – US$  2.800,- (ca. EUR  1.980,-)
engineeringdegrees.com – US$  2.400,- (ca. EUR  1.697,-)
losangelespersonals.com – US$  2.300,- (ca. EUR  1.626,-)
prisonjobs.com – US$  2.200,- (ca. EUR  1.555,-)
winerooms.com – US$  2.100,- (ca. EUR  1.485,-)
sunburns.com – US$  2.001,- (ca. EUR  1.415,-)
concreteblocks.com – US$  2.000,- (ca. EUR  1.414,-)
trainingbra.com – US$  2.000,- (ca. EUR  1.414,-)
guavas.com – US$  2.000,- (ca. EUR  1.414,-)
lasvegasinsurance.com – US$  1.800,- (ca. EUR  1.273,-)
runningback.com – US$  1.400,- (ca. EUR    990,-)
dogfigurines.com – US$  1.100,- (ca. EUR    778,-)
ewagers.com – US$  1.100,- (ca. EUR    778,-)
quitgambling.org – US$  1.100,- (ca. EUR    778,-)
naturalmeat.com – US$  1.000,- (ca. EUR    778,-)
payoffbills.com – US$  1.000,- (ca. EUR    707,-)
marinecorps.org – US$  1.000,- (ca. EUR    707,-)
isupplies.com und isupplies.net – US$  1.000,- (ca. EUR    707,-)
quitgambling.org – US$    800,- (ca. EUR    566,-)
drumstools.com – US$    800,- (ca. EUR    566,-)
ceorecruiters.com – US$    800,- (ca. EUR    566,-)
leadershipseminar.com – US$    700,- (ca. EUR    495,-)
taxfilingonline.com – US$    700,- (ca. EUR    495,-)
widereceiver.com – US$    600,- (ca. EUR    424,-)
movietheaterfurniture.com – US$    600,- (ca. EUR    424,-)
bookbetting.com – US$    300,- (ca. EUR    212,-)
lasvegasblackjacktournaments.com – US$    300,- (ca. EUR    212,-)
freshgeorgiapeaches.com – US$    300,- (ca. EUR    212,-)

Die beiden Domains antihistamine.com und antihistimine.com erzielten zusammen US$ 10.500,- (ca. EUR 7.424,-).

Die Preise, die wir dem Blog thedomains.com von Mike Berkens verdanken, sind wie immer nicht offiziell; Irrtümer können sich eingeschlichen haben. Domains, die anlässlich der Live-Auktion keinen Zuschlag erhielten, werden vom 23. bis 28. Januar 2010 im Rahmen einer stillen Auktion bei Rick Latona angeboten.

Quelle: ricklatona.com, thedomains.com, domainnamesnews.com

London – Seminar „Trade Marks and the Internet“

Das Institute of Brand and Innovation Law (University College London, UCL) organisiert und veranstaltet am Nachmittag des 24. Februar 2010 ein Seminar mit dem Titel „Trade Marks and the Internet“.

In dem Seminar werden die Probleme abgeklopft, die entstehen, wenn Technologie mit Kennzeichenrechten online kollidiert. Internationale Fachleute werden die verschiedenen Aspekte angehen. So wird Professor Graeme Dinwoodie aus Oxford die britische Perspektive der Rechtsproblematik beleuchten, während Cédric Manara, Rechtsprofessor an der EDHEC Business School in Frankreich, die französische Sicht der Dinge aufzeigt. Ebenfalls vertreten sind Dr. Harjinder Obhi von Google sowie der Rechtsanwalt und Fachmann für Kennzeichenrechte Dr. Frederick Mostert, welche die Perspektive einerseits der Suchmaschinenanbieter und andererseits der Rechteinhaber einnehmen.

Für Juristen, die ihren Fachanwalt machen, gilt diese Veranstaltung gegenüber der Law Society of England and Wales als Beleg für zwei Ausbildungsstunden.

Das zweistündige Seminar findet im Institute of Brand and Innovation Law (IBIL) der UCL’s Law Faculty (UCL Cruciform Lecture Theatre 1, Cruciform Building, Gower Street, WC1E 6BT London, Großbritannien) statt und beginnt um 16.30 Uhr (GMT). Die Tickets zur Teilnahme kosten zwischen GBP 15,- und GBP 25,-; Studententickets sind bereits ausgebucht. Der Anmeldeschluss ist am 19. Februar 2010.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://trade-marks-internet.eventbrite.com/

Quelle: domaine.blogspot.com (Cédric Manaras Weblog), eventbrite.com

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