Prof. Kleinwächter

Websperren sind von gestern

Wolfgang Kleinwächter, Professor für Internet-Politik und Regulierung an der Universität Aarhus, macht seinem Ärger Luft: in einem Essay für das Online-Magazin Telepolis verurteilt er Websperren als „Internetpolitik von Gestern“.

Die Empörung der Internet-Community über das von der Bundesregierung initiierte Zugangserschwerungsgesetz, das aus formalen Gründen nicht wie geplant zum 1. August 2009 in Kraft getreten ist, reisst nicht ab. Mit Wolfgang Kleinwächter hat sich erstmals ein renommierter Experte für Internet-Governance zum Thema geäußert. Laut Kleinwächter ist es nicht das Internet, das „das Böse“ in die Gesellschaft bringt, sondern es ist „das Böse in der Gesellschaft“, das sich nun auch den Weg ins Internet bahnt. Wer Probleme lösen wolle, müsse sich also um Verbrecher und Verbrechen kümmern, und nicht die Internetnutzer reglementieren. Für nationale Alleingänge sei allerdings kein Raum mehr, da Kriminelle den Cyberspace längst für sich nutzbar gemacht haben. Kleinwächter ruft daher dazu auf, neue Methoden und Instrumente zu entwickeln, um universellen Wertvorstellungen, Menschenwürde und Recht Geltung zu verschaffen.

Sodann kommt Kleinwächter auf sein Fachgebiet, die Internet-Governance. Dabei kritisiert er die Bundesregierung, die sich nach seiner Auffassung nie ernsthaft mit dieser Aufforderung nach mehr Kreativität befasst hat. Zum UN-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) sei nur ein Staatssekretär aus dem Bundeswirtschaftsministerium gesandt worden; Mitglieder des deutschen Bundestages waren dort nicht gesehen. Entschieden wehrt sich Kleinwächter gegen die Behauptung, das Internet sei ein rechtsfreier Raum: „Was offline rechtswidrig ist, wird online nicht legal.“ Blickt man allein auf die unterschiedlichen Ausdifferenzierungen der Störerhaftung im Internet, vermag man in der Tat kaum den Schluss zu ziehen, das Internet sei rechtsfrei.

Mit der Mär vom Internet als rechtsfreiem Raum räumt auch Richard Wein, Geschäftsführer der österreichischen Domain-Verwaltung Nic.at, auf. In einem ausführlichen Interview für die presse.com wies Wein nochmals darauf hin, dass auch im Internet Gesetze und Reglementierungen gelten. Die Diskussion über Websperren und Kinderpornographie hält Wein für einen PR-Gag rechtzeitig zur Bundestagswahl: „Wir haben in Österreich keine Probleme in dem Bereich. Wenn solche Inhalte bei einem österreichischen Provider gefunden werden, dann genügt ein Anruf und nach 15 bis 20 Minuten ist dieser Content weg.“ Mit dem Angebot stopline.at betreibt Nic.at schon seit geraumer Zeit eine Meldestelle für Webseiten mit Kinderpornographie oder NS-Wiederbetätigung. Warum dies nicht auch in Deutschland möglich ist, konnte bisher nicht überzeugend beantwortet werden; das Zugangserschwerungsgesetz wird jedenfalls nicht dazu führen, dass Kinderpornographie aus dem Internet verschwindet.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top