Netzsperren

Frankreich will »Cybersicherheits«-Filter für Internetbrowser gesetzlich vorschreiben

Die französische Regierung denkt darüber nach, browserbasierte Domain-Sperren auf der Grundlage einer staatlich bereitgestellten Liste einzuführen. Das geht aus einem Gesetzesentwurf zur Sicherung und Regulierung des digitalen Raums (SREN) hervor.

Am 10. Mai 2023 stellte Bruno Le Maire, der französische Minister für Wirtschaft, Finanzen und die industrielle und digitale Souveränität von Frankreich den Gesetzesentwurf vor. Ziel sei es, das für den Erfolg des digitalen Übergangs erforderliche Vertrauen wiederherzustellen. Zu diesem Zweck wolle sich Frankreich mit einer Reihe – nach eigenen Angaben – neuartiger und mutiger konkreter Maßnahmen ausstatten, die auf die Stärkung der öffentlichen Ordnung im digitalen Raum abzielen. Der Entwurf enthält dazu etwa zwanzig Vorschläge; namentlich erwähnt ist die Einführung eines Anti-Betrugs-Cybersicherheitsfilters, der die Franzosen vor Versuchen schützen soll, betrügerisch auf ihre persönlichen oder persönlichen Bankdaten zuzugreifen, und die Absicht, das System zu stärken, das darauf abzielt, Online-Altersgrenzen für den Zugriff auf pornographische Internetangebote durchzusetzen. In Artikel 6 enthält der Entwurf folgende, hier ins Deutsche übersetzte Regelung:

Gleichzeitig teilt die Verwaltungsbehörde den Anbietern von Internetbrowsern im Sinne von Artikel 2 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2022 /1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor die E-Mail-Adresse des betreffenden Dienstes zum Zweck der Durchführung vorsorglicher Maßnahmen mit. Die Person, an die eine Benachrichtigung gerichtet ist, ergreift unverzüglich vorsorglich alle zweckdienlichen Maßnahmen, die darin bestehen, eine Nachricht anzuzeigen, die den Nutzer auf die Gefahr eines Schadens hinweist, der ihm durch den Zugriff auf diese Adresse entsteht. Diese Nachricht ist klar, lesbar, eindeutig und verständlich und ermöglicht den Nutzern den Zugriff auf die offizielle Website der öffentlichen Interessenvereinigung für die nationale Unterstützungsvorrichtung für Opfer von Cyberüberwachungshandlungen.

Von den Machern des Mozilla-Projektes, der gemeinnützige Organisation hinter dem Firefox-Browser, kam scharfe Kritik. Udbhav Tiwari, Head of Global Product Policy, sprach in einem Blog-Artikel von einem katastrophalen Präzedenzfall für das offene Internet. Es handele sich um einen gut gemeinten, aber gefährlichen Versuch, Online-Betrug zu bekämpfen, indem man Webseiten, die auf einer von der Regierung bereitgestellten Liste stehen, zwangsweise zu blockieren. Dies zwinge die Browser, eine dystopische technische Funktion zu schaffen. Ein solcher Schritt würde jahrzehntelang etablierte Normen umstoßen und autoritären Regierungen eine Vorlage liefern. Die Sperrung von Webseiten direkt im Browser wäre eine Katastrophe für das offene Internet und stünde in keinem Verhältnis zu den Zielen des Gesetzesvorschlags – der Betrugsbekämpfung. Er sprach von einem besorgniserregenden Präzedenzfall, der technische Möglichkeiten schaffen würde, die andere Regime für weitaus ruchlosere Zwecke nutzen könnten. Stattdessen empfahl Tiwari die Nutzung bestehender Angebote zum Schutz vor Malware und Phishing, anstatt sie durch staatlich bereitgestellte Sperrlisten auf Geräteebene zu ersetzen. Namentlich erwähnte er Dienste wie »Safe Browsing« von Google und »Smart Screen« von Microsoft. Ob Tiwari damit durchdringt, bleibt abzuwarten; der Gesetzesentwurf soll nun Anfang Juli 2023 in öffentlicher Sitzung diskutiert werden.

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