Neues US-Gesetz

kommen Websperren für gTLDs?

Im Kampf gegen Online-Kriminalität hat der US-Senat einen Gesetzesentwurf mit einschneidenden Folgen vorgelegt: praktisch jedem Inhaber einer Internetadresse mit generischer Top Level Domain droht die Sperrung – selbst wenn er die Domain lediglich parkt.

Combating Online Infringement and Counterfeits Act“ benennt sich der 14seitige Gesetzesentwurf, mit dem sowohl Demokraten als auch Republikaner im US-Senat der Piraterie von Musik, Kinofilmen und anderen Schmuggelgütern Einhalt gebieten wollen. Was sinnvoll klingt, hat jedoch unabsehbare Auswirkungen auf Domain-Namen: das Gesetz würde das US-amerikanische Department of Justice dazu ermächtigen, „in rem“ und damit gegen die Domain selbst vorzugehen, über die der Traffic für angeblich illegale Inhalte geleitet wird. Selbst auf geparkten Domain-Namen reicht es aus, wenn nur eine Werbeanzeige zu derartigen Inhalten führt, um die gesamte Domain zu sperren – angesichts der stetig wechselnden Inhalte ein unabsehbares Risiko für Domain-Inhaber. Zugleich liegt es am Inhaber selbst, sich vor Gericht gegen die Sperrung zur Wehr zu setzen, was nicht nur erhebliche Kosten verursacht, sondern auch dazu führt, dass die Dauer der Sperre von der Dauer des Gerichtsverfahrens abhängig ist.

Unmittelbar von den Maßnahmen nach dem Gesetz betroffen wären grundsätzlich zwar nur die Domain-Registrare mit Sitz innerhalb der USA. Ist eine Domain allerdings über einen ausländischen Registrar angemeldet, reicht es auch aus, wenn die Registry ihren Sitz in den USA hat; spätestens damit fallen alle wichtigen generischen Top Level Domains wie .com, .net, .org oder .info unter das Gesetz, egal wo der Inhaber seinen Sitz hat. Ausgenommen sind lediglich Domains mit Länderendung, die über keinen US-Registrar registriert sind. Zusätzlich verschärft wird das Gesetz noch durch die Möglichkeit, auch ausländische Domains so zu sperren, dass sie in den USA nicht erreichbar sind. Dies käme einer Abschottung des US-amerikanischen Teils des Internets gleich.

Die Kritik an diesem Gesetzesentwurf ließ nicht lange auf sich warten. So warnt etwa die Electronic Frontier Foundation eindringlich vor Zensur und einem Eingriff in die verfassungsgemäße Meinungsfreiheit. Es sei unverhältnismäßig, eine ganze Domain zu sperren, selbst wenn nur ein kleiner Teil der Inhalte rechtsverletzend sei. Letztlich würde – ähnlich wie bei Netzsperren gegen kinderpornographische Inhalte – eine Zensurinfrastruktur aufgebaut, die die technischen Grundlagen des Internets unterminiere. Ob diese Einwendungen greifen, bleibt abzuwarten; bis das Gesetz in Kraft tritt, hat es noch zahlreiche Hürden zu nehmen.

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